1zu160 - Forum



Anzeige:
aat-net - amerikanische und kanadische modellbahnen

THEMA: Benötige Hilfe bei Ebay(französisch)

THEMA: Benötige Hilfe bei Ebay(französisch)
Startbeitrag
CoxOrange - 18.05.07 08:32
Liebe Forumsteilnehmer,

vor einiger Zeit habe ich bei Ebay einen Waggon ersteigert; aus Frankreich.
Er sollte als eingeschriebener Brief geschickt werden(lettre priortaire/en recommandé).
Laut Angaben des Verkäufers ist der Waggon zu ihm zurück gekommen(Warum auch nicht/auch immer).
Weiterhin behauptet er, dass in Frankreich nicht üblich sei, Waren als Brief zu verschicken und fordert mich nun auf, ihm weitere 15 Euro zu überweisen damit er mir den Waggon schickt.

Wer kann mir in der Angelegenheit weiterhelfen. Am bestens jemand mit sehr guten Französischkenntnissen.

PM / Kontakt bitte über die Liste bzw. den Mitgliedsnamen.

Viele Grüße, Uwe

Der VK möge bitte den postalischen Grund der Rücksendung nennen - ein "warum auch immer" gibt es nicht. Bei Rücksendungen vermerkt die Post den Grund auf der Sendung. Ich würde ihm keinesfalls Geld schicken!
hallo Uwe,

you've got mail! ;)

MfG,
Horia
Hallo ihr alle,

vielen Dank für die schnellen Mails, ich bin ehrlich gerührt.
Der Verkäufer hat 100% positive Bewertungen bei über 500 abgegebenen und ist als professioneller VK angemeldet.
Er behauptet steif und fest, dass es in Frankreich nicht üblich Waren ist als lettre recommandé zu verschicken. Das hätte man ihm bei der Post so gesagt. Weiterhin sei der lettre recommandé kein nachzuverfolgender Brief.

@ Peter
Geld werde ich ihm keinesfalls weiteres schicken.

Viele Grüße, Uwe
Buche das gezahlte Geld so schnell wie möglich auf dein Konto zurück und verzichte auf die Ware.Hört sich alles komisch an.
Haste dann halt ne negative Bewertung.....
Das ist meine Empfehlung.

grüße Uwe

Beitrag editiert am 18. 05. 2007 12:30.
#1 StefanT

Ich hatte auf eine Anzeige in der Loki ihm per Email nach Bulgarien geschrieben. Er wollte auch zuerst Geld. Habe ihn aufgefordert Fotos eines CNL Wagens in spur N zu senden. Per einschreiben sandte er ein deutlich unscharfes Foto! Darauf per normalem Brief ein noch undeutlicheres Foto. Ich forderte ihn weiter auf ein sauberes, deutliches scharfes Bild vom Wagen zu senden oder ein Muster des Wagens für eine Sammelbestellung in der Schweiz. Drei mal raten was danach war: genau, Ruhe!
Da war dann alles klar.

LG Ricola
@Nforever
das würde ich jetzt auch machen wollen. Die Bewertung hat er mir allerdings schon bei Erhalt des Geldes gegeben. Das würde er auch machen, allerdings abzüglich Ebaygebühren und Versandkosten - für mich inakzeptabel.

Letzter Stand:
Begründung Post: marchandise dans une lettre, non acceptée par la poste(Waren im Brief sind nicht zulässig)
Ich habe ihn daraufhin gebeten mir eine Kopie oder einen Scan des Belegs zu mailen...

Grüße, Uwe
Also wenn wirklich die Franzosenpost klemmt, kann der Verkäufer nix dafür.

Der Kaufvertrag verpflichtet dich, die gekaufte Ware abzunehmen. Tust du das nicht, indem du nicht hingehst oder nicht genügend Finanzen für den Versand bereitstellst, bist du mit der Erfüllung des Kaufvertrages in Verzug. Für die Finanzierung des Versands bist nun mal du zuständig. Zahle die Versandkosten und buche es unter "Lehrgeld". Es ist ja nicht jeder Verkäufer auf Ebay ein Halunke.

Felix

Beitrag editiert am 18. 05. 2007 17:09.
@fgee
hmmmmmmmmmmmmmmmm.....
Das ist hart, klingt andererseits aber auch logisch.
Nur hatte ich mit den Versand als Einschreiben vereinbart, der in der Vergangenheit stets ausgezeichnet geklappt hatte.

<<<Es ist ja nicht jeder Verkäufer auf Ebay ein Halunke.>>>
Das wäre in meinem Fall der erste in 7 Jahren.

Grüße, Uwe
@ hallo Uwe,

mich verwundert das schon ein wenig, da ich selbst "des lettres recommandees " verschickt habe und auch aus Frankreich mehrfach solche Einschreiben erhalten habe. Allerdings muss ich dazu sagen, dass wir immer die als Maxibriefe eingestuften kleinen DHL-Päckchen (XS) o.ä. versenden - sicher verpackt und schnell! Auf meine Nachfrage bei der hiesigen Post konnte ich nichts Gegenteiliges in Erfahrung bringen.
Gruß pitrail
@Pitrail
deswegen ja, und immer problemlos...
Grüße, Uwe
@ Uwe,
ich verstehe es noch nicht so ganz. Die Versandoptionen, die möglich sind, müssen doch beim Angebot mit angegeben werden. Also, wenn er "lettre priortaire/en recommandé" angeboten hat, dann ist auch er dafür verantwortlich, daß der von ihm angebotene Artikel damit verschickt werden kann. Demzufolge ist es dann auch sein Risiko, wenn es dann nicht geht.

Gruß
Eglod
Hallo Uwe,

mit den Versandkosten ist das ganz einfach:

1.Verkäufer bietet eine oder mehrere verschieden Versandmöglichkeiten mit den entsprechenden Versandkosten an.
2.Käufer entscheidet sich für eine Versandoption und bezahlt die dafür ensprechenden Versandkosten.

Ich stimme nicht mit Felix in @8 überein, da die Versandkosten ein Bestandteil der Auktion sind und im nachhinein auch nicht verändert werden dürfen, da ist ein feilschen beiderseitig nicht erlaubt. Das Thema Versandrabatt lassen wir mal außen vor.

Stellt der Verkäufer im Nachhinein fest. das er mit den angegebenen Versandkosten nicht klarkommt und draufzahlen muß ist das sein Problem.
Will er nach Auktionende die Versankosten ändern, bedeutet das eine Änderung des Angebotes und das darf er nicht.

Ich würde ihm das mal mitteilen, oder das einfach mal ebay melden. dann müsste das auch von denen Übersetzt werden.

Gruß von Detlef,
der in seiner Anfangsphase als Verkäufer Portomäßig 1 oder 2 x Lehrgeld gezahlt hat

#13 hat Recht. Wobei man ohne Link zur Aktion natürlich nicht sagen kann, was der Verkäufer über Verkäufe ins Ausland gesagt hat. Die normalen Versandkosten, die bei Ebay angegeben werden, beziehen sich idR ja auf nationale Verkäufe. Wie teuer ein Auslandskauf werden kann, ist nicht immer sofort ersichtlich.

Was?!? Ein lettre recommandé sei kein nachzuverfolgender Brief? Die französische Post ist wohl zu Scherzen aufgelegt.

Es ist durch Weltpostvertrag geregelt dass im postalischen Sprachgebrauch - der bis vor wenigen Jahren Französisch als Standardsprache hatte (!) - der Postkunde per Vorausverfügung "recommandé" eine eingeschriebe Sendung verlangt, also eine nachverfolgbare, auch heute beginnen die Sendungsnummern noch mit Rxxxxxxxxx.
Ein eingeschrieben Sendung ist auch zu einem geringen Betrag ersatzleistungspflichtig ("versichert").

http://www.laposte.fr/courrierinternational/upl...ts/recommande_01.gif
Brève
L'option Recommandation est connue dans le monde entier ! Si vous rencontrez un angliciste, il vous parlera de "Register" , un germanophile lui vous parlera de " Einschreibe".

http://www.laposte.fr/courrierinternational/index.php?id=780&pdt_id=71

Grüße, Peter W.
Nachtrag - gebrabbelfischt heißt das:

Kurz
Die Option Einschreiben ist in der ganzen Welt bekannt! Wenn Sie einem Anglizisten begegnen, wird er mit Ihnen über "Register" sprechen, ein Deutscher wird mit Ihnen über "Einschreiben" sprechen.

Also was da oben über französische Postversandmodalitäten gebrabbelt wird ist seltsam. Wenn das Personal von laposte.fr meint, es sei nicht üblich, mag das durchaus sein - die Frage, sind Waren laut AGB der französichen Post explizit ausgeschlossen und wie definiert die Post, was eine Ware ist?

Wenn das alles so stimmen würde, hätte meiner Meinung die fränzösische Post durch Nichtausführung einer internationalen Einschreibebriefsendung gegen den Weltpostvertrag verstossen.


Beitrag editiert am 19. 05. 2007 00:56.
>> Wenn das alles so stimmen würde, hätte meiner Meinung die fränzösische Post durch Nichtausführung einer internationalen Einschreibebriefsendung gegen den Weltpostvertrag verstossen. <<

Sicher kennt die französische Post Einschreiben als Briefe.

Sie duldet nur keinen Warenversandt in Briefen, egal ob eingeschrieben oder nicht. Für den Warentransport gibt es andere Versandformnen, die auch eingeschrieben laufen können. Siehe Post #7:
>> Begründung Post: marchandise dans une lettre, non acceptée par la poste(Waren im Brief sind nicht zulässig)  <<

Viele Grüße - Udo
@Egold / BR65
die Versandoption war nicht in der Auktion angegeben. Ich habe ihn gefragt, ob er es mir so schicken kann, er hat zugestimmt und so nahmen die Dinge ihren Lauf...

@Udo R.
Das war, was mir der Herr Verkäufer gemailt hatte, einen Nachweis gibt es bislang nicht.
Ich halte es auch für Quatsch(und gelogen)

Viele Grüße, Uwe
Hallo Alle : Sie durfen nur mit Collissimo international eingeschrieben Pakett senden. siehe http://www.laposte.fr/particulier_envoyez_recevez_colis_international_243.html
Wenn der Sender Franzose ist, weiB er sicherlich Bescheid und sollte den Wagen nicht in Brief schicken egal ob eingeschrieben oder nicht. Der Postbeamter hätte ihn sicherlich auch es gesagt und den Brief ausgeschlagen. Ich finde es sehr verdächtig.
Schön GruB aus Paris / France.
Patrick
Hallo Patrick,

danke für die Informationen "aus erster Hand". Ich beschäftige mich viel mit Post, dass das so ist hätte ich nie gedacht.

Die Preise sind ja entsetzlich hoch. Es lebe das Monopol... :( International gesehen erscheint die Geschäftsgebarung der französischen Post sehr seltsam, für nicht-Franzosen kaum zu verstehen. Die verdienen da kräftig. In den meisten Ländern (z.B. .at, .de, .ch und .uk) darf man mit einem Einschreibebrief versenden was man will (ausser Bargeld und Wertsachen), die Post deckt das Risiko dann bis zu dem in den Geschäftsbedingungen festgesetzten Ersatzbetrag und es ist ihnen egal, was drinnen ist.

Grüße, Peter W.
Eine weitere Information für Dich : Es ist doch möglich Birefe mit Waren bis zu 2 KG senden :
siehe :
http://www.laposte.fr/particulier_envoyez_recevez_du_courrier_tarifs_331.html
dann erste PDF : Tarifs au départ de France Métropolitaine à compter du 15 janvier 2007
dann Seite 2 : "pour vos envois en courrier international". Nicht so teuer wie Colissimo, mit Einschreibung würde es für einen Brief etwa 200 gr ungefähr 9 /10 € kosten. Die französische Post ist WESENTLICH billiger als Deutsche Post wegen der Privatisierung ! ,054 € kostet "nur" ein Brief nach Deutschland....
Viele GrüBe aus Paris / France
Patrick

Hallo Uwe,

Was die französische Post wie auch immer erlaubt hier zu verschicken ist egal.
Der Verkäufer bietet eine Versandart an - die Kosten müssen nach neuestem Urteil sogar im Auktionsangebot auf der ersten Seite stehen. Abweichungen davon können als Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung (PAngV) und den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen werden. (Az.:3 U 253/06 des OLG HH)  siehe PCgo 6/07 Seite 93,  "Rechtstip".
Da aber noch etwas ausführlicher. Bleibt nur die Frage in wie weit das Dt Recht hier greift da der Verkäfer aus Frankreich kommt.
Mit Angabe diese Urteils mal an EBAY wenden.

So wie der Verkäufer anbietet (auch auf Frage/Antwort per mail) zu welchen Kosten er verschickt, so muß er es auch tun. Durch Fehlkalkulation höhere Kosten muß er selbst tragen.
Stelle doch mal den Link der Auktion hier ein.

Gruß Detlef  
Hallo Detlef,
die Versandart habe ich ihm vorgeschlagen; er hat akzeptiert.
Hier der Link. Dürfte nur noch wenige Tage gültig sein.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110095570547
Grüße, Uwe
Hallo Uwe,

wann hast Du Ihn nach den Versandkosten / Service gefragt? vor oder nach Auktionsende?
Ist meiner Ansicht nach ein wesentlich Punkt.
Vor Ende, war es definitiv zum Angebot  -> sein Problem,
nach Ende -> Dein Problem

Gruß Detlef

Nachtrag: mit dem Bewertungsprofil als gewerblicher Verkäufer, und dann so ein Theater, überzeugt nicht gerade von Ahnung im Versandwesen



Beitrag editiert am 19. 05. 2007 14:11.
Hallo Detlef,
so weit ich mich erinnern kann habe ich vorher gefragt. Nachweisen kann ich aber nicht mehr. Die Mail ist futsch.
Grüße, Uwe

@ptkj1875
Patrick, du hast Post

Beitrag editiert am 19. 05. 2007 14:14.
Hallo Uwe,

kann er das Gegenteil?

Hast Du das denn mal bei ebay gemeldet?

oder laß dir das Geld zurücküberweisen, bewertet hat er ja schon

Gruß Detlef
Hallo Detlef,

Ebay, nee, hab ich nicht. Die 60 Tage sind ja herum.
Die einzigen Möglichkeiten, die ich noch sehe, ist entweder die Anforderung seiner Adresse von Ebay und dann der juristische Weg(ziemlich kompliziert und daher wohl eher abwegig), oder die "Erpressung mit einer negativen Bewertung" ( ;-9 )
Das Geld will er(wenn überhaupt) nur abzüglich der Ebaygebühren und des Portos zurücküberweisen.

Grüße, Uwe

Beitrag editiert am 19. 05. 2007 16:08.
Ich sehe das auch so wie der Verkäufer. Im Angebotstext heisst es "Colissimo", Uwe wollte stattdessen Einschreibebrief. Der Verkäufer ist Uwe entgegengekommen und hat es versucht, aber es hat nicht funktioniert. Selbst wenn der Verkäufer Ebay-Gebühren und Porto abzieht, hat er seinen Arbeitsaufwand nicht gedeckt. Ausser Spesen nix gewesen. Was würdet ihr als Verkäufer jetzt tun?

Als ich das erste Mal von der Schweiz aus in Deutschland per Banküberweisung eingekauft habe, hat mir die Bank CHF 20 Überweisungspesen abgezogen. Da der Verkäufer nun wirklich nichts dafür konnte, blieb mir nix anderes übrig, als leer zu schlucken und das nächste Mal eine andere Lösung zu finden.

Felix
Hi Uwe,
jetzt stell Dich nicht so an, wegen ~ 15€, die Du sowieso für Spielzeug ausgeben wolltest  ....
Die sind entweder Lehrgeld oder sie gehen halt für den zweiten Versandversuch drauf.
Es ist auch nicht plausibel, daß jemand 4-6 Wochen wartet, um DIr dann 15€ abzunehmen.
Juristisch und Erpressung ist doch Schwachsinn - hast Du gar keinen Stolz?
Die einzige Frage, die sich noch stellt, ist, ob Dir der Wagen 38€ wert ist oder nicht ...

Grüße, Thomas
Hallo Thomas,

<<<Spielzeug...>>>???????
ich bin MODELLBAHNER ) !!!!

<<<Juristisch und Erpressung ist doch Schwachsinn - hast Du gar keinen Stolz? >>>
;-9  =  Scherz, ne?!

<<<ob Dir der Wagen 38€ wert ist oder nicht>>>
Na ja, insgesamt wären es dann ja schon ca. 43 Euro!(hmmmmm)
Die Argumente mit denen ich mich ködern könnte wären,
a) ach egal, dann hätte ich ihn endlich
b) Lehrgeld
c) EINMAL unvernünftig

@Felix,
Collisimo bezieht sich aber auf den nationalen Versand...

---------------

Ach Mann, ja, es ist halt ärgerlich.....

Grüße, Uwe

Hallo Uwe,

1. 60 Tage sind rum -  hätteset ja auch mal früher fragen können.
2. Adresse müßtest Du doch am ende der transaktion bekommen haben.
   Juristische Wege bei der Summe - ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen
3. Erpressung mit negativer Bewertung - sorry, aber das ist meiner Meinung nach arm
4. Das Geld will er(wenn überhaupt) nur abzüglich der Ebaygebühren und des Portos zurücküberweisen.   - wenn er nicht liefert muß er zurücküberweisen, incl. ebay Gebühren, die er aber von ebay erstattet bekommt wegen nichtzustandekommens des Geschäftes (müßte er aber beantragen, und da hat er wohl keine Lust zu), das Porto nicht zurücküberweisen kann ich nachvollziehen.
5. Was ist Dir der Wagen denn Wert?

@Felix
So ganz fehlerfrei ist der Verkäufer aber auch nicht, der hat im Vorfeld was den Versand nacht Deutschland angeht auch gepennt. Vielleicht kann man unter dem Aspekt mit dem verkäufer "einigen".15€ geteilt durch 2 Parteien die beide geschlafen haben. ist natürlich auch eine Frage der Kommunikation.

Versand in und aus der Schweiz ist immer etwas aufwendiger & teurer (EUSt & Zoll), da die Eidgenossen bekanntermaßen nicht in die EU wollen

@ Thomas
>>jetzt stell Dich nicht so an, wegen ~ 15€, die Du sowieso für Spielzeug ausgeben wolltest  .... <<  nicht wirklich die beste Wortwahl, genauso wie >>   - hast Du gar keinen Stolz? << Was hat das mit Stolz zu tun?
Inhaaltlich gebe ich Dir aber schon Recht, zumal Uwe sich ein bischen viel Zeit gelassen hat.

Gruß Detlef
Hallo Detlef,

<<<60 Tage sind rum - hätteset ja auch mal früher fragen können.>>>
Ja, hätte, hätte......ich mal machen sollen. Zuviel Gutmütigkeit und zu wenig Pfeffer im Arsch(dahinein sollte ich mich mal beissen).

<<<2. Adresse müßtest Du doch am ende der transaktion bekommen haben. Juristische Wege bei der Summe - ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen 3. Erpressung mit negativer Bewertung - sorry, aber das ist meiner Meinung nach arm>>>
Das habe ich doch schon in #30 klargestellt. Kommt nicht in Frage!

<<<5. Was ist Dir der Wagen denn Wert?>>>
Inklusive Porto hatte ich mir 30 Euro als Limit gesetzt. Würde ich aber heute auch nicht mehr machen.

Wie schon gesagt, bei den anderen Auktionen hatte es ja auch mit der Briefvariante geklappt.

Gerade habe ich auch die Zahlungsbenachrichtigung wiedergefunden. Seine Versandoption darin: 15 Euro Collisimo. Daraufhin habe ich ihn dann wohl um die andere Möglichkeit gebeten. Die Adresse ist auch angegeben.....

Viele Grüße, Uwe
Hallo Uwe,

ich habe letztes Jahr eine Lok nach Frankreich über Ebay verkauft, der  gute Mann hat mir dann das Geld in einem eingeschriebenen Brief geschickt, da nach seinen Angaben eine EU - Überweisung nach D viel zu teuer ist. Auf meinen Hinweis per Mail, dass eine EU -Überweisung nicht mehr kosten darf als eine Inlandsüberweisung, war seine Antwort nur, aber nicht bei s e i n e r Bank.
C`est la vie!

Gruß

Berti
Hallo Berti,

für EU Überweisung brauchst Du IBAN und BIC CODE dann gibt das überhaupt keine Probleme - bei seriösen Geldinstituten

Gruß Detlef
hallo,

das mit die ueberweisungen aus Frankreich stimmt; habe mal ein Gebrauchtauto in Deutschland gekauft und etwa 14000 Teuronen ueber meinem Konto bei die Banque Populaire d'Alsace gesendet - die Kosten waren um die 4 Euro! andersmal habe ich einen 35 Euronen teure Wagen per Ebay gekauft - die ueberweisung ueber meinem Konto bei die Societe Generale kostete ganze 10 Teuronen! :(

MfG,
Horia
Hallo Horia,
hier stehen noch weitere Informationen zur EU-Standardüberweisung:
http://de.wikipedia.org/wiki/EU-%C3%9Cberweisung
Viele Grüße, Uwe
na ja...

Uwe, man kann kaum glauben, das in einen EG-Staat wie Frankreich alles anders ist, aber so ist das Fall...

ich habe 2003 fuer eine 14000 Euro Ueberweisung 4 Euro bezahlt und 2004 fuer nur 35 10 Euro! frag nicht warum, so ist es hier...

natuerlich hat das mit dein gute (gute?) Mann, der kein Modell senden will, nichts zu tun. :(

MfG,
Horia
*ratloses Koptschütteln*
Davon habe ich schon häufiger gehört. Und das bei Überweisungen mit IBAN und BIC?
Von Deutschland aus klappt es bisher stets problemlos.
Viele Grüße, Uwe
@34

Hallo Detlef,

nicht ich hatte das Problem mit der Bank, sondern der Käufer aus Frankreich!

Gruß

Berti
Hallo.
Colissimo ist der Paketdienst unserer franz. Post
Collissimo gibt es auch als recommandè das heist das Paket ist versichert oder normal .,das ist dann ein Päckchen ohne Versicherung
Es gibt 3 Preise diese hängen von der höhe der Versicherungssumme ab.
Warensendungen werden nur noch unversichert befödert.
Einschriebe Briefe dürfen kein Waren enthalten.
Zwar teurer als in Deutschland dafür gibt es 8€ Mindestlohn bei uns.
Gruss aus dem Elsass
Hallo!

Ein "lettre recommandé" ist ein eingeschriebener Brief, daher kann immer nachgeforscht werden was mit ihm passiert ist!
Es ist falsch, daß es in Frankreich unüblich ist Waren per Brief(eingeschriegen oder nicht) zu versenden!

mfG DrSaurer (vom Fach)

Ps:Wenn der Verkäufer in seiner Auktion Versandkosten angibt, müssen diese eingehalten werden!


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;