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THEMA: Warnung for französichem Hobbyshop

THEMA: Warnung for französichem Hobbyshop
Startbeitrag
patrick_0911 - 22.04.10 22:50
Hallo

hier möchte ich mal eine Warung vor einem französischen Internet HobbyShop aussprechen. Am 9 April habe ich dort (http://www.hobby-trains.fr/) sechs PIKO CorailWagen gekauft, kaut der Beschreibung lieferbar in 48 Stunden. Nach den besagten 48 Stunden und der Zahlung über Paybal kam eine Nachricht die Ware sei jetzt zum Versand fertig. Nach einer weiteren Woche kam dann eine Nachricht die Wagen seien nicht vorrätig man könne mir andere liefern, da ich aber eben diese haben wollte, bin ich vom Verkauf zurückgetreten und bat um Rückgabe des Geldes.

Nun kommt das Dicke Ende, man solle doch einen Geschenkcheque in der Höhe nehmen, was ich aber abgelehnt habe, danach kam dann keine Antwort mehr. Habe den Fall nun Paybal gemeldet. Es kann ja wohl nicht sein, auf diese Art auf Kundenfang zu gehen, ungehörig

Hallo

du meinst sicher Paypal
Wenn du dort einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet hast, dann kriegst du auf jeden Fall dein Geld zurück.

Lg
Nico
ich habe mit diesem Geschäft ähnlich schlechte Erfahrung
herbert
Moin,
das ist schlichtweg Bauernfängerei. Erst behaupten die Ware ist zum Versand fertig und dann kommt raus, das die  Sachen gar nicht vorrätig sind .  Das ist schon ein recht seltsames Geschäftsgebaren . Gut das du über paypal bezahlt hast , weil du da Käuferschutz hast. Denen ist eventeuell auch die Rücküberweisung zu teuer . Wenn das jedoch öfter der Fall ist halte ich solch eine Mitteilung und Warnung für druchaus angebracht und legitim .
Gruß
Thomas
Du bekommst Dein Geld aber nur zurück, wenn Du über "die Bucht" gekauft hast. Ich habe auch einmal im guten Glauben, das mein Kauf abgesichert ist, in einem Web-Shop eingekauft und über P.P bezahlt. Die Ware kam defekt an, und der Verkäufer war nicht mehr zu sprechen. Obwohl versicherter Versand weigerte er sich neue Ware zu schicken. Bei P.P angerufen (ist übrigends in Irland) bekam ich zur Antwort, das Käufe die mit P.P bezahlt wurden nur absichert sind, wenn sie über "die Bucht" getätigt worden sind. Blieb nur noch die Rechtsberatung. Da ein Verfahren meist das zig-fache vom Wert der Ware beträgt, ist man leider meist der Dumme... Ende vom Lied : Teleskop als "Defekt" verkauft und kräftig `drauf gezahlt. Leider wird einem von P.P. gerne suggeriert das alles absolut sicher ist. Das Ganze ist schon etwas her. Vielleicht haben sie ja an den AGB etwas geändert.
Wünsch Dir aber viel Glück.

LG

Daniel
Hallo Daniel,

Deinen Kommentar kann ich so nicht unterschreiben. Ich bin mal auf eine sogenannte "Abzocker-Seite" reingefallen, bei der ich zunächst auch über Paypal gezahlt habe. Nach dem ich das ganze Ausmaß der Betrügerei sah, habe ich dies Paypal gemeldet und zwei Tage später hatte ich mein Geld zurück.

Gruß
Frank
Hi,
zu @4&5:
Zitat


13. PayPal-Käuferschutz

13.1 Kauf auf eBay. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay.de an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten Sie können immer nur den Käuferschutz in Anspruch nehmen, der auf der eBay-Website, auf der Sie einen Kauf abgeschlossen haben, angeboten wird.

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.

13.3 Abtretung. Für den Fall, dass PayPal Ihnen aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz, einer Käuferbeschwerde, einer Rücklastschrift oder einer Kreditkartenrückbuchung den entsprechenden Betrag auszahlt, treten Sie hiermit vorsorglich als Käufer Ihre Ansprüche gegenüber dem Empfänger der Zahlung in Zusammenhang mit dem strittigen Zahlungsvorgang an PayPal ab.



MfG Lutz


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