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THEMA: Darf eine Lok einen Güterzug schieben?

THEMA: Darf eine Lok einen Güterzug schieben?
Startbeitrag
Rollstein777 - 10.11.07 20:26
Hallo,

bei mir geht es um eine Betriebsfrage in Epoche 2.

Ich habe auf der Nebenstrecke ein Sägewerk. Darf ich einen Zug aus 2-3 Wagen vom Bahnhof zum Sägwerk schieben (und später von dort aus wieder in den Bahnhof ziehen)?

Grüße
Roberto

Warum solltest Du das nicht dürfen?

mfG, AlfredB.
als Übergabefahrt ist das zulässig.
Gruß
Klaus
Nun, ich dachte das wäre gefährlich, da ja der Loführer die Strecke nicht oder nur teilweise einsehen kann...

Grüße
Roberto
Normal streht der Rangierleiter vorne (in Fahrrichtung gesehen) und funkt dem Lokführer die Kommandos. "Funkfernsteuerung" sozusagen.

Felix
Funkfernsteuerung Ep2 ?????

fragt Jan
"Funkfernsteuerung"

Felix,
bist du sicher, das sowas in der Ep2 üblich war ??

fragt
Günter
Ah ok, Ep.II habe ich übersehen.

Wie auch immer. Auch in Ep.II haben sie schon Manöver mit Lok am Schluss ausgeführt. Dazu gab (gibt) es Betriebsvorschriften, die sicherstellen, dass der Lokführer am Zugschluss jederzeit weiss, ob der Rangierleiter vorne noch weiterfahren will. Beispielsweise mit der Mundpfeife und Armbewegungen bzw. Laterne.

In den einschlägigen Reglementen heisst das dann "Signale des Personals beim Rangierdienst".

Felix
es gibt ja auch noch "Sichtfunkfernsteuerung" - den Rangierer mit Armzeichensignalisierung vorne auf dem ersten Wagen...

grinst
Roger

Beitrag editiert am 10. 11. 2007 21:39.
Hallo Roberto

Selbstverständlich kannst du das machen. Bei der großen Eisenbahn haben die ja auch die Lok nicht ewig in der Anschlußstelle stehen lassen. Dafür wurden ja die Rangiersignale entwickelt. Die gibt es heute noch ,allerdings werden sie heute nur noch selten benutzt, Dank der modernen Technik ( Funkfersteuereung/Sprechfunk).

Du solltest dann aber auf dem Wagen an der Spitze einen Rangierer platzieren.

Gruß Mike
Hallo,
wird ein Güterzug (in der Gegenwart, also Epoche IV  -  V) auch über eine längere Pendelstrecke (z. B. zwischen einem Sägewerk und einem Bahnhof ) geschoben?  Oder wird die Lok heutzutage immer umgesetzt?
Ich frage deshalb: Auf einer Pendelstrecke meiner Anlage soll ein Güterzug (Holztransport) automatisch zwischen einem Sägewerk und einem Bahnhof hin- und herpendeln. Umsetzen der Lok nicht möglich. Oder ist eine solche Situation völlig unrealistisch? Danke für eine Antwort

Gruß   Helmut
hallo Helmut,
Gegenfrage: wie soll man eine Lok umsetzen wenn es mangels Gleisen nicht geht?

Klar kannst du auch regulären Betrieb schieben!
Und es gab auch Strecken da durften auch reguläre Züge nur geschoben werden - obwohl man die Lok hätte umsetzen können... (z.B. Eibenstock,DR). Dann aber mit Wetterschutz für das Personal vorne -> besetzter "Komandowagen"

Gruß,
Roger
@ all
Das schieben von Zügen ist zulässig ( Ausnahmen Regeln örtliche Richtlinien), dabei ist die Spitze des Zuges mit einem Mitarbeiter zu besetzen.

F: Wann wird ein Zug geschoben ?
A: im Störungsfall, oder wenn es die örtlichen Gegebenheiten (Bedienungsfahrten zu Anschlußstellen, wo ein umsetzen von Lok's nicht möglich ist) es erfordern

F: Verständigung zwischen Spitze und der Lok
A: Die Art der Verständigung ist je nach Epoche unterschiedlich, angefangen von Handzeichen über Klingelzeichen bis zum Sprechfunk ist alles möglich

F: Werden Spitzenlicht und Zugschlußsignal angebracht
A: Jein, das Spitzenlicht muß bei Dunkelheit geführt werden, aber in vereinfachter Form (2 weiße Lichter auf gleicher höhe), das Zugschlußsignal ist immer zu führen!

F: wie schnell fahren geschobene Züge
A:  die zulässige Geschwindigkeit  beträgt 30 km/h, bei Zügen im Störungsfall jedoch höchstens 10km/h ( bei DB AG)

Ich hoffe etwas Licht in das Thema gebracht zu haben.

@10- Helmut
in Deinem Fall ist es auch zulässig, da es lt. Vorschrift es keine begrenzung der Wegelänge zwischen Bf und Anschlußstelle gibt.

Gruß Roland



Beitrag editiert am 11. 11. 2007 13:32.
Für sowas gab es in Epoche 2 " Rangierzeichen " , bestehend aud Winksignalen mit Flagge oder Laterne, sowie aus Pfiffen mit der Trillerpfeife. Hab noch so eine vom Onkel .
Natürlich mussten die Rangierer und das Lok-und Zugpersonal aufpassen , wie die Schießhunde. Aber Leute gab´s ja : um diese Zeit fuhren auf einem Güterzug an Personal auf Lok und Zug noch 5-6 Mann mit.
herbert
Hallo Roger, natürlich - jedoch kann der Leser ja nicht wissen, dass auf meiner anlage kein Umsetzen möglich ist. Könnte ja sein, dass beim Vorbild ein Umsetzen für längere Fahrten Pflicht ist.

Danke für den Hinweis.

Wie sieht /sah denn ein solcher Kommandowagen aus? Entspricht dieser etwa den sogenannten Güterzugbegleitwagen, den es bei Fleischmann gibt? Oder waren diese auch andere gedeckte Güterwagen, die man für ein Kommandogeber / Zugbegleiter entsprechend hergerichtet hat. Wie sieht ein solcher Wagen heutzutage aus?

Gruß

HJBW (Helmut)

Beitrag editiert am 11. 11. 2007 20:22.
> Wie sieht /sah denn ein solcher Kommandowagen aus?

Bremserbühne?

Felix
>> Wie sieht /sah denn ein solcher Kommandowagen aus? <<

Für Güterzüge waren das speziell hergerichtete Wagen auf Basis der Güterzugbegleitwagen Pwgs 041 oder Pwghs 54.
An einer Stirnseite wurden Führerstandsfenster eingebaut und das 3licht-Spitzensignal angebaut. Ausgestattet war dieser Führestand mit einem Bremsventil und einem Drucklufbetriebenem Signalhorn.
Ausgesehen haben sie etwa so:
http://www.picturedepot.de/image/2329.jpeg Bei dem Wagen sind noch Reste des oberen Lichts zu sehen. Die Farbe war braun und nicht weiß, wie er sich hier zeigt.

Wagen dieser Art kamen aber eigentlich nur bei geschobenen GZ auf Steilstrecken zum Einsatz. Rangierabteilungen waren / sind einfacher ausgestattet. Da fährt der Rangier auf der offenen Bremserbühne mit und signalisiert dem Lokführer per Handzeichen oder mit dem Signalhorn.

Viele Grüße - Udo
moin die Runde,

genau so, danke Udo.

Gruß,
Roger
Danke an alle Schreiber für die umfassenden Antworten.

Bin ja froh, daß ich da am Sägewerksanschluß nicht noch eine Umfahrung bauen muß.

Grüße
Roberto


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