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THEMA: Kataloge im Internet: Kritik/Anregungen
Umfrage-Ergebnis - Umfragezeitraum: 24. 03. 11 bis 29. 03. 11
Kataloge im InternetInsgesamt 81 Stimmen
Hallo Spur-N-Gemeinde,
ich hatte spontan die Idee, Modellbahnkataloge zum Durchblättern ins Netz zu stellen, vor allem die älteren Datums.
Was haltet Ihr davon, oder gibt es sowas bereits?
Als Beispiel habe ich mal die ersten Seiten eines alten Minitrix-Kataloges eingestellt.
Hier ist der Link:
<< Auf Grund rechtlicher Bedenken ist der Link vorläufig gelöscht>>
Schreibt einfach, was ihr davon haltet.
Viele Grüße,
Michael
ich finde das sehr gut !
Habe nur Bedenken wegen Copyright ? Obwohl...
Doei
Trixi
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|_ www.i-robots.eu _|__|------|-----|,,,,,,,,,._
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eine schöne Idee, aber bitte vorher unbedingt die Veröffentlichungsrechte klären!!! Nicht dass dir eine Firma oder deren Anwälte auf’s Dach steigt.
Schöne Grüße, Carsten
fände ich echt toll, wenn du die alten Kataloge bereitstellen würdest.
Ich glaube aber, dass du da Probleme mit dem Urheberrecht bekommen könntest.
Erkundige dich da besser, bevor du Prbleme bekommst.
Aber wie gesagt, die Idee ist super!!!
Grüße
Simon
schließe mich meinen Vorschreibern an:
Ich finde es super.
Aber wegen Copyright....
Gruß aus Zolling
Christian Strecker
Gelten Eure Anmerkungen wegen Copyright denn auch für Kataloge älter als 20 Jahre?
Gibt es vielleicht eine Rechtsanwalt in unserer Fangemeinde, der hierzu was sagen kann?
Noch ´ne Zwischenfrage: Gefällt Euch die exemplarische Darstellung mit dem Blättermodus?
Gruß,
Michael
generell gibt es Abmahnungen usw. EIGENTLICH nur, wenn Du die "Kopien" kommerziell zum Erzielen von Gewinnen verwendest.
Schau einfach mal drauf, ob irgendwo ein Copyright o.ä. steht - bei alten Sachen ist das oft nicht so, da es damals noch keine Kopierer usw. gab
Der Blättermodus ist OK, aber ein Zoom wäre nicht schlecht.
Doei
Trixi
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also das mit dem Blättemodus gefällt mir.
Bin zwar kein Anwalt, aber würde dir vorschlagen, einfach den Hersteller anzuschreiben. Dann hast du im Zweifel etwas in der Hand.
Grüße
Simon
fände ich auch gut - ich würde auch meine alten Kataloge, sofern noch welche fehlen täten, zur Verfügung stellen :)
Andi BP
habe ALLE originalen Arnold Kataloge (+Gleisplanbücher, Digitalbücher, Ersatzteiltabellen - Waschzettel etc.) von Anfang an
Gruß
Peter
Grüße
Günter
Zitat
generell gibt es Abmahnungen usw. EIGENTLICH nur, wenn Du die "Kopien" kommerziell zum Erzielen von Gewinnen verwendest.
Schau einfach mal drauf, ob irgendwo ein Copyright o.ä. steht - bei alten Sachen ist das oft nicht so, da es damals noch keine Kopierer usw. gab
Zunächstmal gilt das urheberrecht IMMER, egal ob da ein © steht oder nicht. Desweiteren darf ich nicht einfach ein Druckwerk 1:1 scannen und Netz stellen, egal ob gewerblich oder nicht.
Gruß Lothar
das ist so NICHT richtig !
Ich rede hier vom Härtefall, also ein drohendes Gerichts- oder Abmahnverfahren.
Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht durch die Veröffentlichung der "Duplikate" (hier gehts nämich schon los) besteht, entsteht (rein rechtlich) kein einklagbarer Schaden des Urhebers.
Aber: besser fragen ist alle Mal besser
Warum sollten die eigentlich auch was dagegen haben ?
Doei
Trixi
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Zitat
Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht durch die Veröffentlichung der "Duplikate" (hier gehts nämich schon los) besteht, entsteht (rein rechtlich) kein einklagbarer Schaden des Urhebers
Das seh ich anders. Wenn ich als Autor ein Buch schreibe, dann erwarte ich, daß es gekauft wird und wenn das Werk gleich am ersten Abend gescannt im Netz erscheint, entsteht dadurch ein ganz erheblicher Schaden, weil jeder, der es dort liest, das Buch nicht mehr kaufen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, der das Buch ins Netz stellt gewinnabsichten hat oder nicht. Aus demselben Grund wurden ja auch die MP3-Tauschbörsen im Netz dicht gemacht.
Gruß Lothar
ich habe jetzt mal die Technik abgearbeitet.
Der Katalog ist als Ganzes drin, ebenfalls eine Zoomfunktion mit dem Mausrad.
Es gibt auch einen Vollbildmodus.
Ich habe versucht, die Grenze zwischen der Größe der Scandateien und der Lesbarkeit zu wählen. Größere Dateien bedeutet längere Ladezeiten.
Ich glaube ich habe einen guten Kompromiss gefunden.
Also bitte nochmal anschauen, hier wiederhole ich den Link:
<< Auf Grund rechtlicher Bedenken ist der Link vorläufig gelöscht>>
Das war´s mit der Technik.
Michael
Mit Euren Antworten habt Ihr mir schon ein bißchen Angst gemacht.
Deswegen brauche ich Eure Hilfe:
1. Haben wir denn keinen Rechtsanwalt unter unserem Forum hier, der entsprechende Tipps abgeben kann. Oder kennt jemand einen RA, den er Fragen kann?
2. Wer hat einen guten Kontakt zu den Herstellerfirmen und kann dort mal nachfragen, ob diese was dagegen haben?
Also, ran an die Connections.
Jetzt aber mal eine gute Nacht, wird Zeit daß ich aus dem Büro endlich nach Hause komme.
Michael
gefällt mir sehr gut jetzt.
Würde mich freuen, wenn da mehr kommen würde, wenn die Rechtliche Geschichte geklärt ist.
Mit welchen Programm macht man so was ?
Gruß Jürgen
mir gefällt die Idee auch sehr gut, habe den alten Katalog erstmal komplett durchgeblättert. Bis vor wenigen Jahren hatte ich noch einen ganzen Stapel alter Kataloge, aber wg. eines Umzuges und aus Platzgründen habe ich diese leider Gottes entsorgt. *wiekonnteichnur*
Da kommen aber gleich wieder Gedanken an die Kindheit auf, als ich in den alten Katalogen geblättert habe und mir Stielaugen geholt habe.
@ Michael
Zum Thema Recht und Co: Schicke einfach eine mail an Trix, frage, ob sie was gegen eine Veröffentlichung haben; wenn sie zustimmen, lass Dir das schriftlich geben und dann bist Du auf der sicheren Seite. http://www.trix.de/unternehmen/contactform.php
Gruß
Marco
schreibe die Firmen DIREKT an mit der Bitte um schriftliche Bestätigung/Erlaubnis. Das OK oder NJET sollte Dir dann in wenigen Tagen vorliegen! Nix mit Anwalts-Connections usw, was soll der Aufwand?
Märklin bspw hatte ein solches Begehren in einem anderen Forum vor einiger Zeit abgelehnt! Zur Befriedigung der Fans hatte M dann allerdings selber einige wenige Kataloge zum download -vorübergehend- eingestellt. Auch das Signalbuch war dabei.
Dein Nachschlagewerk fände ich abgesehen davon höchst interessant!
Gruß, Olaf
Jürgen schrieb:
Zitat
Mit welchen Programm macht man so was ?
In diesem Fall mit MegaZine3 (http://www.megazine3.de).
Gruß,
Carsten
Obwohl ich die Idee eigentlich nicht schlecht finde, ich bezweifle stark das man sie umsetzen kann, aus reine Rechtlichen Grunden.
Fuer einen Katalog, egal ob mit (c' Zeichen veresehen oder ob aelter oder junger als 20 Jahren, gelten dieselbe Urheberrechte wie fuer alle anderen Werke. Diese sind prinzipiell immer vorbehalten, nicht nuer die kompletten Seiten bzw. Layouts aber auch die einzelnen Bilder und jeder der sie ohne Genehmigung veroeffentlicht macht sich strafbar - und das egal ob in Deutschland, in Rumaenien, oder anderern Laender wo Copyright-Gesetze gibt. Du darfst sie aber gerne aus Nordkorea veroeffentlichen, wenn du einen Wohnsitz dort hast.
Man soll in alle Faelle eine Genehmigung bei jeden Hersteller, dessen aktuellen Nachfolger oder die Gesellschaft die die alte Marke gekauft hat, holen, und wenn das nicht geht dann vergiss mal die ganze Sache, denn es wird generell Teuer. Genauso wie man bei Alba eine Genehmigung zum veroeffentlicung von Arnold-Katalogbilder aus 1963 von Hornby Deutschland brauchte (und auch gekriegt hat) genauso brauchst du auch eine - und solche Genehmigungen kriegt man viel einfacher wenn es um die gedruckte Presse / Medien allgemein geht als ins Netz.
Fakt ist, was ins Netz erscheint hat kein komerziellen Wert mehr, und das wunscht sich keinen Modellbahnhersteller.
VG
Horia
Erst wenn das Werk 70 Jahre (?) alt oder der Urheber tot ist + 70 Jahre oder so ähnlich, dann ist das Urheberrecht weg.
Die Umsetzung finde ich aber gut. Wäre schön, wenn Du eine Erlaubnis bekommst.
Carsten
auch ich finde die Idee grundsätzlich gut.
Aber:
Zitat
Die Rechtslage ist da eindeutig: Ohne Zustimmung des Urhebers ist das nicht erlaubt, völlig egal ob kommerzielle Nutzung vorliegt.
Genau. Und da greift noch nicht einmal § 51 des Urheberrechtsgesetz, welcher einem (Bild-) Zitate zulässt
Zitat
§ 51
Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Da hier einfach der gescannte Katalog präsentiert wird und nicht Teil eines selbstständigen Sprachwerks ist, greift der Paragraph nicht. Außerdem fehlen die Quellenangaben. Die müssen an jedem Bild angebracht sein.
Und sollte, was hier im vorgestellten Beispiel dankenswerterweise nicht der Fall ist, auch nur der klitzekleinste Werbebanner auftauchen, so kann Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden. Selbst dann, wenn mit dem Werbebanner "nur" ein Teil der Hostingkosten gedeckt wird. Das mag da und dort dann so gesehen werden wie selbstgemachte T-Shirts mir Krokodillogos verticken.
Zur technischen Umsetzung. Ich hadere mit Flash. Das kann man nicht oder nur mit größerer Hampelei herunterladen - geht also nicht oder nur schwer offline gucken. Hier jetzt hat's zwar Zoom. Aber bis zu meiner persönlichen augenkrebsfreien Zoomstärke kann ich trotzdem nicht zoomen. Es finden sich 84 Seiten im Beispielkatalog. Es dauert, bis die Vorschau komplett ist. Vorher irrt man ein wenig ziellos im Katalog umher. Da ist mir eine feste Sidebar lieber. Oder ein PDF mit Inhaltsverzeichnis zum Navigieren.
Grüße
Werner K.
deswegen kosten fast alle Kataloge Geld. Wenn die im Netz zu finden sind, kann der Hersteller auf seine Druckwerke verzichten. Gild auch für alte Kataloge , die was gekostet haben. Du sollst Ja auch auf deren Webseite stöbern gehen, damit Sie dich erfassen können.
gruß Werner
ich habe jetzt mal Eure Anmerkungen in rechtlicher Hinsicht durchgearbeitet.
Als ersten Versuch habe ich jetzt ein Email an Trix geschickt, um deren Zustimmung zu erhalten.
Bin mal gespannt.
Zu den Anmerkungen als Flash. Gerade aus Copyright-Gründen ist pdf sicher bedenklicher. Der Katalog soll ja nicht zur Vervielfältigung, sondern zum Nachblättern dienen.
Als Seitenauflösung habe ich jetzt ca. 600x900 Pixel gewählt, damit ist der Katalog immerhin noch 18 MB groß.
Damit ist natürlich bei einer nicht so schnellen Internet-Verbindung das Laden schon wieder sehr langsam. Ab DSL 6000 geht es jedoch ohne große Wartezeiten.
Beim ersten Test hatte ich 400 x 600 gewählt, was dann doch einigen zu klein war.
Eine noch größere Auflösung macht jedoch aufgrund der Datenmenge keinen Sinn.
Gruß, Michael
P.S. Drückt die Daumen, daß wir die Zustimmung erhalten.
jetzt ist es schon deutlich besser, könnte aber noch besser werden.
Grüße
Günter
wie andere dir schon gesagt haben: Ohne Zustimmung des Urhebers / Rechteinhabers stehst du auf sehr dünnem Eis und riskierst mindestens eine (kostenpflichtige) Abmahnung. In welcher Form du das veröffentlichst, also Flash, PDF oder sonstwas, spielt dabei keine Rolle. Also, tu dir selbst einen Gefallen und verzichte drauf irgendwas ins Netz zu stellen, woran du keine Rechte hast.
ich habe jetzt die Zoom-Möglichkeit noch vergrößert, jedoch keine höher auflösenden Bilder eingestellt (wegen Geschwindigkeit). D.h. die Schrift wird bei größeren Zoom etwas grieselig.
Schau mal, ob es trotzdem Dir so gefallen würde.
Gruß,
Michael
nur, jetzt erscheint ------------------------------------------------* auf dem Schirm.
Bin aber auch nicht zu Hause. "Mein" jetziger Monitor bildet generell etwas größer ab als mein Heimgerät. Kann also erst Montag zur Abbildungsgröße Stellung nehmen.
Grüße
Günter
*Tante Edith meinte, ich solle Michaels Wunsch, Link löschen, erfüllen.
Muss man halt am pc schauen.
Sonst finde ich die Idee schon schön.
Lg Michael
Deswegen bitte auch den Link in Deinem Posting löschen.
@29: Hallo Namensvetter, ich habe leider nur einen Blackberry, da geht kein Flash. Meines Wissens jedoch gibt es eine App für das Iphone hierfür.
Wenn Du die Adresse eintippst, kommt dann automatisch ein Button mit getAdobe Flash player. Hast Du das schon probiert?
Liebe Grüße,
Michael
Sonst kenne ich keine App., die mit safari funktioniert.
Lg Michael
der link ist gelöscht - aber - welches Bild meinst du? Ich finde keines.
Grüße und guts Nächtle
Günter
PS Es muss doch Möglichkeiten geben, etwas wirklich anonym ins Netz zu stellen. Alte Kataloge richten schließlich keinen Schaden an.
patrick
Es ist bei uns festzustellen, was Schaden anrichtet und was nicht. Und wirklich anonym kann man so große Datenmengen wohl kaum ins Netz stellen, denn dazu benötigt man Webspace und der ist so einfach da.
Gruß Lothar
http://www.issuu.com/
Dort sind auch schon ein paar alte Kataloge online.
Grüsse, Andreas
P.S. @34:
Zitat
Es ist bei uns festzustellen, was Schaden anrichtet und was nicht.
Dir ist schon bewusst, dass du zu einem Rechtsbruch aufrufst?
Ich finde die ganze Diskusion ziemlich bescheuert: Natürlich sind alte Katalog spannend und aufschlussreich. Aber es gibt das Urheberrecht und das nimmt nicht auf ein paar Modellbahner Rücksicht. Solange das Gesetz nicht von der Politik (von uns gewählt) geändert wird hat Michael ein sehr konkretes Risiko der Abmahnung. Und glaubt nicht, dass die Rechteinhaber der Katalog hier nicht mitlesen würden. Übrigens muss das Urheberrecht nicht bei dem Herausgeber des Katalogs liegen, vielmehr liegt es bei dem, der das Werk erschaffen hat. Und der hat bestimmte Nutzungsrechte abgegeben, dazu kann eine elektronische Vervielfältigung eben nicht gehören!
Also, wer hier über anonyme Seiten und wilde Rechtsauffassungen fabuliert sollte besser schon mal etwas Geld für das Solikonto von Michael sammeln.
Edward
das mit dem Zoom ist jetzt auch mir besser.
Was die Auflösung angeht, so sind die bei http://www.issuu.com aber schon ein Stück weit akurater
Bin mal gespannt auf die Reaktion von Trix, also vulgo Märklin.
Zitat
...ich habe leider nur einen Blackberry, da geht kein Flash. Meines Wissens jedoch gibt es eine App für das Iphone hierfür.
Stimmt. Aber zumindest zwischenzeitlich war die App mal nicht erhältlich. Es hatten sich wohl sooo viele diese App besorgt, dass der Rechner im Hintergrund, welcher die Flash-Sachen für die tolle Apfelwelt in ein dem Herrn Jobs genehmes Format umrechnet, überlastet war. Das passiert bei dieser App - du klickst eine Flash-Seite, die App schickt den Link an einen Rechner, der verbuxelt die Seite und schickt dir das Ergebnis auf das Ihh-Phone.
Grüße
Werner K.
Ich kann nur voll und ganz zustimmen!
Die ganze Diskussion hier ist im Übrigen völlig überflüssig. Eine Anfrage an die Hersteller (sprich: Herausgeber der Kataloge) sollte schnell Klarheit bringen. Entweder, sie stimmen zu, dann kann es losgehen. Oder sie lehnen ab, dann kann der thread geschlossen werden. So einfach ist das.
Gruß
K.U.Müller
Zitat
@36
Ich kann nur voll und ganz zustimmen!
Die ganze Diskussion hier ist im Übrigen völlig überflüssig. Eine Anfrage an die Hersteller (sprich: Herausgeber der Kataloge) sollte schnell Klarheit bringen. Entweder, sie stimmen zu, dann kann es losgehen. Oder sie lehnen ab, dann kann der thread geschlossen werden. So einfach ist das.
Gruß
K.U.Müller
Meine 100% Zustimmung.
Nur die Anfrage bei den Herstellern dürfte man sich sparen können. Die meisten Hersteller dürften einfach keine Rechte für die Verbreitung der Bilder bzw. Kataloge übers Internet haben, da es das Netz vor 30 Jahren noch nicht gegeben hat.
Gruß Alex
die Anfrage an Trix ist bereits gestern früh raus. Jetzt heißt es abwarten und Daumen drücken.
Der Zuspruch von Euch spricht für diese kataloge, hoffentlich sieht Trix das auch so.
zu @37: Ich werde bis zu der Erlaubnis erst mal keine Energie in technische Verbesserung stecken.
Liebe Grüße und schönes WE,
Michael
Zitat
Nur die Anfrage bei den Herstellern dürfte man sich sparen können. Die meisten Hersteller dürften einfach keine Rechte für die Verbreitung der Bilder bzw. Kataloge übers Internet haben, da es das Netz vor 30 Jahren noch nicht gegeben hat.
Nur weil es etwas vor 30 Jahren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Bildes noch nicht gegeben hat, kann man daraus nicht das Recht über die Bilder einschränken. Das schließt auch eine Veröffentlichung im Internet ein.
Der Urheber eines Werkes, hier eines Bildes bzw. eines Kataloges, hat prinzipiell das Recht, zu bestimmen, was mit seinem geistigen Eigentum geschehen darf. Das schließt alle, auch aktuelle Medien ein.
So ein Recht hat man einfach. Das bekommt man nicht. Das kann man auch nicht beim Amt für die Verteilung und Gewährung von Urheberrechten Zwecks Publikation im bundesdeutschen Rechtsraum erhalten. Nicht mal gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Ich übersetz das mal in die musikalische Welt: Eine Anfrage der Plattenfirma der Beatles brauch man nicht zu stellen, die Plattenfirma hat keine Rechte auf die Veröffentlichung sämtlicher Beatles-Alben auf CD, da es CD's vor 40-45 Jahren noch nicht gegeben hat.
Grüße
Werner K.
ich würde Michael raten sich hier den Rat eines auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwaltes zu holen dann ict er auf der sicheren Seite .
Die Idee ältere Kataloge ins Internet zu stellen finde ich , als solche , nicht schlecht . Das Blättern in dem alten Katalog hat Spaß gemacht und war auch wegen des Aufbaus des Kataloges schön anzusehen .
Gruß
Thomas
Ich habe niemals behauptet das es für solche Bilder kein Urheberrecht gibt.
Da in den meisten Fällen das Urheberrecht an den Bildern nicht bei den Modellbahnherstellern liegen dürfte sondern nur ein Nutzungsrecht ist davon auszugehen das damals ein Nutzungsrecht vereinbart worden ist das keine Nutzung für elektronische Medien beinhaltet. Somit müsste für die Verwendung der Bilder oder des Katalogs ein weiteres Nutzungsrecht für das Internet eingeholt werden müssen.
Ich kenne im übrigen keinen gewerblichen Fotografen der dafür nicht eine Neue Rechnung stellen würde.
Gruß Alex
absolut richtig. Das Urheberrecht für die Fotos liegt beim Fotografen und es ist unveräußerlich (zumindest in D). Nutzungsrechte werden im Mediensektor üblicherweise nur für bestimmte Veröffentlichungsformen erteilt, hat man also beim Fotografen ein Nutzungsrecht für einen Katalog erworben, kann man die Bilder nicht auch fürs Internet nutzen.
Trix kann das Ok also nur dann geben, wenn sie a) ein unumschränktes Nutzungsrecht erworben haben oder b) die Aufnahmen von einem Angestellten gemacht wurden, was mehr oder weniger aufs Gleiche rausläuft.
Unstrittig ist aber eines: Mit der Veröffentlichung steht Michael auf sehr wackligem Boden, ich würde das Ding schnellstens wieder aus dem Netz nehmen.
An die, die hier nach anonymen Möglichkeiten zur Veröffentlichung schreien... Sicher gibts die, aber was würdet ihr machen wenn eure Fotos, Videos, Musikstücke oder was auch immer von Fremden verwurstet werden? Ich kann den Aufschrei förmlich hören, der dann durchs Forum schallen würde.
habe heute eine Antwortmail von Märklin erhalten. Wie schon einige von Euch prophezeit haben, wurde meine Bitte mit folgendem Wortlaut kurz und knapp abgelehnt:
"Sehr geehrter Herr...., wir bitten um Verständnis, dass wir generell keine Erlaubnis zur Verwendung unserer Bilddaten an Dritte vergeben.
Mit freundlichen Grüßen."
Dies ist ein herber Rückschlag für meine Idee.
Ich werde jetzt parallel nochmal die anderen Hersteller anfragen.
Aber ohne Beziehungen wird dies wohl nichts. Ich hatte bereits unter Nr. 15 Euch mal angefragt, ob nicht jemand entsprechende Connections zu den Herstellern hat. Bitte hierzu um entsprechende Rückmeldung.
Viele Grüße,
Michael
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