1zu160 - Forum



Anzeige:
AP Modellbahn - Die Modellbahnverwaltung

THEMA: Arnold 3856 Rheingold unvollständig

THEMA: Arnold 3856 Rheingold unvollständig
Startbeitrag
Paetz* - 24.10.06 17:17
Hallo, Ich erhielt nach ebayversteigerung vom Händler einen unvollständigen Arnold 3856 Rheingold Mitropa 1. Klasse, es fehlen einseitig alle Fensterscheiben. Wer besitzt ein solches Teil und kann mir zur Weitergabe und Beschwerdebearbeitung bei ebay  einige Tatsachen dazu per Email bestätigen ?



Beitrag editiert am 26. 10. 2006 15:38.

Was kann da Ebay? Das musst du dir wohl mit dem Händler Selber ausmachen Ausser es war ein Privat Verkauf dann kannst du fast nix mehr Richten denn dann wird ja jede Garantie oder Rücktritt ausgeschlossen !

Andy aus Tirol
Was für Tatsachen willst Du hören? Dass Waggons als Neuware normal mit Fenstern ausgeliefert werden? Dass Dich ein Anbieter über den Tisch gezogen hat?

Wenn es sich um einen ebay Kauf bei einem gewerblichen Anbieter handelt und der Wagen nur als defekt oder "Bastelrware" deklariet, gilt Fernabsatzgesetz und somit 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen!

Also: zurück mit dem Kram (eingeschrieben!!!) und auf Rücküberweisung pochen.

PS: Es ist nicht empfehlenswert eMail Adressen in öffentliche Foren einzustellen!

Grüße, Peter W.
Hallo Paetz,

stellt sich der Verkäufer denn stur? Versuch es doch erstmal auf dem netten Weg. Ebay haut eh nur Standardemails raus(Vertragt euch...blablabla). Darüber erreichst du nichts. Gewährleistung hat er auf jeden Fall zu leisten, auch als privater Verkäufer - auch wenn da etwas anderes steht. Händlern kannst du die Sachen bis zu EINEN MONAT nach Erhalt zurückschicken. Ansonsten bleibt dir noch die Möglichkeit einer Anzeige, aber das sollte nur das allerletzte Mittel sein, und lohnt meist eh nicht; außer dass dein Anwalt daran verdient.

Solltst du den Waggon über Paypal gezahlt haben, sieht die Sache schon etwas anders aus. Wenn du nämlich einen Streitfall bei Ebay daraus machst, wird das Geld erstmal eingefroren. Nur bei zufriedenstellender Übereinkunft beider Parteien wird es freigegeben.

Grüße, Uwe
Hättest Du vorher gewußt das die Fenster fehlen, dann hättest Du vermutlich nicht drauf geboten, oder? Schau dazu mal ins BGB so §434 z.B. wäre eine Idee wert. Fertig aus.
Ach ja, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Idee.

Beitrag editiert am 24. 10. 2006 22:49.


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;