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THEMA: Fehlendes Teil beim Kauf nicht bemerkt
THEMA: Fehlendes Teil beim Kauf nicht bemerkt
Migh - 22.10.06 14:01
Hallo,
hab ein ganz besonderes Problem.
Habe am 28 August einen Desiro WM Zug gekauft (Versandhandel)
Es sollte ein Geschenk für einen Bekannten sein.
Habe als das Paket kam nur kurz reingeschaut, ob alles da ist und dann gut verstaut.
Da nun der Geburtstag vor der Tür steht, hab ich die Sachen wieder hervorgekramt und zum Test auch mal auf die Anlage gestellt. Nach zwei Runden Test wollte ich den Desiro wieder einpacken. Doch leider viel mir dann auf, dass die Frontscheibe der Triebzuges fehlt.
Nur ist guter Rat teuer...
Was soll ich tun???
Rücksendung an den Versandhändler?
Leider liegt der Kauf noch doch etwas länger her.
Wäre eigentlich auch ein Versand an Fleischmann direkt möglich???
PS: Ich weiss man sollte eine Eingangskontrolle sofort machen.....jetzt zumindest.
Schönen Gruß
Migh
hab ein ganz besonderes Problem.
Habe am 28 August einen Desiro WM Zug gekauft (Versandhandel)
Es sollte ein Geschenk für einen Bekannten sein.
Habe als das Paket kam nur kurz reingeschaut, ob alles da ist und dann gut verstaut.
Da nun der Geburtstag vor der Tür steht, hab ich die Sachen wieder hervorgekramt und zum Test auch mal auf die Anlage gestellt. Nach zwei Runden Test wollte ich den Desiro wieder einpacken. Doch leider viel mir dann auf, dass die Frontscheibe der Triebzuges fehlt.
Nur ist guter Rat teuer...
Was soll ich tun???
Rücksendung an den Versandhändler?
Leider liegt der Kauf noch doch etwas länger her.
Wäre eigentlich auch ein Versand an Fleischmann direkt möglich???
PS: Ich weiss man sollte eine Eingangskontrolle sofort machen.....jetzt zumindest.
Schönen Gruß
Migh
Hallo Migh,
das ist ein eindeutiger Garantiefall. Dazu musst Du allerdings erst mal die Aussage präzisieren, daß der Kauf schon etwas länger her ist. Auf Neuware hast Du bis zu 2 jahre Garantie und auf Gebrauchtware auch noch ein Jahr.
Gruß
Dieter
das ist ein eindeutiger Garantiefall. Dazu musst Du allerdings erst mal die Aussage präzisieren, daß der Kauf schon etwas länger her ist. Auf Neuware hast Du bis zu 2 jahre Garantie und auf Gebrauchtware auch noch ein Jahr.
Gruß
Dieter
Achso, steht ja dabei, 28.August. Also ganz klarer Fall, setze Dich mit dem Händler in Verbindung ob er Dir einen neuen Zug oder zumindest das Ersatzteil schickt.
@dgk
Danke für den Tip.
Also der Desiro war Neuware.
Wäre ein direkter Versand zu Fleischmann auch möglich?
Bei dem Versandhändler fällt mir irgendwie nur Servicewüste ein...
Danke für den Tip.
Also der Desiro war Neuware.
Wäre ein direkter Versand zu Fleischmann auch möglich?
Bei dem Versandhändler fällt mir irgendwie nur Servicewüste ein...
Hallo Migh,
evtl. wäre statt Versand an Fleischmann ja auch eine Anfrage dort sinnvoll, ob sie dir einfach eine Frontscheibe schicken können? Falls Du dir den Einbau zutraust, wäre das sicherlich die einfachste Variante.
Viele Grüße, Thomas
P.S.: Wenn dir zum Händler nur Servicewüste einfällt, solltest Du evtl. den Händler wechseln?
evtl. wäre statt Versand an Fleischmann ja auch eine Anfrage dort sinnvoll, ob sie dir einfach eine Frontscheibe schicken können? Falls Du dir den Einbau zutraust, wäre das sicherlich die einfachste Variante.
Viele Grüße, Thomas
P.S.: Wenn dir zum Händler nur Servicewüste einfällt, solltest Du evtl. den Händler wechseln?
@4
Diesen Gedanken hab ich jedes mal wenn es zu Problemen kommt.........
An Fleischmann hab ich mal ne Mail geschrieben und den fall geschildert.
Mal sehen was zurück kommt.
Diesen Gedanken hab ich jedes mal wenn es zu Problemen kommt.........
An Fleischmann hab ich mal ne Mail geschrieben und den fall geschildert.
Mal sehen was zurück kommt.
Hallo Michael,
die Frontfenster fallen wohl öfter raus!!! Hab auch so einen DB gehabt, aber das Fenster lag noch in der Fahrzeugschachtel. Fenster konnte ich von außen wieder einsetzen. Ruf bei bei Fleischmann an, die werden Dir das Fenster zusenden.
Gruß jojo
die Frontfenster fallen wohl öfter raus!!! Hab auch so einen DB gehabt, aber das Fenster lag noch in der Fahrzeugschachtel. Fenster konnte ich von außen wieder einsetzen. Ruf bei bei Fleischmann an, die werden Dir das Fenster zusenden.
Gruß jojo
@5:
Denken ist schonmal gut. Handeln noch besser.
Denken ist schonmal gut. Handeln noch besser.
Kai F. Lahmann - 22.10.06 21:35
normalerweise ist sowas ein Fall für die Gewährleistung, also ist der Händler gefragt. Er muss das ganze (vielzitiertes EU-Recht!) KOMPLETT auf seine Kosten in Ordnung bringen. Wie er das anstellt, kann dir völlig egal sein.
@8:
Mag ja theoretisch so sein. Im (fälschlicherweise so genannten, in Wirklichkeit steht's im BGB) EU-Recht steht aber dummerweise nicht drin, wie lange so eine Garantiereparatur dauern darf. Und nach dem, was man in diesem und anderen Foren so liest, ist ein Versuch, das Teil erstmal direkt von Fleischmann zu bekommen, evtl. deutlich sinnvoller. Notfalls kann man danach immer noch zum Händler...
Viele Grüße, Thomas
Mag ja theoretisch so sein. Im (fälschlicherweise so genannten, in Wirklichkeit steht's im BGB) EU-Recht steht aber dummerweise nicht drin, wie lange so eine Garantiereparatur dauern darf. Und nach dem, was man in diesem und anderen Foren so liest, ist ein Versuch, das Teil erstmal direkt von Fleischmann zu bekommen, evtl. deutlich sinnvoller. Notfalls kann man danach immer noch zum Händler...
Viele Grüße, Thomas
Hallo,
ich hätte bei diesem Fall die Sorge, daß der Händler auf stur stellen könnte. Er könnte ja behaupten: Der Kauf liegt mittlerweile 2 Monate zurück, das Fenster kann im Betrieb verloren gegangen sein (oder durch unsachgemäßen Umgang, pipapo).
Ich möchte nichts unterstellen, möglich wäre es jedoch. Und was macht man dann?
Ok, bei GFN das Teil anfragen, wie oben gesagt, das wird funzen. Aber wie oben auch gesagt, ist eigentlich der Händler in der Gewährleistungspflicht. Jedoch: wie weist man ggü. dem Händler sein Unverschulden nach? (Erschwerend kommt hinzu: im Versand gekauft.)
"Was tun," sprach Zeus, "die Götter sind besoffen."
MfG aNdreas
ich hätte bei diesem Fall die Sorge, daß der Händler auf stur stellen könnte. Er könnte ja behaupten: Der Kauf liegt mittlerweile 2 Monate zurück, das Fenster kann im Betrieb verloren gegangen sein (oder durch unsachgemäßen Umgang, pipapo).
Ich möchte nichts unterstellen, möglich wäre es jedoch. Und was macht man dann?
Ok, bei GFN das Teil anfragen, wie oben gesagt, das wird funzen. Aber wie oben auch gesagt, ist eigentlich der Händler in der Gewährleistungspflicht. Jedoch: wie weist man ggü. dem Händler sein Unverschulden nach? (Erschwerend kommt hinzu: im Versand gekauft.)
"Was tun," sprach Zeus, "die Götter sind besoffen."
MfG aNdreas
@10
Anscheinend nicht nur die Götter, wenn ich daran denke, dass ich mir damals nicht gleich den Zug genau angesehen habe...
Das mit dem "stur" stellen beunruhig mich auch am meisten.
Mal abwarten, was passiert. Mail an Fleischmann ist auf jeden Fall schon draußen.
Anscheinend nicht nur die Götter, wenn ich daran denke, dass ich mir damals nicht gleich den Zug genau angesehen habe...
Das mit dem "stur" stellen beunruhig mich auch am meisten.
Mal abwarten, was passiert. Mail an Fleischmann ist auf jeden Fall schon draußen.
Kann es sein, daß das Frontscheibenteil irgendwo im Gehäuseinneren rumfliegt? Ich hatte sowas mal mit einer Tür eines Güterwagens.
Hallo Migh,
ich denke auch, direkt bei GFN wird's die wenigsten Probleme geben.
MfG aNdreas
ich denke auch, direkt bei GFN wird's die wenigsten Probleme geben.
MfG aNdreas
@10:
Das ist im Gesetz genau geregelt. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war und der Schaden oder dessen Ursache nicht schon vorhanden war. Danach (für die restlichen 18 Monate der Gewährleistungsfrist) ist allerdings der Käufer dann beweispflichtig.
Soweit zumindest die Rechtslage (aber Achtung: Ich bin kein Anwalt und hab auch sonst nicht Jura studiert). Aber ob sich der Händler natürlich daran hält, bleibt ihm überlassen. Klagen vor Gericht wegen einer Frontscheibe wird er wohl nicht befürchten müssen. :-/
Viele Grüße, Thomas
Das ist im Gesetz genau geregelt. In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war und der Schaden oder dessen Ursache nicht schon vorhanden war. Danach (für die restlichen 18 Monate der Gewährleistungsfrist) ist allerdings der Käufer dann beweispflichtig.
Soweit zumindest die Rechtslage (aber Achtung: Ich bin kein Anwalt und hab auch sonst nicht Jura studiert). Aber ob sich der Händler natürlich daran hält, bleibt ihm überlassen. Klagen vor Gericht wegen einer Frontscheibe wird er wohl nicht befürchten müssen. :-/
Viele Grüße, Thomas
Hallo Thomas,
ja Du hast recht.
Jedoch: Nun stell Dir vor (so geschehen vor laanger Zeit), der Händler stellt sich in Positur und behauptet, ich als Laie könne überhaupt nicht beurteilen, ob das ein Garantiefall wäre. (an sich schon eine Frechheit!)
Und: Er sei schließlich vom Fach und sehe "ganz" genau, das ich am Modell manipuliert hätte, womit er jegliche Garantie seinerseits ablehnte. (Info: Habe ich nicht! Es war ein eindeutiger Qualitätsmangel.)
Nur war ich damals so doof und habe DIESE Lok am Kauftag nicht probefahren lassen... Die Lok gab zu Hause das berühmte "tacktacktack" beim Fahren von sich => Zahnrad gerissen (Was soll man bitteschön daran manipulieren können? Schon mal probiert ein fieselkleines Zahnrad zu zerbrechen oder so...?)
Gleich am nächsten Tag war ich zurück beim Händler... obige Abfuhr erhalten... und Schwerter in den Augen gehabt... gedacht: "dieses elende "EndedesVerdauungstraktes"..." Ich stand jedenfalls damals da wie doof und wußte nicht wie ich dem beikommen sollte.
Ich habe die Lok letztlich zum Hersteller geschickt, kostenlos Ersatz, bzw. eine reparierte Lok erhalten und war 100% zufrieden. "Das" waren dann schon eher Leute vom Fach.
DER Händler hat mich jedenfalls nie wieder gesehen. >:-p
Klarstellung: Dies ist keine Unterstellung/Verleumdung bezüglich des aktuellen Beispiels von Migh und hat nichts mit seinem Händler zu tun. Es soll auch nicht implizieren, das die Händler an sich alle keine Ahnung haben (dem ist nicht so!) Es ist nur ein Beispiel, wie es mir in einem Einzelfall mal ergangen ist und möchte Migh trotzdem Mut machen mit:
Ob beim Händler oder Hersteller, das klappt schon.
MfG aNdreas
ja Du hast recht.
Jedoch: Nun stell Dir vor (so geschehen vor laanger Zeit), der Händler stellt sich in Positur und behauptet, ich als Laie könne überhaupt nicht beurteilen, ob das ein Garantiefall wäre. (an sich schon eine Frechheit!)
Und: Er sei schließlich vom Fach und sehe "ganz" genau, das ich am Modell manipuliert hätte, womit er jegliche Garantie seinerseits ablehnte. (Info: Habe ich nicht! Es war ein eindeutiger Qualitätsmangel.)
Nur war ich damals so doof und habe DIESE Lok am Kauftag nicht probefahren lassen... Die Lok gab zu Hause das berühmte "tacktacktack" beim Fahren von sich => Zahnrad gerissen (Was soll man bitteschön daran manipulieren können? Schon mal probiert ein fieselkleines Zahnrad zu zerbrechen oder so...?)
Gleich am nächsten Tag war ich zurück beim Händler... obige Abfuhr erhalten... und Schwerter in den Augen gehabt... gedacht: "dieses elende "EndedesVerdauungstraktes"..." Ich stand jedenfalls damals da wie doof und wußte nicht wie ich dem beikommen sollte.
Ich habe die Lok letztlich zum Hersteller geschickt, kostenlos Ersatz, bzw. eine reparierte Lok erhalten und war 100% zufrieden. "Das" waren dann schon eher Leute vom Fach.
DER Händler hat mich jedenfalls nie wieder gesehen. >:-p
Klarstellung: Dies ist keine Unterstellung/Verleumdung bezüglich des aktuellen Beispiels von Migh und hat nichts mit seinem Händler zu tun. Es soll auch nicht implizieren, das die Händler an sich alle keine Ahnung haben (dem ist nicht so!) Es ist nur ein Beispiel, wie es mir in einem Einzelfall mal ergangen ist und möchte Migh trotzdem Mut machen mit:
Ob beim Händler oder Hersteller, das klappt schon.
MfG aNdreas
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