1zu160 - Forum



Anzeige:
Harburger Lokschuppen

THEMA: MoBa nicht geeignet für Kinder unter 14 Jahre

THEMA: MoBa nicht geeignet für Kinder unter 14 Jahre
Startbeitrag
Trixi - 09.09.12 11:08
Hoi FreuNde,

ich sehe immer häufiger (oder ist es mir vorher evtl. nicht aufgefallen) unter fast jedem Angebot der Hersteller (MoBa) folgenden (ähnlichen) Hinweis:
Zitat

Dieses maßstäblich verkleinerte Modell ist kein Spielzeug und nicht geeignet für Kinder unter 14 Jahren.



Was geht ?

Ist das gesetzlich vorgeschrieben oder was soll der "Tinnef" ?
Für die Nachwuchsförderung ja voll hinderlich - nach dem Motto: Du bist erst 12, das ist noch nichts für Dich ....

Doei
Trixi
________ ________ _<>__<>_
|_ www.i-robots.eu _|__|------|-----|,,,,,,,,,._
-oo-----oo-''-oo-----oo-`'o"O-OO--OO-O"oo


Hallo Trixi,

das ist wohl gesetzlich Vorgeschrieben. Genau wie der Zusatz: " Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet wegen verschluckbarer Kleinteile." Die Hersteller sichern sich so ab, sollte doch was passieren ist dann der Verbraucher schuld.

Viele Grüße
Kai
Moin,

erstens war das Thema schon mal,
zweitens ist das EU vorgabe.

Grüße

Uli
Die Diskussion hatten wir schon mal. Suchfunktion oder Google anwerfen. Ja, Haftung und Gesetze sind halt so eine Sache (ich seh schon die Rückrufaktion für eine Dampflok vor mir, weil ein Kleinkind die Zurüstteile verschluckt hat).

Gruß,
Harald.
Moin,

na klar hatten wir das Thema schon mal ...

Aber nicht jeder ist hier ständig "on air". Da kann es schon mal passieren, daß man nach drei Wochen "Abstinenz" keinen Bock hat die neuen oder wiederaufgenommenen Threads durchzuarbeiten.
Wenn nun schon wieder dieser schlaue Hinweis auf die SuFu kommt, würde mich allerdings interessieren mit welchem Suchbegriff ich dieses Thema hier finde ...

schönen Sonntag noch
Volker
Hoi FreuNde,

Danke für die Hinweise.

Habe auch den Thread gefunden, allerdings mi der Schlüsselzahl 15 - nicht 14
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=565062

Der Joke mit Google war aber gut:
"EU-Gesetz Modelleisenbahn": -> Ungefähr 2.570.000 Ergebnisse (0,39 Sekunden)


Doei
Trixi
________ ________ _<>__<>_
|_ www.i-robots.eu _|__|------|-----|,,,,,,,,,._
-oo-----oo-''-oo-----oo-`'o"O-OO--OO-O"oo

....aber zB. alleine über die Strasse gehen als Grundschüler, das darf man, weil ja vollkommen ungefährlich.....
auch darf man, wenn man über 7 Jahre alt ist, den Fussgängerweg nicht als Radweg benutzen, da muss man schlagartig auf der Strasse fahren, auch da, wo es viel Verkehr auf der Strasse gibt, aber keinen Radweg...
Aber Modellbahn erst ab 14.... da haben die heutigen Jugendlichen i.d.R. schon den ersten Vollrausch durchlebt, und alle Ballermanbrutalospiele gespielt ...
Deutschland, bzw. seine Politiker und die Gesetzgeber bestehen anscheinend aus lauter Irren..
Und in Brüssel sitzt eine ganze verblödete Mafia , die immer noch eins oben drauf setzt...
Gut, ich sach ma nix weiter über Politik, ich habe Herz.....
Zitat - Antwort-Nr.: 6 | Name:

Der Joke mit Google war aber gut



So geht das:

Google: "site:1zu160.net EU gesetz"
Google: "site:1zu160.net EU altersbegrenzung"

(1. Bzw 2. Hit bei mir).

Gruß,
Harald.
.. Trixi stellt eine einfache Frage, wünscht sich (vermutlich) einfach nur eine einfache Antwort (so wie die von Kai), und dann prasseln Hinweise auf Suchfunktionen und die richtige Nutzung von Suchmaschinen auf Trixi ein. Puh.

Wer hier eine Frage stellt muß schon wirklich "hartgesotten" sein, das finde ich etwas schade.

In diesem Sinne einen schönen Sonntag,

Markus

Wenn man bedenkt: Früher sind wir noch auf Bäume geklettert (und manchmal runtergefallen)!
Wann lässt die EU alle Bäume umsägen?

Felix
Hoi Markus,

so sind s'e halt

Auch ich verweise ab und an mal auf die Suchfunktion, aber wenn jemand noch nicht einmal weiss, nach welchem Text/Begriff er suchen muss (so wie Volker erwähnt) , kommt halt so eine 2,5 Mio-Ergebnis heraus
Was Harald da zeigt ist ja keine Suchanfrage sondern "Information-Broking" <rofl>

Doei
Trixi
________ ________ _<>__<>_
|_ www.i-robots.eu _|__|------|-----|,,,,,,,,,._
-oo-----oo-''-oo-----oo-`'o"O-OO--OO-O"oo



Zitat - Antwort-Nr.: 10 | Name: fgee

Wenn man bedenkt: Früher sind wir noch auf Bäume geklettert (und manchmal runtergefallen)!
Wann lässt die EU alle Bäume umsägen?


Hallo Felix,
Ist doch klar, jeder Baum bekommt ein Schild:
"Diese Baum ist kein Spielzeug"

Mfg
Wim
… oder »Baum betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder«. Wenn das Schild fehlt und sich ein Kind bei der »Benutzung des Baumes« weh tut, dann ist natürlich der Wald schuld. Alles 1a geregelt!


Hallo,

die Altersregelung finde ich immer noch absurd, den SuFu-Hinweis nicht sooo viel weniger. Aber ich habe dank Harald was neues gelernt, merci

Schöne Grüße, Carsten
Vielleicht wird die Spielzeugrichtlinie ja auch an die der Tabakwaren angeglichen:

"Spielen bitte nur Erwachsene!"

Fragt sich allerdings, was dann die Kinder machen sollen - da ist für die Eltern wohl wieder Selberbasteln angesagt ...

Gruß
Peter
Hm,

eigentlich vollkommen logische Aufdrucke, welche nur bei der Moba zu finden sind, auf jedem Spielzeug steht ab welchem Alter es ist. Z.B. Bruder Trecker ab 3 Jahre.
Hat teils mit Haftung (Kleinteile) zu tun, aber auch mit <<damit Umgehen>> können.

Tja, nach logischem Hausverstand ist Spur-Z halt nicht so gut geeignet für 2-jährige, als wie die BRIO-Bahn. Nicht, daß ein 2-jähriger sich nicht mit Spur-Z beschäftigen wüßte. Diese "Beschäftigung" sieht  aber garantiert anderst aus, als wie eigentlich vorgesehen.


Tja, und so gibt es halt auch bei Spur-N den Hinweis, den nicht jeder 5-6-Jährige ist schon N-Tauglich. Manche sind es nicht mal mit ..... .


mfG.
"tattoo"
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Manche sind es nicht mal mit ..... .


Jepp !
Hier die passende EU-Verordnung:
http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Date...lzeug_2009-48-EG.pdf
Es geht um Spielzeug allgemein, ich denke wenn man für jede Spielzeugbranche eine eigene Verordnung schaffen würde, wäre der Verwaltungsapparat unvorstellbar und teuer. Deshalb sehe ich kein so großes Problem, wenn dieser Hinweis auf auch auf Modelleisenbahnwaren steht.

Grüße Andreas
Hm,

auch bei PC-Spielen gibt es Altervorgaben, genauso wie bei Filmen.
Auch wenn die Kinder später genauso p........, sind Porno´s nicht bereits für 6-jährige vorgesehen.


mfG.
"tattoo"

Tja, und bei Bausätzen (Modellbau, Plastikmodellbau) gibt es sogar Schwierigkeitsstufen-Hinweise (z-B. dieser Bausatz erfordert fundierte Modellbaukenntnisse und ist nicht´s für Anfänger)
Hi !

Ich kann nur sagen wie krank sind die eigentlich bei der EU.

Für mich sind es Verhaltensgestörte Neurotiker, die in Ihrer Kindheit nur von Paragraphen gehört haben und wahrscheinlich lieber mit Ihren Eltern über das seien des Lebens diskutierten und voll kommen vergessen haben, dass Sie eigentlich Kinder sind.

Modellbahn erst ab 14 aber mit 17 schon Auto fahren, sorry wo ist da die Logik.

Nur Logik kann man heutzutage nicht mehr verlangen.

Gruß Thomas
Servus,

es könnte aber auch eine gewisse Lobby in Brüssel arbeiten, die amerikanische Verhältnisse (siehe Pudel in der Mikrowelle und heisser Kaffe bei McDrive) erst garnicht aufkommen lassen will:
Währet den Anfängen!!
Allerdings empfinde ich persönlich dieses Alles, als Affentheater.
lG
Volker,
der (bitte nicht lachen) mal von einem Wikingauto fast eine Maulsperre bekommen hat ...
Moin,

Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name:

Eigenschutz und Verbrauchersicherheit. Es lebe der realitätsfremde Amtsschimmel.


Zitat - Antwort-Nr.: 7 | Name:

Deutschland, bzw. seine Politiker und die Gesetzgeber bestehen anscheinend aus lauter Irren..
Und in Brüssel sitzt eine ganze verblödete Mafia , die immer noch eins oben drauf setzt...


Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name:

die Altersregelung finde ich immer noch absurd, ...


Zitat - Antwort-Nr.: 19 | Name:

Ich kann nur sagen wie krank sind die eigentlich bei der EU.



habt ihr eigentlich kein Vorstellungsvermögen, daß es tatsächlich Eltern geben kann, die deswegen klagen würden?
Ich werfe mal ein paar Stichworte in den Raum, können eventuell auch bei Google eingegeben werden: "Ohrstecker Löcher, dreijähriges Mädchen"

Gruß
Kai
Zitat - Antwort-Nr.: 20 | Name: eff

... die amerikanische Verhältnisse (siehe Pudel in der Mikrowelle ...


Dazu hat sich mal ein US-amerikanischer Anwalt befleißigt Prozeßakten zu recherchieren, die in diese Kategorie fallen. Er hat keinen Beleg dafür gefunden, daß dies wirklich passiert ist. Anders gesagt, die Geschichte "Hund (Pudel), Katze in der Mikrowelle" ist eine zwar amerikanische Verhältnisse gut charakterisierende Geschichte, aber mit aller Wahrscheinlichkeit nur eine Legende.

Gruß
Rainer
Hi!

Absurde Dinge gab es aber schon vor der EU:

Bis vor gar nicht so langer Zeit haben die Polizeien schon Azubis ab dem 16. Lebensjahr eingestellt. die durften dann im 1. Ausbildungsabschnitt zwar schon nachts bei Razzien im Puff mitmachen, aber nicht bis 23.00h in die Disco oder im Kino einen Film ab 18 sehen.

Viele Grüsse
Mathi
Hm,

der Hinweis (ab 14 Jahre, ab 3 Jahre, ect.) ist nicht nur alleine wegen Haftung.
Dient auch dazu als Hilfe für den Käufer.

Wenn die Oma dem 2-jährigen Enkel eine Spur-N Anfangspackung kauft, dann .......
Wenn sie den Hinweis <<ab 14 Jahren geeignet>> ließt, dann wird sie im halt was anderes kaufen mit der ihr Enkel auch umgehen kann.
Denn glaube kaum, daß der 2-jährige Enkel mir der Spur-N Anfangspackung rechte Freude haben wird.

Und alle die sich jetzt wegen dem 14-Jahre Hinweis auf den N-Packungen aufregen.
Dies ist kein Verbot, nur ein Hinweis!
Ihr dürft selbstverständlich auch Spur-N Artikel/Modelle jüngeren Personen kaufen.
Ihr dürft selbstverständlich auch Spur-N Artikel/Modelle sogar Baby´s kaufen.

Ihr sollte euch dann aber nicht wundern oder gar aufregen, wenn die damit beschenkten halt nicht so umgehen wie ihr es vielleicht erwartet.




mfG.
"tattoo"

........ hat anscheinend irgendwas mit logischem Hausverstand zu tun.
(Laut Werbung wäre Hausverstand bei BILLA erhältlich)



Hinweis:
Ergänzung um den Passus:

"Nicht geeignet für Omas, die so etwas an Zweijährige verschenken wollen"
Hi Volker,

Zitat - Antwort-Nr.: 20 | Name: Volker

Volker,
der (bitte nicht lachen) mal von einem Wikingauto fast eine Maulsperre bekommen hat ..


hast wohl den http://www.wiking-datenbank.de/viewtopic.php?f=83&t=395 genommen .

Johannes
Hallo Johannes,

nee, der war´s nicht ...

Dieser hier ...

http://www.wiking.de/de/wikingmodelle/3/ford-mustang-cabriolet-rot-922.html
(oder war´s ein Mercer?)
... hat hochkant zwischen meinem 8jährigen Zahnreihen geparkt

lG
Volker,
der aber nicht deswegen manchmal ein grosses Maul hat (bevor es jemand anderes anmerkt).

Hi Volker,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Volker,
der aber nicht deswegen manchmal ein grosses Maul hat (bevor es jemand anderes anmerkt).

besser hätte ich es nie schreiben können , , !

Johannes
Hm,

was mich dazu interessiert:

a.) Welche "Komission" setzt fest für welche Altersgruppe das jeweilige Teil/Spielzeug geeignet ist und aus welchen Personen-Interessensgruppen besteht diese Komission und wo ist/sind diese Komission/en?

b.) Ist der Hinweis als "Haftungsschutz für den Erzeuger" oder als "Hinweis für entsprechende Altersgruppe" gedacht?

c.) Welche Hinweise (Altersgruppe) stehen eigentlich auf Z, H0, 0, 1, G ect. Packungen? Und welche Hinweise (Altersgruppe) steht auf Märklin H0?
(Ich persönliche betrachte Märklin H0 als sehr stabiles ... und deßhalb gerade zu für jüngere Personen geeignet. Wenn ich gefragt werden, was für eine 5-6-7-jähriges Kind als Modellbahn-Beginn geeignet wäre. Rate ich persönlich immer zu Märklin H0. Märklin H0 ist nach meiner persönlichen Sicht, viel stabiler/robuster und viel weniger empfindlich, viel weniger störungsanfällig [Dreckunempfindlicher bei der Stromaufnahme]).

Wer von euch hat zu diesen Fragen genauere Info?

mfG.
"tattoo"

....ich weiß, es gibt Kinder die können schon recht früh mit kleinen feinen Teilen behutsam umgehen und andere eben nicht.  
(Liebe User bitte den letzten Satz nicht als Abwertung der Betreffenden verstehen!!!!!!
Bitte dies nur als sachliche Tatsache sehen!!!!!)
a) Ich glaube das machtr der Hersteller selber. D.h. wenn er Spielzeug nach Spielzeugrichtlinien produziert kann er Speilzeugalter draufschreiben. Wenn es dagegen den Richtlinien nicht entspricht, nix draufsteht und als Spielzeug gedeutet werden könnte (*), dann kann ihm jemand gegen den Karren fahren. Also: Kleber mit "kein Spielzeug" drauf und Hersteller aus dem Schneider.

b) In dem Fall reine Versicherung des Herstellers gegen zukünftige Probleme.

c) Modellbahn mit Details und  "Spielzeugrichtlinie" schließt sich aus. So alle Modellbahn außer spezielles Spielzeug wie der Briozug (**) wird wohl offiziell nix sein für junge Leut unter 15 (***).

Gruß,
Harald.

(*) Auf einer Stichsäge ist ja auch kein "ab fuffzehn" Sticker drauf.

(**) Aus einem Brioprodukt für Einjährige ist bei mir vor kurzem eine Niete gefallen.

(***) Es gibt Super-8 Dokumentation mit meiner Wenigkeit, 2 Jahre jung und Märklin Spur 1. Vielleicht ist der Mobavirus einfach zu gefährlich.
Hallo Manfred,

a) die EU, daher "EU-Richtlinie"

b) wichtig für den Hersteller! Es ist kein Spielzeug im Sinne der EU-Richtlinie, daher muss es nicht die entsprechenden Vorgaben zu Inhaltsstoffen, feuer-, abriss-, verschluck- und sonstige Sicherheiten erfüllen und darauf geprüft werden. Sonst wäre Modellbahn ab sofort unbezahlbar.

c) Das interessiert gar nicht, Modellbahn ist Modellbahn und fällt damit in die Kategorie
- original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
- Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen.

Für weiterführende Lektüre einfach googeln unter "warnhinweis ab 14 Jahre kein Spielzeug"

Gerd


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;