1zu160 - Forum



Anzeige:


THEMA: Licht an Triebfahrzeugen

THEMA: Licht an Triebfahrzeugen
Startbeitrag
Conni - 10.06.12 15:45
Hallo zusammen,

die Fahrzeuge der Bahn fahren auch am Tag mit Beleuchtung. War das schon immer so, oder wurde das vor einigen Jahren eingeführt?
Wer kann dazu etwas sagen?

Gruß Dieter

Hallo Dieter

die Lichter an Triebfahrzeugen sind bei der Bahn Signale . Du findest also die Beleuchtung und den Sinn dazu in der Signalordnung der Bahnen.

Gruß Stephan
Es war nicht immer so erst um die Jahrtausendwende wurde eingeführt das immer Zg 1/2 immer angebracht sein muss.
Hallo,

Das Zg2 (Schluss-Signal) war immer Vorschrift, seit einiger Zeit sind auch bei Dunkelheit unbeleuchtete Schlusszeichen zulässig, weswegen auch die abnehmbaren Schlusslaternen so gut wie "ausgestorben" sind.
Das Spitzensignal (Zg1) war am Steuerwagen schon länger Pflicht, seit etwa 10 Jahren muss bei Zufahrten grundsätzlich mit dem Spitzensignal gefahren werden. Bei Rangierfahrten kann auf beiden Seiten das Dreilichtsignal eingeschaltet sein. Grundsätzlich unzulässig ist es, das Signal Zg2 zu führen, wenn dahinter weitere Fahrzeuge gekuppelt sind.

Gruß Lothar
Hallo,

früher mussten bei Tag nur die Steuerwagen das Spitzenlicht führen. Wie Stephan schon sagt, gilt das als Signal:
Hoppla, da kommt was
Wohl weniger für entgegenkommende Züge (war ja alles fahrstraßenmäßig gesichert) als vielmehr für das weitere Betriebspersonal und vor allem auch Dritte am Bahnübergang.
Eine Lok konnte man früher immer schon als solche von weitem erkennen.
In Zeiten der wildesten Werbe-Lackierungen ist das nicht mehr so und deshalb muss auch das Spitzensignal tagsüber geführt werden. So interpretiere ich das.

Grüßle
Robert
Hallo,

da kann ich ja beruhigt weiter ohne Zg1 fahren. Vielen Dank für Eure Zuschriften.

Gruß Dieter

Hallo,

sorry, kleine Beckmesserei am Rande:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Grundsätzlich unzulässig ist es, das Signal Zg2 zu führen, wenn dahinter weitere Fahrzeuge gekuppelt sind.


"Grundsätzlich" hat Lothar recht. Aber ein nachgeschobener Zug führt das Regelschlusssignal Zg2a, die nachschiebende Lok das vereinfachte Schlusssignal Zg2b. Nach der Schiebelok können auch noch Wagen beigestellt sein (bis zu ?? Achsen), dann führt natürlich nicht die Lok, sondern der letzte Wagen das ereinfachte Schlussignal.

Viele Grüsse

Noch "klugscheißiger"

Lothar hat absolut recht, denn ein nachgeschobener Zug ist nicht mit dem Schubfahrzeug gekuppelt, insofern gilt die Aussage immer! Ist die Schublok gekuppelt, so darf das Signal Zg2 zwischen Zugende und gekuppelter Schublok NICHT geführt werden!

Gruß
Micha

Noch ein Nachtrag zum Thema Spitzensignal an Tfz:

Für Dampf-Tfz galt schon seit längerem die Pflicht zur Führung des 3 Licht-Spitzensignals. Die generelle Führungspflicht für das Spitzensignal kam wiederum später. Geregelt wurde das aber nicht im Signalbuch oder Fahrdienstvorschrift, sondern per Anweisung/Anordnung. Wie der Wisch genau hieß, müßte ich nochmal tief graben.

Gruß
Micha
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name: Struwelpeter

... die nachschiebende Lok das vereinfachte Schlusssignal Zg2b.


und auch immer das Zg1! (Quelle DV301, Signalbuch Ausg. 1974 der DB):
http://666kb.com/i/c4ko5r2xmesanhoc6.jpg

Bei der DBAG laut Ril301 nur noch wenn die Schublok nicht nicht dem geschobenen Zug gekuppelt ist.
( http://fahrweg.dbnetze.com/site/dbnetz/zubehoe...egelwerk/rw__301.pdf auf Seite 150)

Viele Grüße ÷ Udo
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name: Micha

Die generelle Führungspflicht für das Spitzensignal kam wiederum später. Geregelt wurde das aber nicht im Signalbuch oder Fahrdienstvorschrift, sondern per Anweisung/Anordnung.


Wurde das nicht einfach durch eine Änderung der DV301 bekannt gegeben in dem bei der AB179 zum ZG1 die Zusätze a bis d per Berichtigungsblatt gestrichen wurden?
(Text der AB179 siehe Bild in Antw. 9: http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show...amp;x=633859#x633859 )

Wann das genau war, kann ich jetzt auch nicht sagen.

Viele Grüße ÷ Udo
Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: Conni

am Tag mit Beleuchtung. War das schon immer so, oder wurde das vor einigen Jahren eingeführt



Eine genaue Gesetzgebung habe ich bisher noch nirgends dazu gefunden. Man kann sich aber ungefähr an Folgendem orientieren**:

Bis einschl. Epoche* IV: Einschalten des Spitzensignals nur bei Dunkelheit, bzw. bei Sichteinschränkungen wie z.B. Nebel. Ausnahme: Steuerwagen grundsätzliche Einschaltpflicht auch am Tage.

Ab Epoche* V (1990): Einschaltpflicht des Spitzensignals auch am Tage.

*Zum Thema Epochen finde ich diese Information ganz gut:
www.miba.de/morop/nem806d_d.pdf

Grüße Andreas

**Edit: Da lage ich wohl doch etwas daneben, siehe http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=633648#aw12


Hallo,
die Regelung auch am Tag mit eingeschalteten Spitzensignal zu fahren wurde eingeführt mit der Bekanntgabe 6 zur 301 DS/DV der DB Netz AG vom 15.3.2006.
Die Bekanntgabe 6 trat am 10.12.2006 in Kraft.
http://www.railmeester.nl/mediapool/69/699637/d...ving_en_seinen_2.pdf
(Seite 15 Punkt 2.12 Signale an Zügen)

PS: Hätte ich nie gewußt, habs bei DSO abgeschaut

viele Grüsse Reiner
@Gleis 2 #12

Hallo Reiner!

Oh, doch erst so spät, hätte ich jetzt nicht so gedacht. Da liege ich ja mit meiner Orientierung #11 ein paar Jährchen daneben, aber was sind heute schon 16 Jahre

Vielen Dank für Deine Recherche!

Grüße Andreas
Hallo zusammen,
und insbesondere Udo und Micha:
Und wie machen wir das bei sog. "Keller'scher Kupplung"? Die Idee ist doch, dass die Schiebelok den Zug wo auch immer verlassen kann, also auch auf freier Strecke. Und dann muss der weiterfahrende Zug doch einen ordentlichen Schluss haben!
Oder wurde die o.g. Kupplung inzwischen abgeschafft?

Viele Grüsse
Struwelpeter
Zitat - Antwort-Nr.: 14 | Name: Struwelpeter

Und wie machen wir das bei sog. "Keller'scher Kupplung"? Die Idee ist doch, dass die Schiebelok den Zug wo auch immer verlassen kann, also auch auf freier Strecke. Und dann muss der weiterfahrende Zug doch einen ordentlichen Schluss haben!
Oder wurde die o.g. Kupplung inzwischen abgeschafft?.



Hallo,

die letzten Loks mit der Keller'schen Kupplung waren bei der DB Loks der Baureihe 194

Heute wird im Regelfall bei der DB ungekuppelt nachgeschoben. An der Signaltafel "Nachschieben einstellen" löst sich die Schublok vom Zug.

Grüße
Markus


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;