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THEMA: Modifikationen an Modellen strafbar???
konkreter Anlaß für diesen Thread war eine Anfrage bei einem Hersteller von Decals (s. http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=405102#aw3), da ich ggf. für eine zweite Trix KÖF eine alternative Betriebsnummer haben wollte und da nach Möglichkeiten geschaut habe.
Auf dieses Anliegen ist der Anbieter mir erstmal eine Gardinenpredigt gehalten, daß ich mich mit diesem Anliegen strafbar machen würde (auch für private Verwendung), wenn keine Genehmigung vorläge etc. pp.). In seinem Angebot ( http://www.ktd-hhb.de/pdf/afdee.pdf ) gibt es allerdings keinerlei Hinweise darauf, insgesamt fand ich schon die Art und Weise der Kommunikation recht merkwürdig.
Wenn ich seiner Logik folge, müßte ich mir für jede Änderung am Modell eine Genehmigung des Modell-Herstellers (möglicherweise auch die des Herstellers/Eigentümers des Vorbildes) einholen, d. h. strenggenommen darf ich dann weder 'ne andere Kupplung anbringen, noch wie z. B. hier: http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=412214 diskutiert die Beschriftung der Modelle ändern, geschweige denn diese altern oder supern.
Demnach müßten eigentlich Beiträge wie der eben verlinkte sofort gelöscht werden, und Firmen, die Zurüstteile anbieten (z. B. Eichhorn, Imotec und und und) u. U. auch jede Menge Ärger bekommen.
Kann mich da mal jemand aufklären?
-- Ergänzung 20100111 --
Da hier Kritik auffkam, daß ich nach dem Lostreten des Threads auf Tauchstation gegangen wäre, hier noch ein paar warme Worte:
Grundsätzlich ging es in dem verlinkten Thread zu den von KTH umlackierten Modellen und diesem hier um zwei gundverschiedene Dinge.
Zum einen habe ich von KTH ein Modell der G2000/Rurtalbahn erworben. Die Korrespondenz im Vorfeld lief auch in einem sehr netten und freundlichen Umgangston ab, hier kann ich wirklich keine Kritik üben und Herr Hüsgen hat sich auch bemüht, alle Fragen umgehend zu beantworten. Die Lieferung sollte sich noch etwas verzögern, weil Herr Hüsgen das Modell nochmals auf einer Messe ausstellen wollte. Soweit, so gut. Nur war dann einfach Funkstille. Ich habe dann rd. drei Wochen später nochmals nachgefragt, schließlich hatte ich noch keinerlei Rechnung erhalten und auch keine Information über die Zahlungsmodalitäten. Nach der Bezahlung der Vorausrechnung hatte ich dann gewartet, allerdings keine Info zum Zahlungseingang erhalten. Da das Modell nur für 10 Tage reserviert wurde, habe ich halt nochmal nachgefragt, um eine fälschliche Freigabe zu vermeiden. In der Antwortmail darauf wurde der Tonfall schon etwas rustikaler, man habe anderes zu tun als pro Monat 700..1000 EMails zu senden ("wir sind modellbauer - keine e-mail Bude"). Als das Modell dann endlich da war, mußte ich eben einige Mängel feststellen (s. Schwester-Thread). Eine Rückfrage dazu blieb erstmal unbeantwortet bzw. wurde erst auf wiederholte Nachfrage beantwortet. Hier kann ich leider nur feststellen (wie die in einem anderen Bericht über KTH schon mal gestanden hatte), daß das Internet-Zeitalter noch nicht so recht bei dem Anbieter angekommen sei. Statusinformationen zu Bestellvorgängen zu versenden ist bei sehr vielen im Internet operierenden Anbietern einfach Standard und ist ja im Wesentlichen ein automatisierter Vorgang des Warenwirtschafts- bzw. Shopsystems und keine Handarbeit. Und mit Spam hat das auch nichts zu tun, wenn ich erfahre, was mit meinem Geld gerade passiert, das ich mit einem gehörigen Vertrauensvorschuß vorab überwiesen habe. Dazu muß ich sagen, daß ich - beruflich bedingt - einfach gewisse Standards bei den Verwaltungsabläufen gewohnt bin.
Die andere Geschichte ist eben die Anfrage nach der Änderung von Betriebsnummern (zum einen wegen der G2000 WLE - da wußte ich aber noch nicht, daß dort nur eine eingestellt ist, zum anderen wegen der KÖF II von Trix). Und da sind bei der Kommunikation wohl einige Dinge schief gelaufen. Wie Herr Hüsgen darauf kam, daß es sich um eine kommerzielle Anfrage gehandelt habe, ist mir unerklärlich. Ich habe dies in keiner Weise zu verstehen gegeben. Wie ich bei erneuter Sichtung der Antworten gesehen habe, ist Herr Hüsgen anscheinend fälschlich von einer kommerziellen Neubedruckung der Modelle statt der Verwendung von Decals ausgegangen - das erklärt wohl auch die für Decals m. E. recht absurde Preisangabe von 150€ pro Satz/Modell. Aber selbst dann wäre ein etwas anderer Tonfall vielleicht angemesser gewesen, als mich quasi als Produktfälscher einzustufen.
Viele Grüße,
Torsten
Du willst die Lok doch für Dich selbst "modifizieren", oder? Wer kann da etwas dagegen haben? Ich kann doch an meiner Lok jederzeit Veränderungen vornehmen, egal was ich verändern möchte.
Also meiner Meinung nach macht sich da niemand strafbar.
Viele Grüße
Tomi
Solange ich die Lok nicht als "Original-Hersteller Ware" weiter zum Verkauf anbiete !
Gruß : Werner S.
Ich habe hier einige Umbauten gemacht (die sich allerdings auf das Innenleben der Modelle beziehen), und hatte durchaus vor, das eine oder andere mal hier zu veröffentlichen. Aber ehe die rechtliche Seite nicht klar ist, lasse ich das wohl lieber bleiben...
Viele Grüße,
Torsten
Dann dürfte ich keine Alu-Felgen an dem Auto montieren?!
Dann dürfte ich eine neugekaufte Hose nicht kürzen?!
Dann dürfte ich keine Widmung in ein Buch das ich verschenken will schreiben?!
Ha!
Norman
wenn das so wäre, dürften wir und viele andere Kleinserienfirmen schon über 20 Jahre unser Gewerbe nicht mehr ausführen.
Zum Glück ist da noch kein Abmahnanwalt drauf gekommen, irgendeiner findet da bestimmt mal eine Gesetzeslücke .
Kann auch sein, dass dies eine rechtliche Grauzone ist.
Aber den würde ich höchstpersönlich erschlagen mit meiner Keule !
Oder sind Sie einer, Torsten Lang ??
Z.B. bei Autos werden ja Modelle von der Autoindustrie in Auftrag gegeben, um sie als Werbegeschenke verteilen zu können.
Wir haben z.B. bei unserem Tankcontainer Bausatz wegen der Beschriftung die betreffenden Firmen voher angeschrieben, die dann positiv geantwortet haben. Nur um Ärger mit deren Anwälten zu entgehen, sind ja aktuelle Beschriftungen.
Viele Grüße
Kurt Hegermann
KH-Modellbahnbau.de
ich denke, es ist auch nicht strafbar, ein z.B. Shell-Emblem zu zeichnen und damit das Modell zu verzieren. Allerdings könnte es problematisch werden, wenn man jemandem den Auftrag gibt, dieses Emblem gegen Entgelt zu zeichnen. Aber sind Betriebsnummern auch so geschützt?
Gruß aus KerpeN
Helmut
Du mußt da , denke ich mal , ein wenig differenzieren.
Da es sich um eine Betriebsnummer (also gedruckte Ziffer bzw. Schrfit ) handelt,könnte das sogenannte Copyright gemeint sein. Demnach könnte es sein ,daß du zur Veränderung einer aufgedruckten Betriebnummer durchaus das O.K. des Herstllers benötigst.
Gruß
Thomas
ich schließe mich da mal Sinngemäß der ersten Zeile von Norman an, hoffentlich gibt das jetzt keinen Anzeigen wegen was weis ich was
Und so was von einem Rheinländer - muß ein Zugereister sein
Abhaken und von der potetiellen (persönlichen) Händlerliste streichen.
Zum eigenen privaten Gebrauch kannst du machen was du willst, endsprechend Einzelstücke auch (privat) verkaufen, bei einer gewerbsmäßigen Umsetzung sehe ich die sache aber schon anders, da dürfte es Probleme geben (können), und eher bei einem KSH als bei einem Serienhersteller.
Betriebsbedingte Abnutzung von Beschriftung und/oder Lackierung - ist das denn auch eine (unerlaubte) Modifikation?
Abbrechen (unbeabsichtig) von Anbauteilen - unerlaubte Modifikation oder Mißgeschick?
Kupplungsumrüstung auf ander Kupplung
Pantografenumrüstung bei diversen E-Loks
nachträglicher Beleuchtungseinbau (nicht von selben Hersteller)
Achswechsel weil Plastikräder einfach Sch..... sind
nachträgliches Anpinseln von LEDs weil einem die Lichtfarbe nicht gefällt
MTX Schienenbus - beiwagen mit anderer bodenplatte versehen
Nachträglicher einbau weiterer Stromabnehmer
Dekodereinbau wenn keine Schnittstelle (Steck- oder Löt-) vorhanden ist
Motorenumbau auf Faulhaber
Getriebänderung
Alterung
Susperung
Fahrzeugtieferlegung wegen Hochbeinigkeit
nachträgliche Veränderung der Anzahl der Haftreifen
etc, etc, etc,.........
sind das alles unerlaubte Modifikationen?????????????????????
fWas sagte schon Obelix über die Römer: die spinnen doch, die Römer,
in diesem Sinne
Gruß Detlef
- Überlackieren mit farblosem Lack (gilt nicht für Spur 1): Geldstrafe oder bis 4 Jahre
- Loknummer ändern - auch mit weißem Edding: Geldstrafe bis €5
- Umbau E-Lok zu Dampflok: Bis 5 Jahre Bewährung!!!!
usw.
Also alles kein Kavaliersdelikt!
Gruß Michael
...und wenn man umblättert findet man dort auch:
- Betrieb eines Modelles der Firma Trix mit einem Fahrpult der Firma Fleischmann:
Lebenslanger Kerker
Gruß
Thomas
Tante Edith: Alle Buchstaben schreibe() !
Gruß Bernd
Und gilt das nur für Modell die nicht mehr NEU auf dem Markt sind, oder auch für alles andere was schon älter und garnicht mehr über den Handel als NEU vertrieben werden.
aber wo hat besagter HERR denn seine Modelle eigentlich her??????
Gruß Detlef
Gruß
Thomas
Beschweren über mangelhafte Qualität eines deutschen Herstellers oder Vertriebes:
ewige Verdammnis
Grüße, Uwe
Gruß Michael
schöne Grüße aus Absurdistan - hier verwechselt einer Urheberrechte im Internet mit dem wirklichen Leben...
Gruß
Peter
Gruß
Thomas
Norman
Gruß
Thomas
zuerst einmal redest du von 2 Grundlegend verschiedenen Dingen:
Wenn du ein Modell mit neuer Nr. versehen willst die du selber zuhause hergestellt hast und das in deine Vitrine stellst und niemals zeigst ist das ok.
Wenn du das Modell aber öffentlich zeigst , irgendwann mal als Bild im Forum , einer Messe oder Zeitung - machst du dich strafbar. Weil es verboten ist (Siehe AGB der Hersteller - das verfälschen,ändern usw. von Produkten aus unserer Herstellung ist verboten, steht bei jedem. Rietze z.b. ist bekannt dafür das Sie sehr rabiat da vorgehen)
So ist es vor Jahren auf der Intermodellbau in Dortmund passiert das Anwälte einem Club per Gerichtsbeschluß untersagt haben gewisse Modelle dort zu zeigen. Diese waren verändert durch andere Logos,Nr. usw.
Das wurde für die Modellkollegen richtig teuer.Machte vor Jahren auch die Runde in Foren und der Presse.Weil es ja nur Spielzeug ist.
Wenn du einen Hersteller von Modellen oder Decals damit beauftragen willst ,ist er als gewerblicher dazu verpflichtet nach EU - Recht die Sachlage dir offen zu legen . Er darf das ohne Genehmigung nicht.Er macht sich strafbar. Weil diese Art Änderung nicht sofort erkennbar ist und somit der Artikel als Original angesehen werden kann von Laien.Man nennt das Markenfälschung bzw.Verfälschung bzw. Förderung dieser.Da hat der Hersteller richtig gehandelt. Der würde seine Firma bzw. Bußgelder riskieren und diese sind schnell 5-6-7stellig.In einem Wirtschaftsblatt gab DB zu mehrere Mio im Jahr dadurch zu verdienen.MB hat es sogar geschafft das Autotuner nicht mehr den Stern verwenden dürfen wenn diese gewisse Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen haben. Du wirst keinen aktuellen Brabus finden mit Stern . (vor 8 Std. auf der Motorshow Essen gesehn bei der Arbeit)
Wenn ein Hersteller Anbauteile ,LED oder ähnliches anbietet zur Veränderung eines Modelles ist das was grundsätzlich anderes. Weil durch die Änderung wird es offensichtlich.,er Verändert ja auch kein Modell an sich, er bietet ein Zubehör an.(daher hingt auch die Sache mit den Reifen,der Hose etc.) Ausserdem schon mal aufgefallen das jeder Kleinserienhersteller klipp und klar mitteilt "Modell von Fa. ******
es wird kein KSH hingehen und sagen Modell von GSH ***** .
Was jemand zuhause bastelt und sich selber in den Keller stellt ist seine sache , macht das ein Gewerblicher ist das was völlig anderes.
Also Rechtlich hat der Hersteller richtig gehandelt und übrigens er muss das nicht auf seinen Internetseiten anzeigen. Aber darauf hinweisen bei einer Anfrage die rechtliche Situation darstellen und das hat er ja offensichtlich sonst würde torsten nicht so einen wind machen.
Ausserdem was regst du dich darüber hier so auf,der Hersteller hat dir das ordnungsgemäß mitgeteilt. Du bist damit nicht einverstanden , ok. Such dir nen anderen . Wenn hier jeder sowas einstellen würde was ihm ein Hersteller oder Händler verweigert bzw. erklärt. Das Forum würde explodieren.
Grundsätzlich gilt : Händler und Hersteller wollen Geld verdienen und wollen Kunden. Wenn etwas so nicht geht wie der Kunde es will und der Hersteller /Händler das so nicht machen kann , ist der Kunde weg.Der Händler/Hersteller wägt egal welche Branche das vorher ab und wenn er feststellt das er sich strafbar machen würde dann sagt ein seriöser das und weigert sich.
Weil der Bummerang kommt an den Auftraggeber also dich auch zurück. Hersteller müssen Aufträge archivieren und wenn es fragen gibt zeigt der Händler/Hersteller diese Unterlagen und wenn du den Auftrag erteilt hast bist du auch dran , zu gleichen Teilen wie der Hersteller.
Gruß Björn
so einen Schmarren hab ich mein Lebtag noch nicht gehört. Ich weiß bloß nicht, wer uns hier jetzt veralbert.
Es gibt viele Tausende Modellbauer (Flugzeuge, Autos, Panzer, Moba usw.), die den lieben langen Tag nichts weiter zu tun haben, als gekaufte Modelle umzubauen, umzulackieren, mit gekauften oder selbstgemachten Abziehbildern, Lackierungen, Ätz- und Resinteilen zu verändern und und und .....
Gleichzeitig gibt es dazu jede Menge Zulieferer und dann noch Zeitschriften, die nur davon leben, das zu publizieren.
Evtl. hat die 5. Jahreszeit schon sehr früh begonnen oder der Glühwein wirkt bei den derzeitigen Temperaturen etwas heftiger als sonst.
Gruß
Rainer
Ist doch knallhart mit Fakten belegt: Ist vor Jahren durch die Foren gegangen.
Vielleicht der allseits bekannte Wolfi71 im Schafspelz
Duck un wech
Gruß Michael
es leist sich ja ganz nett, was Ihr ad tippt. Da ich selber geschäftlich tätig bin, versuche ich mel meinen Standpunkt zu äußern:
Für gewerblich angebotene Modelle braucht man eine Genehmiging des Herstellers und Betreibers. Nun kommt es darauf an, ob dafür eine allgemeine oder spezielle Erlaubnis vorliegt. Bei mir gibt es jeweils eine Erlaubnis für die jeweilige Baureihe, quasi kann ich jederzeit die Betriebsnummer ändern.
Hat ein Hersteller z.B. eine Erlaubnis für die 132 629-7, so darf er nur dieses Modell anbieten. Kommt nun noch ein Decal-Hersteller hinzu, braucht er ebenfalls eine Erlaubnis. Hat nun der Modellhersteller eine Exklusiverlaubnis muß sich der Decalhersteller mit dem Modellhersteller einigen, welche Betriebsnummern er anbieten darf, sofern der Exklusivmodellhersteller gewillt ist.
Rechtlich gesehen ist das nun eine nach außen eine etwas unnachvollziehbare Situation. hinzukommen die "lieben netten Rechtsanwälte in Dubai", die nichts anderes zu tun haben, irgendwo in der weiten Welt nach Leuten zu suchen, die sie wegen eines fehlenden Wortes in irgendeiner Rechtsbehelfsbelehrung verklagen können.
Torsten, Du darfst hiermit ganz offiziell bei mir einen Straßenbahnbastelbogen kaufen, optisch modifizieren, zusammensetzen und hier präsentieren!!!
Gruß Frank
gebe ich dir voll und ganz Recht, das Rechtsverhältnis gewerblicher Art betreffend. Anders sieht es für das Rechtsverhältniss zwischen Hersteller/Rechteinhaber und Verbraucher aus.
Stellt also "Max Mütze" auf der Ausstellung oder Messe XY geänderte Modelle mit dem Zweck der Gewinnerzielung aus und trennt nicht konsequent zwischen seiner Eigenen und der "Fremdleistung", dann wäre ich als Hersteller des betreffenden Grundmodells auch äußerst "grillisch".
Dein Beispiel mit dem Modellbahnclub nehme ich hier ganz bewusst aus, ich würde heute keine Wette mehr darauf abschließen, ob ein Gericht im gleichen Fall heute wieder so entscheiden würde.
Damit ich jedoch als Verbraucher wegen eines AGB-Verstosses "verknackt" werden kann, müssten diese mir erst einmal bekannt sein. EU und Stärkung der Verbraucherrechte sei dank. Nach m. M. und nach geltenden Verbraucherrechten kann ich als Solcher nur für das belangt werden, wogegen ich bewusst verstoße, z. B. Lizenzbestimmungen bei Softwarenutzung, denen ich vorher regelmäßig zustimmen muss.
Nur habe ich bisher in noch keinem Mobaartikel je AGB'en vorgefunden, nicht mal auf den jeweiligen Herstellerseiten (hab gerade mal bei Trix geschaut, nur die uninteressanten des Onlineshops gefunden).
Insofern kann ich durchaus in so einem Forum wie hier ein verändertes Modell zeigen. Wie gesagt, kritisch wird es erst, wenn ich die Veröffentlichung dazu nutze, durch die Veränderung Gewinn abzuschöpfen.
Aber im Prinzip ist es sehr schwierig, eine Pauschalaussage zu treffen. Es kommt wie immer auf den jeweiligen Einzelfall an, ...... und mit welchem Fuss der Richter früh aufgestanden ist ...
Grüße Sven
Edit: Tipp- und Schreibfehler beseitigt, ist ja schon spät.
Wenn ich die Fahrzeuge "gewerblich" verändere und diese dann zu einem gewissen Mehrwert wieder verkaufe und damit eben Gewinne erziele ist dieses OHNE Rücksprache mit dem eigentlichen Hersteller eigentlich verboten. Aber auch hier gilt natürlich wieder "Wo kein Kläger, da kein Richter"! Ist das nutzen eines Fahrwerkes zum Aufbau einer eigenen Lokbaureihe eine Veränderung???
Was nun an sich gar kein Problem darstellt ist die Superung oder gar ein kompletter Umbau "seiner Eigenen" Modelle. Auch die Veröffentlichung dieser doch teils sehr anspruchsvollen Modelle stellt keine Probleme dar.
Wenn natürlich Hersteller oder dargestelltes Unternehmen (G-Wagen mit Werbung o.ä.) durch diesen Umbau verunglimpft wird oder sonst wie beleidigt wird werden natürlich gleich wieder andere Gesetze berührt.
Hier kann natürlich die Veröffentlichung tatsächlich verboten werden.
Wenn dies alles tatsächlich so wie gefragt wäre... Dann würde ich zumindest KEINE Modellbahn mehr betreiben. Die Autotuner wären arbeitslos, Computer-Modding gäbe es auch nicht mehr, wären Flicken auf Kleidung dann verboten (?), dürfte ich das Lego anders zusammenbauen wie in den Anleitungen "vorgeschrieben"
...dürfte ich als Werbetechniker überhaupt noch Fahrzeuge beschriften? Muss doch mal schnell in den AGB's der Fahrzeughersteller nachlesen
Gruß, Sven
die Lizenzbestimmungen bei Softwareistallation sind ein schlechtes Beispiel! Da du diese beim KAUF noch nicht kennst bzw kennen kannst (werden ja erst bei der Installation angezeigt) sind sie rechtlich nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar!
Da hat natürlich keinen Einfluss auf Lizenzbestimmungen die zB auf der Verpackung angebracht sind.
Auch einen Verstoss gegen das Uhrheberrecht kannst du auf die Art natürlich nicht argumentieren Und darum gehts ja bei Software meistens.
lg Michi
Zitat
"ich schließe mich da mal Sinngemäß der ersten Zeile von Norman an, hoffentlich gibt das jetzt keinen Anzeigen wegen was weis ich was"
Was ist los - gibt es auch schon hinischtlich Juristen so etwas wie eine "Paranoia"?
:) Ralf
Meine Lebenserfahrung sagt: "je dünner das Eis, auf dem die Juristen rumturnen umso dreister und frecher ihre Schreiben".
Solange keiner klagt und Theater macht ist alles klar und was ICH für MICH zuhause an meinen rechtmässig gekauften Modelle mache hat niemanden zu interessieren.
Und damit ist wohl die Vorgehensweise von 99 % aller Mitleser hier abgeklärt. Spinnerte Hersteller, die auf MoBa-Freunde wie mit Kanonen auf Spatzen schießen mögen ein Problem in der Geschäfsleitung haben, aber wir brauchen uns diese Sorgen nicht machen. Punkt.
Wer unbedingt seine Umbauten verkaufen will (denkt nur an Ebay!) der setzt sich schon Gefahren aus. Auf jeden Fall sollten dann ALLE Vermerke auf den "Ursprungsmodellhersteller" verschwinden!
Hallo Michi,
ich dachte hier eher an die Modifikation der Hardware und der Gehäuse an sich... (Casemodding)
Dieser hier... http://static3.allvatar.com/DATA/CACHE/103345-255-255.jpg ...müsste dann ja gleich Ärger mit Computerherstellern UND Brauerei-Unternehmen bekommt
Gruß, Sven
- Erstens kann der Endverbraucher mit seinem Eigentum erstmal machen, was er will - es rosa anmalen, Blümchen draufkleben, oder auch mit dem Vorschlaghammer zerdeppern, gerade wie es beliebt. Das darf er dann ohne weiteres auch im Internet zeigen (ausser bei diffamatorischen Sachen). Es geht hier nur um gewerbliche Schutzrechte, d.h. falls ein Produkt auch verkauft werden soll.
- Zweitens sind die AGB kein Gesetzestext, sondern das, was sich der Inhaber oder Hausjurist einer Firma so alles vorstellt. Papier ist geduldig - nicht umsonst steht ganz unten meistens die Ungültigkeitsklausel.
- Drittens hat das Urheberrecht in dieser Diskussion gar nichts verloren. Es ist anwendbar auf literarische oder künstlerische Werke, die eine individuelle geistige Leistung eines Autors voraussetzen (Schöpfungshöhe!). Bei einer Loknummer würde das kein Gericht der Welt annehmen.
- Viertens setzt ein Schutzanspruch voraus, daß eine Marke oder ein Geschmacksmuster erst mal eingetragen sein muß und die Eintragung immer noch gültig ist. Der Schutz auf alles und jedes ist ein neueres Phänomen und führt z.B. dazu, daß Wiking seit einigen Jahren fast nur noch VWs herausbringt (dafür haben sie wohl die Lizenzrechte), oder sein grosser Bruder Siku sogar völlig vorbildfreie Spielzeugautos (lizenzfrei) zu verkaufen versucht.
- Neben den ganzen Autoherstellern ist da die DB keine Ausnahme. Während man bei der Fahrzeugwartung (Berliner S-Bahn) gerne mal fünfe gerade sein lässt, ist die hauseigene Markenabteilung recht fleissig, hat sich z.B. das unsägliche "DB Bahn" als Marke schützen lassen und es auch nicht versäumt, Anfang der neunziger Jahre die ICE-Form als Geschmacksmuster einzutragen. Daneben ist es gut möglich, dass sich auch ein Lokhersteller das Design seiner Epoche-VI-Ellok (die für mich eh alle gleich aussehen) eingetragen hat. Ihr könnt ja mal recherchieren:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
https://dpinfo.dpma.de/protect/gsm.html
Für so etwas (oder auch den Werbeaufdruck an einer formtechnisch an sich nicht geschützten E 10), sind dann bei Modellnachbildungen eventuell Lizenzvereinbarungen nötig; oder es kann sein, dass ein anderer Modellhersteller bereits einen Exklusivvertrag gekauft hat und dann seine Rechte verletzt würden.
Übrigens interessant, dass das runde "Deutsche Reichsbahn (Ost)"-Signet nach wie vor als Marke eingetragen ist, einmal von der DBAG, und in einer anderen Variante von einer Privatperson.
Andreas
@26: Was mich an der Sache noch wundern lässt, ist folgende Situation:
Hersteller (A) stellt die Lokomotive 132 200 her.
Hersteller (B) stellt die Lokomotive 132 201 her.
Hersteller (C) ist sich mit A einig geworden, Decals für die 132 202 herzustellen.
Wenn ich nun mit den Decals von C eine Lokomotive von B bearbeite??
RF
wie wäre es, wenn Betroffene hier mal berichten. Dem Hörensagen nach soll es da ja welche geben !
Johannes
Ich hab noch keine Heerscharen von Gerichtsvollziehern über Messen in Köln, Sinsheim oder Dortmund gesehen, die veränderte Modelle einpackten und Zirkus veranstaltet haben.
Die MoBa-Hersteller haben überwiegend andere Sorgen - und wollen mit Sicherheit nicht ihre Kundschaft kriminalisieren.
Als Privatmann darf ich natürlich Loks etc. bemalen/verändern und auch Fotos davon ins Netz stellen.
Ich darf auch mit dem Hammer drauf hauen und es als tiefer gelegt zeigen.
Wenn ich behaubte es wäre der Schrott den XV so gebaut haben soll, bekomme ich Ärger wegen übler Nachrede etc.
Wenn ich als Gewerbetreibender veränderte Modelle von XY anbiete, muß ich dessen Erlaubnis haben.
Wenn ich "gewerblich" Zurüstteile von AB an Modelle von XY für Kunden/Auftragsarbeit montiere, muß ich darauf achten, dass für besagte Teile eine Anbauerlaubnis von XY vorliegt (ähnlich einer ABE oder Teilefreigabe bei Autos) die von AB schon vorliegen sollte.
Privat darf ich eigentlich machen wozu ich Lust habe. Auch einen ICE mit Tarnfleck anmalen und bei Ebay als gebrauchten Reichsbahnzug verkaufen.
LG, AlfredB.
Zitat
Wenn ich als Gewerbetreibender veränderte Modelle von XY anbiete, muß ich dessen Erlaubnis haben.
Wenn ich "gewerblich" Zurüstteile von AB an Modelle von XY für Kunden/Auftragsarbeit montiere, muß ich darauf achten, dass für besagte Teile eine Anbauerlaubnis von XY vorliegt (ähnlich einer ABE oder Teilefreigabe bei Autos) die von AB schon vorliegen sollte.
Wo soll das stehen? §23(3) MarkenG erlaubt ausdrücklich "die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen". Der Inhaber kann dies nicht untersagen.
http://bundesrecht.juris.de/markeng/__23.html
Dass für Anbauteile am Auto/Motorrad eine ABE vorliegen muss, hat nichts mit dem Markenrecht zu tun, sondern mit der Kfz-Zulassungsordnung (Verkehrssicherheit).
Andreas
ich war mal so dreist hier im Forum nach der Fleischmann Schriftart zu fragen, weil ich meinen rollenden GFN Material selber Schachteleinleger generieren wollte, weil ich keine Originalschachteln von Fleischmann auftreiben konnte. Ich wollte lediglich meinen Zweiterhandartikeln ein adequates Zuhause bieten. Prompt bekam ich eine Mail von GFN das es mir verboten ist etwas nachzumachen und in Umlauf zu bringen.
Nachdem ich den Sachverhalt geschildert hatte war plötzlich Ruhe! Auch die angeforderten Originalkartons kamen nie an!
LG - Rainer
P.S.: Die Schriftart habe ich immer noch nicht herausgefunden...
ganz dumme Frage.
Sind Betriebsnummern geschützt?
Die jeweiligen Logos der EVU's werden wohl geschützt sein. Aber reine Nummernfolgen?
Käme der DB wohl teuer die Nummern jedes ihrer Loks und Wagen schützen zu lassen und das noch in jedweder Größe und Maßstab.
Gruß, Thomas
wobei ich hier aber mal sagen muss das die eigentlichen EVU dem engagierten Modellbahner auch gerne mal Ihre Logos als Vorlagen zusenden...
Ich habe hier zumindest die Erfahrung gemacht das man bei kurzer Schilderung des Sachverhaltes diese Daten mit netten Wünschen zugesendet bekommt. Wichtig natürlich das Du diese Daten wirklich nur für Dich oder deinen (eventuellen) Club gebrauchst!
Mir wurden hier zum Beispiel Daten von der WLE, der DE oder auch Rail4Chem zur Verfügung gestellt. Auch von der Firma VSFT wurden mir Beschriftungs- und Lackierungspläne von Lokomotiven zur Verfügung gestellt.
Gruß, Sven
diese 5 Zeilen hat ein Mobahner aus Österreich am 22.11.09 in einem anderen Thread bei 1zu160 eingestellt.
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wenn man den Wanne-Kab irgendwo bekäme, müssten wir nicht auf KH warten.
In der österreichischen N-Bahner Szene kursiert ein Resin Abguss des MTX Wannentenders mit eingesetzter Kabine. 1 Stück habe ich mal von einem anderen N-Bahner gekauft, der Herr ist inzwischen leider verstorben. Bislang konnte ich nicht herausfinden wer ihn ursprünglich gemacht hat und was mit den Formen ist bzw. wer das Urmodell dazu hat.
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Ich kann mir nicht vorstellen das Trix zum Abgießen des Tenders eine schriftliche Zusage
gegeben hat.
Grüße, Hans-Dieter
wie lösen wir das Problem? Ich würde vorschlagen, bei jedem Umbau, ich meine wirklich jeden, holen wir uns künftig die schriftliche Genehmigung der jeweiligen Hersteller ein. Wenn ich z.B. einem Mtx-Modell die Pumpe entnehme, frage ich erst mal dort an ob ich das darf (Modellveränderung!). Wenn ich besagte Pumpe an ein Flm-Modell anbaue, hole ich mir dort dafür ebenfalls die Genehmigung ein (Modellveränderung mit Teilen eines Wettbewerbers!). Die Beispiele kann man ja beliebig zusammenspinnen. Wenn das nun jeder hier machen würde, mal sehen wie löange die Hersteller das durchstehen.
Ich schrieb ja schon, daß ich das ganze für Quatsch halte, aber so kriegen wir wenigstens offizielle Stellungnahmen dazu.
Gruß
Rainer
@Rainer, #43:
Zitat
wie lösen wir das Problem? Ich würde vorschlagen, bei jedem Umbau, ich meine wirklich jeden, holen wir uns künftig die schriftliche Genehmigung der jeweiligen Hersteller ein. [...] Wenn das nun jeder hier machen würde, mal sehen wie löange die Hersteller das durchstehen.
Ich persönlich habe da keine Lust zu, aus zwei Gründen:
a) ich baue um, was und wann mir das Spaß macht
b) ich möchte die Hersteller nicht mit einer Sache behelligen, die einige wenige hier - ohne jeden Beleg - als Fakt darstellen.
Grüße,
Udo.
warum fragen wir nicht einfach mal so, ohne die Hersteller mit vielen Nachrichten zu bombardieren, etc..., sondern einfach mal eine freundliche Mail, dass man sich unsicher ist, weil es Leute gab, die es so und so gesagt haben, und dann sollte da Klarheit herrschen.
RF
meine Meinung: Auf deine Lok kannst du solange Nummern kleben, wie du möchtest. Da kann nichts geschützt sein. Und wenn irgendein Winkeladvokat auf die Idee käme, dass es so sei, kann man zurückwinkeln, dass es sich nur um eine Fantasiezahlenreihe handelt.
Was anderes ist es immer, wenn Markenzeichen im Spiel sind. Dazu wurde von sago, awesome und anderen alles gesagt.
Das von Toetsenman genannte Fleischmann Signet ist z. B. so ein Fall. Es scheint keine »Schrift« in dem Sinne zu sein, sondern ein gezeichneter Schriftzug. So war das eben vor 40 Jahren Also wird es keinen Font geben, das ist der technische Aspekt. Und es berührt das Markenrecht, was der juristische Aspekt ist.
Solange du das Logo vom Katalog oder sonst woher digitalisierst und es für deine privaten Zwecke nutzt, kann dir keiner was. Auch Fleischmann nicht, egal, ob die mitlesen oder nicht.
Zurück zur Loknummer. Torsten, nehmen wir mal an, du hast eine legale Version der Schrift und erstellst die Druckvorlage für die zweite Nummer. Dann ist alles im Lot und der Decalproduzent kann da nichts dagegen haben.
Schöne Grüße, Carsten
> Resin Abguss des MTX Wannentenders mit eingesetzter Kabine
Du meinst damit bestimmt die Verletzung des geistigen Eigentums der "Form". Falls es zu einem Prozess kommen würde, käme es dann darauf an wie dann das Gericht die Schöpfungshöhe von MTX, die ja auch nur die Orginalform nachgebaut haben, verglichen mit der künstlerischen Arbeit des Abgiesers wertet. Also ungefähr wie ein "Remix" eines "Remake" (die ja heutzutage in der Musik beliebt sind). Dann kommt es auch noch darauf an wieviel Gewinn damit gemacht wird und ob der Gewinn durch das Abgiessen erst ermöglicht wurde.
> Rietze AGB
Na, wieder eine Firma die auf meine Nichtkaufliste wandert. Auf der finden sich auch alle Produkte (groß und klein) mit Schriftzug/Logo von Union Pacific oder CocaCola.
Wenn das so weitergeht landen wir noch alle beim Selbstbau in Epoche I um keine Rechte zu verletzen.
Harald.
hab mal in meinen e-mails gestöbert.
Folgendes Zitat:
3 U 1240/07, WRP 2008, 1257 OLG Nürnberg
Am 28.04.2008 wurde entschieden, dass kein Verstoß gegen markenrechtliche Bestimmungen bei Benutzung des Firmenlogos eines KFZ-Herstellers durch eine Modellauto_Firma vorliegt.
"Wenne ein Spielzeugauto in Form des Maßstabgetreuen Abbildes eines real existirenden Vorbildfahrzeuges einschließlich der auf dem Fahrzeug an vorbildgerechter Stalle angebrachten Marke hergestellt wird, ist damit nicht die Funktion dieser Marke ald Herstellerhinweis verletzt. Denn zur Abbildung der Wirklichkeit gehört bei jedem Modellauto auch die Marke, die das Auto an der entsprechenden Stelle trägt. Der Verbraucher versteht dieses Zeichen, welches an der originalgetreuen Stelle angebracht ist, nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit.Eine Rufbeeinträchtigung eines KFZ durch die schlechte Qualität eines Modellautos ist jedoch abzulehnen."
Habe gegoogelt, naja, Opel ist trotzdem mit sich selbst am Ende. Ist eben so, wenn man sich amerikanisiert ist. Sowas kann den Untergang beschleunigen. Sollten sich auch Modellbahnhersteller zu Herzen nehmen.
Soviel zum Thema Logos.
Wenigstens habe ich mit DVB, BVG und Bombardier nicht diese Probleme, im Gegenteil, Bombardier ist sogar daran interessiert, dass der Schriftzug korrekt angebracht ist. DVB und BVG sehen es sogar als Werbung an und sind da sehr kulant. Da macht das Zusammenarbeiten Spaß.
Gruß Frank
Edit: Wenn wir zum Friseur gehen, schicken wir ihn in Zukunft zu unseren Eltern ,ob es denen recht ist, denn die haben uns geschaffen. Pech nur, ( tschuldigung für schwarzen Humur) wenn wir die älteste Genaration sind!
Zitat
Ich würde vorschlagen, bei jedem Umbau, ich meine wirklich jeden, holen wir uns künftig die schriftliche Genehmigung der jeweiligen Hersteller ein.
Hey, Flashmob mal anders! Die Idee gefällt mir
Für meinen Ghs 31 (langer Oppeln) müsste ich dann wegen der Modifikationen bei GFN (Wagenkasten), MTX (Dach) und Arnold (Fahrgestell) anfragen. Allerdings glaube ich kaum, daß es etwas bringen würde, denn die Anzahl der Antworttextbausteine ist bestimmt begrenzt. Spaß beiseite, was ich zuhause mit den von mir bezahlten Modellen privat (nicht gewerblich!) anstelle, hat keinen Hersteller zu interessieren. Zumal ich in keinerlei Vertragsbeziehung zum Hersteller stehe. Und ich habe noch keinen Händler erlebt, der mir gesagt hat: "Ich verkaufe dir das Modell nur unter der Bedingung, daß du [... irgendwelche Basteleien ...] unterlässt. Unterschreibe bitte hier..."
Gruß, Carsten
Die von Mö zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
evtl. kreisen o. a. Anbieter #1 segmenthaft vorhandene Kenntnisse aus dem Patentrecht bzw. hier
"Geschmacksmuster- und Designschutz"
im Kopf herum:
Es heisst hier u. a. - ganz klar auf gewerbliche Zwecke bezogen:
Durch ein Geschmacksmuster können u. a. folgende Objekte geschützt werden:
-Ästhetische Farb- oder Formgestaltungen (zwei- oder dreidimensional)
-Typographische Schriftzeichen
-gültig maximal 25 Jahre nach Erteilung
- Einzelne Nachbildungen, Kopien im privaten Bereich sind nicht verboten
Also eigentlich wie immer: So ganz klar ist irgendwie nichts.
MfG, Michael
Quelle:
http://www.patente-stuttgart.de/index.php?page=...design#Schutzwirkung
(Im gebundenen Buchwerk 1411 Seiten habe ich keine Lust nachzuschlagen.)
war ja auch nicht wirklich ernst gemeint. Ich selber würde es natürlich auch nicht machen. Schließlich verbringe ich das Gros meiner Bestelzeit damit, irgendwas zu "modifizieren". Da müßte ich pro Woche 10-20 Briefe verschicken, bloß weil ich beispielsweise irgendwo mal das Skalpell ansetzen möchte. Zumal ich das ganze sowieso für Humbug halte
Trotzdem würde mich interessieren, was das ganze soll. Hängt das hiermit zusammen?:
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=405102&start=1
Gruß
Rainer
im Grunde ist es verboten, aber wo kein Kläger ist......
Sicherlich hat kein Hersteller etwas gegen die Veränderung einer Betriebsnummer.
Wenn aber bespielsweise die CE-Norm durch Zurüstteile verletzt wird und ein Kind ein vielleicht nicht ausreichend befestigtes Zurüsteil einer MTX-Lok verschluckt und in der Zeitung dann steht, Kind beim Verschlucken von MTX-Kleinteilen verletzt, dann sieht die Sache bestimmt schnell anders aus...
Ebenfalls bedenklich: Ideologische Inhalte:
Stellt euch vor, jemand kreiert einen NPD-Werbezug, gestaltet aus GFN-Fahrzeugen und entsprechender Lackierung und mit Decals.
Bei Veränderungen mit ideologischem Inhalt kann es ganz schnell Ärger geben:
So wurde einem Pastor verboten, mit Play-Mobil-Figuren biblische Geschichten nachzustellen:
http://www.klicky-bibel.de/
http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/96761
Also. das Gesetz scheint hier tatsächlich so zu liegen, die Änderungen dürfen vermutlich nicht publik gemacht werden.
MfG
Jens
Ich finde es auch OK, wenn die Hersteller dann diese verunstalteten Loks mit den unsäglichen Naziparolen wegbekommen.
Nochmals: wenn jemand Zuhause für sich was macht ist es sein Bier. Verändert er ein Modell komplett und will es wieder verkaufen ist er gut beraten, wenn er jeden Vermerk des Herstellers (also Schriftzug "Minitrix" oder "Fleischmann" oder ähnlich) entfernt und auch eine neutrale Verpackung wählt sowie selber eine eigene Bedienungsanleitung entwirft. Sicher ist sicher.
Das Produkthaftungsgesetz ist hart und ich muss schon für dusselige Folienabroller das Doppelte an Geld nehmen, weil die Dinger geprüft sein müssen - sonst machen Berufsgenossenschaften schon mal Ärger (da sind scharfe Messer dran, da kann man sich verletzen).
Der gesunde Menschenverstand wird abgeschaltet, überall wird im "Schadensfall" nur gesucht wenn man denn wohl haftbar machen kann, die eigene Transusigkeit oder das "normale Lebensrisiko" scheint es nicht mehr zu geben.
Eine traurige Entwicklung.
volle Zustimmung. Traurig ist, dass der Handelnde (der Veränderer) offensichtlich sein Tun darauf abwälzen kann, dass der Hersteller die Änderungen erst möglich gemacht hat.
Das ist das Problem.
Also. es ist nicht der Schuld, der eine faschistische Playmo-Armee aufbaut, sondern Playmo, der ja Figuren herstellt.
Insofern, wirklich traurig......
MfG
Jens
Edit:
Insofern könnten alle Freunde von Military-Modellbahnen ein Problem bekommen, wenn der Hersteller der Modelle absoluter Pazifist ist.
<Insofern könnten alle Freunde von Military-Modellbahnen ein Problem bekommen, wenn der Hersteller der Modelle absoluter Pazifist ist.>
Das wär' doch mal was Gutes!
Gruß
Peter
Mal ne (provoziernde) Frage: Was passiert denn, wenn ich einem Minitrix-Wagen eine Fleischmann-Kurzkupplung verpasse? Gibts dann Ärger mit Minitrix, weil ich deren Wagen verändert habe, oder gibts Ärger mit Fleischmann, weil ich deren Kupplung anderweitig eingesetzt habe?
Sorry, aber für meine Begriffe ist das alles ein bisschen an den Haaren herbei gezogen.
Ich kann mit meinem Privateigentum tun und lassen was ich möchte, solange ich niemanden in irgendeiner Art gefährde oder belästige.
Ob das rechtens ist, wenn ich jemandem einen Auftrag zur Herstellung einer Betriebsnummer erteile, weiß ich nicht.
Wie das mit Veröffentlichungen oder ähnlichem aussieht, weiß ich natürlich auch nicht. Aber auch hier glaube ich nicht, dass es Probleme geben sollte. Wenn ich auf meinen PKW einen Aufkleber mache oder die Modellbezeichnung (die Schrift auf dem Kofferraumdeckel) ändere, kann mich KEIN Hersteller dazu zwingen, dass zu unterlassen.
Die Hersteller sollten froh sein, dass es noch Kunden gibt, die sich mit Ihren Produkten identifizieren.
Viele Grüße
Tomi
Zitat
Nochmals: wenn jemand Zuhause für sich was macht ist es sein Bier. Verändert er ein Modell komplett und will es wieder verkaufen ist er gut beraten, wenn er jeden Vermerk des Herstellers (also Schriftzug "Minitrix" oder "Fleischmann" oder ähnlich) entfernt und auch eine neutrale Verpackung wählt sowie selber eine eigene Bedienungsanleitung entwirft. Sicher ist sicher.
Falsch, er ist gut beraten, soetwas nicht weiterzuverkaufen, egal ob in einer neuen Verpackung oder wie auch sonst immer.
Wenn man zB. bei Hobbyaufgabe EINEN Umbau verkauft, wird das nicht das Problem sein (zumal einem auch erstmal nachgewiesen werden muss, daß man das Modell selber umgebaut hat), wenn mehrere angeboten werden, kann es Ärger geben.
Gruß Lothar
Zitat
Falsch, er ist gut beraten, soetwas nicht weiterzuverkaufen, egal ob in einer neuen Verpackung oder wie auch sonst immer.
Wenn man zB. bei Hobbyaufgabe EINEN Umbau verkauft, wird das nicht das Problem sein (zumal einem auch erstmal nachgewiesen werden muss, daß man das Modell selber umgebaut hat), wenn mehrere angeboten werden, kann es Ärger geben.
Unsinn, so pauschal ist das nicht richtig. Auf welcher Rechtsgrundlage? Für derartige Behauptungen habe ich hier noch immer keine juristische Begründung gelesen.
LG, Andreas
Gruß Lothar
Das mit dem gewerbsmäßigem Handeln ist doch eine ganz andere Sache. Hier geht es um die Veränderung eines Produktes, welches ich unter Umständen wieder verkaufen möchte.
Wenn ich eine veränderte Lok bei Ebay verkaufen würde, hätte ich ÜBERHAUPT KEINE bedenken. Die Bedenken wären eventuell dann gegeben, wenn ich das Logo einer Firma oder eines Unternehmens verwende, welches urheberrechtlich geschützt ist. Aber darum geht es hier ja nicht.
Und wie auch Andreas schon meinte.... ich kann meine Loks anmalen, wie ich möchte. Egal ob weiße Pünktchen oder schwarze Striche....
Viele Grüße
Tomi
Zitat
Auf jeden Fall sollten dann ALLE Vermerke auf den "Ursprungsmodellhersteller" verschwinden!
Ist das kein Straftat?
Wenn ich ein GSH Modell verkaufe ohne Papier in den Schachtel als umlackierte KSH Modell, der GSH kann mit dutzenden Merkmalen bezeugen, dass es sich um ihre Modell handelt. Allein der Masse des unveräderten Modell bezeugen es. (Jeder, der ein bisschen für MoBa versteht kann zum Beispiel ein Roco und ein FLM Wagen unterscheiden.)
Ich als KSH möchte es nicht verbergen, dass es sich um ein GSH Modell handelt.
Jeder weiss, der von mir das umlackierte Modell kauft, das es ein GSH Modell ist, nur eben umlackiert.
Einerseits mache ich Werbung für GSH, anderseits kaufe ich selber die Modelle bei GSH ein (etwa 4-500 Stück innerhalb 2 Jahren!), und so macht der GSH mehr Verkaufe, ergo mehr Profit.
Warum sollte das für den GSH ein Problem sein? (Wo findet den GSH so eine "Gross"kaufer?)
Wenn ich auf meine umlackierte Modelle sagen würde, dass ist ein ORIGINAL GSH Modell ist, dann ist es ein Fälschung. Die Lackierung und Beschriftung kann ein anderes Qualität zeigen als bei GSH (nicht unbedingt schlechter!). Aber ich sage es nicht.
Ich sage es ist ein KSH Modell auf Basis GSH. Das ist kein Täuschung der Verbraucher.
Ich mache auch kein Modell aus eingenen Materialien und schreibe nicht drauf der Name des GSH. Das wäre auch ein Straftat, eine Fälschung.
So ich verstehe nicht, wo eigentlich der Problem liegt?!
Dass ich der Zustimmung des GSH nicht habe? (Bürokratie?)
Dann könnte ich jede Menge Dinge nicht tun in den Leben.
Zum Beispiel: Ich könnte kein Puppen nähen und verkaufen, ohne den Genähmigung des Textilwarenherstellers. Oder von gekauften Äpfel kein Marmelade kochen und weiterverkaufen ohne des Genämigung des Obstbauer. usw. siehe oben.
So warum?
Gruß
Zoltan
Ein KSH
Hab mir schon was einfallen lassen, das werd ich hier aber noch nicht preis geben, sonst macht mir das jeder nach und ich verdiene dann nichts mehr dran.
Gruß
Tomi
Gruß
Tomi
Dampfloks mit "Werbesprüchen" gabs doch schon in der Epoche II.
In der Epoche IV z. B. die 003 in München zu den Olympischen Spielen 1972.
Was mal im Modell hübsch wäre: Eine Dampflok mit Wechselgehäuse und Aufschrit in etwa "Frohe Weihnachten" oder "Prosit Neujahr" etc.
Aber ich will es als Serienmodell. Wenn ich es selbst mache, mache ich mich am Ende noch strafbar
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
Hallo Zoltán,
ich sehe das 100% genauso!
Beste Grüße,
Olaf
Und wenn sich der Hersteller des N-VW-Hundefänger (ich glaube, der ist von Rietze) sich beschweren sollt, das ich das Glasereifahrzeuggestell ( http://www.ptlbahn-shop.de/11004.jpg ) für dieses Fahrzeug ausgelegt habe, dann werde ich es halt wieder aus dem Angebot heraus nehmen oder für ein anderes Fahrzeugändern! Allerdings währe hier der Modellautohersteller sicher schlecht beraten, denn für jeden Bausatz kann er ja auch ein Modell verkaufen!
Und da ich sowieso schon Hartz-IV beziehe, sehe ich auch eventuellen Schadenersatzklagen relativ gelassen entgegen! Und ein Schaden müßte ja wohl auch erst einmal nachgewiesen werden!
Aber man kann ja zur Entlastung der Hersteller auch in die Mails schreiben, wenn man nicht innerhalb von (sagen wir mal) 4 Wochen einen Negativbescheid bekommt, setzt man Ihr Einverständnis voraus! (wird ja auch wo anders so gemacht!)
ich glaube wir verzetteln uns da . Es geht nicht um das Umlackieren , anbringen von Zurüstteilen usw .so wie ich das verstanden habe , hat Torsten einen Decalhersteller danach gefragt, ob der in der Lage wäre ,neue Betriebsnummern anzufertigen .Das ist der " Kasus Knacktus " . Gebrauchsmusterschutz , Markenschutz , Patente , Copyright , und der ganze Rattenschwanz von einschlägigen Gesetzen spielt da mit .
Jeder Käufer kann mit der Ware machen was er will , an die Wand klatschen ,mit einer Walze darüberfahren ,was weiß ich ,solange es im privaten Rahmen geschieht . Hat der Hersteller jedoch irgendwelche Rechte an den Betriebnummern eintragen lassen , darf kein anderer die so einfach herstellen . Deshalb der Einwand des Decalproduzenten .
Gruß
Thomas
So, jetzt gibt's mal was zu lesen, für alle Schlaflosen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/E-b%C3%A4sse-mo...nennen-__f42769.html
Andreas
Nicht das es keine "normale Betriebsnummer" war, sondern so etwas in der Art ITL-123 und das ITL womöglich noch als Logo!
alles sehr interessant!!!!!!
Klärt mich mal einer über den Vorfall auf der InterModellbau Dortmund auf. Auch wenn es schon etwas lange zurück liegt........Danke.
Welcher Hersteller mit welchem Produkt war betroffen, was wurde geändert und welchen Club hat es dabei erwischt.
Wer nicht direkt hier antworten will, kann mir eine Mail schicken, damit nicht noch breiter diskutiert wird.
Grüße aus OWL
Werner
PS Komme aus dem Tal der Ahnungslosen.
so lese ich das Oben heraus . Handelte sich um eine zweite Trix Köf . Er hatt offensichtlich nach der Anfertigung einer einer anderen , neuen , Betriebsnummer gefragt . Da hatte der Decalhersteller Bedenken .
Ich hätte diesen Thread auch hier nicht öffentlich angestoßen.Fehlt nur noch , das da Abmahnanwälte mitlesen und schon ihr " juristisches Messer " wetzen.
Tipp an einige, die hier schon enorm etwas von sich preisgegeben haben ,Beispiel " Schaschlickspieße " , keine schlafenden Löwen wecken, könnte gewaltig nach hinten losgehen .
Gruß
Thomas
im Keller haben sie ihre Schandtaten versteckt.
"Nachtigall ick hör dir trappsen!"
Und in China hält man sich die Bäuche, vor Lachen.
Hans Hans
@22:
Zitat
Aber darauf hinweisen bei einer Anfrage die rechtliche Situation darstellen und das hat er ja offensichtlich sonst würde torsten nicht so einen wind machen.
Hallo ratze,
mir ist ja primär der Tonfall sauer aufgestoßen (leider wurde die entsprechende Passage im verlinkten Thread gelöscht). Hätte er einfach rückgefragt (so in der Art "können wir machen...bitte beachten Sie daß Sie von ... die Rechte einholen müssen ..." hätte ich das hier überhaupt nicht aufs Tapet gebracht. Stattdessen kam eine recht aufbrausende Antwort, und das auch gleich mit dem Hinweis, daß eine Änderung pro Modell so an die 150€ koste und die Mindeststückzahl 10 Stk. wäre und vom Preis mal ganz abgesehen würde ich mich damit ja strafbar machen, auch wenn's für mich privat wäre. Für einen Satz Decals erscheint mir das dann doch ein wenig viel, so daß mein Verdacht der ist, daß meine Anfrage schon überhaupt nicht verstanden wurde.
Letztlich geht es einfach um zwei Anfragen, die ich gemeinsam in einer Mail gesendet habe. Das eine war eben die Anfrage nach den Möglichkeiten, eine zweite Betriebsnummer für eines meiner Modelle zu erhalten, da ich die Qualität der Umlackierungsmaßnahmen im großen ganzen OK fand, und das andere eben eine Frage bzgl. der Mängel bei der Montage des Modells, wo ich - alleine schon wegen der Gewährleistung - ja ohne Rücksprache und ausdrückliche Aufforderung natürlich erstmal nicht selbst Hand anlege. Wenn ich dabei was kaputt mache, ist das nämlich meine Schuld und kann eben nicht mehr reklamiert werden.
Mal abgesehen vom Umgangston interessiert mich die rechtliche Seite sehr ernsthaft, das hat nichts damit zu tun, daß ich hier irgendeinen Kleinkrieg führen würde, wie Du mir an anderer Stelle unterstellst, sondern ich möchte einfach mal die konkreten rechtlichen Aspekte kennen.
Spätestens, wenn ich eigene LED-Beleuchtungen für Spur N Waggons baue (da gibt es ja faktisch nichts, was einfach so paßt, alles, was ich kenne ist für H0 gedacht und muß irgendwie zurechtgestutzt werden), und das vielleicht auch mal anbiete, muß ich auch zusehen, daß ich keine Rechtsverletzungen begehe. Und da sind wir wirklich schon reichlich mit Vorschriften gesegnet (z. B. die "Containerlotterie" (Altegeräteverordnung), Altersfreigaben, falls die Sache als Spielzeug eingestuft wird, EMV-Vorschriften etc. etc.
Wie gesagt bietet der Anbieter ja selbst umlackierte Modelle an und bietet auch - ohne jeden Hinweis auf die Rechtslage - die Herstellung von Decals an.
Das ganze Kommunikationsgebaren fand ich durchaus recht merkwürdig. Aber wie gesagt - das gehört eigentlich in den anderen Thread, ich würde mich hier schon gerne auf die rechtlichen Aspekte beschränken. Deshalb habe ich das mal dahin verschoben...
Viele Grüße,
Torsten
Zitat
daß 'ne Überweisung ja 'ne Woche dauere
Tz, ich würde mit der Firma nichts mehr zu tun haben wollen, wenn das wirklich so abgelaufen ist.
Viele Grüße
Tomi
wir reagieren normalerweise nicht auf Threads hier oder anderen Foren , aber aufgrund der enormen Meldungen und offenbar Haarspalterei hier möchten wir uns doch zudem Thema äussern.
1) Finden wir es schon eine sehr interessante Leistung das Herr Torsten eine private Anfrage hier öffentlich macht.Aber nun gut.
2) Sollte Herr Torsten bei der Sachlage auch korrekt bleiben.
Wir haben nie behauptet das ein Decal 150€ kostet.Das ist Quatsch.Wenn Herr Torsten das so gelesen haben will , sorry wurde von uns nie behauptet.Diese Sache ging über mehrere E-Mails - hier wurde aber wohl nur eine gezeigt.
Die Finanzielle Sachlage wurde ausführlich erklärt und sieht völlig anders aus. Wir werden diese hier nicht weiter offen legen geht keinen etwas an.
Es kann natürlich sein das Herr Torsten eine Zahl zuviel getippt hat am Ende .
3) Die rechtliche Lage wurde Herrn Torsten erklärt ,dazu sind wir verpflichtet.
Es wurde darüber informiert das er sich strafbar macht wenn er keine Genehmigung vorliegen hat, es ging dabei nicht nur um die Betriebsnr. sondern um mehr . Und selbst wenn es nur um eine Betriebsnr. gegangen wäre , ist es korrekt.
Das ganze aus einem einfachen rechtlichen Grund:
Wir stellen Decals ab einer Auflage von 10 Stk. her. Das fällt aufgrund der Menge in den Bereich gewerbliche Herstellung und Nutzung.Gerichte sehen das so . Weil niemand stellt sich 10 gleiche Modelle auf seine Modellbahn oder Vitrine, also geht man von einer Gewerblichen Nutzung aus. Ob diese eintritt oder nicht spielt erst mal keine Rolle , Sie wäre möglich.
Der Gesetzgeber geht von Handelsüblicher Menge aus. Diese ist dehnbar - so wird keiner etwas im Supermarkt sagen wenn einer 20Fl.Bier kauft. Wenn Sie aber bei YX 20 gleiche Fernseher kaufen wollen - schon.Weil 20 Flaschen Bier Trinken - naaja wenns hilft - aber Sie werden nicht auf 20 Fernsehern gleichzeitig Fernsehen wollen.Liegt also der Verdacht nahe einkaufen und weiterverkaufen - das nennt man Handel und somit gewerblich.
Wir müssen also von einem gewerblichen Rahmen ausgehen - ob der Eintritt spielt jetzt keine Rolle - für uns ist es Gewerblich. Wenn also das ganze gewerblich wird ,MUSS man bei der Sache eine Lizens/Genehmigung haben.Das eine Betriebsnr. an sich keine benötigt ist klar , wobei da auch schon Richter vorsichtig werden weil offen ist in wiefern die Schrifttype der DB geschützt ist (offenes rechtliches Verfahren) also auch Lok Nr.
Vielmehr geht es um die Möglickeit Modelle mit diesen Decals zu verändern und somit Fälschungen über Internetplattformen,Börsen,Treffen zu veräussern.So etwas gab es vor Jahren schon und wurde und wird von allen Herstellern verfolgt.(Wir haben deshalb die Herstellung eigener Decalserien eingestellt um diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben)
Daher müssen wir den Kunden über diese Rechtlichen Sachlagen informieren . Nichts anderes haben wir gemacht.Was der Kunde letztendlich daraus macht ist seine Sache , wir müssen es Mitteilen und Dokumentieren , falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt .Weil wir sonst auch den Rüffel bekommen ,weil wir als Gewerbebetrieb die Rechtliche Sachlage kennen MÜSSEN und an den Kunden weitergeben MÜSSEN . Ich ziehe mir keinen Schuh an für Müller Lieschen sein Schwarzgeldkonto auf Timbuktu oder Rechtsverletzungen .Weil sowas schnell 5-6stellig wird.Kollegen haben deshalb ihren Wohnsitz schon auf eine Parkbank verlegt.
5) Viele reden hier über Zubehörteile und Basteln , das ist eine völlig andere Geschichte und wird hier netterweise zusammengewürfelt. Es wird niemand jemandem sein basteln absprechen , auch nicht wenn er Zuhause mit einem Drucker etwas ausdruckt oder Pinselt oder verändert. Davon leben KSH .
Es geht auch nicht um Zubehör was Kollegen anbieten und Herstellen solange es keine Abgüsse von exestierenden Teilen / Modellen ist.
Sondern wie es jemand bereits sagte um Lizensrechte,Genehmigungen etc.
6) Herr Torsten - Zu dem Thema Rechtslage erklären . Wird nicht auf der Internetseite erklärt weil nicht für jeden von belang.Das machen wir im direkten Kontakt. Wir sind dazu nicht verpflichtet weil die Rechtslage sehr unterschiedlich ist was das angeht.Das füllt Bücher die so dick sind wie das Telefonbuch von München und Hamburg zusammen.
Übrigens ist es üblich und völlig normal das solche Genehmigungen dem Auftraggeber/Kunden vorliegen .Wir reden nicht vom Stein des Weisen den keiner hat.
7) Umgangston - dieser war freundlich und nett. Wenn sie sich auf den Schlips getreten fühlen - sorry aber daran kann ich nichts ändern.Bauchpinseln gibt es bei uns nicht.
8) Zu dem Modell haben wir Ihnen das ganze erklärt . Es liegt an Ihnen - nicht an uns.
9) Geldtransfer - ich schlafe nicht in einer Bank und laufe meiner Bankmaus nicht täglich 10x hinterher. Ich habe wichtigeres zutun. Wir machen kein Onlinebanking.Banklaufzeiten sind sehr flexibel und können von 2 Std. bis zu 10 Tagen dauern. Unser Versandzyklus ist max.48Std. nach Zahlungseingang.Das reicht völlig aus , wer es schneller will kann per PayPal oder Creditcard oder Lastschrift bezahlen . Da geht es Tagesgleich raus per DPD.Schneller geht nix.Überweisungen dauern - ist einfach so.
Wenn der Banktransfer Ihnen zu lange dauert ,wenden Sie sich bitte an IHRE Bank. Diese ist IHR Ansprechpartner. Nicht wir.
- Tomi - Postbank braucht sogar bis zu 14 Tage für den Zahlungsverkehr -
Alle anderen Punkte die Herr Torsten hier nennt werden wir nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren sondern wurde ausführlich Herrn Torsten mitgeteilt,erklärt und Lösungen aufgezeigt.Das schon vor geraumer zeit ohne eine Reaktion seitens Herrn Torsten .
Vielmehr wird es von Ihm hier breitgetreten , was eigentlich alles aussagt.
Wir finden es nur erschreckend wie manche Schreiber sich hier äussern über Vorgänge die sie nicht im ganzen kennen , die unser Unternehmen nicht kennen und soweit ersichtlich auch noch nie mit unserem Unternehmen in Kontakt standen .
Was hier angesprochen wurde wegen AGB`s der Hersteller müssen wir eines klarstellen: AGB`s für Endverbraucher sind anders als für Gewerbliche. In vielen AGB`s sind solche Bestimmungen enthalten , betreffen aber nur Gewerbliche (Händler usw.) und daher nicht für jedermann einsehbar.
Alle Hersteller wissen das Modellbahner und Bauer Ihre Modelle verändern , das will auch niemand unterbinden. es geht um das gewerbsmässige .
Was hier jemand angedeutet hat wegen der Intermodellbau und Club:
Es gab einen Club der vor Jahren Eisenbahnwaggons selber bedruckt hat mit dem Design der Coca Cola Dosen. Man wollte zeigen wie Kühlwaggons mit Coca Cola Werbung aussehen könnten.
Schade das Verantwortliche dieser Firma vor Ort waren , wegen Markenpiraterie und Urheberrechtsfragen in anderen Bereichen und förmlich drüber stolperten. Dann kam wohl hinzu das auf nachfrage solch ein Modell Verkauft wurde,ausgerechnet an einen der Anwälte der Firma. Dummheit muste bestraft werden. Das war auch damals ein Thema in der Presse "Wo fängt Spielzeug an und hört es auf " oder so ähnlich war da der Wortlaut.
Auch hier ging es nur um Lizensrechte usw. nicht um das Umbauen sondern das was bei Decals im Raume steht - Eigentumsrechte und Lizensrechte usw.
Hätte man es nur für den Keller gemacht , naja . Nie gezeigt - naja.
Aber so wurde es öffentlich gezeigt, ein Name benutzt ,nachempfunden (rechtlich sagt man wohl kopiert dazu) und dann auch noch Handel betrieben -da gab es kein halten mehr.Verein hin - Privat her.
Jörg Hüsgen
Geschäftsleitung
KTD/HHB
Zitat
... Herr Torsten...
Wir finden es nur erschreckend wie manche Schreiber sich hier äussern über Vorgänge die sie nicht im ganzen kennen , die unser Unternehmen nicht kennen und soweit ersichtlich auch noch nie mit unserem Unternehmen in Kontakt standen .
ich finde es erschreckend, daß ein Geschäftsführer nicht in der Lage ist, einen Kunden korrekt anzusprechen. Und das noch in einem öffentlichen Forum...
Gruß
Kai
@Nr. 80 Kai:
Der Nick von Torsten ist "Torsten Lang", ob das tatsächlich sein Nachname ist, kann ich jetzt nicht sagen (ich kenne ihn nicht persönlich), denn bei seinen Daten ist der Nachname wieder mit "L." abgekürzt. Deshalb ist für mich die Bezeichnung "Herr Torsten" von Herrn Hüsgen für mich nachvollziehbar.
@Nr. 79, Herr Hüsgen:
Die Schrifttype an DB-Loks ist meines Wissens DIN 1451 Mittelschrift. Dies ist eine Normschrift, die auch z. B. an den ehem. deutschen Nummernschildern bis 2000 verwendet wurde. Ob die DB deshalb für sich diese Type schützen lassen kann bezweifle ich, obwohl heute vieles möglich ist.
Gruß aus Freising
Christian Strecker
Er bracht in ähnlicher Schrifttype "Politur" an, dort wo sonst "Polizei" stand. Ein bisschen Spaß sollte wohl sein...
Das fanden die ehemaligen Eigentümer des Motorrads nicht besonders lustig und sagten nur kurz und knapp "mach das weg, sonst gibt es Ärger" und es gab eine Mängelkarte.
Ohne "Politur" fährt der pfeifende Ziegelstein noch heute rum...
Zitat
Sie werden nicht auf 20 Fernsehern gleichzeitig Fernsehen wollen.Liegt also der Verdacht nahe einkaufen und weiterverkaufen - das nennt man Handel und somit gewerblich.
Na, das ist aber sicher nicht ganz richtig. Wenn ich bei Saturn 20 Fernseher kaufe, weil ich die z. B. verschenken möchte, dann glaube ich kaum, dass das Finanzamt sich dafür interessiert. Erst wenn ich - ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben - regelmäßig z. B. bei ebay als privater Verkäufer von Fernsehern auftrete, kommt der Verdacht auf. Und selbst dann besteht immer noch die Möglichkeit, einen solchen Verdacht glaubhaft zu entkräften.
Ebenso verhält es sich sicherlich mit decals. Wenn ich 10 gleiche decals bei einem KSH kaufe, kann wohl niemand daraus einen gewerblichen Hintergrund konstruieren, erst recht nicht, wenn der KSH mich sozusagen zum Kauf einer Mindestmenge "zwingt" , ich also 10 kaufe und 9 wegwerfe. (Schließlich weiß doch jeder, dass wir Modellbahner alle irgendwo ein wenig bekloppt sind).
Gewerblich wird es erst dann, wenn ich mit den decals regelmäßig als Wiederverkäufer (oder als Verkäufer von damit umgerüsteten Loks/Wagen) in Erscheinung trete.
Unabhängig davon sind natürlich Schutzrechtverletzungen zu sehen, die aber nichts mit der Menge zu tun haben.
Gruß
K.U.Müller
Anders beim Urheberrecht: hier ist es unerheblich, ob jemand gewerblich oder privat verkauft. Ausserdem gilt dort, anders als beim Geschmacksmuster, das zweidimensionales Foto einer 3D-Skulptur (und umgekehrt) rechtlich ebenfalls als "Kopie". Deshalb ist das UrhG auch das Lieblingsgesetz der Abmahnanwälte. Darunter fallen beispielsweise einige der bekannten Fälle einzelner Ed H*rdy- oder Abercr*mbie & F*tch-Klamotten, die eindeutig nicht-gewerbliche Verkäufer über Ebay angeboten hatten. Auch bei dem Fall mit der Klicky-Bibel ist Playmobil über das Urheberrecht vorgegangen. Der Fall wurde nie gerichtlich geklärt, es ist höchst zweifelhaft, ob sie mit ihrem Massenprodukt damit durchgekommen wären.
Die Anwendung des Urheberrechts setzt eine persönliche, geistige Schöpfung voraus, die quasi ein literarisches oder künstlerisches Werk darstellen muss. Das ist bei irgendwelchen designten Firmenlogos zwar der Fall, bei einer Loknummer in DIN-Normschrift kann man das aber vergessen.
Gruss,
Andreas
Zitat
- Tomi - Postbank braucht sogar bis zu 14 Tage für den Zahlungsverkehr -
Die Dauer von 14 Tagen für eine Überweisung war vor 15 Jahren vielleicht "normal", aber heute definitiv nicht mehr.
Es gibt, falls noch nicht bekannt, auch Ausführungsvorschriften für Überweisungen. Daran sollte bzw. muss (ist ja eine Vorschrift) sich eigentlich jede Bank halten. In diesen Ausführungsvorschriften ist exakt festgelegt, wie lange eine Überweisung dauern darf. Das ist z.B. bei einer Überweisung von der einen zu einer anderen Bank maximal 3 (in Worten DREI) Werktage bzw. Banktage. Bei Auslandsüberweisungen natürlich entsprechend länger.
Also, das mit 14 Tagen kann getrost vergessen werden !!!
Sollten Ihnen Banklaufzeiten von 14 Tagen unterkommen, dann stimmt etwas nicht mit Ihrem Konto bzw. dem Konto der gegnerischen Bank. Hier sind dann Kontoüberziehungen oder ähnliches der Grund, aber keineswegs die Banken selbst.
Gruß
Tomi (der lange Zeit ein Kleingewerbe betrieben hat und weiß, wovon er spricht, denn die Unterlagen der Banken liegen hier Ordnerweise herum)
PS. Dem von Herrn Müller geschriebenen muss ich voll und ganz zustimmen.
da haben wir es mal wieder . Eine Sachlage wird nur aus " einer " Sicht , hier von Thorsten , dargestellt und dadurch falsch wiedergegeben . Das muß nicht einmal bewusst der Fall sein und auch keine Böswilligkeit beinhalten . Er stellt die Angelegenheit , lediglich aus seiner Sicht dar und lässt zudem inhaltlich Dinge weg , die letztendlich ein völlig anderes Bild ergeben . Dazu hat sich , Herr Hüsgen , in einer freundlichen und durchaus sachlichen Weise geäußert und dazu , was er gar nicht hätte hier tun müssen , eine umfangreiche Aufklärung der Rechtslage gegeben . Er wehrt sich , aus meiner sicht zu Recht , gegen Beurteilungen seines Handels und über seine Firma , von Leuten die Ihn nicht einmal kontaktiert haben und somit nicht mal , im ansatz , kennen , sich aber " anmaßen " , anders kann man das nicht nennen , eine Beurteilung abzugeben , die jeder Grundlage entbehrt .
Ein Ding hat immer zwei Seiten . Und es ist schlichweg ein Gebot der " Fairnis " beide Seiten zu beleuchten , bzw . zu benennen . Das hat Thorsten offensichtlich unterlassen , aus welchen Gründen auch immer .
Wir hatten mal einen ähnlichen Thread betreffend die Firma Kühn .Da kommt auch nichts mehr , weder eine Aufklärung , wie es denn nun bereinigt wurde , geschweige denn eine ordentliche Entschuldigung .
Und damit sollte dieser Thread beendet werden , das ist meine Meinung .
Gruß
Thomas
Du hast schon recht, nur würde ich persönlich schon ganz gerne wissen, woran man nun ist. Es gibt hier nun beide "Parteien", die könnten die Sachlage aufklären. Aktuell sehe ich nämlich einige widersprüchliche Dinge.... sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.
Hier wäre eine Aufklärung für alle Beteiligten wohl sinnvoll.
Vielleicht liegt es ja wirklich nur an ein paar Worten oder Sätzen, die vom einen oder anderen auch nur falsch interpretiert wurden, was ja auch mal passieren darf.
Gruß
Tomi
ich denke mal , Herr Hüsgen , hat sehr sachlic und für mich ohne irgendwelche Widersprüche , die angelegenheit dargestellt . du mußt auch bedenken , das er gegenüber seinen Kunden so etwas wie Vetrauensschutz und Datenschutz waren muß , auch das hat er getan .
Das ist auch eine Sache die reinweg Thorsten und Herrn Hüsgen betrifft, da sollten wir uns raushalten .
Gruß
Thomas
Vollkommen richtig, nur hat man gerade jetzt als "Mitleser" ja so gewisse Zweifel, die eigentlich nur zwei der hier Anwesenden bereinigen können.
Mich gehts ehrlich gesagt auch nichts an, nur finde ich manche Aussagen schon etwas merkwürdig, die mir dann doch bezüglich der Glaubwürdigkeit einiges zu denken geben.
Viele Grüße
Tomi
bitte das Folgende jetzt nicht nur alleine auf diesen Faden und deren Beteiligten sehen, sondern allgemein:
Mir ist in letzter Zeit öfters aufgefallen, daß von den Thread-Eröffnern leider nur Teile des Sachverhaltes dargelegt wurden (wenns Emmotional war, kann man es durchaus Verstehen) und dann auf Reaktionen von den Forumanern gewartet wurde. Kamen entgegengesetzte Äußerungen, sind dann oft ein paar Details hinzugefügt worden.
Deshalb mein Wunsch für die Zukunft. Wenn solche Sachen zur Sprache gebracht werden, bitte erstmal sachlich bleiben (auch wenns schwer ist) und bitte den Sachverhalt komplett darlegen. Vor allem bei noch offenen Angelegenheiten wäre ich persönlich vorsichtig, solche Sachen in Forum zu bringen.
Auch bitte bedenken, daß der genaue Schriftwechsel in der Regel eine Verschlußsache zwischen den direkt Beteiligten ist (gilt für die Beteiligten genauso wie für die Forumaner).
Wenn jeder das beherzigt und ruhig bleibt, glaube ich, daß dann alle durchaus von solchen Sachen profitieren können.
Gruß aus Freising
Christian Strecker
@ 90 volle Zustimmung.
Herr Hüsgen, vielen Dank für die Aufklärung der eigentliche Sachlage, denn die Formulierung des Themas in diesem Thread, lässt doch etwas anderes vermuten.
Ich habe sofort nach Eröffnung dieses Thread eine Anfrage an die Fa. Brawa gerichtet, ob es denn wirklich strafbar ist, Modelle zu modifizieren. Brawa deswegen, weil ich gern ihre Modelle als Basisfahrzeug für Umbauten verwende. Ich war durch die Beiträge hier etwas verunsichert. Hab von Brawa noch keine Antwort, vieles wurde inzwischen ja auch geklärt.
Mich würde dennoch mal interessieren, ob Hersteller mit einem gelassenen "Wohlwollen" Umbauten betrachten oder eher gerade so dulden und in Grenzfällen dann doch dagegen vorgehen, wie in oben geschildertem Fall des Pastors mit der Klicky-Bibel.
Herzliche Grüße
Thomas
Zitat
Dazu hat sich , Herr Hüsgen , in einer freundlichen und durchaus sachlichen Weise geäußert
Thomas,
offensichtlich ist Dein Empfinden ein Anderes als das meine, denn ich empfinde das Posting von Herrn Hüsgen alles andere als freundlich und sachlich. Ich emfinde es sogar als dermaßen unfreundlich, dass ich a. Torstens Sichtweise nachvollziehen kann (ohne alle Einzelheiten zu kennen) und b. mich wohl nicht der Gefahr aussetzen werde, mit diesem Unternehmen kommunizieren zu müssen.
Und Christian (#81), "Herr Torsten" ist so abfällig wie "Onkel Torsten". Deine Idee der möglichen Erklärung ist lächerlich.
Gruß
Alex
liegt doch wohl auf der Hand , daß Herr Hüsgen einen dicken Hals hat , wenn nicht alles gesagt wurde .Ich würde seine Art der Antwort weiterhin als sachlich betrachten , wenn gleich er auch einen gewissen Sarkasmus durchblicken läßt . Ist das nicht verständlich ?.Zur Kommunikation mit der Firma zwingt Dich doch niemand,insofern regst Du Dich über ungelegte Eier auf , sinnlose Polemik . Bezeichnend ist , das von " Anstoßer " dieses Threads nichts mehr kommt , zumindest bis jetzt .
Gruß
Thomas
nochmal, Torsten hat zumindest nicht offiziell hier im Forum seinen Nachnamen als solchen veröffentlicht, weswegen auch immer. Wie (über?)vorsichtig Herr Hüsgen mit rechtlichen Sachen ist, hat sich inzwischen hier auch schon gezeigt. Du hast ja Deinen Kompletten Namen hinterlegt, Torsten eben nicht und das ist zu Respektieren und stellt sich auch nicht zur Diskussion.
Nochwas zur Formulerung "Herr Torsten". Für mich als Bayer ist Österreich von den Umgangsformen her nicht weit entfernt. "Herr Torsten" ist demnach eine freundliche, hochachtungsvolle (!) Anrede zwischen Du und Sie.
Gut, da gebe ich Dir recht, die ganze Formulierung von Herrn Hüsgen ist für mein Empfinden auch nicht gerade offen und freundlich in der Stimmung. Sachlich aber korrekt (Zustimmung an Balu).
Gruß aus Freising
Christian Strecker
verständlich ist vieles, aber es macht immer einen guten Eindruck, wenn man als Gewerbetreibender professionell bleibt, und nicht emotional oder gar sarkastisch wird. Was Du genau an meinem Einwand polemisch findest, verstehe ich nicht, ist aber auch nicht wirklich wichtig.
Der 'Anstoßer' des Threads hat vielleicht auch anders zu tun, als alle paar Minuten nach einem ihn betreffenden Eintrag zu suchen. Manche arbeiten ja auch tagsüber. Ich denke schon, dass eine Antwort noch folgen wird.
Gruß
Alex
Zitat
Bezeichnend ist , das von " Anstoßer " dieses Threads nichts mehr kommt , zumindest bis jetzt .
Also warten wir ab. Ich bin mir sicher, dass Torsten sich meldet und vielleicht ein paar Sachen klar stellt.
Zitat
Gut, da gebe ich Dir recht, die ganze Formulierung von Herrn Hüsgen ist für mein Empfinden auch nicht gerade offen und freundlich in der Stimmung.
Meiner Ansicht nach ist eine korrekte Vorgehensweise die, welche auch von einem großen Digital-Spezialisten (-Hersteller), der hier im Forum auch sein "Unwesen" treibt (ist nicht negativ gemeint ), an den Tag gelegt wird. Er bringt die Sache meist auf den Punkt, argumentiert sachlich und verhält sich in Diskussionen eher zurückhaltend. Selbst in "Extremsituationen" wird es bei ihm nicht unsachlich oder gar unfreundlich, sondern es bleibt meist sehr konstruktiv. So sollte es sein.
Ich denke, die meisten wissen, wer gemeint ist.
Viele Grüße
Tomi
Gruß
Tomi (der meint, eventuell sollte Ismael den Thread schließen, um weitere Irritationen zu vermeiden)
lesen kann ich auch (Nickname), aber in Torstens "Stammdaten" siehts ein wenig anders aus. Der Nick muß ja nicht der natürliche Name sein, sonst müßte ich Eicher Tiger heißen.
Gruß aus Freising
Christian Strecker,
der meint, entspannt euch und legt nicht jedes Wort bzw. jede Formulierung auf die Goldwaage. Wir sind bis aus zwei Personen in dieser Angelegenheit nur Außenstehende.
Wenn mir beim Bemalen der Anlage dummerweise Farbkleckse auf den Minitrix ICE3 fallen, dann muss ich den ICE wegwerfen und darf ihn nicht mehr an Ausstellungen fahren lassen, weil ich ihne verändert habe? Und wenn ein Pantograf abfällt? Auch nicht mehr? Oder wenn eine Beschriftung so stark abgegriffen ist, dass die Betriebsnummer dadurch verändert ist? Und wenn ich dann ein Decal drübermache, damit die Nummer wieder lesbar wird?
Also ich verändere meine Modelle weiterhin nach Lust und Laune und lasse sie auch so an Ausstellungen fahren, wenn mir das Freude macht. Wen ich sowas verkaufe, dann verkaufe ich einerseits das Basismodell plus andererseits Material plus Arbeit für die Veränderung, also eine Zusatzdienstleistung.
Gruß
Tomi
Edit: Das mit dem schließen des Threads hat sich wohl erübrigt.
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