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THEMA: Feuergutrampe einer Güterabfertigung

THEMA: Feuergutrampe einer Güterabfertigung
Startbeitrag
Dieselbär - 27.12.08 18:05
Hallo Freunde,
da die meisten Güterabfertigungen geschlossen sind, geraten nun einige Begriffe in Vergessenheit. Postbahnsteig, Eilgutecke, Kopframpe und Ladestraße, bei diesen Wörtern kann man sich ja noch was vorstellen. Aber wer weis noch was über die Feuergutrampe zu berichten.
Frage: Wie groß, wofür, was gibts besonderes zu beachten?

Gruß Berni

AFAIK bedeutet FEUERGUT soviel wie Brennmaterial, also z.B. Koks, Holz etc.

Doei
Trixi
Hallo, die Feuergutrampe war der Ladeplatz, wo feuergefährliches Gut (z. B. Munition, Spiritus usw) ein- bzw. ausgeladen wurde. Feuergut (brandgefährliches - oder explosivgefährliches Gut) durte nicht mit anderen Gütern gelagert bzw. im gleichen Wagen transportiert werden. Es in großen Bahnhöfen auch extra Abstellgleise für "Feuergutwagen". Auch in den Zugbildungsvorschriften wurden feuergefährliche Güter behandelt.

Grüsse

Walter
http://www.brawa.de/Produkte/H0/Gueterwagen/2076.html

Schafft schon mal etwas Klarheit über die betreffenden Güter.
@Trixi : Also lieber nicht den Ofen mit Feuergut stochen

Jürgen H.
Hey, das ist ja schonmal prima. Danke für die Antworten.
Bei meiner Planung der Ortsgüteranlage werde ich wohl gegenüber der Stückguthalle die Feuergutrampe legen. Die Straßenfahrzeuge können dann quasi in Insellage da zwischen stehen. Also Gleis-Halle-Straße-Feuergutrampe-Gleis.
LG Berni


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