1zu160 - Forum



Anzeige:
Harburger Lokschuppen

THEMA: Garantie und die Folgen Teil 2...

THEMA: Garantie und die Folgen Teil 2...
Startbeitrag
Neuber* - 26.03.11 14:17
Hallo nochmal!

Ich brauche mal wieder Eure Erfahrungen zum Thema Garantie und Abwicklung der Hersteller.
Wie ich hier vor einiger Zeit geschrieben habe,  war meine neue BR 01 von Minitrix defekt geliefert worden. Ich habe sie dann direkt zum Service geschickt und jetzt einen Brief aus dem Hause Märklin bekommen, in dem steht:
"... aufgrund fehlender Ersatzteile...eine Reparatur nicht mehr möglich. Da der Artikel bereits abverkauft ist kann auch kein Umtausch angeboten werden. Es wird daher angeboten, den Artikel gegen einen anderen des aktuellen Sortiments im gleichen Preissegment zu tauschen".

UND NU´???!!!

Ich habe mal auf der Homepage von Trix nachgesehen. Dort ist die 01 als einzige der DRG mit einer grünen Ampel gelistet. Alle anderen Reichsbahn-Dampfloks haben eine rote Ampel. Außerdem "brauche" ich eh´ nur Loks die in Berlin der 30er Jahre gewesen sind!

Habt Ihr so etwas auch schon mal erlebt? Was habt Ihr gemacht?

Ich soll jetzt drei Alternativ-Modelle angeben und per Fax an Märklin senden.

Bin für Eure Erfahrungsberichte und Tipps sehr dankbar.

Gruß, Mark

besteh auf Ersatz! Immerhin is die als grüne Ampel dargestellt.

Kann natürlich auch sein, dass die Ampel dann ganz fix auf rot geht

Oder lass Dir den Kaufpreis erstatten und stell sie ins BW. Ist sicher keine befriedigende Lösung, mir klar.

aufmunternden Gruss aus Potsdam, Jörg
Hallo,

der Gedanke, der mich erstmal beschäftigt, wie neu ist denn neu, d.h. wann denn gekauft und wann kann denn so ungefähr die letzte 01 verkauft worden sein?
Gibt es denn keine Vorschrift/kein Gesetz, in dem steht, wie lange Ersatzteile verfügbar sein müssen oder ist Kinderspielzeug ala Modellbahn da außen vor. Es geht ja hier auch nicht gerade um Billigartikel!

Abgesehen davon würe ich sie mir auch zurück senden lassen, vlt. gibt es ja irgendwie, irgendwann mal eine Möglichkeit, das nötige Ersatzteil zu ergattern - ich weiß, hilft Dir nicht wenn Du jetzt damit fahren willst aber besser als gar keine denke ich.

LG wobu
Frage : Welchen Fehler hatte die Lok ?

Jürgen H.
Hallo!
@ wobu: habe die Lok im November 2010 gekauft, aber erst Ende Januar 2011 getestet
@ Jürgen H. : Die großen Treibräder der Lok ließen sich nicht drehen.

Wie ist denn das eigentlich: wenn ich mir jetzt eine andere Lok, z.B. die BR 44 oder BR 45 als Ersatz aussuchen würde, kann ich meine defekte BR 01 dann auch zurück bekommen. Die bei Trix können damit doch eh´ gar nix mehr anfangen, weil ja keine Ersatzteile mehr da sind???

Gruß, Mark
Hallo Mark !

Hatte das Problem auch schon mal.
Damals wollte mir Trix auch,über meinen Händler, eine andere Lok aus dem Sortiment anbieten.
Habe das abgelehnt,
...und bekam meine Lok "repariert" zurück.
Vermutlich haben die eine andere Lok ausgeschlachtet,da aufeinmal ein Radsatz
mit Haftreifen mehr an der Lok war.
Habe dann mühevoll den Radsatz um eine Stelle versetzt,da sich die Stromaufnahme
verschlechtert hatte.
auch die Frage von Jürgen :
Zitat

Welchen Fehler hatte die Lok ?



Gruß : Werner S.

Edit : ...sehe gerade,ein Problem mit den Treibräder !
Habe ein altes 03 Fahrwerk übrig !
Ach ja, die Treibräder, hatte ich gelesen.
Ich vermute, dass die Achsen schlecht galvanisiert sind und absplitternde Beschichtung die Achsen blockiert.
Reparieren geht in jedem Fall nur Ist es denen zu viel Aufwand.
Beides, also Lok zurück und Ersatz geht nicht.  Wenn Lok zurück wäre ein Teilbetrag evtl. drin.

Jürgen H.
Hallo Mark !

...eine 44er oder 45er wirst Du wohl ohne Aufpreis nicht bekommen.
Diese Lok sind in einem anderen "Preis-segment"

Gruß : Werner S.

Hallo zusammen,
ja, sowas hatte ich auch schon mal. Weil der Wagen allerdings NOS war, hatte ihn Trix nicht mehr in der Datenbank und war völlig hilflos, mir mal die ursprüngliche Preiskategorie zu benennen. Und eine Rückrufnummer der Mitarbeiterin, die bei mir angeklingelt hatte, bekam ich auch nicht.

@6, @7: Das könnt ihr vergessen! War auch mein Vorschlag an Trix: Teureren Artikel mit Zuzahlung oder billigeren und Geld zurück oder mehrere billigere, bis es paßt. Nix zu machen! Ich hätte den Wagen lediglich unrepariert zurückbekommen können.

Gruß,
Torsten
Ich bin immer wieder baff, wie lasch wir das Thema Garantiegebahren, und Qualiät bei der MOBA in den Foren abhandeln.

Die einen basteln an den Loks rum bis sie fahren, die andern lassen sich von einem Händler mit der Antwort des Herstellers auf St. Nimmerlein vertrösten. Wozu haben wir eigentlich ein Verbruacherschutzgesetz????????

a:) Solange nicht anders beschrieben kaufe ich einen MOBA Artikel entweder als funkrionierendes Gebrauchsmodell, oder als Bausatz.

b.) Mein Vetrtragspartner ist der Händler, und nicht der Hersteller, dh. wenn die Lok nicht funktioniert, gehe ich zum Händler wo ich sie gekauft habe und tausche die Lok um, und damit basta, muss er sie einschicken oder in der Pampa reaprieren lassen, dann ist das ganz alleine sein Problem, daher verkauft er wie Ware mit seiner Marge.

c.) Wozu brauche ich den Händler sonst????????

Niemand hier würde bei einem anderen Artikel derart tolerant sein. Und noch weniger zu den aufgerufenen Preisen.

Grüsse

patrick
Hallo Patrick !

Frage : Was machst Du,wenn der Artikel ( Lok ) nicht mehr verfügbar ist ?
(Herstellerseitig ausverkauft ? )

Gruß : Werner S.
Geld zurück und damit basta, zudem ist der hersteller verpflichtet für eine bestimmte Zeit Ersatz liefern zu können, aber das muss er mit seinem Händler ausmachen, das geht  den Kunden im Prinzip nichts an.

und wenn die alle glauben auf einem anderen Ball zu tanzen, dann geh zur Verbraucherschutzzentrale und lass die beraten, im Prinzip reicht es mit einem Einschreiben an den Händler indem Du ihn Ersatz verpflichtest, kann er keinen beibringen (wandeln), dann muss er das geld zurückgeben, ggf, einen Schadensersatz leisten.

Das kann doch gar nicht anders sein, oder?

Patrick
Zitat

zudem ist der hersteller verpflichtet für eine bestimmte Zeit Ersatz liefern zu können,



wo steht das geschrieben?

Gruß Lothar
Zitat

wo steht das geschrieben?



http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37187.pdf

Gruß
K.U.Müller
Hallo @13
Dann soltest du aber  das Dokument genau lesen.Unter Anspruchsgrundlagen steht "gesetzliche Regelung fehlt"
Schönen Sonntag Josef
@14:

Nicht ganz:

<Bei Schlechterfüllung des Kaufvertrages
sind auch Ansprüche auf Ersatzteillieferung
unter dem Gesichtspunkt der
Mängelgewährleistung gemäß §§ 434
ff. BGB denkbar, da der Käufer einen
gesetzlichen Nachbesserungsanspruch
gegenüber dem Verkäufer hat.>

Gruß
Peter
Hallo @15
Wenn keine Ersatzteillieferung möglich ist so ist bei Garantieleistung ein Tausch der Ware oder Rückerstattung des Kaufpreises möglich.
Gruß Josef
@14
Zitat

Dann soltest du aber  das Dokument genau lesen.Unter Anspruchsgrundlagen steht "gesetzliche Regelung fehlt"



Genauer müsste es heißen: "Eine explizite gesetzliche Regelung fehlt". Das heißt aber nicht, dass sich aus dem Schuldrecht heraus keine Ansprüche ableiten ließen. "Allumfassend" ist hier sicher der §242 BGB, der auf den Begriff  "Treu und Glauben" abstellt, etwas, das in der heutigen Zeit offenbar nur noch Wenigen etwas sagt. Aber: Diese Regelung gilt nach wie vor!

Es ist doch klar: Wenn ich eine Lok kaufe, die einen technischen Mangel hat, der sich nur mittels eines Ersatzteiles beheben lässt, dann liegt es doch auf der Hand, dass sich der gewährleistungspflichtige Hersteller nicht aus seinen Pflichten verabschieden kann, indem er einfach darauf verweist, er verfüge nicht (mehr) über Ersatzteile. Ich muss davon ausgehen dürfen, dass zumindest während der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung möglich ist.

Es ist aber auch bekannt, dass sich dennoch einige (bekannte) Hersteller zwecks Arterhaltung das lästige Ersatzteilwesen möglichst vom Halse schaffen möchten. Im Falle eines Ersatzteilmangels wird es dann wohl auf Wandlung des Vertrages hinauslaufen (Lok zurück, Geld zurück); denn man wird den Hersteller nicht zwingen können, für ein Ersatzteil im Wert von ein paar EUR die Produktion anzuwerfen - auch das wäre nach Treu und Glauben unverhältnismäßig. Dass Hersteller/Händler versuchen, einen Modellbahner mit solch einem in ihren Augen unsittlichen Begehren abzuwimmeln, ist klar, aber nicht hinnehmbar.

Gruß
K.U.Müller

N.B. Um nicht alle Hersteller in einen Topf zu werfen: Es gibt noch einige wenige, die hier vorbildlich agieren. Beispielhaft sei hier die Firma Lemke erwähnt.
Hi!
Das ist doch reine Rechtstheorie!
Sowas kann man als Kunde versuchen einzuklagen, wenn die Gegenseite nicht zum Entgegenkommen bereit ist. Das zieht sich dann durchaus über Jahre, verursacht enorme Kosten und führt am Ende, wenn überhaupt, zu einem Vergleich.
Gewonnen hat man mit etwas Glück eher moralisch, aber kaum finanziell, und die Nerven..................................!!!
Ausserdem wird es selten einen Titel von zust. Amtsgeicht geben.
Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, in dem Falle ist der Kunde meistens der Gelackmeierte.
Trotz Verbraucherschutzministerium hat sich kaum was in unserer Gurkenrepublik geändert, Mineralölkonzerne Strassenbaufirmen gescheissen uns nach wie vor.
Aber gerade wir Hobbyfreaks sind sind ganz besonders gut bescheissbar, weil wir eine elitäre kleine Gruppe und bereit dazu sind, für eine reine Liebhaberei Unsummen auszugeben, ohne eine breite Masse hintersich zu haben.
Wir waren seit Urzeiten dazu bereit, den MoBa-Herstellern alles mögliche zu verzeihen, sie haben uns gut konditioniert. Wir kriechen trotz mehrfacher Pleiten weiterhin auf dem Zahnfleisch herum und betteln unsere Götter an, dies und das für uns zu tun, nehmen aber jeden abgenagten und hingeworfenen Knochen als Truffel dankbar an.
So können die auch in Zukunft mit uns umgehen, wie sie wollen, da rasn ändern auch einzelne Kundenerfolge, wenn sie denn vorkommen, gar nichts.
Leider ist es IMO so und hilft dem Gelackmeierten nüscht.

Viele Grüsse
Mathi
@ 18
Zitat

Das ist doch reine Rechtstheorie!



Das möchte ich bestreiten. Natürlich ist Recht haben und Recht bekommen bei unserer Justiz zweierlei. Aber man sollte keinesfalls schon aufgeben, ohne ein Minimum versucht zu haben.

Wer in einem Fall, wie er hier beschrieben wurde, darauf besteht, entweder eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu bekommen (und das in einer akzeptablen Zeit) oder aber die Lok zurück gibt und sein Geld zurückfordert, sollte wohl keine Schwierigkeiten bekommen.

Gruß
K. U. Müller
Wieso ist das alles Rechtstheorie, leben die MOBA Hersteller und die MOBA Händler in einem Rechtsfreien Raum?

Neh mal ehrlich, wenn ihr so ein Problem mit einem Farbferbseher habt, versucht Ihr denn auch zuerst selber zu reparieren, und nach fehlgeschlagenem Versuch ihn dann nach Korea zum Hersteller zu schicken.......
Bitte, hier muss man sich doch mal die Brille des Modellbahners herunterziehen; so eine Lok kostet mal eben 359 Euro also 50% von einemFernseher der alle garantien erfüllen muss!
Zitat

Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun...



Aber mit Verhältnismässigkeit.
Hier wird immer und Ständig nach mehr Detailtreue, bessere Technik und niedrigere Preise gerufen.
Straffes Ersatzteilmanagment ist eine Folge davon.
Es geht nur um den Wert, den die Lok für den Kunden persönlich mehr wert ist, als der Betrag, den er gezahlt hat. Sonst hätte er ja nicht gekauft.
Es ensteht dem Kunden bei Rückerstattung also kein materieller Schaden,
Also was solls ?
Gute Fachhändler beheben Fehler an Neuware selbst im Geschäft. Ein Wettbewerbsvorteil, der leider im Zeitalter von Onlineverramschung wenig Gewicht hat.

@patrick : Auch bei teuren Elektroartikeln habe ich schon erlebt, dass ein Umtausch gegen ein anderes Modell nötig wurde, weil eine Reparatur nicht zumutbar war und Ersatz nicht möglich.

Jürgen H.
Au weh,

das einzige Gesetz, was man hier bemühen müßte ist doch das BGB.

Da steht drin: Wenn defekt dann:
Reparatur, Geld zurück, oder Kaufpreisermäßigung.

Und Vertragspartner ist und bleibt der Händler!!!

Der Service von MTX hat damit erst mal nichts zu tun, reagiert der trotzdem gegenüber dem Endkunden, kann er natürlich auch ablehnen und wie hier eine "andere Ware" anbieten. Ich würde zum Händler dackeln, das Ding auf den Tisch legen, Geld mitnehmen, fertig. Dann kannst Du mit dem Geld kaufen was Du willst, auch von anderen Herstellern

Was die Moba Hersteller und Händler sich erlauben ist einfach ein Graus! Aber ich gebe zu, ich versuch die Fehler auch alle erst mal selber abzustellen, bevor ich zum Händler renne. Meistens ja auch mit Erfolg. Aber damit haben wir die Brüder wohl zu sehr verwöhnt.

Schönen Sonntag!
Micha




Hi!
Klar ist das Theorie, denn praktisch ist es viel komplizierter und zieht sich über Jahre hin, bis Du kerinen Atem mehr hast. Sicher hätte sich am Verhalten der Hersteller und an deren Rechtsabteilung schon lange was ändern können, wenn solche Klagen durchweg und mit langem Atem durchgezogen worden wären.
Leider ist es Praxis (sogar bei Behörden), dass man es auf Klagen ankommen lässt, obwohl man vorher schon ganz genau weiss, dass man unteterliegen wird. WEenn dann ein Gericht urteilt, werden weiter alle sich bietenden Rechtsmittel genutzt.

Zwar ein anders Thema, aber es zeigt auch deutlich die Auswirkungen unseres lebensfremden Rechtssystems:
Glücksspielwetten dürfen nicht mehr an Hartz4-Empfänger oder andere Menschen, die sich dadurch verschulden könnten, verkauft werden (sinngemäss wiedergegeben).
Ist ja eine tolle Entscheidung, aber wie soll sowas umgesetzt werden?
Wer da einen durchschlagenden Sieg gegen solche Machenschaften der Moboindustrie erwartet, ist ein Phantast, tut mir leid!!!

Viele Grüsse
Mathi
Guten Tag zusammen!

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, bei den Damen und Herren von Märklin/Trix ganz freundlich nach einem Ersatz für meine DRG-01 zu fragen. Irgendwo muß bei denen doch noch ein Modell dieser Lok  ´rum liegen?!
Es gab sie ja auch noch in der Ursprungsvariante, daß wäre zumindest ein Kompromiß, den ich eingehen würde. Geld zurück geht wohl nicht?! Dann könnte ich mir die Lok wenigstens noch einmal kaufen! Die angebotenen Alternativen will ich eigentlich gar nicht eingehen. Werde Euch auf dem Laufenden halten, wie es ausgeht.

Vielen Dank für Eure Beiträge,

Mark

Hallo Mark,

handelt es sich um die Artikelnummer 12276 ? Diese wird bei ebay von 2 Verkäufern neu angeboten. Glaube demnach nicht, dass sie nicht mehr lieferbar sein soll.

Grüße
Roberto

EDIT: Bzw. wäre es dann vielleicht sinnvoll den Kaufpreis zurückzuverlangen und die Lok neu zu kaufen.

@25:

Das wäre dann aber Kulanz - bei Produktmängeln hat der Hersteller drei Nachbesserungsversuche, bevor der Kunde von Kaufvertrag zurücktreten kann.

Gruß
Peter
@26:

Peter,
Du wirfst da Garantie und Gewährleistung durcheinander! Der Hersteller muß gar nichts! Vertragspartner ist und bleibt erstmal der Händler, und er ist in der Gewährleistungspflicht. Das hat mit Kulanz nichts zu tun.

Und die Sache mit den drei Nachbesserungsversuchen ist m. W. ebenfalls nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern eine Faustregel. Wenn es für den Kunden unzumutbar ist, mehrere Nachbesserungs-Versuche dulden zu müssen, die sich dann u. U. "eine Ewigkeit" hinziehen (z. B. wenn es sich um ein wichtiges Arbeitsgerät handelt), dann kann auch davon abgewichen werden.

Viele Grüße,
Torsten
@27:

<Der Hersteller muß gar nichts! Vertragspartner ist und bleibt erstmal der Händler, und er ist in der Gewährleistungspflicht. Das hat mit Kulanz nichts zu tun.>

Zitat Wikipedia:

<Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

    Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.>

Gruß
Peter
Hallo Peter,
dadurch, daß Du falsch bzw. aus dem Zusammenhang gerissen zitierst wird's auch nicht richtiger!

Zitat

Qualitätsgarantie (Beschaffenheits-/Haltbarkeitsgarantie)

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist § 443 Abs. 2 BGB anwendbar.

...



Das ist der entscheidende Punkt. Wobei im Falle der Hersteller-Garantie eben nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller diese Garantie anbietet. Die Garantie kann vertraglich vereinbart und dann beliebig ausgestaltet werden, die Gewährleistung ist gesetzlich im Schuldrecht verankert.

Im Einzelfall ist natürlich zu prüfen, welche Garantieleistungen der Hersteller zusagt. Im Falle von Trix ist das die Mängelbeseitigung oder der Ersatz schadhafter Teile. Das läßt sehr weiten Spielraum für Interpretationen, wenn ich z. B. den ganzen Wagen oder die Lok als schadhaftes Teil betrachte, dann ist der Austausch gegen ein anderes Produkt aus dem Sortiment durchaus mit den Garantiebedingungen vereinbar.

Also nochmal: Im Schadensfall ist nicht der Hersteller, wie Du schreibst, zu irgendeiner Maßnahme verpflichtet, sondern der Vertragspartner, sprich der Händler (es sei denn, Du kaufst Deine MoBa-Artikel direkt beim Hersteller, ich gehöre allerdings nicht zu diesen Privilegierten).

Und man sollte sich immer gut überlegen, ob man den Weg über die Garantie geht - meist entstehen dem Kunden dabei Kosten, die bei Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht entstehen würden. Und: Wenn der Hersteller das Produkt tauscht oder gar ein anderes Ersatzprodukt liefert, verliert man letztlich auch die Gewährleistung, da diese sich ja auf das ursprüngliche Produkt bezieht, das der Hersteller einbehalten hat.

Gruß,
Torsten

Jürgen

selbstverstándlich geht so eine Asiatische Flimmerkiste schon mal vor Ende der Garantie in Rauch auf, aber dann nimmst Du das Ding untern Arm und maschierts zu Saturn-Hansa oder media-markt und dann tauschen es die um, den Kleinkram mit dem Hersteller erledigen die.

Ich hab kürzlich bei meiner Küche von IKEA ein Problem nach 5 (!!!!!) Jahren gehabt, da scheuerte sich die Verkleidung ab, Da hingefahren, die haben mir jemanden geschickt, und nach drei Tagen kam Ersatz. Das Garantieverprechen sind 25 Jahre !!! Kostenpunlt von so einer Türe 45 Euronen.

Und wenn ich zum MOBA Händler fahre existiert genau die selbe Relation zwischen mir - dem und dem Hersteller.

Alles andere ist Káse, ich muss all die hier genannten Paragraphen nur dann kennen, wenn es an einfacher Grundlogik fehlt, und nachdem das BGB meist sehr logisch ist, wird der Fall genau erkannt, nur wir als MOBA Käufer erlauben doch dass die Händler und Hersteller in einem rechtsfreien Raum leben.

Weil wir nix tun. als im Forum zu schauen wir ich das noch repariert kriege.....Und damit sámtliche Ansprüche verliere


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;