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THEMA: Twin Center geht nicht mehr an

THEMA: Twin Center geht nicht mehr an
Startbeitrag
Ahnungsloser - 23.01.10 14:56
Hallo N Gemeinde,

hat irgenteiner von euch eine Ahnung wie ich mein Twin Center aufbekomme?
Seit 2 Tagen geht da nix mehr. Alle Lampen aus.
Ich hätte aber noch Garantie. Nach Fleischmann direkt schicken geht ja wohl nicht mehr, oder.

Schöne Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

ab zum Händler deines Vertrauens. Der muss es dann einschicken. Bei Garantiefällen lass es lieber zu. Sonst ist die Garantie futsch.

Liebe Grüße aus Berlin,
André
Hallo Thomas

Wieso glaubst Du, kannst Du das Gerät nicht mehr zu Fleischmann schicken? Wo hast Du das TC gekauft? Wenn Du Garantie hast, dann solltest Du nicht selbst dran "rumschrauben". Eine Alternative ist Uhlenbrock.

Gruß
Tomi
Hallo,
Uhlenbrock repariert wohl seine eigenen Geräte nicht mehr,
wenn diese von GFN vertrieben wurden.

"Fleiroc " hat den GFN-Vertrag mit Uhlenbrock gekündigt.

Da hat man wohl einen Süsswassermatrosen zum Käptain eines Hochseedampfers gemacht.

Hans Hans

Hör nicht auf solche Sprüche: Garantie hast Du gegenüber Deinen Händler, danach Gewährleistung, egal, ob der die Kiste aus dem Programm gekegelt hat oder nicht.
Na,
das möchte ich sehen wie der Händler das machen soll.

Gewährleitung ja, Garantie durch Fleischmann.

Hans Hans
Lieber Hans,
dann schau bitte mal ins Gesetzbuch.
Vertragspartner und damit für die Garantie zuständig ist noch immer der Händler. Punkt. Und nochmals Punkt.
Hallo

warum sollte das nicht gehen??? Ansonsten an Uhlenbrock senden und Kaufbeleg dazu

Gruss Stephan
Hallo HansHans

Zitat

Uhlenbrock repariert wohl seine eigenen Geräte nicht mehr,

Das ist dann aber neu. Die hatten sogar mal ne zeitlang Infos zum TC auf Ihrer Service-Homepage.

Gruß
Tomi
Zitat

Na,
das möchte ich sehen wie der Händler das machen soll.



Das ist nicht das Problem des Kunden.

Die Gewährleistung gilt nur und außschließlich gegenüber dem Händler. Und nicht gegenüber dem Hersteller oder womöglich dem Erdölförderland für den Kunststoff des Gehäuses. Wenn Du die Kiste nach Uhlenbrock schickst, dann wirst Du sie vielleicht repariert bekommen, aber auch die Rechnung bezahlen müssen. Denn was hat Uhlenbrock mit der Kiste zu tun...

Selbst wenn Dein Händler das Ding an Fleischmann schickt und die dann im Trubel einer Pleite das Ding "vergessen", dann ist Dein Händler Dein Ansprechpartner. Im Zweifelsfall bekommst Du von ihm einfach Dein Geld zurück. Das nennt sich dann Wandlung gemäß BGB und fertig. Ist eigentlich völlig unproblematisch, solange man nicht anfängt sich auf irgendwelche Diskussionen einzulassen.

Bevor man aber mit Fristen lospoltert, vielleicht auch erst mal ein freundliches Wort zum Händler, denn der kann ja auch erst mal nichts für den Fehler. Mit Fristen kann man dann später immer noch Drohen.

Also: Don't Panik und viel Spaß beim Besuch des Händlers...



@Peter8,
nicht nur ins Gesetzbuch schauen, sondern darin auch bitte lesen.
Die Gewährleistung muß einem immer der Verkäufer gewähren.
Für die Garantie ist immer der zuständig der sie einem gibt.

Oder etwas anderst ausgedrückt.
In Deutschland ist Gewährleistung zwichen einem Händler und einen Verbraucher immer Pflicht. Die Garantie hingegen ist immer freiwillig (man kann sie geben, muß aber nicht).

Gruß Alex
Hallo Thomas,

wende dich doch mal an Rolf Möllinger, hier:

http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show....win&sb3=#x401585

in Antwort 11 hast du seine Webseite.

Grüße,
Matthias
Hallo,
natürlich kenne ich Minderung, Wandelung, Schadensersatz.
1. 2. und 3. Nachbesserungsversuch etc..

Das ist Bestandteil des Kaufvetrages.

Nur was passiert bei Unmöglichkeit.
Zahlen oder Vergleich.
Vorausgesetzt das Gerät hat noch Gewährleisung, der Händler d. V. ist noch vorhanden, und der Kauf nachweisbar..

So repariert Uhlenbrock keine Geräte von GFN mehr,
nicht gegen Geld und gute Worte.

Hans Hans


Zitat


natürlich kenne ich ich Minderung, Wandelung, Schadensersatz.



Schadensersatz hat mit Deinem Kaufvertrag sicher gar nichts zu tun! Ein Schaden wird Dir wohl kaum entstanden sein. Das wäre anders, wenn Deine Zentrale ein paar Loks gegrillt hätte. Dem ist aber wohl nicht so, sondern ein von Dir gekaufter Gegenstand ist einfach kaputt.

Das BGB sagt nun: Wandlung (Geld zurück), Nachbesserung (Reparatur), Minderung ( Den Mangel durch geringeren Kaufpreis ausgleichen).
Letzteres fällt wohl aus, weil die Zentrale für Dich vollständig unbrauchbar ist.


Zitat

Nur was passiert bei Unmöglichkeit.
Zahlen oder Vergleich.



Was ist denn hier unmöglich? Wenn der Händler keinen findet, der das Ding repariert, dann gibts das Geld zurück. Zu Vergleichen gibt es da auch nichts. Bei z.B. einem gekauften Auto könnte man einen von Dir aus der Sache gezogenen Nutzen (vielleicht 30.000 gefahrene Kilometer) vom Betrag der Wandlung anrechnen, aber dies macht bei einer Zentrale wohl keinen wirklichen Sinn. Das wird Dir wohl niemand ernsthaft "anbieten". Sollte das passieren, dann direkt alles nur noch schriftlich! Aber an so viel Unfug glaub ich nicht, es ist ja hier wirklich nur eine Bagatelle.

1) Ich glaube, daß das Gerät repariert werden kann.
2) Ansonsten gibt es Geld zurück.



Danke erst mal für eure Antworten. Das mit dem öffnen lass ich lieber.

Das TC ist aus einer Startpackung, daher habe ich auch nur ne Rechnung für das Startset. Sollte doch wohl kein Problem machen, oder?

Thomas
Hallo,

sprich einfach mit dem Händler bei Dem Du es gekauft hast. Dieser sagt Dir was er Dir anbietet und was Du zu tun hast, es liegt in seinem Ermessen wie er die Abwicklung handhabt. Man kann das hier nicht auf die Ferne präjudizieren.

Grüße, Peter W.
Moin Thomas,
also selbst öffnen würde ich ein Gerät auf dem noch Garantie ist, auch nicht . wie du schreibst  geht an dem Gerät gar nichts mehr . Ich denke , erst einmal muß der Fehler oder die Störung festgestellt werden . Wenn da gar nicths mehr aufleuchtet bekommt Dein Gerät schlichtweg eventuell keinen Strom ( kleine Ursache , große Wirkung ) . Vielleicht ist da nur eine Kleinigkeit , deren Behebung keinen großen Aufwand erfordert .
Du hast konkret noch keinen der Beteiligten , d. h. Händler  oder die Firma Fleischmann , die es immer noch gibt , mit deinem Problem konfrontiert . Da wird aber schon wieder gnadenlos das Hackebeil rausgeholt und über  Sachverhalte und Themen dabattiert , die noch gar nicht  sachlich gegeben sind . Insofern geht die Disskusion hier schlichtweg am Thema vorbei .
Warum soll es nicht möglich sein , wie von Dir in Frage gestellt , Dein Gerät z. B. zur firma fleischmann zu schicken ? Und , gebe erst mal deienm Händler die Gelegenheit sich der Sache anzunehmen .Das Wäre der korrekte und richtige Weg .

Gruß
Thomas
Hallo zusammen

nach dem ganzen Blabla Gesetze und Polemik

Fleischmann  hat seine Richtlinien , die wurde ja bereits gesagt , aber jeder meint er muß was
anders machen

-------------------------

Fest steht  :ein Endkunde also Privatkunde kann zu Fleichmann nichts schicken !!!!
kommt zurück , also unnötige Portokosten

wenn noch Garantie ,  dann muß das zum Händler  !!!!!!!!!!!!!!!  der das Verkauft hat
auch ich kann da auch nichts machen.

Und Uhlenbrock schon gar nicht

Im Reparaturfall  zu mir schicken  das weitere werde ich dann machen
auch da müßen die richtigen Wege gemacht werden.

oder kurzes mail an mich

Es geht also nicht anders,   es ist eben so
Da hilft kein schimpfen,  mosern usw.

gruß
Rolf Möllinger
Fleischmann Service
www.moellinger.de



Hallo,
und was ist, nur theoretisch, falls ein Händler in Insolvenz ist oder zugemacht hat wegen Betriebsaufgabe? Der kann ja nicht noch 2 Jahre in seiner Rente für solche Fälle zuständig sein, oder? Hat man da als Kunde Pech gehabt und muss auf die Kulanz des Herstellers hoffen oder springt dann grundsätzlich der Hersteller ein?
LG
Thomas
Hallo Thomas

Das ist doch das gleiche wie z.B. mit einem Auto. Wenn Du einen Neuwagen kaufst, der Händler am nächsten Tag seinen "Laden" dicht macht und am übernächsten Tag springt der Motor nicht mehr an, kannst Du zu einem anderen Händler, da die Garantie ja nicht an den Händler sondern an den Hersteller gebunden ist.
Zumindest sehe ich das so. Da das Thema Gewährleistung, Garantie und Herstellergarantie aber sehr kompliziert ist, könnte es u.U. das ein oder andere Problemchen geben.
Sollte sich der Hersteller des TC nicht so kulant erweisen, das Problem zu beheben, würde ich mir meine weitere "Vorgehensweise" sehr gut überlegen.

Gruß
Tomi

Nun,
verwechselt da nicht Garantie mit Gewährleistung.

Garantie gibt der Hersteller auf Teile, nicht jedoch auf Transport,  Reparatur und dergleichen.

Gewährleistung muss der Händler übernehmen.
Auf normalen Gebrauch und zugesicherte Eigenschaften.
Und wie macht er das?

Ein kluger Händler wird natürlich erst mal versuchen sich zu entschluden..

Aber es wird schon schief gehen.


Hans Hans


Da hat HansHans natürlich recht. Wenn natürlich durch Selbstverschulden ein Schaden entstanden ist, dann wirds komplizierter.
Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Wenn ich Kühlerfrostschutz in den Tank fülle, kann ich vom Hersteller natürlich keine Kulanz erwarten.

Gruß
Tomi


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