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THEMA: Einige Händler geht es wohl noch zu gut

THEMA: Einige Händler geht es wohl noch zu gut
Startbeitrag
Dampfjumbo - 07.09.06 08:56
Hey zusammen,
Es gibt in Deutschland doch wohl noch Händler den es wohl doch noch etwas zu geht.
So etwas,.ist mir nun das erste Mal passiert .
Ich habe gestern  meine Bestellung bei einem  MOBA Handel aufgegeben so knapp an die 200,- Euro.
Später habe ich dann eine Rückmail erhalten. Wir können Ihren Auftrag leider nicht an nehmen.
Ich hatte gedacht ich lese nicht richtig. Also nach der Begründung gefragt.
Ich war schon am überlegen, habe ich etwas vergessen zu bezahlen? Habe ich mal von denen eine Mahnung bekommen? Nö'
Kurze Zeit später habe ich meine Antwort bekommen.
Und die schlägt das Faß den Boden aus: Genauer Wortlaut:

können Sie sich noch erinnern?
"hiermit Storniere ich den vorliegenden Auftrag, da ich das Zugset sehr
schnell benötigt habe, und nun das Set günstiger bei meinem Händler bekommen
habe!
Somit können Sie den ganzen Auftrag stornieren, mache also somit von meinem
Wiederrufsrecht gebrauch
AB vom 20.11. 04 / RE 22.11.04  (finde ich persönlich eigentlich schnell) CB
30.11.04"

Als Ebay-Händler handeln Sie doch auch nicht nach dem Motto "Außer Spesen
nichts gewesen"
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Leute dazu fällt mir nix mehr ein !! 1. ist das bald 2 Jahre her und
2.Ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt einen Auftrag zu stornieren (auch wenn es kurz hintereinander war) ohne gleich nicht mehr beliefert zu werden ?
Darf man nicht mehr Preise vergleichen und dann wo anders kaufen ohne somit aus dem Kundenstamm zu fliegen und keine Aufträge mehr anzunehmen?
Geht es einigen Händlern noch zu gut ?
Na ja, ich werde auf jeden Fall dort nix mehr bestellen und auch nicht können.
Aber verstehen? Nein! so ein Verhalten nicht.
Ich würde ganz gerne mal eure Meinung dazu wissen.

MfG
Ingo

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 16:39.

Hallo Ingo,

sicherlich hast Du das Recht, den Auftrag zu stornieren, genauso wie jeder Händler das Recht hat, Kunden nicht zu beliefern. Beide habt ihr von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Preise vergleichen ist ganz normal, aber das macht man vor der Bestellung. Der Händler hat Zeit und somit auch Geld investiert, um Deine Bestellung zu erfüllen und dann kommst Du nach dem Motto: Ätsch, ich kriege es dort etwas günstiger.
Ich kann das Verhalten durchaus nachvollziehen.
Wenn ich irgendwo etwas bestelle, dann trete ich von dieser Bestellung nur aus wichtigem Grund zurück und nicht, weil ich nochmal 5 oder 10% sparen kann. Wie gesagt, Preisvergleiche stelle ich vorher an.
Versuche mal, Dein Verhalten etwas kritischer zu betrachten. Eben weil es den Händlern nicht zu gut geht, lassen sie die Finger lieber von "riskanten" Kunden.

Nix für ungut
Dieter
Hallo Ingo,

Ich sehe es aehnlich wie Dieter. Den Preisvergleich sollte man fairerweise vorher machen.
Auch wenn die Stornierung schnell kommt steckt da oft schon Arbeit drin. Ich persoenlich beliefere meine Kunden so schnell wie moeglich, was bedeuten kann, dass die Lieferungen am zweiten Tag nach der Bestellung schon beim Kunden ankommt. Wenn Du weisst was man fuer ein versichertes Paket bezahlen muss, was dann auch noch einmal zurueck geschickt werden muss, weisst Du auch, das dass nicht nur Arbeit macht.

Dazu kommen dann noch die Scherzkekse, die Jux-Bestellungen aufgeben. So hatte ich z.B. einmal einen Artikel eigens fuer einen Kunden angefordert und wie gewuenscht per Nachnahme verschickt und bemerkte zu spaet, dass ich Opfer eines Scherzes wurde, was mich 17 Euro Porto, Arbeit und Ware gekostet hat, die jetzt bei mir am Lager liegt.
Als Folge versende ich an Neukunden nur noch per Vorkasse. Das stellt fuer den einen oder anderen schon wieder einen mangelnden Service dar.
Schlaegt man die Kosten auf die Preise verkauft man nichts mehr. Traegt man die Kosten selbst kommt irgendwann der Punkt wo man lieber die Fuesse auf den Tisch legt um kein Geld zu verdienen.

Dass Du jetzt keine Ware mehr erhaeltst finde ich persoenlich etwas uebertrieben aber wenn Du die Gewinnmargen kennen wuerdest, koenntest Du Dir leicht selbst ausrechnen, was man u. U.  verkaufen muss um einen geplatzten Deal zu kompensieren. Unter diesen Umstaenden ist es nachvollziehbar, dass ein Haendler lieber gar kein Geschaeft macht als ein Minusgeschaeft.
Wahrscheinlich hast Du in diesem Fall aber mehr die Eitelkeit des Haendlers verletzt.

Eigentlich geht es mir um ein faires Miteinander. Natuerlich kann jeder auf sein Recht pochen, wenn man aber seine Rechte bis ans Limit auskostet darf man nicht automatisch erwarten, dass die Kooperationsbereitschaft anderer dadurch gefoerdert wird.

In diesem Sinne noch einen schoenen Tag
Stefan
Hallo,

man ist bei einem Storno bzw. einer Rücksendung lt. Fernabsatzgesetz eigentlich nicht verpflichtet, eine Begründung anzugeben. Ohne wäre es vielleicht besser gelaufen. Jedenfalls ohne diese.

Durch den Zusatz "da ich das Zugset sehr schnell benötigt habe, und nun das Set günstiger bei meinem Händler bekommen habe!" kam sich der Händler vermutlich veräppelt vor, ganz nach dem Motto "Geiz ist Geil".

Grüße, Peter W.
"Beleidigte Leberwurst" hat im Geschäftsleben nichts verloren. Wenn ein Auftrag storniert wird, dann ist das eben so. Aus welchen Gründen auch immer. Absolut kein Grund, den nächsten Auftrag abzulehnen! Das ist lächerlich und höchst unprofressionell! Ich bin selbständig und weis, wovon ich spreche. Selbst Kunden, die mehrfach gemahnt werden müssen, bekommen bei uns beim nächsten Mal wieder Ware, dann allerdings nur gegen Vorkasse oder Nachnahme.

Gruß Reinhard
Reinhard,
da hast Du vollkommen Recht, das sehe ich auch so. Mir ging es bei einer Stornierung des Dosto Set bei meinem langjährigen Versandhändler aus Münster auch so. Ich habe das zum Stornierungszeitpunkt Januar 06 noch immer nicht beim Händler befindliche Set storniert und hoffte, die anderen bestellten -und schon am Lager für mich bereitgestellten Artikel, geliefert zu bekommen. Pustekuchen, es kam eine Mail mit dem Hinweis auf mich als Kunden zukünftig zu verzichten.
Na gut, dann kaufe ich halt meine Waren bei einem anderen Händler. Ein großteil meines jährlichen Budgets geht eben jetzt woanders hin. So ist halt das Leben.
H-W

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 13:47.
Sicherlich weiß ich das das etwas blöd war in 2004. Aber 20,- Euro weniger..da wollt Ihr mir erzählen Ihr würdet bei der Bestellung bleiben?
Aber ich habe auch vergessen etwas wichtiges zu sagen.
Ich bin seit einigen Jahren dort Kunde, und bisher immer meine Ware abgenommen.
Und eines kommt noch hinzu! Mit Vorkasse!!
Auch die Aktuelle Bestellung sollte mit Vorkasse laufen. Was ist da bitte schön das Problem?
Gekränkter Stolz fast nach 2 Jahren?
Ich denke da gibt es doch wohl Schlimmere dinge oder?
Kunden die Bestellen und Ihre Ware nicht abholen.
Kunden den man Mahnungen schreiben muss, und die unbeantwortet bleiben.Auf so etwas kann ich auch verzichten.
Das macht Arbeit. Aber nicht einen Auftrag den ich angenommen habe und nach 3-4 Tagen wieder Storniere.

Und so ist das auch mit der neuen Bestellung so gewesen.(Per Vorkasse)
Bestellt habe ich Online,eine Auftragsbestätigung war nach 5 Minuten per Mail da. Ich habe nur auf die Vorraussrechnung gewartet., hätte sofort Online überwiesen.
Was für eine Arbeit habe ich Ihm dabei gemacht? Leute bewegt euch blos nicht !!
Ganz im Gegenteil er ist einen Auftrag mehr los!
Und eine sei auch noch so bemerkt, wie oft werden wir als Kunden verärgert, weil etwas nicht geliefert wird, oder wir vertröstet werden Auch wenn es Schuld vom Hersteller sein mag. Aber wir sind oft so treu und warten. Aber wehe wenn wir mal etwas Stornieren.
Ich habe z.b auf ein Marks Artikel den ich dem Hause bestellt habe (Sollte nach 14 Tagen lieferbar sein) 6 Monate hab drauf warten müssen und habe mich nicht beschwert.
Ich sage euch, für solche Händler habe ich 0 Verständniss, Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall!!
Gruß

Ingo

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 13:27.
Tja, menschlich gesehen kann ich ihn verstehen. Denken würde ich jedenfalls auch so. Ob`s aber geschäftlich richtig ist? Wohl nicht. Auf der anderen Seite ist es schön, wenn man sich "Stolz" noch leisten kann und nicht jedem in den Allerwertesten kriechen muß. Mir wäre die Begründung Deiner Stornierung jedenfalls peinlich gewesen.

Sei`s wie`s ist. Du darst stornieren, er darf`s verweigern. So gleicht sich`s wieder aus.

Tur mir leid, Ingo. Meine ehrliche Meinung.

Gruß
Thorsten
Für mich wäre so ein Händler gestorben! Ich habe diese Erfahrung im Onlinehandel noch nicht gemacht, habe aber schon mehrfach bei zwei verschiedenen Händlern im Laden gekaufte Ware nach einiger Zeit (ca. 2-3 Wochen) zurückgebracht und dafür was anderes mitgenommen. Diese beiden Händler hatten überhaupt kein Problem damit, die unbenutzte Ware zurückzunehmen und mir was anderes dafür zu verkaufen. Bei beiden Händlern bin bzw. war ich jahrelanger Kunde und die wussten sehr wohl, dass ich als Kunde wichtiger bin als ein einziger Deal, der rückgängig gemacht wurde. Diese Händler hätten mir sogar, wenn ich es gewollt hätte, auch das Geld zurückgegeben!

Es kommt also ganz darauf an, mit wem man es zu tun hat. Übrigens fällt mir da noch ein, dass ich doch schon mal eine Online-Bestellung teilweise storniert hatte, und zwar habe ich eine bestellte Lok gestrichen. Der Händler (ist übrigens auch hier im Forum aktiv) hatte ebenfalls kein Problem damit und hat mir den Rest anstandslos geliefert.

@Ingo: Bemerkungen wie "habe ich inzwischen anderswo billiger bekommen", sollte man allerdings bei einer Stornierung tunlichst vermeiden! Du bist nicht verpflichtet, Deine Stornierung zu begründen. Also besser mal gelegentlich die Klappe halten :-P

Gruß, Claus
@9
Claus, ok die Bemerkung war wirklich unglücklich aber ehrlich.
Ich finde es nur etwas Kindischnach 1 3/4 Jahr so zu reagieren.
Wäre es Aktuell, gewesen wäre es mir noch etwas leichter gefallen es zu verstehen.
Aber nun gut, ich habe die Ware schon wo anders bestellt und nicht teurer.
Und das geht ohne Probleme, da bin ich auch schön seit Jahren Kunde und hatte bei so etwas noch nie mit Ihm Probleme Claus, genau wie bei deinem Händler.
Gruß

Ingo
Außerdem:
Die Bemerkung "zu teuer" bei einer Stornierung wäre mir als Geschäftsmann eindeutig lieber als gar kein Kommentar. Ist doch ne wichtige Information, oder? Ich kann doch meinem Kunden wegen der Storno nicht böse sein, wenn ICH zu teuer anbiete!

meint jedenfalls
Reinhard
Manche, vor allem die Geschäftsführer der diversen Läden, sehen das anscheinend anders!
Ich habe selbst auch schon bei einem Laden hier in Wien einen Rüffel geernetet nach dem ich die damals bestellte Lok am Tag nach der Messe stornieren wollte und ich die Begründung "habe sie auf der Messe gekauft" nannte. Da war er sauer. Komischerweise war die Lok dann plötzlich lagernd.
Allerdings ließ sich das dann in einem klärenden Telefonat ausbügeln, zumal der Händler zum Zeitpunkt der Bestellung selbst nicht sicher war ob er das Modell überhaupt bekommen werde (Eurotrain Sondermodell bei nicht-Eurotrain Händler).
Ingo,
meine Frau hatte lange Jahre ein Geschäft! Was sich da die Kunden so alles rausgenommen habe möchte ich hier nicht erläutern! Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber diese Begründung eine Bestellung zu stornieren halte ich für extrem überzogen. Dein Händler musste vielleicht Vorkasse beim Hersteller leisten und sitzt jetzt auf der Ware! Sieh es mal von dieser Seite. Wenn das von 100 Kunden 10 machen würden, könnte er bald schliessen! Ich hätte den Artikel, auch wenn er nun mal teurer gewesen wäre gekauft. Ist ja mein eigenes Pech, das ich es woanders nicht früher gesehen habe! Das nächste Mal kann ich ja bei einem anderen Händler bestellen.

Kurt
@Ingo

Du schreibst, der Händler hätte nach 1 3/4 Jahre so kindisch reagiert. Das hat mit dem Zeitraum nichts zu tun, denn er hat wohl kaum so ein gutes Gedächtnis, aber so etwas nimmt einem inzwischen der PC ab, denn in dem bist Du wohl als "gesperrter Kunde" gelistet. Aber ich würde mir da keine Gedanken drum machen, es gibt so gut wie immer eine gleichwertige Alternative! Und wenn nicht: Wozu hat man gute Bekannte, die auch mal was bestellen können?

Ansonsten kann ich auch die Einwände der anderen verstehen, allerdings nur teilweise. Fakt ist doch, dass man beim Versandhandel (NICHT in einem Geschäft!) gemäß FAG das Recht hat, die Ware innerhalb von 14 Tagen OHNE Begründung zurückzusenden. Das ist kalkuliertes und bekanntes Risiko des Versandhandels und die Retouren werden dann auf die anderen Waren umgelegt. Im Prinzip kann dieser Händler doch froh sein, dass die Bestellung rechtzeitig storniert wurde, denn sonst hätte der Händler ja auch noch die Versandkosten (bei Warenwert ab 40 Euro) an der Backe gehabt. Würde ein Versandhändler jeden als Kunden sperren, der ihm irgendwann einmal etwas zurückgeschickt hat, dann könnte er seinen Laden innerhalb von zwei Jahren dicht machen!
Deshalb hinkt die Argumentation von Kurt auch etwas, denn er lässt das FAG außer Acht. Entweder habe ich ein Rückgaberecht oder ich habe keins! Da spielt es keine Rolle, ob der Händler nun anschließend die von ihm bezahlte Ware wieder im Lager hat oder nicht. Ein Versandhändler hat aber immerhin den Vorteil, dass er kein teures (!) Ladenlokal unterhalten muss, sondern im Prinzip mit ein paar Lagerräumen und einem Büro auskommen kann. Es gleicht sich alles irgendwo aus...

Gruß, Claus
Hallo Dampfjumbo,

wenn Dein Händler Dir 'ne Auftragsbestätigung zugeschickt hat, dann ist er doch mit Dir einen (bindenden) Vertrag eingegangen. Du kannst ihm ja mal erzählen, daß Du auf  Erfüllung pochst

Grüße

Thom

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 15:45.
Thom,
ich fürchte, Du hast da was falsch verstanden

Ingo,
ich hätte wegen der paar Kröten nicht storniert, und schon gar nicht mit dieser Begründung. Da hättest Du Dir etwas besseres einfallen lassen können... Nichtsdestotrotz handelt der Händler extrem unprofessionell. Es verliert ja nicht nur Dich als Kunden, sondern, falls er nachdenken kann, durch Propaganda (wie diese) auch ein paar andere, zumindest seinen guten Ruf (sofern er einen hatte). Von daher halte ich es auch für legitim, Roß und Reiter zu nennen. Da muss der dann durch. Also, wer war's? (meinen Tipp habe ich heimlich notiert).

Gruss
Alex

Edit: Sorry, jetzt weiss ich, was Du meinst, Thom. Dennoch hat er nach wie vor das Recht, seine Bestätigung zu stornieren, wie auch der Kunde das Recht hat, seine Bestellung trotz Bestätigung zu stornieren.

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 16:09.
Thom, was soll ich mich darüber noch ärgern..
Das Thema ist schon gegessen.
Nur es ist schon sehr interessant was hier Leute doch manchmnal ,,für mich'' komische Meinungen haben.
Aber so ist das nun ja einmal, ich habe ja auch danach gefragt.

Wenn ich mich nur an so manchen ebay  Käufe  Threads errinere, was wird da teilweise darauf rum gehämmert, ob Käufer oder Verkäufer.

Ich als Händler habe immer ein gewisses Rest Risiko, das ein Käufer von seinem Kauf zurück tritt. Das habe ich erst letzte Woche gehabt, das jemand von seinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht hat. Soll ich Ihn deshalb sperren. Das wäre Kaufmänisch gesehen schwach. Nein ganz im Gegenteil, er hat einen anderen Artikel gekauft und gleich innerhalb 2 Tage Online bezahllt. So etwas macht einen guten Eindruck. Und er hat sich für mein Verständniss und entgegenkommen auch bedankt
Aber es gibt eben Unternehmen die haben es nicht nötig, und können es sich erlauben. Hoffen wir mal nicht für Sie das sich das Blatt mal irgendwann dreht und nach jedem kleinen Auftrag gelechzt werden muss.
Sei es Ihm gegönnt.
Diese Verkaufsmetalitäten gibt es nun mal auch schon bei Händlern, was man früher eigentlich nur von Herstellern in der Moba Branche her kannte.
Ich hasse nun mal eine so große Arroganz, und hoffe nie in eine Solche zu verfallen.

Gruß

Ingo
Hallo Alex,

ich glaube nicht, daß der Händler daß Recht hat die Bestätigung zu stornieren. Schließlich ist er Vollkaufmann, im Gegensatz zu Ingo, der sicherlich als Privatkunde handelt. Der Händler hat dem Ingo doch wohl ein Angebot unterbreitet. Und bereits dieses Angebot ist für den Händler bindend. Ingo hat das Angebot akzeptiert und damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Die Bestätigung sehe ich da nur noch als nachdrückliche Selbstverpfichtung zur Vertragserfüllung Seitens des Händlers.

Aber so ganz nebenbei. Den Namen des Händlers würde ich an Ingos Stelle nicht öffentlich machen. Sowas kann nämlich auch böse missverstanden werden.

Grüße
Thom
Hallo Ingo,
schön, wenn Du so über der Sache stehst. Ich würde sicherlich auch nicht auf dem Vertrag herumreiten wollen. Aber vielleicht dem Händler mal die Sach- (und soweit ich meine Meinung fundiert begründen kann) Rechtslage ruhig darlegen. Sowas kann ganz hilfreich sein um zu einem vernünftigen Geschäftsumgang mit guten Angeboten zurückzufinden.

Grüße

Thom

Beitrag editiert am 07. 09. 2006 16:24.
Bitte Leute!
es geht hier nur um eine Art und Weise der Abwicklung und um mehr nicht.
Es geht auch nicht darum den Händler zu Schaden.
Ich werde zum Teufel den Händler hier nicht nennen. Das spielt überhaupt keine Rolle.
Wenn ich unzufrieden bin/war müssen es andere ja nicht sein.
Mir ging es nur um die Einstellung und Handhabung gewisser Geschäftpraktiken
Gruß

Ingo
"Jeder hat Recht " !

Wurde mir vor Jahren bereits nahe gelegt, habe ich aber ansatzweise in den letzten Tagen erst verstanden!!!

Die meisten Leute leben in ihrer eigenen Realität und mit ihrer eigenen überzeugten Meinung, die bezogen auf die eigene Realität auch gerechtfertigt bzw richtig ist.

Wenn jemand von der Richtigkeit seiner Meinung überzeugt ist, sollte man es dabei belassen...

Ich verstehe viele Verhaltensweisen auch nicht, aber man sollte vielleicht vieles gelassener sehen ... Ärger und Aufregung macht nur krank und verkürzt dadurch evt das ohnehin kurze Leben.

Gelassene Grüße

Klaus

Ich verstehe ja Kunden wie Händler,aber Kundendienst ist in unseren Breiten eben nicht so...........
selbstverständlich wie in manch anderen Ländern.
Der Händler sucht hier oft die Schuld beim Kunden und fragt sich weniger was Er für den Kunden tun Kann (Freundlichkeit,Leistung,.....)
Ich hatte schon oft das Gefühl Ich müsste froh sein etwas kaufen zu dürfen!!! Dabei bekommt der Händler mein Geld und nicht umgekehrt!!!!!
Das erlebt mein leider viel zu oft!!
Und nie nach kleinigkeiten, wie Ersatzteilen fragen:
Haaammmm wwweeeeer  nicht!!!!!!!
Was!! beim XY gekauft und bei mir dann in den Laden Ersatzteile kaufen-böser Kunde.Dabei bin ich doch nur 40 % teurer und 200% unfreundlicher.Auserdem habe ich sowieso keinen Durchblick-ich verkaufe das nur,ich bau es ja nicht-woher soll ich dann wissen wie das geht ?
Alles schon mal  erlebt!!!!(Fachhädler oder Lachhändler ?)

Gruss
Thomas (der einen sehr guten Händler hat!)
Guten Abend.

Für mich ist die Reaktion des Händlers nicht nachzuvollziehen. Ich bin im Handel in dieser Branche nicht involviert, gehe aber davon aus, dass die Retourenquote bei unter 5% liegen dürfte. Mal als Beispiel der Bekleidungsbereich, in dem ich einige Zeit gearbeitet habe (ebenfalls Endkundenhandel Online/Katalog), dort lag die Retourenquote bei ca. 55%, manchmal sogar bei 75% - ich glaube kaum, dass ein Modellbahnhändler auf derartige Quoten kommt, die ihn dazu bewegen, Kunden, die einmal retourniert/widerrufen haben, nicht mehr zu beliefern.

Ich habe aber, auch das muss ich sagen, selten so eine dämliche Begründung gelesen, wie die von Nr.1.
Wenn ich etwas schnell brauche dann nehme ich mein Telefon in die Hand und besorge mir das, was ich brauche, so schnell wie es nur geht, ohne auf den Preis zu gucken oder lasse mir ein Angebot mit verbindlicher Lieferzeit zusenden.
So, wie Du es gemacht hast, ist es unfair.
Wieder mal ein Fall für "Kunde droht mit Auftrag"   Da kann ich nur sagen, wer nicht will - hat schon. Aber die Begründung hätte ich mir auch geklemmt.

Ich meine, da muß man klar unterscheiden, bei wem man etwas bestellt hat. Bei einem Fachgeschäft vor Ort, der dann die Ware beim Werk ordert und auch abnehmen muß, kann ich unmöglich, nach einigen Tagen wegen eines günstigeren Angebotes bei anderm Händler den Auftrag, stornieren. Ich würde dies nicht tun, verbietet sich für mich aus Gründen des Anstandes. Der arme Tropf hat nun etwas im Lager liegen und muß hoffen es wieder anderweitig los zu werden. Beim Versandhandel, der ja auf Grund dieser Verkaufsart von vorne herein damit rechnen muß und dies auch in seinem Preis einkalkuliert, stehe ich zu einer Stornierung anders. Obwohl ich auch hier nur stornieren würde, wenn ich mit der Qualität, Ausführung des Artikels  etc. nicht einverstanden bin. Eine Stornierung vor dem Versand ist allemal besser, als nachher noch die Rücksendung als Händler bezahlen zu müssen.
Bezüglich des Preises, ist es mein eigenes Pech, wenn ich bei der Bestellung bei Händler A eben etwas mehr bezahlen muß als bei einem anderen Händler, So ist es eben bei der freien Marktwirtschaft. Ich als Kunde muß mich vor Kauf, Bestellung selbst bezüglich des Preises kundig machen und dann bestellen, kaufen.
Bie diesem Deal ist eben einiges von beiden Seiten nicht so gelaufen, wie es hätte sein müssen, können.
H-W
Hallo alle zusammen,
sicherlich haben alle irgenwie Recht und Rechte. Aber aus meiner Sicht ist Ingo auch in seiner Eitelkeit gekränkt. Wenn ich bei dem Händler weiter Kunde sein möchte, versuche ich´s vielleicht mal in einem persönlichen Gespräch. Ist einfacher und meistens effektiver, als sich mails hin und her zu schicken. Verstehen kann ich beide Seiten.
Gruß
Ralph
Hallo Ralph @26
Das auf keinen Fall. (Auf meine Eitelkeit bezogen)
Ich denke wie ein ordentlicher Geschäftsmann.
Einen kunden vor den Kopf zu stoßen nur eil er was Wiederruft innerhalb kürzester Zeit ...nein Danke!!
Ich muss immer an folge Geschäfte denken. Der Kunde wird wieder kommen und mir weiteren Umsatz bringen. So wie ich dieser Firma ja nun auch 200,- Euro Umsatz gebracht hätte, und es wäre ja auch nicht meine letzte Bestellung gewesen. Und man sollte berücksichtigen wie lange ich dort schon Kunde bin, und das ich auch schon einiges dort bestellt habe.

Für mich als selber Geschäftsmann und Selbständig seit 16 Jahren ist es für mich völlig unverständlich.
Wenn ein Kunde einen Vetrag Storniert  den er erst teilweise vorgestern erst mit reiflicher Überlegung abgeschlossen hat und 2 Tage später kam der Wiederruf, dann Fragst Du dich als guter anständiger Verkäufer: Was ist passiert ? Was hat den Kunden dazu bewegt den abgeschlossenen Vertrag wieder zu kündigen. Und wenn dieser dann sagt ich habe besseres Angebot  bekommen, dann hast Du als Verkäufer eine klare und ehrliche Antwort bekommen. Und wenn dann von Verkäufer Seite Interesse besteht kann man noch später dagegen einwirken.
Ich möchte nicht wissen wie viele Wiederrufe/Umtauschaktionen Ware gegen Geld zurück) in der BRD jährlich laufen wo die Leute etwas zurückgeben, weil Sie es wo anders günstiger gesehen haben. Sicherlich ist das Geiz ist Geil Methode.
Und wie oft gab es schon in Angebotsheften zu lesen, Wenn Sie es nach Ihrem Kauf in einem anderen Geschäft innerhalb 7 Tage günstiger bekommen als bei uns, erhalten Sie die Differenz von uns zurück.  (Nachweiß erforderlich) Sicherlich ist das nicht auf die MOBA Branche zu beziehen, aber es gehört zum allgemeinen Geschäftsleben nun mal dazu.

Daher muss ich Reinhard @ 5 & 11 absolut Zustimmen.

Ich bin doch erstaunt wie viele sich eigentlich mehr auf die Verkäufer Seite stellen

Und auch zu den vielen anderen: Ich habe vorher Angebote verglichen. Aber das ist wie vergleichbar gewesen mit:
Du gehst kurz nach Deiner Bestellung in der Innenstadt und siehst das Angebot wie durch einen blöden Zufall im Schaufenster  Und dein erster Gedanke, Mensch 20,- Euro günstiger (Im Kopf 40,- DM) Dann Storniere ich nacher den Auftrag nach her lieber bevor er wo möglich noch bestellt, und nehme die Zugpackung jetzt mit.

Gruß

Ingo
  

Beitrag editiert am 08. 09. 2006 09:50.
Hallo,

> kann ich unmöglich, nach einigen Tagen wegen eines günstigeren Angebotes bei anderm Händler den Auftrag, stornieren

also das sehe ich auch überhaupt nicht so!

Ich kann bei meinem Händler jederzeit unverbindlich ordern, muss nicht anzahlen und bin nicht verpflichtet die Ware abzunehmen. Die wandert dann halt ins Regal, notfalls nach 1-2 Jahren ins Schaufenster mit Aktionsschild dran oder in die Grabbelkiste.
Das rechtfertigt erstens in gewisser Weise auch höhere Ladenpreise ggü. Versandhandel und zweitens ist sich der Händler bewußt dass es hierorts doch noch mehrere Modellbahngeschäfte gibt. Konkurrenz belebt die Wirtschaft!

Bei höherwertigen Artikeln lasse ich mir prinzipiell vorher ein Angebot geben, d.h. den Endverkaufspreis ausrechnen. Manchmal bietet mir der Händler dann an, die Ware trotzdem auf eigenes Risiko zur Ansicht zu bestellen und wenn z.B. eine Lok gut läuft nehme ich sie hin und wieder auch trotz des höheren Preises weil ich weiss woran ich bin. Das ist seine Chance. Besser einmal mehr bezahlt für ein gut funktionierendes Exemplar als x-Mal reklamiert. Wenn der Preisunterschied zum Mitbewerb krass ist, sage ich das dem Händler auch.

Da hierorts schon der Balkan anfängt, ist es prinzipiell nicht verpönt zu handeln wie am Bazaar. Ich kenne aber Leute die trauen sich nicht oder es ist denen peinlich um den Preis zu feilschen. Verstehe ich nicht - mehr als Nein kann der Händler nicht sagen .
Mir haben Ladenhändler auch schon ins Gesicht gesagt: "Zum Handeln sind wir nicht da." oder "Wenn Sie bessere Preise haben wollen, dann müssen Sie woanders einkaufen. Wir haben nichts zu verschenken." Grosse Klappe, nichts dahinter: In der Sauren-Gurken-Zeit purzeln die Preise trotzdem und es werden fleissig die Aktionsschilder ausgehängt.

Grüße, Peter W.

Beitrag editiert am 08. 09. 2006 10:10.
Hattest Du zwischenzeitlich da auch schon bestellt, oder war es das erste mal nach diesem Vorfall?
Hallo,

ich finde, daß in dieser Diskussion zwei völlig unterschiedliche Geschäfte miteinander verwoben, die nur die handelnden Personen als Gemeinsamkeit haben.
Fall 1.: Das Geschäft, das Ingo storniert hat.
Ich finde Ingos vorgehen zwar auch nicht so ganz i.O. und würde so nicht handeln, aber unabhänging von meiner persönlichen Sichtweise hat Ingo lediglich sein Recht in Anspruch genommen von diesem Vertrag zurückzutreten.

Fall 2.: Die Lieferungsverweigerung durch den Händler.
Der Händler hat den zwischen Ingo und ihm geschlossenen Vertrag einseitig gekündigt. Soweit mir bekannt ist, hat der Händler dazu aber kein Recht. Ich zweifle auch daran, daß ein Händler einzelnen Kunden generell die Lieferung verweigern kann, ohne das dazu schwerwiegende Gründe dafür vorliegen (z.B. Der Kunde zahlt generell nicht). Dann allerdings muß der Händler dem Kunden dies vor dem Vertragsabschluß mitteilen.
Grüße

Thom
Hallo!
Ich hab neuerdings noch eine ganz andere Erfahrung mit einem Lieferanten von Glockenankermotoren gemacht:
Da ein spezieller Motortyp, der mir bereits zu einem früheren Zeitpunkt in eine meiner Loks gebaut wurde, nicht in den Katalogen zu finden war, bat ich um ein Angebot zu eben diesem Motor als Einzelteil.
Gehört hab ich dan erst mal gar nichts, so dass ich meine Anfrage nach knapp zwei Wochen ein zweites Mal stellen musste. Leider war ich dann zwei Wochen im Urlaub und konnte keine E-Mails abrufen. Das Erstaunen nach Urlaubsende war dann groß:
Ein äußerst knappes Angebot ist als erstes eingegangen, dann noch in regelmäßigen Abständen zwei Rückfragen, wann ich denn sinngemäß: "nun endlich eine Bestellung schicken würde, schließlich habe man sich ja auch solche Mühe mit dem Angebot gemacht"! Danach war ich erstmal sprachlos und hab überlegt, ob ich mich überhaupt noch melden soll. Bestellt hab ich dann aber doch, mit der "Entschuldigung", dass ich der Kaufaufforderung erst nach meinem Urlaub nachkommen konnte.... seit dem hab ich gar nichts mehr bekommen, keine Rückmeldung, keine Auftragsbestätigung!
Hat der Händler eigentlich schon einen Vetrag geschlossen wenn eine Bestellung online bei ihm eingegangen ist? Sein System verschickt doch als erstes nur eine Bestätigung des Einganges der Bestellung. Das ist in meinen Augen noch kein Abschluss eines Vertrages. Er kann sich aus meiner Sicht in dieser Situation schon noch vorbehalten, die Lieferung an bestimmte Kunden zu verweigern. Ob sich das für ihn auf Dauer gesehen rechnet, muß, kann und wird er für sich selbst entscheiden. Wenn er also nach bestimmten Kriterien Kunden aussortiert, wird er sich das schon überlegt haben.
So würde ich als juristischer Laie es zumindest sehen ...
Lorenz
Also vorab muß ich wohl erwähnen, daß ich kein Jurist bin und meine Aussagen vor allem auf meinem Rechtsverständnis bzw. Wissensstand basieren.

Zur Frage von Lorenz. Der Händler hat auch bei der online-Bestellung den Vertrag angenommen und das nicht erst mit dem Versenden der Auftragsbestätigung, sondern in dem Augenblick, in dem die Bestellung in seinem System technisch einläuft. Die Auftragsbestätigung hat eher protokollarischen Charakter.

Thom  
Das ist nicht richtig. Der Händler geht erst dann einen Vertrag ein, wenn er eine Auftragsbestätigung versendet. Bis zu diesem Augenblick sind alles nur Willenserklärungen.
Mich würde mal interssieren wie der Händler heißt
Von Rufmord kann auch keine Rede sein wenn Ingo alles belegen kann.

Das sehe ich so wie mit dem aktuellen Fleischskandal im Freistaat Bayern: Da gehören die Namen auch an die Öffentlichkeit.

Der Pranger der Vergangenheit war nicht unbedingt eine schlechte Sache.

Wohlgemerkt: Nur bei 100% belegbarer Wahrheit, aufgrund von e-mail Verkehr etc.

Geiz ist Geil! ok !

Qualität und Service sind Geiler!

Hier noch was gan interessantes dazu:

Preis - Leistung ?

"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."

von John Ruskin, englischer Sozialreformer (1819 - 1900)
Gruß  Detlef
... ein weises Zitat!

meint
Roger
ingo:
ich kann den händler verstehen und akzeptiere seine einstellung.
eine so flache antwort für die stornierung würde bei jedem händler auf diese reaktion stoßen.
der händler fühlte sich schlicht und einfach gesagt "verarscht" von dir.
da spielt keiner mit.

thom + alle anderen:
sorry aber da liegt  ihr völlig falsch.da gibt es gerichtsurteile drüber die sogar eu-greifend sind.
ein vertrag wird erst dann geschlossen wenn beide seiten durch eine unterschrift den vertrag bestätigen.
eine online-bestellung ist KEIN vertragabsschluß vor dem gesetz. der händler kann ohne angaben von gründen die lieferung verweigern. er muss nicht einmal das ganze begründen.der kann auch einfach sagen ich will dich nicht beliefern ,fertig.

wo kämen wir dahin wenn eine person einfach bestimmen könnte was der händler zumachen hat und was nicht.wir leben nicht in einer bananenrepublik. wer das meint , sorry ausfahrt verpast, seit bei paris falsch abgebogen.- bitte wenden-

auch ist eine automatische e-mail bestätigung keine bestätigung für den abschluß eines vertrages.vielmehr ist das nur eine netter kleiner hinweis darauf das der empfänger die e-mail/nachricht erhalten hat.

also da laufen viele  einem irrtum hinterher.

nein ich bin kein modellfachhändler - sondern vertreter für chemie.

Möchte noch darauf hinweisen dass es zwei "Verträge" sind. Erstens der Wille des Kunden einen Artikel zu bekommen und der Händler hat den Willen den Artikel zu liefern/beschaffen.
Zweitens die Geldübergabe. Geld hergeben und annehmen.
br65
sorry aber wenn er den namen weitergeben würde wäre es üble nachrede und rufschädigung.
auch wenn es belegbar ist. erst wenn ein gericht ein urteil rechtskräftig ausgesprochen hat und dieses bestättigt hat darf der name genannt werden.vorher nicht und auch nur dann wenn es eine öffentliche gerichtsverhandlung war.

und sei mal ehrlich egal wer , es wird keiner jedes kleinste detail über irgendwelche geschriebenen oder gesprochenen texte als o-ton weitergeben. etwas läst jeder unter den tisch fallen. auch wenn die alle finger gen manitu heben und beschwören beim grab des letzten hamsters der tochter nur die wahrheit zu sagen.

nur bei sowas reicht schon ein einfaches beispiel:
kunde A bestellt ware am montagmorgen.ware geht raus am dienstagmorgen. am mittwochmorgen fällt kunde A ein , och weist was lieber händler ich will es doch nicht. am gleichen tag trifft die ware bei kunde A ein. der weiß ja , ich hab heute vor einer std.  storniert. schick ich das zeug einfach retoure. macht annahmeverweigerung. das merkt sich der händler , weil es kostete geld ,portokosten fallen nicht vom himmel.ergo der  händler sperrt den kunden.
später erzählt kunde A aber seinen kumpels , du da hab ich mal was storniert bei dem händler  jetzt will der nicht mehr liefern.
kunde A schreit mord und totschlag. so ein händler blubber-labber.
für jeden ist nach der darstellung offensichtlich das der kunde im recht ist. nur weil er das kleine dezente verschweigt  .
wüste aber sein kumpel das kunde A die ware hat zurück gehen lassen ohne die portokosten zu ersetzen.dann wäre die sachlage offensichtlich das der händler den kunden A nicht mehr beliefert. jeder würde kunde A an den kopf werfen selber schuld.
deshalb gibt der kunde nicht alles wieder sondern nur den teil der für ihn hilfreich ist um den händler schlecht darstehen zu lassen und sich selber nicht zu blamieren.

aber eigentlich keine schlechte idee . dann dürfte jeder händler eine öffentliche schwarze liste führen über kunden die nicht ihre rechnung bezahlen.
das wäre nix anderes.

etwa so:
herr müller  rechnung 15211 betrag 158,95€ offen seit 1.1.2006 3 mahnungen - kontopfändung negativ / konto nicht gedeckt - taschenpfändung läuft.

eine klasse idee.
aber seit froh das darf ein händler nämlich auch nicht. "datenschutz ".

also von wegen namen im internet weitergeben und anprangern, is nicht. das wird teuer. da haben schon einige richtig lehrgeld bezahlt.
Worte zum Thema "Geiz ist geil" :

Ich benötigte Batterien, LS33600 von SAFT. 3,6V mit 16Ah Kapazität. Kosten pro Stück ca. 20€ . Ein Vergleichstyp liegt bei Händler A zu einem zu einem Preis von 19€ auf Lager. Gebraucht werden 48 Stück insgesamt. Also sind das 912€ zusammengerechnet.
Nun Frage ich noch bei Händler B an und erfahre, das bei ihm die gleichen Ersatztypen nur 9€ kosten sollen. Ein angefordertes Datenblatt und schriftliches Angebot belegte nochmals Preis und Gleichheit der Batterien. Und das zu einem Preis von 432€ !!!!!

Meine Frage nun: würdet ihr aus Gründen des Anstandes die Summe von 480€ dem Händler A in den Allerwertesten schieben? Für ein absolut identisches Produkt?
Ich finde (mein Boss übrigends auch), Geiz kann oftmals sehr Geil sein !!!

mit morgendlichem Gruße

Günter
Danke Thomas, genau das meinte ich.

Hallo Ingo,
wie gesagt ich kann beide Seiten verstehen, ich würde sicherlich als Händler auch anders handeln.
Was ich letztendich interessant finde, ist die rechtliche Diskussion, die heir stattfindet. Es wird wieder nur diskutiert, wer Recht hat. Wäre mir an deiner Stelle auch egal, war ja auch nicht Deine Frage. Ich halte für mich immer so, nicht nur bei der MoBa, wenn ich das Gefühl habe, ich bin dem Vekäufer lästig, gehe ich woanders hin. Auch wenn ich dann machmal teurer einkaufe. Dadurch versuche ich Sevice zu honorieren.
In diesem Sinne, genießt den herrlichen Sonntag
Gruß
Ralph
Hallo Günter,

Zitat : " Meine Frage nun: würdet ihr aus Gründen des Anstandes die Summe von 480€ dem Händler A in den Allerwertesten schieben? Für ein absolut identisches Produkt? "

Das würde ich bei diesem Unterschied auch nicht tun. Zu verschenken hat wohl niemand etwas.

Ich würde mir bei einer solchen Ausgabe allerdings vorher die Mühe machen ein gutes Angebot zu finden. Denn offensichtlich hattest Du die Zeit dazu ja auch nach der Bestellung.

Gruß
Stefan
@Günther König:

natürlich nicht, allerdings sollte man sich halt VORHER informieren, was man wo zu welchen Preis bekommt.

und wenn du die im Laden kaufst kannst du die auch nicht zurückbringen, von daher sind da die Onlinehändler ja nochmal im Nachteil.
Wie ein Vertrag zustande kommt, hängt doch auch von den AGB des Händlers ab. Er kann Dein Kaufangebot annehmen (oder ablehnen), er kann ein Angebot (bindend oder freibleibend) abgeben - oder nicht.

Wie schon erwähnt, kommt (außer in den AGB stünde etwas anderes) ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Händler den Auftrag bestätigt, also eine Auftragsbestätigung übersendet.

Wenn der Händler das nicht tut --> kein Vertrag, keine wechselseitigen Verpflichtungen. Im Fernabsatz gilt zudem auch noch das Rücktrittsrecht - sogar ohne Begründung. In einem Ladenlokal könnte der Händler sogar ein Lokalverbot verhängen - es ist nämlich sein Lokal und kein öffentlicher Platz... Und wenn er Dich als Kunde im Fernabsatz nicht mehr beliefern will ---> sein Problem, weniger Umsatz...

LG

eNrico


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