1zu160 - Forum



Anzeige:


THEMA: Naturgetreuer Gleisabstand

THEMA: Naturgetreuer Gleisabstand
Startbeitrag
Hannoveraner - 29.12.08 14:45
Hallo

Im Bahnhof ist der Gleisabstand durch Weichengeometrie und Bahnsteigbreite vorgegeben.
Wie aber ist das bei einer 2-gleisigen freien Strecke?
Welchen Abstand sollten hier die beiden Gleise haben? (Mitte zu Mitte)
Und bleibt der in Kurven dann parallel oder wegen Berührungsgefahr größer?

Mit Peco 55 kann man ja alles frei bestimmen...

Danke und Gruß
Thomas

Weil ich auch immer solche Antworten bekomme, schreibe ich zuerst: Das hatten wir schon mal, einfach mal die Suchfunktion benutzen    

Weil seit 1835 aber schon sehr viele Fragen bezüglich der Eisenbahn in deutschen Landen sehr oft gefragt und auch oftmals benatwortet worden sind, antworte ich: Der Gleisabstand der freien Strecke betrug lange Zeit 4,80 m, was maßstäblich in Spur N genau 30 mm ergibt.
Dieser Abstand ist jedoch bei vielen Gleissystemen nicht umgesetzt, sondern größer. Das resultiert daraus, dass sich eben nicht alle Maße genau hundertsechzig Mal verkleinern lassen, z.B. die Radien des Gleises, das Seitenspiel der Fahrzeuge etc.

Aus diesem Grunde muss der Abstand in Kurven umso größer gewählt werden, je kleiner die verwendeten Gleisradien und je länger die Fahrzeuge sind.

Dafür gibt es oftmals in MoBa-Büchern Tabellen. Das anzuschauen lohnt sich, um nach dem Bau beim Betrieb keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Ansonsten: ja, mit Peco-Gleis ist man sehr variabel.

nette Grüße vom Adrian
Hallo Thomas,

der Geisabstand kann variieren. Eine hübsche Tabelle aus der hessischen Staatskanzlei findest du hier: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/6_ver...aragraphen/para9.htm
Schau doch mal bei der MOROP nach den entsprechenden und dort die Normen 103 und 112 an: http://morop.org/de/normes/index.html

Schöne Grüße, Carsten
4-4,5m aus dem "Hessenechtlink" wären maßstäblich umgerechnet in N 25mm bis 28mm. Das entspricht den Empfehlungen in der Norm. 28mm Abstand reichen bis zum Radius 400mm. Bei kleineren Radien muss der Gleisabstand entsprechend vergrößert werden.

Gruß
Eglod
Hallo,

auf bestehenden Strecken kann der Abstand auf der freien Strecke 3,5m sein, in den Bahnöfen 4m, bei Neubauten gilt folgende Regel: auf der Freien Strecke 4m, im Bahnof 4,5m (und auf Schnellfahrstrecken glaube ich auch, bin aber nicht sicher). Auf Strecken des Stadtschnellverkehrs sind weiter 3,5m zugelassen.
Ich weiß aber nich, sein wann es die Erweiterung gibt, die kleineren Maße findet man aber heute meistens auch noch

Gruß
Dirk


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;