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THEMA: Marken-Symbole - EuGH-Urteil

THEMA: Marken-Symbole - EuGH-Urteil
Startbeitrag
langerfelder - 29.01.07 09:10
Hallo

ich hab es hier nirgendwo entdeckt, das Urteil durfte aber für uns (und vorallem für Veredler und KSH interessant sein:

(übernommen aus Drehscheibe-online, Modellbahn-Forum)

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Az: C-48/05), daß Markensymbole auf Spielzeugfahrzeugen in der Regel angebracht werden dürfen, da sie Teil der Nachbildung seien.

Im konkreten Fall ging es um die Zulässigkeit des Opel-Blitzes auf dem Kühlergrill eines Modells der Fa. Autec.

Zum detaillierten Nachlesen:

[www.123recht.net]

[www.jurion.de]

Es bleibt zu hoffen, daß dies Urteil nun auch in der Modellbahnbranche Beachtung findet und sich zukünftig mehr Hersteller zur Nachbildung von Wagen der CIWL entschließen können. Ein Markt dafür ist sicher vorhanden. Das zeigen schon die regelmäßig recht astronomischen Preise, die für alte Rivarossi-Wagen in Internet-Auktionen gezahlt werden. "

Dietmar

Auch wenn zwei Hintertürchen offen gelasssen wurde ein sicherlich richtungsweisendes Urteil.
Für unser Hobby ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der dargestellten Marke nicht ebenfalls um einen Modellbahnhersteller handelt oder der Markeninhaber nicht ebenfalls solche Produkte herstellt (unzulässig oder zumindest höchst problematisch: z.B. Kleinserienhersteller XY bedruckt Containerwagen mit dem Aufdruck der großen Firma aus Göppingen o.ä. oder die genannte Firma mit dem Blitz würde plötzlich HO-Autos eigener Fabrikate herstellen). Zudem dürfte die Beweisführung beim 2. Hintertürchen (..."oder wenn der Nachbau die Wertschätzung der ...Marke beeinträchtig...") im Streitfall dem Markenrechteinhaber obliegen.
Natürlich ist der Geltungsbereich des EuGH´s zu beachten.
Insgesamt: Ein erfreuliches Urteil !

Gruss
Frank

Beitrag editiert am 29. 01. 2007 12:10.


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