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THEMA: zulässige Strecken-Geschwindigkeit

THEMA: zulässige Strecken-Geschwindigkeit
Startbeitrag
Sir-Toby - 08.03.07 08:33
Hallo,
die zulässige Strecken-Geschwindigkeit hängt ja unter anderem vom Radius der Streckenkurven ab. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Tabelle, bzw. den Berechnungsgrundlagen, wie die Höchstgeschwindigkeit ermittelt wird. Hintergrund: ich möchte auf einer Modulanlage möglichst vorbildgetreu fahren, soweit das Sinn macht;

Bisher konnte ich dazu allerdings nicht viel finden. Kann da jemand weiterhelfen?

Gruß Tobias

http://www.spurneun.de/berichte/Code40Gleisbau_000.shtml
link oben anklicken: "Regelüberhöhungen nach EBO"

MK
Danke MK,
damit kann man zumindest den Bereich ab 80km/h den Radien zuordnen. Diese Werte liegen zwischen den beiden die ich gefunden habe. Das waren zwei Formeln für "Regelgrenzwerte" und "Ermessensgrenzwerte". Kennt jemand die Begriffe?
Hallo,
Da habe ich etwas gefunden:
http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo2.htm
Im §40 ist am Ende die Formel.

Grüße,  Alfred
Danke Alfred,
das hilft schon wieder weiter; jetzt habe ich bloß nicht verstanden, was ein Überhöhungsfehlbetrag ist - gesucht und gefunden:
http://www.s21-modellgleis.de/fdynamik.php
und hier:
http://www.fh-aachen.de/fileadmin/groups/bauing...ehrswesen/Um_H6S.pdf

Gruß Tobias

Beitrag editiert am 08. 03. 2007 18:46.
Überhöhungsfehlbetrag:
wenn du genau so schnell in der Kurve fährst, daß die Überhöhnung die seitliche Beschelunigung kompensiert = Überhöhungsfehlbetrag 0 (du spürst beim sitzen im Zug keine seitliche kraft)
fährt man schneller, dann kommt eine seitliche Kraft dazu. der Ü-Fehlbetrag ist genau der fehlende Wert der Überhöhung, der diese seitliche wirkende Kraft aufheben würde.
angenommen: fahrt im Bogen mit Überhöhung 0 dann wirkt eine seitliche Kraft. Der Ü-Fehlbetrag ist dann genau der Wert, wie wenn du die Kurve so weit überhöhenw ürdest, daß eben in der Kurvenfahr keine seitliche Kraft wirken würde

Martin
Hallo Tobias,

sicherlich ist der Ansatz mit vorbildgerechter Geschwindigkeit fahren zu wollen grundsätzlich nicht verkehrt. Ich würde jedoch die Geschwindigkeit auf der Modellbahn (auch bei einer Modulanlage) deutlich geringer wählen, da die Entfernungen (also z.B. zwischen punkt A und Punkt B) auf der Modellbahn immer deutlich verkürzt sind. Es handelt sich ja schließlich nicht um lediglich in 1:160 umgesetzte Entfernungen. Ergo: Deutlich verkürzte Entfernungen = deutlich reduzierte Höchstgeschwindigkeit (keine wirkliche Formel sondern meine persönliche Meinung).

Gurß
Frank

PS.: Tobias, Dein Paket geht heute zur Post. Danke.  
Hallo,
Die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit kann doch höchstens für die Paradestrecke relevant sein. Die meisten Anlagen enden ja bereits kurz nach dem Bahnhof, und da fahren auch im Vorbild die Züge langsamer.

Grüße  Alfred
@ Frank,
ich finde, dass eine vorbildgerechte Geschwindigkeit eher zu gering ist. Bei einem Kurvenradius von 1,18m (!) sind ca. 60km/h zulässig (variiert je nach Überhöhung des Gleises). Bei einer Weiche mit demselben Abzweiradius sogar nur 40km/h. Und das ist ja nicht gerade schnell.

Gruß Tobias


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