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THEMA: BR 152 von Conrad
THEMA: BR 152 von Conrad
martin123 - 07.10.09 15:27
Habe bei Conrad eine BR 152 mit Digitaldecoder bestellt. (Angebot) Die erste Lieferung erfolgte prompt war aber kein Decoder verbaut. Lok zurückgesendet und eine Neue bekommen mit dem selben Ergebnis. Hat jemand ähnlicher Erfahrungen gemacht ?
MFG
Martin
MFG
Martin
Es gibt keine Arnold BR 152 digital. Bitte gibt mal die Artikelnummer bekannt.
248799
N E-Lok BR 152 der Railion
Mit Digital-Schnittstelle · Motor mit Schwungmasse · Lichtwechsel · Umschaltbar auf Oberleitungsbetrieb.
Decoder??????
248799
N E-Lok BR 152 der Railion
Mit Digital-Schnittstelle · Motor mit Schwungmasse · Lichtwechsel · Umschaltbar auf Oberleitungsbetrieb.
Decoder??????
Ich denke er meint dieses Angebot...
http://www.conrad.de/goto.php?artikel=248799
Allerdings sehe ich da auch lediglich eine Schnittstelle angegeben und leider KEINEN Decoder!
Gruß, Sven
http://www.conrad.de/goto.php?artikel=248799
Allerdings sehe ich da auch lediglich eine Schnittstelle angegeben und leider KEINEN Decoder!
Gruß, Sven
Frank Höppner - 07.10.09 16:12
Wir hatten das Thema bereits schon in zwei anderen Threads in den letzten Tagen. Sowohl bei Conrad als auch bei SMDV war die Lok mit Decoder angegeben. Das ist/war definitv falsch, da in beiden Fällen die normale Artikelnummer HN2020 angegebn war. Wie Pweter schon schrieb, gibt es keine werkseitige Digitalversion.
Schöne Grüße
Frank
Schöne Grüße
Frank
Aha, bei SMDV steht es noch falsch drin.
Habe bei Conrad angerufen, war ein Fehler in der Beschreibung. Conrad hat trotz meines Hinweises nach der ersten Lieferung und Rücksendung der Lok ohne Überprüfung eine Neue geschickt ! Jetzt ist es im Shop bei Conrad geändert.
MFG
Martin
MFG
Martin
Hallo Martin,
also rechtens ist das nicht wirklich was Conrad da gemacht hat.
Wird mit Dekoder angeboten und dann auch so bestellt. dann sollen die auch entsprechen liefern. Sieht stark nach unlauterem Wettbewerb aus Und wenn es die nicht als Digitallok gibt - wie man ja in einschlägigen Foren weiß - ist es das Problem von Conrad die dann entsprechen zu liefern Wenn sie die halt nur als AnalogLok liefern können, sollen sie halt ne Dekoder dazugeben.
Da war eine Werbund eines Baumarktes "Für nen Appel und nen Ei" und dann wollte jemand genau "Das Produkt" aus dem Werbespot haben für eben einen Apfel und ein Ei - hat er sogar bekommen - wohlnach ein wenig Theater machen Der Werbespot wurde aber schnell geändert.
Gruß Detlef
PS: war klar das die nur als Analoglok kommt
also rechtens ist das nicht wirklich was Conrad da gemacht hat.
Wird mit Dekoder angeboten und dann auch so bestellt. dann sollen die auch entsprechen liefern. Sieht stark nach unlauterem Wettbewerb aus Und wenn es die nicht als Digitallok gibt - wie man ja in einschlägigen Foren weiß - ist es das Problem von Conrad die dann entsprechen zu liefern Wenn sie die halt nur als AnalogLok liefern können, sollen sie halt ne Dekoder dazugeben.
Da war eine Werbund eines Baumarktes "Für nen Appel und nen Ei" und dann wollte jemand genau "Das Produkt" aus dem Werbespot haben für eben einen Apfel und ein Ei - hat er sogar bekommen - wohlnach ein wenig Theater machen Der Werbespot wurde aber schnell geändert.
Gruß Detlef
PS: war klar das die nur als Analoglok kommt
Als ich das Angebot gesehen habe, dachte ich schon, das ist ein Dreckfuhler. Also per Kontaktformular eine Mail an Conrad geschickt mit der Frage, welcher Decoder denn in der Lok drin sei. Ergebnis: keine Antwort...
Gruß
Daniel
Gruß
Daniel
Naja,
eine Online-Präsentation stellt auch kein Angebot sondern nur eine sog. Offerte dar.
Deshalb kann man nicht auf das "für´n Appel und een Eei" Gesetz pochen.
Nur wer Nichts macht, macht keine Fehler.
Hans Hans
eine Online-Präsentation stellt auch kein Angebot sondern nur eine sog. Offerte dar.
Deshalb kann man nicht auf das "für´n Appel und een Eei" Gesetz pochen.
Nur wer Nichts macht, macht keine Fehler.
Hans Hans
Beitrag editiert am 08. 10. 2009 06:42.
Hans,
Dass Angebot bzw. sog. Offerte wird ein Vertrag beim Kaufabschluss. Deshalb muss der Verkaufende Partei sein im Vertrag genannten Einzelheiten nachkommen.
Also Fehler machen wir alle aber jemand soll auch Verantwortung nehmen zum Vertrag und soll dass dann mit dem Käufer zur Zufriedenheit begleichen.
Gruß Rob
Dass Angebot bzw. sog. Offerte wird ein Vertrag beim Kaufabschluss. Deshalb muss der Verkaufende Partei sein im Vertrag genannten Einzelheiten nachkommen.
Also Fehler machen wir alle aber jemand soll auch Verantwortung nehmen zum Vertrag und soll dass dann mit dem Käufer zur Zufriedenheit begleichen.
Gruß Rob
Hallo,
Seaking hat recht.
Die Online-Präsentation ist lediglich einem Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Gebots). Der Kunde macht das Angebot durch das Ausfüllen und Abschicken des Bestellformulars.
Die Vertragsgegner (Conrad) hat das Angebot in diesem Fall konkludent angenommen, indem er die Ware zugeschickt hat. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Gruß,
Kas
Seaking hat recht.
Die Online-Präsentation ist lediglich einem Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Gebots). Der Kunde macht das Angebot durch das Ausfüllen und Abschicken des Bestellformulars.
Die Vertragsgegner (Conrad) hat das Angebot in diesem Fall konkludent angenommen, indem er die Ware zugeschickt hat. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Gruß,
Kas
Hallo,
ich habe die HN 2020 mit Schnittgestelle (analog! in Wuppertal) gekauft und heute versucht einen Decoder N25 einzusetzten, passt aber nicht! Hat eine eine Idee, welcher Decoder eingebaut werden kann????
Gruß
HAZETT
ich habe die HN 2020 mit Schnittgestelle (analog! in Wuppertal) gekauft und heute versucht einen Decoder N25 einzusetzten, passt aber nicht! Hat eine eine Idee, welcher Decoder eingebaut werden kann????
Gruß
HAZETT
Zitat
Hat eine eine Idee, welcher Decoder eingebaut werden kann????
... kennst du die Umbauanleitung ?: http://www.1zu160.net/digital/einbaubsp/arn-152.php
gaga
Danke für den Tipp, aber da die HN2020 schon eine Schnittestelle im Boden hat, hatte ich gehofft, dass es für den Steckplatz auch einen passenden Decoder von Arnold oder wem auch immer gibt.
Nach Händler Rücksprache löte ich jetzt einen Kühn N25 mit Kabeln ein.
Gibt es etwas besseres?
Gruß
Hazett
Nach Händler Rücksprache löte ich jetzt einen Kühn N25 mit Kabeln ein.
Gibt es etwas besseres?
Gruß
Hazett
gaNz-gebahNt - 19.03.11 22:42
In den AGB von Conrad steht im Übrigen nichts davon, dass die Beschreibung Bestandteil des Vetrages ist. Außerdem ist das i.d.R. so: "Irrtümer vorbehalten".
Anders sieht es beispielsweise in solchen Fällen aus:
Es gab einmal eine abgespeckte Taurus-Version von Minitrix. Der war ab Werk schon wesentlich billiger als das vollwertige Modell. Kostet beispielsweise letzteres 160,- Eur und das abgespeckte nur 80,- Euro (andere Katalognummer), so ist es irreführend, im Angebot zu schreiben: "früher 160,-Euro, jetzt bei uns nur 80,- Euro".
Ganz hört bei mir der Spaß auf, wenn mir ein Computerhändler eine Email mit dem Betreff "Ihr neuer PC für nur 10,- Euro" schreibt. Es geht aber nur um den Zusammenbau für 10,- Euro. Oder wenn eine große Elektronikkette bei einer Canon Digicam eine zu hohe UVP des Herstellers angibt. Nur damit der eigene "tiefe Preis" besser aussieht.
Die letzten beiden Beispiele waren übrigens bei mir der Anlass, die Zentrale gegen unlauteren Wertbewerb hierüber zu informieren.
Gruß
Georg
Anders sieht es beispielsweise in solchen Fällen aus:
Es gab einmal eine abgespeckte Taurus-Version von Minitrix. Der war ab Werk schon wesentlich billiger als das vollwertige Modell. Kostet beispielsweise letzteres 160,- Eur und das abgespeckte nur 80,- Euro (andere Katalognummer), so ist es irreführend, im Angebot zu schreiben: "früher 160,-Euro, jetzt bei uns nur 80,- Euro".
Ganz hört bei mir der Spaß auf, wenn mir ein Computerhändler eine Email mit dem Betreff "Ihr neuer PC für nur 10,- Euro" schreibt. Es geht aber nur um den Zusammenbau für 10,- Euro. Oder wenn eine große Elektronikkette bei einer Canon Digicam eine zu hohe UVP des Herstellers angibt. Nur damit der eigene "tiefe Preis" besser aussieht.
Die letzten beiden Beispiele waren übrigens bei mir der Anlass, die Zentrale gegen unlauteren Wertbewerb hierüber zu informieren.
Gruß
Georg
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