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THEMA: Minitrix Schriftzug urheberrechtlich geschütz

THEMA: Minitrix Schriftzug urheberrechtlich geschütz
Startbeitrag
Alois - 07.05.10 09:04
Ist der Grüne Schriftzug von Minitrix/Trix urheberrechtlich geschützt?

Ich baue gerade eine Webseite auf und wollte den grünen Minitrix Schriftzug da einbauen.
Darf ich den so einfach von der Internetseite vin Trix kopieren und bei mir einfügen?

Wer kennt sich damit aus?

Hi Alois,
und wenn Du einfach bei Trix nachfragst/anrufst, dann wären doch alle Unklarheiten beseitigt, oder? http://www.trix.de/unternehmen/contact.php
Viel Erfolg
Bernd
p.s. wie ist die url der/deiner(?) Webseite?
Servus,
das ist sicherlich eine eingetragene Marke und unterliegt daher bestimmt dem Markenschutz.

Wenn Du nicht auf Abmahnungen stehst, würde ich die Presseabteilung von MäTrix einfach per Mail kontaktieren und um Erlaubnis bitten. Ist der bessere und sicherere Weg und die werden es Dir schon erlauben. Antwort-Mail würde ich dann gut abheften.

Grüße

Michael

Hallo Alois,

das Urheberrecht greift dafür auf jeden Fall, unabhängig von Markenrechten. Also Erlaubnis einholen.

Gruß
Daniel
Hoi Alois,

wenn Deine Webseite nicht kommerziell ist brauchst Du da eigentlich nichts zu befürchten.

Generell ist es ja vorteilhaft für die Firmen, wenn ihr Logo auftaucht - gerade bei privaten Webseiten Usus.

Ich verwende auf meiner HP ebenfalls diverse (MTX)-Logo - ich habe also den Firmen eine email geschickt mit dem Hinweis, dass ich das Logo PRIVAT benutze und dass ich es, wenn es ihnen nicht passt oder sonstwie illegal ist, jederzeit wieder entfernen kann.

So bin ich meiner Mitteilungspflich zumindest erstmal nachgekommen, wenn ich auch (noch) keine Antwort erhalten habe bzw. ich bezweifele, ob jemand diese email überhaupt gelesen hat

Viele Firmen habe ja auch einen eigenen PRESSE-Ordner auf der HP. wo sich frei nutzbares Material herunterladen lässt (u.a. auch Logos).

Wie gesagt, solange Du privat bist passiert nichts, erst wenn Du Geld damit verdienst KANN es problematisch werden - was ich in privaten Fällen allerdings ausschliesse.

Habe auch noch nie von einem derartigen Vorfall gehört.

Doei
Trixi
Hallo,

Vorschlag: Schreibt den Pressekontaktmitarbeiter bei Märklin direkt an - Kontaktdaten stehen z.B. in dieser Pressemitteilung unten:
http://produktadmin.maerklin.de/presse-upload/0...Restrukturierung.pdf

Grüße, Peter W.
Hi,

man kann den Status bei der DPMA abfragen.
Ich habe mal nach dem Wort Minitrix gesucht:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2057804/DE

viegrü
Christian
Hallo Alois,

also ich würde auf jedenfall beim Hersteller nachfragen, ich habe für eine Homepage einmal vor Jahren bei Fleischmann, also noch bei GFN , nachgefragt und mir wurde es klar untersagt das orginal Firmenlogo zu verwenden, Begründung sie könnten nicht überwachen wer und wofür Ihr Schriftzug/Firmenlogo verwendet wird..... ausdrücklich wurde nur darauf hingewiesen das ich den Firmennamen bei Berichten etc. auf meiner Homepage verwenden dürfte.

Da es genug Anwälte gibt die damit versuchen reich zu werden indem sie auf (privaten)Homepage irgendeinen Regel/Gesetzverstoß zu finden und versuchen abzumahnen oder besser Geld abzuzocken frag lieber nach, davon abgesehen könnte der Hersteller sicher wenn es es nicht erlaubt/wünscht sicher erfolgreich dagegen vorgehen und den Stress und Ärger kann man sich sparen.

Grüße
Andreas
Hallo Alois,

und falls Du die Genehmigung bekommst, weiß auch in Deinem Impressum mit einem kleinen Satz darauf hin:
Zitat

"Die Verwendung des Minitrix-Markenzeichen geschieht mit freundlicher Genehmigung der Firma Märklin vom 07.05.2010".



Johannes
Hi,

Das Minitrix-Logo unterliegt NICHT dem Urheberrecht, da es die dazu nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.

Zur Erklärung: unter das (deutsche) Urheberrecht fallen nur künstlerische Werke, die ein Mindestmaß an Individualität (Schöpfungshöhe) aufweisen. Logos (insbesondere, wenn es sich bei dem Logo lediglich um einen Schriftzug handelt) erreichen dieses Mindestmaß an Individualität in der Regel nicht. Damit unterliegen sie nicht dem Urheberrecht.

Was jedoch zu beachten ist: die Bezeichnung "Minitrix" ist eine Marke von "Gebr. Märklin & Cie. GmbH" und unterliegt daher dem Namensrecht. Das bedeutet, dass man den Namen "Minitrix" (und auch das Logo) nur im Zusammenhang bzw. im Bezug auf eben diese besagte Marke von Märklin verwenden darf. Wenn man nun also eine Lok bastelt und diese unter dem Namen "Minitrix" verkauft, dann hat das keinen Bezug mehr zu der echten Marke Minitrix, ergo wäre das rechtswidrig.

Gruß DerAndre Andi

PS: das ist nur ein bischen Allgemeinwissen; ich hab kein Jura studiert und kann daher nicht für die Richtigkeit meiner Darstellung garantieren. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dann fragen Sie bei Märklin nach.
Hallo alle zusammen,

Recht hin, Recht her; geschützt oder nicht geschützt.

Ich bin zwar nicht der große Homepagebastler oder sonst sowas. Mein Anstand sagt mir aber, wenn ich etwas Fremdes für meine Zwecke benutzen will, frage ich bei dem Betroffenen nach, ob er einverstanden ist. Das gibt dann beiderseits ein gutes Gefühl und man kann sich wieder mal begegnen.


Gruß aus Zolling

Christian Strecker
Hallo Zusammen,

bei Fragen zur privaten oder geschäftlichen Verwendung von Firmenschriftzügen oder Logos greift ausschließlich das Markenrecht.

Die Marke Minitrix ist als Wortmarke angemeldet, das heißt konkret, sowohl der Begriff 'Minitrix' als Text als auch sämtliche daraus abgeleiteten Logos unterliegen dem markenrechtlichen Schutz.

Minitrix kann selbstverständlich auch Privatleuten die öffentliche Nutzung der Marke untersagen, insbesondere wenn die Benutzung in einem für Minitrix negativen Umfeld erfolgt.

Grundsätzlich gilt auch für private Homepagebastler:
Immer den Markeninhaber um Erlaubnis fragen um Ärger zu vermeiden.

Beste Grüsse
Christian

Als Privatmann braucht man sich um Markenrechte nicht zu kümmern, sofern man keine Geschäfte damit macht. ( Vorsicht bei Werbung auf der eigenen Homepage. Damit wird man Geschäftsmann)

Selbst für geschäftliche Belange etwa in Ersatzteilherstellung dürfen Markennamen verwendet werden.
Würde ich also gewerblich z.B. Haftreifen herstellen, die auf Minitrixloks passen, dürfte ich auch das Logo verwenden.
Es hat schon paranoide Züge, immer nach Paragraphen zu schielen. Ist das eigentlich typisch deutsch ? Wie eklig.

Jürgen H.
Hallo Jürgen,

Zitat

Selbst für geschäftliche Belange etwa in Ersatzteilherstellung dürfen Markennamen verwendet werden. Würde ich also gewerblich z.B. Haftreifen herstellen, die auf Minitrixloks passen, dürfte ich auch das Logo verwenden.



Da liegst Du aber gewaltig daneben. Du dürftest maximal schreiben 'passend für Minitrix Lok xxx', aber niemals das Logo ohne Erlaubnis des Markeninhabers verwenden.

Zitat

Es hat schon paranoide Züge, immer nach Paragraphen zu schielen. Ist das eigentlich typisch deutsch ? Wie eklig.



Ich kann daran nichts ekliges finden, wenn eine Firma, die einen Haufen Geld und Zeit investiert hat um sich einen guten (Marken-)namen zu schaffen, diesen gegen Möchtegerns verteidigt.

Wer freundlich fragt und mitteilt was er vorhat, bekommt in der Regel eine Erlaubnis, und wenn nicht dann nicht. Das liegt im Ermessen des Markeninhabers.

Beste Grüsse
Christian
Moin Alois,
das Markenrecht, sowie das Namensschutzrecht und Logoschutz , Gebrauchsmusterschutz und, und ,und . Das endet hier nie , glaube mir .
Der einfachste und auch der sicherste Weg ist der, höflich per Brief  ( E-Mail  kommt in so einem Fall nicht gut ) bei der entsprechenden Firma nachfragen und um Antwort, bzw . Genehmigung bitten . In der Regel bekommt man dann ein Schreiben in dem  hib- und stichfest dargelegt wird , was erlaubt wird und was nicht . Da bist Du auf der sicheren Seite .

Gruß
Thomas

@ Christian :
5 Minuten Sucharbeit im Net ergibt dies :
Zitat

§ 23
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.



Das was §23 MarkenG
und hier kommt § 14 :

Zitat

§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ......



Man beachte : "im geschäftlichen Verkehr"  .

Damit sollte klar sein, dass man als Privatmann(-frau) einen Markennamen nennen darf und das Markenzeichen abbilden darf.

Jürgen H.

moin zusammen,


ich kann nur denen zustimmen die sagen : Frag nach !!
ich habe auch erst nachgfragt ob ich auf meiner HP Ihr Logo nutzen darf.
Sei es bei z.B. Hr. Heißwolf, oder Hr. Karl Fischer ( www.Modellbundesbahn.de )
Bekomme ich keine Antwort nehme ich es nicht !!!!!!

Auch wenn es Werbung für dir Firmen ist , kann es ja auch sein , dass ein "logoinhaber"
Die HP nicht gefällt, der HPbetreiber nicht zusagt o.ä. .......

Wie schon in einer Antwort geschrieben - Es gibt genug Anwälte ...........

Gruß Klaus
----------------------
www.simonsdorf.de
Mahlzeit Zusammen,

@ 15: ach Jürgen ...

Ich versuche es nochmal:

Privat:
Ja, man darf als Privatmann Markennamen und Logos benutzen solange man lustig ist.
Aber es gibt halt auch hier Ausnahmen: Beispielsweise, Du betreibst eine private Schmuddel-Internetseite und bildest dort etwa einen Mercedes-Stern ab. Du wirst Dich dann sehr schnell wundern ...
Oder: Du schaltest bei eBay privat eine Auktion und wirbst für Deine olle Lima-Lok im Titel mit Minitrix, Arnold oder Fleischmann. Du versucht also, in dem Du gute Marken einsetzt, mehr Aufmerksamkeit auf Dein Angebot zu bekommen. Wenn der Markeninhaber davon Kenntnis bekommt, kann er Dir das selbstverständlich untersagen. Macht aber kaum einer, weil man dann alleine dafür einen Mitarbeiter abstellen müsste.
Oder: Du besitzt eine uralte vergammelte Scheune in jämmerlichem Zustand an einer belebten Bundesstrasse und Du montierst dort ein BMW-Logo, was weithin sichtbar ist. Auch dort wirst Du Dich wundern ...

Gewerblich:
Nach deiner Interpretation könntest Du also Ersatzteile für Autos aus China importieren und dann werblich das Autohersteller-Logo in Deinem Angebot nutzen. Das glaubst Du ja wohl selbst nicht. Du darfst aber selbstverständlich in Deinem Angebot schreiben: Passt für BMW 320 / E36, Baujahr 1996.
Schau Dir mal die ganzen freien Werkstätten an, die den offiziellen Händler-Status verloren haben und aber weiterhin die Marke reparieren. Siehst Du dort ein Logo? Nach Deiner Interpretation könnte eine freie Werkstatt die alle Automarken repariert, draussen alle Hersteller-Logos anbringen. Na viel Spaß

Man wird nicht nach 5 Minuten Google-Recherche zum Markenrechts-Experten.

Irgendwie gefällt mir doch die Aussage von meinem Namenskollegen aus Zolling am Besten:
Wenn man etwas benutzen möchte, was einem nicht gehört, fragt man vorher freundlich.

Beste Grüsse
Christian
Moin Gemeinde!
Ich empfehle in jedem Falle die Genehmigung einholen. Geht formlos und warum sollte ein Unternehmen diese verweigern, solange kein Schindluder mit Logos oder ähnlichem getrieben wird. Und wie oben schon erwähnt, ein kleiner Hinweis im Impressum ...mit freundlicher Genehmigung ...etc.
Ich habe vor einiger Zeit hier einige Pläne aus MIBA Spezial bzw. EJ-Spezial (alles ältere Semester) auszugsweise vorgestellt und sicherheitshalber beim Verlag wg. der Urheberrechte nachgefragt. Dabei kurz erwähnt, daß das Ganze nicht kommerziell ist und nur der Kommunikation unter Hobbykollegen dient und außerdem der Webmaster auf eine solche Freigabe besteht (Hallo Ismael!).
Bekam umgehend eine positive Rückmeldung mit der Bitte, bei der Veröffentlichung auf die Quelle hinzuweisen.
Kann mir nicht vorstellen, daß ein Unternehmen dann die Zustimmung verweigert und man ist auf der sicheren Seite.
Das deutsche Recht ist leider etwas kompliziert und warum dich unnötig Ärger einhandeln. Denn merke: Der Anschiß des Neiders lauert überall!
Schönen Sonntag noch!
Richard
Christian : Schade, dass du so ein schlechtes Textverständnis besitzt.

Jürgen H.
Mahlzeit Jürgen,

ja  - wirklich Schade  

Und das obwohl ich jeden Tag hart an mir arbeite.

Beste Grüsse
Christian
Hallo Zusammen

streitet Euch nicht. Jeder hat ein bisschen Recht und auch ein bisschen Unrecht.

Ich könnte hier jetzt eine lange Abhandlung schreiben, werde ich aber nicht tun, denn dadurch wird die Diskussion nur noch mehr angeheizt.

Fakt ist: Bei !!!geschützten!!! Markenzeichen bzw. Logos (und teilweise sogar Bezeichnungen oder Firmennamen) sollte, wenn möglich, IMMER eine Genehmigung des "Besitzers" eingeholt werden. Und zwar schriftlich.
Rein rechtlich ist diese Sache nämlich ziemlich verzwickt.

Von daher kann ich dieser Aussage
Zitat

Wenn man etwas benutzen möchte, was einem nicht gehört, fragt man vorher freundlich.

nur voll und ganz zustimmen.

Viele Grüße
Tomi


Hallo,

Zitat

Vorsicht bei Werbung auf der eigenen Homepage. Damit wird man Geschäftsmann



Da gilt es besonders ein Augenmerk drauf zu richten! Vorsicht ist geboten bei selbst dem kleinsten Werbebanner - auch wenn man damit keinen Gewinn erzeilt und das für diesen Banner erhaltene Geld lediglich zur (Teil-) Finanzierung des Webauftritts nutzt. Das ist definitiv "geschaftlich".

Ansonsten gilt: ordentliche Quellenangaben zu der verwendeten Grafik. Die Quellenangabe möglichst an der Grafik auf der Webseite platzieren.

Grüße
Werner K.
Moin,
mein und Christian´s Reden . Dann hat man auch etwas in der hand wenn man eine positive Antwort bekommt. Hieb-  und    Stichfest und vor allem Abmahnresisstent .

Gruß
Thomas


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