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THEMA: Darf man Bilder von einer Ausstellung au

THEMA: Darf man Bilder von einer Ausstellung au
Startbeitrag
Rolf-W - 02.03.07 14:13
Ich baue zurzeit eine Homepage auf, diese soll recht abwechslungsreich gestaltet werdensoll.

http://rolfs-n-bahn.de.tl/

Aus diesem Grund würde ich auch gern, von Ausstellungen berichten. Sinsheim steht demnächst an. Nun gibt es aber das "Recht am eigenem Werk".
Darf ich ohne die Zustimmung des Modellbauers einzuholen, Bilder auf meiner Homepage zeigen oder habe ich sogar, mit meinem Foto auch ein Recht erworben, dies zu zeigen, da ich die Privatsphäre nicht verletze.
Der Modellbauer hat ja seine Arbeiten öffentlich ausgestellt.
Muß er damit billigt das seine Arbeit auch fotografiert und gezeigt wird?

Hallo!

Ein kompliziertes und sehr komplexes Thema. Ich habe das nun schon in mehreren Schritten versucht zu klären:

A: In Österreich - diese Frage konnte nicht mal die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer eindeutig beantworten.

B: Die Messe Köln hat sich 2004 quergelegt, als ich Fotos von der Messe eingestellt hatte - die musste ich herausnehmen. Der Grund war aber, dass ich auf deren Boden fotografierte und sie nicht vorab fragte, ob ich die Fotos veröffentlichen dürfe.

C: Die Messe in München hat mir im darauffolgenden Jahr auf eine entsprechende Anfrage vorab nur fragend zurückgeschrieben, wie ich überhaupt auf solch eine Idee komme, dass sie etwas dagegen haben könnten. Man empfahl mir aber, bei den jeweiligen Ausstellern sicherheitshalber nachzufragen, ob ich die Fotos veröffentlichen dürfe.

D: Die Messe in Köln hat auf Anfrage im Jahr 2006 nichts gegen die Veröffentlichung - erbat sich aber ein Belegexemplar der Veröffentlichung...

Eine wirklich endgültige Antwort, wer welches Recht worauf hat, konnte ich bis dato für mich noch nicht ableiten. Auf jeden Fall würde ich mal sagen, dass es kein Fehler wäre, wenn man die jeweiligen Clubs sicherheitshalber mal fragt. Andererseits gibt es sehr viele Seiten im Netz mit Bildern von Ausstellungen, Messen usw - und ich kann mir im besten Willen nicht vorstellen, wenn da auch nur 10 % nachgefragt hätten.

lg
ismael
Ha, ha, ha.... da passt meine zuvor (unabhängig hiervon) gestartete Anfrage in den Kleinanzeigen zu einem NOHAB-Bild ja treffend....

Gruß   Fidelis
Rolf,

ich würde auf jedem Fall den jeweiligen Aussteller fragen, wenn ich Bilder seiner Anlage ins Netz stellen will. Es ist durchaus möglich, dass der Aussteller darauf besteht, dann auch namentlich benannt zu werden, schließlich ist er der Schöpfer dieses Werkes. Peinlich kann es dann werden, wenn nicht deutlich zu erkennen ist, dass diese Anlage nicht vom Webseitenbetreiber ist.
(Das EJ hat mal eine Berichtigung drucken müssen, weil einer seiner Redakteure eine von mir gebaute Lok unter dem Namen eines Kleinserienherstellers veröffentlicht hat)

Gruß
Roland

Hallo

Es gibt bei einer Ausstellung mehrere Parteien, die Aktien haben:

Der Veranstalter hat das Hausrecht und kann das Fotografieren verbieten. Auf der Spielwarenmesse stand beispielsweise auf der Eintrittskarte, dass Fotografieren verboten sei. Wie strikt das dann gehandhabt wird, ist eine andere Frage. Zeigt ja auch Ismaels Beitrag, dass unterschiedliche Veranstalter verschiedene Ansichten haben.

Der Aussteller stellt seine Anlage öffentlich aus und hat deshalb keine Handhabe, was sein Werk angeht, es sei denn, das Foto würde seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen, was im Bereich Modellbahn und Ausstellungen nicht gegeben sein dürfte.

Der Aussteller als Person hat das Recht am eigenen Bild und darf zwar fotografiert werden, Fotos, auf denen er das Hauptmotiv darstellt, bedürfen aber seiner Zustimmung, wenn sie veröffentlich werden sollen. Ausnahmen sind "Personen des öffentlichen Lebens" also Menschen, die von Berufs wegen oder wegen bestimmter Umstände (Unfälle zum Beispiel) in der Öffentlichkeit stehen. Wer sich auf eine Bühne stellt oder bei einer Ausstellung oder Messe als Aussteller fungiert, stellt sich eigentlich auch in die Öffentlichkeit. Trotzdem gilt das Gebot der Höflichkeit.

Im Zweifelsfall ist mit dem Satz "ich finde Ihre Anlage klasse, darf ich sie für einen Magazinbeitrag knipsen" alles erledigt, ich habe noch nie erlebt, dass jemand da Probleme gemacht hätte. Zum Beispiel in Glasgow:

http://www.kazmedia.de/bahn/modultreffen/glasgow2006/

je privater der Rahmen einer Veranstaltung, desto weniger "öffentlich" und damit desto weniger selbstverständlich ein Einverständnis. Aber: Wer nett fragt, kriegt nette Antworten

Massgeblich ist natürlich auch der textliche Kontext, der muss richtig sein und darf keine negativen Bezüge herstellen.

Gruss, Stefan
Zusätzlich zu Stefan Ausführung sollte darauf geachtet werden, dass kein kommerzieller Gewinn mit dem Photo gemacht wird. Haste Google Ads oder die nervigen Yahoo Banner auf der Site, kannstu dich da schon in der Grauzone befinden.

Wenn man wild ist, auf Ausstellungen zu photographieren, kann man den Veranstalter bitten, einen Presseausweis auszustellen. Als Betreiber eine homepage ist man schliesslich Journalist (es gibt da ein paar Urteile im Dollarland).

journalistische Grüsse,
Claus
Rolf, ich arbeite auch gerade an einer Homepage. Diese wird zwar gewerblich sein, umso mehr habe ich mich in den letzten Wochen damit beschäftigt, was rechtlich einwandfrei ist und was eben nicht.
Bilder von selbst erstellten Werken (Anlagen, Dioramen, Modellen, etc.) stellen in der
Regel kein Problem dar. Bei Bildern anderer Anlagen verhält es sich zunächst einmal so, dass der oder die Erbauer der Anlage hinsichtlich der Anlage Rechteinhaber sind. Problematisch könnte es zum Beispiel werden, wenn du Bilder ein sehr toll gestalteten Fremd-Anlage auf deiner Homepage darstellt und die Rechteinhaber mit dem Argument kommen, dass du deren Werk dazu verwendest, mehr Zugriffe auf deine Homepage zu bekommen (also durch das Werk anderer mehr Beachtung eigener Bilder oder Projekte). Ich kann nur empfehlen, sicherheitshalber zuvor Einverständnis einzuholen (stellt in der Regel kein Problem dar, aber auch hier gilt: Je kleiner und privater der Rahmen, desto eher gibt es ein Entgegenkommen).
Insgesamt ein heikles Thema, gerade vor dem Hintergrund der Abmahnwelle.
Noch ein Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtberatung sondern lediglich um eine unverbindliche Äusserung.
Viele Grüsse
Frank

Beitrag editiert am 02. 03. 2007 17:24.
Hallo!

Als Besitzer und Erbauer von zum Teil doch ziemlich oft fotografierten Modulen würde ich mir schon wünschen, dass diejenigen, die vor haben, die angefertigeten Bilder einer größeren Masse von Betrachern zu präsentieren, vorher bei mir anfragen, ob ich etwas dagegen hätte.
Soweit es sich um Presse-Fotografen handelt, habe ich bisher noch nicht Gegenteiliges erlebt - auch wenn meine geäußerten Wünsche nach Belegexemplaren manchmal im Sande verlaufen sind.
Je nach Freundlichkeit des Anfragenden ist man dann auch bereit, bestimmte Arrangements zu organisieren, den Fahrbetrieb notfalls anzuhalten, Hintergründe zu befestigen oder abzumontieren ....

Jedoch meine ich ein gewisses Interesse deran haben zu dürfen, dass bestimmte Motive, die ich z. B. selbst noch in einschlägigen Zeitschriften veröffentlichen möchte, nicht vorher schon in "zigfacher " Ausfertigung in der Öffentlichkeit zu sehen sind - dazu gehört auch die Veröffentlichung auf "privaten" HP´s.
Gut, wenn´s eh nur mittelmäßige bis schlechte Bilder sind, sollte es mir egal sein - aber auf diesen Aspekt möchte ich mal hinweisen.

Viele Grüße
Andi BP
#2 hallo fidelis

habe speziell von der blau silber nohab und der braunen dsb nohab einige digitalbilder.

interesse ?

kegs
Hallo in die Runde

Mir ist schon klar das ich nicht ohne vorherige Absprache Bilder veröffentlichen möchte.
Aber das Argument von Andi BP leuchtet wir wirklich ein. Das hatte ich vorher nicht so bedacht. Aber darum holt man sich ja auch andere Meinungen ein.
Ich denke wenn ich dann, im Zweifelsfall nur Links auf bestehende Seiten verwende dürfte ich auf der sicheren Seite sein. Oder könnte ich da auch Probleme bekommen, wen der Ersteller der anderen Seite sich nicht an die guten Sitten hält.

Viele Grüße
Rolf
@ kegs
Du hast Post...

Gruß   Fidelis
@9

Rolf, du kannst auf deiner Homepage einen Hinweis darauf geben, dass du dich für diesen Fall davon distanzierst. Schau dir einfach mal verschiedene Homepages an und du wirst oft einen entsprechenden Hinweis finden.

Gruß
Frank
@11:

Aber bitte nicht den sattsam bekannten Text "Das Landgericht Hamburg hat ..." kopieren. Bevor man den einsetzt, bitte das Urteil erstmal selber lesen. Da steht nämlich so ungefähr das Gegenteil dessen drin, was dieser häufig zu lesende "Disclaimer" besagt.

Viele Grüße, Thomas
@ kegs # 8
Danke !!!
Gruß   Fidelis
@12: Tom, gibbet zu dem Urteil irgendwo einen link?
Ich brauche es hier nicht, aber es würde mich doch mal interessieren, was es mit diesem Mumpitz auf sich hat.

BTW: Seid vorsichtig beim Photographieren von Firmenlogos. Diese sind gebrauchsmustergeschützt, und ein arbeitsloser Rechtsanwalt könnte eine Firma finden, die Anstoss am Gebrauch ihres Logos findet.

gefundene Grüsse,
Claus
Hallo Claus.

Leider braucht der arbeitslose Anwalt nicht mal die passende Firma zu dem Logo finden.
Er kann und wird es abmahnen um Dich vor weiteren Schaden zu bewahren.
In DE geht man einfach davon aus, dass jemand x-beliebiges dich vor einer eventuell
hohen Strafe der betroffenen Firma (deren Logo etc. verletzt wurde) schützen darf, indem
er dich einfach mal Abmahnt. Das natürlich nur zu seinen "humanen" Gebühren.

Nur deshalb leben hier ganze Anwaltsargenturen sehr gut davon. (Bananenrepublik eben)

mfG, AlfredB.
(der sich schon auf die neue Plaketten, Abgas, Rußfilter, irgendwasregelung freut)
@12:
Unter anderem hier:
http://www.netlaw.de/urteile/lghh_06.htm

Der Witz bei dem Urteil ist eben, dass man sich vom evtl. rechtswidrigen Inhalt fremder Seiten wirksam distanzieren muss (soweit trifft der bekannte Text zu), aber dass man das eben NICHT allein durch eine pauschale Klausel (wie eben diesen Text) tun kann, wenn man ansonsten einen anderen Eindruck erweckt.

(z.B. erst pauschal von allem distanzieren und darunter  eine Linkliste "Seiten, die ich toll finde" ist keine wirksame Distanzierung).

Viele Grüße, Thomas

P.S.: Dies ist nur meine persönliche Meinung, ich bin kein Anwalt.
Hi Rolf
Google mal ein wenig.
KUG § 22 bestimmt:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten." [5]
Es ist wie immer und alles in D sehr kompliziert.
Wie du oben liest wenn Personen auf den Bildern sind, müsstest du sogar fragen ob du sie ablichten darfst, als 2tes müsstest du fragen ob du es veröffentlichen darfst.
Auf einer Messe wo viele Menschen unterwegs sind ist das sicher Schwachsinn aber es könnte nach hinten losgehen.

Die nächste Sache ist das Uhrheberrecht hier streiten sich die Geister ob einen Anlage zb. als Kunstobjekt gilt oder nicht.

Theoretisch dürftest du die Anlage fotografieren, darfst das bild aber nur mit Zustimmung veröffentlichen, wenn es als Kunstobjekt betrachtet wird.
Wenn es kein Kunstobjekt ist, kannst du knipsen und veröffentlichen was du willst, solange es keinem kommerziellen Zweck dient.
Ebenso wenn du Texte veröffentlichst die nicht aus deiner Feder stammen, musst du die Zustimmung haben.

Es ist also recht schwierig und wenn dich einer ärgern will stehst du immer auf recht dünnem eis.
MfG Jörg


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