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THEMA: Signale an BÜ
THEMA: Signale an BÜ
Nora - 12.06.13 10:53
Hallo allerseits
ich hab mal eine Frage an die Lokführer bzw ehemaligen
bei uns im Mannheimer Hafen befindet sich vor der Diffenebrücke zwei BÜ danach nochmals 3 Stück
da hier die Hauptgütertrasse zur Friesenheimer Insel durchfährt ist auch recht viel Zugverkehr
die Loks der DB sind was die Signalgabe human, kurzer Pfiff oder auch nicht der Lokführer steht dann mit seiner Fernsteuerung auf der Kreuzung und wenn alles frei ist fährt er weiter,- dagegen die privaten Lokführer, er steht mit seiner Fernsteuerung mitten auf der Straßenkreuzung,- Verkehr steht , nichts bewegt sich,- dann wie mit einem Schiffsnebelhorn wird ca 3-4 Sekunden gepfiffen,- beim Anfahren, wenn wir über die Straße fahren und wenn wir die Kreuzung verlassen,-bei jedem BÜ über den die Lok fährt,- wenn ein Fabriktor zu ist wird natürlich die Prozedre weiderholt,- hauptsache es steht im Signalbuch,- ich wohne jetzt seit 23 Jahren hier aber was so das letzte halbe Jahr angeht, echt schlimm geworden auch was die Zahl der Züge angeht
am Anfang waren es eventl. 6-7 Züge am Tag,- Nacht keine,- heute fahren 10-12 am Tag und Nacht mindestens nochmal 8-9 Züge
nun meine eigentliche Frage,- wie lange muß ein Achtungspfiff eigentlich sein und wie laut,-
ist das geregelt
seit neustem kommt eine dunkelblaue MAK 800 vorbei mit einer hellblauen Bogenlinie über ca 2/3 der Lok,- leider bin ich immer zu weit weg wenn die kommt, um eine Anschrift lesen zu können
wenn die Nachts mit ihren Zug fährt stehst du senkrecht im Bett und nimmst die Parade ab,
auch zählt die AVG (Müllzug) mit ihrer langen MAK Lok mit zu den lautesten,- am angenehmsten sind die alten 290er Serien der DB
also die Polizei fühlt sich da mal nicht zuständig,- die Wasserschutz auch nicht,- einmal sagte ein Polizist ich müsse mich mit dem Besitzer der Lok wenden,- so ein Quatsch,-
hat von euch jemand eine Ahnung wer für so was zuständig ist und wie man hier etwas Abhilfe schaffen kann
daß ich nicht gegen Loks und Züge habe ist ja ersichtlich,- oder
mfg
Nora
ich hab mal eine Frage an die Lokführer bzw ehemaligen
bei uns im Mannheimer Hafen befindet sich vor der Diffenebrücke zwei BÜ danach nochmals 3 Stück
da hier die Hauptgütertrasse zur Friesenheimer Insel durchfährt ist auch recht viel Zugverkehr
die Loks der DB sind was die Signalgabe human, kurzer Pfiff oder auch nicht der Lokführer steht dann mit seiner Fernsteuerung auf der Kreuzung und wenn alles frei ist fährt er weiter,- dagegen die privaten Lokführer, er steht mit seiner Fernsteuerung mitten auf der Straßenkreuzung,- Verkehr steht , nichts bewegt sich,- dann wie mit einem Schiffsnebelhorn wird ca 3-4 Sekunden gepfiffen,- beim Anfahren, wenn wir über die Straße fahren und wenn wir die Kreuzung verlassen,-bei jedem BÜ über den die Lok fährt,- wenn ein Fabriktor zu ist wird natürlich die Prozedre weiderholt,- hauptsache es steht im Signalbuch,- ich wohne jetzt seit 23 Jahren hier aber was so das letzte halbe Jahr angeht, echt schlimm geworden auch was die Zahl der Züge angeht
am Anfang waren es eventl. 6-7 Züge am Tag,- Nacht keine,- heute fahren 10-12 am Tag und Nacht mindestens nochmal 8-9 Züge
nun meine eigentliche Frage,- wie lange muß ein Achtungspfiff eigentlich sein und wie laut,-
ist das geregelt
seit neustem kommt eine dunkelblaue MAK 800 vorbei mit einer hellblauen Bogenlinie über ca 2/3 der Lok,- leider bin ich immer zu weit weg wenn die kommt, um eine Anschrift lesen zu können
wenn die Nachts mit ihren Zug fährt stehst du senkrecht im Bett und nimmst die Parade ab,
auch zählt die AVG (Müllzug) mit ihrer langen MAK Lok mit zu den lautesten,- am angenehmsten sind die alten 290er Serien der DB
also die Polizei fühlt sich da mal nicht zuständig,- die Wasserschutz auch nicht,- einmal sagte ein Polizist ich müsse mich mit dem Besitzer der Lok wenden,- so ein Quatsch,-
hat von euch jemand eine Ahnung wer für so was zuständig ist und wie man hier etwas Abhilfe schaffen kann
daß ich nicht gegen Loks und Züge habe ist ja ersichtlich,- oder
mfg
Nora
Hallo Nora,
ich nehme mal an, daß es in Mannem ach e' Hafenamt gibt? Die werden dann Eigner der Bahnanlagen sein. Erkundige dich mal dort.
Bei Google konnte ich an verschiedenen Bü keine Pfeiftafeln entdecken, allerdings waren diese für den Straßenverkehr ampelgeregelt.
Johannes
ich nehme mal an, daß es in Mannem ach e' Hafenamt gibt? Die werden dann Eigner der Bahnanlagen sein. Erkundige dich mal dort.
Bei Google konnte ich an verschiedenen Bü keine Pfeiftafeln entdecken, allerdings waren diese für den Straßenverkehr ampelgeregelt.
Johannes
Hallo Johannes
es gibt in der Tat keine Pfeiftafeln,- was das bedeutet weiß ich allerdings auch nicht,- Hafenamt ist aber schon mal gut
mfg
Nora
es gibt in der Tat keine Pfeiftafeln,- was das bedeutet weiß ich allerdings auch nicht,- Hafenamt ist aber schon mal gut
mfg
Nora
FireDragon - 12.06.13 17:06
Hallo,
eventuell noch das Ordnungsamt.
Zitat: " Zusätzlich sind die Ordnungsämter auch noch für eine Vielzahl von Spezialgesetzen und -verordnungen, die ebenfalls der Gefahrenabwehr dienen zuständig (z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz incl. seiner über 30 Verordnungen und weiteren Verwaltungsvorschriften, Kampfhundeverordnung, Versammlungsrecht, Brand- und Katastrophenschutzrecht etc)."
Quelle: http://www.amt-nordsee-treene.de/media/custom/54_1052_1.HTML
Solltest du, Nora, dich in deinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt fühlen, könnte gar eine fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) vorliegen. Somit ist die Polizei für die Verfolgung dieser Straftat zuständig.
Viele Grüße
PS.: Ergänzung: Jetzt kommt es drauf an, wie die Behörden das sehen:
Werden die Emissionen von dem Fahrzeug/Lok verursacht oder ist eher das menschliche Verhalten, also das Pfeife betätigen, das verursachende Problem?
Ich tippe mal eher auf das menschliche Verhalten -> Landesimmissionsschutzgesetz trifft zu.
Hier von Nordrhein-Westfalen, müsste man somit mal für dein Bundesland nachschauen.
"§ 14 Landesimmissionsschutzgesetz,
Behörden
(1) Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium), obere Immissionsschutzbehörde die Bezirksregierung, untere Immissionsschutzbehörde ist der Kreis und die kreisfreie Stadt.
(3) Der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen und des Landes-Immissionsschutzgesetzes wird von den zuständigen Behörden als Sonderordnungsbehörden (§ 12 Ordnungsbehördengesetz) überwacht."
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_n...1&sg=0#det256057
"§ 9
Schutz der Nachtruhe"
Im § 9 Landesimmissionsschutzgesetzt NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt (für dein Bundesland müsste man nachschauen). Im vorliegenden Fall trifft keine der Ausnahmen nach erstem Überblick zu -> die Lokführer haben sich auch daran zu halten.
Folgerung: Es muss in der Realität geprüft werden, ob Ausnahmegenehmigungen vorliegen oder eben nicht.
eventuell noch das Ordnungsamt.
Zitat: " Zusätzlich sind die Ordnungsämter auch noch für eine Vielzahl von Spezialgesetzen und -verordnungen, die ebenfalls der Gefahrenabwehr dienen zuständig (z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz incl. seiner über 30 Verordnungen und weiteren Verwaltungsvorschriften, Kampfhundeverordnung, Versammlungsrecht, Brand- und Katastrophenschutzrecht etc)."
Quelle: http://www.amt-nordsee-treene.de/media/custom/54_1052_1.HTML
Solltest du, Nora, dich in deinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt fühlen, könnte gar eine fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) vorliegen. Somit ist die Polizei für die Verfolgung dieser Straftat zuständig.
Viele Grüße
PS.: Ergänzung: Jetzt kommt es drauf an, wie die Behörden das sehen:
Werden die Emissionen von dem Fahrzeug/Lok verursacht oder ist eher das menschliche Verhalten, also das Pfeife betätigen, das verursachende Problem?
Ich tippe mal eher auf das menschliche Verhalten -> Landesimmissionsschutzgesetz trifft zu.
Hier von Nordrhein-Westfalen, müsste man somit mal für dein Bundesland nachschauen.
"§ 14 Landesimmissionsschutzgesetz,
Behörden
(1) Oberste Immissionsschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ministerium), obere Immissionsschutzbehörde die Bezirksregierung, untere Immissionsschutzbehörde ist der Kreis und die kreisfreie Stadt.
(3) Der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen und des Landes-Immissionsschutzgesetzes wird von den zuständigen Behörden als Sonderordnungsbehörden (§ 12 Ordnungsbehördengesetz) überwacht."
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_n...1&sg=0#det256057
"§ 9
Schutz der Nachtruhe"
Im § 9 Landesimmissionsschutzgesetzt NRW ist der Schutz der Nachtruhe geregelt (für dein Bundesland müsste man nachschauen). Im vorliegenden Fall trifft keine der Ausnahmen nach erstem Überblick zu -> die Lokführer haben sich auch daran zu halten.
Folgerung: Es muss in der Realität geprüft werden, ob Ausnahmegenehmigungen vorliegen oder eben nicht.
Beitrag editiert am 12. 06. 2013 17:24.
Hallo Nora,
wenn dort keine Pfeiftafel steht ist folgendes Vorgehen vorgehen vorgeschrieben:
- Vor dem BÜ anhalten
- auf die Straße treten, den Verkehr auf einer Seite des BÜs anhalten
- wenn der Verkehr zum halten gekommen ist, den Autos/Leuten zeigen stehen zu bleiben und dann umdrehen und den Verkehr der anderen Richtung sichern.
- Wenn der Verkehr in beiden Richtungen zum halten gekommen ist, ist das Signal Zp1 - Achtungssignal - zu geben (pfeifen). Gemäß Vorschrift ist das "ein mäßig langer Ton". Allerdings steht zumindest da nicht, was darunter zu vertsehen ist. Eventuell lernt ein Lokführer was mäßig lang ist. Ich meine so 1-2 Sekunden. Ein kurzes antippen der der Pfeife ist also eigentlich zu kurz
- nach dem Pfiff langsam auf die Straße fahren, wenn der Zug die Straße blockiert, kann der Sicherer wieder aufsteigen, danach ist der BÜ zügig zu räumen
Wenn man die Lok alleine fährt und man also nicht die Straße sichern kann:
- vor dem BÜ halten
- Zp1
- vorsichtig auf die Straße tasten
- wenn man auf der Straße ist zügig räumen
Bei Pfeiftafeln vor BÜs ist 3 Sekunden zu pfeifen. Somit kann es natürlich sein, dass bei der Sicherung des BÜs aus Gewohnhiet ähnlich lange gepfiffen wird, auch wenn das erforderliche Zp1 eigentlich etwas kürzer sein könnte. Aber wie gesagt, nur antippen der Pfeife reicht eigentlich nicht, sollte schon 1-2 Sekunden dauern.
Jetzt alles etwas klarer?
Gruß
Dirk
wenn dort keine Pfeiftafel steht ist folgendes Vorgehen vorgehen vorgeschrieben:
- Vor dem BÜ anhalten
- auf die Straße treten, den Verkehr auf einer Seite des BÜs anhalten
- wenn der Verkehr zum halten gekommen ist, den Autos/Leuten zeigen stehen zu bleiben und dann umdrehen und den Verkehr der anderen Richtung sichern.
- Wenn der Verkehr in beiden Richtungen zum halten gekommen ist, ist das Signal Zp1 - Achtungssignal - zu geben (pfeifen). Gemäß Vorschrift ist das "ein mäßig langer Ton". Allerdings steht zumindest da nicht, was darunter zu vertsehen ist. Eventuell lernt ein Lokführer was mäßig lang ist. Ich meine so 1-2 Sekunden. Ein kurzes antippen der der Pfeife ist also eigentlich zu kurz
- nach dem Pfiff langsam auf die Straße fahren, wenn der Zug die Straße blockiert, kann der Sicherer wieder aufsteigen, danach ist der BÜ zügig zu räumen
Wenn man die Lok alleine fährt und man also nicht die Straße sichern kann:
- vor dem BÜ halten
- Zp1
- vorsichtig auf die Straße tasten
- wenn man auf der Straße ist zügig räumen
Bei Pfeiftafeln vor BÜs ist 3 Sekunden zu pfeifen. Somit kann es natürlich sein, dass bei der Sicherung des BÜs aus Gewohnhiet ähnlich lange gepfiffen wird, auch wenn das erforderliche Zp1 eigentlich etwas kürzer sein könnte. Aber wie gesagt, nur antippen der Pfeife reicht eigentlich nicht, sollte schon 1-2 Sekunden dauern.
Jetzt alles etwas klarer?
Gruß
Dirk
Hallo
jo soweit alles klar, morgen Termin beim Hafenamt,- wollen das mal vortragen
also wir geben Warnsignal wenn wir zu fuß auf den Bahnubergang laufen und der Zug vorm BÜ steht,-
wir sichern BÜ geben sehr langes Signal,-
geben sehr langes Signal wenn wir losfahren und wenn wir auf dem BÜ sind,- nochmal,- wohl etwas zu viel Signal oder genau 4x
mfg
Nora
jo soweit alles klar, morgen Termin beim Hafenamt,- wollen das mal vortragen
also wir geben Warnsignal wenn wir zu fuß auf den Bahnubergang laufen und der Zug vorm BÜ steht,-
wir sichern BÜ geben sehr langes Signal,-
geben sehr langes Signal wenn wir losfahren und wenn wir auf dem BÜ sind,- nochmal,- wohl etwas zu viel Signal oder genau 4x
mfg
Nora
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