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THEMA: Versicherung für die Modellbahn
THEMA: Versicherung für die Modellbahn
n-bahn-fan - 18.12.08 08:47
hallo,
hab da mal eine Frage an die Spezialisten: Meine Modellbahnsammlung ist inzwischen zu einem schönen kleinen Vermögen angewachsen.
Sind diese "Schätze" im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert oder muss man hier eine separate Versicherung abschließen. Meine Versicherungsberaterin sagte mir damals beim Abschluss der Hausratversicherung, dass die Modellbahn mitversichert sei. Ich habe aber schon aus verschiedenen Gesprächen mit Bekannten gehört, dass die Hausratversicherung nur den zum Alltag gehörenden Hausrat einsschließt - sind die Modellbahnartikel zum Alltag gehörende Sachen??
Versicherungsspezialisten sind gefragt.....
Gruß
Günter
hab da mal eine Frage an die Spezialisten: Meine Modellbahnsammlung ist inzwischen zu einem schönen kleinen Vermögen angewachsen.
Sind diese "Schätze" im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert oder muss man hier eine separate Versicherung abschließen. Meine Versicherungsberaterin sagte mir damals beim Abschluss der Hausratversicherung, dass die Modellbahn mitversichert sei. Ich habe aber schon aus verschiedenen Gesprächen mit Bekannten gehört, dass die Hausratversicherung nur den zum Alltag gehörenden Hausrat einsschließt - sind die Modellbahnartikel zum Alltag gehörende Sachen??
Versicherungsspezialisten sind gefragt.....
Gruß
Günter
Hallo Günter,
bei uns in der Familie haben wir einen Versicherungsmenschen. Er hat meine Modellbahn vom Wert her in die Hausratsversicherung mit eingeschlossen. Wichtig ist, dass man nicht unterversichert ist. Aber vielleicht gibt es hier im Forum noch Spezialisten, die etwas mehr über dieses Thema schreiben können.
Gruß - Wolfgang
bei uns in der Familie haben wir einen Versicherungsmenschen. Er hat meine Modellbahn vom Wert her in die Hausratsversicherung mit eingeschlossen. Wichtig ist, dass man nicht unterversichert ist. Aber vielleicht gibt es hier im Forum noch Spezialisten, die etwas mehr über dieses Thema schreiben können.
Gruß - Wolfgang
Hallo,
genau DORT gehen die Meinungen auseinander.
Es gibt "solche und solche" Urteile hierzu. Die meisten Hausratversicherungen machen kein Theater wenn ein "Unterversicherungsverzicht" vorliegt, meist also eine Versicherungssumme von 1200,- Euro/qm. Allerdings gibt es die verbindlichen Vorschriften der VHB nicht mehr, es herrscht Vertragsfreiheit. Daher GENAU die Bedingungen studieren und im Zweifelsfrei sich vom Vertreter (besser jedoch von der Versicherungsgesellschaft) den Einschluß der MoBa bestätigen lassen, hierbei dann auch eine Inventurliste zum Versicherungsvertrag beifügen.
Nehmen wir mal auseinander:
"Normalerweise" gehört Modellbahn zum Hausrat. Werden jedoch auch Raritäten mit Wertsteigerung über den damaligen Kaufpreis (Wiederbeschaffung größer Neupreis) gesammelt gehört die Sammlung zu den "Wertgegenständen", die je nach Hausratversicherung meist (aber nicht unbedingt) zu 10 % in der Versicherung mit eingebunden sind. Neben den "Sammlerobjekten" gehören auch Schmuck, Uhren, Bargeld, Sparbücher etc. zu den Wertgegenständen.
Besser ist stets eine "Inventurliste" zu haben mit Fotos, Quittungen oder Kopien des Kataloges. So ist eine leichtere Zuordnung und Wertermittlung im Schadensfall möglich.
genau DORT gehen die Meinungen auseinander.
Es gibt "solche und solche" Urteile hierzu. Die meisten Hausratversicherungen machen kein Theater wenn ein "Unterversicherungsverzicht" vorliegt, meist also eine Versicherungssumme von 1200,- Euro/qm. Allerdings gibt es die verbindlichen Vorschriften der VHB nicht mehr, es herrscht Vertragsfreiheit. Daher GENAU die Bedingungen studieren und im Zweifelsfrei sich vom Vertreter (besser jedoch von der Versicherungsgesellschaft) den Einschluß der MoBa bestätigen lassen, hierbei dann auch eine Inventurliste zum Versicherungsvertrag beifügen.
Nehmen wir mal auseinander:
"Normalerweise" gehört Modellbahn zum Hausrat. Werden jedoch auch Raritäten mit Wertsteigerung über den damaligen Kaufpreis (Wiederbeschaffung größer Neupreis) gesammelt gehört die Sammlung zu den "Wertgegenständen", die je nach Hausratversicherung meist (aber nicht unbedingt) zu 10 % in der Versicherung mit eingebunden sind. Neben den "Sammlerobjekten" gehören auch Schmuck, Uhren, Bargeld, Sparbücher etc. zu den Wertgegenständen.
Besser ist stets eine "Inventurliste" zu haben mit Fotos, Quittungen oder Kopien des Kataloges. So ist eine leichtere Zuordnung und Wertermittlung im Schadensfall möglich.
Hallo Günter,
ich habe das mal mit der Mitarbeiterin meiner Agentur durchgesprochen.
Es ist wohl grundsätzlich enthalten. Die Unterversicherung könnte je nach Wert/Alter/Saldo etc. ein Thema werden. Sie hat mir damals eine detaillierte Aufstellung mit Bildern etc. empfohlen.
Dazu habe ich - bisher - eine Excelliste mit Artikel-Nummern und zusätzlich jeden fahrenden Artikel fotografiert; werde ich noch ordentlich in die Datenbank einpflegen.
Dazu ihr den Wert durchgegeben reicht ihr das zur Zeit aus. Somit wäre ich im Fall versichert, denn es ist ja wertmäßig angegeben. Den Bestand kann ich über die Liste nachweisen, den groben Wert über die verschiedenen Datenbanken.
Gruß und einen schönen Tag !
Thilo
ich habe das mal mit der Mitarbeiterin meiner Agentur durchgesprochen.
Es ist wohl grundsätzlich enthalten. Die Unterversicherung könnte je nach Wert/Alter/Saldo etc. ein Thema werden. Sie hat mir damals eine detaillierte Aufstellung mit Bildern etc. empfohlen.
Dazu habe ich - bisher - eine Excelliste mit Artikel-Nummern und zusätzlich jeden fahrenden Artikel fotografiert; werde ich noch ordentlich in die Datenbank einpflegen.
Dazu ihr den Wert durchgegeben reicht ihr das zur Zeit aus. Somit wäre ich im Fall versichert, denn es ist ja wertmäßig angegeben. Den Bestand kann ich über die Liste nachweisen, den groben Wert über die verschiedenen Datenbanken.
Gruß und einen schönen Tag !
Thilo
Bei mir ist es in der Hausratversicherung mitversichert. Ich hatte die Angelegenheit mit dem Versicherungsmenschen besprochen und er hat für die Moba einen Betrag in den Versicherugnsantrag eingesetzt. Die Versicherung will also informiert sein, dass da eine "Sammlung" (das ist es für die Versicherung) von einem bestimmten Wert vorhanden ist.
Felix
Felix
Hmm..
interressante Sache. Bei mir steht die Moba im Büro. Kann man diese dann trotzdem zum Hausrat mitversichern?
Gruss
Rainer
interressante Sache. Bei mir steht die Moba im Büro. Kann man diese dann trotzdem zum Hausrat mitversichern?
Gruss
Rainer
Auch hier zu finden
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show....versicherung#x107307
LG Ricola
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show....versicherung#x107307
LG Ricola
Ich war nebenbei als Berater und Vermittler für eine grosse private Versicherungsgesellschaft. Daher kann ich (allerdings Stand 2004/2005) folgendes berichten:
Die Versicherungsscheine der Hausratsversicherung sind ähnlich ausgebaut und beinhalten oft einen Passus, das Wertgegenstände bis zu einem Betrag X (meist zwischen 2500,-- und 5000,-- EUR) je nach Anbieter mitversichert sind. Hierzu zählen jedoch alle Wertgegenstände, also z.B. Münzsammlung, Familienschmuck, evtl. CD- oder Plattensammlung, etc., so dass unter Umständen die Höchstgrenze für automatisch mitversicherte Wertgegenstände schnell erreicht ist.
In der Regel lassen sich Modellbahnsammlungen mit in die Hausratsversicherung aufnehmen. Zu beachten ist dabei, dass Versicherungsgegenstand und der diesbezüglich Versicherungswert extra im Versicherungsschein aufgeführt werden, z.B. "Modellbahnsammlung im Werte 10.000,--EUR" mitversichert. Manche Versicherungsgesellschaften machen dabei zur Auflage, dass eine genaue Aufstellung mit Bezeichnung, dem jeweiligen Wert und eine entsprechende Fotodokumentation abgegeben wird. Meines Erachtens nach sollte dieses aber auch im eigenen Interesse erfolgen. Dann sind oft jährliche Anpassungen bzw. Aktualisierungen ratsam. Die zu entrichtende Versicherungsprämie steigt bei der Zusatzversicherung einer Sammlung deutlicher an, als bei einer normalen Höherbewertung der Einrichtung. Die Beitragssteigerung verhält sich antiproportional. Probleme gibt es dann, wenn der Wert der zusätzlich zu versichernden Sammlung den Wert des Hauptversicherungsgegenstandes (restlicher Hausrat) übersteigt. Dann bleibt oft nur noch der Weg zu einer Versicherungsgesellschaft, die isoliert solche Sammlungen versichert.
Viele Grüsse
Frank
Die Versicherungsscheine der Hausratsversicherung sind ähnlich ausgebaut und beinhalten oft einen Passus, das Wertgegenstände bis zu einem Betrag X (meist zwischen 2500,-- und 5000,-- EUR) je nach Anbieter mitversichert sind. Hierzu zählen jedoch alle Wertgegenstände, also z.B. Münzsammlung, Familienschmuck, evtl. CD- oder Plattensammlung, etc., so dass unter Umständen die Höchstgrenze für automatisch mitversicherte Wertgegenstände schnell erreicht ist.
In der Regel lassen sich Modellbahnsammlungen mit in die Hausratsversicherung aufnehmen. Zu beachten ist dabei, dass Versicherungsgegenstand und der diesbezüglich Versicherungswert extra im Versicherungsschein aufgeführt werden, z.B. "Modellbahnsammlung im Werte 10.000,--EUR" mitversichert. Manche Versicherungsgesellschaften machen dabei zur Auflage, dass eine genaue Aufstellung mit Bezeichnung, dem jeweiligen Wert und eine entsprechende Fotodokumentation abgegeben wird. Meines Erachtens nach sollte dieses aber auch im eigenen Interesse erfolgen. Dann sind oft jährliche Anpassungen bzw. Aktualisierungen ratsam. Die zu entrichtende Versicherungsprämie steigt bei der Zusatzversicherung einer Sammlung deutlicher an, als bei einer normalen Höherbewertung der Einrichtung. Die Beitragssteigerung verhält sich antiproportional. Probleme gibt es dann, wenn der Wert der zusätzlich zu versichernden Sammlung den Wert des Hauptversicherungsgegenstandes (restlicher Hausrat) übersteigt. Dann bleibt oft nur noch der Weg zu einer Versicherungsgesellschaft, die isoliert solche Sammlungen versichert.
Viele Grüsse
Frank
Moin,
ich kann da Frank nur zustimmen. Grundsätzlich sind Materialwerte der Hobbys bis zu einem bestimmten Wert mit versichert. Diese Summe kann man jedoch selber bestimmen. Um den Wert meiner Modellbahnsammlung zu bestimmen , mußte ich allerdings eine Liste erstellen. Diese habe ich mir von der Versicherung bestätigen lassen. Für die Anschaffungen ab Versicherungs-abschluß galten als Nachweis die Einkaufsquittungen. Das die Versicherungssumme sich seit dem Abschluß alle 2 Jahre verändert, hat auch meine Lebensgefährtin verstanden.
Anders gesagt, wer munter drauf los kauft und seine Hausratversicherung nicht anpasst, ist im Schadensfalle selber Schuld. Besondere Sammlerstücke müssen natürlich extra versichert werden. Aber das betrifft ja meist nur Pickelbahner die mit dem Koll-katalog durch die Gegend laufen und an den Wert ihrer Modellbahnstücke glauben. Wwenn ich mir allerdings die Rohstoffpreise so anschaue, dann ......, Schluß jetzt
Gruß Herbert
ich kann da Frank nur zustimmen. Grundsätzlich sind Materialwerte der Hobbys bis zu einem bestimmten Wert mit versichert. Diese Summe kann man jedoch selber bestimmen. Um den Wert meiner Modellbahnsammlung zu bestimmen , mußte ich allerdings eine Liste erstellen. Diese habe ich mir von der Versicherung bestätigen lassen. Für die Anschaffungen ab Versicherungs-abschluß galten als Nachweis die Einkaufsquittungen. Das die Versicherungssumme sich seit dem Abschluß alle 2 Jahre verändert, hat auch meine Lebensgefährtin verstanden.
Anders gesagt, wer munter drauf los kauft und seine Hausratversicherung nicht anpasst, ist im Schadensfalle selber Schuld. Besondere Sammlerstücke müssen natürlich extra versichert werden. Aber das betrifft ja meist nur Pickelbahner die mit dem Koll-katalog durch die Gegend laufen und an den Wert ihrer Modellbahnstücke glauben. Wwenn ich mir allerdings die Rohstoffpreise so anschaue, dann ......, Schluß jetzt
Gruß Herbert
Der Rottweiler - 20.12.08 11:27
Nein, nix Schluß jetzt !!! :)
Hm ... eine Hausratversicherung greift doch dann, wenn Feuer oder Wasser die Sammlerschätze beschädigt. Was ist, wenn ein Einbrecher gezielt oder "rein zufällig" einbricht und die Sachen "wertschätzt" und mitnimmt? Ich meine, dieses Risiko ist mindestens genauso hoch ...
fragt Ralf
Hm ... eine Hausratversicherung greift doch dann, wenn Feuer oder Wasser die Sammlerschätze beschädigt. Was ist, wenn ein Einbrecher gezielt oder "rein zufällig" einbricht und die Sachen "wertschätzt" und mitnimmt? Ich meine, dieses Risiko ist mindestens genauso hoch ...
fragt Ralf
Und damit man schön den Überblick behält, den Kaufpreis und den Wert erfassen und nachweisen kann, dann ist meine Modellbahnverwaltung genau richtig. Es lassen sich Listen mit Bild und Wert ausdrucken und von der Versicherung als Bestandteil zum Vertrag eintragen lassen.
MobaVer, die Modellbahnverwaltung: http://mobaver.rfnet.ch
Gruss
Rolf
MobaVer, die Modellbahnverwaltung: http://mobaver.rfnet.ch
Gruss
Rolf
Moin Ralf,
dann machen wir halt weiter . Wenn Du eine Hausratversicherung haben solltest, dann schau mal in das Kleingedruckte der Police. Ansonsten gibt es auch hier mehr http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung.
Gruß Herberrt
PS. Tante edit hatte Einwände
dann machen wir halt weiter . Wenn Du eine Hausratversicherung haben solltest, dann schau mal in das Kleingedruckte der Police. Ansonsten gibt es auch hier mehr http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung.
Gruß Herberrt
PS. Tante edit hatte Einwände
@9 Ralf
Die Hausratversicherung umfasst i.d.R. auch Einbruchdiebstahl/Raub, Vandalismus, Leitungswasser- sowie Sturm- u. Hagelschäden. Ich habe allerdings vorsichtshalber - wie schon hier geschrieben wurde - meine Modellbahn explizit in den Vertrag mit einer Versicherungssume aufgenommen. Das Ganze habe ich in meiner Modell-Datenbank (die ja einige von Euch auch benutzen) dokumentiert. Im Falle eines Falles wird der Neuwert der Anlage ersetzt; unversichert bleibt allerdings der Wert der eigenen Arbeitsleistung.
Gruß
K.U.Müller
Die Hausratversicherung umfasst i.d.R. auch Einbruchdiebstahl/Raub, Vandalismus, Leitungswasser- sowie Sturm- u. Hagelschäden. Ich habe allerdings vorsichtshalber - wie schon hier geschrieben wurde - meine Modellbahn explizit in den Vertrag mit einer Versicherungssume aufgenommen. Das Ganze habe ich in meiner Modell-Datenbank (die ja einige von Euch auch benutzen) dokumentiert. Im Falle eines Falles wird der Neuwert der Anlage ersetzt; unversichert bleibt allerdings der Wert der eigenen Arbeitsleistung.
Gruß
K.U.Müller
herbert2644 - 20.12.08 20:57
Habe meine Modellbahnsammlung vor etwa 20 Jahren versichern wollen. Meine Hausratversicherung lehnte eine Mitversicherung ab. Daraufhin rief ich bei einer grossen international arbeitenden Versicherung an. Kam an einen nette, kompetenten Mitarbeiter , der mir versicherte sie würden alles versichern, auch die berühmte Zigarre gegen Feuer. Gab mir aber einen Tipp, solle mich an das Bundesversicherungsamt in Berlin wenden. Dort mein Problem mit meiner Hausratsversicherung schildern und ganz naiv fragen , was kann ich machen. 14 Tage später meldete sich meine Versicherung bei mir. Man bedauerte ihr ablehnende Aussage, eine neuer Mitarbeiter wäre nicht richtig informiert. - Nicht angemeldete Modelleisenbahnen gelten als Spielzeug und wären nur bis 500.-DM versichert. Eine Aufnahme in die Police, mit Angabe des Wertes und einer regelmässigen Anpassung wäre möglich. Gesagt , getan und alles ist in Butter.Heute gelten natürlich andere Euro-Summen.
Schönen Abend Herbert
Schönen Abend Herbert
Was ich von meiner Versicherung weiß, ist eine solche Sammlung auch in der Hausrat mitversichert, jedoch nur bis zu einem bestimmten Wert. Man kann die Sammlung daher extra versichern oder vertraglich in eine Hausrat aufnehmen lassen, dann ist man top geschützt. Ich würde die Hausratversicherung - http://www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Hausratversicherung/Erweiterungen.html - erweitern lassen und so die Sammlung gegen diverse Gefahren, die individuell festgelegt werden können, versichern.
@14
Patrick, wie bereits oben (Nr 7) dargelegt, lässt sich eine Modellbahn jedoch nur begrenzt in die Hausratversicherung mit aufnehmen. Eine Erweiterung ist je nach Umfang der zu versichernden Modellbahn- bzw. Modellbahnsammlung auch schon mal nicht mehr möglich. Zudem ist eine gute Dokumentation mit Belegen und Bildern besser, als sich auf die mündliche Verlautbarung eines Außendienstlers, dass alles kein Problem sei, zu verlassen. Wichtig ist was im Versicherungschein steht.
Viele Grüsse
Frank
Patrick, wie bereits oben (Nr 7) dargelegt, lässt sich eine Modellbahn jedoch nur begrenzt in die Hausratversicherung mit aufnehmen. Eine Erweiterung ist je nach Umfang der zu versichernden Modellbahn- bzw. Modellbahnsammlung auch schon mal nicht mehr möglich. Zudem ist eine gute Dokumentation mit Belegen und Bildern besser, als sich auf die mündliche Verlautbarung eines Außendienstlers, dass alles kein Problem sei, zu verlassen. Wichtig ist was im Versicherungschein steht.
Viele Grüsse
Frank
Nachdem ich mir das hier nochmal angeschaut habe: nach den Bedingungen der VHV, die bei den allermeisten Hausratversicherungen zugrundeliegen gibt es keinerlei Beschränkungen, da man davon ausgehen kann (auch die einschlägige Rechtssprechung macht das), das Modelleisenbahn zu den Sachen gehören "die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen".
Rücksprache mit einem Bekannten, der bei einer großen deutschen Versicherung als Sachbearbeiter im Bereich Sachversicherungen arbeitet ergaben, dass alle Hausratversicherungen, die auf den o.g. Bedingungen basieren Modelleisenbahnen abgesichert haben. Nur sollte man grundsätzlich an die Unterversicherungsklausel denken!
Rücksprache mit einem Bekannten, der bei einer großen deutschen Versicherung als Sachbearbeiter im Bereich Sachversicherungen arbeitet ergaben, dass alle Hausratversicherungen, die auf den o.g. Bedingungen basieren Modelleisenbahnen abgesichert haben. Nur sollte man grundsätzlich an die Unterversicherungsklausel denken!
Mein Versicherungsmann hat sich vor vielen Jahren alles angeschaut, dann eine Dokumentation mit Bildern erstellt und an die Hauptverwaltung gesendet. Nach dem Gutachten hab ich die Anlage mit allem Zubehör, Loks, Wagen usw. in der Hausratversicherung mit drin. Da die Modellbahn in den Keller eingebaut und nicht transportabel ist, ist sie fester Bestandteil vom Haus. Die Versicherungssumme hat sich dadurch damals nicht erhöht. Ich war abgesichert und konnte vor einem Jahr sogar etwas rausbekommen, da ich einen mittleren Wasserschaden hatte. Ich hasse zwar dieses Wort (unbürokratische Hilfe) weil es meistens nicht zutrifft, aber in diesem Fall hats geklappt, ich bekam was von der Versicherung raus und konnte wieder renovieren. Auf den Fotos hat man gesehen wie es vorher aussah und was das Wasser alles zurstöhrt hat. So konnte ich alles belegen. Vielleicht ist der Bearbeiter von der Versicherung auch Modellbahner gewesen und hat deswegen alles schnell erledigt. Könnte ja sein!!!!!
Gruß Jürgen 01
Gruß Jürgen 01
Hallo Peter 8,
Für eine Modellbahnanlage im üblichen Rahmen trifft das zu. Eine Modellbahnsammlung ist jedenfalls in der Versicherungssumme mit ihrem Wert zu berücksichtigen und entprechend auch Beiträge dafür zu löhnen. Da nutzen die pauschal 650 EUR/qm um nicht unterversichert zu sein, nichts. http://www.tarifchecks.de/versicherung/hausrat...cherungsverzicht.php
Johannes
Zitat
gibt es keinerlei Beschränkungen, da man davon ausgehen kann (auch die einschlägige Rechtssprechung macht das), das Modelleisenbahn zu den Sachen gehören "die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen".
Johannes
@ Johannes: Das ist grundsätzlich der Fall. Viele Leute unterschätzen den Wert ihres Hausrates dramatisch: von Möbeln über Elektrogeräten, von Bekleidung über CDs bis hin zum Inhalt der Gefriertruhe und selbstverständlich auch die MoBa gehört ALLES zum Hausrat.
Ach ja, da "Neuwert" versichert ist werden natürlich Sammler ihre Schätzchen auch gesondert aufführen müssen. Vor allen Digen dann solche Modelle bei denen der angebliche Sammlerwert sooo hoch liegt.
Ach ja, da "Neuwert" versichert ist werden natürlich Sammler ihre Schätzchen auch gesondert aufführen müssen. Vor allen Digen dann solche Modelle bei denen der angebliche Sammlerwert sooo hoch liegt.
@Peter8
Es gibt sehr wohl eine Grenze: Der Wert der zusätzlich zu versichernden Sammlung (hier Modellbahnsammlung) darf den Wert des Hauptversicherungsgegenstandes (hier Hausrat) nicht übersteigen. So gesehen werden sicherlich 98 % der Fälle abgedeckt, aber eben nicht alle. Zudem haben die meisten Versicherungen eine Progression im Tarif, die dafür sorgt, dass der zusätzlich zu versichernde Gegenstand (Modellbahnsammlung) bei zu höherem Anteil an der Gesamtversicherungssumme den Tarif so deutlich erhöht, dass man getrost über eine separate Versicherung der Sammlung nachdenken sollte.
Das unabhängig davon größere Sammlungen entsprechend sicherungstechnisch geschützt sein sollten versteht sich von selbst. Auch die individuelle Kennzeichnung der Modelle und Aufbewahrung der Verpackungen oder Zertifikate an anderer Stelle sind sinnvolle Maßnahmen.
Viele Grüsse
Frank
Es gibt sehr wohl eine Grenze: Der Wert der zusätzlich zu versichernden Sammlung (hier Modellbahnsammlung) darf den Wert des Hauptversicherungsgegenstandes (hier Hausrat) nicht übersteigen. So gesehen werden sicherlich 98 % der Fälle abgedeckt, aber eben nicht alle. Zudem haben die meisten Versicherungen eine Progression im Tarif, die dafür sorgt, dass der zusätzlich zu versichernde Gegenstand (Modellbahnsammlung) bei zu höherem Anteil an der Gesamtversicherungssumme den Tarif so deutlich erhöht, dass man getrost über eine separate Versicherung der Sammlung nachdenken sollte.
Das unabhängig davon größere Sammlungen entsprechend sicherungstechnisch geschützt sein sollten versteht sich von selbst. Auch die individuelle Kennzeichnung der Modelle und Aufbewahrung der Verpackungen oder Zertifikate an anderer Stelle sind sinnvolle Maßnahmen.
Viele Grüsse
Frank
Da muss ich Dir widersprechen: der Großteil der Versicherungen bezieht sich bei ihren Hausratklauseln auf die VHB-Bedingungen.
Vielleicht basieren die Verträge Deiner Versicherung nicht mehr auf die VHB -Bedingungen. Viele Versichungen haben diese gemeinsame Vertragsbasis verlassen um anders kalkulieren zu können. Bei Gebäudeversicherung fällt mir ein Beispiel ein, dass eine Gesellschaft einen "Sturm" erst ab Windstärke 10 definiert. Dann kann ich billiger anbieten, der Versicherte steht auf der Seife...
siehe http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/hau...0_2004-04_GVO_ar.pdf
Dort steht eindeutig in Par. 1, Abs. 1, wie auch von mir zitiert "alle Sachen die einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen". Die Rechtssprechung ist dort ebenso eindeutig. Die Klausel 7210 (Gegenstände von besonderem Wert) gilt hier nicht.
Allerdings kann ich den Ratschlag alle Fahrzeuge und sonstige Gegenstände der MoBa zu katalogisieren und von dieser Auflistung eine Kopie gesichert aufzubewahren nur unterschreiben.
Vielleicht basieren die Verträge Deiner Versicherung nicht mehr auf die VHB -Bedingungen. Viele Versichungen haben diese gemeinsame Vertragsbasis verlassen um anders kalkulieren zu können. Bei Gebäudeversicherung fällt mir ein Beispiel ein, dass eine Gesellschaft einen "Sturm" erst ab Windstärke 10 definiert. Dann kann ich billiger anbieten, der Versicherte steht auf der Seife...
siehe http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/hau...0_2004-04_GVO_ar.pdf
Dort steht eindeutig in Par. 1, Abs. 1, wie auch von mir zitiert "alle Sachen die einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen". Die Rechtssprechung ist dort ebenso eindeutig. Die Klausel 7210 (Gegenstände von besonderem Wert) gilt hier nicht.
Allerdings kann ich den Ratschlag alle Fahrzeuge und sonstige Gegenstände der MoBa zu katalogisieren und von dieser Auflistung eine Kopie gesichert aufzubewahren nur unterschreiben.
Beitrag editiert am 14. 08. 2009 18:00.
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