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THEMA: Sammlungsverkleinerung

THEMA: Sammlungsverkleinerung
Startbeitrag
103 - 31.07.13 10:14
Moin - Moin!
Seid gegrüßt liebe Freunde und Mitstreiter der N-Spur.
Nunmehr seit 35 Jahren bin ich Anhänger der N-Spur - teilweise als Spielbahner, kurzzeitig (eher unfruchtbar) als "Modellbahnanlagenbauer" - und in den letzten Jahren leider nur noch als Sammler.
Ich denke darüber nach, den größten Teil meiner Sammlung zu veräussern. Nicht weil mir das Genre an sich nicht mehr liegt - ich bin nach wie vor leidenschaftlicher Eisenbahnfreund - sondern weil ich mir einige ausgesuchte Exponate in Spur 1 zulegen möchte.
(Das ein oder andere kleine N-Stillleben wird sicher auch nach wie vor hier und da anzutreffen sein...)
Jetzt hätte ich gerne mal n Tipp so im allgemeinen - macht es Sinn eine Sammlung im ganzen, oder eher Stückweise zu verkaufen?!
Es handelt sich bei den Lokomotiven / Zugpackungen durchweg um Ladenneues / unbespieltes Material - ca 50 Loks (FL, ARN, TRX - alle Digital)
Diverse Zugpackungen und einzelne Wagen Größtenteil neu / OVP . Große Mengen Gleismaterial, Weichen (teilweise neu / teilweise gebraucht in bestem Zustand) diverse Besetztmelder und Schaltdecoder (Rautenhaus) , etc.
Da alles einzeln in die Bucht stellen / versenden wäre der Irrsinn schlecht hin.
Also - was meint ihr?!

Du wirst auch keine anderen "Tipps" bekommen als der Kollege hier in diesem aktuellen Thread:
http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=718925



Ein gutes Händchen beim Verkauf wünscht dir
Andreas
Verzeihung,
manchmal habe ich den Eindruck, dass der eine oder andere gerne etwas verkaufen möchte, nur es soll bloß keine Mühe machen. Verkaufserlöse fallen aber nicht wie Manna vom Himmel und wenn man etwas Arbeit reinsteckt geht das auch ohne Risiko über Ebay.
1) Ich habe häufig einzelne Lose gebildet (gerade bei Gleismaterial) in dem ich eher uninteressante Teile mit interessanten Teile zusammen gepackt habe.
2) Man sollte seine Preisuntergrenze kennen, entweder dann als Sofortkauf (mit dem Risiko der Gebühren bei Nichtabschluss), oder aber "intervenieren" (muss ich wohl nicht erläutern?).
3) Saubere Beschreibung (gehört eigentlich an erste Stelle), dies ist die schwierigste Arbeit und kostet schon Zeit ist aber unumgänglich.
Die sonstigen Fallen bei Ebay dürften bekannt sein, hierzu hat hier auch schon viele gute Hinweise gegeben.
Gruss
DN
Ich sehe das wie #2,

wenn es um maximalen Verkaufserlös geht, führt nichts an kleinen, für Käufer sinnvoll zusammengestellten und gut in Wort und Bild dokumentierten Losen oder Einzelangeboten vorbei.

Wenn die eigene Bequemlichkeit im Vordergrund steht, fasst man halt größere Lose zusammen - mit dem Risiko, dass der Erlös weit hinter den Erwartungen bleibt bzw. bei einer hohen Startpreishürde keiner bietet.

Die Entscheidung, was einem selbst wichtiger ist, kann einem niemand abnehmen.

Schöne Grüße
Andreas

Hallo Kai-Uwe,


schade, daß Du Dich von N großteils verabschieden willst. Aber als Modellbahner bleibst Du uns ja erhalten.

Ich habe zwar selbst keine Erfahrung mit Verkauf von Gebrauchtem, aber im Grundprinzip gibt es zwei Möglichkeiten:

Ein Aufkäufer (kann auch ein MoBa-Händler sein). Da hast Du am wenigsten Arbeit und alles auf einmal los. Allerdings ist der Kurs, den solche Aufkäufer zahlen halt auch mager: ca. 20 € für eine Lok und ca. 2 € für einen Waggon.

Zweite Möglichkeit eben Einzelverkauf. Ob da die Bucht so das "Premiumprodukt" ist.. ich wär mir nicht so sicher, denn da gibt es eben viele Angebote, was die Gebote drückt und evtl. auch mal Probleme mit Käufern. Alternativ halt hier der Kleinanzeigenteil oder ähnliches. Der Erlös wird so für Dich größer sein, allerdings auch Dein Aufwand. Das hat DN in Nr. 2 schon durchaus richtig beschrieben. Sein Vorschlag mit den Losen/Konvoluten hat was.

Modellbahnbörsen wären die "altmodische" Variante. Nur mußt Du da halt aufpassen, daß Du nicht mit mehr heimkommst als Du vorher verkaufen wolltest.


Viele Grüße
Christian Strecker
Hallo,

hier meine persönliche Erfahrung:

Ich habe vor drei Jahren für meine Schwester die Märklin-Anlage meines verstorbenen Schwagers über ebay verkauft. Meine Schwester hatte zuvor einen sogenannten Aufkäufer befragt, der sich die Anlage (3 NOCH-Platten mit M-Gleisen bestückt) nebst Fahrzeugpark anschaute und meinte, er könne 500 EUR bieten. Ich fand das unverschämt und demontierte daraufhin die Anlage und verkaufte Gleise, Weichen, Häuschen und sonstiges Zubehör bis hin zu Litzen und Bananensteckern häppchenweise, sowie Loks und Wagen allesamt einzeln.

Das war natürlich mitsamt Versand etwas aufwändig, aber dafür konnte ich am Ende meiner Schwester die Erlöse von rund 4.500 EUR überweisen.

Ein kleiner Hinweis: Ich habe das unentgeltliche ebay-tool "Turbolister" benutzt. Damit kann man offline ein Angebotsformat erstellen, das dann für jedes einzelne Angebot nur noch kopiert und textlich angepasst zu werden braucht. Wenn alles passt, lädt man die Angebote hoch.

Gruß
K.U.Müller

Oder noch ein Beispiel. In dem anderen von mir genannten Thread wurde dieser Link zu einem ebay-Angebot eingestellt:

http://www.ebay.de/itm/Fleischmann-Piccolo-N-ri...59ee#ht_26512wt_1399

Wenn man sich das durchscrollt, stellt man fest, dass dieser Anbieter beim Fotografieren eigentlich recht sinnvolle Lose gebildet hat. Würde er für jedes dieser Bilder ein separates Angebot einstellen (gut, die Häuschen gingen vielleicht auch komplett), hätte er vermutlich die Chance, etwas zu verkaufen. Aber so als Bauchladen? Da muss man als Verkäufer schon mehr Glück als Verstand haben...

Und wenn schon einzeln fotografiert - wäre es wirklich so viel Mehraufwand sagen wir mal zehn Verkäufe statt einem abzuwickeln?

Die Antwort kennst nur du, meint
Andreas
Am wichtigsten ist:

- Recherche betreiben, sprich auf eBay die Funktion "beendete Angebote" (Haken machen) in der Erweiterten Suche benutzen um zu sehen, für wie viel ein Gegenstand verkauft wurde. Also sucht man nach allem was man hat erst einmal und ermittelt so den Marktpreis
- Aussagekräftige Fotos machen
- keinen unversicherten Versand anbieten, damit man die Sendung verfolgen kann
- Aktionswochenenden von eBay verwenden, wo 100 Auktionen keine Angebotsgebühr kosten und man somit den Startpreis auf etwas setzen kann, was einem als Verkaufspreis gefällt

Und dann ein paar Jahre lang verkaufen.

Denn: wenn man alles auf einmal verkauft klopft dann gerne auch das Finanzamt an und hätte gerne was ab da man gewerblich tätig wird wenn man zu viel auf einmal verkauft.
Jo....
Danke für die Antworten / Hinweise / Tipps ...
Das meiste hat mich in meinen Vermutungen soweit auch bestätigt. Ich fürchte das wird dann wohl tatsächlich auf einen Einzelverkauf hinauslaufen.
Nun denn - vielleicht stelle ich ja mal eine Stückliste hier in die Kleinanzeigen - am besten nach dem Sommerloch.

Es grüßt aus dem Norden

Kai-Uwe Richter
Ganz einfache Antwort.
Selbst verkaufen bringt mehr Erlös und ist viel Arbeit,
Komplett verkaufen bringt weniger Erlös und macht kaum Arbeit.
Außerdem bleibt  beim Einzelverkauf ein "Bodensatz" der fast unverkäuflich ist.
Da ich nun bereits 3 Nachlässe aufgelöst habe, weiß ich, welcher immense Aufwand dahinter steht.
Logisch, das gewerbliche Aufkäufer für ihre Arbeit auch einen Verdienst einkalkulieren.

@Sebastian : mach dich doch einfach mal schlau, eh du hier so einen Unsinn absonderst.

Jürgen H.
@ 103

Hallo!

Wie ich sehe bist eh in FB gehe doch mal in die Gruppe der Modelleisbahnbörse Nord dort kostet es nichts nur freundlich schreiben und ein Paar Fotos dazu mit Preis.

Geht sehr gut !


Andy aus Tirol
Wer einen guten Haendler hat, kann auch dort seine Ware anbieten, wird dann nur wahrscheinlich eben dort das eingenommene Geld wieder umsetzen muessen. Da aber sowieso Spur-1-Material als Ersatz erworben werden soll, waere das ja kein Problem.
@Jürgen H.: Du musst es ja wissen.
Ja, tue ich. Du nicht.

Hallo,

das privaten Vielverkäufern Probleme drohen geistert ja ab und an durch die Medien.
Aber ich denke eher von den Abmahnanwälten.
Was sollte das Finanzamt auch von mir wollen? Sind Gebrauchtwaren nicht sowieso Umsatzsteuerfrei? Und den Umsatz an sich kann man ja nun nicht versteuern. Wenn man ein Gewerbe unterstellt, müssen ja auch die Kosten abgezogen werden. Heißt den Betrag, den man mal für die Sachen bezahlt hat. Das wird dann ,meistens sicher, zum Verlust. Das wär doch cool, wenn der dann bei der Steuererklärung die Steuerlast mindert.

Lg
Nico
http://www.ebay.de/gds/Abmahnungen-vermeiden-Ge...0000007458539/g.html

Wer Fragen zum Thema hat: PM an Jürgen H. Der ist <strike>jetzt</strike> informiert.
Sach ma, Sebastian, wie alt bist du eigentlich? Über 12 ?
Du hast doch eben erst dem Kai-Uwe empfohlen, viele einzelne Verkäufe zu machen und kommst jetzt mit einer Empfehlung zur Gewerbeanmeldung ?

"Ob überhaupt ein Gewerbe im einkommensteuerlichen Sinne vorliegt, wird danach entschieden, ob eine Betätigung gegeben ist, die selbständig und nachhaltig ist, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und ob eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt."
http://www.buchhalterprofi.de/blog/steuerpflich...rkaufen-im-internet/

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/estg-...erungsgeschaefte.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Jürgen H.

Ich zitiere mal die Webseite, die ich verlinkt habe:

"Wer also eine höhere Verkaufsrate hat als 10-20 Teile pro Monat, oder wer regelmäßig denselben Artikel verkauft, der sollte sich eine gewerbliche Anmeldung ernsthaft überlegen."

Manche Leser schließen daraus, dass sie ggf. nur 9 Auktionen pro Monat einstellen sollten und, nun jetzt zitiere ich mich selbst: " dann ein paar Jahre lang verkaufen", um der ganzen Thematik mit Gewerbe, Umsatzsteuer-Schätzungen vom Finanzamt und Abmahnungen aus dem Weg zu gehen.

Andere Leser interpretieren das so dass man ein Gewerbe anmelden sollte und werden persönlich.

Was ist los, Jürgen? Heute irgendwie schlecht drauf? So warm ist es doch gar nicht. Man könnte meinen Du wärst mit dem falschen Fuß aufgestanden
Na ja, oder Du, Sebastian, liest mal die Seite die ich verlinkt habe.
Aber die passt halt nicht in Dein Weltbild...
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich zitiere mal die Webseite, die ich verlinkt habe:


Eben darum fragte ich nach deinem Alter .
Kleine Kinder glauben gern alles was sie im Internet lesen.
Schau doch einfach mal, wer deine Weisheiten verfasst hat und wann.
Merkste es selbst ?

Jürgen H.
Der mutmaßlich klügste Satz in dem in #15 verlinkten Artikel ist:

"Ich bin kein Jurist - deshalb kann ich auch keinerlei Gewährleistung für den oben geschriebenen Erfahrungsbericht übernehmen."

Die grundsätzlichen Fragen, die man sich als Verkäufer stellen muss, sind in
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
(verlinkt in #17) gut zusammengefasst. Wenn man mal davon ausgeht, dass der Threadersteller seine Ausgangssituation treffend beschrieben hat, ist das Thema "gewerblich" für ihn kein Thema.

Einen entspannten Abend wünscht
Andreas
@Marco: dir fällt schon auf dass Du verlinkt hat dass man wenn man abgemahnt wird vor Gericht Recht bekommen kann.

Das schützt Dich nicht vor der Abmahnung.

Mal ganz davon ab dass das da nicht einmal ein Urteil ist sondern eine Entscheidung über Prozesskostenhilfe. Als Argument also vollkommen wertlos.
@Jürgen: ich schmunzel gerade über die Tatsache dass Du mich fragst ob ich 12 bin weil ich meiner Quelle glaube. Und dann verlinkst Du mir zahlreiche andere Quellen.

Fällt Dir was auf?
Sebastian,

ich glaube, den meisten hier fällt auf, dass Jürgen u.a. auf eine Seite des offiziellen ebay Rechtsratgebers verlinkt hat.

Während du auf die Ratgeberseite eines ebay-Mitglieds verlinkt hast, unter dessen sonstigen Ratgeber-Spezialgebieten sich solche Brüller-Themen wie

"Top Nachfüllflüssigkeit für BRAUN Rasierer"
"Ultrasonex PHASER - Ein Wunder in der Zahnpflege!"
und
"Beliebtheitsgrad der eigenen, gleichen Artikel steigern"

finden. (Hab ich mir nicht ausgedacht, dazu würde mir die Phantasie fehlen.)

Mag halt jeder selbst überlegen, wessen Aussagen er als Richtschnur nimmt...

Schönen Abend
Andreas
Hi Andreas,

klar verlinkt Jürgen auf die Webseiten die eBay geschrieben hat.

Schützt Dich das davor dass ein Finanzbeamter Deine "mich" Seite aufruft und bei 688 Angeboten dann mal Deine Steuernummer raussucht und Dich anhand der Auktionen mal eben veranlagt?

Und schützt es Dich davor dass ein Händler dich über seinen Anwalt abmahnen lässt?

Anders ausgedrückt: man kann sich NATÜRLICH wie ein Händler verhalten und alles in einem Rutsch verkaufen. Und wenn man alle Bedingungen erfüllt muss das nicht dazu führen dass man Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zahlen muss.

Viele schöne Konjunktive.
Sebastian,

dann lass uns doch konkret werden, damit klar wird, worum es inhaltlich geht.

Du zitierst den Satz:
"Wer also eine höhere Verkaufsrate hat als 10-20 Teile pro Monat, oder wer regelmäßig denselben Artikel verkauft, der sollte sich eine gewerbliche Anmeldung ernsthaft überlegen."

Natürlich kann das zum Problem werden, wenn man zehnmal pro Monat einen nagelneuen "Ultrasonex PHASER originalverpackt" oder 30mal im Monat "Die Top-Nachfüllflüssigkeit für BRAUN Rasierer" nagelneu und originalverpackt verkauft und dabei auch immer schön drauf achtet, "den Beliebtheitsgrad der eigenen, gleichen Artikel zu steigern".

Will sagen: Es wundert mich gar nicht, wenn sich der Ratgeberschreiber (nicht mit diesem, sondern offenbar dem Account der besten Freundin, siehe sein Tipp 9) im Grenzbereich zum Gewerblichen befindet oder diesen überschritten hat. Und es ist auch völlig o.k. und löblich, wenn er das erkennt und als Tipp weitergibt.

Aber das kann man doch nicht mit der Sammlungsauflösung vergleichen, um die es hier geht. (Immer vorausgesetzt, ich habe den Threadersteller in seinem Anliegen richtig verstanden.)

Würde der Threadersteller z.B. zehnmal im Monat eine Arnold V80 nagelneu, nur auf dem Testkreis probegelaufen und originalverpackt verkaufen, könnte ich mir schon vorstellen, dass irgendein Mitbewerber oder Profi-Abmahner auf entsprechende Gedanken kommt.

Aber wenn der Threadersteller im gleichen Zeitraum einmalig je ein Vitrinenmodell der V36, V60, V65, V80, V100, V160, V200 sowie eine Köf I, II und III verkauft, hat er ebenfalls zehn Loks verkauft - und doch ist es plausibel, dass es sich hier um eine private Sammlungsauflösung handelt.

Schöne Grüße
Andreas

Tante Edit hat ein paar Tippfehler korrigiert.

Klar ist das plausibel.

Wenn er dann abgemahnt wird kann er sich dann ja einen Anwalt nehmen und der formuliert dann für 120 Euro die Stunde einen Schrieb an die Gegenseite warum man die Abmahngebühren nicht bezahlt und die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt.

Und dann kann er wie Marco vorgeschlagen hat Prozesskostenhilfe beantragen die dann höchstw. mit guten Gründen bewilligt wird wie der von Marco verlinkte Artikel ja aussagt.

Vor Gericht stehen dann die Chancen gut, dass er Recht bekommt.

Ähnliches gilt für das Finanzamt. Die Chancen stehen gut dass man z.B. mit Hilfe eines Steuerberaters für 80 Euro die Stunde gute Argumente findet, dass die Schätzung unbegründet ist.

All das bestreite ich ja nicht

Ich beschränke mich einfach auf 10  bis 30 unterschiedliche Artikel pro Angebotswochenende selbst wenn eBay mir 100 Auktionen ohne Angebotsgebühr anbietet und habe so meinen angesammelten Hausrat über mehrere Jahre verkauft. Jetzt ist der Keller fast leer und ich kann die Regale für meine nächste Anlage verwenden.

Mehr hab ich ja auch nicht geschrieben. Und dann hat Jürgen am Rad gedreht
Also einigen wir uns auf: man sollte umsichtig agieren und nichts übers Knie brechen.

Das ist auf jeden Fall kein schlechter Rat.

Schönen Abend
Andreas
Hi Andreas,

genau

Einfach beim Überqueren der Straße links und rechts gucken, mehr hab ich ja gar nicht vermitteln wollen

Gruß

Sebastian
Hallo Nico, ('#14)

ein teilweise richtiger Ansatz, nicht zutreffend ist allerdings, dass auf Gebrauchtwaren keine Steuer anfällt (denk mal an die Gebrauchtautos beim Händler).

Aber auch ein nicht Gewerbetreibender kann steuerpflichtig bei Verkäufen oder sonstiger Aktivität (zum Beispiel wenn man mal etwas vermietet) werden. Dies gibt man dann in der Anlage SO (hoffe die heist auch jetzt noch so) an. Bei verkäufen aber nur, wenn man es in gewinnerzielungsabsicht kauft und verkauft. Jürgen hat es bereits vollständiger beschrieben. Die eigenen Eisenbahnanlage nach Hobbyaufgabe zu verkaufen, ist nicht steuerpflichtig. Zur Not muss man dann allerdings ggü. dem FA glaubhaft machen, dass es die eigene Anlage ist.  

SG

Norbert
Zitat - Antwort-Nr.: 25 | Name:

Schützt Dich das davor dass ein Finanzbeamter Deine "mich" Seite aufruft und bei 688 Angeboten dann mal Deine Steuernummer raussucht und Dich anhand der Auktionen mal eben veranlagt?



Ich habe selten so einen Quatsch gelesen. Du wirst nicht  "mal eben" veranlagt. Das FA wird Dich bei gegebenem Verdacht zunächst einmal anschreiben und nähere Auskünfte verlangen. Das passiert aber sicher nicht, wenn Du mal zeitweilig eine höhere "Schlagzahl" hattest. Mit anderen Worten: Wer seinen beweglichen Privatbesitz veräußert, darf das steuerfrei, selbst wenn es sich um größere Volumina handelt. Wer hingegen laufend seinen scheinbaren Privatbesitz veräußert, wird wohl irgendwann Post bekommen.

Gruß
K.U.Müller


Hallo zusammen,

selbst wenn das Finanzamt vorstellig wird - wenn man seine gesammelten Einkaufsquittungen vorlegt und die Erlöse auf ebay gegenrechnet, kommt da vermutlich ganz schnell ein ganz dicker Verlust bei raus;)

/Martin
Hallo Norbert,

ich habe die Umsatzsteuerfreiheit bei Gebrauchtwaren vermutet (deswegen auch als Frage formuliert), weil auf dem Kassenzettel meines Mobahändlers bei Gebrauchtware immer "ohne Mwst." hinter jeder Position steht. Bei Neuware wird der Wert aufgelistet.
Was hat das dann zu bedeuten?
(Bei Gebrauchtwagen habe ich nicht so die Erfahrung, weil ich seit 14 Jahren das gleiche Auto habe und es immer noch fährt wie am ersten Tag

Lg
Nico
Nun ja Herr Müller wenn Sie Quatsch lesen wollen gucken Sie nochmal in den Thread von msfrog zu Peco Kauf in GB da sind so ein paar Beiträge von Ihnen die in die Kategorie fallen.

Bezeichnenderweise Weise stellen Sie sich auch hier wieder nur irgendwas vor. Expertise höchstwahrscheinlich wieder gleich Null, reines Vermuten.

Aber hey jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, ich will Ihnen ja Ihr Rumraten was passieren könnte nicht ansprechen. Es kann NATÜRLICH sein dass der Beamte erst eine Erklärung anfordert und dann nichts passiert.

Ich bin eben auch 70 in der Innenstadt gefahren ohne Folgen.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Es kann NATÜRLICH sein dass der Beamte erst eine Erklärung anfordert und dann nichts passiert.



Wer vom Steuerrecht keine Ahnung hat, sollte besser still sein und keine Vermutungen äußern.

Gruß
Dieter
Danke Dieter!

Das wäre klasse denn dann würde mir nicht dauernd widersprochen.
Hi,

hier reden viele Blinde über Farben. Nicht jeder der privat etwas in Ebay verkauft, wird gleich abgemahnt.

Man kann die Abmahung mit Widerlegung der Abmahnungsgründe ohne Rechtsanwalt zurückweisen. Die Abmahnung sollte man auch prüfen. Wer mahnte ab und im wessen Auftrag? Wenn der Auftraggeber wettbewerbsfremd ist, ist das schon ein Grund für die Nichtigkeit der Abmahnung. Dann am besten gleich Anzeige wegen Betrug erstatten. Sollte der Auftraggeber nicht wettbewerbsfremd sein, kann man sich einfach mal telefonisch mit ihm in Verbindung setzen, ob er wirklich die Abmahnung veranlasst hat. Falls nein, Anzeige wg. Betrug.

Und was ist das Risiko? Eine Abmahnung wg. gewerbliche Handels? Das kann man widerlegen. Und Kai-Uwe wird nicht gerade 5000 Teile zu verkaufen haben.

Lasst mal die Kirche im Dorf. Jeder kann sich wehren, auch ohne Anwalt.


Gruß

Dieter
Zitat - Antwort-Nr.: 34 | Name:

Bezeichnenderweise Weise stellen Sie sich auch hier wieder nur irgendwas vor. Expertise höchstwahrscheinlich wieder gleich Null, reines Vermuten.



So allmählich verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass Du beim Verstehen deutscher Texte Probleme hast. Ich hatte weder geschrieben, mir etwas vorstellen zu können noch Vermutungen ausgesprochen. Aber wenn Du liest, was nicht dort steht, sei Dir das unbenommen. Immerhin hältst Du mit dieser Art fast jeden zweiten thread auf Trab.

Gruß
K.U.Müller
Sebastian,

Du warst gemeint, denn mit einem realen Finanzamt kannst Du bei Deinen Äußerungen bisher kaum bis gar nicht in Berührung gekommen sein.

K.U.Müller hat das in #31 schon ganz treffend bemerkt.


Gruß
Dieter

Edit:
Du würdest weniger Widerspruch erhalten, wenn Du zur Abwechslung mal qualifiziert antworten würdest (oder gar nichts schreiben), aber das ist meine Meinung.

Ach erst soll ich die Klappe halten und jetzt soll ich mich sachlich äußern.

Echt spannend.

Vorschlag: folge Nächstens Deinem eigenen Rat. Dann bleibt nur die sachliche Äußerung.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ach erst soll ich die Klappe halten und jetzt soll ich mich sachlich äußern.



Sebastian, Du bis ein Weltmeister darin, die Äußerungen der anderen solange zu verdrehen, bis nichts mehr übrig bleibt. Nach dem Motto: Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Im Übrigen mangelt es Dir an den Grundlagen der Logik. Dieter riet Dir, Dich mal qualifiziert zu äußern ODER gar nichts zu schreiben. Daraus machst Du fluchs ein UND, was naturgemäß nicht funktionieren kann.

Gruß
K.U.Müller
Ach Herr Müller... wollen Sie nicht nochmal darauf hinweisen dass ich nur Quatsch rede? Das ist doch so der erste Impuls. Sebastian sagt was - und als Erstes sagen wir mal wie wenig Ahnung er hat, ohne das irgendwie zu belegen außer mit einer persönlichen Meinung.

Ich Male Ihnen jetzt mal ein Bild. Im Prinzip erzähle ich nur das nach, was halt so als mahnendes Beispiel durch's Internet läuft.

_Kleines Laienspiel_

Finanzbeamter: Hallo Herr eBay-Händler. Ich sehe Sie haben in der letzten Zeit viele Verkäufe getätigt. Dazu hätte ich einige Fragen: wann wurden die Produkte gekauft, warum verkaufen Sie und wie hoch sind die Gesamterlöse im Zeitraum xx.yy.20zz bis aa.bb.20zz
eBay-Verkäufer: Hallo Herr Finanzbeamter. Ich löse meine Sammlung auf. Umsätze habe ich im genannten Zeitraum in Höhe von (summe) gemacht. Gekauft wurde die Ware

Variante 1: innerhalb der letzten 10 Jahre
Variante 1a: und ich habe Belege
Variante 1b: und ich habe dafür keine Belege

Variante 2: vor mehr als 10 Jahren
Variante 2a: und ich habe Belege
Variante 2b: und ich habe dafür keine Belege

Sodele. Und jetzt, so rein aus Ihrem Expertenwissen heraus, schlüsseln Sie mal auf in welchen Fällen der Händler

a) Umsatzsteuer
b) Einkommenssteuer
c) beides

Zahlen muss auf die Verkäufe.

Da ich ja keine Ahnung habe kann ich mich dazu ja nicht äußern, ich bin ja offensichtlich ein Nixblicker und weiß nicht, wovon ich rede. Ich meine klar ich habe eine MEINUNG dazu aber ich bin ja "erwiesenermaßen" durch mehrfache Wortmeldung kein Experte.

Also auf auf, Expertenmeinung her. Kann ja nur weiter helfen. Dann müssen wir uns auch nicht an meiner Person abarbeiten und wie doof ich bin und können uns viel besser auf das eigentliche Thema konzentrieren.

Ich mein wenn Sie nicht gerade damit beschäftigt sind sich die Konfiguration Ihres Audi Q7 auszusuchen... (kleiner Scherz am Rande)

Hallo Sebastian,

ich muss auch die unangenehme Bielefelder Hitze ertragen.

Komm mal wieder runter, ist gut jetzt.

Grüße,
Uwe
...köstlich, einfach nur köstlich...
Hallo,

da dieser Thread so langsam aus dem Ruder läuft, hier mal ein Zitat von Dieter Nuhr:

......., einfach mal Fresse halten.

In diesem Sinne
Gebhard
...bitte nuHr das nicht...
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

da dieser Thread so langsam aus dem Ruder läuft, hier mal ein Zitat von Dieter Nuhr:

......., einfach mal Fresse halten.

In diesem Sinne
Gebhard



mittlerweile wird hier aus fast jeder Mücke ein Elefant gemacht. Ist es die Sommerhitze ?

Bernd
Hallöchen !
Beim Dieter muss man in der Regel Eintritt bezahlen - hier kriegt man alles umsonst
Und, wenn man es (oder sich) nicht zu ernst nimmt: Spaßfaktor garantiert ! Gelegentlich sogar mit Fortsetzung und beständig aktualisiertem Programm. Ich find´s cool und lese´s immer wieder gerne.
Schönen Gruß und viel Spaß noch
ANdreas
Dem es jetzt auch zu warm wird.
Mahlzeit,

aufgeschreckt durch die Sebastians dieser Welt, habe ich vor einigen Jahren mal beim Finanzamt Freising einen Termin vereinbart.

Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einige Hundert Auktionen bei eBay hinter mir, da ich meine damalige Wiking-H0-Sammlung über eBay verkauft habe.

Die Aussage dort war ziemlich glasklar. Der Verkauf einer privaten Sammlung macht keinen zu einem Gewerbetreibenden. Es spielt auch keine Rolle, ob man da im Monat 30 oder Hundert Auktionen einstellt. Der Erlös spielt auch keine Rolle. Der Finanzbeamte sagte damals zu mir, dass es ja auch Leute gebe, die eine Rolex-Sammlung haben.

Entscheidend ist nur, ob Ware mit einer Gewinnerzielungsabsicht eingekauft und dann weiterverkauft wird.

Das Finanzamt wird erst hellhörig, wenn in größerem Umfang Neuware angeboten wird oder der Verkauf von gleichartiger Gebrauchtware in großem Umfang  kein Ende nimmt.

Beste Grüsse
Christian
Hey Christian,

dein Finanzbeamter hat doch keine Ahnung...
Der sollte mal zur Schulung zum Sebastian

Grüsse,
Marco (sorry, der musste sein... Hihi)
Und jetzt nur noch 49 Beiträge....
@Christian und Marco

wie wahr, wie wahr

möglicherweise hat der der Finanzbeamte nur noch nicht gegoogelt.....

Gruß

Bernd
Sorry,

dies hier

http://lustich.de/bilder/kinder/einfach-mal-die-kresse-halten/

kommt jetzt wohl ganz gut......     . Ist sicher auch noch nicht zwölf.

Gruß
Hans-Jürgen.
Hallo,

bin erst jetzt über diesen Thread gestolpert und habe ihn mit höchstem Vergnügen gelesen. Vor allem das eigentliche Ergebnis freut mich. Hat lange gedauert und nun ist die Welt wieder in Ordnung.

Gruß
Rainer


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