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THEMA: ebay-Nachricht ohne Verkäuferangeben?

THEMA: ebay-Nachricht ohne Verkäuferangeben?
Startbeitrag
Der Rottweiler - 02.11.07 19:56
Ich glaube, ich sehe nicht recht: Habe 2 Auktionen gewonnen, und die Nachricht enthält nur den Bezahlen-Link zum Anzeigen der Kontodaten und einen Link zum Artikel, aber KEINE Verkäuferadresse - was soll denn der Sch*** schon wieder? Habe ich nicht das Recht, Namen und Adresse des Verkäufers zu erhalten? Wer sagt, daß der Kontoinhaber der Ebayer ist? Das lädt doch zum Schmuh geradezu ein. Ist das im Falle einer unterbliebenen Sendung Beihilfe zum Betrug/Verschleierung? Ich muss nun für jede Auktionen die Verkäuferdaten mühsam anfordern - solange es den Link noch gibt: http://search.ebay.de/ws/search/AdvSearch?sofindtype=9 oder aber kann nach dem Prinzip "Hoffnung" bei ebay bieten?

Habt Ihr Erfahrungen mit anderen Auktionshäusern? Ich glaube, ich meld mich bei dem Verein ab.

Grantige Grüße mit Hoffnung auf eine lebendige Diskussion - RW

moinsens,

es ist schon traurig das Ebay so etwas zulässt. Ich habe einen ähnlichen Fall zur Zeit am laufen und heute nach Rücksprache mit Ebay Anzeige wegen Internet-Betrugs erstattet.
Bin mal gespannt was draus wird.

mfG

Ich habe gerade angerufen. Das Argument war: man macht das in anderen Ländern schon länger so, weil die Verkäuferdaten nicht ungeschützt über den Äther gejagt werden sollen. Ja mei, meine Käuferdaten werden ja auch über den Äther gejagt !!! Und wenn ich die Kontaktdatenabgrage starte, bekomme ich die Mail mit Name/Adresse des Verkäufers, und die wird dann ja doch über den Äther gejagt. Jaja, ebay und ihr einseitiger Datenschutz ...
Einzig Sinn macht: beim Aufrufen der Kontodaten mittels shtml-Verbindung wird Name/Adresse des Verkäufers mitangezeigt, dann sieht man auch gleich, wenn der Kontoinhaber ein anderer ist. Und genau das werde ich denen jetzt schicken.
Wach werden !!!

Es geht auch anders, oder ?
Und wenn man dann Name und Adresse hat, fehlt immer noch die e-Mail Adresse des Verkäufers. Oder habe ich da was übersehen?.
Hmmm, Verkauf ohne Kontaktdaten des Verkäufers als "Verkäuferschutz"?

Da wird mir bei der o.a. Argumentation schlecht.....
Hilft denn im Falle eines Falles das hier weiter?

http://search.ebay.de/ws/search/AdvSearch?sofindtype=9

oder:

So fordern Sie die Kontaktinformationen des Verkäufers an:

1.   Klicken Sie auf "Erweiterte Suche". Diesen Link finden Sie im oberen Bereich der meisten eBay-Seiten.
2. Klicken Sie links auf der Seite im Bereich "Mitglieder" auf den Link "Kontaktinformationen suchen".
3. Geben Sie den Mitgliedsnamen und die Artikelnummer ein.
4. Klicken Sie auf Suchen.

Über eBay -Gebaren verwunderte Grüße E&H... =8-\
@Ralf V. Die Mailadresse ist in der Auktionsnachricht - nach wie vor. Aber die taugt ja auch nicht zum Verifizieren des Kontoinhabers, wenns keine Adresse von T-online ist.

@e&H: Ja, der Link geht noch. Das habe ich bereits ausprobiert. Aber wie gesagt, wenn jeder Käufer Namen und Adresse haben möchte, dann ist das Argument von wegen Datenschutz für die Tonne.

Der MA vom Support hat erzählt, daß ich bei weitem nicht der erste sei. Es gäbe Leute, die schlössen 2-300 Auktionen in der Woche ab. Die seien anscheinend voll am Abkotzen.
#6
In meiner Auktionsnachricht steht KEINE Mailadressse des Verkäufers!! Allerdings kannte ich den Verkäufer schon von anderen Auktionen die ich bei ihm getätigt hatte!!

Gruß
Ralf V.
Hallo,

bei meiner letzen getätigten und gewonnen Auktion Mitte Oktober habe ich alles bekommen Anschrift und e-Mail Adresse.

Eine vielleicht radikale Möglichkeit die Hilft ,die Verantwortlichen wachzurütteln, wäre vom Kauf zurückzutreten, da man ja den Geschäftspartner nicht kennt. Und nach Abschluß der Auktion hat man das recht die Daten zu bekommen und das nicht erst auf Anfrage. So mal spontan mein Gedanke dazu.

Gruß Detlef  
Ein Vertrag beim Ebayhandel kommt nur zustande, wenn die vollständige Anschrift beider Parteien vorhanden sind!

LG Ricola

Beitrag editiert am 03. 11. 2007 10:41.
Moin

Habe gerade noch mal nachgeschaut. Am 27.10.2007 habe ich bei einer gewonnenen Auktion noch die Anschrift und emailadresse des Verkäufers bekommen. Am 28.10.2007 habe ich dann keine Adresse oder emailadresse mehr bekommen.
Ich finde das ganze auch völlig beschissen und umständlich. Ob ich die Adresse nun sofort bekomme oder ich sie anfordern muss, wo ist da der Unterschied? Wie sieht es denn bei einem Verkäufer aus? Muss dieser auch erst die Lieferadresse des Käufers abfragen?

Gruß

Ralf V.
Hallo,

ich werde mir die Adresse nicht über ebay holen, sondern die Adresse vom Verkäufer direkt anfordern, mit der Bemerkung bis zur Bekanntgabe der Adresse nicht zu bezahlen.
Wenn ich die Adresse von ebay hole ist es nur für mich lästig und ebay ist es egal, wenn sich aber die Verkäufer bei ebay beschweren und dann weniger auktionen einstellen bringt das mehr.

Grüße
Billy
Hallo zusammen,

Ich habe letzten Donnerstag bei E-Bay Deutschland etwas gekauft und bekam in Holländisch (bin in Holland bei E-Bay eingeschrieben) von E-Bay ein Mail mit darin noch immer die Daten der Verkäufer.....
Vielleicht hat sich nur bei der Deutschen E-Bay etwas geändert?
(Oder Holland folgt später wie das meistens so geht hier..........)

Gruß von Paul
WORTFILTER kommentiert wie folgt dazu:
http://www.wortfilter.de/News/news2414.html

Für MICH ist das alles dermassen suspekt, dass ich den seit Monaten sowieso ruhenden ebay-Handel noch weiter ruhen lassen werde. Gründe sind, wie o. g., genügend vorhanden.

MfG
Michael
Ich nutze eBay regelmässig (Nutzernahme ist mit dem hiesigen Nutzernamen identisch). Es ist für mich eine gute Möglichkeit neue Artikel deutlich günstiger als beim Fachhändler um die Ecke zu bekommen und zugleich für meine abzugebenden Modelle noch einen relativ guten Preis zu erzielen. Zudem sind manche ältere Modelle auch nur so zu bekommen.
Die neue Praxis die Verkäuferanschriften nicht mehr automatisch mitzuteilen stehe ablehnend gegenüber. Man geht doch mit dem Verkäufer bei Gewinn einer Auktion  rechtlich ein Vertragsverhältnis ein - mglicherweis eohne dessen Namen oder Anschrift zu wissen ? Meines Erachtens nach mehr als fraglich, zumal es bei Problemen die Kontaktaufnahme erhablich erschwert. Gut, ich schreibe ohnehin allen Käufern eine persönliche e-Mail mit meinen genauen Daten, allerdings handhabt es ja nicht jeder so.
Es ist schon bedneklich, wenn die persönlichen bei eBay hinterlegten Daten offensichtlich dem Finanzamt auf Anfrage übermittelt werden, nicht jedoch dem jeweiligen direkten Geschäftspartner. Ich kann nur empfehlen, bei Bedarf bzw. höheren Summen vor Gebotsabgabe Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen, denn ein fairer, korrekter und ehrlicher Verkäufer hat keine Probleme seine Daten per e-Mail zu übermitteln. Auf der anderen Seite ist man bei eBay auch in gewissem Umfang versichert (Eigenanteil 25,--EUR).
Naja, mal sehen wie sich die Dinge weiterentwickeln.

Viele Grüsse
Frank (der eBay immer noch nicht missen möchte)
Hallo,

Ich kann es nicht verstehen was Ebay geritten hat.

Hier mal für alle ein Link zur Beschwerde.Ich habe mit denen auch schon Kontakt aufgenommen.
http://pages.ebay.de/help/contact_us/_base/inde...;continue=Weiter+%3E

Sowas sollte man sich nicht bieten lassen.

Gruss Jörg
Also: der MA vom Support hat hinter vorgehaltener Hand gemeint, das beste ist, daß sich möglichst viele über das Beschwerdeformular beschweren, mit Bitte um Weiterleitung an die GL. Ich hab das gemacht, mit dem Vorschlag, die Kontaktdaten zusammen mit den Kontodaten anzuzeigen, dann ist es über einen sicheren Kanal, und alle können zufrieden sein. Wenn sich nichts tun sollte, möchte ich, daß meine Daten als Käufer auch nicht einfach so per Mail versendet werden.

@Billy: "Ich werde mir die Adresse nicht über ebay holen, sondern die Adresse vom Verkäufer direkt anfordern, mit der Bemerkung bis zur Bekanntgabe der Adresse nicht zu bezahlen."

Du kannst aber nicht wissen, ob die Angaben stimmen, damit nervst Du den Verkäufer nur. Jemanden mit Betrugsabsichten wirst Du dadurch nicht erkennen, ohne die Kontaktdaten anzufordern.

@Ralf V: "Wie sieht es denn bei einem Verkäufer aus? Muss dieser auch erst die Lieferadresse des Käufers abfragen?"

Das wäre fair, konsequent und "gerecht". So wie ich das sehe, bekommt der Verkäufer meine bei ebay hinterlegte Lieferadresse mit der Auktionsmail. (Kann das hier mal jemand bestätigen?) Das ist ja das, was mich so wurmt: Datenschutz und sog. Käuferschutz wird be ebay immer einseitig pro Verkäufer ausgelegt. Ebay läßt nichts unversucht, um schwarzen Schafen alle Möglichkeiten zu geben, das System ungestraft/unerkannt für ihre Zwecke zu mißbrauchen - weil sie am Gaunertum mitverdienen.

@poetrandy: "Es ist schon bedenklich, wenn die persönlichen bei eBay hinterlegten Daten offensichtlich dem Finanzamt auf Anfrage übermittelt werden, nicht jedoch dem jeweiligen direkten Geschäftspartner."

Das ist ein guter Satz und prinzipiell stimmt der Widerspruch - hier geht es aber speziell um die via Mail ungeschützt über das Internet versendete Verkäuferangaben, also um die technische Übermittlung. Das Finanzamt wird das nicht über Mail machen. Von daher gesehen hinkt der Vergelich etwas.
Aber wie gesagt, das Argument zieht anderseits auch wieder nicht, wenn der Datenschutz nicht auch für Käufer gilt, denn als Käufer habe ich ebenso einen Anspruch darauf, daß meine Daten nicht ungeschützt über das Netz gesendet werden. Ich werde daher vorerst mal nur bei mir bekannten Ebayern bieten.
@15 Jörg, danke für den Link, gerade mich mal beschwert, hätte ich sonst nich dran gedacht.

@16 Logisch bekomm der Verkäufer dein Adresse mitgeteilt, wie soll der denn sonst wissen wo er Dich beliefern soll. Der Ganove weis natürlich wo er Dich beklauen soll

Mal sehen wie sich das entwickelt.

Gruß Detlef
Hallo!

Es ist doch wohl ein Witz, daß die Adresse des Käufers nicht "über den Äther" gejagt werden sollen, aber seine Kontodaten. Mir wäre die Geheimhaltung meiner Kontodaten jedenfalls wichtiger.

Herzliche Grüße
Elmar
@beutesotfriese: Nein, stimmt nicht ganz. Das ist ja nur dann der Fall, wenn er Verkäufer die Kontoverbindung mailt. Hat er sie bei ebay hinterelgt und ich frage sie ab, wird eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut (oben in der URL steht dann "shtpp"). Daher ja mein Vorschlag, wenn ich die Kontakdaten schon nicht per Auktionsnachricht bekomme, dann gehören sie konseqenterweise bei den Kontodaten mitrein, und konseqenterweise gehört dann eine Funktion "Lieferadrese des Käufers abfragen" mittels sicherer Verbindung ebenfalls in die AUktionsbenachrichtigung für den Verkäufer.

Ich hab gerade eine Anwort von einem Verkäufer erhalten. Den regt das auch auf, hat sich prompt bei ebay beschwert.

Beitrag editiert am 03. 11. 2007 18:45.
Hallo,
Habe gerade mit der Sofortkaufenfunktion bei einem mir bekannten Händler was gekauft. In der Ebaynachricht war die Adresse und die Emailadresse wieder mit  angegeben!!! Hat es sich Ebay doch wieder anders überlegt???

Gruß
Ralf V.
@ Ralf V. #20
Da war doch was mit der Grenzziehung von 100,-€.
Hast du für mehr oder weniger dort eingekauft?
Wenn weniger, dann sollte die Adresse angegeben sein, wenn mehr, dann ohne Verkäuferadresse.
Würde mich ja jetzt interessieren...

Gruß E&H
@ E&H

Heute für weniger als 100 Euro.

Letzte Woche auch für weniger als 100 Euro eingekauft (ersteigert). Da hatte ich aber keine Adresse oder Emailadresse mit der Ebaynachricht bekommen!?

Ralf V.
Hmm, dass ist aber seltsam...
... denn nach eBay-Angaben machen die tatsächlich einen Unterschied ab 100,-€...
-----
Aktueller Sicherheitstipp:  
Angebote an unterlegene Bieter
In den vergangenen Tagen wurden leider gehäuft gefälschte Angebote an unterlegene Bieter an Mitglieder gesendet, die auf einen hochpreisigen Artikel geboten hatten.

Wir haben auf dieses Problem sofort reagiert: Ab sofort sind die Mitgliedsnamen der Bieter ab einem Gebot von 100 Euro und mehr nicht mehr öffentlich sichtbar. Nur der Verkäufer selbst kann die Namen der Bieter einsehen.
Quelle: http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/
-----

Rätselhafte Grüße E&H
Ich nochmal,

Habe gerade nochmal bei einem anderen Händler was ersteigert (unter 100 Euro). In der Ebaynachricht war mal wieder keine Adresse oder Emailadresse angegeben. Kurz darauf habe ich bei dem selben Händler noch was mit der Sofortkaufen Funktion gekauft (auch unter 100 Euro). In dieser Ebaynachricht stand dann wieder Adresse und Emailadresse drin!!!!??

Anscheinend wird die Adresse nur dann in der Ebaynachricht mitgeteilt wenn man über die Sofortkaufen Funktion gekauft hat!!

Kopfschüttelnde Grüße

Ralf V.

Beitrag editiert am 04. 11. 2007 18:18.
Hallo,

Ganz einfach.Bei gewerblichen Verkäufern bekommst du die Adressangaben in der Mail mitgesendet so wie gehabt.
Die Adresse steht ja auch meist in der Auktion bei gewerblichen.

Bei privaten Verkäufern siehts mau aus mit der Adresse in der Mail.Denn da ist nur die verkürzte Mail.Ohne grossartige Angaben.
Also entweder über 7 Ecken bei Ebay die Adresse anfordern.Oder den verkäufer bieten seine Adresse mitzuteilen sofern er es nicht schon persöhnlich gemacht hat.

Gruss Jörg
Hallo zusammen,

habe mich, wie in @17 angegeben, unter dem Link von Jörg - @15 - bei ebay beschwert.
Bekam auch eine "super" Antwort - machte mir den Eindruck nach Schublade auf und antwortbausteine rausholen, zusammensetzen und fertig. Als ob es eine automatisierte Computerantwort ist. Echt klasse
Und jetzt kam noch der Beantwortungsquiz in wie weit ich mit der Antwort zufrieden war. Selten so viel negatives in so kurzer Zeit von mir zu geben gehabt

Wem ist es denn ähnlich ergangen?

Gruß Detlef
Moin,
mir ist es auch gerade passiert. Auktion gewonnen, aber keine Adresse. Habe erstmal den Verkäufer angemailt und wollte dann ebay informieren. Und, oh Wunder,  beim Stellen der Frage zur Adresse irgendwie auf so eine Art FAQ und klickt dann "Verkäuferadresse falsch" an:
------------------------------------------------
Verkäuferadresse falsch
   Frage
  

Die Adresse des Verkäufers stimmt nicht. Was soll ich tun?
   Antwort
  

Nutzen Sie die Suchfunktion auf eBay:

   1.
      Gehen Sie zur eBay-Startseite.
   2.
      Klicken Sie oben rechts auf "Erweiterte Suche".
   3.
      Klicken Sie auf den Link "Kontaktinformationen suchen".
   4.
      Geben Sie die Artikelnummer ein, diese finden Sie in Mein eBay.
   5.
      eBay schickt Ihnen die angeforderten Kontaktdaten daraufhin automatisch per E-Mail zu.
----------------------------------------------------
Dann darf man aber bei Punkt 4 nicht den Artikel suchen sondern den ebay-Account und schon ist nach Sekunden die Adresse über meine Email angekommen.

doll isses nich , aber es funktioniert. Wer weiß wie lange noch.
Kay
Hallo Forum,

@27 Danke für den Tipp. Umständlich, aber so komme ich wenigsten von Hand an die Daten. Die "erweiterte Suche" steht aber auch in der Ansicht "Mein Ebay" zur Verfügung.

Erstaunt hat mich der Ton, den Ebay in der Benachrichtigungsmail anschlägt. Der Verkäufer kann den Eindruck bekommen, ich würde ihm etwas bedrohliches wollen. Und Ebay warnt umfangreich davor, Käufe außerhalb der Plattform Ebay abzuschließen. Dazu passt, dass in der Benachrichtigung nach einem Kauf nicht einmal der Ebay-Verkäufername  genannt wird.

Wenn es nur um den Datenschutz gehen würde, hätte Ebay bestimmt eine Lösung wie bei den Kontoverbindungen finden können.

Mal sehen wie Ebay auf die hoffentlich zahlreichen Anfragen reagiert.
Hallo,

Heute bekam ich Antwort.Auf meine Beschwerde:

Guten Tag Herr Feddersen,

durch eine unerwartet hohe Anzahl von Mitgliederanfragen antworten wir
Ihnen spaeter, als Sie es von uns erwarten. Da wir Ihren Anfragen und
Hinweisen in jedem Fall gruendlich nachgehen, hoffen wir auf Ihr
Verstaendnis und bitten Sie fuer die Verzoegerung um Entschuldigung.

Nun aber zu Ihrem Anliegen:

Vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung zum neuen Design unserer
Benachrichtigungen zum Angebotsende.

Ich bedauere, dass Ihnen die Aenderungen nicht gefallen. Natuerlich
verstehe ich sehr gut, dass Sie an die alten Benachrichtigungen gewoehnt
sind und sich insbesondere wuenschen, dass wir die Kontaktdaten Ihres
Verkaeufers wieder in den Benachrichtigungen auffuehren.

Bitte bedenken Sie aber auch, dass wir diese Aenderungen nicht
leichtfertig vorgenommen haben, sondern mit der Aenderung die Sicherheit
unseres Marktplatzes weiter verbessern wollen.

Sehr gerne werde ich Ihre Kritik an die zustaendigen Kollegen
weiterleiten. Ich versichere Ihnen, dass Ihre Bedenken ernsthaft
geprueft werden. Schliesslich ist es unser Ziel, unseren Marktplatz fuer
Sie nicht nur sicher, sondern auch so komfortabel und einfach wie
moeglich zu gestalten.

Ich wuensche Ihnen, dass Sie mit dem neuen Design bald vertraut sind und
bedanke mich nochmals fuer Ihr offenes Feedback, Herr Feddersen.

Mit freundlichen Gruessen nach Datteln

Zarah Froeling
eBay-Kundenservice

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!

Ob sich da noch was ändern wird?

Gruss Jörg
Ob die Frau Fröling überhaupt mitbekommen hat, was sie da für einen Unsinn schreibt? Inwieweit wird eBay für mich als Käufer "nicht nur sicher, sondern auch so komfortabel und einfach wie moeglich", wenn mir eBay vorenthält, wem ich mein gutes Geld schicken soll, damit ich (hoffentlich!) meine Ware erhalte?
Der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, alle Angaben sind unverbindlich!

Wie sieht die ganze Geschichte eigentlich juristisch gesehen aus?
A hätte einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit B i.S. d. §433 BGB über den Kauf eines auf der Auktionsplattform Ebay angebotenen Artikels abgeschlossen, obwohl der A den B nicht kennen kann. Liegt trotzdem ein rechtsgültiger Kaufvetrag vor?
Grundsätzlich, nach aktueller Rechtssprechung ja (Die Subsumption erspare ich mal hier, entsprechenden Urteilen zufolge ist der Verkäufer definitiv in einer Ebay-auktion zur Übergabe der Sache und der Ersteigerer zur Kaufpreiszahlung verpflichtet)
Interessant wird es jedoch, wenn man die §119ff, 142 BGB betrachtet. Hier geht es um die Anfechtung einer Willenserklärung, also quasi eine begründete Rücknahme des abgegebenen Gebotes. § 142 besagt: "Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
Einen typischen Grund für eine wirksame Anfechtung liefert der §119.2: (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) "Als Irrtum über den  Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden." Typisch wäre hier beispielsweise  mangelnde Bonität des Verkäufers, an den der Ersteigerer lt Kaufvertrag im Voraus zu leisten hätte.
Hat der Käufer jetzt nun keinerlei Daten vorliegen, die den Verkäufer ausweisen, könnte er auch nicht die Bonität des Verkäufers überprüfen.
Weiterhin stellt sich mir unter diesen gegebenen Bedingeungen, mit wem ich nun als Käufer meinen Kaufvertrag geschlossen habe. Die Juristen unter uns sollten mal prüfen, ob der KV weiterhin mit dem ursprünglichen Verkäufer, oder sogar doch mit Ebay selbst geschlossen worden ist, was nicht auszuschließen wäre. In diesem Fall trüge Ebay dann sämtliche Pflichten des Verkäufers aus §433BGB, einschließlich der Haftung für Sachmängel (§434 BGB),etc.!
Ich hab mich auch beschwert - jetzt lautet die Antwort schon so:

  "Wir wissen, dass viele Mitglieder ihre Kaeufe mithilfe dieser
  Benachrichtigungen abwickeln und deshalb grossen Wert darauf legen, dass
  auch die Kontaktdaten ihres Verkaeufers in der E-Mail aufgefuehrt
  werden. Insbesondere wenn es zu einem spaeteren Zeitpunkt eine
  Rueckfrage zu dem Kauf gibt, sind diese Informationen sehr nuetzlich.  

  Da wir Sie als Kaeufer sehr schaetzen und Ihre Kritik ernstnehmen, haben
  wir beschlossen, die Aenderung noch einmal gruendlich zu ueberpruefen.
  Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, die Benachrichtigungen zu
  verbessern und werden sicherlich schon bald eine Loesung finden, die
  Ihren berechtigten Einwaenden gerecht wird."

Vielleicht bewegt sich ja was, wenn sich nur genügend Leute beschweren.

Gruß Tobias
Na jetzt tut sich was:

Auszug aus ebay System-News Mittwoch, 14. November 2007:

"Wir bedauern, dass diese Änderung für Unmut und Verunsicherung bei einer Reihe von eBay-Mitgliedern gesorgt hat und arbeiten mit Hochdruck daran, die Anschrift des Verkäufers wieder in die Benachrichtigungsmail einzufügen.
Da die Benachrichtigungen weltweit auf allen eBay-Marktplätzen umgestellt wurden, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass diese Änderung voraussichtlich erst zum Ende des Monats stattfinden kann."

Gruß Tobias

Beitrag editiert am 14. 11. 2007 19:44.
Am Mittwoch bekam ich - es war eine Sofortkauf-Auktion - eine Benachrichtigung mit allen Angaben (hier ein gewerblicher Anbieter). Am Freitag bakam ich Benachrichtigungen von einem anderen gewerblichen Anbieter , aber wieder im "neuen" Stil. Am Samstag und Sonntag bekam ich jeweils eine Benachrichtigung im alten Stil mit allen Angaben.
Eine Logik /Linie ist nicht zu erkennen. Kann das der Verkäufer einstellen? In dem Fall war es unrelevant, weil ich nur bei mir bekannten Verkäufern gekauft hatte. Aber immerhin, es ist prinzipiell wieder möglich.

Es scheint so, als würde kollektives "Rummaulen" durchaus was bringen

Gruß vom Chefrummauler RW
Moin, moin,
habe gerade die Railroader beim Harburger-Lokschuppen gewonnen, alle Verkäuferangaben waren wie früher. Ebay kann sich wohl doch bewegen.
bis denn
Kay
@ 35,

Bei gewerblichen bekommst du wie gewohnt die Daten des Verkäufers mitgeteilt.

Nur bei privaten ist es zur Zeit Bockmist mit der End of Auktionmail.

Gruss Jörg
seit  Freitag werden auch wieder bei privaten Verkäufern die kompletten Daten mit Name und Adresse des Verkäufers automatisch nach Auktionsende mitgesendet.

Gruß
Bernd.
Stimmt, bei mir auch! Siet wieder aus wie früher. Vielleicht hat die Massen-Beschwerde ja doch etwas gebracht.

Gruß Wolfgang
Hi,

dies kann ich leider nicht bestaetigen.

Gestern habe ich eine private Auktion gewonnen, aber keine Angaben zum Verkaeufer erhalten (ausser Konto-Daten in der Kaufabwicklung). Habe direkt eine Beschwerde an ebay geschrieben und unverzueglich eine Antwort zu den "ueblichen" Fragen erhalten. U.a. der Hinweis ueber "Erweiterte Suche" - "Kontaktinformationen" - ebay-Name & Auktionsnummer angeben und schon bekommt man die Adresse. Beiden (Suchendem und Betroffenem) wird eine Mail mit den Adressangaben beider geschickt.

Wo bleibt da bitte noch der so angepriesene Schutz fuer Verkaeufer und Kaeufer ??? Dann kann doch jeder "Interessent" eine Adresse eines Anbieters anfordern, oder ???

Gruesse
Joe

Beitrag editiert am 19. 11. 2007 06:40.
@39
nur wenn du die Auktion gewonnen hast, kannst du die Daten des Verkäufers abrufen.

Gruß
Bernd
Inzwischen hat ebay die ganze Geschichte doch rückgängig gemacht - der Protest hat also was gebracht. Gut so, Dank an alle "Beschwerer", "Rummauler" und "Nörgler"

Allerdings haben sie es ein paar Tage wieder geändert, Auktionsüberschrift und Datum/Zeit fehlen jetzt in der Auktionsnachricht. Naja, weil ich diese Angaben mitabspeichere, muß ich doch auf die Auktion selbst drauf. Aber wenigstens die Verkäuferangaben sind wieder da.

Gruß RW


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