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THEMA: NBM 3/2004 Tipps & Tricks 2

THEMA: NBM 3/2004 Tipps & Tricks 2
Startbeitrag
Günter König - 23.05.04 02:14
Hallo N-Bahner,
da komme ich des Nachts nach Hause und finde eine Mail vor, die mich restlos erschüttert hat:
Obwohl diese Mail nichts mehr mit dem unter "NBM 3/2004 Tipps & Tricks" Thread zu tun hat, will ich sie zur Beachtung und Ergänzung unter ähnlichem Namen hier noch mal reinstellen:

>
Sehr geehrter Herr König,
mit Erstaunen las ich heute im Forum 1zu160 meine persönliche Antwort an Sie auf ihre an mich gerichtete eMail. Diese Veröffentlichung eines an eine Person gerichteten Schreibens ohne Zustimmung derselben entspricht nicht nur einem wenig guten Stil, sondern verletzt auch Schutzbestimmungen. Daran sollten Sie künftig bei Mitteilungen an und von anderen Personen in Ihrem eigenen Interesse denken.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Balcke
<

Was habe ich falsch gemacht, ist es verkehrt, auf einen technischen Fehler hinzuweisen? Werden Probleme nur bei dem behoben der sie bemerkt??

Nun denn, ich habe jetzt wie folgt geantwortet:

---------------
Sehr geehrter Herr Balcke,

ich habe ihre persönliche Mitteilung an meine Wenigkeit erst nach reiflicher
Überlegung in das 1 zu 160er Forum gestellt. Ich habe dieses getan, weil ich
von ihrer aufrichtigen Darstellung der angesprochenen Problematik sehr
angetan war.
Dieses positive ( Ihr) Denken wollte ich weitergeben und ich denke, das es
auch recht gut angekommen ist. Was in diesem Thread weiter passiert ist,
liegt genausowenig in meiner Macht wie der nicht so ganz gelungene Artikel
in dem angesprochenem NBM! Ihrem Ansehen hat dies mit Sicherheit in keinster
Weise geschadet, vermutlich ist durch ihre Mail und meiner Weiterleitung
sogar das Gegenteil eingetreten.

Insofern kann ich ihre jetzige Mail nicht so ganz verstehen, oder anders
gesagt: ich bin erstaunt!
Wollen sie mit dieser Mail ausdrücken, das eine an mich gerichtete Nachricht
anders zu bewerten ist als eine allgemeine Veröffentlichung ihrer Meinung
obwohl es inhaltlich identisch ist??

Sie sollten sich überlegen, ob es sinnvoll ist, technische Zeichnungen
mittels eines "Malkastens" in ihrer Zeitschrift zu präsentieren, oder ob
eingereichte Manuskripte nach technischen Richtlinien bearbeitet werden
sollen. Sie setzen ein gewisses Fachwissen bei uns MoBahnern vorraus, bieten
aber keinerlei Anhaltspunkte, das dies auch in ihrem Hause vorhanden ist!

Wir haben derzeit wirre politische Umfelder, ich werde mich dem nicht
anpassen. Sie sollten es es auch nicht versuchen. Auch sollten sie sich
nicht bemühen, mich in irgendeiner Form unter Druck zu setzen.
Bitte bleiben sie bei ihrer klaren und durchschaubaren redaktionellen Linie.
Dies hat sie bisher ausgezeichnet und ich denke mal, das es auch weiter so
bleibt. Beobachten sie das Forum denn hier in "1zu160" hat sich etwas
etabliert, was praktisch schon einer "verschworenen Gemeinschaft"
gleichkommt!

Meinen Kommentar zu ihrer Mail werde ich selbstverständlich in dem
angesprochenem Forum zur Diskussion stellen.


Mit freundlichem Gruße

Günter König
Erbstorfer Landstr. 6

21365 Adendorf-Erbstorf

Tel.: 04131 51231

---------------------


Sollte ich mich für längere Zeit nicht mehr melden, könnte es sein, das ich bei Wasser und Brot einsitze.
Auf 2 qm ist evt. auch eine Z-Bahn zu installieren. Vieleicht auf Leasíng - Basis......

Gruß,
Günter

(momentan überzeugter Anarchist, jetzt schonmal kofferpackend, Frau schimpfend)







rein rechtlich gesehen hat er recht (und wer nichts in der Hinsicht auf dem Kerbholz hat, werfe den ersten Stein!). Trotzdem ist mir in diesem konkreten Fall schleierhaft, warum man daraus so eine Show macht, die die positiv (!) aufgenommene Mail wohl mehr als zerstört...
Seit Herr Blacke in der bertreffenden Zeitschrift das Sagen hat, gefällt sie mir immer besser. Er sollte diesen guten Eindruck, den die N-Gemeinde von ihm gewinnt, nicht durch solche "Kleinigkeitenkrämerei" aufs Spiel setzen.
Als "N-Bahner" sitzen wir doch alle im gleichen Boot.
Selbst wenn die von Günter veröffentlichte Information in einem der nächsten Magazine zur Veröffentlichung anstehen sollte, wäre das Forum doch eine gute Werbung und würde zeigen, Herr Blacke liest im 1zu160 Vorum und ist einer von uns. Etwas Besseres kann doch einem Zeitschriftenchef gar nicht passieren.
Schönen Gruß
Gerd
Jetzt stimme ich mit Herrn Lahmann mal 100 % überein (und schreibe dies ohne ihn vorher zu fragen). Sicher Herr Balcke, man muss da vorsichtig sein. Aber Herr König hat Sie ja eindeutig zitiert und dies nicht als seine eigene Meinung ausgegeben. Man kann eMails ganz scharf unter dem Briefgeheimnis sehen, als Leserbriefschreiber ist man da schlechter gestellt. Und mancher Leserbrief wurde auch schon so gekürzt, dass hier im Netz der Autor seine Worte richtig gestellt hat. Aber Sie haben mit Hern König schließlich nicht private oder persönliche Dinge ausgetauscht. Fachlich betrachtet finde ich daher die Reaktion etwas überzogen. Was wäre, wenn Herr König geschrieben hätte: " Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen der Redaktion des N-Bahn-Magazins verlautete, dass man über die Schaltung auch nicht mehr ganz glücklich ist"? Ich hätte König zurück gemail: "Was hat der Balcke genau gesagt?" Hier im Forum wurde der fragliche Beitrag geprüft und kommentiert. Also war Ihr Beitrag, wie es dazu kommen konnte genau hier richtig. Das auch Sie einmal falsch liegen, macht Sie uns sympathisch und menschlich - niemand ist deswegen über Sie hergezogen. Wenn Sie so vehement gegen die "Veröffentlichung" argumentieren, müssen Sie sich fragen lassen, was das N-Bahn-Magazin bisher getan hat um den missverständlichen Beitrag richtig zu stellen? Obwohl die Fakten zwischenzeitlich klar sind, habe ich z.B. auf den Seiten des ALBA-Verlages keinen Hinweis darauf gefunden. Zum Forum selbst: Obwohl wir hier sicher alle etwas überengagiert in Spur N sind - ein solches Feedback ist doch ein einmaliger Glücksfall für eine Zeitschrift. Um an solche Informationen zu kommen, haben Sie früher ganze Befragungsaktionen gebraucht. Und wie die regen Diskussionen zeigen herrscht hier auch nicht nur eine Meinung vor. Gruß Bernd
Die bemerkung von Kai F. Lahmann in #1 hat mich neugierig gemacht. Aus reinem interesse habe ich mich mit hilfe anderer im Netz informiert.

Zunächst ist es allgemein im Internet eine herschende Meinung, dass es nicht gerade die feine englische Art ist, eMails zu veröffentlichen (also eher schlechtes Benehmen). Aber da hört es fast schon auf.

Fast alle Quellen gehen eher in die Richtung, das Mails eher als Postkarte, statt als verschlossener Brief anzusehen sind.
Sprich sie sind nicht absolut geheim -

http://www.internet4jurists.at/e-mail/sonstig1.htm
http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html
https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=8093
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php%3Ft=1628

Zusammenfassung:

- beim Briefgeheimnis nach § 118 StGB handelt es sich um die Verletzung des Geheimis eines verschossenen Briefes durch dritte - trifft hier also nicht zu

- beim Schutz nach Urheberrecht nach § 77 UrhG handelt es sich um die 'Verletzung berechtigter Interessen' bei vertrauliche Aufzeichnungen des Verfassers - trifft hier wohl eher nicht zu, da es sich inhaltlich um einen Artikel des N-Bahn Magazins handelt und nicht um persönliche Angaben

- bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB handelt es sich um die Veröffentlichung rechtwidriger Mitschnitte - trifft hier wohl eher garnicht zu
---
Noch ein zusammenfassendes Zitat von
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2106826.html
...
Ja, man darf erhaltene E-Mails in den meisten Fällen veröffentlichen, sofern es sich nicht um schützenswertes Schriftgut handelt (ein Song, den jemand geschrieben hat, und dir mal den Liedtext zeigen möchte...). Sind die Inhalte sehr persönlicher/peinlicher Natur, _könnte_ evtl. der Schutz der Persönlichkeitsrechte dagegen sprechen (aber da ist bei einer ähnlichen Diskussion ... nicht viel herausgekommen).
...

Insgesamt kann man aber sagen, das man nie sicher sein kann (Scherzzitat aus den Chat "...vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand").
Auf einen Rechtsstreit würde ich es persönlich nie ankommen lassen (außer mit außergewöhnlich guter Rechtschutzversicherung ), da das sehr teuer werden kann. Verliert man ist man eh der dumme - wird das Verfahren eingestellt, trägt man unter Umständen 50% der Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalt.
Somit ist das Verhältnis 2:1, das man wegen so einem Quatsch draufzahlt.

MfG
JRaeck
http://moba.raeck.info/
Im Usenet (d.h. in Newsgroups) ist das veröffentlichen von persönlicher Mail jeder Art grundsätzlich verpönt, User haben das irgendwann fernab einer rechtlichlichen Basis als Benimmregel beschlossen und leben das auch, d.h. Zuwiderhandeln wird scharf kritisiert.

Hier im Forum ist es anders, die User tolerieren bzw. begrüssen das Veröffentlichen von sach- und themenbezogenen bezogenen eMails, deren Inhalt für die Allgemeinheit von Interesse ist. Nur: Wo ist der Unterschied - per Copy&Paste einstellen oder exakt zitieren kommt IMHO auf selbe raus!

Grüße, Peter W.


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