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THEMA: Kritik am Hornby/Arnold und Händler Service
hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt gelesen:
Kauf Neuware des Hornby/Arnold Turmtriebwagens HN 2091 (gelb) im Fachgeschäft am 23.01.2013.
Testfahrt ohne Decoder ok. Einbau Multiprotokolldecoder DHP 163 von D&H am 26.01.2013 (nicht mein erster Decodereinbau!). Decoder vor Einbau extern getestet - fehlerfrei! Programmierung im Digitalsystem Selectrix I. Nach Einbau kein fahren mehr möglich, nur noch Decoderzirpen, Lichtwechsel rot/weiss funktioniert weiterhin fehlerlos. Waschzettel und Internet bieten keine Lösung an. Hilferuf an Hornby am 29.01.2013 - nur Zwischennachricht melden sich. Nix passiert. Am 06.02.2013 zum Fachhändler. Externer Techniker soll sich Fahrzeug ansehen. Meine Nachfrage einen Monat später - ist doch Neuware, die schicken wir immer gleich ein. Meine Nachfrage bei Hornby am 08.04.2013 - haben Fahrzeug am 12.03.2013 vom Händler erhalten, Reparatur dauert 6-8 Wochen. Austausch nicht möglich, da werksseitig ausverkauft. Meine Nachfrage am 11.05.2013 bei Hornby und Fachhändler mit Fristsetzung und Ankündigung rechtlicher Schritte. Antwort am 15.05.2013: Händlernachfrage bei Hornby hat ergeben - man arbeitet mit Hochdruck an dem Fahrzeug, es kann aber noch etwas dauern.
Bin ich zu ungeduldig? Erwarte ich die Quadratur des Kreises von Hornby? Tüfteln die gerade an einer so genialen Decoderlösung wie bei der Baureihe 103 (da wo das "Schwänzchen" rausguckt)?
Zweckdienliche Hinweise zur Inbetriebnahme des Triebwagens vor Ablauf der zweijährigen Garantiezeit mag bitte jeder wohlwollende N-Bahner an dieser Stelle und vielleicht in Kopie an die Firma Hornby geben.
Zitat
Bin ich zu ungeduldig?
Ja! Du hast am Fahrzeug herumgebastelt, bittest deinen Händler und Hornby, das Modell wieder flott zu machen und kommst mit Fristsetzung und Ankündigung rechtlicher Schritte . Es ist zwar nicht schön, dass du wiederholt nachfragen musst, aber immerhin bist du über den Status des Vorganges informiert. Was erwartest du von Hornby? Das alles stehen und liegen gelassen wird, um deinen TVT wieder in Form zu bringen?
Du schreibst von Garantie. Es wäre wohl zu prüfen, ob überhaupt ein Garantiefall vorliegt. Garantie ist eine _freiwillige_ Herstellerleistung. Falls du Gewährleistung meinen solltest, so hast du diesen Anspruch gegenüber deinem Händler, Hornby hat damit nichts zu tun. Auch dabei wäre zu prüfen, ob ein Gewährleistungsfall überhaupt gegeben ist. Meiner Meinung nach solltest du dich freuen, wenn man dir den TVT nicht einfach wieder unrepariert zurückschickt.
Gruß, Carsten
Beim Einbau von Decodern kann man nicht immer von Bastlerei Sprechen.
Meine Erfahrung ist, dass Hornby gern die alten formen verwendet und zudem gern an der Schwungmasse spart und sehr aufwandsarme Änderungen an den Platinen vornimmt. Das ist auch der Grund, weshalb ich gern lieber eine alte Arnold kaufe statt eine neue Hornby.
Es ist eben ein Bastlerladen gegenüber Fleischmann oder Märklin.
Jetzt aber zum Thema:
Wenn man den Hintergrund kennt, sollte man nachschauen, wie es beim Vorgänger-Modell gelöst war, denn die Tücken die sich im Altmodell verstecken sind i.d.R. auch in den Honbymodellen zu finden.
Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt für das Problem
LG Rüdiger
Zitat
Am 06.02.2013 zum Fachhändler. Externer Techniker soll sich Fahrzeug ansehen. Meine Nachfrage einen Monat später - ist doch Neuware, die schicken wir immer gleich ein. Meine Nachfrage bei Hornby am 08.04.2013 -haben Fahrzeug am 12.03.2013 vom Händler erhalten,
Am 06.02 beim Fachhandel abgegeben, Nachfrage vermutlich Anfang März und Eingang bei Hornby tatsächlich am 12.03.? Da würde ich dem Händler mal ganz kräftig auf die Füsse treten.
In dem Fall dürfte das echt der Händler versemmelt haben. Die Reparaturzeit inklusive Annahme, Prüfung etc. bei Hornby ist meiner Meinung nach noch im akkzeptablen Rahmen.
Gruß Lutz
der Fall ist doch wohl sonnenklar - Garantie ist durch durch eigenmächtiges Handeln (Einbau eines Decoders in ein Modell ohne Schnittstelle) erloschen. Das Fahrzeug funktionierte ja nach dem Kauf einwandfrei. Weder der Händler noch der Hersteller hat in diesem Fall irgendeine Verpflichtung. Weil Mr. P ein guter Kunde ist, kann der Händler vielleicht auf Kulanzbasis ....
Ich wundere mich schon, welches Rechtsverständinis manche Mitmenschen haben.
Schönen Tag
Herbert
sehe ich eigentlich genauso!
Wenn man am Modell etwas verändert (nämlich den Decoder Einbau) hast Du etwas am original verändert und damit kannst Du nur hoffen das Dir auf Kulanz geholfen wird. Dabei noch ungeduldig werden und drohen (ohne einen Rechtsanspruch) kommt da nicht ganz so gut. Man könnte ja auch einfach behaupten ,Du hättest das Modell mit deiner Bastelarbeit beschädigt....
Gruß
Thomas
Im Streitfall muss der Kunde nachweisen, dass die vorgenommene Änderung nicht ursächlich ist für den jetzt vorhandenen Schaden. Das dürfte schwierig werden, da es immer auch einen Ermessensspielraum beinhaltet. Aber wenn z.B. der Motor sich auflöst (wie bei GFN oder dem Liliput Flirt), dann ist die Sache klar.
Geduld ist im Umgang mit der Reparaturabteilung sicher hilfreich. Nachfragen auch. Drohen mit dem Anwalt hilft in der Regel nicht, sondern versaut nur den Goodwill des Gegenübers.
Felix
ich möchte hier einmal über unseren Hausbau berichten. Wir haben ein Reihenhaus, und sowohl bei uns, als auch bei vielen anderen Nachbarn fielen auch nach dem EInzug noch einige Nachbesserungen an. Soweit, so natürlich. Da die Baufirma noch einige Jahre in der Gegend baute, gab es unter den Nachbarn 2 verschiedene Strategien:
1) Mit einem "feuchten Stein" oder ähnlichem mal beim Bauleiter vorbeischauen. Reparatur war meist in einer Woche erledigt, ohne großes Aufsehen und ohne große Kosten.
2) Gutachten machen lassen, mit Anwalt drohen, etc. Reperaturen dauerten dann meistens 2 bis 3 Monate und wurden grundsätzlich am Ende der gesetzten Frist durchgeführt.
Was Du gerade machst ist Strategie 2. Die Ansage war: 6-8 Wochen. Ziemlich genau 8 Wochen danach drohst Du mit dem Anwalt. Das muss doch nicht sein...
Grüße,
RF
hast du den TVT wieder auf Analog zurückgebaut, um zu testen, ob wirklich das Modell defekt ist und nicht der Decoder?
Aus meiner persönlichen Erfahrung war es bislang immer der Decoder oder ein fehlerhafter Einbau, der das Modell zum "Nichtfahren" bewegte, aber bislang noch nie ein Problem des Modells selbst.
lg
ismael
hab ich irgendetwas verpasst? Bisher war die GESETZLICHE Regelung so: 1Jahr Garantie plus 1Jahr Gewährleistung. Garantie ist keineswegs eine 'Freiwillige_Herstellerleistung' -es sei denn, das wurde heimlich des Nachts geändert.
Ich habe eine Erfahrung mit Hobbytrain gemacht: Es hat zwar lange gedauert, aber der Service war OK. Bei einer Modell-Lok handelt es sich nicht um einen lebensnotwendigen Artikel. Deshalb habe ich die Wartezeit in Kauf genommen.
In der Ruhe liegt die Kraft....
Jens
Du bringst gerade die beiden teilweise gravierend voneinander abweichenden Begriffe "Gewährleistung " (ist gesetzlich geregelt) und "Garantie" (hierzu gibt es nur eine Vorschrift: der Kunde darf nicht schlechter gestellt sein als bei Gewährleistung).
Die Gewährleistung gilt für 2 Jahre und lautet:
im ersten halben (!) Jahr ab Kaufdatum hat der Händler/Hersteller die Pflicht, dem Kunden nachzuweisen, das der Artikel beim Kauf mangelfrei war.
Danach steht der Kunde in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Sachmangel von Anfang an bestand aber erst jetzt aufgefallen ist.
Eine Garantieregelung ist immer on Top zu sehen und quasi ein Qualitätsversprechen seitens des Herstellers.
Betreffend Gewährleistung ist übrigens der Hersteller in der Pflicht, der Händler ist nur Erfüllungsgehilfe (sein verlängerter Arm) er steht aber nicht selber in Gewährleistungspflicht.
Und: ein ergänzender Einbau (z.B. Decoder) ist ein Eingriff in die Sache, der jeglichen Gewährleistungsanspruch ausschließt - selbst wenn eine Schnittstelle vorhanden ist und der Dekoder nur eingesteckt werden muss.
Wenn also Abhilfe angeboten wird, dann ist das Kulanz und da sollte man nie mit Anwalt drohen...
Grüße
Peter
Edit. Tippfehler korrigiert
leider hast Du tatsächlich etwas verpaßt. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr eintritt: Innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ware beim Kauf fehlerhaft ware. Der Gewährleistende muss beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist, wenn er nicht gewährleisten will. Danach ist es der Käufer, der beweisen muss, dass die Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Was oft schwierig sein dürfte.
Für die Gewährleistung ist der Händler zuständig, nicht der Hersteller.
Zusätzliche Vereinbarungen sind möglich (z.B. Herstellergarantie), wenn sie die Gewährleistung nicht einschränken.
Im Detail: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
In diesem speziellen Fall bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen, denn Du hast ja offensichtlich einen Eingriff vorgenommen. Von daher sind Drohungen wohl eher fehl am Platz.
Anders sieht es aus, wenn eine Schnittstelle vorgesehen ist. Die Möglichkeit des nachträglichen Anschließens eines Decoders ist dann Produkteigenschaft.
Gruß
Zwengelmann
Laut Waschzettel hat der Triebwagen eine Steckschnittstelle. Ist das falsch?
Wenn nicht, braucht ihr euch über Garantie/Gewährleistung ja eigentlich nicht streiten
Ansonsten schließe ich mich Felix in #6 an. Das Androhen rechtlicher Schritte ist kaum hilfreich (eher im Gegenteil), zumal die angegebenen Zeiträume ja nicht wesentlich überschritten wurden. Andererseits kann ich es schon verstehen, wenn man nach 4 Monaten etwas ungeduldig wird. Aber hilft ja nix. Es dauert halt so lange wie es dauert. Das kann man sicher Händler- und Herstellerseitig verbessern. Frage ist nur, ob das nicht wieder die Preise in die Höhe treiben würde.
Gruß,
Carsten
ich vermute, das wir beide letztlich auf dasselbe hinauswollen. Vielleicht habe ich mich auch mißverständlich ausgedrückt, deswegen nochmal etwas ausführlicher, wobei ich mich jetzt nur auf den Fall privater Käufer und gewerblicher Verkäufer in Deutschland beschränke. Zur Situation in anderen Ländern kann ich nichts sagen.
Wenn ein Käufer bei einem Verkäufer etwas kauft, entsteht zwischen beiden ein Vertragsverhältnis. Dieses umfasst u.a. eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Innerhalb der ersten sechs Monate kommt dabei eine Beweislastumkehr zum Tragen, d.h. der Verkäufer muß nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn ein etwaiger Gewährleistungsanspruch durch den Käufer geltend gemacht werden sollte. In den folgenden 1,5 Jahren liegt es dann beim Käufer, einen Gewährleistungsanspruch nachzuweisen. Daraus ergibt sich in Summe die zweijährige Gewährleistungspflicht.
Eine Garantie hat der Käufer zunächst gar nicht, es sei denn, sie wird ihm von jemandem eingeräumt. Das kann der Händler oder auch der Hersteller sein. Wenn dieser nicht will, muß er nicht. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Der Hersteller (sofern er nicht der Verkäufer ist) hat mit dem Käufer erstmal gar nichts zu tun. Falls eine Garantie eingeräumt wird, kann der Garantiegeber diese ausgestalten, wie er will, solange dadurch die Gewährleistung nicht eingeschränkt wird. Das kann eine fünfjährige Garantie gegen Durchrostung sein, aber auch genausogut das Versprechen, dass der Käufer ein Eis bekommt, wenn ein Haftreifen reißen sollte.
Gruß, Carsten
einige Gedanken zur Gewährleistung kann ich nicht so recht nachvollziehen.
Der Turmtriebwagen hat definitiv eine Stecker-Schnittstelle. Das Hineinstecken eines Decoders gemäß mitgelieferter Gebrauchsanleitung gehört ganz sicher zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, kann also nicht den Verlust des Gewährleistungsanspruches nach sich ziehen. Zur Not kann der Decoder ja beim Händler vorgelegt und geprüft werden, so dass eine Störung seitens des Decoders auszuschließen ist.
Wenn der Triebwagen mit intaktem Decoder nicht funktioniert, ohne aber schon, dann liegt es nahe, dass ein Fehler an der Schnittstelle/Platine vorliegt.
Sofern man nicht den Kaufvertrag rückgängig machen will, muss man eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Was nun hier angemessen ist, das ist natürlich eine Auslegungssache.
Gleichwohl wappne ich mich selbst in solchen Fällen, die ich vergleichsweise selten erlebte, mit etwas Geduld und nicht mit einem Rechtsanwalt. Schließlich geht die Welt nicht unter, wenn eine von x Loks zeitweilig nicht einsatzbereit ist. Meine Erfahrung mit meinen Versandhändlern ist im Übrigen sehr positiv; Gewährleistungsfälle (und sogar solche, die keine mehr waren) wurden problemlos und relativ zügig erledigt. Herausragend ist hier insbesondere der Service von Lemke.
Gruß
K.U.Müller
Zitat - Antwort-Nr.: 14 | Name: KU Müller
Das Hineinstecken eines Decoders gemäß mitgelieferter Gebrauchsanleitung gehört ganz sicher zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, kann also nicht den Verlust des Gewährleistungsanspruches nach sich ziehen.
Nun, das würde bedeuten, dass in dem Fall Arnold die Gewährleistung auch für Produkte von D+H erweitern müsste (es besteht ja die Möglcihkeit dass ein fehlerhafter Decoder den Motor oder die Platine zerstört)
Was ist denn bei einem Computer, der ja eine ganze Litanei von Schnitstellen hat?
Bei Öffnen des Gehäuses erlischt jeglicher Anspruch.
Ist aber auch ganz egal, ob es nun gefällt oder nicht, es ist und bleibt Fakt: die Gewährleistung erstreckt sicht nur auf den serienmäßigen ab Werk so gebauten Zustand.
bei meinem Kommentar ging ich davon aus, dass das Fahrzeug wie in Kommentar #4 sehr deutlich ausgeführt KEINE Schnittstelle hat.
Trotzdem wird der Händler nur für das Fahrzeug so wie es geliefert wurde gewährleisten, es sei denn, der Beweis eines Defekts an der Schnittstelle gelingt.
Gruß
Zwengelmann
Beim Öffnen eines PC-Gehäuses erlischt die Garantie nicht. Entsprechende AGB des Verkäufers sind unwirksam. Man muss sich keine Gedanken über die "Sicherungsaufkleber" machen.
http://www.justicia.de/urteile/urteil145.htm
Wenn das Fahrzeug eine Schnittstelle hat, muss sie auch funktionieren. Nur der Nachweis ist schwierig, wenn man selbst ein Fremdprodukt einbaut.
Gruß Zwengelmann
Zitat
Nun, das würde bedeuten, dass in dem Fall Arnold die Gewährleistung auch für Produkte von D+H erweitern müsste (es besteht ja die Möglcihkeit dass ein fehlerhafter Decoder den Motor oder die Platine zerstört)
Nein, Arnold muß aber nachweisen, dass der Defekt durch den Decoder bzw. durch unsachgemäßen Einbau/ Nutzung entstanden ist. Es empfiehlt sich daher den entsprechenden Decoder (wenn in anderen Fahrzeugen fehlerfrei funktionierend) mitzuliefern. Wird nur der Decoder zerstört, weil eine Inkompatibilität vorliegt, braucht Arnold für den Decoder selbst dann nicht zu haften, wenn der Vorfall durch eine fehlerhafte Schnittstelle verursacht wurde.
Zitat
Was ist denn bei einem Computer, der ja eine ganze Litanei von Schnitstellen hat?
Bei Öffnen des Gehäuses erlischt jeglicher Anspruch.
Bei einem Towergehäuse, welches über freie Einbauschächte für Laufwerke oder interne Steckplätze verfügt, erlischt die Garantie ebenfalls nur dann, wenn der Einbau oder die eingebauten Komponenten selbst den Defekt verursacht haben. Sonst könnte man ja auch die Reparatur eines defekten DVD-Laufwerks ablehnen, weil ein Gerät eines anderen Herstellers an die USB-Schnittstelle angeschlossen wurde. Anders sieht es bei einigen Notebooks aus. Hier ist ein Nachrüsten durch den Kunden selbst nicht unbedingt vorgesehen.
Gruß
Frank
Zitat
Was ist denn bei einem Computer, der ja eine ganze Litanei von Schnitstellen hat?
Bei Öffnen des Gehäuses erlischt jeglicher Anspruch.
So hätte es mancher Hersteller gerne, aber das ist definitiv falsch, auch wenn es in manchen AGB stehen mag oder entsprechende "Siegel" am Gerät kleben. Ein zusammenfassender Artikel dazu ist unter http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs18.htm zu finden.
Gruß, Carsten
Kleiner Hinweis zum letzten Beitrag. Der verlinkte Artikel ist von 1992 und beschreibt die Rechtslage von 1992.
Wenn ich richtig informiert bin, hat das Modell eine Schnittstelle. Decodereinbau führt also nicht zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Aber man wird darüber streiten können, wo der Fehler liegt. Also Decoder oder Platine. Und dafür hat dann der Einbauer die Beweislast. Und da kan der Teufel im Detail liegen. Ob sich das lohnt deswegen einen Anwalt einzuschalten, mag jeder für sich selber entscheiden. Ansonsten hole ich mir mal Popcorn.......
Gruss
Jens
als Urheber des Artikels danke ich zunächst für Eure zahlreichen Beiträge. Ich hatte den Versuch unternommen, meine Angaben so kompakt wie möglich zu formulieren. Dies ist mir offenkundig nur teilweise gelungen. Also 2. Versuch: Triebwagen HN 2091 hat eine digitale Schnittstelle (DSS) nach NEM 651(6-polig). Also Gehäuse auf - Decoder in die DSS - meistens danach alles gut, bei manchen Herstellern müssen noch Drosseln oder Kondensatoren entfernt oder überbrückt werden. Wie ich gestern bereits erwähnte, gab hier der Originalherstellerbeipackzettel oder das Internet keine Lösungshinweise wie bei meinem Problem zu verfahren ist. Also ob Kondensator etc. bei Störungen entfernt werden muß. Hersteller beschrieb nur wie Gehäuse zu öffnen ist und das man den Blindstecker aus der DSS ziehen muß bevor man einen Decoder hineinsteckt. Wenn bei einem derartigen Vorgang schon die Garantie oder Gewährleistung erlischt, na dann gute Nacht Digitalbahner! Rechtlicher Hinweis meinerseits - tut sie (die Garantie oder Gewährleistung) ganz sicher nicht!
Warum ich den Decoder nicht gleich beim Händler wo ich die Neuware gekauft habe, habe einsetzen lassen?
Weil dieser Händler diesen Decoderhersteller (Döhler und Haass) gar nicht in seinem Sortiment hat. Darüber hinaus - der oben beschriebene Prozeß ( DSS bestücken) gehört zu den simpelsten Dingen die ein Digitalbahner so machen kann. Da brauch man keinen Techniker für.
Schlußsatz: Decodereinbau am 26.01.2013, heute ist der 16.05.2013, seit fast 4 Monaten mit Neuware noch keine Minute Fahrspaß sondern nur Ärger gehabt.
hattest du die Gegenprobe versucht, den Dekoder wieder gegen den Blindstecker rücKzutauschen?
Schöne Grüße, Carsten
siehe Vorgangsbeschreibung vom gestrigen Tag. Nein - habe nicht getauscht. Warum sollte ich auch.
Um mir derartige Spielchen zu ersparen, teste ich ausnahmslos jeder Decoder vor dem Einbau auf meinem Profi-Prüfstand von ESU. Decoder war fehlerfrei und voll funktionstüchtig! Wenn ich an dieser Stelle angefangen hätte herumzutesten, wäre ich in die von Dir gerügte " Bastelei" verfallen. Und das bei Neuware - nee.
Gruß Mr. P
warst nicht Du mit der "Bastelei", hat der Mö gesagt!
Nix für ungut - ja heißt Ihr denn alle Carsten im Forum?
Gruß Mr. P
einen kleinen Gegencheck - also Decoder raus und wieder Blindstecker rein - hätte ich aber schon gemacht, bevor ich damit zurück zum Händler gehe. Das hat auch nichts mit Bastlerei zu tun, sondern ist simple Fehlereingrenzung zwischen zwei Produkten zweier Herstellern (Arnold und D+H). Genausogut hättest du das Modell auch an D+H senden können - du hattest ja beide Produkte vorab getestet und für gut befunden.
Was ist, wenn der Decoder doch aus irgendeinem Grund defekt wurde? Dann könnte hattest du viel Aufwand und Ärger umsonst und wenn es hoch hergeht, sendet dir Arnold noch eine Rechnung, weil es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelte.
Ich verstehe deinen Ärger, dass es so lange dauert - aber den Grund für das Einsenden ohne Gegencheck kann ich persönlich nicht nachvollziehen.
lg
ismael
Zitat - Antwort-Nr.: 20 | Name: Obersielrichter
Kleiner Hinweis zum letzten Beitrag. Der verlinkte Artikel ist von 1992 und beschreibt die Rechtslage von 1992.
Zitat - Antwort-Nr.: 24 | Name: Mr. P
warst nicht Du mit der "Bastelei", hat der Mö gesagt!
Ja, das war ich. Wenn ich eine Lok umbaue und sie läuft danach nicht, dann ist das für mich Bastelei.
Zitat
heißt Ihr denn alle Carsten im Forum?
Ja, eigentlich alle. Bis auf den einen oder anderen Klaus, der heißt auch mal Helmut
Gruß vom Sammelbegriff
Du hast den Horia vergessen
Gruss,
Hor... Sch... Carsten
Nun ja es hat in der Zwischenzeit so die ein oder andere Schuldrechtsreform gegeben. Sämtliche Paragrafenangaben sind inzwischen unzutreffend. Insofern stiftet das vermutlich eher Verwirrung. Die Regelungen zu AGB findet man z.B. inzwischen in den §§ 305 ff. BGB. Auch sind die Beweislastregeln inzwischen verändert.
Der Gedanke der dort vorgetragen wird, ist inzwischen gängige Rechtsprechung und nicht mehr streitig.
Aber zurück hier zum Vorgang. Ich hätte auf alle Fälle eine Gegenprobe gemacht und geschaut, ob er ohne Dekoder noch fährt. Allein schon weil es mich interessiert hätte und aus Beweisgründen. Und bei einer Steckschnittstelle ja auch kein Aufwand.
Den Ärger über die Dauer kann ich verstehen. Aber nu, ich habe auch eine Lok seit über zwei Monaten beim Hersteller. Und eigentlich kann es nicht sein, dass eine Nachbesserung so lange dauert. Aber damit muss man wohl bei diesem Hobby leben Ärgerlich aber nu, ist ja kein Herzschrittmacher.
Gruss
Jens
ich glaube in der Zwischenzeit heißt es "Gewährleistungshaftung".
Hallo, "Mr. P."
das "Zirpen" kenne ich eigentlich nur von den älteren Sx-Decodern von D&H.
Wenn der Decoder im Sx-Modus seinen Verbraucher (Motor) einmißt.
Naja, oder die Endstufe/Motor ist defekt ("gegangen").
Der Test des Decoders vor dem Einbau ist vorbildlich.
Wenn der ESU Prüfstand auch mit Sx1 funktioniert,
und somit der Decoder auf Sx1 umconfiguriert wurde.
Sollte man bei den neuen Decodern von D&H machen, seit diese auch noch das "Freaky-Sx2" können.
Trotzdem sollte man vor dem ersten "Losfahren" nochmals messen.
Hätte mal den Motor von den Platinenanschlüssen gelöst und direkt mit einem Sx-Decoder angesteuert...
Vielleicht wäre es manchmal besser das Fahrzeug erstmal im DCC-Modus zu testen.
Wegen dem "Turmtriebwagen", wird bestimmt kein planmäßiger Zug ausfallen.
So dass die Preiserlein schon nach Hause fahren könnten.
Carsten
VG
Castro
dann hätten wir wieder mal einen Händler näher am "Abgrund".
Wenn selbst Spezialisten und Techniker solange brauchen,
dann muß schon ein komplizierterer Fehler vorliegen.
Carstoria
Kaufen
Decoder in Analog-Triebwagen selbst einbauen
Triebwagen funktioniert nicht
Beim Fachhändler reklamieren
Der schickt an Hersteller ein
Käufer wird ungeduldig und droht mit Rechtsweg
Beim Hersteller fällt (verständlicherweise) der Rolladen und schickt Ware unbearbeitet zurück
Jede Chance auf eine einvernehmliche Kulanz-Reparatur durch den Hersteller unnötig verspielt
Käufer geht zum Rechtsanwalt
Rechtschutz-Versicherung des Käufers sagt "Nöh" oder "Vorkasse für Gutachter-Kosten" (--> Gehäuse geöffnet, Digi-Umbau müsste durch einen staatlich vereidigten Sachverständigen begutachtet werden --> Eigenhändiger Digital-Umbau nach den Normen einer vom Hersteller zertifizierten und autorisierten Fachwerkstatt, der vor Gericht Bestand hat? Fotos? Zeugen? --> Funktionieren alle Triebwagen mit der selben Artikelnummer nach Digi-Umbau nicht = Fabrikationsfehler? --> ähh ?)
Gerichtlicher Vergleich nach 1/2 bis 3/4 Jahr: Jede Partei trägt die Kosten zur Hälfte
Gerichts-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten ca. € 1.200,00
Triebwagen funktioniert immer noch nicht
Schöne Spirale ... but that's reality...
... oder dem Händler € 50,00 für Decoder und Einbau spendieren, und dann aber alle Trümpfe in der Hand haben.
Teurer Digi-Selbst-Einbau und eine schöne Lehrstunde, wie man es nicht machen sollte, sagt ein staatlich geprüfter Versicherungsfachmann...
VG
Castor
Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name:
Nach Einbau kein fahren mehr möglich, nur noch Decoderzirpen, Lichtwechsel rot/weiss funktioniert weiterhin fehlerlos.
Mein Bauchgefühl fragt gerade: Sach mal: Haste den Decoder verkehrt herum eingesteckt? *koppgratz*
Felix
danke für die Klarstellung in #28.
Gruß, Carsten (schon immer so heißend...)
1. Der Hornby-Arnold TVT hat Schntitstelle - also bestimmungsgemäßer Gebrauch, nix Bastelei
2. Ist bekannt, dass der TVT mit DSS mitunter ein Kurzschlussproblem bei den Kontaktblechen aufweist, das im Analogbetrieb nicht erkennbar ist
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=348019#aw8
Das ist der Grund für das Decoderzirpen.
Ich vermute (und hoffe!) dass Hornby nun den konstruktiven Fehler gefunden hat und die Leiterplatte neu machen lässt, da es mit Originalteilen nur durch Pfuschmethoden zu reparieren ist.
Grüße, Peter W.
das was Du da aufgezählt hast sind einfach Fakten. Wissen ist Macht .
Und das jetzt freundlich, aber bestimmt beim Händler bzw. bei Hornby vorgetragen dürfte zu einer brauchbaren (kulanten) zügigen Abwicklung beitragen.
Aber gleich die Keule rausholen und mit Rechtsanwalt usw. drohen, das finde ich total daneben. Da braucht man sich keine Hoffnungen mehr auf eine rasche, kulante Regelung machen. So macht man sich nur lächerlich.
Meine Erfahrungswerte bei Reklamationsläufen (Warenlauf Kunde - Händler - Hersteller - Händler .- Kunde) aus den letzten 20 Jahren liegen bei 6 - 8 Wochen... mindestens.
Viele Grüße
Chrisitan Strecker
Zitat
... oder dem Händler € 50,00 für Decoder und Einbau spendieren, und dann aber alle Trümpfe in der Hand haben.
Naja, dann hast Du aber Glück mit Deinem Händler. In Berlin wird z.B. bei Pietsch oder Turberg die gekaufte Ware vom Händler, bei gewünschtem Decodereinbau, an eine Fachwerkstatt gesendet. Derzeitige Einbaudauer liegt bei ungefähr 3 Monaten (Lötschnittstelle ohne Fräsarbeiten). Da mache ich dann wenigstens bei Steckschnittstelle den Einbau lieber selbst. Schön wenn man einen Händler vor Ort hat der das noch selbst und zeitnah erledigt.
Ob man beim oben beschriebenen Verfahren auf der sicheren Seite ist wage ich auch zu bezweifeln, da ja ein analoger Funktionstest im Laden stattgefunden hat und die Händler somit nur Vermittler zur Werkstatt sind. Vereinzelte Internethändler wie DM-Toys bauen ja zeitnah Decoder ein, aber nicht immer die gewünschte Marke (z.B. ESU)
Hilfreich ist halt einen zweiten Decoder von einem anderen Hersteller zur Hand zu haben um Inkompatiblitäten (Marke, Typ, Firmware) ausschließen zu können.
Decodereinbau über Fachwerkstätten ist immer schwieriger zu bekommen, da sich das wegen der modernen Schnittstellen immer weniger lohnen soll und dann nur noch auf nebenberuflicher Basis stattfindet.
Gruß
Frank
der im Eingangstread erwähnte Decoder DHP 163 ist lt. Angabe auf der Seite von Döhler & H. kein Steck-Decoder, sondern einer mit 6 Litzen! -> http://doehler-haass.de/cms/pages/produkte/fah...string=DHP+163#wb_31 (ich kann leider nicht verlinken).
Text Mr. P: "Am 06.02.2013 zum Fachhändler. Externer Techniker soll sich Fahrzeug ansehen. " Das klingt für mich nach einem möglicherweise sogar unklaren Werkauftrag und nicht nach Geltendmachung des Rechts auf Nacherfüllung im Sinne des § 439 i.V.m. § 437 BGB.
Unklar weil: Soll sich der Techniker das Fahrzeug ansehen? Oder soll er den Fehler suchen? Oder soll er den Fehler suchen und beheben?
Gewährleistungsrechte, ich benutze mal bewusst die alte, weit verbreitete Wortwahl, beziehen sich auf das Produkt wie es verkauft wurde und auf dessen zugesicherte Eigenschaften.
Sie werden nicht außer Kraft gesetzt, wenn das Produkt um ein zulässiges Bauteil ergänzt wird. Allerdings ist das zusätzliche Bauteil und die dadurch ausgelösten Folgen nicht von der Gewährleistung erfasst.
@ MR. P Hallo Ulrich, Bevor Sie sich weiter mit dem Gedanken anwaltlicher Hilfe befassen, sollten Sie zunächst Ihren Vertragspartner, den Händler, in Verzug setzen. Ansonsten würden Sie selbst im Falle das Sie Recht haben die Kosten des eigenen Anwalts tragen. Erst danach sollten Sie über Weiterungen im Sinne des § 437 Absätze 2 und 3 BGB nachdenken.
SG
Norbert
ich bitte an dieser Stelle höflichst von der weiteren Verwendung eines Nicks wie "Mr. Pw" abzusehen, wenn man nicht P.W. heißt, da dies meine natürlichen Initialen sind.
Grüße, Peter W.
deinem Ansinnen kann ich ehrlich gesagt nicht folgen.
Ulrichs Nachname beginnt mit P. Womöglich wird er seit Jahren von Freunden »Mr. Pw« genannt und es ist sein Spitzname? Vielleicht ist das kleine w weiterer Bestandteil des Namens?
Eine Verwechselungsgefahr kann ich nicht erkennen, ebensowenig eine Verunglimpfung.
Schöne Grüße, Carsten
PS: mit meinem Vornamen unterliege ich hier momentan einer enormen Verwechselungsgefahr
wieder mal völlig verunsichert, der arme, analoge Heizer Markus
Es ist eigentlich ganz einfach: Da, wo deine Stärken liegen, da sollte auch der Schwerpunkt in Bezug auf das Modellbahnhobby sein.
Wenn "Technik" nicht so dein Ding ist, dann bist du gut beraten, dich auf eine einfache Technik zu beschränken, der du gewachsen bist. Denn wenn's klemmt, bist du dein eigener Servicetechniker und musst den Fehler selber beheben.
Wenn bei dir nur ein Zug aufs Mal fährt, brauchst du kein Digital. Dann reicht eine einfache Abschaltsteuerung. Die kann ganz einfach mit Stopweichen realisiert werden.
Wenn "Technik" für dich kein Buch mit sieben Siegeln ist und du weisst, auf welcher Seite man einen Lötkolben anfasst, dann spielt es keine Rolle. Dann kriegst du das so oder so hin.
Felix
"Mr X.X." ist die international verständiche Höflichkeitsfloskel,
für Zeitgenossen die ihr Ego durch Initialen ausdrücken.
Einen Decoder in eine Schnittstelle richtig eingeschhoben
bekommt man, mit etwas Erfahrung, schon hin.
Es handelt sich eben um eine Arnold Altkonstruktion,
und das Know How ist halt noch nicht bis in die fernöstlichen Manufakturen durchgedrungen.
Da fällt es den Dörfles Esbachern eben schwer, wenn nicht gerade ein Ersatzfahrzeug "zufällig" herumliegt (lagernd ist ), sofort einen Ersatz zu liefern.
Da mußte wohl auf die nächste "Reisdschunke" (Contianerfrachter) warten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dschunke
Klagen kann man bis man zum "Rumpelstilzchen" wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rumpelstilzchen
Empfehle entweder den Turmtriebwagen von MTx,
oder, für jemand wie mich, dessen monitäre Möglichkeiten beschränkt sind,
eine "Olle Möhre" (Gerbrauchtmodell) aus der EBucht.
Ich empfehle auch einem "externen vom Händler beauftragten Technigger" immer: MESSEN(!!)..
Carsten
Grüße, vom "echten" Mr. P.W.
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