1zu160 - Forum



Anzeige:
aat-net - amerikanische und kanadische modellbahnen

THEMA: Starkes Stück

THEMA: Starkes Stück
Startbeitrag
RhönbahNer - 23.11.12 15:01

Hallo,
da gehört er,zu mehreren Mio die alkohlkrank sind.Was meint Ihr wieviel am Strassenverkehr teilnehmen,operieren,sicherheitsrelevante Überwachungsaufgaben übernehmen und dabei "voll" sind oder unter Medikamente oder sonstige Drogen stehen??
Nur eigenartig,wenn es wirklich stimmt,das der Lokführer schon vor Jahren seinen Führerschein verlor aber noch immer über das Schienennetz fahren darf??

Gruß
Thomas
Wie kann denn bitte jemand der seinen Führerschein abgeben musste weiter Lokführer sein?

Ich glaube es hakt...
Naja, ich verstehe es so, dass er seine Fahrerlaubnis für den Straßenverkehr verloren hat.
Seinen Triebfahrzeugführerschein wird er wohl noch gehabt haben, das sind zwei verschiedene Dinge!
Klar sind das unterschiedliche Dinge aber Du kannst mir doch nicht erzählen dass wenn jemand wegen Alkoholismus seinen Führerschein abgeben musste er nicht auch unfähig wird, eine Lok zu führen.

Das sollte doch bitteschön miteinander gekoppelt sein.

Der Staat fordert wehement dass bloß alle Verbindungsdaten gespeichert werden für den Fall dass Lieschen Müller ihr Sohn den neuesten Schlager von SIDO runterlädt aber Gott bewahre wir halten Alkoholkranke vom Führen tonnenschwerer Fahrzeuge ab...

Gruß

Sebastian
Ich muß irgendwo die Stelle überlesen haben, an der steht das der Lokführer Alkoholkrank (also abhängig) ist. Da steht nur das er betrunken war. Der Logik mancher Leute folgend, müsste also jeder, der sich nach einem Kneipenbesuch mit > 0.8 Promille Alk im Blut ans Steuer gesetzt hat, ein lebenslanges Berufsverbot für fast alle Berufe bekommen, oder wie ?


Grüße

Jörg
Hallo
Sicher ist Alkohol im Strassenverkehr nicht richtig.Aber wenn das in seiner Freizeit vorgekommen ist und es in der Dienstzeit keine Anstände gibt kann man doch nicht sagen er darf keine Lok mehr fahren.
Also nie im Leben Alkohol.Sebastian deine Logik versteh ich nicht.
Gruß Josef
Also,
es besteht grundsätzlich erst einmal keine Verbindung zwischen dem Führen von ,,maschinell angetriebenen Landfahrzeugen, die an Bahngleise gebunden sind" und Kraftfahrzeugen des normalen Straßenverkehrs.
Es gab z.B. mal einen Fall, wo es anders herum lief: Ein Lokführer machte eine Trunkenfahrt mit seinem Zug, wurde erwischt und ihm wurde neben dem Bahnhführerschein auch der normale Führerschein vom AG abgenommen, weil er zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sei. Dagegen klagte der Betroffene beim OLG und bekam Recht und seinen (Kraftfahrzeug-)Führerschein wieder.

So läuft es manchmal.
Hallo,
laut dem Bericht von Spiegel hat der Lokführer schon vor 10 Jahren seinen Führerschein verloren....Ich stelle jetzt einmal eine ganz provozierende Frage in diesen Zusammenhang:Wenn jemand als Kinderschänder verurteilt wurde,würde ihn dann jemand von Euch als Lehrer oder Kindergärtner anstellen oder wer stellt einen Eibrecher als Wachman an??
Wenn aber jemand schon einmal mit Alkohlpropbleme aufgefallen ist,soll er dann trotzdem noch einen Zug durch die Lande fahren dürfen??
.Es geht dabei um die Sicherheit von möglicherweise vielen Menschenleben.Zugegen das ganze ist wirklich eine sehr gewagte Aussage,aber was wäre wohl gewesen, wenn es wirklich zu einen Unfall mit Personenschäden gekommen wäre?Ich habe in der Vergangenheit einige Leute kennen gelernt,die gerne einen über den Durst getrunken haben und bei Verkehrsunternehmen,im fahrdienst eingesetzt waren...
Das Problem ist wohl einfach,das Lokführer sehr schlecht bezahlt werden und es einen großen Mangel an Lokführern gibt.Da wird wohl so mancher Personalchef bei den Verkehrsunternehmen nicht so genau hinsehen und Drogen sind ja ganz allgemein ein Problem in unserer Gesellschaft ,das nicht als solches gesehen wird.Erst vor wenigen Tagen gab es einen schweren Geisterfahrerunfall mit 6 Toten.Der Fahrer hatte einiges an Alkohl in Blut und die 5 anderen Toten waren einfach zur falschen Zeit,am falschen Ort....Die Angehörigen wird das wohl kaum trösten.

Gruß
Thomas
Tja, Thomas,

da wird Dir wohl keiner widersprechen.
Aber Fakt ist, es ist eben im Strafgesetzbuch (§69) so, das es nur um die Entziehung des Führerscheins geht, wenn eine rechtswidrige Tat mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde.

Eine Lokomotive ist demnach kein Kraftfahrzeug, sondern ein ,,maschinell angetriebenes Landfahrzeug, das an Bahngleise gebunden ist".
Der Gesetzgeber hat dafür einfach nicht vorgesorgt.


Gruß Stefan T.
Die Promillegrenze für die relative Fahruntüchtigkeit beginnt heutzutage (und das schon ein "paar Jährchen" länger) bei 0,5(!!) Promille und nicht bei 0,8. Nur nicht, dass sich daran jemand orientiert.
Und mit Ausfallerscheinung oder Unfall fängt die Grenze sogar bei 0,3 Promille an.

Fabian
Hi zusammeN,

einfach mal durchlesen:

http://www.bild.de/ratgeber/gesund-fit/alkohol/...r-13438174.bild.html

VG
Andreas
Hi,

wo steht, dass der Mann vor 10 Jahren schon Lokführer war?
Wo steht dass er zwischenzeitlich auch aufgefallen ist?

Gruß Thomas


Nur registrierte und eingeloggte User können Antworten schreiben.
Einloggen ->

Noch nicht registriert? Hier können Sie Ihren kostenlosen Account anlegen: Neuer N-Liste Account





Zum Seitenanfang

© by 1zu160.net;