1zu160 - Forum



Anzeige:
aat-net - amerikanische und kanadische modellbahnen

THEMA: TÜV für Loks ?

THEMA: TÜV für Loks ?
Startbeitrag
Trixi - 16.09.10 22:27
Hoi FreuNde,

gibt es eigentlich für Loks so eine Art TÜV ?

Doei
Trixi


Hei Trixi,
ich dachte immer, das wäre die HU?
Oder muss ich mich jetzt schämen?

Gruß
Andreas
Hoi Andi,

Ja, schäm Dich - der TÜV führt eine HU durch.

Ich wollte nur erstmal wissen ob es eine unabhängige Begutachtung des tech. Zustandes einer Lok gibt oder ob die Bahn/die Hersteller die in festen ? Intervallen ? durchführt ?

Doei
Trixi
Hallo,

Eine unabhängige Untersuchung wie beim Auto gibt es nicht, allerdings kann uch nicht jede Kreisbahn in ihrer kleinen Werkstatt so eine HU selber machen, deren Fahrzeuge kommen dann entweder zu größeren EVU oder zum Hersteller. Allerdings ist die HU nicht die einzige technische Überprüfung, zwischendurch gibt es weitere Untersuchungen bestimmter Komponenten.

Gruß Lothar
Hoi Lothar,

Danke - das erklärt dann auch die nächste Frage nach der HU bzw. EVU.

Doei
Trixi
Hallo,
der TÜV der Bahn AG und der verschiedenen EVU ist das Eisenbahnbundes Amt.

Gruß
Heiko
Hallo,

korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das:

Zitat

der TÜV der Bahn AG und der verschiedenen EVU ist das Eisenbahnbundes Amt.



stimmt m.E. so nicht. Das Eisenbahn-Bundesamt ist eher mit dem Kraftfahrt-Bundesamt zu vergleichen.

Was der TÜV für's Auto macht (regelmäßige Untersuchungen) liegt bei der Bahn in der Verantwortung der EVUs.

Die EVUs müssen allerdings ein paar Qualifikationen mitbringen - im Gegensatz zum privaten Kraftfahrzeugbesitzer, der ja nur eine Fahrerlaubnis mitbringen muss.

Viele Grüße,

Udo.
Ein EVU ist ein "Eisenbahn Verkehrs Unternehmen" wie zum Beispiel Vogtlandbahn, Breisgau - S - Bahn, Connex usw.

Gruß
Heiko
Die HU ist durch die EBO vorgeschrieben !

Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung_%28Bahn%29

Das Eisenbahnbundesamt ist eine Aufsichtsbehörde, die zum größten Teil von alt Eisenbahnern der DB betrieben wird. Viele Beamte haben von der DB zum EBA gewechselt. Das EBA kontrolliert / überprüft die bundeseigene Eisenbahn, sowie die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Sie gibt zum Beispiel Zulassungen raus für Eisenbahnfahrzeuge, macht Stichproben / Begleitfahrten bei Lokführern / Zugführern. (Privatbahnen NWB, Connex usw.) Das EBA, das BEV (Bundeseisenbahnvermögen) sowie die DB AG sind alles Staatsunternehmen die eng miteinander zusammen arbeiten, die gleichen Sozialeinrichtungen haben, Personell verbunden sind. Das BEV verwaltet zum Beispiel die bei der DB eingesetzten Beamten, sowie den ganzen Bundesbesitz auf deutschen Gleisen, welcher von den Eisenbahnen genutzt wird. Bahnhöfe / Eisenbahnschräbergärten / usw. - BEV arbeitet wiedrum mit DB Imobilien eng zusammen. Letzter großer Akt war ein Teilverkauf von Eisenbahnerwohnungen, hier wurde mit der DB und dem BEV vereinbart, das auch normale mieter Wohnungen nutzen können. Eisenbahnern aber weiterhin der Rabatt gewährt wird.

EVU hat ja Heiko schon erklärt.

Gruß Björn
Hallo

man kann schon sagen das es eine Art Tüv für Eisenbahnfahrzeuge gibt. Das heist bei der Bahn die Fristen und sind am Rahmen vermerkt.

zB die FahrwerksHU die alle 8 Jahre fällig ist

bei der Dampflok kam noch die Kesselfrist dazu .

Sind diese Fristen überschritten darf die Lok eigentlich auch nicht mehr fahren

gruß stephan
Hallo,

@Thomas, #7:

Zitat

Da wird  , meines Erachtens, etwas falsch interpretiert .



Das Gefühl habe ich auch

Also nochmal langsam (aus dem Gedächtnis, ohne jetzt das Allgemeine Eisenbahngesetz [AEG] oder entsprechende Verwaltungsvorschriften des Eisenbahn-Bundesamtes zu konsultieren):

Straßenverkehr:
Fahrzeughalter ist Laie, darf Fahrzeug führen, wenn er den Schein dafür hat.
Sicherheit der Straßenverkehr-Fahrzeuge wird u.a. durch regelmäßige Überprüfung des Fahrzeugs durch unabhängige Stelle (TÜV) gewährleistet (weil der Fahrzeughalter das ja nicht kann).

Straßenfahrzeuge bedürfen einer Typgenehmigung (heißt die so?) durch das Kraftfahrtbundesamt.


Schienenverkehr:
Fahrzeughalter ist kein Laie, denn er muss sich z.B. als EVU (Eisenbahn-Verkehrsunternehmen) anerkennen lassen, muss dafür u.a. nachweisen, dass er die Sache technisch im Griff hat (und wenn nicht er selbst, dann ein Auftragnehmer von ihm, wie z.B. ein DB Ausbesserungswerk, aber auch private Werke sind m.W. zugelassen). Dementsprechend wird die Sicherheit der Schienenverkehrsfahrzeuge u.a. dadurch sichergestellt, dass regelmäßige Untersuchungen stattfinden und zwar von Stellen, deren Kompetenz durch unabhängige Stellen (Eisenbahn-Bundesamt) überprüft wird.

Schienenfahrzeuge bedürfen einer Inbetriebnahmegenehmigung bzw. Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt.


So, ich hoffe, nun konnte ich klarer darlegen, warum meiner Meinung nach das Eisenbahn-Bundesamt nicht mit dem TÜV, sondern eher mit dem Kraftfahrtbundesamt zu vergleichen ist.

Viele Grüße,

Udo.
Hoi FreuNde,

erstmal Danke für die Erklärungen und Ausführungen - kann also bei der nächsten Fahrt erstmal checken ob die Lok noch in Schuss ist
Wenn nicht hole ich den BGS, der legt sie dann an Ort und Stelle still - m.E. die einizige Instanz die so etwas veranlassen könnte.

Auch beim Auto kann es ja vorkommen, dass man nicht mal mehr mit dem Auto vom Hof fahren darf (def. Bremsen oder so).

Beim EBA in K habe ich mal Schulungen gegeben (irgendwann in den 90ern), von daher weiss ich schon das die eine Aussichtsbehörde sind/waren - nur sagt sowas ja nicht unbedingt was über die Befugnisse aus.
Bei Unfällen mit/an der Bahn z.B. ermittelt immer auch eine Abteilung des EBA neben Polzei usw.

Doei
Trixi
Also mal zur Info die EBO besagt das ein Fahrzeug alle 6 Jahre zur HU einrücken muss. Der Fahrzeughalter kann aber auch die HU um 2 mal 1 Jahr hinausziehen das heißt:

war ein fahrzeug 01.04.2000 im AW zur HU ( TÜV) muss es bis spätestens 31.3.2006 eine Rev verlängerung bekommen haben die dann bis zum 31.03.2007 gültig währe im Jahr 2007 darf das Fahrzeug noch mal verlängert werden bis zum 31.3. 2008 24 Uhr. Läuft ein Fahrzeug aber an eine bestimmte fest gelegte Km Zahl in kürzerer Zeit so wird die HU vorgezogen da die Laufleistung erreicht ist.


Gibt aber auch noch die Laufwerkskontrollen/ Nachschauen und verschiedene Sufen der Fristarbeiten.

Aber der BGS darf so weit ich weiß kein Schienenfahrzeugstill legen das darf nur der Fahrzeughalter oder das Eisenbahnbundesamt.
Hallo,

den BGS gibt es nicht mehr ! Die heutigen Bahnpolizeilichen Aufgaben nimmt die BPOL war.

Gruß Björn
Hallo,
BPOL darf nur ermitteln sonst gar nichts.

Gruß
Heiko
Der TÜV entstand ja erst aus einem Überwachungsverein für Dampfkesselanlagen zur Energieerzeugung. Und was ist die noch heute am weitesten verbreitete Dampfkesselanlage? Ich tippe mal auf die Dampflokomotive (von der Anzahl her)
Tja, wer sich eiNe(N) Grube gräbt, fällt selbst hiNeiN... (grins)

Gruß
Peter
Zitat

Und was ist die noch heute am weitesten verbreitete Dampfkesselanlage? Ich tippe mal auf die Dampflokomotive (von der Anzahl her)


@16 - ptlbahn
Hallo,
da liegst du mit Sicherheit falsch. In fast jedem Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerk wird Heißdampf zum Antrieb der Turbinen genutzt.
Hinzu kommen noch die ganzen Dampferzeuger für die Prozesswärme in der Industrie. Und bei allen wird der Dampf in Kesseln zwischen gespeichert.

Die Anzahl dieser Anlagen dürfte die Anzahl der noch im Betrieb befindlichen Dampflokn bei weitem übertreffen.

Viele Grüße ÷ Udo
@19: Nicht nur in fast jedem, sondern in jedem der genannten. Und für die ist, wie Du richtig feststelltst, der TÜV zuständig. Sogar jeder popelige Dampfdruckreiniger erhält ein TÜV-Prüfsiegel.

Gruß
Peter
Moin zusammen,
früher gab es für Dampfkesselüberwacheung den Dampfkesselüberwachungsverein ( DÜV ),nachdem die Technik ( z.B. E - Motore ) die Dampfmaschine und Dampfkessel ablösten wurde daraus mehr Technik . Da wurde der DÜV dann in TÜV ( Technischer Überwachungsverein ) umbenannt .
Gruß
Thomas


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;