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THEMA: Gleisabstände zum x-ten
THEMA: Gleisabstände zum x-ten
Welche Gleisabstände waren bei der Deutschen Bundesbahn abseits der Hauptstrecke üblich/vorgeschrieben?
- Betriebswerk (Behandlungsgleise, sonstige)
- Güterbahnhof (Ladegleise, Containerterminal, Abstellgleisee usw.)
- Rangierbahnhof (Gleisharfe)
- usw.
Sind 75 mm Abstand für die Bahnsteiggleise (Hauptstrecke) ausreichend?
Gruß
Hans-Georg
- Betriebswerk (Behandlungsgleise, sonstige)
- Güterbahnhof (Ladegleise, Containerterminal, Abstellgleisee usw.)
- Rangierbahnhof (Gleisharfe)
- usw.
Sind 75 mm Abstand für die Bahnsteiggleise (Hauptstrecke) ausreichend?
Gruß
Hans-Georg
-=K=- [Gast] - 01.07.03 14:45
Hallo,
für die DB kann ich es Dir nicht sagen, aber für DRG/DR und soooo viel Unterschied dürfte da nicht bei sein.
Bei einem Inselbahnsteig mit 2 Bahnsteigkanten ist die Mindestbreite 4050mm das macht einen Mindestgleisabstand von 7500mm (47mm in N). Hast Du einen einseitigen Zwischenbahnsteig mit nur einer Bahnsteigkante, dann ist der Gleismindestabstand 6000mm (37,5mm in N).
Auf der freien Strecke ist der Gleisabstand in der geraden mindestens 4000mm (25mm in N) und im Bahnhof ohne feste Gegenstände im Gleis (Signale, Masten usw.) 4500mm (28,125mm in N)
In Gleisbögen vergrößert sich der Abstand entsprechend dem Radius.
In Bahnhöfen muß zu festen Gegenständen mindestens ein Abstand von 2200mm eingehalten werden (von der Gleismitte bis zum äußersten Punkt des festen Gegenstandes unter Berücksichtigung des Regellichtraumprofiles), somit kannst Du leicht feststellen ob ein bestimmter Gleisabstand erlaubt ist, oder nicht.
-=K=-
für die DB kann ich es Dir nicht sagen, aber für DRG/DR und soooo viel Unterschied dürfte da nicht bei sein.
Bei einem Inselbahnsteig mit 2 Bahnsteigkanten ist die Mindestbreite 4050mm das macht einen Mindestgleisabstand von 7500mm (47mm in N). Hast Du einen einseitigen Zwischenbahnsteig mit nur einer Bahnsteigkante, dann ist der Gleismindestabstand 6000mm (37,5mm in N).
Auf der freien Strecke ist der Gleisabstand in der geraden mindestens 4000mm (25mm in N) und im Bahnhof ohne feste Gegenstände im Gleis (Signale, Masten usw.) 4500mm (28,125mm in N)
In Gleisbögen vergrößert sich der Abstand entsprechend dem Radius.
In Bahnhöfen muß zu festen Gegenständen mindestens ein Abstand von 2200mm eingehalten werden (von der Gleismitte bis zum äußersten Punkt des festen Gegenstandes unter Berücksichtigung des Regellichtraumprofiles), somit kannst Du leicht feststellen ob ein bestimmter Gleisabstand erlaubt ist, oder nicht.
-=K=-
Hans-Georg [Gast] - 01.07.03 15:09
Vielen Dank für die Antwort!
Das mit der freien Strecke war mir bekannt. Gelten die 4500 mm auch für Lade- und Rangiergleise usw.? Reicht das der Bahn als Sicherheitsabstand für die Leutchen, die da rumlaufen?
Das mit der freien Strecke war mir bekannt. Gelten die 4500 mm auch für Lade- und Rangiergleise usw.? Reicht das der Bahn als Sicherheitsabstand für die Leutchen, die da rumlaufen?
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