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THEMA: Zugbildung Güterzüge

THEMA: Zugbildung Güterzüge
Startbeitrag
KissFan - 29.06.08 16:23
Moin, moin !

Ich hab mal ein bisschen gegoogelt und hier gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden. Oder hab falsch gesucht.

Meine Frage bezieht sich auf eine Grundordnung bei "gemischten" Güterzügen, sprich gedeckt + Container + Gas + Kessel + Schiebewand, egal.
Gibt es da irgend eine Vorschrift, welcher Wagontyp wo hängen darf ?
Sprich ein Gaskesselwagon darf nicht hinter einem Kesselwagen hängen ?
Oder ein Container muss vor dem Schiebewand sein ? Bauart 1 darf vor Bauart 2 fahren, aber nicht vor 3 weil mit 4 ein Zwischenwagen fahren muss.

Bei den Loks gibt es ja auch Regeln, welche Panto´s oben sein müssen, daher die Unwissenheit bei den Güterzügen.
Ich hoffe, ihr habt die Frage verstanden, aber irgendwie bin ich bis jetzt nicht richtig klar gekommen.
Danke, Gruß in die Gemeinde und auf einen Siech heute abend !
Thilo

der allerdings davon ausgeht, dass Espana das schafft...

hallo Thilo,

die Vorgaben beschränken sich auf Gefahrgüter, gleiche werden in Gruppen eingestellt. Zwischen verschiedenen Gefahrgütern werden andere (durchaus genutzte) Wagen als Schutzwagen eingestellt. So evtl. auch zur Gefahrenquelle Lok (Funkenflug) hin.

Ansonsten entscheidet bei Nahgüterzügen die möglichst einfache Bedienung der Kunden vor Ort über die Wagenreihenfolge (Rangieraufwand/-möglichkeiten).

Bei sehr langen/schweren gemischten Zügen ist evtl. noch zu beachten, dass die leichtesten Wagen nicht unbedingt vorne eingestellt werden (wie bei der Modellbahn )

Gruß,
Roger
Hallo,

Zuhause habe ich eine Zugbildungsordnung aus der Übergangszeit von der Länderbahn zur Reichsbahn.
Das ist nur die Rede von Vorsortierung der Wagen nach Zielorten wegen dem Rangieraufwand vor Ort. Ein Punkt war noch die Schonung des Oberbaus und der Brücken. Bei Wagen, die sehr schwer waren, musste ein leichterer Zwischenwagen eingesetzt werden.
Ausserdem bei Drehschemelwagen, bei denen die Zugkräfte über das Ladegut übertragen wurden, durfen nur maxaimal drei (oder sechs, ich bin mir nicht ganz sicher) eingestellt werden und die auch nur am Zugschluss. Damals war noch die Sache mit den ungebremsten Wagen. Die gebremsten Wagen mussten gleichmaessig über den gesamten Zug verteilt werden. Wagen, die nicht von der Lokomotive aus mit der Bremsleitung gebremst werden konnten sondern Bremser mitfahren mussten, nur am Zugschluss.

Was die heutige Bahn angeht, koennte ich mir vorstellen, dass die Sache mit der Last noch gilt, evtl. noch Zwischenwagen bei Gefahrgut (scheint aber bei reinen Kesselwagenzügen nicht mehr zu gelten)

Gruss
Thonas
Bei ganzen langen Zügen in den USA und Russland muss die Bremse gestaffelt ausgelöst werden, weil sonst ein Zug auseinandergerissen werden würde.
Genaue Vorschriften hierzu sind allerdings wirklich nur was für Lokführer. Ein alter Lokführerspruch ist ja, dass Fahren jeder kann aber Bremsen die Kunst ist...

NGs sind fast ausgestorben, Cargo-Übergaben sind Seltenheit geworden und werden schon meistens von Privaten übernommen (bekannte Beispiele im Münsterland: Bentheimer Eisenbahn in Gronau, Westf. Landeseisenbahn im Kreis Warendorf oder Bocholter Eisenbahn in Bocholt, Niederrhein, Dorsten.
Moin!
Vom Güterzugbildungsbahnhof Bischofsheim bei Rüsselsheim fahren täglich
(a Sa+So) mind. 15 Nahgüterzüge bespannt durch DB Schenker. Der überwiegende Teil mit Diesellokomotiven (V90, V60, G1206, 218/225), aber auch mit Eloks.
Kürzeste Ziele sind Mz-Gustavsburg, Opelwerk Rüsselsheim und Nauheim/GG, weiteste Ziele sind Offenbach, Mannheim, Aschaffenburg.

Die von Peter 8 angeführten Beispiele sind meiner Meinung nach Ausnahmen und beziehen sich auf Bereiche, wo die Privatbahnen schon immer Bedienfahrten hatten oder sich DB Cargo(jetzt Schenker) lt. MORA zurückgezogen hat.

Zum eigentlichen Thema:
@Thilo
Bitte teile doch mal gezielt mit, für welche Güterzugart Du Dich interessierst. Nahgüterzüge, Ferngüterzüge? Das Thema ist zu komplex, um  es in ein paar Worten zu beantworten.

Gruß
Maggi

Edit: Rechtschreibfehler

Beitrag editiert am 30. 06. 2008 11:28.
Mora hätte das ganze Münsterland  vom Güterverkehr "befreit", ebenso große Teile des Ruhrgebiets. Anscheinend wird das wohl von der DB von Bundesland zu Bundesland anders durchgeführt.
Die "Privaten" hatten ihr eigenes "Reich" bzw. war Coesfeld ein Knoten im Güterverkehr, heute güterzugfrei, bevor irgendjemand was "übernehmen" konnte waren auch schon die Gleisanlagen weg.
Die hier regierende Koalition hat sich noch nie begeistert von Eisenbahnverkehr gezeigt, siehe z.B. die Auslassungen des Verkehrsministers zur Wiehltalbahn (war schon als "Hammer der Woche" beim ZDF und liegt mal wieder vor Gericht, diesmal in Münster)
Hallo Maggi !
Eher der Bereich des Fernverkehrs. Ich hab diverse Wagons aus den verschiedensten Bauarten und bin da halt sehr ins Grübeln gekommen.
Der Nahverkehrbereich ist da für mich nicht so interessant.
Schanke dön & Gruß !
Thilo
Hallo,
an sich gesehen nein.Die Zusammenstellung erfolgt anhand des Aufkommens und der Richtung. Im Regefall werden immer Blöcke gebildet. Das Sortieren nach Merkmalen, also z. B. Gefahrgutwagen o. ä. ,laufen vorne oder hinten, gibt es eigentlich nicht. Die i #2 aufgelisteten Sonderfälle (Belastung des Oberbaus/ Brücken etc.) gibt es auch noch heute.
LG
Ralf
Danke an alle für die Infos
LG zurück !
Thilo
Moin!
Ferngüterzüge zwischen Güterzugbildungsbahnhöfen und Güterzugbildungsbahnhöfen:
Wie schon an anderer Stelle erwähnt werden die Waggon nach Richtung sortiert,  dies geschieht meist über Ablaufberge wobei die einzelnen Gleise dahinter jeweils einer bestimmten Richtung zugeordnet ist. Generell gibt es nur wenige Besonderheiten bei der Zugzusammenstellung. So landen Waggon, die nicht über Ablaufberge rangiert werden dürfen (durch Umfahrung des Ablaufberges) am Beginn oder Ende des Zuges, weil diese Waggon wegen Ihrer Besonderheit meist als Erstes oder Letztes rangiert werden. Bekanntestes Beispiel sind hier wohl die Langschienenwaggon.
Zudem werden Waggon mit Lademaßüberschreitung möglichst ganz vorne oder ganz hinten im Zug mitgeführt.  Ziemlich selten, Waggon mit einseitig fehlendem Puffer dürfen nur als Schlusswaggon fahren.
Gruß
Maggi
hallo nochmal,

@ Ralf
die Sonderfälle von wegen Belastung hatte ich oben vergessen, die gibt es natürlich auch noch nach wie vor - genau so, wie die zu befahrenden Bauwerke.
Falsch ist aber deine Aussage, dass nicht nach Gefahrgutmerkmalen sortiert wird, die Gefahrgutvorschriften gelten nach wie vor, oder wurden gar verschärft. Gleiche Gefahrgüter werden nach wie vor in Gruppen zusammengefaßt - wenn auch heute wohl meist als Extremfall davon, nämlich als Ganzzug. Der Empfänger ist ja eh meist der gleiche...

Gruß,
Roger
Hallo
@ Roger
ja natürlich, es ging mir um die Frage "wo sie denn laufen". Aus Sicht GGVSE werden keine Wagen mit Laugen oder Säuren hintereinander laufen. Feuergefährliche Güter solten getrennt sein (Löscharbeiten im Tunnel). Und das ganze jetzt bitte nicht nur als eigene Ladung gedacht, sondern auch mal als Stückgut (die Älteren unter uns werden sich erinnern )
Für alle die mehr wisen wollen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutverordnung
http://www.bundesrecht.juris.de/ggvse/index.html
Zum Theme Oberbau folgt was demnächst.
LG
Ralf


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