1zu160 - Forum



Anzeige:
Harburger Lokschuppen

THEMA: WielangegeltenVorbestellungen?

THEMA: WielangegeltenVorbestellungen?
Startbeitrag
eiche - 09.04.04 21:09
Hallo zusammen! Angeregt durch den Electrotren-Thread mal eine Frage: Wie lange bin ich eigentlich an Vorbestellungen bei Modellbahnen gebunden? Wenn ich bei mir mal zusammenrechne, was bestellt, aber nie (oder noch nicht) geliefert wurde ..... man, auf einmal zum gleichen Zeitpunkt sollten sich Händler und Hersteller besser nicht bei mir melden. Nicht das es mich umbringt, aber ein kalkulierter Mittelabfluß ist mir lieber (dem Haussegen auch dienlicher). Ich habe da bestimmt einige Bestellungen von 2000 aufwärts. Gut, einige Hersteller fragen da immer nochmals vorher an - faire Sache, gerade wenn der Preis noch nicht exakt fest stand. Andere Modelle habe ich vorbestellt und diese sind seit Jahren im Katalog - werden aber aus irgend welchen Gründen nicht produziert. Kann mir ein Händler oder Kleinserienhersteller ohne Vorwarung meine 2000 bestellten Artikel schicken? Gruß Bernd

Hallo Bernd

schätze, daß man dies wie bei einem Neuwagen handhaben kann.
Öffentlich zugesagter Liefertermin plus sechs bis acht Wochen. Nach einer nochmaligen Lieferaufforderung mit einer abgestimmten Nachfrist und deren Nichterfüllung kann dies zu einer Kündigung der betroffenen Bestellposition führen.
Ich glaube, Juristen könnten das noch enger sehen - aber wer macht das schon, wenn man nach seinem (oder einem weiteren) Lieblingsmodell hechelt.
Ich kann verstehen, daß eine Ebbe im Geldbeutel bei einer unverhofften Lieferschwemme die Folge ist.

Servus  Albi
Spontan fällt mir nur §195 BGB ein. Mit der Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Aber ich sage mal, das kann sehr kompliziert werden, allerdings sind die meistens so kulant, dass Du die Sachen auch wieder abbestellen kannst.
Vielleicht rechtzeitig hingehen und abbestellen, dann gibt es keine bösen Überraschungen.
Ich habe eine Liste mit den Vorbestellungen, die ich laufen habe.  Auf dem U.S. Markt ist das noch extremer, da laufen die Vorbestellungen manchmal Jahre (und jetzt noch der EU Strafzoll), und plötzlich kommt dann ein Paket.  
In meiner Liste steht auch genau drin, wann was erwartet wird und was es kosten soll.  So habe ich zumindest einen Überblick, was ich vorhalten muß.
Eine Idee wäre übrigens, das Geld für die Bestellungen schon mal separat anzulegen, dann kommt es nicht mit anderen Ausgaben durcheinander.

Gruß, Christoph
Hallo
Wie lange man an Vorbestellungen gebunden ist, läßt sich pauschal nicht beantworten. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Im extrem Fall (möge er nie eintreten) sind Juristen und die Feinheiten des HGB gefragt. Eine gute einfache aber dennoch rechtsbindede Möglichkeit ist, den jeweiligen Händler/Hersteller nach einer gewissen Frist die im eigenen Ermessen liegt, einfach mal auf die Vorbestellung ansprechen. Je nach Auskunft, liegt es wieder im eigenem Ermessen, ob man nun einen letzte Frist setzt und nach erfolglosem Ablauf dieser Frist die Bestellung storniert, oder gleich storniert, oder eben weiterhin auf Erfüllung der Vorbestellung unbestimmte Zeit wartet.
Es hängt unter anderem auch von den Angaben ab, wann den das jeweilige Modell erscheinen soll/sollte, und in wie weit eine Komunikation/Absprache zwischen Vorbesteller und Händler/Lieferant stattgefunden hat, und was in der Komunikation/Absprache ausgemacht wurde.
Ist der vom Händler/Hersteller angegebene vorausichtliche Liefertermin um mehr als 6 Mon. verstrichen, und es hat danach keine weitern Vereinbarungen gegeben, kann dieser nicht mehr so ohne weiteres den vorbestellten Artikel liefern. Genaues hierzu ist im HGB geregelt.
Das hilft aber alles nichts, wenn man den Artikel unbedingt haben will.

Gruß Uwe

  
Ich weiß ja, seine Vorbestellungen sollte man sich irgendwo notieren oder zumindest merken, aber: Ich habe heute eine Überraschungsrechnung erhalten für Dinge, die ich irgendwann mal vorbestellt hatte. Wegen der Artikel - zwei Versionen des VT 175 von Kato - gehe ich davon aus, dass ich das wohl tatsächlich gewesen bin und kein Irrtum des Händlers vorliegt.

Die Bestellung muss aber schon vor mindestens zwei Jahren erfolgt sein; ob es mehr als drei sind, bin ich mir jedoch nicht sicher. Ich denke, bevor Kato/Noch die N-Version des Triebwagens wegen des damals steigenden Yen-Kurses gestoppt haben. Gilt eine Bestellung dann trotzdem für drei Jahre, wenn der Hersteller ein Produkt cancelled und sich dann viel später doch noch dazu entschließt, es herzustellen? (Leider habe ich bei den Inseraten im NBM aus den Jahren 2000 bis 2002 den ursprünglich geplanten Liefertermin des VT 175 nicht gefunden.)

Wobei ich an dem Zug noch Interesse habe, allerdings finde ich den Preis dieses Händlers überhöht und die Versandkosten nach Österreich unverschämt und möchte deshalb dort nicht mehr kaufen.

Ist es eigentlich übliches Händlerverhalten, jemanden nach Jahren mit einer Rechnung zu überfallen, ohne je vorher (z.B. zu den Jahreswechseln) eine Rückstandsliste zuzusenden oder vor dem Absenden der Rechnung mal nachzufragen, ob man nach all der Zeit eigentlich noch Interesse an dem Zeugs hat? Innerhalb von zwei, drei Jahren können sich die familiäre oder finanzielle Situation und das Interesse am Hobby ja ganz wesentlich verändert haben.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? - Auf der Rechnung ist vermerkt: "Wir reservieren die Ware für 14 Tage." Heißt das für mich jetzt, dass ich mich noch eine Woche totstellen soll, und die Sache ist erledigt, die Reservierung damit eben verfallen - oder kann nach Ablauf der 14 Tage ohne Zahlungseingang ein Anwalt eingeschaltet werden?
Hm, wenn Du schon eine Rechnung gekriegt hast, geht der Händler davon aus, dass Du das Teil noch willst. Der Reservierungsvermerk dient dazu, Dich schnell zum Zahlen zu bewegen ("Schieb die Kohle 'rüber, oder das Ding ist weg!").

Reagierst Du nicht und der Händler verkauft seinen Lagerbestand, kann es passieren, dass Du eine neue Rechnung (mit Reseservierung) kriegst, wenn der Händler die Ware wieder reinkriegt.

Das Beste ist, den Händler zu kontaktieren. Wenn der Händler weiss, dass Du auf den Kauf verzichtest, kann er einen anderen Kunden glücklich machen, der ebenfalls lange warten musste.

Im Amiland kann es passieren, dass Du selbst bei Standardartikeln monatelang warten darfst.

Meine 2 Cent,

Claus
Hallo zusammen,

ich gehöre ja auch zu denen, die alles was sie interessiert sofort bei Ankündigung vorbestellen. Nur mittlerweile ist meine Vorbestell/Rückstandsliste (bekomme ich bei jeder Lieferung nochmal beigelegt) bei meinem Händler schon arg lang geworden. Gerade Rietze het in 2002 mal heftigst Neuheiten angedroht und bis jetzt noch nicht geliefert. Da ich in den letzten Tagen mit meinem Händler mal einen längeren telefonischen Kontakt hatte, habe ich dann auch mal die offenen Posten geklärt. Dabei ist dann ein großer Teil (Rietze komplett [Mein Händler schmeißt die sowieso aus dem Programm, da Rietze bestellte Artikel nicht ausliefert] sowie ein Paar nicht mehr lieferbaren, aber von den Herstellern nie als nicht mehr lieferbar gekennzeichnete Artikel) elektronisch einfach über den Jordan gegangen (= gelöscht). Vielleicht ist es am einfachsten bei scheinbaren Leichen, bei denen der Status nicht sicher ist, mal direkt mit dem Händler zu reden.
Ich hatte aber mal schon andere Scherze erlebt: Früher habe ich bei einem lokalen Händler nach Erscheinen der Neuheitenprospekte immer meine Vorbestellung abgegeben und bin dann so alle ein bis zwei Monate mal nach dem Rechten schauen gegangen. Am Anfang waren auch immer schön Sachen zurückgelegt gewesen, später dann weniger oder garnichts. Einmal als nichts da war, habe ich mal so den aktuellen Bestand durchgeforstet, da meine Frau mir noch Taschengeld gegeben hatte und noch Budget übrig war. Dabei fand ich in den Regalen auch Artikel, die auf meiner Vorbestellliste noch offen waren. Wenn Händler so mit den Vorbestelllisten der Kunden umgehen, brauch ich auch nicht vorzubestellen. Ich habe daraufhin dann auf einen Internethändler umgestellt und hab seit dem (fast) keine Probleme mehr, außer der Hersteller liefert nicht oder ich habe Modelle zu spät bestellt und die Einmalserien sind schon bei meinem Händler ausverkauft.

Gruß aus der Südeifel

Marcus Bier
Gute Frage Eiche,
ist mir auch schon passiert. Man bestellt ein Modell und es wird einfach nicht geliefert. Keine Nachricht - einfach absolut nix. Nach zwei Jahren klingelt der Postbote und bringt ein Päckchen. Was ich dreist fand ist die Tatsache, daß innerhalb der zwei Jahren Wartezeit der Preis für das Modell anstieg. Berechnet wurde natürlich der Preis zum Zeitpunkt des Versandes. Wenn ich den Preis damals schon gewußt hätte, so wär das Modell nie auf meiner Anlage zum Einsatz gekommen. Und da hilft auch nicht die Ausrede "Kleinserienmodell".
Sowas finde ich eine Unverschämtheit. Darauf hinzuweisen, daß es Lieferprobleme gibt hätte ich schon erwartet. Auf jeden Fall werde ich bei diesem Hersteller / Händler nichts mehr kaufen.....Und wenn sichs noch um so hohe Stückzahlen handeln würde....Grüße nach Stuttgart        Wolfgang
Ihr solltet mal nachhaken und um klare Aussagen, auch wegen der Preisstabilität bitten. Dann Termin für eine Antwort setzen und eventuell schriftlich stornieren. Wolfi, 2 Jahre würde ich da nicht warten.

Gruss
HJ
Cox.......das hatte ich auch schon vergessen.......wurde mir erst wieder bewusst
als der Postman "klingelte" !.......
Gruß Wolfi
mir ist beim Querlesen dieses Threads folgendes eingefallen:

1. Für Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern und Endverbrauchern gelten grundsätzlich die Vorschriften des BGB und nicht die des HGB. Das HGB regelt ausschließlich die Geschäftsbeziehungen zwischen Kaufleuten. Dazu müssen aber beide Vertragspartner Kaufleute sein. Was dann wiederum Kaufleute sind, steht auch im HGB.

2. Wenn der Händler, wie bei Antwort 8, sich vorbehalten hat (ausdrücklich oder in den AGB), daß der Preis zum Zeitpunkt der AUslieferung gilt, ist das zwar wenig kundenfreundlich, aber möglich. Dann muß man das leider akzeptieren. Hat er sich das nicht vorbehalten., gilt das Vereinbarte. Ein neuer Preis wäre dann eine Änderung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil. Dafür müssen sich erst wieder beide Seiten einigen (quasi neuer Vetrag). Tun sie das nicht, gibts drei Möglichkeiten: Der ursprüngliche Vertrag (Vorbestellung) erlischt. Der Händler verkauft nichts und der "Käufer" zahlt nichts. Oder der Händler liefert zähneknirschend zum alten Preis (weil er z.B. froh ist, daß er das Modell überhaupt noch verkaufen kann) oder der Käufer akzeptiert von sich aus den neuen Preis (weil er das Modell zu diesem höheren Preis auch genommen hätte)oder er sagt, daß er zu dem neuen Preis nicht liefern will.

Gruß
Thomas
Apropos AGB´s:

Diese gelten auch nur zwischen Kaufleuten!!!

Grüße
Andy
AGBs gelten gegenüber ALLEN Vertragspartnern des Verwenders, auch und gerade gegenüber Endverbrauchern!

Gruß
Thomas
@5
Hallo Peter F,
reagiere einfach nicht! ok?

Grüsse
Peter
@Peter F.

Ich würde - wie Pezi das schon vorgeschlagen hat - erst mal die 14 Tage abwarten. Dem Wortlaut nach "wir reservieren..." sollte sich die Angelegenheit dann mit Zeitablauf erledigt haben. Würde der Händler danach auf Einhaltung des Vertrages pochen, bräuchte er ja nicht auf einen Reservierungszeitraum hinweisen, weil er die Ware dann auch über dieen Zeitraum hinaus bis zu Deiner Zahlung vorrätig halten müßte.
Im Übrigen kann man sich bei dieser Konstellation trefflich darüber streiten, ob überhaupt noch ein Vertrag besteht (lange Dauer, Modell zwischenzeitlich gecancelled usw.)
Ich glaube zunächst einmal ans Gute und gehe deshalb davon aus, daß der Händler kundenfreundlich sein wollte bzw. will und deshalb eine jahrelange Rückstandsliste führt. Das ist nicht üblich, denn meist wollen Händler sich selbst nicht auf unbestimmte Zeit binden und vor allem nicht das Risiko einer massiven Preiserhöhung tragen. Dieses Risiko kann man zwar versuchen auf den Kunden abzuwälzen, in dem man in den AGB den Tagespreis als Lieferpreis festlegt. Eine solche Regelung - mal vorausgesetzt sie ist rechtmäßig - führt regelmäßig zu massivem Ärger mit dem Kunden. Ein kluger Händler wird das deshalb nicht tun. Daraus ergäbe sich dann fast zwangsläufig, daß er nicht ultimativ zur Zahlung auffordert (und am besten gleich mit der Tür ins Haus fällt und das Modell bereits mitschickt!), sondern darauf hinweist, daß Modell sei für 14 Tage reserviert (wenn Sie´s nicht haben wollen, tun sie einfach nichts und ich verkauf´s anderweitig).

Sollte der Händler zu den kundenunfreundlichen Hardlinern gehören, kannst Du Dich zunächst (das ist auch unfreundlich) darauf zurückziehen, daß Du den vg. Brief nicht erhalten hast. Den Zugang muß er beweisen, was er nicht kann. Für diesen Fall solltest Du hier noch mal posten.

Ich gehe aber davon aus, daß Du nichts Böses zu erwarten hast.

Gruß
Thomas
Zu diesem Thema schaue man auch hier:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/...ucher-vertraegen.htm

Bestellt man etwas über den Versandhandel, gilt das Fernabsatzgesetz. Nach Erhalt der Ware (!) hat man mindestens 14 Tage Zeit, die Ware ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken, wobei der arme Händler ab einem Warenwert von über 40 Euro auch noch die vollen Kosten dafür zu tragen hat. Ich fände es daher nur fair, die Bestellung zu stornieren und sich nicht in Schweigen zu hüllen. Eine Zahlungsverpflichtung besteht meines Erachtens nicht! Ausnahme von dieser Regelung bilden aber Artikel, die extra für einen Kunden angefertigt wurden; in diesem Fall ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Seriöse Händler wissen das alles und fragen deshalb beim Kunden nach, ob er noch Interesse an dem (vor langer Zeit) bestellten Artikel hat oder nicht. Allerdings gelten die Gesetze auch für die unseriösen Händler (gibt es die überhaupt? und um das Widerrufsrecht kommen diese auch nicht herum...

PS: Deshalb schrieb der Händler auch was von "14 Tage für Sie reserviert". Nach Ablauf dieser Frist ist ER nämlich nicht mehr zur Vertragserfüllung verpflichtet und kann das Teil an jemand anderen verkaufen.

Gruß, Claus
@12+13: ihr habt im Grunde beide recht. Vor allem gilt bei Privatkunden das BGB, dass einen recht engen Rahmen setzt. AGBs *können* diesen ergänzen, aber (fast) nur zu Gunsten des Kunden. Alles andere ist ungültig.
Zu dem "extra für diesen Kunden angefertigt", gibt es auch einige Urteile, denn es ist (mal wieder) Auslegungssache. Gerichte legen das eher als "unveränderbar auf diesen Kunden angepasst" aus. Also eine Kleinserienlok (solange keine Sonderwünsche geäußert) oder ein individuell Zusammengebauter PC fallen da nicht drunter.
@Kai

Ich stimme Dir zu, dass Modellbahnartikel selten unter den Begriff "extra angefertigt" fallen dürften. Wird speziell für einen Kunden eine völlig neue Lok entworfen (Einzelanfertigung) wird ja auch meist eine Anzahlung vereinbart, die etwaige Risiken des Herstellenden abdeckt (Material, Zeiteinsatz usw.). Bei Spur N dürfte dies zugegebenermaßen selten vorkommen, aber bei Spur 1 oder so kann das richtig ins Geld gehen...

Gruß, Claus
Claus: oder die Geburtstagslok von M*, da steht der Name aufm Sockel
Schön, dass mein Problem immer noch existiert ! Nur mal so ein paar Gedanken zu den bisherigen Beiträgen. Das man eine Liste seiner Vorbestellungen führt, war für mich schon klar. Nur wer sehr viel "Kohle" hat braucht sich darum nicht zu kümmern. Der Vorschlag sofort das Geld beiseite zu legen klingt zunächst logisch. Aber da die Preise oft nicht bekannt sind, müßte man schätzen. Und ob es kaufmännisch richtig ist jahrelang Rückstellungen laufen zu lassen, die Anlage aber wegen zwei fehlender Weichen nicht in Betrieb zu bekommen  ----...? Indessen - auch eine sorgfältige Vorbestellliste löst mein Terminproblem nicht, denn ein Teil der Liefertermine ........ sind gar keine Termine. Insofern gehen auch alle Überlegungen einen Hersteller oder Händler in Verzug zu setzen fehl. Was lesen wird denn da so alles? "Neuheit - Preis nach erscheinen" = Meist mit Liefertermin, allerdings meist vage ausgedrückt (Quartal xy, beabsichtigter Produktionstermin etc.). Preis reine Glücksache. Was macht Ihr aber, wenn der Preis - sagen wir mal 10 fach, wie erwartet ist? "Vorbestellpreis" = Hier gehe ich davon aus, dass dieser Preis auf jeden Fall bleibt auch wenn 4 Inflationsraten drübergegangen sind.  Nebenbei: Ich leiste grundsätzlich keine Anzahlungen !!! Ich bestelle auch immer grundsätzlich mit Nennung der Artikelnummer und dem Preis (wie immer er auch genannt wird). Wenn der Endpreis dann ein anderer ist, denke ich, dass ich eigentlich sofort aus der Bestellung rauskomme. "Angekündigt" = Keine Ahnung, was passiert, wenn ich eine Ankündigung vorbestelle. Eigentlich ist alles offen (Preis und Termin). Wenn schon ein Urmodell zu sehen ist, ist wenigstens die vorbestellte Sache klar. Ist aber z.B. nur ein Vorbildfoto vorhanden kann dies eigentlich keine Bestellung sein, oder? "Wird (nur) bei genügendem Bestelleingang produziert" = Also wenn da der Preis genannt ist, reduziert sich dies auf ein Terminproblem, wenn überhaupt. Allerdings habe ich noch nie eine Benachrichtigung bekommen, dass ein Modell mangels Nachfrage nicht produziert wird. Ok, Projekt ist tot, wer hat da noch Lust weitere Kosten zu haben. Aber ins Internet einstellen könnte man ja solche Informationen.
An Erfahrungen kann ich auch einiges beisteuern. Z.B. vorbildlich ein südlicher Kleinserienhersteller. Schickt mir jährlich mit den neuen Prospekten ein Schreiben, dass meine Vorbestellung noch läuft mit beabsichtigen Produktionstermin. 8 Wochen vorher muss ich mich definitiv erklären - Preis blieb (für mich) 3 Jahre unverändert, sonst immerhin 50 Euro Steigerung. Oder eine Internetfirma schickt mir alle 3 Wochen eine Rückstandsliste per Mail - so weis ich auch nach 10 Monaten, die sind noch dran mir die Dinge zu besorgen. Mein Stuttgarter Händler schickt mir mal unaufgefordert, mal auf Nachfrage die Rückstandsliste - meist auch eine Auftragsbestätigung. Die negativen Erfahrungen: Bestellung versandet. Nach drei Jahren sehe ich das fertige Modell - freue mich - frage nach - und man fragt zurück: Wer ist eiche? Der kleine Händler gibt zu, null Bestell- oder Rückstandslisten zu führen. Das macht Freude, wenn man Mails oder Briefe für den Papierkorb schreibt. Wenn dann das Modell schon abverkauft ist - bin ich nicht besonders gut gelaunt. Eine Idee wäre vielleicht immer schön zum Jahreswechsel alle Händler/Firmen mit offenen Positionen anzuschreiben (-mailen) und um einen Bericht zum Stand des Projekts zu bitten. Ist zwar als Kunde eigentlich nicht meine Aufgabe, bringt aber die Liste auf den neusten Stand. Gruß Bernd
@eiche

Hallo Bernd!
Kommunikation ist das A und O bei Internet- oder sonstigen Ferngeschäften. Findet diese nicht oder kaum statt, kommt es immer wieder zu Missverständnissen, Dinge werden vergessen, vertauscht usw. Ich habe auch noch eine Bestellung am Laufen, die aus dem letzten Sommer stammt. Mittlerweile habe ich mir die Artikel (Großserienmodelle) schon anderweitig besorgt und wenn der jetzt irgendwann mal damit ankommt, mache ich dem eine lange Nase! Ein Jahr oder noch länger ist für mich eindeutig zu lang. Verändert sich der Preis zwischenzeitlich zudem auch noch nach oben, kann man schon alleine deswegen die Übernahme ablehnen, wenn zu einem Preis XY bestellt wurde. Preise spielen immer eine wichtige Rolle, so kann man ja auch sofort ohne jegliche Kündigungsfrist die Kfz- oder private Krankenversicherung wechseln, wenn die Beiträge nach oben "angepasst" werden.
Ansonsten sollte man, wie von Dir gehandhabt, schon bei der Bestellung einen verbindlichen Preis genannt bekommen. Ich habe vor 2 Monaten eine Lok bestellt, die erst im November/Dezember auf den Markt kommt. Da stand der Preis seitens des Händlers schon fest und ich warte jetzt ab, bis der sich meldet.
Wie dem auch sei, mit Vorbestellungen habe ich nicht viel Erfahrung gemacht und werde ich auch nicht machen, da bisher so gut wie alles, auf das sich die Leute wie die Wilden zu (oftmals teuren) Vorstellpreisen stürzten, kurze Zeit später in einem bekannten Auktionshaus auftauchte und dort durch die Bank weg preisgünstiger und sofort lieferbar zu bekommen war. Auf die ganzen MHI- und sonstigen Sonderserien pfeife ich inzwischen, denn zumindest bei den Großserien ist die Auflage nie so klein, als dass auch nur ein Einziger zu kurz kommen würde...

Gruß, Claus
Zum Thema Preissteigerungen: Aus meinen alten Tagen als "Verkaufsmanager" weiss ich, dass Preissteigerungen von bis zu 30% zwischen Auftragsannahme und Lieferung vom Kunden geschluckt werden müssen. Bei über 30% muss der Kunde vom Wucher informiert werden und um Zustimmung gebeten werden.

Allerdings ist diese Info schon 15 Jahre alt, und ich weiss nicht, ob das noch gültig ist.

Grüsse,

Claus (der andere)
Moin, Moin

und wenn ja und wenn nein oder dieses und jenes ...

Wo ist denn das Problem? Nach einem Telefonat oder einer E-mehl mit dem betreffenden Händler habe ich noch nie ein Problem gehabt. Das Schlimmste war die Androhung des Rechtsweges. Aber sonst hat immer ein freundliches Anfragen zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen, und das seit 30 Jahren

meint Herbert
Herbert

ist immer gut, wenn man keinen launigen Händler am anderen Ende hat. Ich jedenfalls habe die Vorbestellungen oder Reservationen drastisch gekürzt. Bei uns ist ein ca. Preis nur mit einer Toleranz von plus/minus 10 Prozent zulässig!

Ansonsten muss man sich selber lieb sein, eine eigene Kontrolliste zu führen, welche Artikel bei wem und wann geordert wurden. Auch die Abmachungen sollten schriftlich festgehalten werden. Es kann auch vom Kunden erwartet werden, sich zu bemühen und jeweils eine Frist mit dem Händler auszumachen um die Anglegenheit neu zu ordnen. Bei manchen larschen Händlern ist es zuweilen angebracht eine Konventionalstrafe zu verhängen , wenn er nicht liefert und das gute Stuck anderswo im Laden sieht und bei Nachfrage heisst: "es ist leider ausverkauft".

Vergesst nicht, dass wir die Kunden sind und die Zielsetzungen bei einer Abmachung bestimmen können und zwar schriftlich vom Händler bestätigt! (Frist für Antworten, neue Verhandlung, neue Zielsetzung, Preis, etc.) Akzeptiert das der Händler nicht und hat keinen Bestellschein mit den nötigen Daten, dann stehen wir in ein einem falschen Laden.

Gruss Ricola
der leider nur noch so seine Artikel bestellt.
@23 Herbert / Ist schon ok - man soll und muss nicht mit §§§ aufeinander ein schlagen. Trotzdem: Wenn ich meine Rechten und (!) Pflichten kenne und der Händler oder Hersteller auch gibt dies ein ganz anderes Telefonat. Vergl. Autohändler, wo Vertrag, Kulanz, Garantie, Gewährleistung munter durcheinander gehen. Wenn Du auch schon mal mit dem Rechtsweg gedroht hast - hast Du ja auch vorher überlegt, wie Deine Position eigentlich ist. Klar, vernüftige Menschen regeln dies im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn ich allerdings genau weis auf was ich mich einlasse brauche ich noch nicht mal ein Telefonat. Gruß
Bernd
@25 Klar Eiche. Ich verstehe das schon. Als Freiberufler erlebe ich beide Seiten. Es hilft, wenn man seine Rechte kennt, aber in einem verständnisvollen Gespräch läßt sich jede Menge klären. Dann kann auch um der Sache wegen mit harten Bandagen gesprochen werden, aber menschlich sollte es bleiben. Dann klappst auch mit der Nachbarin ähm dem Händler. Gute Nacht
Herbert (der zur Zeit von einer Waldeisenbahn im Garten träumt)
Hallo zusammen,

ich bin in den letzten Jahren zum Neuheiten-direkt-nach-Nürnberg-Vorbesteller geworden, dann kenne ich meine Ausgaben für das Jahr schon ungefähr im Voraus. Mein Händler (ETS) gibt dann irgendwann im April/Mai seine Vorbestellpreise raus und ich weiß dann genau auf was ich mich einlasse. Und bei ETS ändert sich auch nichts mehr am Preis. Als er seine Software 2002 mal umgestellt hatte, gab es teilweise Probleme, das bei den noch offenen Bestellungen die Preise verloren gegangen sind, habe dann nach der Lieferung kurz reklamiert (nur per e-Mail und ohne mit dem Kriegsbeil zu drohen) und dann wurde die Preisdifferenz meinem Kundenkonto gutgeschrieben (Rücküberweisung wurde sogar angeboten).
Dieses Jahr war wohl meine Vorbestellung verloren gegangen und ich hatte nicht gemerkt, das keine Rückmeldung mit dem Bestelleingang kam (oder hatte sie verschludert). Hatte mich dann in den letzten Wochen gewundert, das trotz Auslieferungsmeldung einiger Artikel keine Lieferung kam und dann mal bei ETS nachgefragt, wie es mit der Lieferung aussähe. Dabei kam raus das gar keine Bestllung vorlag. Ich habe dann meine alte Mail nochmal geschickt und bekomme noch kulanterweise die Vorbestellpreise und auch die mit Fixdatum vorzubestellenden Sondermodelle kann er mir noch liefern, obwohl die Vorbestellfrist schon lange abgelaufen ist.
Wenn man freundlich kommuniziert geht's auch. Wer in solchen Fällen gegen seinen Händler das Kriegsbeil ausgraben muß, sollte den Händler wechseln und seine Nerven schonen!

Gruß aus der - hoffentlich noch länger - sonnigen Südeifel

Marcus Bier


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;