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THEMA: Schlechte verpackung,Artikel defekt

THEMA: Schlechte verpackung,Artikel defekt
Startbeitrag
HGW53 - 04.11.11 19:45
Hallo!
Habe mir seit fast einem Jahr etwas zur Seite gelegt um einen wunsch zu erfüllen
Nun habe ich am vorigen Sonntag eine Central-Station von Märklin mit ESU Update für
269,00€ pluß Versandkosten ersteigert(Bei meiner Rente von 860,00€)ist das schon ein schöner Betrag oder?
Heute kam die lieferung per Hermes leider war ich nicht anwesend so das sie bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Bei der Abholung von hatte ich schon ein komisches Gefühl da in dem Karton ein ziemliches gerutsche war.
Zum Glück unter Zeugen geöffnet und siehe da.
In Zeitungspapier eingewickelt wäre genauso gut gewesen.
Display überhaupt nicht gegen Druck oder stöße geschützt.
Höhe der Verpackung entsprach fast der Höhe der CS.
Habe den Verkäufer kontaktiert aber bis jetzt noch keine Anwort erhalten
Anbei Fotos von der Verpackung und dem Display.

Für freundliche und sachliche Ratschläge vielen Dank.

Guß HGW



Die von HGW53 zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login


Hallo HGW,
war der Karton beschädigt?
Gruß Klaus
Die Verpackung war fahrlässig. Hermes nimmt sich davon nichts an.
Das geht rein zu Lasten des Verkäufers.
Lass dich nicht von ihm an Hermes verweisen. Die haben klare Richtlinien, wie eine Verpackung auszusehen hat.
http://www.hermespaketshop.de/paketeversenden_verpackungsrichtlinien.php

Jürgen H.
Hallo HGW,

das sieht mir nach einer nicht geeigneten Innenverpackung / Polsterung aus.
Hierfür ist der Versender verantwortlich - dessen Schuld.

Die Bilder gemacht zu haben ist schon gut zur Beweissicherung.

Verkäufer kontaken, Rückabwicklung oder anderes Gerät verlangen - sonst gibt es da nix.

Gegebenfalls unter zu Hilfe des Auktionshauses, anderenfalls, einen Anwalt einschalten.

Ist der Verkäufer der Meinung das es sich um einen Transportschaden handelt - ist sein gutes Recht - muß ER sich mit dem Transportdienstleister (Hermes) darüber auseinander setzen, ist nicht Deine Sache.

Gruß Detlef
hallo,
endlich wieder da nach sommer pause

ich kann nur sagen "typisch Hermes" bei uns auf der Straße hat der Bote schon einmal die hälfte seiner Ladung verloren und alles lag auf der Straße. Aber das tut nix zur sache, das ist wirklich schade, die schuld liegt jedoch eher beim Verkäufer der es "Schlampig" verpackt hat.
Viel glück

mfg
Thomas
Umverpackung, sprich der Karton noch vorhanden?

Beweise sichern!

Zeugen, Fotos, Datum, Uhrzeit
Benachrichtigungskarte von Hermes aufbewahren....vllt lässt sich der Zusteller ausfindig machen und kann zur Umverpackung eine Aussage treffen.

Viel Erfolg mit dem Verkäufer und hoffentlich ein eindeutiges Statement von Ihm!

Hermes hat mir ein Paket auf den Balkon geworfen und mir ne Karte in den Briefkasten geschmissen" Auf Ihrem Balkon liegt ein Paket".
Mit Sicherheit hatte er nicht meine Unterschrift auf seinen Zustellnachweis!

Hermes sticht schon sehr hervor, in Sachen Mitarbeiter!
Mitunter ein Grund, warum ich nicht mit Hermes versende!
Aber die meisten wollen ja immer schön Billig!
Ich sage Billig, nicht preiswert !

Gruß
Andy
Was soll der Zusteller dazu sagen? Äußerlich war es für ihn wohl ein ganz gewöhnliches Paket, wie es innen aussieht, hat er ja nicht gesehen.

Gruß Lothar
Manchmal ist es aber ein gewisser Umstand, weswegen vllt mal ein Paket hervorsticht!

Insofern wäre eine Meinung nicht schlecht, auch wenn sich deine Vermutung bewahrwheiten sollte.
Eine Info mehr kann nie schaden!

Gruß
Andy
Hallo!
@1 Die Verpackung war nicht beschädigt am linken oberen Rand der Styro-Wurm war Oberkante Karton waren alsovom Display bis zum Karton noch cirka 1-2 cm Luft.
@5 Habe ja diese Fotos nach dem öffnen gemacht mit Datum Uhrzeit und Zeugen

Danke für die vielen schnellen antworten

Gruß HGW
Ist ja wirklich schlecht verpackt. Gerade wie die beim Versand damit umgehen. Bei uns in der Seitenstraße kann man öfters sehen wie das "produziert" wird. Zwei Kleinlaster fahren rückwärts gegenseitig an den anderen ran und dann werden die fehlenden 2,50 Meter durch werfen überbrückt. Manches Paket schafft den Weg nicht bis in die rettenden Hände des anderen Paketfahrers. Es landet polternd auf dem Kopfsteinpflaster...

Letztendlich wird es schwer da wieder an dein Geld zu kommen, denn das Versandunternehmen wird das nicht als sichere Verpackung anerkennen. Bliebe dir nur der Verkäufer.

Schon krank, dass man bei solch teurem Artikel ne Luftpolsterfolie mit großen Blasen sparen will.


Hoffe Du bekommst dein saures Geld zurück!

Gruß
Andy
... das wird ja jetzt ein richtiger "Hermes"-Thread. Mein Beitrag dazu (geschehen im Oktober 2011): Angeblich war der Hermes-Shop "in Urlaub" (war natürlich Blödsinn), sodass die mir zugedachte Sendung wie Blei im örtlichen Transportzentrum lagerte - tagelang. Die Info kam natürlich nicht freiwillig und zeitnah von Hermes, die musste erst nachgefragt werden.

Aber jetzt zum eigentlichen Fall. Auch ich sehe hier bei der mangelhaften Verpackung eine nicht unwesentliche Mitschuld des Verkäufers.
Frage zur Bezahlung: Lief das per Überweisung oder besser über PayPal ? Ich tippe mal auf einen ebay-Kauf - bei Zahlung via PayPal gibt es den "Käuferschutz", der die Sache wesentlich zu Gunsten des Käufers entzerrt. Ansonsten nützt nicht mal das Einschalten des (ebay?)-Auktionshauses etwas - die haben keine Handhabe was zu regeln. Da laufen ein paar Mails - und das war's -> ein zahnloser Tiger ! Gut wäre hier auch eine Rechtsschutzversicherung - da kann man sich zurücklehnen und die Korrespondenz des Anwalts geniessen. Hab' ich alles schon durchexerziert.
Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass sich der Verkäufer kooperativ verhält.

Gruß aus Nordertown
Erfolgte die Bezahlung per PayPal? Dann kann man sich das Geld ganz schnell wieder zurückholen, wenn der Verkäufer nicht reagiert.

Die Ware würde ich dann einfach zurückschicken, allerdings frei machen, sonst verweigert der Verkäufer noch die Annahme. Als Verpackung würde ich den originalen Versandkarton nochmals gut in einen etwas größeren Karton packen und das ganze gut mit Zeitungspapier ausstopfen und als Beweis fotografieren. Dann ist man ganz gut aus der Sache herausgekommen, man hat dann nur den Rückversand als "Lehrgeld" bezahlt, was allerdings bei Hermes nicht sonderlich teuer ist.

So würde ich es machen.

Übrigends hatte ich gerade sowas ähnliches erlebt: Ich hatte eine Fußballsammelkarte für ca. 18,00 EUR (nicht für mich, ich gebe für sowas kein Geld aus) ersteigert. Die Karte kam in einem uralten Kuvert, der Klebestreifen zum Verschliessen klebte schon gar nicht mehr, der Verkäufer hatte das Kuvert dann noch Prittstift zugeklebt. Bei der Verkaufssumme erwarte ich, dass man ein neues gut zu verschliessendes Kuvert benutzt, die Versandkosten waren 0,60 EUR. Das Kuvert war halb offen und überall mit Prittstift eingesaut, die Karte ist zum Glück trotzdem noch gut bei uns angekommen. Ich habe dann eine neutrale Bewertung abgegeben mit dem Hinweis auf nicht die angemessene Verpackung (ich hatte sogar den schnellen Versand positiv erwähnt) und daraufhin heute folgende Antwort erhalten:
ZITAT ANFANG Ich finde es schlicht unverschämt mir eine solche Bewertung zu geben. Das Kuvert war nicht uralt und ich hatte es zusätzlich mir einem Prittstift zugeklebt. Mir war vor allem wichtig das Ihnen die ersteigerte Ware unversehrt zukommt, deswegen auch die extra Schutzhülle um die Karte. Das haben Sie freundlicherweise nicht erwähnt. Siesind bestimmt sehr beliebt in Ihrer Umwelt!!! ZITAT ENDE
Was sich manche Verkäufer erlauben!


Grüße Andreas

Hallo,

Hermes ist meiner meinung nach das letzte Versandunternehmen.
250 Packete pro Tag, da wird nicht auf Qualität geachtet.
Ich versende nur per DHL bzw. wenn ich etwas kaufe verlange ich DHL auch wenn es teurer ist.
Aber Online sind die Versicherten Pakete bereits ab 4,90 zu haben.
Die Qualität von DHL oder DPD sind aufjedenfall um längen besser.

Gruß
Christian
Hallo zusammen,

Also ich versende meine Artikel immer per DPD und es gab noch nie Probleme dass mal etwas kaputt oder defekt angekommen ist!!!
Meine Tipps zum Versand bzw zur Behandlung einer Versendung an jmd selbst:
- bei normalen Überweisungen den Überweisungsschein immer am Schalter abgeben und nach Überweisungsverzögerung fragen
- Sobald Gegenstand bezahlt ist, Versand (Inland) nach max 3 Tagen verlangen
- Versandzeit ab Bezahlung max 7 Tage
Die Fristen immer so setzen, dass ich zur Not am 8.Tag (also nach einer Woche) OHNE zugesendeten Artikel die Überweisung bei meiner Bank (oder evtl auch am Comp mit Home- oder Online-Banking) zurückziehen kann.
Das hört sich vllt hart an, aber ich wurde so schon reingelegt und möchte anderen das ersparen!
Bei PayPal sind die Umstände evtl etwas anders, bei normalen Überweisungen aber immer auf Nummer sicher gehn!

Viele hoffende Grüße von
   Phips
www.phips-seiten-jimdo.com
Zitat - Antwort-Nr.: 14 | Name: Phips

die Überweisung bei meiner Bank (oder evtl auch am Comp mit Home- oder Online-Banking) zurückziehen kann.


Bei welcher Bank soll das denn funktionieren ? Bist Du Grieche ? Eine Lastschrift kann man retournieren aber eine Überweisung ist durch, die kann man nicht zurückziehen.

Kopfschüttel aus Nordertown
Moin Kopfschüttler

Du hast mit deiner Aussage in gewisser Weiße recht, ich hab das nur ungefähr, aber net vollständig gewusst @^-^@
Die Überweisung kann man in der Regel vor Aufzahlen auf des Empfängers-Konto stornieren. Wenn die aber mal drauf ist, geht wohl wirklich nur ganz schwer noch was, dh mit klarer und eindeutiger Absprache mit Bank und Empfänger.

Das Thema is mal wieder heikel, es gibt Stimmen die sagen, dass der Empfänger Geld das ihm nicht gehört nicht behalten darf, um das auf Hans-Gerds Fall zu übertragen, würde theoretisch dem Absender das Geld auch nicht zustehen, da der gelieferte Gegenstand juristisch nicht dem angebotenen Artikel entspricht (auch wenn dieser von Transportschäden "verändert" wurde).

Wie gesagt, durch eine klare Absprache mit der Bank ist so etwas durchaus möglich, ich war aber über das Thema nicht vollständig firm und freue mich über deinen Einwand

Viele Grüße von
   Phips
www.phips-seiten.jimdo.com
Zitat - Antwort-Nr.: 16 | Name: Phips

Absprache mit Bank und Empfänger.


... das isses - ohne Einwilligung des Empfängers hat man die A-Karte.
Wenn man nach Belieben seine Überweisung wieder zurückholen konnte, würde das Finanzsystem so nicht funktionieren. Es bestünde ja keine Verlässlichkeit mehr.

Kopfschüttel aus Nordertown
Schon klar, dass das so net funzen würde.

Aber wie gesagt, ist solch eine Rückbuchung noch möglich, wenn der bezahlte Gegenstand nicht so ist wie beschrieben, und das hab ich ja in #14 gemeint. Und wenn der Empfänger nicht einwilligen will, hat er die a-Karte gezogen, weil man selbst im Recht ist. Man hat hoffentlich die Beschreibung des Verkäufers, die Bilder der empfangenen Ware, die nicht so ist wie gesagt und wie Hans-Gerd sogar noch Zeugen. Somit ist eine Rückbuchung völlig rechtmäßig.

Kopfschüttelklärer ausm Ländle
Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Phips

Somit ist eine Rückbuchung völlig rechtmäßig.

... und vom Empfänger zu veranlassen... aber technisch vom Überweisenden nicht möglich. Man kann nur über das eigene Konto belastend verfügen, nicht über fremde Konten - auch wenn es sich ursprünglich um die selbst veranlaßte Überweisung handelt. Aber lassen wir es jetzt mit dieser letzten Klarstellung endlich genug sein. Wir wollen hier ja nicht das Zahlungsverkehrssystem der Banken diskutieren - ich habe jetzt Feierabend und will von der mich sonst täglich begleitenden Thematik nichts mehr hören/lesen/schreiben.

Gute Nacht
Moin Hans-Jürgen,

Eine geht noch
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zitat - Antwort-Nr.: 18 | Name: Phips

Somit ist eine Rückbuchung völlig rechtmäßig

... und vom Empfänger zu veranlassen... aber technisch vom Überweisenden nicht möglich



Demnach
Zitat - Antwort-Nr.: 17 | Name: Hans-Jürgen

[...] würde das Finanzsystem so nicht funktionieren. Es bestünde ja keine Verlässlichkeit mehr.


weil so zB keine Rückbuchungen möglich wären. Zur Verdeutlichung in einem anderen Fall:
Wenn ich eine Summe auf ein falsches Konto gebucht habe und es rechtzeitig merke, muss ich das Geld auch zurückholen können. Hier könnte der Empfänger auch sagen "kann ich gut gebrauchen den Schotter", was mach ich dann ???
Wie du oben gesagt hast, auch so würde das System nicht funktionieren. Du hast recht wenn du sagst
Zitat - Antwort-Nr.: 19 | Name: Hans-Jürgen

[...] aber technisch vom Überweisenden nicht möglich.


aber von der Bank !!!

So, genug dazu, es ist jedenfalls ein Skandal was Hans-Gerd bekommen hat und ich wünsche ihm, dass das wieder iO gebracht wird !

Viele Grüße von
   Phips
www.phips-seiten.jimdo.com
Moin Phips,

die Aussagen von Exitus sind alle vollkommen richtig.
Du liegst falsch.

Ist das Geld auf dem Konto angekommen, ist Schluss. Das Geld ist nicht mehr auf normalem Weg zurückzuholen. Du hast zwar einen Herausgabeanspruch nach Paragraph 812 BGB (Ungerechtfertige Bereicherung), dieser ist allerdings i.d.R. nur gerichtlich durchsetzbar.

Die Bank des Zahlungsempfängers ist zwar technisch in der Lage, die Rückbuchung durchzuführen, wird dies aber aus rechtlichen Gründen unterlassen (müssen). Ansonsten begeht sie Rechtsbruch im Vertragsverhaltnis des Kontovertrags gegenüber dem Kontoinhaber.

In Ausnahmefällen (z.B. nach erwiesenem Straftatbestand, z.B. nach einem Phisingfall) kann die Bank einen Geldeingang zurücküberweisen, ohne den Auftrag des Kontoinhabers zu haben. Dies allerdings nur im Falle einer Freigabe durch die strafverfolgende Stelle.

Ansonsten solltest Du einfach mal googeln nach Insolvenzfällen, bei denen Gläubiger in Vorkasse getreten sind und von der bestellten Ware (und ihrem Geld, selbst wenn´s noch da ist) nichts mehr sehen werden...that´s life..

Somit - aufpassen beim Überweisen !!!
Hallo zusammen,

ist ja grausam, was hier über Überweisungen so geschrieben wird.
Zum einen gibt es da das Überweisungsabkommen:
http://www.bankenverband.de/downloads/042011/ue...hrsabkommen-2011.pdf
Die Frist für eine Überweisung im Inland beträgt drei Tage. Danach muss der Betrag auf dem Konto des Empfängers eingegangen sein.
Da besteht dann auch keine Möglichkeit mehr, den Betrag zurückzurufen. Das ist nämlich nur möglich, so lange das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.

Nummer 9 Absatz 2 regelt auch, wenn ein falscher Empfänger angesprochen wurde.

In besagtem Fall kannst Du also maximal den Empfänger bitten, den Betrag zurückzuüberweisen, alles andere wird nicht funktionieren. Alternative wäre dann der Anwalt.

Viele Grüße
Henning
Hallo Phips,

du scheinst dich - wohl altersbedingt - nicht wirklich mit dem Thema Überweisung auszukennen.
Sorry wenn ich das jetzt vielleicht etwas barsch erscheine, aber SO ist es.

Eine Überweisung kann eigentlich nicht zurückgeholt werden, ich schreibe extra eigentlich, weil es nur 1 Ausnahme gibt, die aber auch nur in den seltensten Fällen vorkommen wird.

Nämlich wenn das Kreditinstitut des Kontoempfängers das Gelöd noch nicht erhalten hat!
dann und auch nur dann ist es durchaus möglich mit Hilfe der eigenen Bank das Geld zurückzuholen.
Mich würde mal interessieren in wieviel % der tatsächlichen Überweisen / Anno das vorkommt, und das bitte auch getrennt als BtoB / Privat an Privat / Privat an B
Weredn wohl zahlen sein die gegen 0 tendenzieren.

Hierzu ist es nämlich erforderlich das das Geld dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben ist!

Im Falle einer privaten Verkaufsaktion über ein Internethaus wird ja wohl erst die Ware verschickt, wenn der Verkäufer das Geld auf seinem Konto hat - ergo zu spät für ein rückholen des Geldes.

Bei bestimmten Arten des Lastschriftverfahren hast du bis zu 6 Wochen die Möglichkeit das Geld zurückzuholen.

Hieraus folgt, das i.A. eine Zahlung durch Überweisung NICHT zurückgehiolt werden kann

Gruß Detlef

PS: ein wenig google wird Dir mein Ausführung bestätigen  
Genauso ist es, Detlev!

Phips, frage doch am Montag einfach mal bei Deiner Hausbank nach, die geben gerne Auskunft.

Gruß
Andy
Hallo Detlef,

Lastschriften können auch länger zurückgeholt werden, eine direkte Frist gibt es nicht. Theoretisch ist die Rückgabe unbegrenzt möglich, aber das eben theoretisch.
Einige Infos dazu gibt es hier:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Ganz unten auf der Seite ist die Rückgabefrist ausführlich beschrieben.

Viele Grüße
Henning
moin zusammen,

es ist echt eine traurige Geschichte was passiert ist, ich würde auch mit allem Beweismat.
eine Kostenlose Beratung beim Rechtsanwalt einholen und dann in einer Mail beim Verkäufer "Nebensächlich" den RA ankündigen......

also ich weiß nicht was so einige gegen Hermes haben.....

Es kommt auf den an der ein Teil verpackt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

so bescheiden wie dieses hier beschriebene wäre auch mit der ach so hoch gelobten POST/DHL passiert !
Mir braucht keiner zu erzählen wie das bei DHL geht , genug erfahrungen gesammelt.
Da kannst DU mit RIESIGEN LETTERN schreiben OBEN , NICHT STÜRZEN oder NUR STEHEND ....... das Interessiert dort auchen keinen.
Einizg was man DHL hochalten kann es ist zu 90% aller fälle schneller zugestellt.
Nicht alles was TEUER ist ist auch besser
gruß klaus
... was mich wesentlich mehr interessieren würde, wäre ob sich der Verkäufer bei HWG gemeldet hat und wie die Angelegenheit verlaufen ist.

Schönes Wochenende

Klaus aus Ostwestfalen
Guten Morgen,

also, die primäre Frage ist doch nicht, ob HGW seinen Kaufpreis rückbuchen kann oder nicht, sondern wie zuerst einmal die Rechtslage für dieses Kaufgeschäft ist und erst dann ergibt sich, ober er das überhaupt darf. Und da hilft zu aller erst mal ein verständiger Blick ins BGB u n d ein Blick in die schriftliche Offerte des Verkäufers, die wir bisher nicht kennen.. Und nur im Vergleich mit Beidem ließen sich die entsprechenden Hebel finden oder auch nicht. Alles Andere ist nur Kaffeesatzleserei.
Ausgehend von einer Standartauktion, Anbieter bietet einen Artikel in einem Aukionshaus an und offeriert durch Angabe von Versandkosten die postalische Versendung, mit welchem Versender auch immer, ergibt sich als Ansatz nach meiner Auffassung folgendes:
Ein Verkäufer, genau wie ein Kaufer, haben aus dem Kaufvertrag Haupt- und Nebenpflichten. Z.B. hat der Verkäufer aufgrund meiner obigen Annahme die vertragliche Nebenpflicht erlangt, den Artikel so zu verpacken, dass mit größter anzunehmender Sicherheit alles unbeschädigt beim Empfänger ankommt. Und dabei ist vorerst eimal unerheblich, ob ein Paket beim Transport runter fällt oder nicht. Der Versender ist erst dann heran zu ziehen, wenn die Verpackung Transportschäden aufweist und die Beschädigung des Artikels damit im Zusammenhang gebracht werden kann. Nur dann kann ausschließlich der Versender den Transproteur heran ziehen, da nur zwischen diesen Beiden der Versandvertrag zu stande kam.
Mithin tendiere ich derzeit dazu, dass der Verkäufer eine vertragliche Pflicht verletzt hat. Aber dennoch ohne Kenntnis aller Hintergründe eine alles in allem heikel zu bewertende Sache. Auf jeden Fall den Verkäufer höflich kontaktieren, den Schaden erläutern und anzeigen und um Regulierung bitten. Und ach ja, lass dem Verkäufer schon aus Vernunftgründen angemessen Zeit, auf eine Nachricht zu reagieren. Es soll in einschlägigen Plattformen ja auch Privatanbieter geben, die im nomalen Leben mit Arbeit ihren Unterhalt verdienen müssen und nicht den ganzen Tag am Datenknecht sitzen können. 3-5 Tagen wären in diesem Fall durchaus angemessen.

Ich schieße mich den anderen Wünschen auf gutes Gelingen selbstverständlich an und hoffe, dass hier bisher nur Wellen um nichts gemacht wurden.

Gruß Sven
@22
Wieso grausam...

das ist halt  Realität...

Und außer Phip´s Annahmen ist auch bisher alles korrekt wiedergegeben.

Dein Beitrag enhält aber auch nicht Neues (außer der Rechtsgrundlage), wurde ja alles schon gesagt.

Ich wünsche Hans-Gerd nur, dass alles ohne Anwalt über die Bühne gehen kann.

LG
wilfried
Hallo,

Ich kann jezze zwar nicht zu jedem Beitrag was schreiben, aber mal das was mir auffällt:
Zitat - Antwort-Nr.: 25 | Name: Henning

Theoretisch ist die Rückgabe unbegrenzt möglich, aber das eben theoretisch.


Theoretisch sind auch meine Beispiele
Zitat - Antwort-Nr.: 22 | Name: Henning

[...] maximal den Empfänger bitten, den Betrag zurückzuüberweisen [...] Alternative [...] Anwalt


Der Anwalt ist wohl das Maximum in diesem Fall! Wie Baureihe 65 schreibt:
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Detlef

Bei bestimmten Arten des Lastschriftverfahren hast du bis zu 6 Wochen die Möglichkeit das Geld zurückzuholen.


Allerdings widerspricht er sich da mMn etwas:
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Detlef

Hieraus folgt, das i.A. eine Zahlung durch Überweisung NICHT zurückgehiolt werden kann


"also in Bestimmten Fällen geht das sogar noch 6 Wochen danach die Möglichkeit das Geld wieder zu holen, aber eigentlich geht das doch net" oder hab ich was falsch aufgefasst !?!?
Wer allerdings vollkommen recht hat ist Wilfried, wenn er sagt:
Zitat - Antwort-Nr.: 29 | Name: Wilfried

Ich wünsche Hans-Gerd nur, dass alles ohne Anwalt über die Bühne gehen kann.

Das ist nämlich das Wichtige! Wenn der Verkäufer ein Guter ist, wird er das eben ohne Anwalt tun, denn er leidet ja auch in gewissem Maße darunter und kann uU einige Kunden verlieren!

Im Übrigen finde ich BR65´s Annahme, ach was: Feststellung oder besser noch Festlegung, das
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Detlef

[...] etwas [...] SO ist [...]

etwas voreilig, denn auch mit 14 Jahren kann man durchaus Suchmaschinen benutzen und selbst wissen, ob man sich damit auskennt oder nicht! Und was heißt schon auskennen ...

Viele Grüße von
   Phips
@Phips
Wenn Du Dir schon die Mühe machst, diverse Zitate zusammen zu sammeln (mehr oder weniger im richtigen Zusammenhang), dann aber auch bitte genau lesen und ÜBERWEISUNG und LASTSCHRIFT nicht in einen Topf werfen.
Überweisung = Zahlungs-Auftrag wird vom Zahlenden selbst "in Auftrag" gegeben.
Lastschrift = Einzugs-Auftrag wird vom Zahlungsempfänger gemäß einer vom Zahlungspflichtigen erteilten Einzugsermächtigung veranlaßt.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Verfahren mit entsprechend unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Retournierungsmöglichkeiten.
Aber das ist hier nicht das eigentliche Thema. Wenn Du Dich für das Thema "Zahlungsverkehr" etwas fit machen willst, dann hilft Dir sicherlich "Die Bank Deines Vertrauens" weiter. Hier ist es die falsche Plattform !

Gruß aus Nordertown

PS: Es gibt auch noch den Abbuchungsauftrag, aber das würde nur noch zusätzliche Verwirrung schaffen.
@Phips : Du kennst den Unterschied zwischen "Überweisung" und "Abbuchung" bzw. "Lastschrift"  ?

Jürgen H.
Moin Exitus,

Es geht hier um die Überweisung, wie in #14 von mir angesprochen und nicht um eine Lastschrift.
Bei der Lastschrift ist die Sache oft ziemlich klar, wenn der Begünstigte sich was holt, was ihm nicht zusteht darf der Betrag im schlechtesten Falle zurückgebucht werden. Bessere Handlungen sind aber wenns ganz blöd kommt zB
auf Kosten vom Begünstigten einen Anwalt gegen ihn einzuschalten
den selben Artikel bei jmd anderem zu kaufen, ebenfalls auf Kosten des Begünstigten

Wie schon oft geschrieben, bei der Überweisung kann die Sache recht heikel und knapp werden!
Rein rechtlich gesehen geht die Rückbuchung nicht, mit Einbezug einiger Faktoren aber ist es durchaus möglich!

Danke und Grüße von
   Phips

Nachtrag zu Jürgen H:
s.o.
Hallo Phips,

wieso ist da ein Widerspruch?

Zitat - Antwort-Nr.: 30 | Name: Phips

Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Detlef
Bei bestimmten Arten des Lastschriftverfahren hast du bis zu 6 Wochen die Möglichkeit das Geld zurückzuholen.
Allerdings widerspricht er sich da mMn etwas:
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: Detlef
Hieraus folgt, das i.A. eine Zahlung durch Überweisung NICHT zurückgehiolt werden kann
"also in Bestimmten Fällen geht das sogar noch 6 Wochen danach die Möglichkeit das Geld wieder zu holen, aber eigentlich geht das doch net" oder hab ich was falsch aufgefasst !?!?



Eine LASTSCHRIFT kann man innerhalb von 6 Wochen (ich glaube, sogar ohne Angabe von Gründen) von seiner Bank zurückbuchen lassen. Eine ÜBERWEISUNG kann man fast niemals (die wenigen Ausnahmen wurden angesprochen) durch die Bank zurückholen. Das sind zwei völlig verschiedene Verfahren!

Ich schließe mich den guten Wünschen an HGW an und hoffe, daß der Verkäufer (auf den ist er zwingend angewiesen) angemessen reagiert (z.B. durch Wandlung). Sollte es sich allerdings um eine Ebay-Privat-Versteigerung handeln (das steht immer noch nicht eindeutig fest), dann kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Sollte er sich auf den Ausschluss berufen, bliebe nur noch der rechtliche Einwand, grobfahrlässig gehandelt zu haben (mangelhafte Verpackung). Das müsste der Empfänger aber dem Absender zweifelsfrei nachweisen, und wird leider kaum möglich sein. Die Fotos beweisen nur, wie die Sendung angekommen ist, aber nicht, wie sie abgeschickt wurde.

Leider muss man manchmal Lehrgeld zahlen, ist mir auch schon passiert.

Schönes Wochenende!
WolfgaNg
@Phips

Da Du ja von Deiner Meinung, dass es möglich ist, eine Überweisung zurückzurufen, offensichtlich nicht abzubringen bist, dann versuche es doch mal spasseshalber mit einer Testüberweisung an ein Familienmitglied. Dann wirst Du schon sehen - was geht oder nicht!
Wer sich trotz vielfältiger Gegendarstellungen von seinem Irrtum nicht überzeugen läßt, soll glauben was er will.
Mehr sage ich nicht zu diesem Thema.

Dann lasse ich die anderen auch mal ihrer Meinung sein!

Nur lasse ich mich
Zitat - Antwort-Nr.: 35 | Name: Exitus

[...] von (meinem) Irrtum nicht überzeugen[...]

, da wie schon ein paar mal gesagt die Sache sehr heikel ist. Henning ist da wohl ziemlich der selben Meinung, Alternative Anwalt.

Wolfgang,

Zitat - Antwort-Nr.: 34 | Name: Wolfgang Sch.

[...] völlig verschiedene Verfahren!


Unterschied:
- Überweisung vom Käufer aus gehend, Lastschrift vom Verkäufer (Lastschrift-Ermächtigung)
Gemeinsamkeit:
- Einer der beiden Dinge ist immer Bestandteil eines Tausches, zB zw Artikel und Geld


Ich möchte auch ehrlich gesagt nicht noch 100 mal das Gleiche schreiben, lt einigen Quellen kann das Geld auf die angesprochenen Verfahren zurückgeholt werden. Ich möchte niemandem unterstellen, er habe nicht recht, den er schreibt richtig, wenn er sagt "kann das Geld nicht zurückgeholt werden". In den meisten Fällen ist dies nämlich wahr! Aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich möchte mich trotzdem bei diesen Personen bedanken, denn es ist für jedennützlich mal das Thema durchzukauen. Und mit Gegenstimmen wird es ja auch erst interessant!

Viele Grüße von
   Phips
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

lt einigen Quellen kann das Geld auf die angesprochenen Verfahren zurückgeholt werden.


Dann lass mich bitte diese Quellen wissen. Schliesslich kann ich ja mal in die Situation kommen, wo ich eine Überweisung rückgängig machen möchte.

Jürgen H.
Hallo Wolfgang - @34

ich habe mal ein wenig google gequält und die 6  Wochen Frist  versucht zu klären - nun ja da findet man doch sehr vieles, was wohl alles darauf hindeutet das es diese "Regelung" wohl nicht vom BGH bestätigt wurde.
Zu unterscheiden ist wohl zwischen einer (eigentlich) genehmigten und einer ungenehmigten Abbuchung - für letztere gilt die 6 Wochen Frist definitiv nicht, ansonste ist wohl mal ratsam die AGBs zu lesen.

Aber wer monatlich seine Kontoauszug richtig prüft dürfte mit der 6 Wochenfrist kein Probleme bekommen.

Eine Grund mußt Du dabei nicht angeben, beim On-Line Banking, sind das nur ein paar Maus-Klicks und eine TAN Nummer.

@ Phips

wie ich in @ 23 geschrieben hatte gibt es durchaus die Möglichkeit einen Überweisungsauftrag rückgängig zu machen - auch wenn mich hier jetzt alle andere Steinigen werden

hierzu bitte Seite 6 Punkt 1.5 des angeführten Links lesen
https://www.sskduesseldorf.de/pdf/vertragsbedin...SERVERID=IF@@033@@IF

Jedoch zweifel ich ernsthaft die Tatsache an das dieses oft in Anspruch genommen wird, da Fehler in der Übnerweisung wohl in der Regel erst erkannt werden wenn das zu überweisende Geld irgendwo falsch gelandet ist - von daher gilt auch dann der allgemeien Sprachgebrauch als richtig das eine Überweisung NICHT zurückgeholt werden kann

@ Exitus

wenn Phips, das alles schnell genug macht wird er es auch schaffen zu beweisen das es geht, aber die Kosten für den Beweis wird er tragen dürfen

in diesem Sinne

Gruß Detlef

edit:

@ Jürgen,

folge mal meine link, Phips hat Recht, das es Möglichkeiten gibt - in wie weit aber Praxisbezogen vorkommt habe ich weiter oben angeführt
Hallo!
Was habe ich nun mit meinem Beitrag angerichtet,eine Diskussion über Banken.
Meine dazu hat man ja in letzter Zeit nicht viel gutes gehört .
Aber mal zurück zum Thema Habe bis heute noch keine Antwort vom Verkäufer bekommen werde bis morgen Abend noch abwarten ob eine Antwort von ihm kommt,
wenn nicht noch eine mail mit hinweis auf Rechtstanwalt habe zum Glück ne Rechts schutzversicherung.Hier auch mal das Angebot in eb""
http://www.ebay.de/itm/170716846057?ssPageName=...id=p3984.m1497.l2649
Wenn der Verkäufer mir die voraussichtlichen Reparaturkosten( Display Austausch )bei ESU in höhe von 99,50 erstatten würde wäre ich ja zufrieden.Habe auch mittlerweile den Fall bei eb"" gemeldet.
Aber trotz allem Danke für die vielen Antworten und schönes Wochenende.

Mit Frustrierten Grüßen

Hans-Gerd


Mann hab mich soo auf das Teil gefreut !!Sch"""



Hans-Gerd
Hans-Gerd,

ich drück Dir die Daumen, dass Du den Fall für Dich zufrieden abschließen kannst.
Hoffentlich bekommst Du die 100€ Reparaturkosten!

Kopf hoch!

Und trotzdem immer gute Fahrt auf der MOBA!

Besten Gruß
Andy
Hallo Hans-Gerd,

ja, da hast Du wohl ein wenig was ausgelöst

zurück zum Schaden:
am 30.10. ersteigert - an 4.11. bei Dir zu Hause - vo daher ja schon mal ok, oder

Inhalt defekt - Transportschaden - egal wer dafür verantwortlich ist

jetzt kontaktest du den Verkäufer und solletest dem auch vielleicht etwas mehr als 24 Stunden zeit geben, zumal ein Wochenende, zu antworten.
willst noch auf eine Reaktion von verkäufer warten hast aber schon ebay kontaktet

bei allem Ärger den du hast und der Enttäuschung die du hast, DAS halte ich für zeitlich nicht durchdacht.

Erst Verkäufer kontakten - 2 Werktage Zeit geben zu antworten, dann noch mal kontakten, nach 2 weiteren Werktagen würde ich ebay ei9nschalten ODER zum Anwalt gehen aber nicht beides gleichzeitig.

Ich hoffe jedoch das sich alle noch zu deiner Zufriedenheit klären wird.

Gruß Detlef

Zitat - Antwort-Nr.: 41 | Name: Detlef

... willst noch auf eine Reaktion von verkäufer warten hast aber schon ebay kontaktet

bei allem Ärger den du hast und der Enttäuschung die du hast, DAS halte ich für zeitlich nicht durchdacht.



Hallo,
falsch, dies war absolut richtig so. Grundsätzlich sollte der gesamte Mailverkehr bei Streitigkeiten über die Nachrichtenfunktion von eBay/PayPal laufen. Dieser wird dort gespeichert und ggf. von eBay/PayPal als Nachweis/Beweisführung benutzt.

Private, nicht über die Server von eBay/PayPal gelaufenen Mails werden von denen i. d. R. nicht beachtet/anerkannt.

Viele Grüße ÷ Udo
Wollte noch was ergänzen:

Trotz alledem würde zur Wahrung der Fristen umgehend eine Transportschadensmeldung an Hermes machen, egal wer zum Schluß für den Schaden aufkommt, wenn nicht fristgerecht ein Transportschaden gemeldet wird hat man meist schlechte Karten. Hier dazu die AGBs von Hermes:
http://www.hermespaketshop.de/agb.php

Man kann dies glaube ich über die Hermes-Seite http://www.hermespaketshop.de/ eingeben.

Ansonsten ist die Lösung aus meinem Beitrag #12
Zitat - Antwort-Nr.: 12 | Name: eisenbahnseiten.de

noch das Einfachste mit dem geringsten Übel. Ich würde das so machen, weil alles andere kostet doch nur unnötig Nerven und irgendwann gibt es bestimmt wieder so ein Angebot!

Grüße Andreas

Hallo Udo,

ok, wenn über ebay, dann aber direkt und nicht erst den Verkäufer kontakten, wobei auch die frage ist ob der Verkäufer nicht über ebay kontaktet wurde, DAS steht nirgends

und wenn ich lese, das ebay schon verständigt wurde, dann verstehe ich das als eine gemeldeteten Artikel der beschädigt ankam, oder nicht ?

Gruß Detlef
Hallo!
@41 Ich selbst Antworte zum schnellsten Zeitpukt wie möglich auf Fragen bei ebay oder andere mails bei Verkäufen etc..
Trotzdem Danke für die Antwort aber verstehe auch meine Lage man freut sich auf so eim schönes Teil und dann kommt so eine Lieferung.
Habe mitlerwiele die Tel.Nr und werde morgen mal anrufen ein Persön.
liches Gespräch ist immer am besten denke ich.

Mit  gerigerem Frust
Gruß Hans-gerd
Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, weil - es bringt ja eh' nix. Aber da ich nun mal auf diesen speziellen Link unbedingt ein Auge werfen sollte - bitteschön.
Zitat - Antwort-Nr.: 38 | Name: BR65

hierzu bitte Seite 6 Punkt 1.5 des angeführten Links lesen

...ja - den Passus kenne ich auch (bin ja vom Fach). Aber das ist jetzt blanke Theorie aus der Zeit, als die per Hand ausgeschriebenen Überweisungsformulare noch "zu Fuss" oder per Post oder im bankeigenen Nachtbriefkasten in die Bankfiliale zur Bearbeitung eingeliefert wurden. Da hatte man ja noch die Möglichkeit, seinen Irrtum zu bemerken und den Widerruf zu platzieren. Zu der Zeit wurden die Überweisungsbelege ! (Jo - echtes Papier zum Anfassen) erst nach Dispositions- und Unterschriftsprüfung (heute Pin/Tan) aus der Filiale in die Zahlungsverkehrsabteilung der Bank/Sparkasse chauffiert. Das ist wahrlich genug Zeit, eine fehlerhafte Überweisung zu erkennen und "zurückzurufen". War dann immer ein "Heidenspass" für die Kollegen, gerade diesen speziellen Auftrag aus der Menge der eingelieferten  Überweisungsträger herauszufischen.
Heute sieht das anders aus. Da geht das Online raus, und wenn Du nicht gleich merkst, das Du einen Fehler gemacht hast, dann ist das Ding gelaufen.
Soviel zur "Möglichkeit" einer Überweisungsretoure in eigener Regie. Ich dachte eigentlich, jeder weiß in welcher Zeit er lebt. Daher habe ich diese rein hypotehtische alte Kamelle gar nicht in meine Ausführungen einbezogen.  Aber Hauptsache Phips hat einen Funken Recht - mir soll's egal sein.

Gruß aus Nordertown

PS: Zum Thema "Ebay" und wann das Melden eines "Problemfalles" einen Nutzen hat, schaut doch nochmal in meinen Beitrag #11 was ich dazu ausgeführt habe.
Hallo Hans-Gerd,

ich hatte auch schon ein paar Pakete mit beschädigtem Inhalt aufgrund mangelhafter Verpackung, aktuell ein DHL Paket.
Hermes hat sich zweimal kulanzhalber am Schaden mit 30 Euro beteiligt aber klipp und klar auf
die unzureichende Innenverpackung verwiesen.
Die Verpackungrichtlinien sind bei allen Versendern sehr eindeutig.

Das Ganze 'darfst' Du daher ausschließlich mit Deinem Verkäufer klären, denn wie schon Exitus schrieb: Vergiss eBay, wenn Du nicht mit Paypal gezahlt hast. Was ich aber auch für gerechtfertigt halte, da eBay über seine Plattform nur ein Geschäft zwischen anderen vermittelt.

Viel Glück dabei!

Ansonsten amüsiert mich der Thread ungemein, wenn sich Leute wie Phips wieder mal frei nach dem Motto: 'Ich weiss es zwar nicht genau, aber so könnte es sein' selbst von offensichtlichen Fachleuten nicht überzeugen lassen wollen.  

Beste Grüsse
Christian
Moin zusammen,
@ 37 , Jürgen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Dann lass mich bitte diese Quellen wissen


ich glaube nicht  das da noch etwas von Sinn und Verstand kommt .Eine bereits getätigte und durchgeführte Überweisung  kann nur durch den Empfänger returniert / rücküberwiesen werden .
Die Banken prüfen ja noch nicht einmal nehr den Namen des Epfängers . Lediglich wenn die Kontonummer nicht stimmt erkennt der Computer der Bank die Unmöglichkeit der ordentlichen Buchung und meldet dies in einen Nachweis " Bemerkenswerte Konten " und ein Mitarbeiter der Bank bucht das Geld auf das Absenderkonto mit einem Hinweis zurück .

Ich hatte letzten Monat einen Lanz - Bulldog für 6,-- EUR hier im Forum erstanden und versehentlich 600,00 EUR angewiesen . Sofort bemerkt , nur wenige Sekunden später . Das Geld war als Sofortüberweisung schon auf dem Empfängerkonto . Keine Chance meinerseits da etwas zu machen .Der MOBA - Kollege hat dann den überzahlten Betrag zurück überwiesen .
Da hat Meister  " Schlauplapper "    
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

net richtig geguggt

das ist alles .

Gruß
Thomas

Hallo HGW ,
hm...., seltsame Bechädigung .
auf dem Bild ist für mich nicht so eindeutig erkennbar , handelt es sich um einen Kratzer auf dem Desplay oder ist es ein Riss im Glas ?
Ich frage deshalb , wiel die Beschädigung nur bis in Bildschirmmitte geht.
Bei der Höhe Deiner Rente ( andere Rente sind aber auch nicht viel höher ) ist der Kaufbetrag schon eine ganz schöne Summe  die man sich erst mal absparen und zurücklegen muß .
Warte erst einmal ab , was der Verkäufer / der Versender dazu sagt . Ich würde die Kontaktaufnahme auch per nachweisbarem Einschreiben mit Rückantwortschein  machen .
Ich will dir keine Angst machen , aber es gibt da so einen blöden Satz bei einigen : " Versand auf Gefahr des Empfängers" .
Und wenn Versicherungsfall , dann werden speziell dafür angeheuerte  Techniker prüfen und testen ob solch eine Beschädigung bei der Verpackung möglich ist.
Da wird etwas schweres darauf gestanden haben und peng hat die Scheibe gemacht .
Das Nachsehen hat immer der Kunde der sich auf das Teil einerseits freut und beweisen muß . dass er es nicht beschädigt hat .

Ich drücke dir die Daumen , halte uns bitte auf dem Laufenden .

Gruß
Thomas

Hallo!
Verkäufer hat heute geantwortet soll die Station zurücksenden.
Habe ihm mitgeteilt das sie sofort nach Geldeingang des Gesamtbetrages auf meinem Konto zurückgesendet wird,nun heisst es abwarten und Tee trinken(wenn die Kohle auf meinem Konto ist vieleicht auch ein kühles Blondes"Prost")
@49 Der Riss ist durchgehend im Glas auf dem Foto nur wegen der spiegelung auf dem Glas nicht so gut zu erkennen.Die höhe des Verpackung-Kartons betrug 1,5 cm mehr wie die der CS da kann nicht viel geschützt sein.Karton 10cm höher und 2-3 alte Tageszeitungen zeknüllt dann wäre das alles nicht passiert.

Voller Hoffnung

Hans-Gerd
Ich muss Thomas da leider zustimmen. Der Knackpunkt ist tatsächlich, ob eine mangelhafte Verpackung nachgewiesen werden kann. Aufschlußreich ist der folgende Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versendungskauf

Einfach nur ärgerlich so was.

@HGW: Ich drücke Dir die Daumen für eine gütliche Einigung!

Viele Grüße

Dirk
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

bei Zahlung via PayPal gibt es den "Käuferschutz", der die Sache wesentlich zu Gunsten des Käufers entzerrt.


Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Erfolgte die Bezahlung per PayPal? Dann kann man sich das Geld ganz schnell wieder zurückholen, wenn der Verkäufer nicht reagiert.


Hi Leute,
aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Das könnt ihr sowas von vergessen! Wenn Ware überhaupt nicht ankommt, weil das Paket verloren gegangen ist, mag das etwas anders aussehen.

Meist gilt aber: Um sich vor den Forderungen zu drücken, verlangt PayPal in der Regel, daß der Käufer auf eigene Kosten einen Gutacher einschaltet. PayPal läßt sich für diese Forderung meist reichlich Zeit, dann soll der Geschädigte aber innerhalb von 7 Tagen ein Gutachten beischaffen.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Also ich versende meine Artikel immer per DPD und es gab noch nie Probleme dass mal etwas kaputt oder defekt angekommen ist!!!


Also,
bei mir ist noch NIE auch nur ein DPD-Paket korrekt zugestellt worden, Pakete im Wert von mehreren hundert Euro sind komplett abhanden gekommen. Gegen den DPD habe ich im letzten Jahr wegen solcher Sachen so ca. 8 mal Strafanzeige erstattet. Das entspricht zufällig auch 100% der an mich per DPD versendeter Pakete.

Also, laßt bitte mal solche Pauschalisierungen bleiben! Es hängt ganz entscheidend am jeweiligen Zusteller bzw. der Depotverwaltung. Und wenn Erster (oder wie in meinem Falle Letztere) völlig renitent gegen jede Kritik, gegen jeden höflichen Klärungsversuch und letztlich auch gegen juristische Schritte ist, dann hilft halt nur, sich über einen solchen Saftladen von Dienstleister nichts schicken zu lassen.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Fristen immer so setzen, dass ich zur Not am 8.Tag (also nach einer Woche) OHNE zugesendeten Artikel die Überweisung bei meiner Bank (oder evtl auch am Comp mit Home- oder Online-Banking) zurückziehen kann.


Auch das ist leider blühender Unsinn. Wer selbst überweist, hat keinen Hebel bei der Bank, das Geld zurückzuholen, in der heutigen Zeit erfolgt der Transfer gerade bei online-Buchungen sehr zügig. Nur bei Lastschriften sieht das anders aus, aber das wurde alles weiter oben ausgiebig diskutiert.

Noch ein Tipp von einem meiner Kollegen: Wenn eBay-Kauf, dann macht es über eBay USA (ebay.com). Da gibt es den klassischen eBay-Käuferschutz nach wie vor und auch in ganz anderer Höhe (die amerikanischen eBay-Kunden sind da anscheinend etwas emfindlicher gegens Verarscht-Werden), entscheidend ist nicht, wo der Käufer wohnt oder bei eBay angemeldet ist, sondern über welche eBay-Website er sein Gebot absetzt!

Hans-Gerd, ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, daß Du Dein sauer erspartes Geld wiedersiehst. Die Verpackung ist so jedenfalls eindeutig unzureichend gewesen, ich hatte was Ähnliches mal beim Kauf meiner ReelBox erlebt, da war der Verkäufer wohl über den geringen erzielten Verkaufspreis verärgert und hat das Ding (nebst Kabeln mit scharfkantigen Steckern, Tastur, Maus etc.) einfach lose in ein DHL Paket geschmissen. Wie die Box ankam, könnt ihr euch denken. Erschwerend kam noch dazu, daß der Mann wohl Sucht-Kettenraucher war, die damals erst einen Monat alte Box war einfach nur widerlich verdreckt, so daß ich Tastatur und Maus gleich weggeschmissen und den Rest ausgesaugt und lange lange ausgelüftet hatte...

Viele Grüße,
Torsten
Hallo Hans-Gerd,

es ist doch schonmal erfreulich wenn der Verkäufer sich mit positiven Info´s bei dir gemeldet gemeldet hat.
Wenn Du das Geld dann hast und die Ware zurücksendest würde ich das alte Paket in ein neues reinpacken und zeigen wie es richtig geht. So sieht er seinen eigenen Karton und kann evtl. über Hermes wieder was zurückfordern - aber ist dann sein Problem.

Ich bin auch kein Freund von Hermes, aber nur weil die langsam sind. Abhanden gekommen ist mir mal was bei DHL, war sogar versichert - DHL wollte dann aber nichts mehr davon wissen (wegen minderwert bin ich nicht über den Anwalt gegangen, den Ärger habe ich mir erspart).

Grüße,
Sven
Hallo Hans-Gerd,

ich fürchte der Verkäufer wird sich nicht darauf einlassen, erst das Geld zurück zu erstatten (denn mit Überweisung wäre es dann auch für ihn "wech") und dann auf die Rücksendung eines verärgerten Kunden zu vertrauen.

Aber darauf nun zu beharren, löst nur so ne Neverending -Story aus und schaukelt die Wellen immer höher.

Daher müsstest Du wohl dann aus der Reserve kommen und ihm den Artikel besser verpackt (wie hier schon beschrieben) zurück senden. Der Verkäufer hat ja nicht völlig auf stur geschaltet und ansatzweise ist das schon mal ein richtungsweisendes Zeichen.

Den Beleg zum Nachweis hast Du ja und sicherheitshaber vielleicht noch einen Zeugen mit zur Post nehmen.

Wenn dann der Ersatzartikel geliefert wird, dass Ganze ganz schnell vergessen und möglichst wenig drüber ärgern.

LG

Klaus der Dir die Daumen hält
Hallo!
@52 DPD nein Danke,habe bisher leider auch keine guten erfahrungen mit diesem
Paketdienst gemacht.
Zum Beispiel:Zu DM Zeiten als ich noch Berufstätig war warteten wir auf eine Lieferung,durch Zufall ging ich durch den Nebeneingag zum Nachbar-Haus und siehe da ein Paket das worauf wir gewartet haben.Als der Paketbote einige Tage später wieder ein Paket ablieferte habe ich ihn maln über den Inhalt dieses so einfach dahingestellten Paketes aufgeklärt Silber im Wert von über
20000.00DM.Kommentar:Och das wussste ich nicht.Da wurde mehrmals ein Päckchen bei einem Nachbarn zwei Straßen weiter abgegeben "niemand zuhause ich habe eine Nachricht hinterlassen das es hier abgegen wurde"Leider bei mir keine nachricht so das zwei oder drei Tage später der etwas weiter weg wohnende Nachbar ankam und mir das Paket brachte" warum haste das denn nicht abgeholt??"
DPD NEIN Danke
Noch voller guter Hoffnung
und vielen Dank für alle guten Wünsche und Antworten

Hans-Gerd


Zitat - Antwort-Nr.: 54 | Name: Dampf-Fitness

Den Beleg zum Nachweis hast Du ja und sicherheitshaber vielleicht noch einen Zeugen mit zur Post nehmen.

... schon allein der Beleg ist gut. Mit der Rücksendung wird der Verkäufer automatisch "in Verzug" gesetzt. Hat mir mal mein Anwalt als Info mitgegeben, als ich eine defekte BR45 reklamieren musste (auch ein Nicht-PayPal-Fall).
Bin gespannt wie's weitergeht. Drücke auf jeden Fall die Daumen. Es ist immer ärgerlich, wenn ein Artikel mangelhaft ist und derartige Nervenstärke erfordert.

Gruß aus Nordertown
Bins nochmal!
Soeben mal in de mail-Kasten geguckt
Antwort von dem Verkäufer:das Geld wird sofort nach eingang der Märklin Central Station auf Ihr Konto überwiesn.
Antwort:Hallo!
Ich denke doch das wir es wie bei einem ebay Verkauf machen erst das Geld und dann die Ware oder .Wenn ich die CS zurücksende und sie mir dasGeld nicht überweisen habe ich ja die ganz große Aschl...Karte gezogen oder??
Wie Sie aus meinen ebay Bewrtungen sehen können habe ich immer sofort bezahlt und auch bei Verkäufen waren die käufer immer zufrieden.Sowie das Geld auf meinem Konto ist geht die CS raus zu Ihnen.

Wieder leicht frustrierte Grüße
Hans-Gerd
Ich denke das Risiko muss man als Käufer eingehen, erst Ware zurück und dann Geld zurück.

Grüße Andreas
Moin,

der Verkäufer scheint doch durchaus seriös zu sein - zumindest antwortet er umgehend! Ich würde es daher nicht unnötig kompliziert machen. Schick das Teil einfach zurück...

Gruß Tom
Hi!
Ist zwar schon etwas spät.... aber mal als Nachfrage: Ist der Verkäufer bei Ihbäh als gewerblich oder privat gelistet? Als gewerblicher Verkäufer trägt er nämlich das Versandrisiko. Will heissen, es kann dem Käufer herzlich egal sein, ob die Ware nun wegen mangelhafter Verpackung oder aufgrund eines Transportschadens kaputt angekommen ist.

Kleine Erfahrung mit DPD: ein Paket im Hausflur vor unserer Tür abgestellt...das nächste Mal war die Haustür zu. Ergo stand das Paket auf der Strasse!

LG
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: 57 | Name: HGW53

Antwort:Hallo!
Ich denke doch das wir es wie bei einem ebay Verkauf machen erst das Geld und dann die Ware oder .Wenn ich die CS zurücksende und sie mir dasGeld nicht überweisen habe ich ja die ganz große Aschl...Karte gezogen oder??
Wie Sie aus meinen ebay Bewrtungen sehen können habe ich immer sofort bezahlt und auch bei Verkäufen waren die käufer immer zufrieden.Sowie das Geld auf meinem Konto ist geht die CS raus zu Ihnen.


Zitat - Antwort-Nr.: 58 | Name: eisenbahnseiten.de

Ich denke das Risiko muss man als Käufer eingehen, erst Ware zurück und dann Geld zurück.


Hallo Hans-Gerd,
so wird es zwar immer wieder empfohlen (Rückabwicklung "Zug um Zug"), die gängige Praxis sieht leider oft anders aus, daher sehe ich das genau so wie Andreas. Wenn der Anbieter einen halbwegs seriösen Eindruck macht, dann würde ich, um die Sache nicht unnötig zu komplizieren, das Teil zurücksenden und darauf vertrauen, daß das Geld auch zurücküberwiesen wird. Daß er das sofort nach Erhalt der Ware machen will ist schon mal gut, rein rechtlich hat er dafür nämlich wiederum vier Wochen Zeit.

Wenn Du sichergehen willst, dann verpack' das Teil unter Zeugen und gib' es auch unter Zeugen bei der Post ab, dann kann schlecht bestritten werden, daß Du die Ware zurückgeschickt hast.

Übrigens: Genau solche Probleme sind für mich ein starkes Argument, aktuelle Ware bei vertrauenswürdigen Händlern zu bestellen. Ein sehr starkes Indiz dafür ist das Angebot der "Trusted Shops" Versicherung. Die Kontaktaufnahme mit der Versicherung hat mir schon ein ums andere Mal einigen Ärger erspart (weil angeblich lieferbare und vorab bezahlte Ware dann "ganz zufällig" doch auf Monate hinaus nicht lieferbar war).

Viele Grüße,
Torsten
Hallo Hans-Gerd,

ist genau so, wie ich Dir das in @54 vorausgesagt habe.

Und auch was ich weiterhin geschrieben habe ...

Wenn Du das Teil nicht verschickst, schaukelt sich die Angelegheit - völlig unnötig hoch -, kostet Nerven und Zeit und verhärtet die Fronten.

Wenn Du das Teil versichert und nachweislich verschickst, hast Du einen Nachweis und der Verkäufer hat bereits die Erstattung des Betrages schriftlich bestätigt.

Prinzipien sind ne tolle Sache, aber in so einem Fall verhindern die nur eine schnelle einvernehmliche Lösung.

Lieben Gruß

Klaus aus OWL
Hallo!
Heute habe ich die CS zurüchgeschickt,Versicherter Versand unter Zeugen abgepackt(Karton dreifache Größe  gut gepolstert so wie es sein sollte,aber was soll damit noch passieren?)auch unter Zeugen auf die Post gebracht somit wäre mein Teil zu dem Fall  erledigt.
Hoffentlich kommt die Kohle in den nächsten Tagen auch rüber,werde mich dann melden.

Bis auf eine gute Nachricht und nochmals vielen Dank für die vielen Tipps und Antworten

Gruß Hans-Gerd
  

Hallo!
Die leidliche Sache hatt ein Ende,Geld wurde zurückerstattet.
Porto für Rücksendung ging auf meine Kosten aber damit kann man Leben.
Nochmals vielen Dank für die Antworten und guten Wünsche.

Gruß Hans-Gerd
@Torsten Lang:

aus dem Grund bestelle ich bei Firmen, mit denen ich noch keinen größeren Kontakt hatte, per Nachnahme. Trusted Shops hin oder her - wenn ich per Nachnahme bestelle muss die Ware verschickt werden, damit Geld kommt. Wenn man dann mehrfach bestellt und gute Erfahrungen gemacht hat, kann man wieder per Vorkasse oder Kreditkarte bestellen.

Ich hab ja erst vor drei Monaten angefangen, N-Spur zu kaufen, und ich wollte in dem Zug mal kurz erwählen dass

1.) Lippe super schnell versendet und Rücksendungen noch am Tag des Erhalts der Ware bearbeitet und SOFORT die Gutschrift veranlasst. Ich habe bisweilen innerhalb von 18 Stunden nach Versand mein Geld zurück auf dem Kreditkartenkonto gehabt.

Die Rücksendekosten wurden wir aber bisher NIE erstattet, obwohl mir diese zustehen würden. Wie das mit den 3% Rabatt ist die man bekommt abhängig von vorherigen Käufen habe ich noch nicht herausgefunden. Von der Theorie her müsste ich die Bonuspunkte wieder gutgeschrieben bekommen bei Rücksendung. Alles etwas undurchsichtig. Ein Minuspunkt bei Lippe.

Einfach vorbeifahren kann man bei denen auch nicht - das Lager ist komplett vom Verkaufsgeschäft getrennt.

2.) Menzels Lokschuppen mehrfach hinter mir her telefoniert hat, um mir einen Austauschwagen zukommen zu lassen
3.) Lokmuseum hatte das ICE-T Startset 5 Tage vor Lippe. Bei beiden hätte ich es bekommen. Lokmuseum hat innerhalb von zwei Tagen geliefert, das bedeutet dass die Überweisung die ich gemacht habe innerhalb von Minuten nach dem Eingang zum Versand geführt hat. Banklaufzeit sind in Deutschland normal zwei Tage, verbucht wurde es bei Lokmuseum am Tag direkt nach der Überweisung.

Mir ist es das Geld für TrustedShops oder ähnliche Versicherungen nicht wert. Man muss einfach damit leben, dass manchmal etwas kaputt geht und dann Probleme da sind - ob das mit TrustedShops besser ist... ehrlich gesagt halte ich das für Esotherik, genau wie Vitamin C nehmen damit man keinen Schnupfen bekommt bzw. damit er weg geht. Wenn man die ganze Zeit TrustedShops benutzt kann man überhaupt nicht einschätzen, ob es schneller gegangen wäre, wenn man es nicht benutzt hätte. Mails schreiben muss man trotzdem.

Wichtig ist, dass man sich an die Gesetze hält, dass man die Briefe auch schreibt, sie per Einschreiben schickt und dem Verkäufer klar macht, dass man seine Rechte kennt. Man muss sie aber auch _wirklich_ kennen und nicht irgendeinen Freund fragen (sondern z.B. hier im Forum mehrere Menschen die dann einen Konsens bilden). Nichts ist schlimmer als das man glaubt, man wüsste was einem zusteht und dann über die Gesetze mit dem Händler streitet.

Ich hatte vor einem Jahr einen Händler der mir eine Karte für ein Nintendo DS verkauft hat bei dem ich für 80 Euro bestellt habe. Habe dann Ware im Wert von 42 Euro zurück geschickt indem ich es am 14. Tag nach Erhalt eingepackt und an ihn geschickt habe. Er war dann der Ansicht dass das von mir eine Frechheit wäre, ich hätte Kontakt mit ihm aufnehmen müssen und meine Versandkosten würde ich nicht zurück bekommen (weil er mir lieber einen Paketschein zugeschickt hätte der ihn insgesamt weniger gekostet hätte). Am Ende wollte er mir noch erzählen dass die EU in Zukunft sogar dafür sorgen würde, dass man gar keine Kosten erstattet bekommt. Fünf Monate später kam das Gerichtsurteil der EU raus - die dann geurteilt hatte, dass man nicht nur die RÜCKsendekosten erstattet bekommt, sondern auch die HINsendekosten (sprich die Versandkosten die auf der Rechnung stehen). Meiner Ansicht nach ein Grund, warum Lippe versandkostenfrei verschickt egal wie hoch der Kaufpreis ist - da die in die ganze EU verschicken wollen die sich die Scherereien mit den Versandkosten gar nicht erst machen.
Ist die Regelung, dass bis 40EUR der Käufer die Rückversandkosten trägt und darüber der Verkäufer denn nicht mehr aktuell?

Carsten
Hallo,
Hier mal zum Nachlesen die aktuelle gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung für gewerbliche Händler. Diese Wiederrufsbelehrung ist gesetzlich bindend, es können jedoch zusätzliche Rechte für den Käufer aufgenommen werden (bei eBay zum Beispiel 4 Wochen statt 14 Tage Widerrufsrecht), Kürzungen der Rechte sind jedoch streng verboten und werden gerichtlich geahndet.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Der Widerruf ist zu richten an:

Komplette Adresse des Verkäufers, incl. EMail- Adresse und Fax-Nummer. Eine Telefonnummer darf hier nicht hin, da der Kontakt nur schriftlich erfolgen darf.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Gruß, Harald Marsch
http://www.marsch-modellbau.beepworld.de/
Hallo Bash,

jetzt muss ich für Lippe echt mal ein gutes Wort einlegen. Ich hatte eine BR111 von Flm bestellt die in den Kurven knarzte und nicht gut fuhr. Habe also Kontakt mit Lippe aufgenommen (Mail). Antwort kam sehr schnell, man schicke mir eine neue Lok, in dem Paket liege dann auch ein Rücksendeschein für die alte. Bereits am nächsten Tag war die Austauschlok da und ich habe die alte zurück geschickt.

Wenn du natürlich nichtmal Kontakt aufnimmst, bevor du etwas zurück schickst finde ich das auch etwas doof für den Händler, muss ja nicht sein und Lippe ist wie gesagt sehr kooperativ.

Grüße
@65
Hallo Sebastian,
ich hatte mit keinem der drei Händler Problem. Es wurde immer schnell und sehr gut verpackt verschickt. Bisher musste  ich aber auch noch nichts zurücksenden, mache ich normalerweise auch ungern, weil es immer Kosten verursacht.
Versand per Einschreiben erhöht aus meiner Sicht nicht die Sicherheit, da du ja den karton auch nicht öffnen kannst, bevor du beim Briefträger bezahlt hast. Und hätte den vorliegenden Fall nicht beeinflusst, da die Umverpackung ja OK war. Also bliebe nur wenn möglich Bestellung auf Rechnung. Machen aber auch nicht alle bei Neukunden.
Und Konversation mit dem Händler macht es in der Regel allen einfacher.
In diesem Sinne
MfG
Ralph
Klar ich verstehe was Du meinst für mich ist das aber wie Rabattpunkte sammeln an der Tankstelle oder Payback - es ist dieses Gefühl, dass Du was bekommst. Find ich jedenfalls.

Ich dachte Du sagst vielleicht ein etwas konkreteres Beispiel was Deine Versicherung angeht, wie sie Dir gehoflen hat.

Bezüglich der drei Händler: das sind für mich auch die drei besten bisher. Gerade Lippe ist extrem weit vorne, es war meiner Ansicht nach eher eine Frage ob jemand kapiert wie das mit den Rücksendekosten bei Lippe ist wenn man wegen Nichtgefallen zurückschickt und bezüglich der "Bonuspunkte" die die verteilen.

Was die Rücksendekosten angeht: klar ist das mit den 40 Euro immer noch so. Das war ja gerade die Frage dann bei Lippe - alle Rücksendungen waren über 40 Euro. Und selbst die 4 Euro für ein Hermes-Paket sind 4 Euro. Läppert sich halt auch. Mir ist das im Moment wurscht bei dem Geld was man in Null komma nix in eine Anlage investiert, es ist mehr so eine Sache die ich mal in den Raum stellen wollte.

Oh da fällt mir ein ich hab ja rausgefunden wie das mit dem Ladenlokal und dem Lagerbestand ist weil ich eine Kreuzungsweiche 9185 hatte die falsch produiert war von Fleischmann. Die hat man mir in dem kleinen Ladenlokal in Detmold sofort umgetauscht.

Wie gesagt bei Lippe würd ich nur einkaufen wenn die wirklich absolut alles hätten :-D
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Versand per Einschreiben erhöht aus meiner Sicht nicht die Sicherheit,


Das ist nur zum Teil richtig. Man muss da nämlich die Sache von 2 Seiten sehen.
Bei einem Geschäft zwischen 2 Privatpersonen haftet für das Versandrisiko durch Verlust beim Versand grundsätzlich der Empfänger, dadurch sollte der Empfänger darauf achten, dass die Lieferung so erfolgt, dass er den Sendungsstatus überprüfen kann. Das kann er nur bei versichertem Versand (z.B. Einschreiben), damit kann er kontrollieren, ob der Versender überhaupt die Ware verschickt hat und nicht versucht zu betrügen.
Bei einem Geschäft zwischen einem gewerblichen Händler und einem privaten Käufer haftet grundsätzlich der Verkäufer für das Versandrisiko beim Verlust beim Versand. Der gewerbliche Verkäufer wird im eigenem Interesse versicherten Versand wählen, damit er nachprüfen kann, dass der Käufer die Ware erhält. Aus eigener Erfahrung als gewerblicher Versender weiß ich, dass wenn ich unversichert versende gut 10 Prozent der Käufer die Ware angeblich nicht bekommen haben und ich dann das vorher überwiesene Geld zzgl. die Versandkosten an den Käufer zurück erstatten muss. Wenn ich dagegen versichert (auch per Einschreiben) versende, passiert das zu 99,5 Prozent nicht, leider geht ab und zu doch mal was verloren. Es gibt jedoch auch Außnahmefälle, wo der Käufer entgegen dem angebotenen versichertem Versand ausdrücklich auf unversichertem Versand besteht. Dann geht wegen dem ausdrücklichem Wunsch des Empfängers das Versandrisiko auf den Käufer über.
Kommt eine Ware beschädigt beim Käufer an, so hat der Käufer die Möglichkeit, den Frachtführer (Pst, DHL, Hermes, DPD, etc.....) wegen Transportschäden innerhalb von einer in den AGB des Transportführers geltenden Frist haftbar zu machen. Dazu muss aber glaubhaft versichert werden, dass es ein Transportschaden ist. Es ist am Besten, beim Empfang vor die Unterschrift u.V. (unter Vorbehalt) zu setzen und dann im Beisein des Zustellers sofort das Paket zu öffnen und Mängel sofort zu reklamieren.
Gruß, Harald Marsch
Zitat - Antwort-Nr.: 71 | Name: "Harald Marsch"

Es ist am Besten, beim Empfang vor die Unterschrift u.V. (unter Vorbehalt) zu setzen und dann im Beisein des Zustellers sofort das Paket zu öffnen und Mängel sofort zu reklamieren.



Dieser Tip wird zwar gerne gegeben, ist aber voellig unrealistisch. Wenn Paketzusteller irgendwas nicht haben, dann ist es Zeit und Geduld. Das mag in irgendwelchen Kuhdoerfern noch anders sein, aber im Rest der Welt interessiert sich der Zusteller fuer sowas ueberhaupt nicht. Im uebrigen waere mir neu, dass der Empfaenger einen Schaden beim Paketdienst melden kann - der Vertragspartner ist der Versender. Zumindest mit Post, DHL und hermes habe ich da auch praktische Erfahrung.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es gibt jedoch auch Außnahmefälle, wo der Käufer entgegen dem angebotenen versichertem Versand ausdrücklich auf unversichertem Versand besteht. Dann geht wegen dem ausdrücklichem Wunsch des Empfängers das Versandrisiko auf den Käufer über.



@Harald Marsch,
das ist ein Irrtum.
Der Gesetzgeber ist der Meinung das dem Käufer die Tragweite seines Wunsches nicht bewußt ist.
Aus diesem Grund gilt dieser Wunsch als nicht gesprochen.

Gruß Alex
Moin ,
jede weitere Erläuterung ist , meiner Meinung nach , überflüssig .
HGW hat sein Geld zurück und Punkt .

@ 36 , Phips
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich möchte nicht hundertmal das Gleiche schreiben


volle Zustimmung , schreibt doch einmal das Richtige  oder halte Dich an den Ausspruch von Dieter Nuhr .
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

lt. einigen Quellen kann das Geld auf die angesprochenen Verfahren zurückgeholt werden
Du beschreibt hier Verfahren die real gar keine Anwendung gefunden haben


En Proxi ist jede Diskussion darüber völlig neben der Sache  weil es um eine vom Kunden getätigte Überweisung ging , nichts anderes .
Es ist nicht so , dass wir uns hier im Forum nicht eines Besseren belehren lassen wollen , aber dann müssen stichhaltige Fakten  dies auch untermauern können , wobei , es geht immer noch um die Überweisung des Kunden an den Verkäufer .
Das hat nichts mit " Bloßstellung " Deiner  jungen Person zu tun sondern damit , dass Du Dich in manchen Dingen  echt sehr weit aus dem Fenster lehnst.
Um es in Deinem dialektischen Schreibstil zu sagen : " Pass auf , das net runterfällst" .
Daran ändert auch die Tatsache nichts , das Du schon in der Lage bist auf einem weiß angemalten , selbstgebauten Haus das Fachwerk mit Edding nach zu bilden .
Obwohl , solch ein Können zollt meinen absoluten Respekt .

Gruß
Thomas


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