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THEMA: software

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Startbeitrag
werner [Gast] - 25.05.06 16:12
hallo,hat jemand von euch eine version von softlok die er eventuell abgeben würde
mfg werner

Hallo Werner, müsste heute abend zu Hause schauen. Aber frage mich, in wieweit dies legal ist?. Das Produkt müsste ja eigentlich registriert werden. (Heisst das, meine älteren Versionen sind registriert auf meinen Namen, deshalb könnte es schon nicht gehen). Was machst Du bei Problemen, zumal die neuste Version 9.0k ist die ich mir zugelegt habe.?? Und die Hardware dazu hast Du den schon???

Gruss
Softlok

Beitrag editiert am 26. 05. 2006 10:19.
hallo ja das ist mir schon klar,das möchte ich ja auch nicht.es könnte ja sein das jemand umgestiegen ist und softlok noch hat.wen sie jemand nicht werwendet dan dürfte das ,dänke ich kein problem sein.

danke werner
Moin!

Wenn jemand Software erworben hat, und diese nicht mehr nutzt und weiterreicht (sofern das nicht in den AGB´s ausgeschlossen ist - was aber eigendlich Quatsch ist, weil: was mir gehört darf ich auch weitergeben), muss das wegen der Registrierung nur dem Hersteller gemeldet werden.
Also Brief an Firma: "Ab sofort geht die Registriernummer XYZ von Herrn ABC auf Frau DEF über. MFG, Herr ABC"

Nur wenn ZWEI die selbe Registrierung nutzen (also einer das Update, und einer die "Vorversion"), dann ist es rechtlich schlecht.

Gruß
Micha
Kurz bei EBAY geschaut, ist aber für Märklin. Solltest also noch angeben, welches SL Du benötigst für Betriebssystem:
Märklin
Arnold
Fleischmann
Lenz-Digital
Trix Selectrix
Uhlenbrock Intellibox

http://cgi.ebay.ch/Original-SOFT-LOK-8-5-f-Maer...QQrdZ1QQcmdZViewItem

Vielleicht ewtwas für Dich???
Gruss Heinz

Beitrag editiert am 26. 05. 2006 12:50.
hallo
ja das meine ich.da kann es sicher keine probleme geben.ich habe jetzt eine demo und tüftle da ein wenig rum.also wen mal wer was hat,ich habe den twin-center mit IB-syntax,ob das mit märklin zusammen passt weis ich nicht so genau.

dan adnke noch mal für die antworten,und werde mal bei softlok nachfragen

werner
@3
Irrtum. Du erwirbst nicht die Software, sondern lediglich einen Datenträger (bei Downlaod vom Internet nicht einmal das) und das Recht, die Software nutzen zu dürfen (aka Userlizenz). Details dazu gibts beim Urheberrecht und natürlich im Lizenzvertrag von Softlok.

Felix
Moin Felix...

ich will ja keinen Streit vom Zaune brechen, aber wenn Du ein "RECHT" erwirbst, kannst Du dieses auch als Dein "Eigentum" betrachten. Zustimmungspflichtige Handlungen "gegen" eine Software und deren Urheber findest Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69c.html
Unter Punkt 3 ist "jede Form von Verbreitung" zustimmungspflichtig. Mit anderen Worten: Holst Du Dir die Zustimmung des Rechteinhabers (deswegen auch die Meldung der Lizenzänderung), kannst Du die Lizent weiterreichen.

Wozu ist denn das Gesetz gemacht: Das dem Urheber (sprich "Hersteller") kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nutzt EINER ("A") ein Programm, und geht das Programm in den Besitz eines NÄCHSTEN ("B") über, ohne dass plötzlich ZWEI Nutzer existieren - und ohne dass Nutzer A dabei wirtschaftlichen Gewinn gemacht hat - entsteht dem Hersteller kein wirtschaftlicher Schaden.

Ergo: Meldung an Urheber, angemessenen Zeitraum auf Reaktion warten (3-4 Tage) -> Keine Antwort = kein Problem.

Ein rechtsstressfreies Wochenende wünscht:
Micha

Nachtrag: das alles ist für den "privaten" Bereich. "Gewerblich" sieht es viel komplizierter aus - aus unterschiedlichen Gründen (unter anderem die Steuerabschreibung für Investitionen).


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