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THEMA: Wartezeit bei Garantiereparaturen ?

THEMA: Wartezeit bei Garantiereparaturen ?
Startbeitrag
ENdy - 30.04.08 19:31
Hallo N - Gemeinde,

das Thema wurde hier im Forum schon oft in Bezug auf bestimmte Mobahersteller angesprochen.

Mir geht es aber darum:
Gibt es eine Regelung ( gesetzlich oder allgemein verbindlich ) der angemessenen Wartezeit in Bezug auf Garantiereparaturen bei der Modellbahn bzw. allgemein ( z.B.: 4 Wochen, oder 12 Wochen u.s.w. ) ?

Mir geht es darum, ab wann kann man wegen unverhältnismässig langer Wartezeit bei Garantiereparaturen vom Kaufvertrag zurück treten ? Mir ist schon klar, daß man dem Händler b.z.w. dem Hersteller die Möglichkeit zur Reparatur oder zum Austausch des Modells geben muß.

Gruß
Andreas

Ich meine ersteinmal mußt Du eine Frist setzen. Erst dann kannst Du zurücktreten, glaube ich. (Keine Rechtsberatung)
hmmm...

da fällt mir ein,dass ich seit Anfang Dezember einen Mehano-Tiger zwecks Garantie(Kurzschluss-Seuche)zurückgeschickt habe und bis heute darauf warte..

..angeblich kommen die mit der Reklamationsflut nicht hinterher!!!

best wishes

   longrider
Hallo,

ich wollte eigentlich nur wissen, welche Wartezeiten in dieser branche üblich sind.

Es kann ja sein, das es manche nicht stört, wenn ihr neues Modell mal ein halbes oder ein ganzes Jahr beim Hersteller zur Garantiereparatur oder zum Tausch rumliegt. Da ich ( Gott sei Dank ) das erste mal betroffen bin, wollte ich Eure Erfahrungen hören.

Ab wann ist bei Euch die Schmerzgrenze erreicht ?

Viele Grüße
Andreas
da ist manchmal Geduld angesagt !

Hallo Andreas,mein MTX V200 war mal vom 25.05.2004 bis 07.11.2007 zur Reparatur!
Das sind 3 1/2 Jahre ! Die Lok kam mit einem neuen Glockenanker-Motor zurück,
allerdings war das Gehäuse falsch aufgestzt und die Drehgestelle vertauscht.
Ging aber auf Garantie,keine Kosten .

Grüße aus Franken : Werner S.
Hallo Andreas,

bei mir ist die Modellbahn saisonabhängig, daher kann ich im Frühjahr Sommer auch gern mal länger warten.

Meine BR 94 von Fleischmann war von Mitt Januar bis Mitte April 2008 zur Reperatur, also 3 Monate. Ich weiß das es hier viele Leute gibt, die länger auf Ihr Modell warten mussten, dennoch muß ich sagen, dass ich viertel Jahr nicht akzeptabel finde. Ich bin der Meinung, dass so etwas innerhalb eines Monats fertig sein sollte.

Grüße
Roberto
Hallo,

genau der selben "naiven " Ansicht bin ich nämlich auch. Ein bis max. zwei Monate würde ich in meinem "jugendlichen" Leichtsinn auch gewähren, aber mehr auch nicht !!!

Ich weis, daß der Fachändler am Ende immer derjenige ist, der alles "ausbaden" muß.
Aber wenn ich ein Auto neu kaufe, und es funktioniert nicht richtig, gibt es während der Reparatur kostenlos vom Händler einen Leihwagen. Bringt man einen neuen, aber leider defekten DVD - Player oder eine Digicam zum Verkäufer zurück, so bekommt man sofort ein gleichwertiges Tauschmodell oder das Geld zurück. Genau so verhält es sich bei neuen Textilerzeugnissen e.t.c. ... !

Ich habe manchmal das Gefühl, das wir als Modellbahner doch ganz schön                    
" ausgenutzt "werden, was unsere Geduld und Toleranz angeht.

MfG
Andreas
Hallo,

auf meine BR57 habe ich über ein Jahr gewartet ! Man muß aber sagen, daß diese
Sache in Göppingen verschlampert wurde ( Fachhändler ist Märklin-Händler und soll
auch MTX nach Göppingen schicken ). Nach mehrer Telefonaten mit MTX in Nürnberg
( sehr freundlich ) habe ich dann von einer neuen Produktionscharge ein neues Modell bekommen. 57er waren nicht mehr auf Lager.

Gruß N-ANdi
Hallo Andreas,

die Sache steht und fällt mit der Auslegung des Begriffs "angemessene Frist". Damit eine Fristsetzung läuft, also wirksam wird, solltest du schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen und dabei bereits ankündigen, dass du danach vom Kauf zurücktreten wirst.

Ich persönlich würde da mal was zwischen vier und acht Wochen ansetzen. Es kommt ganz drauf an, was du erreichen willst: Gibt es das Modell nicht mehr, und du willst es unbedingt repariert haben - oder ist es dir ganz recht, wenn du schnell aus der Sache wieder rauskommst?

Gruß Gerhard

Geh mal ins Netz mit den Begriffen "angemessene Frist" und "Wandlung"

Beitrag editiert am 02. 05. 2008 10:19.
Hallo Gerhard,

vielen Dank.

Ich habe etwas gegoogelt unter Angabe der oben genannten Begriffe. Ich werde jedenfalls am Montag eine angemessene Frist setzen mit Androhung zur Wandlung des Kaufvertrages, und zwar schriftlich.

Auch Dank an die anderen User für Ihre Infos.

Gruß
Andreas


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