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THEMA: Ebay: "Absolut neuwertig"
ich kann dem "Kleinanzeige - neuwertig - Thread" ein Brüderchen-Thread hinzugesellen. Nur dass die von mir erstandenen Personenwagen, wie man auf den Fotos auch gut erkennen kann, nicht "neuwertig" sondern "absolut neuwertig" sind.
Zitat
"39 Personenwagen, unbespielt, neu, div. Hersteller - Biete hier 39 Personenwagen div. Hersteller in unbespielter , absolut neuwertiger Qualität an"
VG
Andreas
ich kann auf den Fotos nichts erkennen, da keine Fotos zu sehen sind.
Viele Grüße
Kai
die Fotos waren zu groß zum Reinstellen, ich habe sie zwischenzeitlich reduziert und lade sie jetzt hoch.
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Grüße, Jürgen
Edit: Streichen wir das "kaputt". Als ich diesen Kommentar einstellte, waren noch nicht alle Bilder hochgeladen. "Absolut neuwertig" halte ich in diesem Fall für keinen Ausrutscher mehr, sondern für Betrug. Normalerweise bin ich bei solchen Äußerungen vorsichtit, hier halte ich sie für gerechtfertigt.
ja das ist Betrug. Der Paypal Käuferschutz, den ich hier erstmals in Anspruch nehmen wollte, hat total versagt. Hat jemand vielleicht bessere Erfahrung damit?
Der Verkäufer beharrt auf der Feststellung, alle Wagen wären neu in OVP eingepackt worden und er hätte dafür auch noch 2 Zeugen. Ich hoffe die Zeugen wissen, worauf sie sich bei so einer Aussage einlassen würden.
So bleibt nur die Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Denn alle 39 Waggons waren bespielt und mit einer dicken Staub-, besser gesagt Dreckschicht überzogen, ein Versehen des Verkäufers scheint ausgeschlossen.
VG
Andreas
was mich mal interessieren würde: hast du vorab Fotos der Wagen bekommen?
Gruß
Tomi
...der Paypal Käuferschutz ist in solchen Fällen quasi nicht existent. Da war der Ebay-Schutz besser.
Gruß
Eglod
wow - das ist wirklich dreist.
Der Verkäufer unterstellt Dir ja indirekt, Du wärst für den Zustand der Modelle verantwortlich bzw. sagst die Unwahrheit. Das gibt es immer wieder bei eBay - manche meinen dass sei ein rechtsfreier Raum und erstaunlich viele kommen damit durch weil sich die Betroffenen nicht wehren.
Da hilft nur eins - einpacken und ab zur Polizei. Da würde ich nicht lange rummachen.
Beste Grüsse und viel Erfolg.
Christian
Eine Frage habe ich dazu allerdings, neuwertig sind die Wagen auf keinen Fall, da sie aus einer Produktionzeit sind die fast 20 Jahre her ist.
Wichtig ist natürlich zu wissen was auf den Bildern zu sehen war, klar ist das Betrug.
Aber man kann es ja mal versuchen, leider hat es im Deinem Fall geklappt.
War es vielleicht der hier allseits Bekannte Lokengel ?
Gruß Thomas
Hast Du auch Ebay eingeschaltet? Ich habe schon einige Male ähnliches erlebt aber nach dem Einschalten von Ebay hat sich keiner der Verkäufer getraut, stur zu bleiben, es gab immer eine Einigung.
Gruß,
Thomas.
zum einen poste ich mal das Foto aus der Ebayauktion.
Und hier die Antwort des Verkäufers:
Zitat
"Guten Tag, Ihre Reklamation muß ich aufs schärfste zurückweisen: Die Ware ist unbespielt und somit neuwertig , bis auf 2 Wagen in Originalverpackung. Dies kann ich durch Zeugen bestätigen. Wir habe keine Falschangaben gemacht!! Außerdem greift dann die Reklamations- u. Garantieregelung, da Privatverkauf! "
vielleicht kannst Du PayPal und/oder EBay einen Link zu diesem Thread zusenden!? Dann werden diese beiden illustren Firmen einmal erkennen, wie ihr Geschäftsgebahren in der Öffentlichkeit ankommt.
Ich selbst habe schon für weniger Mängel den PayPal-Käuferschutz erfolgreich in Anspruch genommen.
Viel Erfolg!
Klaus
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
was mich mal interessieren würde: hast du vorab Fotos der Wagen bekommen?
Ja, aber eben nur das eine unscharfe siehe oben.
Hi Christian
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Der Verkäufer unterstellt Dir ja indirekt, Du wärst für den Zustand der Modelle verantwortlich bzw. sagst die Unwahrheit.
ja das tut er bzw. unterstellt er mir selbst einen Betrugsversuch. Ich stelle später noch ein Foto einer anderen Ebay-Auktion rein, der hat mir direkt zurückgemailt, er möchte gar kein Foto von seinem Nepp sehen, denn ich könne ihm ja "irgendwas" fotografieren.
Hi Thomas
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Eine Frage habe ich dazu allerdings, neuwertig sind die Wagen auf keinen Fall, da sie aus einer Produktionzeit sind die fast 20 Jahre her ist.
Auch 20 Jahre alte Wagen können absolut neuwertig sein, wenn sie tatsächlich wie vom Verkäufer beschrieben neu, unbespielt und in OVP sind.
nein, der hätte die 39 Wagen ja zerlegt und deren Einzelteile für den Gesamtwert eines Dreifamilienhauses zum Sofortkaufen reingestellt.
Ob ich die Auktion direkt verlinken darf, werde ich mit meinem RA besprechen. Da der Sachverhalt ja offensichtlich der des Betruges ist, könnte ich dann ein Problem mit "übler Nachrede", "Geschäftsschädigung" etc. bekommen.
VG
Andreas
das Bild vom Verkäufer sagt natürlich optisch nichts aus was auf Mängel hinweist.
Die Aussage er habe 2 Zeugen die seine Aussage bezeugen können ist eine Drohgebärde um den Käufer einzuschüchtern.
Den Käuferschutz bei Ebay kann ich nur belächeln.
Hatte ja vor langem eine Wiebe V320 für Bastler ersteigert die nur von der schönen Seite abgebildet war.
Der Verkäufer ist gar nicht darauf eingegangen daß ich reklamiert hatte daß die andere Seite einen Backofen geküsst hatte. Selbst Foto's konnten den Verkäufer noch Ebay davon überzeugen daß da Betrug vorlag.
In wieweit die Polizei in so einem Fall etwas unternimmt entzieht sich meiner Kenntnisse.
Halte uns bitte auf dem laufenden solltest Du die Polizei einschalten.
Gruß Holger
wie bereits gesagt, der Verkäufer wähnt sich im rechtsfreien Raum und meint er kann durch den bei eBay üblichen Ausschluß der Gewährleistung bei Privatverkauf treiben was er will.
Für angegebene Produkteigenschaften - und dazu gehört ein 'absolut neuwertig' - muss er geradestehen, da kann er so viel ausschliessen, wie er möchte. Da greift gar nichts.
Ich würde ihm freundlich schreiben, dass er seine Zeugen schon mal auf eine Aussage bei der nächsten Polizeidienststelle vorbereiten soll, da Du am Montag Anzeige erstatten wirst.
Beste Grüsse
Christian
du hast 39 Wagen gekauft? Auf dem Bild sind aber wesentlich weniger zu sehen.
Der "Dreck" auf den Wagen kann natürlich auch bei unbespielten und neuwertigen Wagen drauf kommen, das wäre also nicht das Problem. Fakt ist aber, dass der aktuelle Zustand trotzdem hätte vorab beschrieben werden müssen.
Ich würde jetzt zuerst Ebay einschalten. Vielleicht hilft das ja schon, wie Thomas auch geschrieben hat.
Gruß
Tomi
mit Paypal habe ich schon lange herumgestritten:
1. Paypal akzeptiert keine Bilder!
2. Paypal kommuniziert Dir auch nicht die Angaben bzw. Rechtfertigungen des Verkäufers, Du erfährst also nicht, was dieser behauptet.
3. Wenn Du ein Paket vom Verkäufer erhalten hast, so ist die Fehlerbeschreibung "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" zutreffend, auch wenn das Paket leer war oder nur Flusssteine drin waren.
4. Wenn der Verkäufer also eine Sendungsnummer vorlegen kann, das Paket aber leer war oder Artikel fehlen, verlangt Paypal von Dir, dass Du Strafanzeige gegen den Verkäufer stellst.
5. Wenn die Artikel von der Artikelbeschreibung abweichen bzw. defekt sind, verlangt Paypal, dass Du auf Deine Kosten ein Gutachten (!!!) erstellen lässt. Was glaubt Ihr verlangt mir ein lokaler Modellbahnhändler zum Dank dafür, dass ich über Internet kaufe anstatt bei Ihm für die Begutachtung, Fotografie, Fehlerbeschreibung von 39 Wagons inkl. des Risikos, das er noch als Zeuge zu einem Prozess geladen werden könnte und währenddessen sein Geschäft leer steht?
6. Wenn Du dann alles das hast, was Paypal von Dir will (so weit war ich aber nicht), dann überweist Dir Paypal angeblich den Betrag retour und keinen Cent mehr. Die Kosten für Fotograf, Gutachter, Rücksendekosten etc. kannst Du dann zivilrechtlich einklagen, wenn Dir grad sonst nicht fad ist.
Wegen des Links habe ich schon im letzten Post geschrieben, nicht ohne RA zu konsultieren, sorry.
VG
Andreas
PS.:
7. Wenn Du ein Mail von Paypal übersiehst, kannst Du schon um den Verkäuferschutz umfallen. Denn Paypal akzeptiert nur Mails von und an jene Mailadresse, mit der Du Dein Paypal-Konto betreibst. Wenn das nicht Deine eigentliche Adresse ist, kann da schon mal was übersehen werden.
Versäumst Du eine Frist, die Dir Paypal für weitere Infos gesetzt hat, fällst Du schon um den Käuferschutz um.
8.a) Neulich hat Paypal mir im Zusammenhang mit einem anderen Fall von Käuferschutz (mehr als zwei habe ich gottseidank nicht) aufgetragen, die Artikelnummern von 3 nicht erhaltenen Ebayauktionen innerhalb von 10 Tagen zu mailen. Das habe ich taggleich gemacht.
8.b) Einige Tage später hat mir Paypal aufgetragen, ich solle die Links zu den 3 Ebayauktionen
innerhalb von 3 Tagen mailen. Auch das habe ich taggleich gemacht.
8.c) Ich habe Paypal angemailt, warum sie mir eine 3 Tagesfrist setzen, warum sie die Auktionen nicht einfach über die drei Artikelnummern selbst aufrufen (das kann jeder Laie) - keine Anwort.
8.d) Nachdem ich die Artikelnummern und die Links gemailt hatte, bekam ich die Anwort, Paypal möchte innerhalb von 10 Tagen eine Strafanzeige gegen den Verkäufer sehen, sonst erlischt mein Käuferschutz.
soviel zum Paypal Käuferschutz
PPS.:
9.a) ich hatte die drei fehlenden Artikel bei Paypal telefonisch bekanntgegeben. Die freundliche Dame am Telefon hat den Schaden für mich aufgenommen. Allerdings unter dem Betreff "Ware nicht erhalten"
9.b) dies war aber der falsche Betreff, was ich einen Tag vor Erlöschen meines Käuferschutzes erst durch Zufall erfahren habe. Der richtige Betreff siehe 3. wäre "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" gewesen. Denn der Verkäufer hatte mir ein Paket gesandt, hatte also eine Sendungsnummer.
9.c) Hätte ich nicht sofort die Fehlerkategorie geändert, wäre ich um meinen Käuferschutz umgefallen, weil ein Paypalmitarbeiter die Kategorie falsch ausgewählt hatte.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Der "Dreck" auf den Wagen kann natürlich auch bei unbespielten und neuwertigen Wagen drauf kommen, das wäre also nicht das Problem
so ein Dreck gerät nicht in der OVP auf Wagen. Die haben ihre Zeit auf einer Anlage verbracht.
VG
Andreas
Die von 3D-Trak zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
wer den Dreck als normalen Hausstaub deklarieren möchte wohnt wohl in der Nähe einer Schreinerei.
Zumal erklärt das auch nicht die nicht richtig sitzenden Dächer.
So sehen nicht mal meine Wagen aus die seit Monaten auf der Anlage ungeschützt stehen.
Mitunter habe ich den eindruck daß die Wagen in Schaumstoffeinlagen gelagert wurden die mit der Zeit zerfallen sind.
Andreas Ausführung zum Käuferschutz zeigt überdeutlich was davon zu halten ist.
Gruß Holger
ich sag es mal salopp: da hast Du die Arschkarte gezogen! Ist zum Glück bei Ebaykäufen nicht die Regel.
Auf der Jagd nach Schnäppchen müsste man -auch angesichts der "nicht" existierenden Versprechungen zur Lachnummer Käuferschutz- ein "gewisses Sümmchen" an Erfahrungsstrafe selber zurückstellen. Denn Ebay, Paypal und Co. lassen Dich vor die Pumpe laufen, "Anzeigen" bei der Polizei entwickeln sich zur Lachnummer. I.d.R. werden diese Dinge infolge Geringfügigkeit vom Staatsapparat eingestellt.
Früher gingen die Leute in einen Modellbahnladen mit Gebrauchtangebot,schauen und wählten, wurden weitgehendst nicht beschissen.Aber, die Teile waren/sind dort teurer. Weil der Händler (unverschämterweise?) vom Umsatz leben muss.
Heute ist vielfach das out, man kauft bei ebay. Kostet "billiger", die Schnäppchenhinweise im Internet quellen förmlich über. Und dann ist das Gejammer groß, wenn Kernschrott ankommt.
Empörte Treads im Forum mögen "befreiend" wirken, die seelisch moralische Unterstützung anderer Leser mindern ggf. den Wutanfall. Unter Strich bringt die Loyalität zum Modellbahn-Kumpel leider nix.
Ich rate: "als Risikoinvestition ausbuchen, brauchbare Wagen restaurieren, den Rest zerlegen und als Ersatzteilvorrat lagern. Alles andere bringt nix, auch keine erzieherischen Maßnahmen gegen den unseriösen Verkäufer..
cheers
Peter
nirgendwo wird so viel gelogen wie im Krieg und der Liebe...und eben bei Verkaufsplattformen wie z. B. Ebay
Gruß
Thomas
@d-amur: Ich gebe Dir Recht in Bezug auf die Gebrauchtwaren Händler.
Früher ging man zum örtlichen Gebrauchtwaren Händler und suchte sich raus was man will und teste vor Ort.
Ist natürlich ein gewisser Kostenfaktor für den Betreiber da es halt kein Lebensmittel Discounter ist wo jeder jeden Tag kräftig einkaufen geht.
Diese Online Plattformen bieten den Vorteil das man Händler aus der ganzen Welt in Griffnähe hat und somit sehr seltene Stücke eher bekommt als nur über den Örtlichen Händler.
Über den Preisunterschied brauchen wir hier nicht zu diskutieren - da wissen wir mitlerweile wie das zustande kommt.
Nach und nach verlagere ich meine Suche auch mehr auf dieses Forum oder auf die Börse bei mir bekannten Verkäufern.
Gruß Holger
genau solche Leute wie Du sind es, die diesen Typen das Leben leicht machen.
Besonders mit solchen dummen Ratschlägen wie 'als Risikoinvestition ausbuchen' oder 'Anzeigen entwickeln sich zur Lachnummer'. Woher nimmst Du Deine Weisheiten eigentlich her?
Christian
Beim Gutachter wird es kritisch. WEN würde Paypal da akzeptieren? Einen x-beliebigen Modellbahnhändler? Bin ich skeptisch. Das müsste analog KFZ-Gewerbe doch sicher irgendwas vereidigtes sein oder so? Ich sag doch: Käuferschutz bei Paypal ist quasi nicht existent.
Ein Schei...
Gruß
Eglod
das mit der OVP ist ja eine andere Sache. Der Verkauf in OVP bedeutet ja nicht, dass die Züge bzw. Wagen nicht irgendwo offen herum standen.
Ist der Wohnort des Verkäufers weit weg? Wenn nicht, würde ich einfach mal "vorbei schaun".
Viele Grüße
Tomi
um das Ausmaß dieser unschönen Angelegenheit besser überblicken zu können: Darf man höflich fragen, was Du für das Gesamtpaket dieser 39 Wagen bezahlt hast?
Grüße, Jürgen
im Gegensatz zu Dir betrachte ich die Sache emotionslos und unter Abwägung der Erfolgsaussichten gab ich diesen Rat, auch aus persönlichen Erfahrungen.
Aber Du genialer Schlaumeier wirds sicherlich sehr gute Erfolge bei der Durchsetzung von Ansprüchen dieser Art ( und der "Schadenshöhe") vorweisen können.
Falls ich es überlesen habe - Sorry!
Sichere Dir auf jeden Fall die Artikelbeschreibung (Screenshots) der Auktion!
Ein entsprechendes Schreiben per Anwalt wäre sicher die erste Wahl.
Bestimmt hast Du auch einen Zeugen beim auspacken dabei gehabt!
Aber vermutlich wird dir der Verkäufer die Dinger noch zu einem Schnäppchen verdrehen. Immerhin muss man die nicht mehr künstlich altern ;o)
Darf man fragem wie der Preis war?
Gruß
Reiner
ja ich kann sehr gute Erfolge bei der Durchsetzung meiner Ansprüche vorweisen.
Und die erziele ich nicht durch Befolgen solcher emotionslos dummen Sprüche wie den Deinen.
wieder vergreifen sich einige im Ton. Ist das eigentlich wirklich nötig??
Wenn jemand mit den Finger auf den anderen Zeigt, zeigt er mit 4 Finger auf sich selbst...
Gruß
Thomas
302,00 Euro. Der Auktionserlöss hat sich nur in diese Region entwickeln können, weil der Verkäufer die Waren im Betreff als "neu" und in der Detailbeschreibung als "absolut neuwertig" beschrieben hat.
Hallo Peter und Christian,
bevor auch dieser Thread in persönlichen Angriffen ausartet.... Ihr habt m. E. beide recht.
Zum einen sollte man seine Preisangebote, die man bei gebrauchter Onlineware oder Neuware aus schwer überprüfbaren oder im Schadensfall zivilrechtlich kaum verfolgbaren Quellen (China etc.) von vornherein so begrenzen, dass man mit 5 bis 10 % Müll immer noch gut leben kann. Ich kaufe sehr viel über Ebay etc. ein und ich komme auf deutlich weniger als 5 %. Insbesondere kommen auf x% Müll 2mal X% Ware, die wesentlich besser ist als zu erwarten gewesen wäre. Dies kommt bei sehr ordentlichen (ich vermeide den Begriff "Nietenzähler ) und beinahe "über-fairen" Verkäufern vor, die z. B. Loks mit einem fehlenden Puffer schon als defekt zählen.
Zum anderen braucht man sich nicht alles gefallen zu lassen und muss nicht jede Spekulation von Betrügern durch Stillschweigen erfolgskrönen. Erstens hätte das einen mangelnden generalpräventiven Einfluss auf andere Verkäufer (Spezialprävention beim Betreffenden dürfte in den meisten Fällen allerdings ein frommer Wunsch bleiben), zum anderen muss man auch irgendwo für sich Grenzen setzen und die "Arschkarte" kann man zwar ziehen, man muss sie aber nicht behalten.
Meine Grenze ist relativ hoch angesiedelt. Kleinere "Vergehen", schlampige Beschreibung oder Schäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung urgiere ich in der Regel nicht mal beim Verkäufer, geschweige dann dass ich Ebay, Paypal oder Anwalt einschalte. Im Gegenteil, solange die Auktion halbwegs okay ist, gebe ich überall die 5 Sterne, was soll's.
Wenn es aber grob nicht stimmt und wenn dann auch noch unverschämte Antworten kommen, dann greife ich auch durch.
VG
Andreas
Preis siehe oben.
Und nein, ich habe keinen Zeugen beim Auspacken gehabt und ich werde im Gegensatz zum Verkäufer auch keinen erfinden. Ich kann jedoch dennoch beweisen, dass es sich um genau diese Ware handelt, die mir der Verkäufer gesandt hat.
Die Artikelbeschreibung und Screenshots der Auktion habe ich natürlich gespeichert.
Meinen Anwalt habe ich schon vor 3 Wochen konsultiert. Wir haben vereinbart, dass ich ihn beauftrage, wenn mir danach ist. Und so langsam ist mir danach, gerade wegen der "Saue.." die Paypal veranstaltet hat.
VG Andreas
was mich jetzt aber trotzdem noch interessieren würde: du hast 39 Wagen gekauft, obwohl du nicht mal die Hälfte davon gesehen hast? Spätestens dann wäre für mich persönlich klar gewesen, dass hier etwas vertuscht werden soll. Wenn ich 39 Artikel verkaufe, dann muss ich auch 39 Artikel präsentieren.
Viele Grüße
Tomi
Dach zerkratzt
2 Puffer fehlen.
und ein winziges Löchlein, das die böse Vitrine reingebohrt hat.
Antwort des Verkäufers:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
das war mir klar das sowas kommt von ihnen,hatte so eine ahnung.
wenn das was gefehlt hätte würde es in der beschreibung stehen.all drei wagen waren gleichwertig.sich ich habe keine schäden festgestllt.verkauft als gebrauchtware wie zu lesen ist.ich lasse mich nicht auf so etwas ein,lesen sie den verkaufs text und gut.
sie waren heil und gut wer weiss was sie da foto
grafieren. neuware führt der fachandel
schönen tag noch
was soll man da drauf noch antworten?
das fällt für mich unter 5-10 % kalkulierter Müll.
VG
Andreas
Die von 3D-Trak zu diesem Beitrag angefügten Bilder können nur von registrierten Usern gesehen werden - Login
Schade mit dem Zeugen - Bei mir kommt immer schon meine Frau mit einem Messer angelaufen, wenn ein neues Päckchen landet... (Aber nicht um es irgendwo in mir zu versenken, sondern um das Paket zu öffnen ;o) )
Grüße
Reiner
Du hast schon recht, man lässt hier manchmal am Besten alles unkommentiert stehen.
auch wenn es hochgradiger Schmarrn ist.
Damit kann man dann sicherstellen keine Kommentare wie von Dir zu bekommen und hat ein gutes Gefühl und ein reines Gewissen wenn man ins Bett geht.
Beste Grüsse
Christian
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Besonders mit solchen dummen Ratschlägen wie 'als Risikoinvestition ausbuchen' oder 'Anzeigen entwickeln sich zur Lachnummer'. Woher nimmst Du Deine Weisheiten eigentlich her?
Ich nehme an, dass Du anderslautende Erfahrungen mit dem "Staatsapparat" gemacht hast. Ich denke, wenn erkennbar wird, dass es sich um jemanden handelt, der systematisch und vielfach betrügt (betrogen hat), wird sich vielleicht ein Staatsanwalt dafür interessieren. Aber wenn ich bei meiner Polizeistation auflaufen würde, um einen Betrugsfall anzuzeigen, der zunächst einmal als singuläres Ereignis eingestuft wird und einen Wert von 50 oder 100 EUR hat, bin ich sicher, dass aus dieser Anzeige nichts wird. Mit viel Mühe kann man vielleicht über Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit etwas Schwung hinein bringen, aber das hätte dann schon Züge von Michael Kohlhaas.
Im Übrigen - Du hast ja selbst schon darauf hingewiesen - ist damit der zivilrechtliche Teil in keiner Weise erledigt. Ich habe im strafrechtlichen Erfolgsfall vielleicht die Genugtuung, einem Betrüger - zumindest zeitweilig - das Handwerk gelegt zu haben. Aber mein Geld ist dennoch futsch. Und im Zivilprozess bist Du bei kleineren Beträgen der Willkür des überlasteten Richters ausgeliefert; denn sein Urteil kannst Du nicht mehr anfechten. Meine Erfahrung: Wer klagt muss beweisen, und damit hast Du schon mal die A...karte in Händen. Der Richter wird als Erstes sagen: Beweisen Sie mal, dass die Wagen, die Sie hier vorlegen, tatsächlich die sind, die Ihnen der Verkäufer zusandte.......
Aus all diesen Überlegungen heraus würde ich Peter (d-amur) schon Recht geben. Mund abwischen und aus dem Fall meine Lehren ziehen.
Was sind meine Lehren? Ich kaufe bei ebay grundsätzlich nichts, das nicht mit ausreichend großen und damit aussagekräftigen Fotos angeboten wird. Ich unterstelle einfach jedem Verkäufer, der solche Fotos nicht macht, dass er etwas zu verbergen hat. Ich selbst biete auch nichts bei ebay als Verkäufer an, ohne i.d.R. eine Reihe von großformatigen Fotos einzustellen. Es ist mir dabei auch schon passiert, dass ich erst auf den selbstgemachten Fotos Macken erkannt habe, die ich zuvor mit bloßem Auge nicht registrierte. Die Fotos schützen mich also auch selbst vor Problemen mit Käufern.
Gruß
K.U.Müller
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
was mich jetzt aber trotzdem noch interessieren würde: du hast 39 Wagen gekauft, obwohl du nicht mal die Hälfte davon gesehen hast? Spätestens dann wäre für mich persönlich klar gewesen, dass hier etwas vertuscht werden soll. Wenn ich 39 Artikel verkaufe, dann muss ich auch 39 Artikel präsentieren.
Du irrst Dich hier IMHO grundlegend, so ein Foto macht gar nichts klar und bedeutet keineswegs zwingend, das irgendwas vertuscht werden soll:
Denn gerade bei Auktionen mit solchen Bildern macht man durchschnittlich die besten Käufe. Zum einen, da gebe ich Dir schon Recht, gibt so ein Foto dem Verkäufer viel Spielraum zum Schwindeln, aber eine klare Beschreibung ("neu" ist klar) beschreibt 39 Wagen von vorne, hinten, oben, unten, links und rechts präziser als ein einzelnes Foto. Und ob der Verkäufer mit einer falschen Beschreibung oder mit einem getürkten Foto betrügt, ändert nichts an dem, was Du dann letztendlich auspackst und in Deinen Händen hältst.
Zum anderen denken aber die meisten Käufer ähnlich wie Du, und bieten wegen des schlechten Fotos nicht oder nur sehr wenig. Und genau diese günstigen Auktionsgewinne refinanzieren mir die 5-10 % Müll mehrfach.
VG
Andreas
PS.: Heute habe ich noch ein Foto für Dich
Dieses Auktions-Foto ist ja jetzt wirklich deutlich besser als das unscharfe von einem Teil der ingesamt 39 Personenwagen oben. Was hat es mir genützt, wenn in der Front ein Loch ist?
Soll ich nur Auktionen beobachten, an denen ich von jedem Artikel 6 Fotos, von allen Seiten und scharf erhalte?
Diese Lehren sollte jeder im Umgang mit eBay schon gesmmmelt haben, und auch immer wieder beherzigen. Dann werden die unliebsamen Erlebnisse gegen 0 gehen.
Totti
Warum haben Sie dann nicht gleich den Kaufpreis zurückerstattet?
Sie scheinen nicht sehr überzeugt zu sein von Ihren, eigenen Ahnungen, denn sie münden nicht in Taten.
Bitte legen Sie Beweise für diese Unterstellung vor.
Mit gleichwertig schlecht bin ich einverstanden.
Sie müssen schon hinschauen und das Objekt auch einmal umdrehen, wenn Sie denn tatsächlich vorhandene Schäden feststellen wollen.
Habe ich gelesen und war nicht gut, da ohne Bezug zur Realität.
Das Wiederholen der bereits schon einmal getätigten Falschaussage macht sie nicht wahrer.
Ich weiß es. Und Sie jetzt auch.
Das ist - in der Regel - korrekt.
Gruß
Eglod
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Der Richter wird als Erstes sagen: Beweisen Sie mal, dass die Wagen, die Sie hier vorlegen, tatsächlich die sind, die Ihnen der Verkäufer zusandte
Ganz so schlimm ist es nicht. Im Strafprozess bist Du Zeuge. Wenn Deine Aussage schlüssig ist und Du vor Gericht ordentlich auftrittst, hat Deine Aussage Beweiskraft.
Der Richter im Zivilprozess wird sich der Beweiswürdigung des Strafgerichtes im wesentlichen anschließen. Außerdem kann es sein, dass schon das Strafgericht Dir einen Betrag zuspricht.
PS.: Hast Du noch mal über eine Online-Datenbank nachgedacht, in der alle "wiki-artig" Informationen dazuladen können und die zugleich als Basis für die lokalen, privaten Datenbanken dient? Neulich gab's auch Interesse in diese Richtung in Sachen historische "Zugzusammenstellungen".
Was hältst Du von einer Umfrage zwecks Bedarfseinschätzung. Diese Umfrage sollte auch beinhalten, ob und in welchem Ausmaß Modellbahner bereit sind, die Entwicklung einer solchen Software mit ein paar Euros mitzufinanzieren, denn eine solche Arbeit ist an ein paar Wochenenden sicher nicht erledigt. Allerdings könnten Modellbahner aller Spuren und Realbahnfans zum Interessentenkreis zählen, und mit der Masse ist vielleicht auch eine Finanzierbarkeit gegeben.
VG
Andreas
Hi Eglod
Gruß
Eglod
in der Tat sind meine Erfahrungen mit der örtlichen Polizeidirektion und anschließend mit diversen Staatsanwaltschaften diametral anders wie das was manche hier von sich geben.
Der Grundtenor meiner örtlichen Polizei ist absolut eine Ermunterung, solche Fälle zur Anzeige zu bringen, damit solchen Leuten zumindest das Leben schwer gemacht wird.
Nichts tun und das alles als Lehrgeld abbuchen ist für mich keine Option.
Mein Lehrstück in dieser Sache ist ein Betrüger der vor 10 Jahren Software bei eBay angeboten und nur Schund geliefert hatte. Es gab ca. 250 Geschädigte mit einem durchschnittlichen Schaden von 85 Euro. Ich war der Erste und 10 Wochen nach der Sperrung des Betrügers durch eBay immer noch der Einzige, der eine Anzeige gemacht hatte, weil 'es ist ja so mühevoll und es kommt ja sowieso nichts dabei raus'.
Und jetzt darfst Du nochmal: Mund abwischen ...
Beste Grüsse
Christian
vor einiger Zeit habe ich einen Großteil meiner kleinen H0-Sammlung bei Ebay verkauft. Fast alle Modelle habe ich von allen Seiten mit Makrofunktion fotografiert und entsprechend hochwertige Bilder eingestellt. Einige Fotos habe ich der Umstände halber mit einer anderen Kamera gemacht, bei der die Makrofunktion nicht so gut war, die Bilder also leicht unscharf waren.
Sowohl bei meinen Auktionen, als auch im Vergleich zu fremden Auktionen ist mir aufgefallen, dass Auktionen mit sehr guten Fotos bei gleichem Artikel deutlich schlechtere Ergebnisse erzielt haben, als die mit den nicht so guten Fotos. Anscheinend wirken sich unscharfe bzw. schlechte Bilder motivierend bei den Bietern aus.
Im vorliegenden Fall greift nach meiner Entschätzung der für Privatverkäufe mögliche Gewährleistungsausschluss nicht. In der Computer-Zeitschrift ct 11/2012 war auf Seite 146 ein interessanter Artikel dazu: http://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2012/11/146_Abgemacht-ist-abgemacht
Grüße
BWB
nun ja, es gibt natürlich immer unterschiedliche Erfahrungen. Vielleicht sind die Polizeistationen im Ländle etwas anders gestrickt, als die hiesigen mit ihrer rheinischen Mentalität.
Ich gebe aber zu: In solchen wie dem hier diskutierten Fall denke ich eher weniger an das Straf- als an das Zivilrecht. Wenn schon, dann möchte ich mein Geld zurück haben. Und leider habe ich auch schon Bekanntschaft mit deutschen Zivilrichtern gemacht, die sich mit dem Sachverhalt erst garnicht beschäftigt hatten, sondern den bequemen Weg eines Larifari-Urteils gingen, wohlwissend, dass man wegen der Geringfügigkeit nicht dagegen angehen kann. Solche Prozesse kosten nur Geld und bringen nichts. Ich gehe soweit, zu behaupten, dass es auch der Sinn solcher Urteile ist, Kläger von sogen. Bagatellklagen abzuhalten. "Faule" Richter nutzen ihren Unabhängigkeitsstatus nämlich weidlich aus.
Gruß
K.U.Müller
solch eine online-Datenbank gibt es meines Erachtens schon. Die hat doch vor Jahren unser Forums-Mitglied Werner Kaukerat (WGK.Der Dicke) online gestellt.
http://www.mobadaten.info
Schwebt Dir so etwas vor?
Gruß
K.U.Müller
wenn so die Waren bei Öffnung des Paketes aussahen ist die Formulierung "... unbespielter, neuwertiger Qualität ..." mutmaßlich der sog. "Warenbetrug".
(Sieht großteils aus, wie aus der Vitrine in hohem Bogen zur Zwischenlagerung in eine Kiste mit Sägemehl geworfen.)
Statt zig § hier eine zutreffende Kurzbeschreibung aus wiki:
"Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist."
"UNarglistig" kann der Versender den Bildern nach wohl kaum gehandelt haben.
Die mir nächstgelegene Polizeidienststelle nimmt sich Delikten wie "Warenbetrug" oder "Kreditbetrug" sehr beflissentlich an. Es wird nichts wegen Geringfügigkeit abgewimmelt - 4 x in 10 Jahren getestet. Auch nicht 10-Euro-Delikte, da den ermittelnden Behörden offensichtlich geworden ist, dass sich derartige Dinge häufig im Kleinsummenbereich wiederfinden, die systematisch betrieben werden weil der Verkäufer denkt, "DER (dumme Käufer) unternimmt da nichts. Speziell für Auktions-/Verkaufsplattformen hat man hier eine eigene Arbeitsgruppe, da nach Aussagen des Beamten bereits jedes 6te Waren- und Kreditbetrugsdelikt auf eine derartige Verkaufsplattformen zurückzuführen ist. (Gegründet übrigens ursprünglich wegen des schwunghaften Handels gestohlener "Mobilfernsprecher", Navigationsgeräten und anderen Waren aus Einbrüchen und Hehlergeschäften. Besonders beteiligt Deutschland, England, Bulgarien, Polen, Russland.)
Schon die vorörtliche Einvernahme durch die zuständigen Ermittlungsorgane inkl Belehrung über mögliche Haftstrafen und Geldbußen sorgten dafür, dass die Dinge in meinem Interesse geklärt wurden.
MfG
Michael
nachdem ich hier einige Beiträge zu Straf- und Zivilverfahren gelesen habe, darf ich auf folgendes hinweisen.
Zwei Verfahren sind m.E. nicht erforderlich. Gem .§§ 403 ff. der StPO gibt es sogenannte Adhäsionsverfahren. Dabei kann man als Adhäsionskläger auftreten und seine Forderung nachweisen und begründen.
Folgt das Gericht dieser Forderung, so kann dort auch gleich der Schadensersatz dem Grunde und der Höhe nach als Titelbasis festgelegt werden.
Viele Grüße
Bernd
mit Lok(b)engel hatte ich auch schon Erfahrungen sammeln müssen. Aber dieser Händler ist wirklich das letzte!
Grundsätzlich kommen solche Händler bei mir nicht ungeschoren davon. Die Bewertungen werden weden dann zur schlechtesten aller Zeiten!
In der Zwischenzeit achte ich vermehrt darauf, dass die Bewertungen der Verkäufer nicht unter 97-98% liegen.
Aber es gibt auch gute Verkäufer!
Als den besten Ebay-Verkäufer könnte ich Sigi Nann nennen, die Ware war bisher immer top!
LG Rüdiger
Hallo Karl Ulrich,
ja ich meine eine Mischung aus der mobadaten.info (Wiki-Funktion, ständiger Content-Lieferant) und Deiner Datenbank (Lokale Datenbank) und gutgefüllten Modellbahndatenbanken (einmalige Content-Lieferanten)
Ich denke, dass Deine Datenbank nahezu perfekt und sehr detailiert strukturiert ist.
Allerdings befüllt Sie jeder User von Null weg, was bei der großen Anzahl von Feldern fast nicht machbar ist. Also befüllt sie in der Praxis jeder wohl nur ein "bisschen".
Die meisten Felder enthalten aber keine Individualinformationen sondern allgemeingültige Daten.
Das Zusammentragen dieser Daten wäre für einen Einzelnen eine unzumutbare Arbeit, die aber über folgende Wege geschafft werden könnte:
1. Befüllen über die "Wiki-Funktion" der mobadaten-Datenbank. Ich gehe mal davon aus, dass bei den Usern ungleich mehr Motivation zur Mitarbeit aufkommt, wenn sie die Daten, die sie ohnehin für Ihre Individualdatenbank einpflegen müssten auch anderen zur Verfügung stellen könnten und im Gegenzug deren Content auch erhalten.
2. Kooperation mit bzw. Import von bestehenden Modellbahn-Datenbanken wie z. B. www.spurweite-n.de.
Wobei ich wie gesagt die Spurweite offen lassen würde, da die Daten der Realmodelle inkl. Zugzusammenstellungen als "Basistabelle" für alle Spuren die gleichen wären und eine Refinanzierung leichter. Mittels Filter reduziert man bei Bedarf seine Datenansicht auf Realmodelle und individuelle Spurweite.
VG
Andreas
das Adhäsionsverfahren wird i.d.R. recht selten angewandt, zumindest in solchen Fällen, wie dem hier besprochenen. Man kann den Antrag zwar stellen - falls es überhaupt zu einem Strafverfahren kommt - aber ob er zulässig bzw. begründet *erscheint*, entscheidet der Richter nach "pflichtgemäßen Ermessen". Und die Erfahrung lehrt: Kaum ein Richter hat Bock darauf, sich mit den Einzelheiten solcher Fälle wirklich zu beschäftigen. Wie er seinen Ermessensspielraum dann nutzt, kann man sich denken.
Gruß
K.U.Müller
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Adhäsionsverfahren nur in bestimmten Fällen vom Gericht zugelassen werden.
Eine wichtige Voraussetzung ist oft, dass Einigkeit zw. Gericht, Angeklagtem und StA erzielt werden kann, dass das Strafverfahren gegen eine gemeinnützige Zahlung und der Wiedergutmachung des Schadens eingestellt wird.
Natürlich ist auch die Schadenshöhe von Bedeutung.
Viele Grüsse
Mathi
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Und genau diese günstigen Auktionsgewinne refinanzieren mir die 5-10 % Müll mehrfach.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Soll ich nur Auktionen beobachten, an denen ich von jedem Artikel 6 Fotos, von allen Seiten und scharf erhalte?
Gruß
Tomi
ja, ich bin sehr zufrieden mit meinen bisherigen Ankäufen. Das wird sich vielleicht ändern, wenn ich die ersten Loks zum Überprüfen bzw. zum Digitalisieren weitergebe und es dann heißt: bei denen lohnt sich kein Decodereinbau, wo hast Du den Schrott aufgetrieben?
Ich bin so zufrieden, dass ich meine Frau nicht so wie Zitat Reiner
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Bei mir kommt immer schon meine Frau mit einem Messer angelaufen, wenn ein neues Päckchen landet... (Aber nicht um es irgendwo in mir zu versenken, sondern um das Paket zu öffnen ;o) )
mit einem Messer neben mir stehen haben möchte, wenn ich wiedermal ein größeres Päckchen mit N-Spur öffne, man kann ja nie wissen
VG
Andreas
"...ja ich kann sehr gute Erfolge bei der Durchsetzung meiner Ansprüche
vorweisen. Und die erziele ich nicht durch Befolgen solcher emotionslos dummen Sprüche wie... (etc etc etc)"
Hallo Christian,
magst Du uns vielleicht ein/zwei erfolgversprechende Fallbeispiele kurz darstellen, sozusagen als Notfall-Handbuch, damit sich betuppte Forums-Kollegen beim nächsten Mal an eine brauchbare "to-do-Liste" halten können?
Anzeige erstatten ist klar - dann hält man eine Vorgangsaktennummer in Händen. Aber wie holt man sein Geld von jemandem zurück, von dem man vielleicht gerade mal weiß, wo in der Walachei er wohnt?
Hinfahren und das Haus belagern, das meinst Du bestimmt nicht.
Danke und schönen Gruß,
Olaf
gibt es noch einen Link zur Auktion?
Gruß
Frank
es ist eigentlich ganz einfach.
Geld zurück gibts nur in einem zivilrechtlichen Verfahren. Das strafrechtliche Verfahren über die Anzeige gibt Dir höchstens emotionale Genugtuung.
Basis des zivilrechtlichen Wegs ist der Antrag auf Erteilung eines Mahnbescheids. Kann jeder ohne Anwalt ausfüllen und beim zuständigen Mahngericht einreichen. Falls Dein Gegner nicht widerspricht, erhälst Du einen vollstreckbaren Titel, widerspricht er, kommt es zum zivilrechtlichen Prozess.
Zu schwierig? Zu aufwendig? Zu stressig? Keine 100-Prozentige Erfolgschance?
Dann halte Dich an die Ausführungen von d-amur. Den Kopf in den Sand stecken klappt immer.
Beste Grüsse
Christian
kleine Anmerkung noch, der Weg übers Mahngericht kostet ein bischen was, kann ich aus Erfahrung berichten...
Man muss dann aber auch "abwägen" wie groß die Keule sein soll die man hier schwingt.
Gruss
Tobias
man sieht, Beweise zur Durchsetzung "relativ" geringfügiger Ansprüche kann er nicht beibringen, auch keine "to do" Liste. Daran ändert auch dessen unnötig verschärfte Tonlage nichts.
Die überwiegende Mehrheit der Leser hier wird dagegen abwägen, ob ein Verfahren mit risikoreicher Beweissicherung und sehr geringer Aussicht aus Erstattung aller Kosten durchsetzbar ist oder welches Gehampel ggf. damit verbunden werden muss.
Wer sich zum letzteren Schritt ("ausbuchen") entscheidet, steckt nicht den Sand in Kopf, sondern hat ggf. einen ungetrübten Blick für die erreichbare Realität.
cheers
Peter
mein Gott fühle ich mich gerade schlecht. Ich kann nichts beibringen, was Dir und Deinem strengen Urteil genügt.
Du hast Deine stressfreie emotionslose Methode mit der Du solche kleinen Gauner elegant ziehen und easy weitermachen lässt: Nur kein Gehampel, cool und locker nichts tun.
Es geht doch nicht um 10 Euro, die man wiederbekommt, sondern darum, dass solche Typen merken müssen, dass sich das, was sie treiben auf Dauer nicht auszahlt. Auch wenns mal etwas Mühe und Zeit kostet.
Aber gut - bleib weiterhin locker, lässig und halt den Blick frei für das Wesentliche: Deine ungetrübte Ruhe.
es ist doch viel netter, wenn wir uns hier im kameradschaftlichen Ton austauschen. Jeder hat seine persönliche Sicht auf die Dinge und andere Meinungen sind legitim.
Ich frage mich: Wer es bis zu einem Prozess kommen lassen will, der muß doch ggf auch Dritten gegenüber beweisen(!) können, daß die reklamierte Ware tatsächlich vom Verkäufer stammt. Pakete unter Zeugenaugen packen/versenden oder auch unter Zeugen in Empfang nehmen/öffnen - beides hört sich reichlich merkwürdig an, nicht wahr? Wem soll der Richter denn da glauben? Was bringt also ein lauwarmer Vergleich, wenn der Streitwert bei bspw 200 EUR liegt, mir aber Auslagen von vielleicht 100 EUR entstehen?
Das muß jeder selber entscheiden. Wer also keine drei bärenstarken Cousins vorbeischicken kann zwecks hemdsärmeliger Hau-Ruck-Geldeintreibung, der... tja, was kann man dem Betroffenen raten?
Nie mehr als 100 EUR je Bestellung ausgeben? Größere Posten in Teilbeträgen/Teilsendungen Zug um Zug abwickeln? Vorab ein dutzend Fotos von der Lok erbeten? Da weiß ich dann natürlich wieder nicht, ob ich auch tatsächlich DAS Modell geschickt bekomme, welches ich auf den Bildern sehe.
Der Internet-Handel birgt eben doch seine ihm eigenen Risiken.
Gruß
Olaf
Danke für Deine praxisgerechten Hinweise!
cheers
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ich frage mich: Wer es bis zu einem Prozess kommen lassen will, der muß doch ggf auch Dritten gegenüber beweisen(!) können, daß die reklamierte Ware tatsächlich vom Verkäufer stammt. Pakete unter Zeugenaugen packen/versenden oder auch unter Zeugen in Empfang nehmen/öffnen - beides hört sich reichlich merkwürdig an, nicht wahr? Wem soll der Richter denn da glauben? Was bringt also ein lauwarmer Vergleich, wenn der Streitwert bei bspw 200 EUR liegt, mir aber Auslagen von vielleicht 100 EUR entstehen?
und genau das ist auch meine Meiung, warum soll ich schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen wenn die Chance auf Erfolg gegen Null tendiert.
Bernd
Wenn genug Leute sich ein bisschen wehren, wird die Betrügerei schnell lästig. Wenn keiner was tut, bleibt alles beim Alten.
Letztendlich muss jeder selbst wissen, wie weit er geht und wieviel Energie er hier rein steckt aber das Problem ist, dass Betrüger durch die "da kannst Du eh nichts machen" Einstellung letztendlich ungeniert arbeiten können.
Warum nicht erst mal alles ausschöpfen, was im normalen Rahmen möglich ist?
Auch wenn ein privater Anbieter sämtliche Gewährleistung ausschließt, ist er trotzdem dafür verantwortlich, dass die Ware der Beschreibung entspricht. Auch Ebay hat ein Interesse daran, dass bei denen alles sauber läuft.
Ich würde über Ebay Druck machen.
Gruß,
Thomas.
jetzt aber mal Butter bei die Fische, wenn du "Erfahrungen" gemacht hast dann gibts dazu Akten und die schmeißt man ja nciht weg, da ich selber gerade vor kurzem einem Münchner Idioten auf den Leim gegangen bin und 400 Euro für "Müll in H0" bezahlt habe würde mich genau so eine Akte von einem echten Fall brennend interessieren.
Und sorry wenn du nix verwertbares in Händen hast wie kommst du dann dazu Leuten wie mir Hoffnung zu machen, bzw mir darzulegen dass ich eventuell Erfolg haben könnte, wenn ich nochmal 40 Euro für den Mahnbescheid und ca 120 Euro für einen Anwalt ausgebe ?
Also hast du jetzt schon mal geklagt und Erfolg gehabt oder nicht ??
Grüße
Patrik
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Wenn genug Leute sich ein bisschen wehren, wird die Betrügerei schnell lästig. Wenn keiner was tut, bleibt alles beim Alten.
Genau! Nur, dass wir beide wohl unter "wenn keiner was tut" was anderes verstehen.
Wer gezielt auch auf solche Auktionen bietet, die einem "merkwürdig und nicht ganz koscher" vorkommen - muss mit dem Ergebnis leben. Ist die Ware wie erhofft, freut sich das Schnäppchenjägerherz. Ist die Ware nicht wie erhofft, ist das Gejammer groß... So ist das im Leben - mal hat man Glück, mal eben Pech...
Es bleibt also alles "beim Alten", solange es Menschen gibt, die auf solche Auktionen bieten. Gier schlägt Hirn!
Das Handwerk wird solchen unanständigen Anbietern nicht durch zivil- und/oder strafrechtliche Verfolgung gelegt - sondern nur durch das konsequente Missachten von "merkwürdigen" Auktionen. Aber es hat einen Nachteil: dem Bieter könnte ein Megaschnäppchen entgehen...
Gruß Tom
Ich habe vor ein paar Jahren über einen Freund
Kontakt zu den Bandidos aufgenommen. Ich in München,
die in der Mitte Deutschlands. Als sie bei ihm mit mehreren
schweren lauten Motorräder einen Besuch abstatteten,
ist das Lachen vergangen. Habe aber ohne Zwang die ausstehenden
140 € bekommen und haben die ca 70 € Spritkosten übernommen!
mfG Wiesl
es ist natürlich immer die Frage, für welchen Betrag sich welcher Aufwand lohnt, vor allem, wenn man ein paar Tage über den Fall geschlafen hat. Bei 302 € allerdings hörte bei mir auch die Toleranz auf. Ob Du summa summarum Deinen Schaden ersetzt bekommst, ist trotzdem fraglich - allein der Aufwand dafür wird schnell den "Wert" des Streitfalles überschreiten.
Wenn ich mir jedoch einerseits die Formulierung der Verkäuferantwort und dazu dessen Rechtschreibung ansehe, entwickelt sich bei mir ein gewisses Bild des Charakters, der dahintersteht. Und allein dieser wäre mir wenigstens eine Anzeige bei der Polizei wert, denn Unannehmlichkeiten bekommt dieser damit allemal.
Vielleicht stellt er dann für sein nächstes Mal ebenfalls die Rechnung auf, ob ein ergaunerter Gewinn dieser Größe diesen Ärger wert ist?
Die Polizei weist derartige Fälle übrigens keineswegs pauschal zurück (eigene Erfahrung in einem ähnlichen Fall, die für mich gut ausging. Nach einer Anzeige gab mein "Geschäftspartner" klein bei).
Viel Erfolg,
Jürgen
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Falls Dein Gegner nicht widerspricht, erhälst Du einen vollstreckbaren Titel, widerspricht er, kommt es zum zivilrechtlichen Prozess.
Ja, das ist der bekannte, formale Weg. Ich besaß schon einige vollstreckbare Titel, aber nur in einem Fall hat er mir etwas genutzt. Mitunter erfährt man etwas vom Schuldner und müsste schnell reagieren. Aber davor haben die Götter die überlasteten Gerichtsvollzieher gesetzt. Den kann man nicht mal eben anrufen und bitten, marschiere sofort los, dann erwischt Du den Schuldner auch. Und um Näheres über den Ausgang einer "Vollstreckung" zu erfahren, muss man vom GV ein Protokoll anfordern, und das gibt es auch nicht umsonst.
Die oben zitierten Bandidos sind vermutlich ein erfolgversprechenderer Weg, aber wollen wir wirklich Selbstjustiz?
Zitat Peer Steinbrück: Selten so gelacht.
Gruß
K.U.Müller
bei einer Summe von 300,- EUR lohnt es sich allemal ein wenig auf den Putz zu hauen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung, dann schalte doch diese eine.
Ein freundlicher Brief vom Anwalt kostet meist noch keine Selbstbeteiligung,
wie auch das Erstgespräch nicht.
Ein netter Brief vom Anwalt könnte durchaus schon zum Erfolg führen.
Desweiteren würde ich es Ebay melden (auch wenn nichts passiert) und dem Typ eine negative bewertung androhen, sollte er die Ware nicht zurücknehmen. Das hatte bei mir auch schon geholfen.
Ich hatte einen Receiver "Neuwertig" erstanden, als er kam sah er ziemlich abgefrackt aus. Ich bekam dann als Antwort ein Rabatt-Angebot und er eine gute Bewertung! Damit konnte ich sehr gut leben.
Grüße,
Sven
Lg Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Warum strebst Du nicht einen Prozess an wenn Du Rechtsschutzversichert bist? Meine bezahlt mir den Schaden wenn sie sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen.
Das ist natürlich praktisch und bringt vor allem das verlorene Geld wieder zurück, aber anstatt dass man den Leuten das Handwerk legt oder ihnen das Leben so erschwert dass die solche Betrügereien sein lassen wird der entstandene Schaden von der Allgemeinheit getragen.
Persönliches Ziel erreicht aber, Schaden verteil, Kernproblem bleibt bestehen.
LG Stefan
Da hast Du leider Recht:o(
Lg Peter
Hallo Tom (TomtowN)
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Ist die Ware nicht wie erhofft, ist das Gejammer groß...Gier schlägt Hiern
Da gibt's kein Gejammere, das Risiko habe ich wie schon geschrieben einkalkuliert, der Vorfall liegt 2 Monate zurück, ich bin siehe unten rechtsschutzversichert. Ich habe ihn jetzt gepostet, anlässlich des Threads "Kleinanzeige - Neuwertig".
Was interessiert mich irgendein Wurm von Verkäufer, der anderen Leuten für ein paar zusätzliche Euro schlechte Ware andrehen muss, der ist doch eigentlich bemittleideswert. Sicher ärgere ich mich kurz über sowas, aber mir ist ja bewußt, dass ich bei regelmäßigem Online-Einkauf über Ebay&Co immer wieder mal auf die eine oder andere Ratte stoßen werde. Der weit überwiegende Anteil der Leute ist aber okay, teils mehr als okay.
Wesentlich mehr geärgert habe ich mich aber über das Gebahren von Paypal in Sachen Käuferschutz. Paypal ist ein weiterer Koloss in der Reihe von Ebay (wozu Paypal gehört?), Amazon, Google etc. Von allen geraten wir zunehmend in eine gewisse Abhängigkeit und unsere rechtlichen Mittel sind hier begrenzt.
Paypal bewirbt sein System u. a. mit dem tollen Käuferschutz, kassiert rekordverdächtig hohe Gebühren, am Ende lässt man Dich als Käufer im Kreis laufen wie in Kafkas Schloss.
@69
Hallo Jürgen
.
Das will ich doch auch in meinem Fall hoffen, die geht bei mir ein und aus, sind beste Kunden von meinem Unternehmen, auch das Betrugsdezernat. Bisher sind sie sogar zu mir gefahren, um solche Anzeigen aufzunehmen, ich mußte mir nicht mal die Straßenschuhe anziehen.
@70
Hallo Karl Ulrich
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Aber davor haben die Götter die überlasteten Gerichtsvollzieher gesetzt
Hier liegt die häufigste Krux bei solchen Angelegenheiten, die Prozesse gewinnt man mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit, aber viele Gegner leben offiziell von Harz IV, Auto, Wertgegenstände und Firma gehören der lieben Gattin etc. und die Gerichtsvollzieher kommen regelmäßig mit leeren Händen und einem Sack voller Lügen zurück. Mit diesen Geschichten könnte ich ein halbes Forum füllen, keinen Thread.
@71
Hallo Sven
Ja, ich bin rechtsschutzversichert, kein Selbstbehalt. Trotzdem überlege ich mir grundsätzlich rechtliche Schritte, da mich die Vorbereitung der Unterlagen für den Anwalt und Parteien- oder Zeugenstatus in Prozessen viel Zeit kosten.
@72
Hallo Peter,
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Warum strebst Du nicht einen Prozess an wenn Du Rechtsschutzversichert bist?
siehe @71
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Meine bezahlt mir den Schaden wenn sie sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen.
Das geht ab und zu, wenn aber ständig Deine Versicherung anstatt Deine Prozessgegner Deinen Schaden tragen soll, wird sie irgendwann den Rechtsschutz kündigen.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Mal abgesehen davon hab hier jetzt nicht alle Beiträge gelesen aber hast Du nicht auch 5 Freunde die dabei waren als Du es ausgepackt hast?
Würdest Du einen Freund bitten, wegen 300,00 ?, 3.000,00 ??, 30.000,00 ??? eine Falschaussage für Dich zu riskieren. Dann musst Du soviel Freunde haben, dass es Dir auf 5 weniger nicht ankommt?
VG
Andreas
Nein hab ich nicht aber glaubst Du das dieser Typ 2 hat, der denkt wohl wenn er gleich auf den Putz hat gibt einer eh nach, da wär er bei mir richtig aber vielleicht sollte ich mal was bei ihm ersteigern ;o) Wie heisst er denn auf Ebay?
Lg Peter
Das Schweizer Messer in Rechtsfragen :-D
@77 wieso was ist daran verkehrt? Es sind nur diverse Fristen usw einzuhalten damit die Sache, wenn es dann vor Gericht geht, auch einwandfrei vorgetragen werden kann.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass es hier auch positive "Ausgänge" gibt, sonst würde es diese Mahn-Gerichte schon lange nicht mehr geben oder wären "ersetzt" worden durch andere Einrichtungen.
Gruss
Tobias
"Der gerichtliche Mahnbescheid ist keine Klage! Wer ihn erhält wurde auch zu nichts verurteilt - das deutsche gerichtliche Mahnsystem ist eine ziemlich ausgetüftelte Sache, die der schnellen Vollstreckung unstreitiger Ansprüche dienen soll. Wer meint, dass er eine Forderung hat, kann diese bei dem zuständigen Mahngericht anmelden und einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Hierbei findet keine Prüfung des angeblichen Anspruchs statt! Deswegen ist das auch keine Klage oder gar ein Urteil, sondern nur ein automatisiertes Verfahren, um Ansprüche zu vollstrecken."
Formulier mal den "unstreitigen Anspruch" den 3D-Trak hat bzw. wie er ihn formulieren soll damit es in diesem Fall einen positiven Ausgang gäbe. Ich bin gespannt.
Gruß
Sebastian
ich kann dir die Vorgehensweise auch noch weiter ausführen als du es gepostet hast, aber warum, ich habe das selber schon -durch- mit einem positiven Ausgang.
Den Rest meines Postings habe ich jetzt aber gelöscht, das ist so eine Sache hier einen "rechtlichen Rat" zu geben.
Hier noch etwas für Leute aus dem "privaten Bereich":
http://computer.t-online.de/ebay-bgh-urteil-ver...ng/id_61925884/index
Gruss
Tobias
äh... ja. Ok. Ziemliche Bankrotterklärung meinst Du nicht?
Du schlägst also etwas vor aber wie man's richtig macht das ist mehr so eine Sache die man nicht sagen darf. Gut zu wissen. Weckt sehr viel Vertrauen.
Vielleicht kannst Du nachvollziehen warum ich mich immer schief lache wenn ich was vom Mahnbescheid lese.
Gruß
Sebastian
ich habe nichts "vorgeschlagen" sondern aus eigener Erfahrung kleine Punkte mit eingebracht, von daher gibt es keine Bankrotterklärung...
Ich entscheide das dann doch gerne selbst noch was ich hier schreiben möchte und was nicht. Wenn hier "Privatpersonen" rechtlichen Beistand vermitteln würden, wäre das mehr als fraglich, das dürfte jeden "Erwachsenen" einleuchten, und vom Alter her dürfte man dich doch dazu zählen können.
Jeder Anwalt kann dir telefonisch genau sagen wie in so einer Sache vor zu gehen ist explizit auf den Fall bezogen, und wenn Fälle (inkl des Umstands Mahnbescheid) bei dir für Erheiterung sorgen, dann lasse ich dir gerne die Freiheit weiter in deinem Glauben zu bleiben selbstverständlich.
Gruss
Tobias
ehrlich gesagt werde ich aus Deinen Antworten aufgrund Deiner Verwendung von Anführungszeichen nicht so richtig schlau. Du betonst sehr häufig Worte oder ganze Bereiche wo ich mich frage ob Du diese hervorgehobenen Dinge ironisch meinst oder ob Du sie nur betonen willst oder ob da kleine Seitenhiebe drin versteckt sind...
Auch irritiert es mich, dass Du meinst ich wäre irgendwie in einem "Glauben". Ich weiß ehrlich gesagt nicht was es mit Glauben zu tun hat wenn ich den Mahnbescheid mit seinem implizierten Risiko Gerichtsverfahren für problematisch halte und mich darüber amüsiere, dass er am laufenden Meter wie ein einfacher Schritt zur zufriedenstellenden Lösung präsentiert wird. Wenigstens in dem Thread hier wurde ziemlich genau dargelegt, warum er ein Risiko ist - das ist nicht immer so. Oftmals kommt der Vorschlag wie "hast Du Deinen Rechner schon neu gestartet?"
Von daher lassen wir's einfach ich hab wirklich keine Ahnung was Du überhaupt vermitteln willst. Früher wäre meine Reaktion gewesen, dass ich mich aufrege, aber mir scheint dass wir einfach aneinander vorbei reden.
ich habe bis jetzt wegen mangelhafter Lieferungen oder gar keiner Lieferungen aufgrund von Kaufverträgen über eBay oder Kleinanzeigen in 14 Jahren 7 Anzeigen gemacht und 9 Anträge auf Erteilung eines Mahnbescheids gestellt. 4 Mal wurden die 'Verkäufer' im Strafgerichtsverfahren verurteilt, 2 Mal wurde das Verfahren eingestellt, ein Verfahren läuft noch (M.Sch.). Den 9 Mahnbescheiden wurde 4 Mal nicht widersprochen und ich hatte somit gleich meinen vollstreckbaren Titel, 5 Mal ging es vor Gericht und ich habe in allen Fällen den vollstreckbaren Titel bekommen. Von diesen 9 Titeln habe ich in 7 Fällen mein Geld incl. aller Auslagen wieder bekommen. Bei den beiden anderen schicke ich einmal pro Jahr den Gerichtsvollzieher vorbei, damit den Kollegen nicht langweilig wird. Kosten für den Anwalt im zivilrechtlichen Verfahren hat jedesmal meine Rechtsschutzversicherung vorgestreckt.
So - das kannst Du jetzt glauben oder nicht aber Du glaubst doch bitte nicht im Ernst dass ich hier Aktenzeichen poste, oder? Wenn Du mehr wissen willst, kannst Du mich gerne per PN kontaktieren.
Aber wie gesagt, es gibt immer zwei Wege:
Den easy d-amur-Weg, der aufgrund seiner maximalen Lebenserfahrung die Gauner lässig ziehen lässt oder den etwas mühevolleren CBO-Weg, der grösstenteils Erfolg hat, aber immer (!) die Gauner mit Gerichtsverfahren, Mahnbescheiden und Besuchen durch den Gerichtsvollzieher auf Trab hält.
Hat meiner Meinung nach auch ein bischen mit Zivilcourage zu tun, wenn man den einen oder anderen stoppen oder wenigstens bremsen kann bvor er noch weitere Leute betrügt. Aber - das muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Gruss
Christian
Das stimmt. Aber mit Zivilcourage hat das nicht viel zu tun, denn diese Ich-verklage-alles-und-jeden-Mentalität stiftet mindestens genauso viel Unruhe. Entweder ziehst Du die Scheiße an, dass Du so viele Fälle zur Klage bzw. Mahnbescheid gebracht hast oder Du hast genau daran Spaß und erkennst nicht mehr das Verhältnis Deiner Maßnahme zum Nutzen bzw. Schaden.
Ich habe trotz sehr sehr vieler Transaktionen noch nie das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit verspürt, klagen zu müssen. In diesem konkreten Fall, aber das sagt 3D-Trak ja selbst, dass er das einkalkuliert, ist das Risiko klar erkennbar gewesen. Für so einen Mist bietet man gar nicht erst, dann hat man hinterher auch nicht den Ärger. Es sei denn man verrechnet es mit den Schnäppchen, dann ist das sicherlich ok. Aber wegen der paar Kröten mir soviel Arbeit zu machen und zig Dritte damit zu belästigen, die weiß Gott wichtigeres zu tun haben - nein.
Gruß
Alex
Edit: 2 vergessene Worte hinzugefügt
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Aber mit Zivilcourage hat das nicht viel zu tun, denn diese Ich-verklage-alles-und-jeden-Mentalität stiftet mindestens genauso viel Unruhe. Entweder ziehst Du die Scheiße an, dass Du so viele Fälle zur Klage bzw. Mahnbescheid gebracht hast oder Du hast genau daran Spaß und erkennst nicht mehr das Verhältnis Deiner Maßnahme zum Nutzen bzw. Schaden.
Genau auf den Spruch habe ich noch gewartet.
Gruß
Alex
ich kenne meine 'Leidenschaft' und sie ist weit von dem entfernt was Du hier versuchst zu suggerieren.
Wie oft kaufst Du denn Sachen ein dass Du auf 10+ Gerichtsverfahren kommst? Das müssten dann doch mehrere tausend sein oder?
ich komme auf 9 'Fälle', bei denen ich entweder keine Lieferung oder Schrott bekommen habe.
Auf eine Diskussion ab welchem Quotienten Transaktionen/Prozessfall ich mich als Prozessgeil abqualifizieren lassen muss, werde ich mich nicht einlassen.
Am Ende verklagst Du die Person noch deren Meinung Dir nicht gefällt...
SCNR
ich habe Weihnachten auch "neuwertig" von privat bei Ebayx ersteigert, leider waren die Teile nicht ok, Dachstromleitung gerissen, Achslager von Wagen zerbrochen.
Darauf den Verkäufer kontaktiert, der mailte mir zurückschicken und das Geld kommt. Zurückgeschickt habe ich versichert-aber keine Rückerstattung bekommen. Mehrfach versucht zu kontaktiren, Ebay-E-Mail, nornale Mail, Postbrief-nichts.
Dann Paypal Käuferschutz in Anspruch genommen und gestern kam die Gutschrift von PayPal,
also ich kann nicht klagen. Nachteil waren ca. 5 Wochen Wartezeit wegen "den Verkäufer 10 Tage Zeit geben".
Also kurzum ohne Paypal Bezahlung hätte ich wohl nichts zurückbekommen.
LG
Andreas
in Deinem Fall kann ich mir auch nichts anderes vorstellen, als das Paypal das zu Deinen Gunsten rückabwickelt:
* Der Verkäufer hat Dich schriftlich aufgefordert, die Ware zurückzuschicken und Rücküberweisung versprochen. Er hat nicht behauptet, dass Deine Reklamation unberechtigt ist sondern hat diese akzeptiert.
* Du hast eine Sendungsnummer für die Rücksendung vorweisen können, der Paketdienst konnte den Empfang durch den Verkäufer nachweisen.
* Der Verkäufer hat auf Deine Rücksendung nicht reagiert, weder per Überweisung noch per Vorwurf, Du hättest ihm z. B. ein leeres Paket gesandt.
Auf Tirolerisch: "a gmah'te Wies'n", wie soll Paypal hier argumentieren, die Rückzahlung zu verweigern?
VG
Andreas
Das Streugut unter den Rädern spricht für sich:
Link entfern!
LG Rüdiger
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Hallo da habe ich mal einen erwischt, der eine Lok als neu verkauft!
Das Streugut unter den Rädern spricht für sich:
Hi Rüdiger,
Ich denke,das was du meinst kommt von dem Plasteeinsatz in der OVP. Das ist wie Samt und das klebt an den geölten stellen, wenn das schon eine Weile liegt ....
Die Räder sind anscheinend noch nicht gelaufen.
Sven
@94: Da bist Du derjenige, der schlecht hinschaut und jemanden völlig zu unrecht diffamierst.
Rücknahme ist dort augenscheinlich problemlos möglich.
Die Räder sehen aus wie neu. Falls Du mal in die Fleischmann Packungen aus der Zeit hineingeschaut hast, wirst Du diese Fusseln, die aus der Packungen stammen, finden.
Ein FLM Problem ...
Gruss
FRank
Nachdem ich Paypal eine Anzeige gegen den einen Verkäufer gefaxt hatte, wurde der Fall "zu meinen Gunsten entschieden" und der VK sollte in Kürze retour überwiesen werden. Es handelt sich um jene Auktion, deren Artikel im Paket gefehlt hatten.
Dem Typen mit den 39 "absolut neuwertigen" Waggons komme ich über Paypal nicht bei, hier hilft nur Anzeige bzw. Zivilverfahren. Letzteres würde ich - Wette gilt - wohl gewinnen, ist mir aber wegen 300 Euro zu zeitaufwändig. Strafanzeige wäre weniger Aufwand, allerdings - wenn meine Infos stimmen - geht die Staatsanwaltschaft bei uns Internetbetrügereien erst ab ca. 5.000,00 Euro Schadenssumme nach und verweist auf den Zivilweg.
VG
Andreas
Nach der Anzeige bekam ich drei Monate später einen Brief, dass die Person bereits im Jugendknast sitzen würde und dass man mir das Geld zurück überweisen würde. Eine Weile später war das dann auch der Fall.
Gegenbeispiel: vorletztes Jahr hat man mir Radkappen im Gegenwert von irgendwas mit 100 Euro geklaut. Die Polizeit hat mich gefragt warum ich das überhaupt anzeigen würde.
Ach und letztes Jahr hatte ich die Sache mit dem Kindle den ich zurück geschickt habe. Da bekomme ich noch 225 Euro. Dafür bin ich auch noch nicht zur Polizei.
Die Frage ist halt ob man sich die Arbeit machen will. Ich schiebe das auch vor mir her... noch ist kein Jahr rum von daher... aber der Händler des kindle sitzt in Österreich und beschäftigt hier nur eine Hilfskraft die die Ware in Deutschland verschickt. Ist ne ziemlich "lustige" Konstruktion.
Ich muss wirklich die Tage mal zur Polizei gehen. Geht ja so alles nicht.
dann gründen wir halt eine Selbsthilfegruppe: "die anonymen Schnäppchenjäger"
Vorher-Nachher Bilder (Bild vor dem Versand, Bild nach dem Erhalt.... )
inkl. Ratespiel "Finde 5 dreiste Fehler im linken Bild"
Spaß beiseite. Ich habe einen RA konsultiert, der hat gemeint, das Reinstellen eines Links von einer Auktion bzw. Kleinanzeige in Verbindung mit dem Hochladen von eigenen Bildern, die man von der erhaltenen Ware gemacht hat, sollte im Regelfall unbedenklich sein. Allerdings - "vor Gericht ist wie auf hoher See"... Ihr kennt den Spruch vermutlich.
Der Erfahrungsaustausch von Forenmitgliedern betreffend zielführender und weniger erfolgreicher Maßnahmen gegen unseriöse Verkäufer kann sicher hilfreich sein, im Fall des Falles Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu optimieren,
VG
Andreas
http://www.mytrainsim.de/images/suchbild2.jpg
PS.:
Hier gibt's Bahn-Suchbilder:
http://www.mytrainsim.de/suchbild.html
1. Hosenfarbe des Herren links
2. Schriftzug in der LED-Anzeige
3. Betriebsnummer fehlt rechts
4. Aufsteller rechts fehlt
5. Beschriftung des Hubgerätes links fehlt
Was habe ich jetzt gewonnen? )
PS:
6.+ 7 Lichter sind falsch
8. Orangener Qerträger ist zuviel
9. links unten liegt noch ein Kabel
10. ganz links fehlt eine Lampe
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