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THEMA: Rungen an Güterwagen?

THEMA: Rungen an Güterwagen?
Startbeitrag
badmax1000 - 23.12.10 14:44
Hallo!

Ich habe mir ein paar  Res 687 Güterwagen aus dem "Moderne Bahn Set" gekauft.
Die Rungen sind da ja extra beigelegt und können montiert werden oder auch nicht.
Wie ist das beim 1:1 Original? Wann, bzw. bei welchen Ladegütern müssen Rungen
montiert sein und wann können sie weggelassen werden?

Gruß

Peter

moinsens,

die haben die Rungen weggelassen:

http://img691.imageshack.us/img691/4338/bbladegutsicherung.jpg

mfG

Ralf

Hallo,

die Rungen sind meistens Bestandteil des jeweiligen Wagen und können nicht "weggelassen" werden! Entweder sie sind umgeklappt oder aufgerichtet.

Jedenfalls sind die Rungen IMMER am Wagen.

lg  Christian
Hi Ralf !

Drei Spanngurte zur Sicherung von Schüttgut, ist das nicht ein bisschen wenig.  

Gruß Thomas
Die Originalwagen (wie der in 1) haben unter der Ladefläche Taschen für nicht genutzte Rungen. Benötigt werden sie zur Ladungssicherung, also bei Ladungen die über die geringe Bordwand kippen könnten. Wenn der Lademeister nach einer solchen Fuhre faul ist, und sie nicht abnimmt, können auch Wagen ohne echten Sicherungsgrund mit aufgesteckten Rungen unterwegs sein.

Also wenn Stammholz verladen wird Rungen drauf, bei Leichten hohen Kisten wie Campinganhänger sicher trotz Verzurrung sicher auch nicht verkehrt, aber bei Panzer (falls sie überhaupt mit Rungen drauf passen) oder flacher Schüttladung (wie in 1) nicht nötig
Hallo Thomas,

der in # 2 gezeigte Wagen ist eine Art Kls-Wagen OHNE Rungen, die kann man dann auch nicht weglassen!
Es geht um die Bauart Res 687. Und diese Wagen haben Drehrungen - und die kann man nicht weglassen, weil sie fest mit dem Wagen verbunden sind.

lg  Christian
Hi,

Christian hat es eigentlich schon gesagt. Der von Ralf gezeigte Wagen ist gar kein Res, denn diese sind 4-achsig. Bei allen Res sind die Rungen am Wagen vorhanden, also entweder umgeklappt oder aufgerichtet.

Gruß
Torge
Hallo!

Gut dass der Thread noch mal nach oben kommt.
Auf den Bildern des weiterführenden Links von Björn

http://dybas.de/dybas/gw/gw_r_6/zabb/g687_z.html

sind ja die Wagen mit verschiedenen Ladegütern zu sehen.
Aber meine Frage bei welchen Ladegütern die Rungen hochgeklappt sein MÜSSEN
ist noch immer offen. Da gibts doch bestimmt Vorschriften  der DB.
Da würde mich wirklich brennend interessieren.

Gruß

Peter
Hallo Peter,

anfangs der DB-AG Zeit gab es ein Zugunglück als sich ein Doppestocknahverkehrszug und ein Güterzug begegneten und sich beim Güterzug Spanngute lösten. Daduch wurden Rohre in den Nahverkehrszug geschleudert und richteten dort ein Blutbad an. Die Ladung bestand aus mehren Rohren auf Res-Wagen. Bei diesen waren die vorhandenen Rungen herunter geplappt gewesen...

http://www.bestpractice-feuerwehr.de/ereignisse...gungluck-in-neustadt

Laut dem Unfallgutachter wäre das Unglück durch das hochklappen der Rungen vermeidbar gewesen. Eine Vorschrift gab es bis zum Unglück angeblich nicht. Damals hies es das die Vorschriften verschärft werden sollten. Was daraus wurde weis ich aber nicht.

Grüße
Markus

Hallo Peter,

nochmal ich. Auf der Homepage von Railcargo-Austria habe ich was gefunden:

Ab Seite 23 findest du eine Beladungsvorschrift für Rohrladungen.

http://www.railcargo.at/de/Kundenservice/Tarife...2010_Nachtrag_13.pdf

Laut den ÖBB-Vorschriften müssen die Rungen also bei bestimmten Beladungsarten hochgeklappt werden!

Grüße
Markus


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