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THEMA: Preis-Rückerstattung

THEMA: Preis-Rückerstattung
Startbeitrag
Stefan [Gast] - 08.11.06 07:01
Guten Tag allerseits

Ich habe vor rund einem Jahr bei einem Fachhändler mehrere Güterwagen bestellt und geliefert erhalten. Bei einem gealterten Fleischmann-Güterwagen (8524.1) war der Aufbau nicht richtig auf den Wagenboden aufgesteckt und somit der ganze etwas in Schräglage. Da ich es selber nicht richten konnte, meldete ich dies dem Verkäufer. Dieser versprach mir umgehend Ersatz.

Einen Ersatz-Wagen habe ich nie bekommen. Auf telefonische Nachfrage hin, wurde mir das Geld versprochen. Trotz Angabe mehrere Konti und Mahnschreiben will dieser Händler nicht zahlen. Denn so wie das Geld den Weg dorthin fand, sollte es auch den Rückweg finden. Gibt es in Deutschland eine Möglichkeit zur Betreibung oder so ähnliches?

Besten Dank für Eure Hilfe und Ratschläge.

Viele Grüsse aus der Schweiz
Stefan

Hallo Stefan!

Nach einem Jahr fällt dir auf, daß der Wagen "Schräglage" hat? Hm...

...sieht nicht gut für dich aus. Eventuell wendest du dich direkt an den Hersteller und nennst ihm - ohne jeden Groll - einfach die Fakten inklusive der Händler-Adresse.
Hallo,

was aus Stefans Beitrag nicht genau hervorgeht:
Hast Du den Waggon zum Händler geschickt .. oder nicht?
Falls nicht, wundert es mich ehrlich gesagt nicht, dass der nichts unternommen hat!
(Für eine Reklamation, Austausch/Gutschrift ist in der Regel erst ´mal eine Rücksendung nötig!)

Nachfragende Grüsse,

N-BahnerBAY Alias Erwin
Hallo zusammen

Oje, da hätte ich ein wenig ausführlicher schreiben sollen .... Die Schräglage habe ich beim Auspacken sofort bemerkt und den Wagen anschliessend nach vorheriger Rücksprache mit dem Händler an diesen zurückgeschickt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Güterwagen bereits schon an einen anderen Kunden verkauft worden ist. Somit hat der Verkaufende zweimal den Preis für den gleichen Wagen kassiert.

Viele Grüsse
Stefan
Also, wenn er den Wagen wieder zurück genommen hat und er Dir noch kein Geld wieder zurück überwiesen hat, dann würde ich ihn mal Anwaltlich mahnen. Nur höchstwahrscheinlich lohnt es sich wegen 20-30 Eus nicht einen Anwalt einzuschalten. Versuchen kannst Du es, viel Erfolg. Er ist auf alle Fälle in einer Schuld Dir gegenüber, entweder Wagen oder Geld würde ich mal behaupten. Aber da mußt Du wohl mal zum Anwalt.
Hallo Björn

Leider ja scheint es eine Sache für einen Anwalt zu werden. Offensichtlich spielt dieser Partner von 1zu160 mit den Überlegungen, dass ein Kunde aus der kleinen Schweiz wegen einer Summe von EUR 20-30 nichts unternehmen wird, da der Aufwand vermutlich höher sein wird als der geforderte rechtmässige "(B)Ertrag". Ich wunderte mich bei diesem Händler auch, dass in den Inseraten jeweils immer wieder derselbe Güterwagen aus einem TRIX-Startset auftauchte und bei Nachfrage hiess es dann stets "ausverkauft". Ob da bei den Inseraten ebenfalls gespart wird?

Schöne Grüsse
Stefan
Hi Stefan,

ich denke, (vermutlich spreche ich dir aus der Seele) das diese Händler wegen ihres Verhaltens hier in einer Art "Blacklist" genannt werden sollten. Aber nur dann, wenn es einen belegbaren Schriftwechsel jedweder Form gegeben hat!!!

Wobei ich zu lange Lieferzeiten nicht unbedingt dazu zählen würde. Aber mokieren würde ich schon, wenn man als vorrauszahlender Kunde nie wieder etwas über den aktuellen Lieferstatus erfährt oder noch nicht mal eine Eingangsbestätigung der Zahlung erfährt ....

Es kann einfach nicht sein, das der zahlende Kunde der (die) Blödmann (frau) ist und am Ende in die Röhre schaut weil die Streitbeträge zu gering sind um Anwälte zu bemühen.
Wie es gehen kann ( war kein unbedingter MoBa-Artikel ) zeigt dies:

http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=203554

Ich habe von anderen Kameraden gehöhrt, das es bei der Firma nicht immer so unproblematisch ablief.
Grüßend,
Günter


Beitrag editiert am 10. 11. 2006 18:48.


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