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THEMA: Übergabe mit Begleitwagen?
THEMA: Übergabe mit Begleitwagen?
Erwin1.05b - 03.12.11 10:20
Hallo zusammen,
ich bin aktuell auf eine Frage gestossen: wenn in Epoche 3 aus einem Ng eine Üg gebildet wurde. Ist dann der Güterzugbegleitwagen mit eingereit worden oder fuhr der Zugführer auf der Lok mit?
Habe im Netz und in meiner Literatur keine aaasusagekräftigen Infos gwfunden.
Grüße Nils
ich bin aktuell auf eine Frage gestossen: wenn in Epoche 3 aus einem Ng eine Üg gebildet wurde. Ist dann der Güterzugbegleitwagen mit eingereit worden oder fuhr der Zugführer auf der Lok mit?
Habe im Netz und in meiner Literatur keine aaasusagekräftigen Infos gwfunden.
Grüße Nils
Wenn es einen Packwagen gab, dann fuhr der Zugführer offiziell dort mit. Gab es keinen Packwagen, war der Tf eventuell gleichzeitig Zugführer oder dieser fuhr auf der Lok mit.
Markus
Markus
Hallo,
der Güterzugpackwagen war immer der erste Wagen hinter der Lok und machte alle Zustell- und Übergabefahrten bei Nahgüterzügen mit. In dem Wagen hatte u. a. der Zugführer sein "Büro" in dem er die Wagen- und Ladungspapiere bearbeitete und verwaltete. Diese mussten ja an den Wagenübergabe- und/oder Ladestellen den Empfängern ausgehändigt bzw. von den Verladern/Wagenversendern entgegen genommen werden.
Daher machte es keinen Sinn das der Packwagen während der Einzelwagenzustellung im Zugstammm verblieb.
Viele Grüße ÷ Udo
der Güterzugpackwagen war immer der erste Wagen hinter der Lok und machte alle Zustell- und Übergabefahrten bei Nahgüterzügen mit. In dem Wagen hatte u. a. der Zugführer sein "Büro" in dem er die Wagen- und Ladungspapiere bearbeitete und verwaltete. Diese mussten ja an den Wagenübergabe- und/oder Ladestellen den Empfängern ausgehändigt bzw. von den Verladern/Wagenversendern entgegen genommen werden.
Daher machte es keinen Sinn das der Packwagen während der Einzelwagenzustellung im Zugstammm verblieb.
Viele Grüße ÷ Udo
Hallo,
hier muss man aufpassen! Übergabezüge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zugbegleitpersonal fahren! Das Zugbegleitpersonal setzt sich aus dem Zugführer und den Zugschaffnern zusammen. Eine Ausnahme sind z. B. die geprüften (!) Rangierleiter die unterwegs Rangierarbeiten ausüben dürfen. Im Regelfall sind dies aber die örtlichen Bediensteten. Bei Zügen ohne Zugbegleitpersonal übernimmt dies der Triebfahrzeugführer. Bei Zügen ohne Zugführer übernimmt dies der Zugfertigsteller oder der Zughelfer. Im Einzelfall entscheidet immer die zuständige Bahndirektion, wie zu fahren ist. Ohne Zugbegleitperonal düfen nur Züge ohne Reisenden sein, die auch nicht mehr als 50 Achsen haben (Ausnahmen beachten). Also, Du kannst Deiner Bahndirektion den Auftrag erteilen, dass die Üg 12345 zwischen Bahnhof a) und Anschlussstelle b) auch ohne Zugbegleitpersonal fahren darf.
Gruss
Ralf
hier muss man aufpassen! Übergabezüge dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zugbegleitpersonal fahren! Das Zugbegleitpersonal setzt sich aus dem Zugführer und den Zugschaffnern zusammen. Eine Ausnahme sind z. B. die geprüften (!) Rangierleiter die unterwegs Rangierarbeiten ausüben dürfen. Im Regelfall sind dies aber die örtlichen Bediensteten. Bei Zügen ohne Zugbegleitpersonal übernimmt dies der Triebfahrzeugführer. Bei Zügen ohne Zugführer übernimmt dies der Zugfertigsteller oder der Zughelfer. Im Einzelfall entscheidet immer die zuständige Bahndirektion, wie zu fahren ist. Ohne Zugbegleitperonal düfen nur Züge ohne Reisenden sein, die auch nicht mehr als 50 Achsen haben (Ausnahmen beachten). Also, Du kannst Deiner Bahndirektion den Auftrag erteilen, dass die Üg 12345 zwischen Bahnhof a) und Anschlussstelle b) auch ohne Zugbegleitpersonal fahren darf.
Gruss
Ralf
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