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THEMA: Verkauf von Markenware auf eBay
Tolle Wurst..., da werden sich noch ganz andere als Scout & Co die Hände reiben...
Und selbst als Privater gibt's noch Fallstricke, alles eine Frage der Sichtweise...
Gruß E&H
Der Verkauf über das Internet macht bei manchen Händlern doch bestimmt über 30% ( mal Vorsichtig geschäzt ) vom Umsatz aus.
Also müsste eigendich jeder Hersteller ( gilt das auch für Moba Händler ? ) glücklich sein wenn er seinen Ware los werden kann.
Verstehe da einer unser deutsches Recht
Holger
Edit: der darüber nur mit dem Kopf schütteln kann
Problem ist eben nur, daß durch das Internet viele örtliche Anbieter verdrängt werden und die Hersteller ihre Produkte nur noch an die Kunden verkaufen können, die im Internet kaufen können oder wollen.
Gruß Lothar
Diesen Djungel aus abmahnwahsinn und Rechtsanwälten und Firmen die das bis zum Exzess ausnutzen kann doch keiner mehr durchschauen. Und das Deutsche "Recht" tut sein übriges. Es ist wie im Lotto, mal gewinnt man, meinstens verliert man eine klare Linie ist nicht zu erkennen. Das ist meiner Meinung nach Verfassungswidrig. wenn das "Recht" von der Meinung einzelner Richter abhängig ist, die mit halbwissen Entscheidungen treffen müssen. Das kann nicht funktionieren.
Gruß *michi*
@ Holger und Michael:
Vielleicht hilft, den Text genau zu lesen, um die Entscheidung des Richters zu vertsehen:
Zitat
Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Auktionshaus im Internet verkauft.
Wichtig hier: "anders als vereinbart"
Zitat
Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hatte der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken Scout und 4YOU in seinen Auswahlkriterien für "zugelassene Vertriebspartner" den Verkauf über eBay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen.
Die Händlerin hatte also einen Vertrag abgeschlossen, den sie dann trotz erfolgter Abmahnungen wieder gebrochen hatte. Somit muß sie nun tapfer sein und die Konsequenzen tragen...
Gruß
Kai
den Verkauf von Markenware kann doch eigentlich nur der Hersteller dieser Markenware veranlassen, oder sehe ich das falsch?
Wen es sich also der Hersteller leisten kann, dann muss er entweder ein guter Freund der Händler ohne Internetanschluss sein, oder will er in die Insolvenz.
Es sollte doch jeder Hersteller froh sein, wenn seine Produkte verkauft werden, und das geht nun in der heutigen Zeit wohl kaum noch ohne Internet.
Wenn der Hersteller nur verhindern will, dass gebrauchte Produkte seiner Fertigung im Internet verkauft werden, weil er seine neuen dann evetuell dann nicht los wird, so dürfte er einem Irrtum aufsitzen.
Es wird sicher einige Leute geben, die nach dem Motto "Geiz ist Geil" einkaufen, meist kaufen aber doch die Leute gebrauchtes, denen das geld fehlt, neues zu kaufen.
Die Mehrzahl der Ebay-Verkäufer verkauft doch nur gebrauchte Dinge, um sich dann neuere wieder zu kaufen.
Die Dinge, welche er natürlich dann unterm Neupreis verkauft, kaufen in Regel Leute, welche sich die Dinge neu nicht kaufen können. Unter diesen Leuten hätte der Hersteller ohnehin keine Kunden.
Nur wenn ich mein "Markenfabrikat" nicht verkaufen darf, fehlt mir dann irgendwann der Platz um mir ein neues "Markenfabrikat" zu kaufen. Und damit verliert er mich auch als Kunden.
So sehe ich das.
Gruß
Roland
verallgemeinern ist bei juristischen Dingen so eine Sache . Es gilt grundsätzlich,die Besonderheit des Einzelfalles zu beachten . So macht es z . B . im Strafrecht bei einer Körperverletzung schon einen Unterschied , ob jemand einem anderen ohne Grund eine reinhaut ,oder, ob man sich ggf. gegen einen Angriff zu Wehr setzt . Eine Körperverletzung ist in beiden Fällen der Fall , denn , wer sich wehrt , fügt dem Angeifer ja auch etwas zu .Da kann man aber jetzt nicht hergehen und schreien " Körperverletzung " muß bestraft werden . Denn , der eine handelt rechtswidrig , der andere in Notwehr .
Und wenn man hier richtig ließt , @ 4 Kai hat das richtig erkannt , geht es hier eindeutig um den Verkauf von Markenware eines Händlers bei ebay oder in einem anderen " Internet -
Auktionshaus " . Damit ist keineswegs die Internet - Verkaufs - Seite eines Händlers gemeint.
Das Recht ist in keinem Fall von der Meinung eines Richters abhängig . Ein Richter ist zunächst einmal unabhängig ,das heißt , er ist niemandem unterworfen , ausser dem Gesetz , nach dem er sein Urteil zu fällen hat . Und die Urteilsbegründung ist dazu da , das seine Entscheidung durch ein übergeordnetes Gericht überprüfbar wird , also transparent . Und es ist gut so das unser Rechtsytem so aufgebaut ist . In den Zivilkammern der Landgerichte sitzen gut ausgebildete studierte Juristen ,oftmals mit Dr. Titel ( haben also promoviert ) und die schlafen bestimmt nicht mit den Füßen in der Steckdose . Solchen Menschen Halbwissen vorzuwerfen ist schon sehr vermessen .
Kein Hersteller wird etwas gegen die Internet - Seite eines Händlers ( Kunden ) haben , weil das in der heutigen Zeit einfach der Trend ist .Wenn aber Händler in einer Internet - Auktions - Seite schlichtweg zocken und den Preis durch dubiose Bieter noch in die Höhe treiben ist es das gute Recht des Herstellers , dem Einhalt zu gebieten .
Im konkreten Fall ging es ja wohl um eine eindeutige Vetragsverletzung des Händlers.
Insofern liegen einige Antworten in diesem Thread , denke ich , völlig neben der Sache .
Gruß
Thomas
Zitat
In den Zivilkammern der Landgerichte sitzen gut ausgebildete studierte Juristen ,oftmals mit Dr. Titel ( haben also promoviert ) und die schlafen bestimmt nicht mit den Füßen in der Steckdose .
Gott erhalte Dir Deinen guten Glauben. Die Qualität der Juristen hat mit ihrer Zahl naturgemäß abgenommen. Eine Promotion ist da noch kein gegenteiliger Beweis. (Ich wohne in der Nähe von Bergisch Gladbach....
Wie kommt es sonst, dass gerade im Zivilrecht Urteile im Instanzenweg häufig in ihr Gegenteil verkehrt werden - im selben Einzelfall wohlgemerkt? Das Gesetz ist dasselbe, aber die Sichtweise von Richtern ist doch offensichtlich sehr unterschiedlich. Ihre Unabhängigkeit ist wichtig, aber das verleitet sie anscheinend auch zu mitunter schlampiger Arbeit und abenteuerlichen Gesetzesauslegungen.
Das zeigt sich m. E. auch an dieser haarsträubenden Begründung des LG Mannheim:
Zitat
Die Mannheimer Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Umstand, dass Internet-Plattformen nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bieten.
Warum wollen Elfenbeinturm-Juristen mündige Verbraucher dazu zwingen, bestimmte Artikel in einem Fachgeschäft mit angemessenem Ambiente zu kaufen? Letztlich geht es den Klägern doch nur darum, die Marktmechanismen außer Kraft zu setzen. In meinen Augen sind die hier zitierten Verträge zwischen Produzent und Händler sittenwidrig, vor allem dann, wenn der Produzent eine gewisse Marktmacht erreicht hat.
Gruß
K.U.Müller
Wenn nun etwas bei eBay vertickt wird, ist der Preis natürlich nicht zu beeinflussen. Mit ziemlicher Sicherheit kann man aber davon ausgehen, dass der Artikel nicht zum UVP rausgeht. Und genau das schadet dem Hersteller und dem Konzept des parallelen Direktvertriebs in seinen Stores. Gut möglich also, dass man zukünftig auch sein Gecko-Pullover oder iPod nicht mehr bei eBay bekommt.
In der Modellbahnbranche sehe ich keine Gefahr, da mir kein Hersteller bekannt ist, der so stark auf dieses Konzept des Direktvertriebs setzt und in der Preisgestaltung sind die Händler relativ frei.
zu #8 Die Relativität in der Preisfreiheit besteht allerdings nur bedingt. Ich habe erfahren, dass kleine ortsansässige Händler sehr schnell aus den Lieferverträgen der großen Hersteller entlassen werden und keine Ware mehr bekommen, wenn sie den vorgegebenen Rabattrahmen unterschreiten. Das ist offenbar bei großen Händlern mit üppigem Internetauftritt nicht der Fall, wie könnten sie sonst Rabatte bis 25 % gewähren, während Kleinhändler unter 10 % bleiben müssen.
Winnie
Ebay ist nunmal nicht wirklich erste Adresse.....
LG, AlfredB.
Wie war ein Spruch in den 80er Jahren: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an Gerechtigkeit in der deutschen Justiz".
Und, mit Verlaub, ich durfte selbst schon mehrfach erleben, wie das Amtsgerericht Erlangen mehr als offensichtlich sich einer Partei verpflichtet fühlt. Der Weg zum OLG nach Nürnberg brachte dann "seltsamerweise" ein anderes Urteil.
Wieso sollte dies im obigen Fall anders sein ....
Dieser wurde festgestellt. Punkt.
LG, AlfredB.
gehört diese Diskussion nicht eigentlich in OT ebay die x-te ....? Wäör mir persönlich jedenfalls lieber!
Ein schönes Wochenende wünscht
Albrecht.
einen offensichtlich rechtswidrigen Vertrag kann man nicht brechen - er ist von vornherein ganz oder in Teilen nichtig. Und wer versucht, mit dubiosen Verträgen das gesetzliche Verbot der Preisbindung zu umgehen, handelt rechtswidrig. Das Gericht hat das im vorliegenden Fall zwar so nicht festgestellt. Aber hier gilt der Spruch: "Auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist Du in Gottes Hand.". Wer sagt also, dass die Götter des nächsten Gerichtes, das mit Sicherheit mit einem ähnlichen Fall beschäftigt werden wird, nicht zu einem ganz anderen Urteil kommen werden? Auf Dauer werden die OLG mit ihren Beschlüssen, Revisionen nicht zuzulassen, keinen Erfolg haben und wir kommen zu einer höchstrichterlichen Enscheidung des BGH.
Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die haben den letzten Schuss noch nicht gehört und meinen, das Internet erfolgreich bekämpfen zu können. Es wird weder den Mobaherstellern noch anderen auf Dauer gelingen, gegen den Strom zu schwimmen.
Gruß
K.U.Müller
@14: Um endgültig OT zu werden: Ich kenn mich als Österreicher mit dem deutschen Recht nicht aus, aber das OLG kann das Rechtsmittel "Revision" einfach so untersagen? Was für ein Rechtssystem ist das denn?
lg Michi
Nicht aber um den Internetverkauf ansich, oder habe ich da was überlesen?
Gruß Björn
Beispiel:
Ich konnte bei einem Strafzettel nachweisen (war zu diesem Zeitpunkt ca. 300km weg auf einer Schulung) , das ich nicht der Fahrer des (Firmen-)Wagens war.
Bußgeldstelle: Ignoriert den Nachweis, schickt die Angelegenheit an's Gericht.
Vor Gericht sollteman einen Anwalt haben. Na, bei so einer eindeutigen Angelegenheit macht das ja nichts, wenn man keinen Rechtschutz hat.
Denkste:
Urteil:
Ja, eindeutig, ich war nicht der Fahrer, aber meine Anwaltskosten musste ich selber tragen (Amtsgericht Forchheim/Ofr). Da ich ja "freigesprochen" wurde, war gegen dieses Urteil kein Rechtsmittel möglich.
DAS ist das deutsche Rechtssystem.
Deutschland ist m.M.n. ein völlig verlottertes, korruptes Land - und hätte ich das nötige Kleingeld, wär ich schon lange weg.
.. eigentlich wollte ich in diesem Forum nichts mehr schreiben, da hier zuviele mit Scheuklappen oder rosaroter Brille durchs Leben gehen .... ich werd euch den Gefallen tun.
Revision gegen ein Urteil betrifft in Deutschland (in AT kenn ich mich nicht aus) auch nur den Richterspruch, nicht das ganze Verfahren.
Ich bin kein Jurist, aber ein guter Freund von mir hat ausgerechnet über dieses Thema promoviert.
@17: dann gab es kein "Urteil"
Verlottert und korrupt sind andere Länder, in Deutschland ist das Recht schon eine sehr ernst genommene Sache. "Gekaufte" Urteile gibt es nicht und die Richter die ich bisher kennengelernt habe sind coole Socken.
Nur musst Du gute und pfiffige Rechtsanwälte haben, die sich genau auskennen, denn die meisten Richter überlassen im Prinzip Gutachtern die "Rechtsfindung" und das bedeutet, dass die Auswahl der Gutachter sehr wichtig ist. Ich habe in mehreren Fällen bereits festgestellt, dass sich die Richter fast nur noch auf diese Gutachten verlassen.
Daher sollte man verteufelt aufpassen, welchen Anwalt man nimmt. Denn die meisten geben nicht offen zu, dass sie von bestimmten Fachbereichen keine Ahnung haben. Und da helfen dicke Teppiche und Doktorentitel auch nicht weiter...
Zitat
......in Deutschland ist das Recht schon eine sehr ernst genommene Sache. "Gekaufte" Urteile gibt es nicht und die Richter die ich bisher kennengelernt habe sind coole Socken.
Zitat
...die meisten Richter überlassen im Prinzip Gutachtern die "Rechtsfindung"...
ah ja. Hauptsache cool .....
Gruß Karl-Heinz
@ 17 , Alex , ich gehe davon aus , das Dein Bußgelverfahren vom Gericht eingestellt wurde . Das ist kein Urteil sondern lediglich ein gerichtlicher Beschluß . Ein Urteil welches einen Freispruch zum Inhalt hat wird immer zu Lasten der Staatskasse ausgeprochen und dann werden dem Anwalt jedoch nur Mindestvergütungen gezahlt . Da hat Dein Anwalt vergeigt,indem er nicht auf Freispruch gedrängt hat . So konnte er jedoch von Dir die höheren Gebühren fordern .
@ 18 , Peter , das sich Richter oft auf Gutachter verlassen ist verständlich , denn sie können nicht
in jedem Bereich Fachwissen haben .Es spielt auch eine Rolle , wer denn den Gutachter bezahlt , die Klagende - oder die Verklagte Partei auf jeden Fall kommt der Name " Gut " - Achter nicht von ungefähr .
Bei mehr als über 50.000 Anwälten müssen die armen Kerle sehen ,das auch sie mit dem Hintern an die Wand kommen . Nicht jeder z. b. bietet Mäklin zum Verkauf an um dann , in einem Zug , gleich mehrere Millionen an Provision zu verdienen . Da muß genommen werden , was kommt . Und wenns dann schief geht , war es der Richter .
Gruß
´Thomas
Gruß,
Meist nimmt der Richter dann einen aus einem Industrie-und Handelskammerverzeichnis staatlichen Vereidigten, der "ungefähr" aus der Branche kommt und der das Honorar auch gerne nimmt (in den heutigen Zeiten ist ja Honorar - rar).
Ich habe erlebt, wie ein Architekt (!) über die Qualität einer Dampfsperre ein Gutachten abgeben sollte (und der wusste nicht einmal was für ein Kunststoff das war, unglaublich. Das Gutachten war so schlecht, dass selbst der Richter es zur Seite packte und mit Vergleich drohte) oder ein Lebensmittelchemiker über die Folie für Textilverpackung (für Fachkollegen: es ging um sterisch gehinderte Phenole) um ein Gutachten gebeten werden sollte.
Im Fall 2 konnte ich das Verhindern und die MPA (staatl. Materialprüfungsanstalt) in Darmstadt um Abgabe eines Gutachten vorschlagen, was vom Richter schon alleine wegen dem wichtigen Namens dann auch genommen wurde.
Ist Dein Rechtsanwalt allerdings Prinz Valium oder ähnlich - schlechte Karten. Man kann nur sich vorher kümmern. Evtl. beim Berufsverband, Gewerkschaft, Mieterschutzbund usw. fragen und sich einen guten vorschlagen.
Zum Schluss der Satz eines Richters vom Landgericht zu Münster, als ein Beklagter feststellen musste, dass das Urteil gegen ihn ausfiel: "Sie bekommen vor Gericht keine Gerechtigkeit, nur ein Urteil".
Oder dann noch die altbekannte Binsenweisheit : "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand".
Alex, die Hauptsache ist doch , das du für den Verstoß nicht ungerechtfertigt gerade stehen mußtest .die Kosten müßte eigendlich die Bußgeldstelle zahlen , wenn die ein sinnloses Verfahren in Gang bringen .
Peter ,leider ist das so ,Recht haben und Recht bekommen ,sind zwei Paar Schuhe .
Gruß
Thomas
@22 Balu
Das ist ebenso ein typisches Vorgehen. Der Richter hätte natürlich ein Urteil sprechen können, aber das ist ja gegenüber der Verfahrenseinstellung mit mehr Arbeit verbunden. Es ist schon ein Trauerspiel: Der Rechtsstaat verkommt zum Rechtsverweigerungsstaat. Obwohl wir soviel Juristen haben, wie nie zuvor, oder gerade deshalb?
Gruß
K.U.Müller
Ich denke (war ja in Bayern) da sollte ein Exempel statuiert werden - wer sich gegen die Allmacht des Staates wehrt, kriegt richtig Ärger.
Imer dran Denken: RECHTS-Staat. Die Betonung liegt eindeutig auf RECHTS
Wie so viele Beiträge hier,gehört auch der nicht zum Thema !
@ Nr.17 fjtreiber
Hallo Alex !
Du schreibst von einem "Firmenwagen",dann geht der Strafzettel doch an den Halter des
Fahrzeuges ! Hat Deine Firma (Fahrtenbuch ) den Zettel an Dich weitergereicht ?
Oder wie konnte der Fahrer ermittelt werden (Deine Adresse)
...so ganz blick ich da nicht durch.
Gruß : Werner S.
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