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THEMA: hilfe !!wie groß sind lkw

THEMA: hilfe !!wie groß sind lkw
Startbeitrag
n-fanatic - 10.09.07 13:59
hab da mal eine frage!t
ich suche die genaue länge und breite von spur n lkws mit sattelanhänger.
da ich leider noch selber keine besitze und es in meiner gegend keine gibt bräuchte ich eure hilfe. es ist für parkbuchten und eine wendestrecke. da ich einen lkw parkplatz bauen möchte.
danke für eure hilfe
mfg hannes

Hallo Hannes
Wenn du so ein Teil meinst wie auf dem Foto, sind die Maße folgende.
Länge 10,5 cm
Breite     1,6 cm
Höhe ca.2,4 cm
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

http://img86.imageshack.us/img86/9420/pic00002ew3.jpg

Gruß
Ronald
Länge 15m, Breite zwofuffzich .... das ist zumindest an was ich mich von der Fahrschule erinnere (Mitte Ep.4)

MfG
Claus
wow. danke. das ging flott

claus. so viel platz hab ich net auf der moba.

Beitrag editiert am 10. 09. 2007 14:25.
da müsste die parkbucht knapp 2 cm breit sein oder? und knapp 11cm lang

Beitrag editiert am 10. 09. 2007 14:26.
Das plant man halt vorher ein!


Claus
Bei einer seitlichen Parkbuchtlänge sollte auch noch unbedingt mindestens 3-5 m Rangierabstand eingeplant werden.
H-W
Hi,

ein Sattel ist max 16,5m lang, ein Gliederzug 18m und Ladung darf mit roter Fahne nochmals 2m nach hinten rausstehen.

Gruß,
Stephan
>> ein Gliederzug 18m und Ladung darf mit roter Fahne nochmals 2m nach hinten rausstehen. <<

Die neuen nicht mehr, die sind 25,5 m lang und beladen 60 t schwer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DCAG_ecocombi.jpg aus ( http://de.wikipedia.org/wiki/EuroCombi )

Artikel aus Spiegel online dazu: Größenwahn auf Rädern
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,478071,00.html

Viele Grüße - Udo

das ist ja cool. da lohnt sich umbauen richtig. solche riesen lkws sind der hammer. wie in australien die sind ewig lang

mfg hannes
Hallo,

Für gewöhnlich gilt aber für Gliederzüge: Länge maximal 18,75 und 40t, Ausnahme im Kombiverkehr (Containertransport), da sind 44t zugelassen.

Für die Gigaliner ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig und selbst damit dürfen sie nicht überall fahren.

In Natura sieht das so aus:
http://666kb.com/i/armwzadk6ykq7izmf.jpg

Und so als Modell:
http://666kb.com/i/armxh5rg9cl09vefr.jpg

Gruß Lothar
find ich toll.hab sie nur noch nicht in natura gelesen aber gehört habe ich davon schon mal.
mfg hannes
Find ich garnicht so toll, solches Gefährdungspotential auf den Autobahnen. Güter gehören auf längere Transportwege auf die Bahn. Die momentanen LKW-Größen samt ausnahmeregelungen für Schwerlast, Übergrößen etc. reichen für unseren dichten Autoverkehr vollkommen aus. Dies ist meine persönliche Meinung. In den ländern wo solche Kolosse zugelassen sind, ist meist nur wenig Verkehr, bzw. keine anderweitige preisgünstigeTransport-Massen-möglichkeit wie Bahn, Schiif gegeben.
H-W
sorry H-W
jetzt muss ich Dir widersprechen..
Der Gigaliner wird bei uns keum eine Chance haben,da jegliche Infrastruktur(Parkplätze,Kreisel etc)gar nicht für die Dinger ausgelegt sind!!
Und Dein GÜTER GEHÖREN AUF DIE BAHN erzähl mal dem Herrn Mehdorn.
Ein früherer Chef von mir hat vor einigen Jahren 20(in Worten ZWANZIG) Sattelzüge gekauft,nachdem die Bahn der Glasfabrik in Bad Wurzach den Anschluss gekündigt hat.Und obwohl zwischenzeitlich wieder ein Privatunternehmen per Bahn anliefert gehen immer noch viele hundert Tonnen Schüttgut im Jahr über die Strasse..
..diese ca 1200 LKW-Ladungen waren in jenem Jahr übrigens nur einer von mehreren Hundert gekündigten Bahnanschlüssen....
..soviel zu deinem GÜTER AUF DIE BAHN
Die Güter würden ja gerne...aber wie heisst es bei der Bahn?
VORSICHT ;KUNDE DROHT MIT AUFTRAG!!!

best wishes

  longrider
Hallo,

Das sind leider die negativen Seiten der Liberalisirung der Bahn, es wird halt nur noch das gemacht, was Gewinn abwirft.

Ich sehe das auch so, daß diese Gigaliner nur auf bestimmten Strecken eine Chance haben werden und gewiss nicht in irgendwelche Innenstädte kommen. Auch in NL, wo diese LKW weitaus häufiger anzutreffen sind als hier, gelten erhebliche Einschränkungen, so dürfen zB. keine Bahnübergänge befahren werden, auch darf zB. aus Landstraßen nur eine bestimmte Strecke zurückgelegt werden.

Sinn würde soetwas auch nur machen zB. im Verkehr zwischen Logistikzentren.

Gruß Lothar


Beitrag editiert am 10. 09. 2007 20:24.
wieso mußt Du mir widersprechen? Lies mal genau!
Ich habe doch genau das versucht auszusagen was du geschrieben hast. Natrürlich ist mir bewußt, daß es schwer sein wird Güter zurück auf die Bahn zu holen, aber fordern dasrf man das doch, oder?
H-W


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