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THEMA: Sondersteuer für ebay

THEMA: Sondersteuer für ebay
Startbeitrag
lupo - 10.09.06 23:37
Hallo,

folgendes habe ich heute aim Rahmen eines Newsletter von einem Händler für Autorennbahnen bekommen. Ich denke, das könnte auch hier von Interesse sein, An- und Verkauf über ebay spielt ja auch bei Modellbahnern eine große Rolle. Habe den Text nicht weiter hinterfragt, wenn das aber so stimmt muß sich wohl der eine oder andere eine zweite ebay Identität zulegen. Wäre ein (gelinde gesagt) befremdliches Urteil.

Gruß
lupo

Hier der Text:

Für Ebay Käufer und Verkäufer
Gestern stand im Kölner Stadt-Anzeiger ein Artikel über ein Gerichtsurteil
zu privaten Ebay Verkäufen. Dort wurde eine Frau mit (nur) 93 Verkäufen von
gebrauchten Haushaltsartikeln und Kinderkleidung aus ihrem eigenen (!!)
Hauhalt als gewerbliche Verkäuferin eingestuft. Sie wäre daher verpflichtet
gewesen Ihre volle Adresse in Ebay anzugeben und hätte ein Rücktrittsrecht
gewähren müssen. Das hat sie nicht getan, war deswegen abgemahnt worden und
muss nun die Abmahnkosten und alle Gerichtskosten in 4-stelliger Höhe
bezahlen. Wer eine größere Anzahl Verkäufe pro Jahr hat, ist laut diesem
Urteil kein privater Verkäufer  und muss haften, gewährleisten und
vermutlich auch Steuern bezahlen wie ein Gewerblicher, auch wenn er nur
seine gebrauchten Haushaltsartikel verkauft. Das könnte jetzt der Start für
eine neue Abmahnwelle werden.
Landgericht Berlin Az: 103 O 75/06 vom 05.09.06

Und was macht man dann, wenn man z.B. auf dem Flohmarkt was verkauft? Wird man dann auch zu einem gewerblichen Anbieter.
*Kopfschüttel*
Die Meldung des KSta ist oberflächlich, etwas genauer ist es bei Heise zu lesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927

Weiter unten gibt es auch bisher 531 Kommentare. Im Übrigen ist dieses Urteil m.E. noch nicht rechtskräftig! Es wird wirklich mal Zeit, dass man dem in der Form nur in D existierenden Abmahnunwesen einen Riegel vorschiebt. Ich enthalte mich zu diesem "Urteil" jeglichen Kommentars, aber hier wurden (mal wieder) jegliche Grundsätze bestehenden Rechts (!) mit Füßen getreten. Nehmen wir dieses Beispiel: Wenn jemand gebrauchte Kinderklamotten verkauft, so kann man ihm wohl kaum eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen, die aber eine Grundvoraussetzung für ein gewerbliches Handeln darstellt!

Fazit: Die Medien platzieren zwar gerne solche Meldungen, verschweigen aber die Hintergründe (oder wissen sie nicht aufgrund mangelhafter Recherche) zu so einem Urteil. Ohne die Akten und den Fall genauer zu kennen, sollte man aber das wilde Spekulieren bleiben lassen. Zudem ist ein einzelnes Urteil eines LG nicht für andere Gerichte und schon gar nicht bundesweit als verbindlich anzusehen!

Müßig zu erwähnen, dass die Modellbahnerei neben der Numismatik und der Philatelie wohl zu den stückzahlenintensivsten Hobbys gehört. Was sind da 93 Auktionen, wenn man seine Sammlung verkaufen will? Das sind gerade mal 2 vorbildgerechte Güterzüge...

Gruß, Claus
Sorry, aber neu ist die Sache zumindest für mich nicht. Hier noch einige ergänzende Angaben:

Mir wurde es von meinem Finanzamt im Rahmen der Auskunft und Beratung vor ein paar Jahren so erklärt: Ein Geschäft zwischen zwei privaten Personen stellt ein  Privatgeschäft dar. Wenn jedoch etwas einer unbestimmten Anzahl von Personen angeboten wird und eine Gewinnerzielung nicht ausgeschlossen ist (beides ist bei einer Auktion quasi immer der Fall), gilt zunächst die Vermutung der Gewerbsmäßigkeit. Dieses gilt auch für das Handeln auf einem Flohmarkt wie mir bestätigt wurde. Wenn man jedoch den Nachweis antritt, dass man insgesamt nur Verluste erzielt oder Geringfügigkeit vorliegt, ist die Vermutung der Gewerbsmäßigkeit widerlegt und es wird steuerechtlich als Hobbytätigkeit ausgelegt. Selbstverständlich verbleibt es bei der Pflicht eine eventuelle Änderung der Verhältnisse (z.B. plötzliche hohe Gewinne) anzuzeigen, jedoch darf man die gleichzeitigen Ausgaben bei eBay gegenrechnen.
Diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Wer sicher gehen möchte, dem kann nur angeraten werden, die kostenlosen Auskunft- und Beratungsmöglichkeiten des Finanzamtes zu nutzen. Dann gehen eventuelle Abmahnungen Dritter ins Leere.
Gruß
Frank
  
Nachtrag: Wenn das Beispiel Schule machen sollte, führt das (wie lupo schon andeutete) unweigerlich zu einem explosionsartigen (!) Anstieg der ebay-Mitgliederzahlen! Dann meldet nämlich jeder ebayer alle möglichen Personen aus seinem Umfeld an und agiert dann mit einem Dutzend Accounts, nur damit er ja nicht über 100 Bewertungspunkte bekommt. Was soll das also? Der Markt würde nur noch viel undurchsichtiger und profitieren würde davon KEINER!

Gruß, Claus
Hallo,
stand auch in  der WAZ vom 08.09.2006 :
http://www.waz.de/waz/waz.onlinesuche.ergebnis....sserver=1&other=

***Edit***
nicht funktionierenden Link gelöscht.

Viele Grüße - Udo

Beitrag editiert am 11. 09. 2006 01:32.
@Frank

Exakt die gleiche Auskunft bekam ich vor einiger Zeit auch. Es dürfte sich übrigens fast ausschließen, irgendeinen Gewinn zu erzielen, wenn man seine guten Stücke neu im Laden gekauft oder bei ebay ersteigert hat: Zum Einen sind die Preise in Ladengeschäften im Durchschnitt grundsätzlich höher als der Mittelwert des gleichen Objekts bei ebay und zum Anderen zahlt man als Käufer nicht nur den Gebotspreis, sondern auch die Versandkosten und hier wiederum meist ein teures Paket. Möchte man das gleiche Objekt wieder bei ebay verkaufen, so muss man mit weiteren 10% an Kosten rechnen, die sich aus Einstellgebühr (variabel je nach Zusatzoptionen) und Verkaufsprovision zusammensetzt. Beispiel: Lok für 120 Euro ersteigert plus 7 Euro Paketgebühren = 127 Euro Anschaffungspreis. Möchte man die Lok dann irgendwann wieder verkaufen, so müsste man man schon mindestens 140 Euro verlangen, nur um wieder auf sein Geld zu kommen (= kein Gewinn). Da gehört schon viel GLÜCK dazu, dass man keine Verluste macht.
Anders verhält es sich natürlich, wenn man gezielt Sammlungen oder komplette Modellbahnen von Privatpersonen (der berühmte Nachlass) aufkauft, für die man vielleicht die Hälfte des "Verkehrswerts" bezahlt hat, um diese dann anschließend im ebay zu vertickern. DAS wäre dann eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes. Aber gebrauchte Strampler, um die es u.a. hier ging? Irgendwas stimmt da nicht...

Gruß, Claus
Nun ja, wenn man schon die Einnahmen aus dem Verkauf steuerpflichtig machen würde, dann müsste man aber den Einkauf als Ausgaben dagegenrechnern. Somit ergibt sich eigentlich immer ein neativer Saldo, der sich doch dann steuermindernd auswirkt. Oder sehe ich das falsch?

Gruss

Rainer
Also ich bin dafür, dass alle Verkäufe als gewerblich eingestuft werden....
Dann könnte ich nämlich alle erzielten Gewinne mit meinen Aktiengewinnen verrechnen.
Beispiel : Ich kaufe eine Aktie. Die steigt. Ich verkaufe nach drei Monaten. Gewinn muss ich versteuern, da kürzer als 12 Monate im Besitz. Jetzt verkaufe ich noch meine alte Kühltruhe aus dem Keller für einen Euro. Gekostet hat sie damals 500.-. Macht also ein Verlust von 499.- (ohne Spesen). Diese 499.- (negativer Gewinn) ziehe ich nun von meinem Aktiengewinn ab. Danke Finanzamt ! Ich habe auch noch ein gebrauchtes Auto
Wollen wir wetten, dass es so nicht kommt.

Jürgen H.
Wie ClausF schon sagte, werden die Hintergründe (weil medienunwirksam) oft verschwiegen. Ich gehe so 1 bis 2 mal im Jahr auf den Flohmarkt um alte Sachen zu verkaufen. Habe schon erlebt, das ganz früh "Interessenten" kommen und mir einen großen Teil für wenig Geld abkaufen. Mir ist das meist egal, ich hätte vieles davon einfach weggeschmissen (natürlich keine Eisenbahnartikel! ). Und die gleichen Sachen liegen dann auf den Tischen dieser Käufer zum Verkauf.  Das ist dann doch gewerbsmäßig, selbst wenn zum Alibi ein parr eigene gebrauchte Kinderpullover da liegen. Ist also egal ob Flohmarkt oder ebay. Was die o.g. Frau vorher bei ebay gekauft hat steht nirgens.
Ich sehe die Sache also sehr gelassen. Sorgen brauchen sich die "normalen" ebay-Nutzer also nicht machen.

Ralf
Der Titel dieses Threads ist bereits irreführend. Wo bitte ist denn hier eine "Sondersteuer"? Das ist doch lächerlich. In Rede stehen hier doch ganz normale Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die der Einkommensteuer unterliegen (sofern der Verkäufer eine natürliche Person ist).

Ich wundere mich eigentlich schon lange, dass es Verkäufer gibt, die sich mit 500 - 1000 Verkäufen innerhalb von 2 Jahren als "Privatverkäufer" bezeichnen. Das ist doch nichts anderes, als die Umgehung der Gewährleistungs- und Rückgaberegeln und - natürlich - eine Steuerhinterziehung. (Es sei denn, es verkauft tatsächlich jemand eine umfangreiche Privatsammlung aus seinem eigenen Besitz).
Wer allerdings nachweisen kann, dass er mittelfristig KEINE Gewinne mit derartig intensivenTätigkeiten erzielt (erzielen wird), dessen Aktivitäten werden wohl als "Liebhaberei" eingestuft. Der darf dann aber auch die Verluste nicht gegenrechnen.

Gruß
K.U.Müller
Hm, wenn man gewerblicher Verkäufer ist müßte man ja auch Umsatzsteuer abführen, oder nicht? Darf ich dann nicht aber auch die Vorsteuer ziehen? Wäre doch nur logisch, oder?  
@11 Björn
Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, erhältst Du alsbald vom Finanzamt eine Steuer-Nummer. Unter dieser musst Du Deine Umsätze (je nach Umsatzhöhe) monatlich oder vierteljährlich voranmelden und die daraus resultierende Umsatzsteuer errechnen. Davon ziehst Du dann die auf Dein Gewerbe entfallenden Vorsteuern aus diesbezüglichen Lieferantenrechnungen ab. Ein positiver Saldo muss ans FA abgeführt werden (oder - bei negativem Saldo - erhältst Du vom FA Geld). Am Jahresende musst Du dann eine USt-Erklärung abgeben.
Aber um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: Alle von privat erworbenen Artikel haben keine Vorsteuer; sie ist daher auch nicht abziehbar.
Aber bitte berücksichtigen: Mit der USt-Anmeldung ist es nicht getan. Du musst natürlich am Jahresende für Dein Gewerbe auch im Minimum eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Und last but not least: Du musst auch mit einer Steuerprüfung rechnen.

Gruß
K.U.Müller
Das ist mir schon klar. Gerade erst wieder eine UST-Erklärung abgegeben.
Nur wenn die der Meinung sind, dass der Verkauf von gebrauchter Kinderkleidung im geringen Umfang gewerblich ist, dann müßte ja auch der Einkauf  von der Kinderkleidung gewerblich es sein, da man ja sonst nichts zu verkaufen hätte.
Reines Gedankenspiel, darum ja auch der
Ich nehme mal den link von dem Artikel von Udo @5 auf.

Da steht, und das ist wohl ein ganz wesentlicher Punkt - 93 Verkäufen in einem Monat - und nicht wie  von lupo geschrieben 93 Verkäufen.

Entscheidend ist auch der Zeitraum der  "Geschäftstätigkeit" ,und wir wissen auch nicht wieviele ebay - Geschäfte ingesamt über den Zeitraum der Mitgliedschaft getätigt wurden.
Beim genauen durchlesen fällt mir auch auf, das es da heißt: "darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände".  Daraus folgere ich: es gab auch Neuwaren
Und dann noch die Frage: was haben die  93 Auktionen gebracht - in Euro?

Da hätte ich gerne mal Akteneinsicht um Klarheit zu haben, und was haben die  93 Auktionen gebracht - in Euro?

Ach ja, eine Ebay-Sondersteuer gibt es nicht. Die Frage ist lediglich ob das ganze ein gewerbsmässiger Verkauf oder ein privater Verkauf war. und da werden -und da bin ich mir sicher - sich noch ein paar Juristen Ihr Geld dran verdienen

Gruß Detlef  
... und: es ist gut so, dass es so ist.

Mich ärgern schon seit langem die privaten Verkäufer, die unter diesem Deckmantel zum einen das FAG als auch u. U. das Finanzamt umgehen, während andere saubere Händler mit den Folgen vom FAG und dem damit verbundenen Aufwand kämpfen.

Wer 150 völlig verschiedene Artikel in einem Jahr verkauft, dürfte kaum als gewerblich gelten, zumal wenn es sich dabei um gebrauchte Gegenstände handelt.

Wer aber 150 Jeans in Größe 42 im Jahr verkauft tut dies nicht (oder seeeeeehr selten ; )) um seinen Kleiderschrank zu entrümpeln, sondern um sich in deutlich zu erkennender Absicht zu bereichnern.

Zudem: wer einigermaßen schlau ist meldet ein Gewerbe an und betreibt seinen Handel gewerblich - daraus können sich durchaus interessante steuerliche Vorteile ergeben.
Ergänzung zu 12:

Die ganze Angelegenheit mit Vorsteuer und Mehrwertsteuer ist meines Erachtens mit doch etwas argem Aufwand verbunden, zumal man die Mehrwertsteuer innerhalb kurzer Zeit an das Finanzamt abzuführen hat (unabhängig davon, ob die Recnung überhaupt schon bezahlt wurde !) und die Vorsteuererstattung meist erst gegen Ende des Geschäftsjahres erfolgt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen sofern man im Jahr unter einem gewissen Umsatz liegt (Die Umsatzgrenze liegt immerhin aktuell bei 17500,--EUR !). Man braucht dann die Mehrwertsteuer  nicht gesondert auszuweisen und auch nicht abzuführen, im Gegenzug gibt es auch keine Vorsteuererstattung. Ausreichend ist dabei jährliche eine Gewinn- und Verlustrechnung.
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.

Gruß
Frank

Beitrag editiert am 13. 09. 2006 00:37.
@13
Vielleicht ergibt sich hier ja eine Steuersparmöglichkeit für Eltern. Einfach Gewerbe anmelden, Kinderklamotten kaufen, nach der Nutzung verkaufen, da ja dann gebraucht mit Verlust, und schon hat man den Steuervorteil.
Gruß
Ralph
Ich kannte mal einen Knaben, der nicht über Ebay sondern mittels Anhänger von Börse zu Börse fuhr und aufgekaufte Märklin (keine anderen Artikel) vertickte.
Irgendein Nachbar muss wohl mal von seinen Pralereien die Nase voll gehabt haben und es kam die Steuerfahnung mit (oh Wunder) einen Spezialisten, der den Wert der Ware im Anhänger auf damals 300.000,- DM geschätzt hat. Wenig später war er weggezogen und das Haus verkauft....
Es gab und gibt immer Leute die meinen sie wären pfiffig. Auch diese werden ihren Meister finden.
Bevor ein falscher Eindruck entsteht: Denunziantentum halte ich wie "Hilfssheriffs" für völlig daneben. Ich schwärz keinen an...
zu 16, Hallo Frank,

so ganz stimmt  Dein Klagen über die Umsatzsteuer nicht. Ich zahle meine Umsatzsteuer 1/4-jährlich, und zwar nur für  abgeschlossene Zahlungen (sogenannte Ist-versteuerung, für Kleinstunternehmen kein Problem); und dann zahle ich auch nicht den gesamten Umsatzsteuerbetrag, sondern ziehe bereits die ausgegebenen Vorsteuern ab. Letzlich zahle ich vierteljährlich  also nur die Steuer auf den tatsächlich erwirtschafteten MEHRWERT (daher der Name).

Grüße aus Waldeck von Gerd


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