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THEMA: Rechtliches: Reverse-Engineering Lokplatine

THEMA: Rechtliches: Reverse-Engineering Lokplatine
Startbeitrag
MiniTrixEinsteiger - 28.02.13 16:41
Hallo Leute!

Durch einen anderen Thread kam bei mir die Frage auf, in wieweit es erlaubt ist, Schaltpläne von Lokplatinen hier zu veröffentlichen, die man selber anhand der Platine erstellt hat.
Normalerweise würde ich das als Reverse-Engineering betrachten und damit wäre es nicht erlaubt, einen solchen Schaltplan zu veröffentlichen, denn das Recht zur Veröffentlichung liegt immer noch beim Hersteller.

Oder sehe ich das falsch?

Bitte keine wilden Spekulationen abgeben, sondern fundierte Angaben zur Gesetzeslage, ggf. auch mit Verweisen auf einschlägige Paragraphen.

Vielleicht weiß auch Ismael dazu etwas.

Der MiniTrixEinsteiger

Im Gegensatz zu Software, wo beim Kauf oft versucht wird per Lizenz das RE zu unterbinden (mit variierendem Erfolg), wo ist deiner Meinung nach das Problem, gern mit Verweiss auf ein Gesetz oder so?

Wenn ich die Schaltung nachbauen und verkaufen würde, dann wärs vielleicht ein Plagiat, aber darum gehts ja nicht, sondern um die Untersuchung von Gegenständen die man käuflich erworben hat. Patentrecht greift doch auch nicht, zumindest so lange man nicht irgend etwas verkauft.

Also, bitte Erklärung, sonst wird bald noch behauptet dass man keine Bilder von den Modellen mehr publizieren darf, man könnte ja eine techniche Lösung darauf erkennen.

Gruß,
Harald.
Hi,

was du möchtest wäre wiederum wäre eine unerlaubte Rechtsberatung - DAS gibt ggf. richtigen Ärger.

"Schaltpläne" von Platinen gleichen sich ohnehin wie ein Ei dem anderen - ok, manche sind braun, andere grün, haben eine DSS oder keine, usw. Technisch machen alle dasselbe.

Grüße,
Uwe
Ich seh es wie haba. Eine Lokplatine ist Hardware. Die Hardware hast du zu Eigentum erworben und kannst damit anstellen was immer du willst. Wenn du die Platine analysieren und davon einen Schaltplan zeichnen willst, hat das zunächst niemanden ausser dir zu interessieren.

"Reverse Engineering" bezeichnet den Vorgang, einen Maschinencode zurück zu kompilieren und so den Source Code zu restaurieren. Eine Platinenanalyse ist etwas ganz anderes. Der Schaltplan liegt ja ganz offen da (in Form von Leiterbahnen und Bauteilen). Das kannst du vergleichen wie wenn man bei einem Mikrokontroller schaut, wie er sich verhält, also was rauskommt wenn man dies und das reinlässt, und dies beschreibt, z.B. in Form einer Logiktabelle. Wenn dann jemand ein neues Programm schreibt, das diese Logiktabelle erfüllt, dann ist das einfach andere Software, die den gleichen Zweck erfüllt.

Nächster Schritt: Was machst du mit dem Schaltplan?
Du willst den Schaltplan ins Internet stellen. Der Schaltplan ist eine Zeichnung und hierfür ist das Urheberrecht zuständig. Daher die Frage: Woher hast du deinen Schaltplan? Hast du den Original-Schaltplan abgezeichnet? Nein? -> Kein Problem für dich. Im Gegenteil: Du bist der alleinige Urheber deines Schaltplans.

Nächste Frage: Was enthält dein Schaltplan? Eine Trickschaltung, die eine wesentliche Ingenieurleistung darstellt?
Ja, Trickschaltung -> Dafür ist das Patentrecht zuständig, da du nicht einen Schaltplan kopiert, sondern ein Gerät analysiert hast. Ist da kein Patent oder nur ein abgelaufenes, kann dir niemand was tun.
Nein, keine Trickschaltung -> Zwei Lämpchen, einen Motor und zwei Radschleifer sind Allgemeingut. Es dürfte unmöglich sein, hierfür Patentschutz geltend zu machen.

Felix


Hallo,

das ist jetzt, entgegen deiner Einschränkung, keine fundierte Angabe, aber ich möchte mal folgendes einwerfen: Es gibt immer die sogenannte Schöpfungshöhe, die besagt, dass etwas eine gewisse Komplexität haben muss, damit es schützenswert ist. Eine einfache Platine (2 Gleisanschlüsse, 2 Motoranschlüsse) dürfte da nicht darunter fallen.

Grüße
RF
Hi Leute!

Zitat - Antwort-Nr.: 1 | Name: haba

Im Gegensatz zu Software, wo beim Kauf oft versucht wird per Lizenz das RE zu unterbinden (mit variierendem Erfolg), wo ist deiner Meinung nach das Problem, gern mit Verweiss auf ein Gesetz oder so? .... Also, bitte Erklärung, sonst wird bald noch behauptet dass man keine Bilder von den Modellen mehr publizieren darf, man könnte ja eine techniche Lösung darauf erkennen.



Nun, wenn ich ein Gesetz o.ä. wüßte, dann bräuchte ich ja nicht mehr zu fragen.
Zum Einen kenne ich das aus den von Dir auch angeführten Lizenzbedingungen bei Software, zum Anderen greift natürlich erst einmal ganz global das Urheberschutzgesetz.
Eine ähnliche Diskussion gab es hier mal, wenn ich mich recht erinnere, um das ins Forum stellen von Waschzetteln. Selbst wenn diese jeder Lok beigelegt sind und theoretisch jeder also so einen Waschzettel bekommen könnte, liegt trotzdem auf dem Waschzettel ein Copyright.
So stelle ich mir das auch bei dem Schaltplan vor. Dieser unterliegt ebenfalls dem Copyright, so dass ich ihn nicht einfach nachbauen oder veröffentlichen darf. Auch wenn ich selbst geistige Leistung in meine Version des Schaltplans gesteckt habe, wird es nicht mein Werk werden, unterliegt also den Bestimmungen des Urhebers. Meinem *Gefühl* nach.

Folglich halte ich es vom *Gefühl* her für bedenklich.
Daher auch meine Bitte nach fundierten Aussagen.

Zitat - Antwort-Nr.: 2 | Name:  CoxOrange

was du möchtest wäre wiederum wäre eine unerlaubte Rechtsberatung - DAS gibt ggf. richtigen Ärger.


In fundierten Aussagen und Bezügen zu Gesetzen sehe ich keine Rechtsberatung. Wenn jemand schreibt, dass er z.B. diese oder jene Erfahrungen schon selbst dazu gemacht hat, dann ist das für mich etwas anderes.

Der MinitrixEinsteiger
*Posting hat sich teilweise mit früheren Beiträgen überschnitten*
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ist da kein Patent oder nur ein abgelaufenes, kann dir niemand was tun.



Waere das Dingens patentwuerdig, muesste es dann im Patentantrag nicht so genau beschrieben sein, dass es genuegen muesste, den zu verlinken? (vorausgesetzt, man versteht, was drin steht).

/Martin
Zitat

greift natürlich erst einmal ganz global das Urheberschutzgesetz


Nicht so schnell!

Das Urheberrecht schützt Werke (sofern sie schutzwürdig sind, siehe Nr.4). "Werke" sind in diesem Zusammenhang immaterielle Güter wie Literatur, Musiknoten, gespielte Musik, Drehbücher, Filme, Bilder usw... Auch Waschzettel und Schaltpläne fallen da drunter. Rechteinhaber ist immer die Person, die das Werk (in unserem Zusammenhang: den Waschzettel oder Schaltplan) erstellt hat.

Ideen fallen nicht unter das Urheberrecht! Dafür ist das Patentrecht zuständig.

Mehr Info: z.B. https://www.ige.ch/

Das war's mit den immateriellen Gütern. Die Platine ist aber ein "materielles Gut" und fällt daher grundsätzlich nicht unter das Immaterialgüterrecht!

Zitat

Schaltplan. Dieser unterliegt ebenfalls dem Copyright, so dass ich ihn nicht einfach nachbauen oder veröffentlichen darf.



Die Schaltplanzeichnung, die der Hersteller erstellt hat, unterliegt tatsächlich dem Urheberrecht und der Hersteller ist Inhaber des Urheberrechtes für die Schaltplanzeichnung. Sofern du die Zeichnung überhaupt hast (in den meisten Waschzetteln von N-Loks ist kein Schhaltplan dabei), darfst du sie nur nutzen, soweit der Hersteller dies angibt. Gibt er nichts an, müssen wir raten, was eine "bestimmungsgemässe Nutzung" des Schaltplans ist.

Wenn du eine vorhandene Schaltplanzeichnung abzeichnest, wird es eine Bearbeitung des Originalwerks. Der Hersteller hat das Urheberrecht an der Urversion, soweit sie erkennbar ist, und du hast das Urheberrecht an der Bearbeitung - deine Eigenleistung, soweit sie erkennbar ist.

Wenn du eine Platine analysierst und davon einen Schaltplan zeichnest, hast du kein immaterielles Werk des Herstellers verwendet. Die so entstandene Schaltplanzeichnung ist dein alleiniges Werk und du der alleinige Urheber. Urheberrecht redet von der Zeichnung, nicht vom Schaltplaninhalt! Für die Idee hinter der Zeichnung ist das Patentrecht zuständig - andere Baustelle.

Felix
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

In fundierten Aussagen und Bezügen zu Gesetzen sehe ich keine Rechtsberatung



Heisst dies im Umkehrschluss, dass Rechtsberatung aus unfundierten Aussagen ohne Bezug zu Gesetzen besteht?

Im übrigen alte Juristenweisheit: Es kommt immer darauf an!

Sorry, wenn dies etwas harsch klingt, aber solche Diskussionen lassen sich auf dieser Ebene kaum befriedigend führen, es fehlt der spezielle Fall und dann vielleicht auch das juristische Wissen.

Just my two cents
Detlef

Hallo nochmal!

Zitat - Antwort-Nr.: 3 | Name: fgee

"Reverse Engineering" bezeichnet den Vorgang, einen Maschinencode zurück zu kompilieren und so den Source Code zu restaurieren. Eine Platinenanalyse ist etwas ganz anderes.


Reverse Engineering bezieht sich ja nicht nur auf Software, sondern eben auch auf Hardware, allgemein auf alles, was ich nachkonstruiere.

Allerdings muß ich Euch in dem Punkt recht geben:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Eine Trickschaltung, die eine wesentliche Ingenieurleistung darstellt?


und
Zitat - Antwort-Nr.: 4 | Name: rf

Es gibt immer die sogenannte Schöpfungshöhe, die besagt, dass etwas eine gewisse Komplexität haben muss, damit es schützenswert ist. Eine einfache Platine (2 Gleisanschlüsse, 2 Motoranschlüsse) dürfte da nicht darunter fallen.


Wo beginnt die schützenswerte Leistung und wo hört sie auf? Bei einer Lokplatine, die über 30 SMD Bauteile enthält, kann schon von Trickschaltung gesprochen werden? Wahrscheinlich eher nicht. Patente auf einer Lokplatine? Wohl auch eher unwahrscheinlich.

Also könnte man auch einfach hingehen und die Schaltpläne der Lokdekoder veröffentlichen? Oder gibts da Patente? Glaub ich auch eher nicht.

Der MiniTrixEinsteiger



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