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THEMA: Umtausch bei Conrad im Laden

THEMA: Umtausch bei Conrad im Laden
Startbeitrag
Bahnfreund - 17.11.08 17:34
   Hallo !!!

Ich war heute in Dresden bei C.....  und wollte einen Fehlkauf von letzter Woche zurück bringen ,
E-Artikel war noch Original Verpack ,Kassenzettel dabei .
Nun das merkwürdige :
- die Ware wird anstandslos zurückgenommen aber nur gegen eine Gutschrift
    oder im Tausch ,
Auf meine Frage wieso ,warum und seid wann wurde mir erklärt das ist schon immer so ,es wurde nur noch nicht angewendet und ich könnte ja die Ware genutzt haben und brauch sie nun nicht mehr .
Der Lacher ,war ja noch in OVP ungeöffnet ,??? .
Kurz und gut nach Rücksprache mit einem der was zu sagen hatte hab ich mein Geld dann doch noch zurück bekommen.
Hat schon jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder wird es gehandhabt wie es gerade kommt ?
Ich würde mal sagen es ist auf jedenfall Vorsicht geboten von wegen kaufen ausprobieren und zurück .
Die Umsätze gehen eben scheinbar überall zurück und dann ist der Kunde der Dumme.

    Bis bald


Wo ist das Problem??? Das die Dir den Fehlkauf sowiso zurück nehmen ist schon Kulanz eines Unternehmens. Du hast als Verbraucher kein Anrecht darauf zum Laden zu gehen und zu sagen, hier, hab das falsche Teil gekauft gebt mir mein Geld zurück.  Geld zurück ist eine freiwilige Leistung des Unternehmens.
Ich beziehe mich hier auf den normalen Kauf, Online/telefonisch oder an der Haustür ist das was anderes.
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen von dem Du jetzt wieder zurück treten möchtest, das Unternehmen hat gesetzlich keine Veranlassung ebenfalls zurück zu treten, nur die Zufriedenheit des Kunden bewegt die dazu, wieder Geld aus zu zahlen.
Hallo

Ist ja schon richtig ,nur wurde einem beim Kauf im Laden sehr oft gesagt wenns nicht passt können sie es ja wieder bringen .Und das ist offensichtlich vorbei.

tschüß
Hallo,

ich tendiere da auch zu Björn, wobei mir ehrlich gesagt die rechtliche Grundlage nicht bekannt ist.

Vermute aber dass eine Wandlung des Kaufvertrages (hier Ladenkauf) nicht grundsätzlich mit einer Geldrückgabe verbunden ist.

Ich kann Dich zwar verstehen, und auch denken kann man darüber was man will, aber ich persönlich wäre mit überkritischen Postings ein wenig vorsichtig. Da kann sich schnell jemand auf die Füße getreten fühlen und dann steht ungewollt Ärger ins Haus.

Vielleicht bin ich aber auch übervorsichtig.

Angenehmen abend noch

Klaus
Björn hat vollkommen recht. Nur wenn die Ware einen Mangel aufweist und die Firma C... 2 Nachbesserungen versäumt hat, dann hast du ein Recht darauf, dass Geld wieder zu bekommen. Umtausch wird aus Kulanz gemacht und da das Geld im unternehmen bleiben soll, werden Gutscheine ausgestellt. Vollkommen legetim nichts verwerfliches.
> wenns nicht passt können sie es ja wieder bringen .Und das ist offensichtlich vorbei.

Wieso, sie nehmen es ja - nur nicht gegen direkte Rückerstattung von Bargeld.
Gilt in Österreich
Kein gesetzliches Umtausch-oder Rückgaberecht!
http://www.arbeiterkammer.com/online/umtausch-und-gutscheine-38692.html
Gruß  Josef
Es lebe die Onlinebestellung

grüße Uwe
Hallo alle zusammen,

also soweit ich es aus meiner Lehrzeit noch weiß, liegt in solch einem Fall die Wahl der Rückerstattung beim Verkäufer (garnicht, Austausch, Gutschein, Bargeld).

Ich sehe es eigentlich auch nur als eine Rücknahme der Kulanz, wenn nicht mehr Bargeld ausgezahlt wird. Das einzige was man hier C unterstellen kann wäre ein wenig mehr Kundenunfreudlichkeit, sonst nichts. Und wem es nicht paßt, der muß ja nicht dort kaufen.


Gruß aus Zolling

Chrisitan Strecker
Ihr mögt ja alle rechtlich Recht haben aber gerade die Kulanz ist doch ein gutes Argument, wiederzukommen. Alle mir bekannten Baumärkte (und ich bin immer mal wieder bei einem) nehmen zuviel mitgenommene oder fehlgekaufet Ware - wenn unbenutzt und in OVP - auf Kulanz zurück - "und das ist gut so" (um mal mit unserem Regierenden Bürgermeister zu sprechen).

So kann ich als Kunde gern mal eine Rolle Tapete mehr mitnehmen und nach dem Wochenende die 1 bis 2 zuviel gekauften wieder zurückbringen - statt umgekehrt am Sonntag vor Ärger zu platzen, dass doch eine fehlt.

Und für solche Einkäufe bei C* sehe ich das genauso - vielleicht kaufe ich doch - z.B. - mal 20 statt 18 Gleise, und will dann doch die beiden wieder zurückbringen?

Aber natürlich kann C* selbst entscheiden, ob es diese Kulanz anbietet. Für mich als Kunde ist das - auch - ein Argument für oder gegen einen Händler.

Viele Grüße
Frank
Dieses Verfahren ist bei C* der Standard und auch so rechtmäßig. Irgendwo steht das auch bei denen geschrieben. In Einzelfällen gibt es aber hier in München auch schon mal Geld zurück, das ist aber Ermessensspielraum der Filiale.

Deswegen kann ich Nr. 7 nur zustimmen - Online bequem vom Sessel aus, wenn ich nicht 100% weiß, was ich da kaufe! Denn da gibt es kein Gezicke, wenn mir der Krempel nicht gefällt.

Gruß,
Ike.
Hallo,
also ich kann aus eigener Erfahrung berichten, daß es beim großen C* in Frankfurt/Main kein Thema war, die gekaufte Ware gegen Barauszahlung umzutauschen.
Gruß Sascha
Hallo Zusammen,

selbstverständlich hat man kein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch, geschweige denn die Modalitäten. Allerdings wird die Art und Weise, wie so was gehandhabt wird, Teil des Bildes — neudeutsch Image — welches sich von diesem Geschäft herauskristalisiert. Immerhin hat C* mit sich reden lassen und ist auf Bahnfreunds Kundenwünsche eingegangen.
Nur ein Beispiel eines extrem kulanten Umgangs wäre Ikea: Ware innert 3 Monate zurück, dann Bares! Originalverpackt wäre schön, ist aber keine Vorraussetzung. Die Latte liegt also hoch.

Schöne Grüße, Carsten
Hallo,
Zitat

Es lebe die Onlinebestellung



mit allen bekannten Nachteilen,Portoärger,mehrfacher Umtausch etc.
Ich meine es" Lebe der Kauf beim Fachhändler "

MFG
Hensel,
der meint Online ist nicht alles billiger oder besser!!!!
Macht mal eine sogenannte - Kaffeefahrt - mit.

Da kommt Freude auf.

Gruß
Edmund
Hallo,

meines Wissens gibt es wohl keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe. Allerdings wird es meistens so gehandhabt, daß man innerhalb von 10 Tagen die Ware zurückgeben kann. Wenn ich mir beim Kauf unsicher bin, .z.B. ob das Geschenk beim Beschenkten gut ankommt oder ich mich beim Renovieren bezüglich der Menge verschätzt habe, dann vereinbare ich eine evtl. Rückgabe gleich beim Kauf. Das hat bei mir immer problemlos geklappt.

Gruß
Rainer
Ja, wenn Du beim Kauf eine zusätzliche Abmachung triffst, ist es kein Problem.


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