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THEMA: Neues Ebay Bezahlsystem

THEMA: Neues Ebay Bezahlsystem
Startbeitrag
djroby63 - 03.03.12 09:11
Bei Ebay gibts eine neue Art des Bezahlens:
Man zahlt direkt an Ebay, die dann mit dem Verkäufer abrechnen (wird wahrsch. gleich die Gebühren abziehen und den Reingewinn an den Verkäufer überweisen). Für den Verkäufer sicher einfacher, aber:
- man MUSS an Ebay überweisen, auch wenn man den Artikel selbst abholen will.
- Außerdem kann man nicht so einfach mehr über längere Zeit sammeln (auch wenn man es mit dem Verkäufer vereinbart hat!), weil Ebay automatisch 6 Tage nach dem Kauf eine Mahnung schickt und nach weiteren drei Tagen einen Vorgang wegen nicht bezahlter Ware eröffnet.
- Der Verkäufer kann auch keine neue Rechnung mehr schicken, wenn man einen weiteren Artikel nach x Tagen gekauft hat.
- Der Button Selbstabholung ist jetzt auch eher versteckt (oben in den Artikeldaten). Wenn man den nicht findet, verrechnet das System selbständig immer die Versandkosten für jeden einzelnen Einkauf/jede Rechnung.

Kopie:
#####################
Der Online-Marktplatz Ebay ändert im Sommer seine Zahlungsabwicklung. Für Käufer bedeutet das einen größeren Schutz, private Verkäufer müssen allerdings länger auf ihr Geld warten, wie eine Ebay-Sprecherin sagte. Denn in Zukunft zahlen Käufer den Preis für den von ihnen erworbenen Artikel direkt an Ebay und nicht mehr an den Verkäufer. Die Online-Plattform leitet das Geld dann an den Verkäufer weiter. Bisher laufen die Geschäfte ohne die Zwischenstation Ebay, Käufer und Verkäufer wickeln die Zahlung direkt miteinander ab.

Ebay begründete die Neuerung mit einem größeren Schutz für die Käufer. Diese würden nun unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode voll abgesichert. Erhalte ein Käufer den Artikel trotz Zahlung nicht oder weiche der Artikel erheblich von der Beschreibung ab, zahlt Ebay den Kaufpreis inklusive Versandkosten zurück.

Für Verkäufer bedeutet die Neuerung, dass sie informiert werden, sobald das Geld bei Ebay angekommen ist ForumDamit werden Verkäufer dann auch zum Versand aufgefordert. Ihr Geld erhalten Verkäufer je nach ihrem Status ausbezahlt. Private Verkäufer müssen sieben Tage warten. Eine Ebay-Sprecherin begründete die lange Frist damit, dass private Verkäufer häufig gebrauchte Artikel verkaufen und es hier die meisten Streitigkeiten über den Zustand der Ware gibt. Bisher erhalten private Verkäufer zuerst ihr Geld und verschicken dann die Ware.

Bei gewerblichen Verkäufern hängen die Fristen vom Status ab. Etablierte Verkäufer, die seit längerem bei Ebay anbieten und solche, die die Mindest-Qualitätsstandards erfüllen, erhalten das Geld einen Tag nach dem Versand der Ware. Neue Anbieter und solche, die die Qualitätsansprüche nicht erfüllen, müssen ebenfalls sieben Tage warten.

Als Zahlungsmethoden stehen den Ebay-Nutzern Zahlungen über PayPal, Banküberweisung, per Kreditkarte, Lastschrift sowie dem Zahlungsdienstleister Skrill zur Verfügung.

Auszug aus dem Kleinbahnsammler Forum.

Ich habe folgendes als Antwort von Ebay bekommen, als ich schrieb das das neue Bezahlsystem ein Dreck ist.

Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Kritik, bezüglich des neuen eBay Bezahlsystems.
Wir bedauern Ihre Entscheidung den Marktplatz im Sommer nicht mehr als Händler zu nutzen.
Ich kann Ihren Unmut verstehen. Gern gebe ich Ihnen Auskunft.

Das Bezahlsystem soll Händlern die Arbeit auf der eBay-Website erleichtern.
Zu den Änderungen gehören eine verbesserte Unterstützung der Warenbestands-Synchronisation durch vorhandene zertifizierte Anbieter.
Wir kümmern uns komplett um die Abwicklung der unbezahlten Artikel und möchten den Marktplatz für Händler dadurch freundlicher gestalten.
Bitte beachten Sie dass sich das Bezahlsystem noch in der Testphase befindet.
Bis zum Sommer können sich aufgrund von Kritik der Mitglieder noch einige Prozesse im Bezahlsystem ändern.

Wir bedanken uns für Ihre ehrlichen Worte und leiten Ihre Kritik an die dafür vorgesehende Stelle weiter.
Ich freue mich wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.


Für mich ist ab Sommer mit Ebay aus, wenn das so abläuft als privater Verkäufer.

Hallo Robert,

danke für die ausführliche Information!

Nicht nur Du wirst ab dem Sommer nichts mehr verkaufen,
meinen Bekannten und mir geht es genau so!
(und verm. 10.000de andere private Anbieter)

Mal sehen was dann die Aktie von dieses Unternehmen macht!

Hier mal die Info dazu:
http://www.finanzen.net/aktien/eBay-Aktie

Gruß Simon
Mahlzeit,

Ich bin jetzt seit 1999 bei eBay. Jedesmal wenn eBay die Geschäftsbedingungen geändert,
die Provisionen erhöht oder sonst was gemacht hat um mehr Gewinn zu erwirtschaften, gab und gibt es den gleichen Aufschrei.

Und jedesmal mischen die, die nie mehr dabei sein wollten, in kürzester Zeit wieder bei eBay mit.

Warum? Weil es keine ernst zu nehmende Alternative gibt.
Und wer über zu hohe Verkaufsprovisionen klagt, soll sich mal bei Amazon anmelden.

Beste Grüsse
Christian
Ich habe schon bein Hood Sachen ersteigert, das Angebot ist wirklich nicht so gut wie bei Ebay, aber ich werde den Markt weiter beobachten. Bei Hood war übrigens das reinstellen von Artikeln von vorne herein kostenlos!

Die Änderung, dass alles an Ebay bezahlt werden soll, ist nicht neu, ich habe schon vor einigen Wochen dem zustimmen müssen. Mein Artikel wurde aber trotzdem an mein Konto überwiesen. Wie will Ebay das verhindern, dass ein Käufer auf das Konto des Verkäufers überweist ? Das geht wirklich nur über den Zwang, jeden Vorgang bei Ebay anzugeben. Ich habe zwei Wochen, nachdem der Verkauf abgewickelt und die Bewertungen abgegeben waren, eine Email bekommen, dass die Zahlung nicht eingegangen wäre und ich jetzt einen Fall eröffnen kann. Die Email wurde gelöscht, ohne dass ich darauf reagiert habe. Gesetze sind dazu da, gebrochen zu werden, und solange Ebay nicht mit Konsequenzen droht, können die mich mal ...


Gruß
Bruno
Hallo allerseits,

Ebay ist im Moment ein geniales System. Ich kann mich in meinen Hintern beissen, das ich nicht auf so eine Idee gekommen bin.

Ich nutze Ebay fast täglich zum reinschauen und stöbern, verkaufe und kaufe Dinge. Ein so großes weitgefächertes Angebot und eine so schnelle Übersicht gibt es nirgendwoanders.

Natürlich will Ebay Geld verdienen, wer mag es Ihnen verdenken, es ist ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn Ebay nun sogar erst noch den jeweiligen Verkaufserlös bekommt, können Sie ein paar Tage damit Arbeiten und verdienen noch mehr. Konsequent weitergedacht.
Einen erweiterten Schutz sehen ich hier nicht, das ist wohl offensichtlich ein fadenscheiniges Argument.

Alle Änderungen jedoch die jedoch durchgeführt werden, entwickeln Ebay immer mehr in Richtung einer reinen Händlerplattform. Quasi ein Warenhaus ohne Lager. Geniale Idee, jedoch schlecht für den kleinen privaten Verkäufer.  

Warten wir ab wann jemand kommt der genau diese Entwicklung ausnutzt und etwas vernünftiges für private Verkäufer auf die Beine stellt. Mir fehlt dazu leider das nötige Kleingeld, Ideen was man besser machen könnte hätte ich zuhauf.

Just my two cents
Grüße
Frank
Hallo zusammen,

auch ich nutze ebay seit Jahren gerne - als Käufer wie auch als Verkäufer. Schlechte Erfahrungen habe ich dort bisher zum Glück kaum gemacht. Das neue Bezahlsystem sehe ich aber ebenfalls sehr kritisch, da es erneut einseitig gegen private Verkäufer gerichtet scheint:

- ebay möchte mit diesem System gutes Geld verdienen (was ja als solches in Ordung ist): So winkt neben der erhöhten Verkaufsprovision natürlich auch der Zinsertrag aus dem mindestens 7 Tage lang vereinnahmten Verkaufserlös, der eigentlich unmittelbar dem Verkäufer zusteht.

- Als privater Verkäufer bin ich mit diesem System erstmals gezwungen, die Ware abzusenden ohne sicher sein zu können, wann und ob ich überhaupt mein Geld bekommen werde. Denn erstens kann es sich der Käufer nun jederzeit "anders" überlegen und (z.B. bei Nichtgefallen oder wenn er anderswo kurz nach dem Kauf ein günstigeres Angebot wittert) behaupten, ich hätte die Ware falsch beschrieben. Von ebay wird er dann wohl anstandslos sein Geld zurückbekommen. Ob ich im Gegenzug meine Ware unversehrt zurückerhalte, wird ebay dann kaum noch kümmern - die werden den Käufer lediglich darum "bitten", die Ware zurückzusenden. Wenn der das nicht tut oder die Ware beschädigt zurückkommt, was dann? Dann verliere ich als Verkäufer den Verkaufserlös, die Verkaufsprovision und möglicherweise auch noch der verkauften Artikel. Und als "Hilfe" kann ich von ebay dann bestenfalls mit einem Textbaustein rechnen, der mir erzählt, dass ich zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen könnte, wenn dieser sich weigert, mir die Ware zurückzuschicken. Soll das ein Anreiz sein, diesen Marktplatz weiter zu nutzen? Wo bleibt für solche Fälle der angemessene Verkäuferschutz?

Das einzige, was aus meiner Sicht weiterhin für ebay spricht, ist die Tatsache, dass man fast nur dort überhaupt vernünftige Preise für gute Artikel erzielen kann. Denn mit Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten muss man meiner Erfahrung nach selbst neuwertige Sachen für ein Trinkgeld verramschen wollen - sonst bleibt man darauf sitzen, weil viele "Käufer" dort einfach keinen angemessenen Preis bezahlen wollen. Daher entscheide ich für mich sicher erst im Sommer, ob ich ebay weiter nutze oder nicht.

Beste Grüße
Claudio
Hallo,

wir werden uns ganz genau ansehen müssen, ob das neue Prinzip gerecht ist.

Im Moment gehe ich noch davon aus, dass das neue System das Handeln verteuern und zu noch größerer Unzufriedenheit führen wird.

Verteuern:

Händler werden nur noch versichert versenden, damit sie nachweisen können, dass sie die Ware abgesandt haben. Auch könnten sie einen Risikozuschlag aufschlagen, um Entscheidungen, die EBay gegen sie trifft, auszugleichen. Dies kann gerade Modellbahnartikel, die häufig unter 10 Euro kosten, deutlich verteuern.

Unzufriedenheit:

Obwohl die Ware versichert versandt wird, können Käufer zu Unrecht behaupten, die Ware entspreche nicht der Beschreibung. Hoffentlich erfolgt eine Kontrolle, ob solche Käufer die Ware zurückschicken - und in dem Zustand, in dem sie sie erhalten haben! Für die Rücksendung muss in solchen Fällen i.d.R. der Verkäufer aufkommen.

Es ist davon auszugehen, dass EBay meistens zu Gunsten der Käufer entscheidet, ohne dass sich der Verkäufer wehren kann.

Interessant sein wird zu erfahren, wie die direkte Waren-/ Geldübergabe funktionieren kann.

Man wird sehen, ob meine Befürchtungen eintreten werden.

Und übrigens: Als Käufer und Verkäufer finde ich den direkten Kontakt mit den Händlern und Kunden als vorteilhaft. In den wenigen Streitfällen kam es doch nahezu immer zu einvernehmlichen Lösungen, ohne dass eine anonyme Zwischeninstanz tätig werden musste.


Viele Grüße

Klaus
Also dann werden wir uns wohl alle bei E-Bay abmelden müssen, seit wann hat E-Bay eine Bankenlizenz? Mit welchem Recht bekomme ich von einem Auktionshaus Geld viel später überwiesen für mein Eigentum, und wer garantiert mir ob E-Bay nicht selber mit dem Geld kurzfristige Investitionen an der Börse tätigt die das Unternehmen aus dem Gleichgewicht bringen???? Und dann bekomme ich gar nichts mehr.

Ich kann auch das mit den steigenden Reklamationen nicht nachvollziehen, ich bin seit 10 Jahren dabei, im Jahr gibt es im Durchschnitt 1-2 Fälle bei etwa 100-250 Ein- und Verkäufen, das liegt auf dem Niveau von einem Neukauf, da läuft auch nicht immer alles normal.

Zudem kommt das bei mir als im Ausland wohnhafter, die Versandkosten nie richtig ausgewiesen werden, bzw sich nie normal abrechnen lassen, schon alleine weil die Spanische Post kein klares Tarifsystem hat was man direkt anwenden könnte, da kommen immer weider findige Geister darauf die Pakete nach Volumen zu berechnen, oder nach Gewicht je was gerade vorteilhafter für die Post (Correos) ist, so das ich bei meinem Versand fast zu 100% immer wieder zuschiessen muss, mit den von E-bay genehmigten Gebühren, kann ich dann meine Ware gleich verschenken.

Bei meinem letzten Sammlungsverkauf von etwa 4000 euro insgesamt, fielen weit über 400 Euro E-bay gebühren an, so dass sich das Ganz demnáchst dann gar nicht mehr lohnt. Mir ist es egal wann die Ihre Kosten abrechnen, aber es ist in meinen Augen völlig unverhältnismässig dass der Ëigentümer seine Ware abgeibt und dann kein Geld sieht bis es E-Bay für gut hält.

Patrick
Hallo Patrick,

das ist alles richtig. Nenn mir eine Alternative und ich wechsele dorthin ...  

Hood? Kannst Du erden.  Amazon? Viel Spaß als Verkäufer , wenn Du schon bei eBay über die Gebühren stöhnst ... meines Wissens kassiert übrigens auch Amazon zuerst das Geld vom Käufer.

Beste Grüsse
Christian
Amazon ist auch keine Bank und die machen das auch so.

Amazon verlangt übrigens 25% Provision.

Der Unterschied ist, dass man im Marketplace zeitlich unbegrenzt gelistet wird. Ich habe da schon eine Menge Sachen verkauft und mir waren die 25% egal weil es zum Teil 9 bis 12 Monate gedauert hat bis jemand gekauft hat. Auf eBay hätte ich die Ware für 1 Euro einstellen müssen,  damit ich keine Gebühren bezahle damit es überhaupt gelistet wird ODER ich hätte jedes Mal eine Gebühr entrichten müssen wenn ich den Preis eingegeben hätte, den ich gerne erzielen wollte. Im Endeffekt war Amazon dann genau so teuer oder billiger wenn ich die 9 Monate durch 10 Tage geteilt hätte (die längste Auktionszeit bei eBay).

Das neue System bei eBay wäre ok wenn man den Startpreis selbst festlegen könnte ohne zusätzliche Gebühren. Das ist bisher das Einzige was die Plattform schlechter macht als Amazon.

In den letzten Jahren habe ich immer nur verkauft wenn es keine Stargebühr bei eBay gab. Im Moment auch gerade wieder (läuft noch bis Ende April). Wenn sie das beibehalten würden und die Gebühr nicht über 25% geht (der Preis bei Amazon) wäre ich weiterhin gerne Kunde bei eBay.

Und klar dann wird eBay nichts Anderes als Amazon mit Auktionsmöglichkeit. Da hätte ich aber auch nix gegen.
Christian,

Alternativen gibt es keine, das ist richtig, nur wird hier eine Art Monopolstellung ausgenutzt, die eigentlich demnáchst mal vom Kartellamt überprüft werden sollte.

Die Gebühren, darüber stöhne ich nicht, ich habe es nur mal erfasst, was man aber bedenken muss, dass man das bisher selber geregelt hat. In Zukunft wird dann E-bay entscheiden, wieviel Porto berechnet wird ohne dass den tatsächlichen Kosten Rechnung getragen wird, zusätlich bekommen nun entgültig diejenigen Käufer die generell mogeln die Macht über das System.

Ich will es mal so ausdrücken, die meisten die bei E_bay schadhafte Ware anmahnen, tun das in regelmässiger Form (zumindest die 2-3 Fälle die ich hatte bis dato), und es läuft immer gleich ab.

Andereseits ist der Schutz vor Fälschungen gleich null, diejenigen die das nachforschen wollen, bitte mal nach Lacaoste Hemden suchen, oder einzelnen Krokodilen dieser Marke, auch bei anderen Markenkleidungsartkeln sieht es nicht viel besser aus. (z.T. Asics Schuhe, etc. etc,) In Spanien werden immer wieder gefälschte Tennisschláger der Marken Head und Wilson sowie Babolat in den E-bay Umlauf gebracht, ohne dass man die Verkäufer belangt, auch Uhren etc,. aus zweifelhaften Quellen, (Verkäufer in den USA, Ware in Spanien,.....) immer wieder an der Tagesordnung.

Drumm bevor diese Leute Milliarden Euro in die Hände bekommen die Ihnen nicht gehören, und die tw. mit Fälschungen erzielt werden, sollte sich die Modellbahnerzunft mal überlegen, ob man sich nicht ein eigenen Internetauktionshaus aufbaut.

Patrick
Wenn ich genauer drüber nachdenke wäre die Zahlungsumstellung sogar besser für Kunden die Fälschungen geliefert bekommen. Die melden einfach die Fälschung bei eBay und bekommen ihr Geld sofort zurück im Gegensatz zu dem was jetzt gerade läuft.

Ich meine was Du wohl ausdrücken wolltest ist "Das böse eBay verdient Geld mit Fälschungen" aber das ist ungefähr so als ob man sagt "Internetprovider verdienen ganz böse Geld mit Raubkopien" oder "Die Post verdient mit gefälschter Ware Geld" etc. pp.

Auf der Schiene zu argumentieren ist doch ziemlich durchsichtig Patrick. "Die sind gemein und doof" war noch nie ein Argument.

Gerade weil wir hier doch eben festgestellt haben, dass eBay immer mehr zum Festpreisanbieter wird, kann ich das mit der Monopolstellung überhaupt nicht nachvollziehen. Je mehr eBay sich an Amazon anpasst desto weniger haben sie ein Monopol. Darüber hinaus gibt es immer noch Hood. eBay hat kein Monopol und es gibt kein Argument dafür. eBay hat faktisch die meisten Kunden, mehr nicht.
Hallo Patrick,

bei eBay sitzen viele viele Mitarbeiter, die Tag und Nacht nichts anderes tun, als den gröbsten Schund, der eingestellt wird, wieder herauszulöschen.

Es ist schlichtweg unmöglich, kriminelle Elemente von einer solchen Plattform mit diesem Transaktionsvolumen fernzuhalten.

eBay hier eine Art Hehlerei zu unterstellen, finde ich nicht richtig.

Viel interessanter ist doch die Frage, warum eBay so ein Monopol hat und warum es bislang kein anderer geschafft hat, im Auktionsbereich auch nur im Entferntesten an eBay heranzukommen.

Es könnten doch alle Modelleisenbahn-Verkäufer zu Hood wechseln. Warum tun sie es denn nicht?

Beste Grüsse
Christian
Hallo,

EBay ist nach  wie vor "Der Grosse Polygolist" im "Ein Dollar(Euro) Internet-Geschäft".

EBay ist mitlerweilen sogar das Synonym für diese Käufe.
.
Damit ist aber nicht sehr viel "verdient".

Der Käufer erspart sich in Zukunft das lästige "zur Bank rennen" um die
Überweisungen am Terminal einzugeben.
Denn nicht jeder hat ein "Onlinebanking" am Küchentisch stehen,
wie in meinem Hsaushalt.

Da die meißten Verkäufer sparsam sind,
wenn es um PayPal geht,
war das nur ein logischer Schritt.

Hans-I.

Guten Abend Alle,
ich habe weder ein Problem mit 10% Privision noch mit dem verwalten durch Ebay, was mache ich aber wenn ein Käufer eine Lok von mir bekommt, sagen wir mal  wie neu und ohne Fehl und Tadel, sie ihm runterfällt  und er fluchs bei Ebay reklamiert das gute Stück wäre bereits so geliefert worden ? Dann bekomme ich was gehustet, bestenfalls meine völlig zerstörte Lok auf meine Kosten zurück. Prost Mahlzeit Ebay kann ich da nur sagen.

Grüße
Patrik

der es hasst dass es keine echte Alternative gibt
Tja Patrik das ist leider genau das was ich grad habe. Puffer vorne abgebrochen, hinten die Pufferköpfe weg. Total verdreckt. Als neu angeboten.

"Netterweise"  stinkt die Lok wenigstens bis zum Erbrechen nach Rauch und ich bin Nichtraucher.

Aber mal mal nen Foto von "stinkt". Im Moment antwortet der Verkäufer nicht und wie es aussieht werd ich ihn anzeigen müssen.
Guten Morgen Sebastian,
da geb ich dir gerne recht, das hatte ich auch schon, und Ebay  hat sich einen "schei...." drum gekümmert. Es kam lediglich der Hinweis dass ich das nächste mal mit Paypal bezahlen soll, leider hatte der Privatverkäufer das als Bezahlmethode gar nicht angeboten.

Ich hab dann alles gereinigt überarbeitet und eben richtig beschrieben mit Hinweis auf alle Fehler so wieder bei Ebay angeboten. Auf diese Weise konnte ich wenigstens ein bischen den Verlust eindämmen.

Ob das  mit dem neuen System besser wird wage ich zu bezweifeln, glaube aber eher nicht.

Grüße
Patrik

Der es echt schade findet, denn man darf ja nicht vergessen es liegt nicht an Ebay sondern an den "schlauen" Verkäufern die meinen alles und jeden über den Tisch ziehen zu können.
Nuja, das ist dann ja jetzt der Sinn des neuen Systems. Alle bezahlen per Paypal.
Hallo zusammen,

bis zum Jahre 2000 hatte ich auch ohne eBay bereits ein Modellbahn-Leben.
Zwischenzeitlich hat sich bei mir gerade durch die Möglichkeiten dieser Plattform leider auch so eine gewisse "Kauf-ich-mir-jetzt-wenn's-mir-nicht-gefällt-kann-ich's-ja-bei-ebay-einstellen"-Mentalität entwickelt.  Fazit: Ich diszipliniere mich zukünftig wieder mehr bereits beim Kauf, dann ist der Bedarf an Verkäufen dort auch bei weitem nicht mehr so groß und den Geldbeutel schont es auch!
So kann ich dem neuen Bezahl-System und seinen offensichtlichen Nachteilen für den privaten Verkäufer dann auch für mich doch noch etwas Gutes abgewinnen.
Danke, ebay

Grüße
Jürgen

Hallo,

ich mache für Verkäufer folgenden Vorschlag:

Schreibt in euren jetzigen Angeboten folgenden Satz am Ende unter die Artikelbeschreibung; "Wir ziehen um, ab Sommer findet ihr uns bei Hood.de unter dem Namen xyz. Ich würde mich freuen, Sie dort wieder als mein Kunde begrüßen zu können!"

Gruß
Roland
@Roland: dann bist Du Deinen eBay-Account sofort los. Solcherlei Zusätze sorgen für sofortige Sperrung.
@Sebastian,
der Anbieter ist sein eBay-Account los, eBay seinen Gewinn. Geteiltes Leid, halbes Leid.

Gruß
Roland
@16
Wenn ich mich recht erinnere kannst Du doch bei paypal deine Überweisung zurückbuchen.
Und wenn Du selbst von Deinem Bankkonto überwiesen hast sowieso. Das hab ich Beispielsweise schon gemacht. Per Online und klick klick bei der Postbank
.
Wenn Du die Gutschrift dann auf dem Konto hast würde ich die Lok zurückschicken. Egal ob er geschrieben hat das die Lok nicht zurücknimmt oder nicht.

Ach so noch was: Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Titel besorgen. Der gibt Dir das Recht das Geld zurück zu verlangen. Eine Anzeige ist was anderes (Du meinst wohl Betrug?) bei der Polizei. Das hilft Dir erst mal nicht um an Dein Geld zu kommen. Lieber zurückbuchen

lg diehen

Hallo,

hier jemand der sich sehr intensiv mit Thema eBay beschäftigt.

Herr Axel Gronen war auch dies bezüglich auch schon in mehreren TV-Sendungen
zu sehen.

Zitat:
Und Strafanzeigen wegen Untreue werden von den örtlichen Polizeidienststellen vermutlich nur mit Gelächter quittiert: Wer sein Geld einer ausländischen Firma ohne Geschäftsführer und Impressum anvertraut, ist selbst schuld. Zudem haben deutsche Ermittler wohl kaum die Möglichkeit, wegen Einzelbeträgen unter 1.000 Euro gegen potenzielle Täter im Ausland vorzugehen.
Zitat Ende.

Ausführlich berichtet Herr Gronen auf seiner Webseite hier:

http://www.wortfilter.de/news12Q1/4298-Kritik-a...ahlungsverfahren.php

Gruß Simon
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ach so noch was: Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Titel besorgen. Der gibt Dir das Recht das Geld zurück zu verlangen. Eine Anzeige ist was anderes (Du meinst wohl Betrug?) bei der Polizei. Das hilft Dir erst mal nicht um an Dein Geld zu kommen. Lieber zurückbuchen



klar kannst Du dir einen Titel besorgen, aber für alle Kosten die auflaufen gehst Du in Vorkasse, und ob was zu holen ist ??
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe. Ist leider so

Bernd
Auch das neue Ebay System wird man umgehen können: Was kann mich denn nach einer Auktion daran hindern, wenn ich es im Angebotstext vorher natürlich so angekündigt habe, den Käufer aufzufordern, den Artikel nur direkt an mich zu bezahlen, wie bisher? Eigentlich nichts!
Zitat - Antwort-Nr.: 26 | Name:

Was kann mich denn nach einer Auktion daran hindern...



Wenn ich Ebäh wäre, dann hätte ich einen Computer, der merkt wenn meine Kunden das Geld an mir vorbeileiten und sie nach dem sagen wir mal dritten mal warnen und wenn das nicht hilft abmelden. Wo ist das Problem (für Ebäh)?

Gruß,
Harald.
Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: diehen

Und wenn Du selbst von Deinem Bankkonto überwiesen hast sowieso. Das hab ich Beispielsweise schon gemacht. Per Online und klick klick bei der Postbank



Wer weiss, was du da gemacht hast - aber eine vollzogene Ueberweisung kannst du nicht rueckgaengig machen. Das haben wir hier bestimmt schon 100 mal durchgekaut.

Mehr noch: seit 1.1.2012 sind die Banken nicht einmal mehr haftbar für Vertipper bei der Überweisung.

Wenn ich früher noch Überweisungen zurück bekommen habe wenn ich mich z.B. bei der Bankleitzahl vertippt habe (meist kam das Geld zurück nach einer Weile) ist heute eine Überweisung auch vom Gesetz her "Fire and Forget". Der Kunde ist für ALLE Fehler inzwischen selbst verantwortlich was Überweisungen angeht.

Dafür haben sie die Laufzeiten 2012 auf 2 Tage beschränkt. Ab 2013 ist es dann 1 Tag innerhalb von ganz Europa.

Was den Titel angeht: ein Titel kann ganz einfach bestritten werden. Der Gerichtsvollzieher kommt beim Schuldner an, der guckt sich den Bescheid an, legt einspruch ein - und das war's dann erst einmal.

Und wenn Du einen gerichtlichen Titel meinst dann muss ich einen Anwalt beauftragen und den erstmal in Vorkasse bezahlen, wie schon so richtig bemerkt wurde. Das geht ohne Rechtsschutzversicherung erst einmal mit mindestens 80 Euro los, die dann der Gegenpart bezahlen müsste.

Wenn er sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einlässt.

Dann muss ich dem Anwalt nämlich noch mehr Geld geben, damit er Klage erhebt (Gerichtsgebühren etc. pp.) und dann sind wir schnell bei 140 Euro.

Einen Anzeige bei der Polizei kostet nichts und die Person wird ggf. vom Staatsanwalt in Augenschein genommen. Wenn er dann anbietet, mir das Geld einfach zurück zu überweisen, kann der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Eventuell gibt es auch ein Verfahren gegen ihn wegen Betrug und ich werde als Zeuge vorgeladen. Meist da wo er wohnt. In meinem Fall ist das Hamburg. Für das Erscheinen würde mir der Arbeitsausfall entschädigt.

Die Option Nummer 2 finde ich im Moment passender. Und kostengünstiger. Mir geht's ja auch weniger ums Geld sondern dass er mich betrogen hat. Das ist dann auch Betrug. Und deshalb zeig ich ihn an wegen Betrug.
Hallo,

Ich finde es interessant, das solchen Diskussionen immer unterschiedlich von Land zu Land sind.
Es gibt 2 Neuigkeiten, die hier gemischt diskutiert wurden.

1) Kommissionen
Dies ist - wenn ich darf - ein typisches Deutsches Thema. Natürlich mag kein Verkäufer, Geld an Ebay oder Paypal zu zahlen. Aber Deutschland ist das grosste Land in Europa, wo Kartenzahlungen so wenig verbreitet sind (die "EC Zahlung mit Unterschrift" ist keine echte Karte Zahlung, sondern nur ein Lastschrift ohne Kosten für den Verkaufer).
Die Konsequenz ist im Alltag zu bemerken: Verkäufer in Deutschland (von Aldi bis auf Ebay) sind nicht gewohnt, ein paar % zu verlieren.
Ob dies gut oder schlecht ist, ist hier nicht die Frage. Aber seien Sie sicher: die Leute in anderen Länder (UK, Frankreich...) werden nicht Ebay verlassen, wegen ein paar Cents.

Ebay ist International. Wenn ein paar Deutsche Websites Kundenschaft ab dem Sommer kriegen, ist es toll...aber die, die Ausserhalb der Grenzen kaufen/verkaufen wollen, werden auf Ebay bleiben.

2) Sicherheit
Hier ist das Thema, die auch Ausserhalb Deutschland in Frage gestellt wurde. Es scheint sehr schön für die Käufer, mehr Sicherheit zu kriegen. Aber:
a) Was ist die Unterschied mit der Paypal Guarantie ? Das gibt's schon.
b) Wer wird Problemen Lösen, und wirklich prüfen wer (Verkäufer oder Käufer) ehrlich ist??? Mit dem Ebay Kundenservice habe ich nur schlechten Erfahrungen (sowohl als Privat-Verkaüfer oder Käufer).

Das Gefühl "bequem UND sicher" kaufen zu können, hängt von vielen Parametern....
Es stört offensichtlich niemand hier, noch Unterschriften beim Einkaufen zu benutzen. Deutschland hat den "Unterschrift Verbot" der EU vermeidet;  genau weil die EC-Lastschrift keine Kartenzahlung ist.... dass es jetzt nur in Deutschland gefährlich ist, seine Karte zu verlieren, scheint kein Problem zu sein.

Und trotzdem, Paypal hat mehr und mehr erfolgt in Deutschland, genau weil es 2 Vorteilen zusammenbringt:
- Sofortige Zahlung (wie beim Lastschrift)
- Kreditkarte oder Kontonummern nicht an Verkäufer gesendet
Dieses Ebay System ist nur der nächste - "Paypal+" - Schritt.

In kurz: Ich denke, Ebay folgt einen Trend der Kundschaft... und kriegt dazu ein bisschen mehr Geld. Ob sie es sauber machen können, ist nur noch die Frage... Ebay hat keine Angst, ein paar Verkäufer zu verlieren, sondern Besucher.

Ich verstehe alle Argumente hier. Aber jede Diskussion, die nicht Kundenzentriert ist, scheint für mich leider ziemlich riskiert!

Grüsse,
Pierre
Hi,

also ich praktiziere es schon lange:
Kaufen über PayPal, wenn es angeboten wird. Ja, wegen der Sicherheit.
Verkaufen nur als Überweisung oder Barzahlung, da PayPal-Gebühren emens teuer, unralistisch und Zahlungen lange dauern.

Nun, dann ab Sommer 2012 heißt das für mich:
Verkaufen ausschließlich über www.hood.de
Kaufen über ebay, mit der besseren Sicherheit.

D. h., dass ich nach über 12 Jahren ebay und fast 2000 Bewertungen ebay als privater Verkäufer allmählich den Rücken zukehre.
In dem System werden als Kollektivstrafe alle privaten Käufer wieder über einem Kamm geschert und vergrauelt. Aber dieser Kollaterialschaden ist für ebay uninteressant. Das ist wie mit einem Alkoholverbot in der Bahn. Es trifft immer die, die sich nichts haben zu schluden kommen lassen. Es entwickelt sich immer mehr zu einer Internet-Plattform für gewerbliche Verkäufer, weg von gebrauchter Ware.

Schon seit dem Zeitpunkt, von dem man als Verkäufer keine "negativen" Bewertungen mehr geben konnte und der Verkäufer den Käufer auf Gedei und Verderb ausgeliefert ist, fing ich an über das ebay-System grundlegend nachzudenken.

Ich hoffe, dass das noch anderen auf dieser runden Welt auch noch so sehen.
Dann mache ich bei www.hood.de lieber ein geringeren Erlös, um ebay-Aktionären nicht die Redite zur verdoppeln!

lars

Zitat

Was den Titel angeht: ein Titel kann ganz einfach bestritten werden. Der Gerichtsvollzieher kommt beim Schuldner an, der guckt sich den Bescheid an, legt einspruch ein - und das war's dann erst einmal.



Dat issn echter Peitsch. Quatsch.

Es ist richtig, daß einem Mahnbescheid widersprochen werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen kann man auch - normalerweise erfolglos - einem Vollstreckungsbescheid noch widersprechen. Wenn der Gerichtsvollzieher beim Schuldner ankommt, gibt es KEINEN Einspruch mehr - das ist Quatsch mit Sosse. Du solltest Dich mal genauer informieren, wie der Ablauf ist. Ich habe das System mehrfach durch und weiß, wie es läuft.

Zitat

Und wenn Du einen gerichtlichen Titel meinst dann muss ich einen Anwalt beauftragen und den erstmal in Vorkasse bezahlen, wie schon so richtig bemerkt wurde. Das geht ohne Rechtsschutzversicherung erst einmal mit mindestens 80 Euro los, die dann der Gegenpart bezahlen müsste.



Noch unsinniger. Bitte informiere Dich erst, bevor Du so einen Käse als Wahrheit hier verbreitest. Es ist kein Problem, sich einen Mahnbescheid ganz OHNE Anwalt zu holen. Inzwischen gibt es das sogar online, habe ich allerdings noch nie gemacht. OFFLINE holt man sich ein Formular, füllt es aus, zahlt seine Gerichtsgebühren und gibt es beim Gericht ab. Anwalt brauche ich dazu gar keinen.

Zitat

Wenn er sich nicht auf ein Gerichtsverfahren einlässt.

Dann muss ich dem Anwalt nämlich noch mehr Geld geben, damit er Klage erhebt (Gerichtsgebühren etc. pp.) und dann sind wir schnell bei 140 Euro.



Uiuiui. Du solltest wirklich nicht laufend Behauptungen als Wahrheiten aufstellen. Bei Kleinforderungen läuft es bei vernünftig denkenden Menschen so (insbesondere dann, wenn ich mir nicht sicher sein kann, jemals Geld vom Gegenüber zu erhalten > Insolvenz, eidesstattliche Versicherung, nicht mehr an der Adresse ermittelbar usw.): Ich gehe in den Schreibwarenladen, hole das Formular, fülle es aus, zahle die Gerichtskosten und reiche es auf dem Gericht ein. (Dieser Teil kann wohl inzwischen online vereinfacht werden). Wenn der Gegner dem Mahnbescheid widerspricht, gibt es automatisch ein Verfahren, das i.d.R. ohne die Beteiligten vom Richter im "stillen Kämmerlein" aufgrund der Aktenlage entschieden wird. Wenn die Forderung als berechtigt anerkannt wurde, erhält der Beklagte einen Vollstreckungsbescheid. Dem kann er zwar noch mal widersprechen, hat aber in aller Regel nur die Folge, daß alles für ihn noch teurer wird. Im Normalfall kann ich dann als Kläger den Gerichtsvollzieher losschicken, nachdem der Vollstreckungsbescheid rechtsgültig wurde. Und dann kriege ich mein Geld - vorausgesetzt keiner der o.g. Fälle tritt ein > Insolvenz des Gläubigers, nicht mehr ermittelbar usw.

Damit habe ich schon etliche Kleinforderungen mit wechselndem Erfolg eingetrieben/versucht einzutreiben. Einen Anwalt sollte man sich bei allen Forderungen unter mindestens hohen 3-stelligen Beträgen sparen. Durch einen Anwalt wird der Verlust nämlich erst so richtig knackig, wenn der Beklagte den "Eidesfinger" hebt bzw. nicht mehr auffindbar ist. Been there, done that.

Bei betrügerischen Deals ist dann das nächste richtig:

Zitat

Einen Anzeige bei der Polizei kostet nichts und die Person wird ggf. vom Staatsanwalt in Augenschein genommen. Wenn er dann anbietet, mir das Geld einfach zurück zu überweisen, kann der Staatsanwalt das Verfahren einstellen. Eventuell gibt es auch ein Verfahren gegen ihn wegen Betrug und ich werde als Zeuge vorgeladen. Meist da wo er wohnt. In meinem Fall ist das Hamburg. Für das Erscheinen würde mir der Arbeitsausfall entschädigt.



Es ist zwar nett, wenn wirklich was mit Betrug zu machen ist. Leider ist das in den wenigsten echten Fällen so. Meistens wird das ganze unter "Zivilstreit" abgebucht - ein Betrug ist gerade bei Privat-VK schwer nachzuweisen. Der VK behauptet, verschickt zu haben und holt seine Freundin/seinen Kumpel als Zeugen, daß er wirklich alles in den Briefkasten geschmissen hat. Damit ist schon mal alles strafrechtliche vorerst abgewehrt. Zivilrechtlich kommt es dann im Zweifelsfall drauf an, ob das glaubwürdig ist. Im Normalfall kommt es aber bei den auf Ebay üblichen Beträgen gar nicht zu einem echten zivilen Hauptverfahren. Siehe oben. Der Fall, wo ein Staatsanwalt mehr als eine "Einstellung des Verfahrens" draus macht ist leider ziemlich selten in der Praxis. Einen Vorteil hat die Strafanzeige jedoch: wenn der betrügerische Vk noch kein Betrugsprofi ist, hat man psychologisch u.U. damit gewonnen und kriegt sein Geld. Wenn er aber abgebrüht ist, lässt den das völlig kalt.

Zitat

Die Option Nummer 2 finde ich im Moment passender. Und kostengünstiger. Mir geht's ja auch weniger ums Geld sondern dass er mich betrogen hat. Das ist dann auch Betrug. Und deshalb zeig ich ihn an wegen Betrug.



Das klingt in der Theorie schön. Wie gesagt, meine Erfahrungen damit sind sehr gemischt. Bei Dilettanten nutzt das was, ebenso manchmal bei welchen, die bereits mehrfach einschlägig verurteilt worden sind. Oft führt es aber lediglich dazu, daß man nach etlichen Wochen einen Schrieb der Staatsanwaltschaft bekommt, mit der Überschrift: "Einstellung des Verfahrens". Völlig sinnlos ist eine Strafanzeige dann, wenn es lediglich eine Streiterei um die Beschaffenheit des versandten Artikels geht. Da hilft dann was anderes wesentlich besser:

- handelt es sich um eine Fälschung? Dann Meldung an den Hersteller des Originals, an Ebay und zusätzlich Strafanzeige. Vorher aber erst mal damit drohen - dann bekommt man sein Geld u.U. recht flott zurück

- ist es ein gewerblicher Vk oder ein sogenannter Privater, der aber ganz eindeutig gewerblich handelt? Meldung ans Finanzamt, Meldung an den Verbraucherschutz, Meldung an Ebay. Ebenfalls vorher damit drohen - Geld kommt i.d.R. recht flott zurück

All das wird durch die Neuregelung von Ebay zwar leicht abgewandelt, im Prinzip bleibt es aber trotzdem in vielen Fällen weiterhin gültig - z.B. Vk weigert sich, die Gewährleistung nach ein paar Wochen zu übernehmen, Ebay gibt dem Vk recht usw.

Gruß,

Werner
Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür auftaucht kann man sich die Forderung ansehen und direkt widersprechen. Fertig.

Das was Du bisher erlebt hast ist, dass niemand dem Gerichtsvollzieher gesagt hat, dass die Forderung unberechtigt ist.

Du hast eine Rechnung vorgelegt oder andere Dokumente die Deine Forderung belegen, 40 Euro bezahlt, und der Gerichtsvollzieher zieht los.

Der einzige Grund warum das funktioniert ist, dass in 99% der Fälle die Forderung berechtigt ist.

Weißt Du ich spreche aus Erfahrung. Ich hab schon mehr als einen Gerichtsvollzieher einfach weggeschickt. Zum Beispiel weil ein Geschäftspartner meinte er hätte mir Ware geliefert. Er hat einfach eine Rechnung ausgestellt, alte Lieferscheine genommen ohne meinte Unterschrift und der Gerichtsvollzieher ist losgezogen. Oder weil die Stadt meinte sie bekäme 9000 Euro Gewerbesteuern von mir.

Nachfolgend musste ich dann natürlich die Widersprüchlichkeit belegen aber das ist eine andere Geschichte. Alles was mein Gegenüber bezüglich eBay machen muss ist dem Gerichtsvollzieher bessere Argumente liefern als ich, dass die Forderung unberechtigt ist.

Es ist ja nicht einmal so dass man den Mann in die Wohnung lassen muss selbst wenn er sagt "dann pfände ich jetzt". Da kann man ganz locker "Gut und ich mache jetzt die Tür zu" sagen.

Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich habe schon bein Hood Sachen ersteigert, das Angebot ist wirklich nicht so gut wie bei Ebay, aber ich werde den Markt weiter beobachten.


Wenn nur die Hälfte der Anbieter von Ebay zu Hood wechselt, sieht das Angebot bei Hood schon ganz anders aus.
Das das Angebot bei Hood zur Zeit noch nicht so berauschend ist, liegt ganz einfach nur daran, dass nur wenige Leute bei Hood einstellen. Dort ist nicht nur das Einstellen kostenlos (wenn man keine Sonderoptionen nutzt), es gibt auch keine Verkaufsprovision. Bei Hood kann man durch die nicht vorhandene Startgebühr immer den Startpreis in der Höhe ansetzen, die man mindestens erreichen will. Außerdem hat Hood bei jedem Artikel auch eine Funktion "Preis vorschlagen", über die dann auch noch verhandelt werden kann.
Gruß, Harald
http://www.marsch-modellbau.beepworld.de/
*seufz* Hier der Nachtrag für Werner. Zum Thema "informier Dich bitte"

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

"Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht, Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden"

und

"Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid
Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen"

Ich liebe es ja ehrlich gesagt wenn Leute von Sachen, von denen sie keine richtige Ahnung haben, schwadronieren, und dann andere Leute auffordern, sie sollten sich mal richtig informieren.

Andererseits würde es mir dann nicht immer wieder so eine Freude bereiten wenn ich genau das dann tue. Mich informieren. Also in der Regel informiere ich mich sowieso bevor ich was sage, genau wie ich hier im Forum die Suchfunktion quäle bevor ich auch nur einen Piep zu einem Thema sage...
@24, badenbahner

Was wortfilter.de angeht:

Bin ich eigentlich der Einzige der sich mal das Impressum der Seite angeschaut hat? Der Herr Gronen schreibt, dass er Informatik und Jura studiert hat. Jetzt leitet er eine Firma mit Sitz in England und er sagt er schreibt Bücher.

Wieso hat er keinen Titel? Er schreibt weder davon, dass er Dipl. Ing. wäre noch Anwalt noch irgendwas... weder Bachelor noch Master werden genannt (dafür ist er aber auch zu alt, er hat sicher wenn dann nach altem System studiert)

Hat der gute Mann überhaupt einen Abschluss sprich irgendeine Befähigung zu seinen Aussagen oder ist das alles irgendwie überflüssig?
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

*seufz* Hier der Nachtrag für Werner. Zum Thema "informier Dich bitte"



Und wo bitte widersprechen die Zitate dem von mir Gesagten?

Es ist doch klar, daß das Mahnverfahren eine Vollstreckung ohne Klageverfahren "ermöglicht" - genau dann, wenn der "Beklagte" nicht widerspricht. Meistens tut der das aber - selbst wenn er chancenlos ist. Egal. Was passiert dann? Es kommt zum Klageverfahren bzw. bei berechtigter Forderung zum Vollstreckungsbescheid - wenn Du schon zitierst aus einem Wikipedia-Artikel, lies weiter und versuche das Gesagte zu verstehen!

Und was passiert bei einem rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid? Habe ich auch oben in Kurzform bereits gesagt, ist in dem zitierten Wiki-Artikel noch ausführlicher drin.

"Der vom Amtsgericht erlassene Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Aus ihm kann somit sofort die Zwangsvollstreckung betrieben werden, selbst wenn der Schuldner noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt.

Der Vollstreckungsbescheid wird wahlweise vom Gericht automatisch ("von Amts wegen") dem Antragsgegner zugestellt oder durch einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher. Letzteres kann Zeit sparen, da der Gerichtsvollzieher zeitgleich schon die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes angegeben wird, an die Adresse, die im Mahnbescheid angegeben wurde."

Ich finde es witzig, daß Du anscheinend mit Deinem Gerichtsvollzieher auf Du und Du bist - im Normalfall lassen sich die nicht mit einem Gefasel a la "unberechtigte Forderung" abwimmeln. Denn die haben normalerweise eine Kopie des *rechtsgültigen* Vollstreckungsbescheids dabei und da hilft Dir nur noch, wenn Du nichts Pfändbares hast. Oder wenn der Gerichtsvollzieher ein Schnarchzapfen ist - oder möglicherweise Dein Saufkumpel. Ich möchte mal sehen, wie Du bei einem rechtsgültigem Vollstreckungsbescheid Deinem Gerichtsvollzieher widersprichst - wenn der ein normaler Gerichtsvollzieher ist. Es gibt ganz große Ausnahmefälle, aber da mußt Du im Normalfall auch eine Sicherheit leisten - steht auch im Wiki-Artikel. Und Du kannst natürlich versuchen, immer schön die Tür geschlossen zu lassen. Funzt aber auch nur zeitlich begrenzt. Konnte man auch alles schon schön in Fernsehdokus sehen - mit echten Gerichtsvollziehern.

Und daß der Gronen nun jetzt nichts sagen darf, bloß weil er kein Anwalt oder Prof. ist - ist ja wohl auch hirnrissig. Der Mann hat zwar Ebay als Gegner zu seinem Steckenpferd gemacht, trotzdem hat er sicher mehr Ahnung als die meisten hier. Was befähigt Dich denn hier zu schreiben, wenn einer ohne Titel das bei Dir offensichtlich nicht darf?
Na Sebastian,

es geht doch nichts über gesundes, mal eben ergoogeltes  Halbwissen, dass man dann noch vehement vertritt.

Der Gerichtsvollzieher steht erst vor Deiner Tür, wenn er vom Gericht einen vollstreckbaren Titel hat.
Dem kannst Du nicht mehr widersprechen.

Googel mal nach 'Mahnbescheid' und 'Vollstreckungsbescheid', versuche den Unterschied zu verstehen und meld Dich dann noch mal.

Beste Grüsse
Christian
Leute das ist doch nicht Euer Ernst, oder?

Der Abschnitt zu Vollstreckungsbescheid des von mir verlinkten Wikipedia-Eintrags fängt wie folgt an:

"Hat der Antragsgegner nicht oder nicht rechtzeitig gegen den gesamten Anspruch Widerspruch erhoben und auch die Forderung des Gläubigers nicht vollständig beglichen"

Was davon widerspricht meiner Aussage dass man der Forderung widersprechen kann?

Und wie bitte habt ihr beiden Hübschen es bisher geschafft, sofort einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid zu bekommen indem ihr einfach ein Formular aus dem Internet ausgefüllt habt für 40 Euro?

Sorry aber das kann alles nicht Euer Ernst sein. Alleine die Tatsache jetzt dass Werner offensichtlich nicht umhin kommt meine Person anzugreifen um seinen Argumenten nachdruck zu verleihen spricht glaube ich Bände.

Ich kann mich nur wiederholen: ich hatte bisher zwei Mal den Gerichtsvollzieher mit unberechtigten Forderungen vor der Tür stehen. Ich habe ihn in beiden Fällen weggeschickt, in einem Fall ist er nach zwei Wochen wieder gekommen und hat von mir 4000 Euro bekommen, dem Teil der 9000 Euro die der Stadt zugestanden haben an Gewerbesteuer. Bis dahin hatte ich die nötigen Unterlagen beigebracht die die Forderung der Stadt in Höhe von 9000 Euro widerlegt haben. Eine Überweisung an die Stadt schien mir in dem Fall sinnfrei da diese ja ihre Forderung selbst nicht richtig kapiert hat. Der Mitarbeiter bei der Stadt hatte ganz einfach irgendwas geschätzt und zu dem Zeitpunkt hatte ich den Steuerbescheid schon in Händen, der eine viel geringere, zu versteuernde Summe auswies.

Klar hat mir der Gerichtsvollzieher in der Zwischenzeit schon einen Brief geschickt gehabt mit Vorladung zum Termin zu dem ich entweder das Geld hätte mitbringen sollen oder einen Offenbarungseid hätte leisten müssen. Und wisst ihr was man dann macht? Dann schreibt man freundlich zurück dass man an dem Tag keine Zeit hat und schlägt einen Termin eine Woche später vor. Da es, (wie es im Wikipedia-Artikel übrigens steht) keine gesetzlich geregelten Fristen gibt, kann man damit sogar ohne Probleme durchkommen. Auf die Art habe ich die oben genannten zwei Wochen gehabt zur Beibringung meiner Beweismittel.

In beiden Fällen handelte es sich um einen MAHNbescheid. Und ein Vollstreckungsbescheid ist erstens überhaupt nicht das, wovon wir hier von Anfang an geredet haben noch ist es das, was ausgestellt wird bevor der Gerichtsvollzieher das erste Mal los geht noch ist es etwas was wir als normale Personen vom Gericht so einfach bekommen, ohne dass dem Schuldner die Gelegenheit gegeben wird, Einspruch einzulegen. Mein Beispiel handelt hier schließlich VON DER STADT und die hat einen ganz anderen Status als wir einfachen Nasen.

Und der Wikipedia-Artikel widerspricht mir da nicht. In keinster Weise.

Ist ja traurig was bei Euch da vor sich geht. Selektives zitieren aus der Wikipedia kann ich auch. Hauptsache ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt. Allein die Tatsache dass Werner den Herrn Gronen offensichtlich für den Poppes hält nur weil er sich seit Jahren mit eBay beschäftigt.

Ich beschäftige mich seit Jahren mit Nasebohren. Macht mich das zum Hals-Nasen-Ohren Arzt?
Sebastian,

durch ständiges Wiederkauen wird es nicht richtiger.

Der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür hat keinen Mahnbescheid in der Hand sondern einen Vollstreckungsbescheid. Diesen stellt das Gericht NACH einem Gerichtsverfahren aus, das Du dann wohl offensichtlich verloren hast.

Einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst Du VOR dem Gerichtsverfahren und nur gegen diesen kannst Du Einspruch erheben. Den bekommst Du aber per Einschreiben vom Gericht
und nicht vom Gerichtsvollzieher.

Also frag mal jemanden, der sich damit auskennt, bevor Du hier so einen Unsinn verzapfst.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Und wie bitte habt ihr beiden Hübschen es bisher geschafft, sofort einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid zu bekommen indem ihr einfach ein Formular aus dem Internet ausgefüllt habt für 40 Euro?



Allein dieser Satz zeigt, dass Du von diesem Thema nicht den Funken einer Ahnung hast.

Beste Grüsse
Christian
Ich geb's auf. Jetzt ist es also schon so weit dass Gerichtsverfahren erfunden werden, damit die eigene Logik passt.

Ist ok, Du kannst offensichtlich gerichtliches Mahnverfahren und Vollstreckung nicht unterscheiden und der Wikipedia-Eintrag hat da auch nicht geholfen.

Ich zitier aber gerne noch einmal den Wikipedia-Artikel:

"Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient"

Wahrscheinlich ist für Dich der "einfache" Vorgang grundsätzlich mit einem Gerichtsverfahren verbunden. Mehr noch: ich habe geschrieben, dass ich den Gerichtsvollzieher weggeschickt habe - das versuchst Du nicht mal zu entkräften. Offensichtlich ist es jetzt soweit dass ich den Gerichtsvollzieher einfach wegschicken konnte und den Offenbarungseid abwenden konnte, indem ich Unterlagen beigebracht habe, obwohl ich ein Gerichtsverfahren verloren habe. Wie das zusammen passt verstehst wohl nur Du.

Mir fällt da jetzt nicht mehr viel ein von daher lass ich es einfach. Bleibt nur die Hoffnung dass andere die das hier lesen auf den Trichter kommen selbst ein wenig nachzudenken anstatt jemandem wie Dir zu glauben, der offensichtlich eine Menge Fantasie hat und Sachen erfindet damit die eigene Meinung mit den sich widersprechenden Fakten übereinstimmen.

Das letzte Mal als ich sowas erlebt habe habe ich mit einem Kreationisten diskutiert. Aber offensichtlich ist überall im Internet rund um die Uhr Märchenstunde.

Zitat - Antwort-Nr.: 23 | Name: diehen

Wenn ich mich recht erinnere kannst Du doch bei paypal deine Überweisung zurückbuchen.
Und wenn Du selbst von Deinem Bankkonto überwiesen hast sowieso. Das hab ich Beispielsweise schon gemacht. Per Online und klick klick bei der Postbank


Was PayPal angeht, diese Option wäre mir völlig neu. Und was die Sache mit dem Rückbuchen angeht, das verwechselst Du mit Lastschriften. Da kann man eine Rücklastschrift auslösen. Bei Überweisungen geht das nur so lange, wie die Überweisung noch nicht verbucht wurde. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, daß gerade bei Online-Überweisungen das Zeitfenster dafür vielleicht bestenfalls ein paar Minuten beträgt. Glück könntest Du haben, wenn Du am Wochenende oder nachts überweist, dann werden die Buchungen nur vorgemerkt. Zumindest bei der Sparkasse habe ich aber keine Option gefunden, die Überweisung dann doch noch zu stornieren. Das geht dann vielleicht noch über eine der Karten-Sperr-Nummern, die 24/7 besetzt sind.

Gruß,
Torsten
Sebastian,

Du hast keine Ahnung vom Thema Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Gerichtsvollzieher.
Das beweist Du mit jedem Deiner Beiträge hier in diesem Thread.

Und das wird auch durch das ständige Zitieren von irgendwelchen Passagen aus Wikipedia oder Ereignissen aus Deinem Leben nicht besser.

Christian

Nu ja behaupten kannst Du viel, Argumente hast Du keine.

Ich hab's wahrscheinlich nur geträumt dass ich den Gerichtsvollzieher weggeschickt habe. Hast Du sonst noch irgendwelche Sachen die Du über mich sagen kannst? Vielleicht hab ich ja auch die Führerscheinprüfung oder meine mündliche Abiturprüfung gar nicht abgelegt. Kann ja sein. Vielleicht fahre ich seit 15 Jahren nur mit einem eingebildeten Führerschein durch die Gegend...

Da wüsst ich ja nicht einmal, wie ich die Wikipedia da zitieren könnte...

Ich hab übrigens auch Informatik studiert. Vielleicht befähigt mich das ja jetzt, Artikel über eBay zu schreiben die jeder einfach mal so glaubt.


Mahlzeit,

für die Mitleser dieses Threads nochmal eine kleine Zusammenfassung, wie man an einen Vollstreckungsbescheid kommt:

1. Kaufen eines 'Antrags auf Ausstellung eines Mahnbescheids', ausfüllen und an das zuständige Mahngericht senden. Einige Mahngerichte erlauben auch die elektronische Übersendung der Daten per Internet.
2. Das Mahngericht erstellt ohne Prüfung einen  Mahnbescheid, der dem Schuldner per Einschreiben zugestellt wird.
3a. Der Schuldner kann diesem Mahnbescheid widersprechen, dann kommt es zu einem ordentlichen  Gerichtsverfahren. Gewinnt der Gläubiger erstellt das Gericht den sogenannten Vollstreckungsbescheid.
3b.Widerspricht der Schuldner nicht, erstellt das Mahngericht auf Antrag des Gläubigers ohne Gerichtsverfahren den Vollstreckungsbescheid.
4. Mit dem Vollstreckungsbescheid des Gerichts geht der Gläubiger zum Gerichtsvollzieher und beauftragt diesen mit dem Einzug der Forderung.
5. Der Gerichtsvollzieher besucht den Schuldner und versucht die Forderung einzutreiben.
Er kommt auf Antrag des Gläubigers auch gerne wieder und bringt manchmal auch Vollzugsbeamte mit, falls der Schuldner ihn bereits abgewiesen hat.

Eigentlich ganz einfach. Könnte auch ein ehemaliger Informatikstudent verstehen.

Beste Grüsse
Christian
Hm... wie war das mit Punkt 5?

"falls der Schuldner ihn bereits abgewiesen hat"...

Wie kann man das deuten? Was bedeutet das Verb "abweisen"? Ich bin ratlos... dass ein Schuldner dem Gerichtsvollzieher sagt, er solle wieder gehen... das kann's nicht sein. Das hattest Du ja ausgeschlossen.

Nachfolgend habe ich dann der Stadt verständlich gemacht, dass die Forderung unbegründet war und die Unterlagen auch dem netten Herrn Gerichtsvollzieher vorgelegt. Weil er auch Geld mitnehmen konnte ist er gerne wieder gegangen. Mann muss Forderungen ja so oder so nicht sofort und in voller Höhe begleichen. Und Zwangsmaßnahmen konnte ich dadurch auch abwenden (siehe weiter oben zum Thema Offenbarungseid).

Aber wie gesagt, ich hab das wahrscheinlich alles nur geträumt und "abweisen" bedeutet in Wirklichkeit "reinlassen und alles mitnehmen was er gerne haben möchte" und "Man erhält sein Geld bestimmt und in voller Höhe" etc. pp.

Ich lach mich hier im Moment ehrlich gesagt gerade scheckig.

Hab nochmal meine Unterlagen vorgekramt... die Forderung der Stadt belief sich auf 26000 Euro Gewerbesteuer, 9000 wollte der nette Herr Gerichtsvollzieher sofort haben, als er das erste Mal da war hat er nix bekommen und beim zweiten Mal hab ich ihm das, was der Stadt wirklich zustand, in bar gegeben, 4000 Euro. Davon hab ich dann nachfolgend auch noch was zurück bekommen nachdem klar war was an Zinsen und Gebühren anfiel.

Aber wie gesagt... ich hab das sicher alles nur geträumt und in Wirklichkeit 26000 Euro bezahlt, die ursprüngliche Forderung.

Hallo, Ihr Fachleute,
bevor Ihr Euch weiter die Köpfe verbal einschlagt habe ich nach Durchsicht der ganzen Beiträge
festgestellt, dass teilweise aus gegenseitiger Unkenntnis der Sachlage aneinander vorbei geredet
wird.
Es wurde über zwei unterschiediche Dinge diskutiert. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
und Gerichtsvollzieher sind dem zivilgerichtlichen Verfahren zuzuordnen.
Bei der anderen Sache mit Gewerbesteuer z.B. handelt es sich um Vollstreckungsbeamte der
Kommune oder auch anderer Ämter - keine Gerichtsvollzieher. Die können bei einem Bescheid,
der nicht erfüllt wurde, auch gleich durchgreifen. Hier hat man allerdings vor Ort bei einer
gewissen Glaubhaftmachung die Chance, den Vollstreckungstermin nochmal hinauszuzögern,
dieser Sachverhalt wurde ja auch als Erfahrung beschrieben.
Der Gerichtsvollzieher hingegen muß vollstrecken- mit oder ohne Ergebnis aufgrund eines
vorliegenden Vollstreckungstitels (abgeschlossenes Mahnverfahren oder rechtskräftiges Urteil).
Wie dieses Verfahren abläuft wurde ja von Christian ausführlich beschrieben.
Einen schönen Abend
Hans

Hallo hans

Warum steht dann hier auf dem Dokument das ich vorliegen habe Gerichtsvollzieher drauf? Bin jetzt leicht verwirrt... ist auch schon 10 Jahre her vielleicht hat sich da in den Titeln ja was geändert...
Ach Basti,

natürlich kann ein  Schuldner den Gerichtsvollzieher abweisen. Der Gerichtsvollzieher ist ja nicht die Polizei. Aber er kommt gerne wieder, manchmal auch mit Polizei. Die kann dann der Schuldner nicht abweisen.

Versuch doch einfach die Kernbotschaft zu verstehen:
Einem Vollstreckungsbescheid kann man nicht so an der Tür widersprechen. Diesem liegt ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts zugrunde.

Und die Zweite Kernbotschaft:
Ein Gerichtsvollzieher beschäftigt sich nicht mit Mahnbescheiden.

Versuch doch wenigstens es zu verstehen.

Christian

Christian, das Problem an der Geschichte ist, dass Du mit mir über einen Punkt in der Zeitlinie diskutierst, der hinter jedweder Einspruchsmöglichkeit liegt.

Wie Du selbst herausgearbeitet hast kann der Schuldner dem Bescheid widersprechen und dann kommt es zum Verfahren. Wolfgang hat weiter oben aber selbst dem schon widersprochen.

Meine Aussage bezüglich meines eBay-falls war, dass ich keinen Titel erwirken will weil es da auch (wie bei einer Anzeige) zu einem Verfahren kommen kann. Das hat Wolfgang rigoros verneint und gesagt man würde sein Geld so oder so bekommen.

Ich mein guck Dir doch mal Deine 5 Punkte an. Da kommt sowohl Widerspruch als auch Verfahren drin vor, Du diskutierst mit mir aber darüber, ob man einen Gerichtsvollzieher abweisen kann. ICH diskutiere darüber, dass ich die Forderung abweisen kann. Vielleicht habe ich den fehler gemacht zu sagen, dass man den Gerichtsvollzieher abweisen kann, weil ich schon mal einen Beamten vond er Stadt vor der Tür hatte, der sich selbst so genannt hat.

Worum es hier aber doch geht ist, dass wenn ich für 40 Euro bei Gericht ein Mahnverfahren anstrenge der Gegenüber in Hamburg von dem ich die 160 Euro haben will beim ersten Auftauchen der Forderung einfach sagen kann "das ist unberechtigt" und dann muss ich mir für das Verfahren einen Anwalt nehmen. Das ist meine Aussage gewesen ganz am Anfang, ganz oben. Dass ich da lieber eine Anzeige aufgebe weil die 160 Euro weg währen wenn ich das Verfahren (warum auch immer) nicht gewinne, weil das das Mindeste wäre, was mein Anwalt von mir haben wollen würde, wenn es zum Verfahren kommt.

Meine Aussage war, dass ich mich lieber darauf verlasse, dass nach einer Anzeige der Staatsanwalt gegen Einstellung des Verfahrens den Gegenüber dazu bringt, mir das Geld zu geben, weil er den Fall für klar und offensichtlich hält und der Gegenüber sich eingeschüchtigt zeigt und klein bei gibt. Aber selbst das ist nicht gesagt, selbst da kann er sagen "ja gut, klag mich an" und dann weiß ich ehrlich gesagt nicht so ganz genau, was passieren würde. Vielleicht erhebt der Staat Klage und wie das ausgeht weiß ich nicht, hatte ich noch nie.

Was mir aber auch wichtig ist, ist dass die Person aktenkundig wird, damit er sich so ein verhalten auf eBay nicht öfter erlaubt. Das wäre mir dann meine 160 Euro wert.

Basti ist übrigens die einzige Version meines Namens die ich nicht als Spitzname zulasse
Sebastian,

so wie Du das jetzt in #50 beschreibst macht das Sinn und ich bin 100% bei Dir.

Sind mer wieder gut?  

Beste Grüsse
Christian
Jo gerne
Und ich hatte schon gedacht hier geht es gar nicht um die Ebäh-Gebühren

Gruß aus Hamburg
Kai

Edith: Buchstabendreher korrigiert
Oh Mann, Leute.

Ich will hier nicht alles noch mal aufdröseln, Christian hat in Nr. 45 alles richtig dargestellt. Mit etwas mehr Mühe kriegt man es auch alles aus dem Wiki-Artikel raus.

Für alle, die es wirklich interessiert nur noch ein paar Anmerkungen:

- ich heiße Werner und nicht Wolfgang, gell Basti :)

- wenn wir schon Leute wie den Gronen niedermachen, weil der keinen Titel hat und auch kein RA ist, dann nehmen wir es auch mal mit den Begriffen etwas genauer: es gibt keinen OFFENBARUNGSEID mehr seit vielen Jahren, nennt sich heute "eidesstattliche Versicherung" und das seit 1970. Wer mit rechtlichen Ausdrücken derart sorglos umgeht (siehe auch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher) sollte etwas vorsichtiger sein, wenn er "felsenfeste" Behauptungen aufstellt.

- wenn ein Gerichtsvollzieher sich beschwatzen lässt, noch mal seinen (Pfändungs-) Termin zu verschieben ist das seine höchstpersönliche Kulanz. Wer meint, er kann dem Gerichtsvollzieher einfach "die Stelle zeigen, wo der Maurer das Loch gelassen hat", der wird über kurz oder lang selbigen Gerichtsvollzieher mit zwei freundlichen grünen Männchen wiedersehen. Wenn er dann nicht aufmacht, kommt der Schlüsseldienst und im schlimmsten Fall fliegt die Tür aus dem Schloß. Konnte man in Gerichtsvollzieherdokus sogar im Fernsehen schon sehen.

- wenn sich die "Stadt" nachträglich überzeugen lässt, daß sie falsch berechnet hat, ist das ein Sonderfall, der zusätzlich auf Kulanz etc. beruht. Wenn es gar nicht erst zu einem Vollstreckungsbescheid in einem normalen Mahnverfahren gekommen ist - passiert z.B. m.W. bei Finanzamtforderungen, städt. Forderungen und ähnlichen öffentlichen Forderungen, hat das wenig mit der Forderung eines Ebay-Gläubigers zu tun, der seine Forderung durch die ganze von Christian genannte Prozedur durchlaufen lassen muß. Und gegen eine solche Forderung habe ich in dem Moment, wo der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, keinerlei Einspruchsmöglichkeiten mehr. Denn dann gibt es bereits einen RECHTSKRÄFTIGEN Vollstreckungsbescheid. Wenn der Gerichtsvollzieher noch mal ein paar Tage vertrösten lässt, so ist das Kulanz. Tatsache ist aber, daß der bald mit oder ohne Polizei wieder da ist und die Forderung pfändet - bzw. versucht zu pfänden.

- es ist wahr, daß ein normaler Gerichtsvollzieher meistens auch die "öffentlichen Forderungen" eintreibt (habe grade noch mal nachgefragt). Es handelt sich trotzdem um ein anderes Verfahren bei öffentlichen Behörden und ist deshalb auch hier nicht Gegenstand der Diskussion - wir gingen hier ursprünglich von Ebay-Forderungen aus und die haben damit nun mal nichts zu tun.

- in meinem erweiterten Freundeskreis befindet sich eine Gerichtsvollzieherin und einer meiner guten Freunde ist Rechtsanwalt. Mit denen habe ich mich anlässlich eigener Forderungen bereits ausführlich über das Thema mehrfach unterhalten. Ich weiß also, wovon ich spreche.

- wenn nun der Gronen ein Depp ist, weil es einer hier meint feststellen zu müssen, so passt das zu den restlichen Aussagen desjenigen. Daß der Gronen einen ordentlichen Hass auf Ebay schiebt (und das nicht ganz zu unrecht) lässt ihn manchmal recht scharf formulieren. Daß er massig Unwahrheiten diesbzgl. verbreitet ist aber definitiv nicht wahr und wurde bereits mehrfach gerichtlich festgestellt. So hat Gronen auch die Abmahnunsitten mancher Firmen bereits öffentlich gemacht und wurde deswegen erfolglos vor den Kadi gezogen. Ich weiß nicht, warum jemand, der auf der Seite der "Kleinen" gegenüber Giganten wie Ebay und Massenabmahnern steht von einem Begriffsverwirrten dauernd angegriffen wird, nur weil er kein Prof. oder RA ist. Daß der Gronen im Unrecht ist, versuchten ihm bereits einflußreichere Leute (Ebay, Abmahnfirmen etc.) gerichtlich nachzuweisen. Bislang offensichtlich größtenteils erfolglos. Ich warte also auf das Verfahren Peitsch ./. Gronen, wo ja dann bewiesen wird, daß der Gronen keine Ahnung hat. :)

Gruß,

Werner


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