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THEMA: Modellbahn nicht für Kinder unter 15 Jahren?
wie ich einem Hinweis meines Modellbahnversandhändlers entnehmen konnte, sind Modellbahnen gemäß der EU-Richtlinie 2009/48/EC (die wohl seit gestern in Kraft ist) nicht für Kinder unter 15 Jahren geeignet.
Haben die Bürokraten einen Knall oder haben sie einen Knall?
fragt sich besorgt,
Helmut
so soll die Modellbahn wieder für die Jüngeren interessant gemacht werden. Denn alles, was verboten ist, macht doch erst so richtig Spaß!
Gruß, Gregor
Grüße,
Uwe
tja, und bei "Kindern über 15 Jahren" wird das Angebot andererseits schon sehr knapp... Andererseits: Kindsköpfe sitzen in Brüssel anscheinend mehr als genug.
Gruß
RoJo
PS: Bravo an die Schweiz, dass sie sich nicht an EU & Co. aufhält...
ja das Verschlucken ist wohl das Hauptproblem.
Ich Frage mich nur wo der Unterschied beim Verschlucken besteht zwischen einer Preiserfigur oder einen Colt/Pistole von Playmobil
Viele Grüße
Peter
Viel Spaß beim lesen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ....170:0001:0037:DE:PDF
Gruß Thomas
Verschluckgefahr kann doch wohl kein Problem sein.
Spätestens mit 4 Jahren ist die Phase doch wohl vorbei, oder?
Meine Kinder haben jedenfalls UNTER 15 mit der Modellbahn gespielt,
ÜBER 15 war dann Computer angesagt.
Grüßle,
Helmut
Zitat
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
(gemäß Artikel 2 Absatz 1)
1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten;
2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
b) Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
c) ...
Damit ist die Moba kein Spielzeug - und damit greift die EU-Verordnung für Spielzeug zwangsläufig auch nicht.
meint
Roger
Und für alle mit Kinden sollte gelten, Modellbahnern erst ab 23Uhr
Zitat
Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind
Na gut, dann sind's eben Sammelprodukte, aber die dürfen erst von über 14-Jährigen gesammelt werden.
Und auf welcher Modellbahnverpackung befindet sich ein Hinweis, dass das kein Spielzeug, sondern ein Sammlerprodukt ist?
Ich bleibe dabei: Die spinnen, die EUler.
Da frage ich mich aber, was dann die weiblichen Sexsymbole bei der Modellbahn sind - vielleicht die Tunnelportale? ......... *äähm, räusper*
grübelt grinsend,
Helmut
die Sorge der Eurokraten kann ich gut verstehen. Da geht es weniger ums schlucken, daür gibt es die Aalko-Pops, sondern viel mehr um die Suchtgefahr. Vor Drogen wollwn sie die Kids einfach nur schützen.
Sich weglachende Grüße
Herbert
PS. @ 8 und dann werden die pubertierenden Jungs auch noch von der Länge in die Irre geführt
Es grüßt RainerNRW
http://www.modellbahnshop-lippe.com/produkt/Fle...p-0/ein_produkt.html
Zitat
Und auf welcher Modellbahnverpackung befindet sich ein Hinweis, dass das kein Spielzeug, sondern ein Sammlerprodukt ist?
Auf den Lemke-Minis-Packungen zum Beispiel: Empfohlen für Sammler ab 14 Jahren.
Gruß,
Eisbrecher
so pauschal darf man das nicht sehen.
Schliesslich gibt´s auch noch die H0 Spielzeug-Pickel-Bahn.
Die Spinnen die Europäer!
Hans-I.
dann darf mein Sohn (9) auch nicht mehr mit seinem 1:50 SIKU-Schweizer Postbus spielen?????
http://www.siku.de/de/sikumodelle/1/man-postbus.html
Juhu, dann haben die Bus-/Bahnhassenden Emanzen endlich den nächsten Aufschrei, wenn sie die Kinder nicht mehr PRO-AUTO erziehen dürfen?!
Hans-I., deshalb sieht man bei Spielzeugläden verstärkt die Pickelbahn.
Gruß Frank U
Natürlich ist die MoBa "Jugendgefährlich" !
siehe :
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=565039
...wenn da Jugendliche mitlesen ?
Gruß: Werner S.
Roco Schienenreinigungswagen: 3
Hobbytrain Bügelfalte: 8
Lilliput Flirt: 14
Gruß,
Harald.
Je nach Auslegung "Spielzeug oder Sammlerobjekt" könnte nach Richtlinie eine Altersgrenze von 14 Jahren greifen. Unabhängig davon steht aber jedenfalls in der Richtlinie von 15 Jahren überhaupt nichts.
Wenn Fleischmann ein Logo mit "15" auf auf die Produktverpackung bringt, haben die wohl die Richlinie nicht verstanden oder garnicht gelesen.
Der Händler hat es einfach als Vorlage - ungeprüft ? - von der Verpackung oder Produkt-Beschreibung des Herstellers übernommen.
Es grüßt RainerNRW
*scherz*
lt. Art 2 Abs 2e fallen Schleudern nicht unter diese Regelung.
Als dürfen Kinder mit den Schneeschleudern spielen, es darf nur keine Lok davorgespannt sein?
*/scherz"
Kopfschüttelnde Grüße, Michi
aber eigentlich sind wir Modellbahner doch auch nicht viel besser als diese EU-Regelung. Das Beispiel paßt zwar nicht so ganz ins N-Forum, aber trotzdem:
Wer läßt seinen fünfjährigen Filius unbeaufsichtigt mit seiner Weinert-Lok spielen?
Ich finde diese Regelung zwar auch irrwitzig, aber ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen dem Spielzeug Eisenbahn und dem Sammelobjekt MODELLbahn.
Abgesehen davon, ob der Grund Verschluckungsgefahr der alleinige ist. Kann mich erinnern, daß durchaus auch vor scharfen Kanten und leicht abbrechenden Teilen gewarnt wird.
Gruß
Christian Strecker
Zitat
Als dürfen Kinder mit den Schneeschleudern spielen, es darf nur keine Lok davorgespannt sein?
Johannes
Sowas wie Ab 5 jahren gibts Gartenbahn, mit 12 darf man schon mit H0 spielen, ab 16 gibts dann unsere geliebte Spur N :D
Ich hab selber schon sehr früh mit Modellbahn gespielt, mein Vater hatte mal eine kleine N MoBa und mein Großvater eine H0.
Das einzige was an der Altersbegrenzung Sinn macht ist der Schutz der MoBa vor Zerstörung durch wildes rumtoben von unter 14 Jährigen.....
Und verschlucken von Kleinteilen, da kann ich nur sagen: LEGO ! son kleiner Revolver von Lego Western ist nicht größer als als nen schöner Schaffner mit seine Kelle.
Gruß,
Basti (22 Jahre alt, darf schon mit seiner MoBa spielen, juhu)
Mein Dreijähriger spielt jedenfalls gerne mit Papas Modellbahn und er macht das richtig gut. Wenn er weiter soviel Spass daran hat, dann wird er bald was eigenes bekommen, sonst kommt Papa nicht mehr zum spielen.
Mein Wort zum Sonntag
Grüße
Frank
Und ja, mit der EU gehts zu Ende, 109 Mrd. Euro nochmal für die Grichen ?! Und von denen wird man auch noch beschimpft !
Als einfacher Bürger ist man gegen soviel Unsinn eh Machtlos, egal welche deppen-Partei man wählt.....
Gruß,
Basti
Kinder sind in der EU inzwischen so selten und wertvoll geworden, daß man sie mit einer 37-seitigen Verordnung vor allen Gefahren schützen muß. Es muß unbedingt sichergestellt werden, daß jeder einzelne zukünftige Rentenzahler mindestens bis zum Erwerbseintritt überlebt.
Das erinnert mich daran, daß ich als Kind noch auf Schrottplätzen spielen durfte und auf unserem Spielplatz eine rostige ausgemusterte Feldbahnlok herumstand (großartig!). Heute gibt es nur noch EC-zertifizierte Sicherheitsspielplätze mit abgerundeten Ecken.
LG, Andreas
und was haben wir dann in unserer Kindheit gelernt? Daß man auf sich selbst aufpassen muß, sonst machts AUA. Und unserer Gesundheit hats uns wohl auch weniger geschadet als die heutige sterile Umgebung, die oft Kindern geboten wird.
Und heute? Geht man gleich zum Anwalt, irgendein Verband, zur Regenbogenpresse...
Gruß
Christian Strecker
wie singt Reinhard May so schön in in seinen Balladen "aller guten Dinge sind 3" - Die Kleine steckt sich schnell eine Erbse ins Ohr ... !! Kommt es in der EU soweit, dass die Kinder aus der Küche verbannt werden, dass sie nicht mehr mit Murmeln spielen dürfen, möglichst nicht mehr nach draussen dürfen, denn dort gibt es bunte Kieselsteine , scharfe Grashalme??
Ich denke die Brüsseler Bürokraten nehmen sich zu wichtig, treffen sinnlose Entscheidungen; wichtigeres nehmen diese "unsere Herren" nicht in Angriff.
Dabei sollten sie die Wirtschaft nicht bremsen sondern fördern! Ich denke, Modellbaufirmen gehören zur Marktwirtschaft, sind kreativ und bringen Beschäftigung. Wer von uns älteren hat nicht mit Modellbaukästen gespielt ohne Schrauben zu verschlucken, wer hatte mit 10 noch keine Laubsägegarnitur?
Leben denn die Brüsseler Bürokraten noch in der Wirklichkeit?
Ich denke wir sollten uns und unserem Nachwuchs das Modellbahnhobby nahebringen und uns mit solch sinnlosen Anordnungen (27 Seiten Steuergeld - Verschwendung,) nicht von unserem Hobby abbringen lassen.
Mit freundlichen Grüssen vom nachdenklicher Modellbahner
Klaus
ist schon erstaunlich, wie ich meine Jugend Überlebt habe !
Mit 5 Jahren schon eine Modellbahn, ach, war damals ja noch eine Eisenbahn
Im Wald sind wir auf Bäume hoch, wir sind im Kanal Schwimmen gegangen, da habe ich übrigens auch das Schwimmen gelernt. Und auch sonst sind wir überall rum und haben auch Blödsinn gemacht. Wirklich erstaunlich, das ich das alles Überlebt habe. Diese EU wird mir immer Unsympathischer.
Gruß Jürgen
<ist schon erstaunlich, wie ich meine Jugend Überlebt habe !>
Da lauerte auch noch nicht hinter jedem Lego-Stein ein Rechtsanwalt. In den USA schüttelt man schon lange über den europäischen "Leichtsinn" nur den Kopf - angesichts von millionenschweren Klagen geschädigter Verbraucher gegen Hersteller von allem und jedem. Dass amerikanische Verbraucher nach europäischen Maßstäben allerdings gelegentlich als unzurechnungsfähig betrachtet werden müssen, steht auf einem anderen Blatt ...
Gruß
Peter
nicht nur, dass es solche Sinnlosen Gesetze gibt, es gibt auch noch die sogenannten "Ordnungshüter", die jedes dieser kleinen noch so bescheuerten Gesetze durchbringen, ewig mit den Leuten diskutieren oder einigen völlig unwichtigen Dingen nachforschen, statt die wirklichen Verbrecher zu suchen, oder Sinvoll auf Streife zu gehen. (bsp. U-Bahn, S-Bahn, wie oft wurden da Leute halb Totgeprügelt...).
Einige von denen müssen mal wieder ein normales Leben führen, damit sie wissen, was für einen Unsinn die verzapfen !
Gruß,
Basti
Zitat
im Allgemeinen schiebt die Lok die Schneeschleuder !
Bist du dir sicher, dass dieser Umstand von der EU genehmigt ist? Gibt sicher eine Direktive dagegen....
lg Michi
Da hast du schon recht mit den sinnlosen Gesetzen!
lg Niko(der erst 14 ist und laut EU-Richtlinie nicht mit seiner MOBA spielen darf)
sag das nicht so laut, sonst kommen sie noch vorbei und konfiszieren deine Bahn!
Gruß, Gregor
Ist das Modellbahnhobby für uns ein Vvergnügen, macht es Freude?? Wenn ja, dann scheint mir Vorsicht geboten, denn die Gemeinden haben das Recht Vergnügungssteuer zu erheben; Bei uns müssen z. B. die Spielkasinos ca. 25 % löhnen.
Nachdem die Gesetze, Anordnungen zunehmend unübersichtlicher werden, fehlt eigentlich nur noch, dass auf den Modellbahnbetrieb (im Forum häufig als sehr Professionell dargestellt) eine Transport, eine Vergnügungssteuer und was denen sonst noch einfällt erhoben wird. Abgeschafft würde diese dann wohl kaum mehr; siehe Soli neues Urteil.
Dieser Beitrag ist zwar nicht ernst gemeint aber wer weiss; Ich glaube unter 15 Jahren ist man nicht steuerpflichtig!! Vielleicht deshalb die vermeintliche Altersbegrenzung.
In der Hoffnung. dass es nicht so weit kommt grüsst Euch Klaus
Zitat
....ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen dem Spielzeug Eisenbahn und dem Sammelobjekt MODELLbahn.
Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen so stimmt dieser Satz.
Bei Kindern ist es der Spielfaktor was zählt und bei Erwachsenen doch eher Modell-Bau, Sammeln.
Auch LEGO hat für die unterschiedlichsten Alterklassen jeweils geeignetes im Programm!
mfG.
"tattoo"
... auch in Europa gibt es immer mehr Anwälte (Uni-Abgänger) die Arbeit suchen.
also ich finde diese Richtlinien echt unterhaltsam
http://www.toy-qs.de/pdf/fischer/2009_48_EG-richtlinien_de.pdf
gruß Detlev
das mit dem Puzzles steht übrigens auf seite 80
<Die vernünftigerweise zu erwartende Verwendung hat nämlich Vorrang vor der Erklärung
des Herstellers über die beabsichtigte Verwendung. Wenn der Hersteller erklärt, dass
seine Erzeugnisse keine Spielzeuge seien, muss er diese Behauptung begründen können.>
(Zitat Richtlinie)
Ist ein Mercedes SLS (das Original, nicht das Modell) nun ein Spielzeug oder nicht?
Gruß
Peter
da haben schon einige reagiert
http://www.modelleisenbahn-haertner.de/NOCH-LAN...gelaende--13457.html
vlg MAtti
ein Kind unter 15 Jahren kann sich eh keine Modellbahn leisten.
Gruß
Heiko
Zitat
Hallo,
ein Kind unter 15 Jahren kann sich eh keine Modellbahn leisten.
Gruß
Heiko
Dafür gibts doch Papi und seine Modellbahn
grins
Gruß
Heiko
ich habe mit 6 Jahren meine erste Lok bekommen und habe es überlebt.
Mensch hatte ich ein Glück.
Zitat
Zitat
Hallo,
ein Kind unter 15 Jahren kann sich eh keine Modellbahn leisten.
Gruß
Heiko
Dafür gibts doch Papi und seine Modellbahn
...aber selbst Papi kann sich bald keine Eisenbahn mehr leisten wenn es mit den Preisen so weitergeht!
Vermutlich will die EU die Kinder nur vor der Armut retten damit sie kein Geld für eine Sinnvolle z.T. völlig überteuerte Beschäftigug mehr ausgibt. Statt dessen sollen die Kinder das Geld lieber für einen Computer oder dergleichen ausgeben und dann sinnlose Ballerspiele spielen oder noch besser nur noch vor der Glotze sitzen - weil am Computer herrscht ja auch die Gewalt.
Grüße,Sven
Sie besagt nicht, daß ein 5-jähriger nicht mehr mit Papas Arnold 18 201 spielen darf, sondern nur, daß der Hersteller nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn der Filius die Lok anfrisst und Teile verschluckend blau anläuft.
Das die Modellbahn kein Kinderspielzeug ist, sollte nichts neues sein, oder?
Markus
gruß Detlev
Die von Detlev W. zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
Markus
Miba Spezial mit DVD ist für Kinder unter 15 Jahren nicht geeignet.Ich frage mich sind diese Menschen die das Anordnen krank im Kopf
http://www.lokshop.de/
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Kopfschüttelnde Grüsse
Josef
Ich habe als Zweijähriger eine Märklin Bahnhofleuchte gefressen - ich habe es überlebt. Wohl weil meine Mutter die zerbissene Glühbirne aus meinem Mund gefischt hat. Verletzungen hatte ich keine.
Jahre später hatte ich mit 10 eine kleine N-Bahn. Wir bekamen Besuch von Bekannten mit Zwillingen - beide 2. Ich war nicht zu Hause und die beiden Monster fielen über meine Eisenbahn her. Die haben Lampen, Warnblinkanlage, Schranken, Bäume und Autos angefressen. Die Zwillinge haben es überlebt! Und die Modellbahn als solches hat es auch überlebt. Lediglich die Schranken, Bäume und ein Warnblinklicht war nicht mehr zu verwenden. Die Loks und Wagen haben sie in Ruhe gelassen - die haben wohl nicht geschmeckt.
Mein Sohn (4) spielt abwechselnd mit seiner Piko-H0-Bahn oder mit meiner N. Die H0-Bahn hat er seit Ostern und es ist bisher eine Kupplung abgebrochen. Was aber daran liegt, dass das Piko-Startset nicht gerade eine hohe Qualität hat. Aber ich wollte erst wissen, ob er damit wirklich spielt und wie er damit umgeht. Er spielt aber sehr schön damit und ist auch ganz vorsichtig. Klar entgleist mal was, wenn er zu schnell in die Kurve fährt, aber das ist doch normal oder?
Ich weiß nicht was die EU hat. Das sind einfach Sesselpupser die nix zu tun haben. Wie sonst kann man auf solche bescheuerten Ideen kommen.
Ich denke Fleischmann hat so einen netten Brief von so einem Aasgeier-Rechtsanwalt bekommen und sich dann entschlossen das auf die Packungen zu drucken.
EU-weite Grüße
Dominik
Es ist wohl ein Wunder das es heute überhaupt ältere Menschen gibt. Wie haben die das ohne diese Gesetze ohne Schaden überlebt.
Gruß Josef
Ich will ja niemanden auf dumme Ideen bringen, aber darf man ins Miniaturwunderland und ins LOX noch unter 18? *duckundweg*
lg Michi
die special Szenen sieht man ja eh nur als Erwachsener *g*
Markus
Ich könnte jetzt noch provokant sagen: "Warnung an alle Neugeborenen, das Leben kann tötlich enden!" Aber ich glaube, das lasse ich jetzt lieber,...
lg Michi
"Die EU-Gesundheitsminister: Leben ist lebengefährlich! Leben schadet Ihnen und Ihrer Umgebung."
Gruß
Peter
Markus das ist das Sommerloch
http://www.modellbahnen-licht.de/Modellbahnen/...rttemberg-10701.html
und die hinweise bei den Händlern werden auch immer ausführlicher.
gruß Detlev
hier gibt es die EU-Richtlinie zu lesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ....170:0001:0037:DE:PDF
Auf der Seite L 170/21 beginnt der Anhang II mit den Sicherheitsanforderungen. Diese müssen eingehalten werden, um irgendetwas als Spielzeug zu deklarieren. Da geht es beispielsweise um so etwas:
Zitat
Spielzeug und Teile davon und bei befestigten Spielzeugen deren Befestigungen müssen die erforderliche mechanische Festigkeit und gegebenenfalls die erforderliche Standsicherheit besitzen, um Beanspruchungen bei ihrem Gebrauch standzuhalten, ohne dass durch Bruch oder Verformung das Risiko von Körperverletzungen entsteht.
Zitat
Zugängliche Ecken, vorstehende Teile, Seile, Kabel und Befestigungen eines Spielzeugs sind so zu gestalten und herzustellen, dass das Risiko von Verletzungen bei ihrer Berührung so gering wie möglich ist.Spielzeuge und Teile davon dürfen keine Abmessungen aufweisen, die das Risiko des Erstickens durch eine Unterbrechung des Atemluftstroms durch Blockierung der inneren Atemwege durch Gegenstände beinhalten, die sich in Mund oder Rachen verklemmen oder am Eingang zu den unteren Atemwegen stecken bleiben
Zitat
Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass es die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt, damit jegliches Infektions-, Krankheits- oder Kontaminationsrisiko vermieden wird.
Daneben werden auch Grenzwerte für bestimmte Stoffe, welche in Spielzeug enthalten sein dürfen, angegeben.
Diese Sicherheitsanforderungen werden dann vom Hersteller idealerweise durch eine Prüfung als zutreffend nachgewiesen.
Mal ehrlich: Um diese Richtlinie kommt kein Spielzeug herum. Und das ist auch gut so, denn es geht um nichts weniger als Sicherheit beim Kind! Und wenn man MODELLBAHN nach dieser Richtlinie bauen würde, dann vergesst mal ganz schnell so was wie "fiNscale" oder überhaupt eine annähernd vorbildgerechte Gestaltung des Modells. Da kommt dann Magic Train-Design im LGB-Format heraus. Alles andere kriegste nicht mit dieser Richtlinie über einen Kamm. Zudem kostet der Nachweis der Einhaltung der Richtline Geld. Das bedeutet dann eine Verteuerung des "Modells".
Grüße
Werner K.
Genau, wie bin ich eigentlich 57 geworden.
Nach EU Richtlinien hätte ich das 15 Lebensjahr garnicht erreichen dürfen.
Gruss Karl
PS: ist ja gut, ich weiss es wäre besser gewesen!
duck und wech!!!!
das ist wie das Hummel-Prinzip:
Die Hummel ist viel zu schwer für die viel zu kleinen Flügerln und dürfte damit nicht fliegen können.
Aber weil sie das nicht weiß, fliegt sie trotzdem:
danke an Werner für die Mühe und den Versuch, hier etwas Sachlichkeit beizusteuern.
Viele Grüße,
Udo.
ich persönlich sehe das aus 2 unterschiedlichen Gesichtspunkten.
a.) einfach der Hinweis ab welchem Alter (Ausnahmen sind nicht die Norm) das betreffende Teil eigentlich geeignet ist. z.B. der REVELL-Plastikbausatz der TITANIC ist halt für 3 o. 6-jährige halt nicht geeignet, weil die allermeisten 3-6 jährigen mit so einem aufwendigen Plasikbausatz noch nichts anfangen können.
Und so ist es halt auch mit diversen Artikeln der Modellbahn-Industrie.
z.B. mein 3-jähriger Neffe kann halt mit der LGB Stainz+Waggons mehr anfangen als mit meinem ATHEARN Spur-N Big Boy (was nicht heißt, daß er den Big Boy nicht auch mal mit dem Regler auf meiner Anlage fahren darf. )
b.) das rechtliche Problem der Hersteller wegen Klagen. Gerade die USA sind hier ein negatives Beispiel was alles geklagt werden kann und wo Hersteller Schadenersatz bezahlen müssen. (das Beispiel von Mc Donalds wegen dem fehlenden Hinweis auf dem Becher wegen heißem Kaffee ist sicher allen bekannt!) Auch in Europa sind immer mehr Anwälte die Arbeit (Klagen) suchen (z.B. Aktuell die Klagen wegen Downloads).
Die Bedienanleitung meiner Harley ist Telefonbuch dick. Alleine das Kapitel Tanken ist mit allen möglichen Warnhinweisen versehen was man alles nicht tun soll (Nicht Rauchen bei offenem Tank; Nicht Benzindämpfe einatmen; ect.) nur wie der Tankdeckels tatsächlich geöffnet werden kann steht ganz klein gedruckt. Eigentlich alles was der normale Hausverstand sagt ist nochmals dick geschrieben nur damit Harley Davidson jegliche mögliche Klagen schon von Anfang an versucht zu verhindern. (Den Hund nicht im Microwellenherd trocknen kennt ihr sicher auch; die Dame hat aber Schmerzensgeld erklagt, weil der betreffende Hinweis nicht in der Bedinungsanleitung stand.)
Diese Klagenmöglichkeiten sind leider auch in den USA die Gründe wieso die Bahngesellschaften die Railfan´s nicht mehr auf dem Bahngelände haben wollen.
Stolpert ein Railfan über die Schienen und bricht sich den Fuß, hat er in den USA die Chance die betreffende Bahngesellschaft zu verklagen und er bekommt meistens Schmerzensgeld.
Zum Glück ist es in Europa noch "normal".
mfG.
"tattoo"
" Zum Glück ist es in Deutschland noch normal"
Bist du dir sicher ?
http://www.lto.de/index.php/de/html/nachrichte...rsatz_von_den_erben/
gruß Detlev
es gibt immer neue --Erkenntnisse (?)-- der Gerichte und bietet dann logischerweise in Folge die Möglichkeit für alle Arten von Schadenersatzklagen.
Nur in Europa ist man als Kläger mit dem Finanziellen Risiko behaftet, denn der eigene Anwalt will Geld sehen, ob man gewinnt oder verliert.
Demgegenüber ist es in den USA meist ein Anwalt der den Klager anspricht, doch zu klagen. Der Kläger hat dann kein finanzielles Risiko, das trägt der Anwalt, welcher aber logischerweise vom Schmerzensgeld/Schadenersatz/ect. 40-50% einsteckt. Darum auch immer wieder die hoch Summen die geklagt werden.
Tja, ich glaube kaum, daß ich Chance hätte die ÖBB auf Schmerzensgeld zu klagen, sollte ich mir beim Zügeschauen (Trainwatching) den Fuß auf dem Bahngelände verknaxen.
mfG.
"tattoo"
bin ja nur froh, dass es ein HO-Produkt ist; mein Sohn wird mit "n" gross werden!
schmunzelnde Grüsse
Thorsten
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