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THEMA: Permanente Hintergrundmusik in Youtube-Videos

THEMA: Permanente Hintergrundmusik in Youtube-Videos
Startbeitrag
wgk.derdicke - 29.09.13 15:43
Hallo,

Beim Gucken der Videos hier ( http://www.1zu160.net/scripte/forum/forum_show.php?id=729026&start=1#aw5 ) fiel's mir wieder unangenehm auf:

Warum müssen (private) Videos auf Youtube nahezu eigentlich immer von Anfang bis Ende mit aus meiner Sicht vollkommen banane Musik unterlegt werden?

Mir mutet das weitestgehend sinn- und talentfrei an. Ich krieg regelmäßig akuten Ohrenkrebs, wenn ich beim Gucken eines eigentlich sehr ansprechendes Videos so total vollgedröhnt werde.

Grüße
Werner K.

Lautsprecher aus machen kann doch nicht so schwer sein?
Hi Werner,

oftmals hast Du Hintergrundgeräusche, die Du nicht drin haben willst. Ich musste mir jetzt wo ich angefangen habe, Eisenbahnen auf Video zu bannen, auch angewöhnen, nicht laut "ui toll" oder "wow" zu sagen. Dazu kommen dann Geräusche von Wind und Wetter und zu Hause auf der Modellbahn geknirsche vom Holz, der Kamera oder noch schlimmer vielleicht ist die Kamera so alt dass man sogar das Drehen des Bandes hört im Gerät oder man hat die Hand zu nah am Mikro gehalten und es raschelt dauernd.

Anstatt die Aufnahme wegzuschmeißen legt man dann halt ein Musikstück drunter.

Gruß

Sebastian
Hallo,

vor allem bei 1:1 Aufnahmen sind die Mitphotographen Ursache Nummer 1 störender Nebengeräusche. Während es ja schon zwischen Photographen mitunter sehr unfreundlich und ignorant zugeht, ist das Verhältnis zwischen Photographen und Filmern fast schon als kriegsähnlich zu bezeichnen, bis hin zu Handgreiflichkeiten, weil es einige Knipser nicht aushielten, nach der Vorbeifahrt noch ein paar Sekunden ruhig zu sein, damit auch die Lokgeräusche hinter der Photostelle auf Band gebannt werden konnten. Da muss man dann irgendwas drunter legen.

Für die Modellbahn gilt bisweilen ähnliches. Wobei viele Musikstücke auch gut unterlegt, z.B. dieses: http://www.youtube.com/watch?v=5XCAC2_LpQw oder http://www.youtube.com/watch?v=edPnp-W3BOU. Da trägt die Musik durchaus zur Stimmung bei.

Und manchmal trägt eben auch die banalste Mucke dazu bei, Erinnerungen zu wecken. Ein Modellbahnvideo einer gut gebauten Anlage mit der typischen Eisenbahnvideodudeleimucke unterlegt wirkt auf mich gleich viel vorbildnaher

Grüße,
RF
@RF - du steht an der falschen Stelle und nicht Abseits des Mainstreams...........

@allgemein - die gagadudelei nervt mich auch!

Gruß, Michael
Hallo Werner,

Du sprichst mir aus der Seele.

Musik wirklich nur als Hintergrundberieselung und auch passend zu den Aufnahmen... aber mir wäre lieber, man würde auch die orig. Geräusche hören ...

However... meistens hilft es den Lautsprecher "auszuknipsen"

LG

Alfred
Schade, dass es dir nicht gefällt.
Habe ich mir doch besondere Mühe gegeben, eine jeweils zum Thema des Clips passende Musik zu finden. Wobei ich insbesondere strikt vermeide, das typische volkstümliche Gedudel der üblichen Eisenbahnvideos zu verwenden.

Persönlich finde ich dass die Clips durch das Unterlegen mit Musik unter Zurückdrängen des Ausstellungshallen-Stimmen-Durcheinander O-Tons gewinnen, sonst würde ich es ja lassen.

Als Vergleich kann der Spur 1-Clip dienen, den ich wegen der Soundkulisse im Original belassen habe.

Hier noch zwei ohne
http://youtu.be/w99-fqiNuew
http://youtu.be/NIdt-I44UfU
Wirklich besser?
Hallo,

O-Ton ist immer so eine Sache. Und Soundkulisse? Nachdem wir hier ja nun schon viele Bildschirmeter darüber gefüllt haben, ob nun die Modellbahn den Sound Wirklichkeit wiedergeben soll, fangen wir jetzt an zu diskutieren, ob die Wirklichkeit den Sound der Modellbahn wiedergeben soll? Ah ja. Ne, also mal ernsthaft: Wenn mir die Mucke _nicht_ gefällt, mache ich den Ton aus. Das ist ziemlich einfach und schnell gemacht. Das Gefühl, daneben zu stehen, und die Modellbahn beim Fahren zu hören, das kann mir ja kein Video geben. Genauso wie die Modellbahn mit Geräuschen (usw...)

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

du steht an der falschen Stelle und nicht Abseits des Mainstreams...........


Wie meinen?

Grüße,
RF



Nachtrag:
Die oben verlinkten Clips ohne Musik sind übrigens Einakter, also ohne Schnitt. Viele meiner Clips haben aber eine satte Anzahl Schnitte, manche enthalten sogar Standbilder. Die Musik ist hier das verbindende Element über die Brüche und tonlosen Teile hinweg.

Hier ein Clip ohne Musik. Nicht, weil es mir besser gefällt, sondern weil ich diesen Clip rechtefrei halten will.
http://youtu.be/y96XqItSEgY
Hallo
kann man in youtube nicht irgendwie die Lautstärke voreinstellen, also halbe Lautstärke oder so, ist nervig wenn man von einem zum nächsten Video umschaltet,- und diese beschissene Werbung nervt auch ganz schön, zum Glück zählen sie rückwärts wann man abschalten kann

mfg
Nora
Hallo,

für die Werbung gibt es Werbeblocker

Grüße,
RF
Hallo,

@AnTic: Ich bin mir wohl bewusst, dass es sich bei diesem "Nichtgefallen" zu einem größeren Teil um "persönlichen Geschmack" handelt. Und der ist bei jedem anders. Und das ist auch gut so. Insofern ist es wohl bei meinem Eindruck in den meisten Fällen tatsächlich so, dass mein persönlicher Geschmack primär der Auslöser für das Unwohlempfinden ist.

Mit dem Spur-1-Video zeigt sich ja auch gleich das Gegenstück: Das oben beschriebene Rattern und Klackern in Reinkultur. Auch kein Ohrenschmaus. Ich denke, dass der Höreindruck, den man persönlich während der Aufnahme hatte, schon ein anderer ist als die hinterher auf dem Video zu vernehmende Geräuschkulisse, welche bedingt durch die bei der Aufnahme verwendete Audiotechnik anders rüberkommt.

Das Schienenbusvideo aus @8 ist da an meinem Ohr schon deutlich angenehmer. Man kann sich den fahrenden Bus in "aller Ruhe" angucken. Klar hört man da den - wie nennst Du es? - Ausstellungshallen-Stimmen-Durcheinander O-Ton. Aber der kratzt nicht so stark an meiner Ohrmuschel wie so manch gut gemeinte Hintergrundmusik.

@9: Leisemachen hilft da in der Tat. Ein Teil meines persönlichen Nervfaktors resultiert aus der Lautstärke. Ich pack den Regler in solchen Fällen dann ja auch regelmäßig an, so dass ich nicht mehr überwiegend mit dem Weghören der mit unangenehmen Musik beschäftigt bin sondern mich auf ein Moba-Video konzentrieren kann. Den findet man bei Youtube zumindestens bei mir unten rechts neben dem links liegenden Startknopp. Ist son'n kleines Lautsprechersymbol.

Grüße
Werner K.
Hallo,
Ich gehe mal davon aus das es sich bei der Hintergrundmusik nicht um Eigenkompositionen handelt die der Großvater auf dem Kamm bläst:

Die GEMA ist schon gegen den Urheber eines Videos vorgegangen das der ins Netz gestellt hat und bei dem man ein bisschen Hintergrundgedudel vom Kaufhausaufzug hören konnte.
Wenn die, bzw. der Rechteinhaber an der Musik, hier mal aktiv werden hat sich das nicht nur mit der Hintergrundmusik erledigt. Bei den Summen die sie verlangen,(und bisher haben die jeden Prozess gewonnen, auch gegen Google und Apple.) hat sich das dann bei einem Normalverdiener auch mit der Modellbahn erledigt. Wenn man die GEMA erst mal am Hals hat sind die Gnadenlos, die Strafzahlung horrend.
Grüße
Micha
Hallo,

das Thema Urheberrecht ist ja noch eine ganz andere und zusätzliche Baustelle.

Grüße
Werner K.
Hi !

Selbst YouTube bietet reichlich Musik an.

Gruß Thomas
Hallo RF
wo finde ich dir Werbeblocker!

mfg
nora
Hallo Nora,

nimm den: https://addons.mozilla.org/en-us/firefox/addon/adblock-edge/

Ich weiß nicht, ob es den auch für Chrome gibt. AdBlockPlus ist _nicht_ empfehlenswert!

Grüße,
RF
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Selbst YouTube bietet reichlich Musik an.



Da hat man sich aber mit der GEMA bzw. den Rechteinhabern geeinigt und Youtube zahlt auch gut dafür. Da, wo diese Einigung nicht möglich war, erscheint dann immer der Spruch "Dieses Video ist in deinem Land nicht vefügbar" oder so.

Das Hauptproblem bei der Hintergrundmusik bei den Videos ist in meinen Augen das, daß man wohl keine Musik finden wird, die allen Usern wirklich gefällt, dafür sind die Geschmäcker einfach zu unterschiedlich.

Gruß Lothar
Guten Abend,

ich weiß nicht, warum Adblock Plus nicht empfehlenswert sein soll. Funktioniert bei mir seit Jahren zuverlässig, keine Zappeleffekte mehr auf diversen Webseiten. GEMA und youtube: Da ist noch keine Einigung erreicht. Für den Firefox-Browser gibt es allerdings eine Erweiterung "Proxtube", die einen über einen ausländischen Proxyserver leitet - und schon spielt die Musik.

Zum Thema Urheberrecht gibt es ziemlich viele Legenden. Das mit der Fahrstuhlmusik gehört vermutlich dazu. Gibt es dazu Quellen? Oder ist das vom Freund eines Freundes, der jemanden kennt, der von jemandem gehört hat... Das ist wie mit dem großen Muldenkipper, der am Polterabend auftaucht und es rollt nur eine Tasse runter. Jeder kennt jemanden, der dabei war, aber auf Nachfrage ist dann die große Erinnerungslücke da oder es hat doch ein Dritter erzählt. Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html und auf einer Seite der GEMA auch https://www.gema.de/nl/052013/branchennews/dok...rfilmmusikpreis.html Wichtig ist, dass die Musik "unwesentliches Beiwerk" ist.

Wenn also auf einem Eisenbahnvideo im Hintergrund ein Radio dudelt, ist das in der Gesamtgeräuschkulisse ok. Wenn aber im Vordergrund "Ding-Dong-Die-Hex'-ist-tot" läuft, dann nicht.

Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn die Musik nicht selbst komponiert wurde, muss mit dem Urheber eine Vereinbarung über die Verwendung getroffen werden. In Deutschland vertritt die GEMA die meisten Künstler (>99%). In der Regel wird man sich eine Lizensierung bei der GEMA nicht antun wollen, weil man i.d.R. die Nutzungszahlen für Abrufe des Videos weder vorher abschätzen noch im nachhinein liefern kann und weil das deshalb ziemlich teuer werden kann. Bleibt noch Musik, die nicht bei der GEMA im Bestand ist. Einfach mal nach "Creative Commons Musik" googeln. Aber auch hier: Nichts ohne Zustimmung des Urhebers, es sei denn, der hat eine pauschale Erlaubnis erteilt. Der Urheber sollte auch im Abspann genannt werden, sonst stellt die GEMA die "GEMA-Vermutung" auf, d.h. sie behauptet, sie verträte den Urheber und verlangt Geld. Das ist eine gesetzlich legitimierte Beweislastumkehr. Die m.E. abgeschafft gehört.

Kompositionen sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers "gemeinfrei". Für eine jüngere Aufnahme hat aber u.U. der Interpret wiederum eigene Rechte. Es führt also für unsere Zwecke nichts an Musik vorbei, die z.B. nach "Creative Commons" lizensiert  oder persönlich komponiert ist.

Ansonsten finde ich das Gedudel bei vielen Videos auch sehr nervig. Es steht dem Ersteller eines Videos natürlich frei, die Zuschauer zuzudröhnen. Aber es steht einem Zuschauer ebenfalls frei, ein solches Video nicht anzuschauen. Ich schalte meist ab, bevor ich an den Audioeinstellungen fummle oder die Regler des Mischpults verstelle.

Grüße
Zwengelmann
Hallo,

zu Adblockplus: http://www.mobilegeeks.de/adblock-plus-underco...odPagespeed=noscript

tl;dr: Die ABP-Entwickler/Betreiber nutzen das Programm um auf unterschiedlichen Wegen massiv Gewinn zu machen, ohne dass der Nutzer dies bemerkt oder einschränken kann. Und: Wenn die Betreiber 30% der Werbeieinnahmen bekommen, wird die Werbung trotzdem eingeblendet. Also ganz schnell Finger weg davon!

Grüße,
RF
Das ist ne einfache Chance-Risiko-Abwägung...

Es gibt die Chance, dass mir die Musik gut gefällt (natürlich Geschmacksache), dann kann sie durchaus zu meinem Genuss beitragen, etwa wie bei dem folgenden Video, das wir neulich hier hatten. Da trägt vor allem im Mittelteil ab Minute 1:00 die Musik dazu bei, dass ich die Fahrszenen mit einem breiten Lächeln genieße.

http://www.youtube.com/watch?v=KYB6SLmHOHs

Und es gibt natürlich das Risiko, dass ich die Musik bescheiden finde. Naja, dann drehe ich eben den Ton runter und es ist nichts verloren.

Also: ich genieße lieber die Chance und blende aus meiner Sicht Misslungenes eben mit einem Mausklick aus.

Bei Andreas' (AnTic) Videos geht es mir übrigens mal so, mal so ;)

Schöne Grüße
Andreas
Hallo,
Da ich meine Videos im allermeisten Fall nicht zum Geld verdienen auf YouTube und anderen Plattformen einstelle müssen die Videos in erster Linie mir gefallen.
Also schneide und vertone ich meine Videos so das sie mir gefallen. Wenn die Videos anderen auch noch gefallen so ist das natürlich toll.

Gruß Alex

Ps.: Das ich und meine Videos kann man natürlich auf alle anderen Uploader von YouTube & Co.übertragen.
Mit einer akzentuierten Untermalung hat man deutlichere Reaktionen vom Publikum zu erwarten, als mit WischiWaschi. Ich will z.B. hier
http://youtu.be/EoCnyU9jgRU
über die Wahl der Musik einerseits die kanadischen Kraftpakete herausheben als auch gleichzeitig deren gemächliche Fahrweise kontrapunktieren und dem Clip Schwung geben.

Und die Out-Takes ohne entsprechende Musik geht gar nicht  
http://youtu.be/xVU_1PmWORs

Wie andere schon gesagt haben, jedem recht machen kann man es ohnehin nicht und dies ist auch nicht mein Ziel. Eine gewisse Qualität meiner Anlagenportraits nehme ich nämlich für mich in Anspruch. Dazu gehört neben Szenenwahl, Szenenfolge, Schnitt und Übergang für mich auch die Musik. Wer es besser kann, gerne. Manche werden sich aber wundern, wie viel Zeit schon vor Ort für das Rohmaterial und dann erst am Schneidetisch dafür draufgeht.

Meine Stammtischkollegen vom SÜPS kennen das
http://youtu.be/d5NugvxJ4so
Hallo,
zur Antwort 18 von Zwengelmann:

Ob es sich um Hintergrundmusik im Aufzug, Supermarkt, Privatvideo oder sonnst was handelt ist gelinde gesagt völlig egal:

Hier mal ein Auszug aus den Geschäftsbediengengen der GEMA:

IV. PRIVATE WEBSITES
1. Die Vergütungen dieses Abschnitts gelten für Websites, die Privatpersonen in nicht-gewerblichem Zusammenhang unterhalten oder unterhalten lassen.

2. Vergütung
(1) Die Vergütung beträgt je Werk aus dem GEMA-Repertoire EUR 25,00 pro
Jahr, wobei die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung pro Monat bis zu 2.000
betragen darf.

(2) Ist die Anzahl der Zugriffe mit Musiknutzung höher als 2.000, ist für jeweils
weitere bis zu 2.000 Zugriffe mit Musiknutzung der vorstehende
Vergütungsbetrag je Werk in Höhe von EUR 25,00 pro Jahr zusätzlich zu
bezahlen.

(3) Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, ist für jeweils jede
weitere Minute eine Vergütung von EUR 5,00 zu bezahlen.

(4) Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken, sowie bis zu
einer monatlichen Zugriffszahl mit Musiknutzung von bis zu 2.000. Bei einer
größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen findet
Abschnitt II. Anwendung.
Zu dem Thema  "aber kurze Ausschnitte sind doch frei verwendbar" verweise ich auf den gleichnamigem Absatz der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte
Das Ergebnis beim googeln nach lizenzfreier Musik zeigt wirft mehr Fragen als Antworten auf. So ist lizenzfrei eben nicht kostenlos.
Wer dann letztendlich dafür verantwortlich gemacht wird, derjenige der das Video einstellt hat oder der Seiten-Betreiber wird von Gerichten unterschiedlich gesehen. Aber schon das Verlinken auf fremde Webseiten, z.B. YouTube, ist umstritten und könnte den Seitenbetreiber treffen.
Ob 1zu160 eine nicht-kommerzielle Webseite ist oder nicht spielt nur bei der Höhe der Gebühren eine Rolle. Nach der Formel: Kommerziell = Höhere Gebühren.
Die, zugegebener Massen, nicht einfache Rechtslage hier im Forum mit dem Torschlagargument der Legendenbildung und ohne Quellenangabe kleinzureden ist den Mitgliedern gegenüber, die das als Rechtsberatung und kreativen Freibrief missverstehen könnten, Verantwortungslos.
Tatsache ist: Das einstellen eines Videos mit (Hintergrund)-Musik an der man keine Rechte besitzt ist strafbewehrt.

Grüße Micha
Hallo Micha,

vielleicht haben wir einfach ein Problem und verwenden unterschiedliche Definitionen. Im Artikel geht es um Hintergrundmusik, also eine Musiktonspur für ein Video. Du warnst oben vor der Strafbarkeit von "Musik im Hintergrund", worauf ich später beziehe. Das ist aber etwas völlig anderes.

Habe ich etwa etwas falsches geschrieben? Zunächst einmal verwechselst Du das Thema, es geht hier um Youtube-Videos und nicht um Videos auf privaten Websites. Desweiteren geht es in meinem Beitrag an dieser Stelle um Musik im Hintergrund und nicht um irgendwelche Musikausschnitte. Ich weise oben ausdrücklich darauf hin, dass die Genehmigung des Rechteinhabers einzuholen ist. Du wirfst mir "Verantwortungslosigkeit" vor, weil ich hier angeblich etwas Kleinrede. Aber wo ist denn Deine Quelle? Du behauptest hier etwas ohne jeden Beleg. Ich habe hingegen meine Quellen genannt, das BGB und sogar ein Dokument der GEMA, das dieses Thema am Rand behandelt.

Es ist auch schön, dass Du mal die Preise bei der GEMA rausgesucht hast. Hier besteht noch das Problem des Nachweises der Zugriffszahlen. Und wenn jetzt Dein Video ultragut ankommt und die Zugriffszahlen in die Höhe schießen, weil Du den Nachfolger des Gangnam-Styles gefunden hast, dann wird die GEMA Dich bluten lassen. Das kann passieren. Deshalb sollte man eher vorsichtig sein mit der GEMA.

Nochmal meine Aussagen in Kurzfassung:
- Absichtliche Hintergrundmusik: Vorher Genehmigung einholen.
- Musik dudelt zufällig im Hintergrund: Erlaubt, kein Problem.
- Es gibt Wege, Musik für eine Website auch ohne Kostenrisiko zu bekommen.


Viele Grüße
Zwengelmann
Hallo,
Es ist völlig egal wo man ein Video mit Musik in welcher Form auch immer veröffentlicht. Zahlen muss man immer. Nur welcher Tarif verwendet wird ist unterschiedlich.Ich bin mal davon ausgegangen das es sich hier um eine private Internetseite im sinne von gewerblich handelt.
Zum Nachweis der Zugriffzahlen: Das obiges Video (Pannonia treffen 2013) hatte am 02.10.2013 um 15:09 Uhr 2084 Zugriffe.
Die Aussage das zufällige Musik "erlaubt sei" ist eben genau so hilflos wie die unterschwellige Behauptung man könnte keine Zugriffszahlen generieren.

Gruß Micha.
Hallo,

man muss nur zahlen, wenn es sich um ein geschütztes Werk handelt. Ein selbst komponiertes und selbst eingespieltes oder selbst am Computer eingetipptes Musikstück muss man nicht zahlen. Es gibt auch rechtefreie Musik im Netz, Google hilft. Einige inter-nette kommerzielle Musikschaffende hatten schon Zoff mit den Rechteverwertern, aber lassen es sich nicht verdrießen, ab und an auch mal was frei in Netz zu stellen.

Grüße, Peter W.
Ahoi!

Also wenn hier schon rechtliche Ratschläge gegeben werden, dann doch..... Also bevor man sagt wieviel man zahlen muss, sollte man immer erst prüfen, ob man überhaupt zahlen muss

Hier liegen zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte vor.

Sachverhalt eins: Ich filme auf einem Modellbahntreffen in einer Halle und irgendwo in der Halle läuft ein Radio mit Musik im Hintergrund. Bei der Filmaufnahme wird dieses neben allen anderen Umgebungsgeräuschen mitaufgezeichnet. Dieses Video stelle ich dann mit der Originaltonspur ins Netz. Dann ist die mitgeschnittene Musik "unwesentliches Beiwerk" im Sinne des § 57 UrhG und damit lizenzfrei, sprich keine Gemagebühren. Man kann sich natürlich trefflich darüber streiten wann etwas unwesentliches Beiwerk ist und ab wann die Musik eine tragende Rolle spielt, wozu gibt es sonst Anwälte Aber vom Grundsatz ist dieser Fall Gemagebührenfrei. Deswegen ist die Aussage "Es ist völlig egal wo man ein Video mit Musik in welcher Form auch immer veröffentlicht. Zahlen muss man immer. " schlicht falsch da im Gesetz einfach was anderes steht. Und ausnahmsweise ist das Gesetz praxistauglich Man stelle sich vor ich filme in meinem Urlaub einen Alpenpass und dann kommt so ein spätpubertierender Autofahrer durchs Bild gefahren und hat das Radio volle Kanne an und es plärrt mich Lady Gaga an. Meine Kamera nimmt auch dieses auf.  Das Auto fährt weiter und dieser Autofahrer ist von seiner Musik so begeistert, dass er vor der nächsten Spitzkehre das Lenken vergisst und den Abhang runterstürzt und sich in einem Riesenfeuerball in die ewigen Jagdgründe befördert. Dieses Video stelle ich natürlich postwendend ins Netz mit einer riesigen Anzahl an Zugriffen. Und nun will die GEMA Gebühren weil Lady Gaga zu hören ist? Mitnichten. Begründung siehe oben.

Sachverhalt zwei: Ich filme auf dem gleichen Treffen und füge vor der Veröffentlichung Musik zur Untermalung hinzu. Jetzt hängt es davon ab, was für Musik. Musik an der die Rechtewahrnehmung bei einer Verwertungsgesellschaft wie der Gema liegt, Musik bei der der Urheber selber die Rechte wahrnimmt oder Musik deren Urheber auf seine Rechte verzichtet hat, sogenannte gemeinfreie oder lizenzfreie Musik . Bei den ersten beiden besteht ein Anspruch auf Vergütung, d.h ich muss für die Nutzng der Musik zahlen. Im letzten Fall nicht.

Und im Zweifelsfall vor der Veröffentlichung einen Anwalt um Rat fragen. Ich habe gehört die sollen sowas studiert haben und auch eine Haftpflichtversicherung für den Fall haben, dass Sie Unsinn erzählen

Beste Grüsse
Jens
Hach dieser Experten

"Du musst immer zahlen" - und das bei einem YouTube-Video... So viel geballtes Unwissen

Ja, diese Experten:
Ich würde brennend gerne erfahren warum man bei Youtube für die Urheberrechte an den Rechteinhaber nichts bezahlen muss. Unsere Anwälte sind da anderer Meinung.
Eine Rechtssichere Antwort wäre sicher Gold wert.

Wenn ich etwas veröffentlichen möchte an dem ich keine Rechte besitze muss ich diese Erwerben oder die Veröffentlichung ist illegal. Wie und wo ich das dann öffentlich mache ist egal.
Und: Eine Firma die aus Rechtefreier Musik eine Hintergrundberieselung zusammenschneidet generiert zwar neues Recht an dem fertigen Produkt, ist in der Regel aber kein GEMA-Mitglied und wird nicht gegen ein Video vorgehen. Die werden selber von der GEMA gejagt. Es geht hier auch nicht explizit um Youtube sondern um die Rechteinhaber allgemein. Das Lesen des Beitrages hilft da enorm weiter. Es interessiert die GEMA auch nicht mit welchen Medium die Musik oder sonst was an dem sie die Rechte halten, wiedergeben wird. Man ist da kreativ. So wurden ca. 10.000 Kitas für das Singen bzw. für die Kopie des Textes eines Kinderliedes abgemahnt. Immerhin 56€ plus MwSt. wollten die haben. Das klingt harmlos, aber so generiert man höhere Einkünfte, durch Abmahnung....
Zu der putzigen Geschichte vom Unfall: Gehört zu der Kategorie Nachrichten und dafür verlangt die GEMA keine Gebühren, noch nicht. Die wollen nämlich an die Fangesänge in den Stadien ran da die "Inszeniert" sind.
Wie kompliziert das Thema ist zeigt sich bei: Ich filme auf einem Modellbahntreffen... Vielleicht geht's ja als Nachricht durch. Eher wohl nicht.
Der Haken: Nach Auffassung der GEMA ist eine solche Veranstaltung öffentlich.
Manche hier sehen das ja anders und schnitzen sich die Rechtslage passend. Dazu schreibt aber der Bund der GEMA-Zahler an seine Mitglieder: Eine Meldepflicht bei der GEMA besteht unabhängig davon, ob die vereinseigene Tanzkapelle spielt oder ob die Musik von Tonträgern oder aus dem Radio kommt. Ich frage mich wer diesen Haufen sponsert. Der Veranstalter darf die Musik also nicht dulden.
Was die GEMA auf unverschämte Weise ausnutzt: Im Internet wird Musik von Künstlern die nicht GEMA-Mitglied sind zur freien Verwendung angeboten. Bei älteren Einträgen kann es sein das der Urheber zwischenzeitlich GEMA-Mitglied ist und dann wird sein gesamtes Werk ab Beitritt gebührenpflichtig. Ob auch rückwirkend habe ich allerdings nicht heraus bekommen.
Zur Zeit kämpft die GEMA vor Gericht um die Rechte an "Herrenlosen" Musikstücken. Nicht erfolglos. Sie darf sie selber verwerten.
Da GEMA-Mitglieder auch selber gegen Rechtsverletzer vorgehen können besteht die Gefahr das Abmahn-Kanzeleien den Verordnungsdschungel für sich nutzen werden nachdem die Rechtslage bei Internetvergehen unlukrativ geworden ist. Hier können sie das weite Feld der Nachzahlungen beackern.
Und mit der Gründung der genossenschaftlichen Konkurrenz-Organisation C3S wird die GEMA wohl noch radikaler ihre Pfründe verteidigen.

Zum Schluss:
Auch wenn es hier Mitglieder gibt die das der Einfachheit anders sehen:
Es gilt das von deutschen Gerichten gesprochene Recht: Alles was Urheberrechtlich geschützt ist darf ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nicht verwendet werden. Die Rechtsprechung kennt keine Ausnahme. Zufällig enthaltener Content, an dem man keine Rechte besitzt, muss entfernt werden. Das gilt für alle. Gewerbliche Anbieter genau so wie für Öffentliche Institutionen und Privatpersonen. Und wenn man keine Quellenangabe macht hat man die Seuche in Form der GEMA am Hacken, selbst wenn man die Rechte hat. Und es geht um alle Rechteinhaber, nicht nur um die GEMA. Die fällt halt auf weil sie am Lautesten ist.
Wer letztlich dann für die Veröffentlichung Verantwortlich ist wird von den Gerichten allerdings unterschiedlich bewertet.

Bis Dato ist ja noch nichts passiert und ich hoffe das das so bleibt.
Aber was ich hier so Lese, da kann ich nur raten: Das Radio bei Vereinstreffen gar nicht erst einschalten, (außer der Wirt zahlt die GEMA), erst Recherchieren, dann Schreiben.

Grüße, Schluss & Ende
Micha
@Jens, 100% Zustimmung.

Gruß Alex

Hallo,

ich arrangiere meine Musik mit dem MusicMaker von Magix selber. Ich habe bei Magix nachgefragt und bekam die Antwort, dass meine selbstarrangierte Musik mit den zur Verfügung gestellten Samples gemafrei ist! Ich darf sie somit auch veröffentlichen.

Für mich sind also die Samples so was wie eigene Musikinstrumente, vergleichbares Beispiel:  
Ich schlage auf meiner Gitarre irgendwelche Akkorde an, die nicht nach einem bekannten Musikstück klingen, und nenne das Lied "Tralala"!  Verletze ich da ein Urheberrecht oder muss ich es bei der GEMA anmelden? Soviel ich weiß, muss ich für ein Lied mindestens 1000 Tonträger herstellen, damit es überhaupt registriert werden kann. Oder?

Bin selbst bei der GEMA registriert, da ich mal öffentlich  Musik gemacht habe und ich diese melden musste. Es ist aber kompliziert von den Mitarbeitern der GEMA über dieses Thema Auskünfte zu bekommen, da gibt´s unterschiedliche Meinungen.

Was sagen die Experten?

Wolli
Hallo,

Zitat - Antwort-Nr.: 24 | Name: zwengelmann

...es geht hier um Youtube-Videos...



Ich habe den Begriff "Youtube-Video" eigentlich nur als Synonym verwendet. Auf Youtube werden halt viele (private) (Modellbahn-) Videos veröffentlicht. Es dürfen sich aber auch alle anderweitig ins Netz gestellte Modellbahn-Videos mit Hintergrundmusik angesprchen fühlen

Und wie ich schon zuvor anmerkte:
Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name: wgk.derdicke

...das Thema Urheberrecht ist ja noch eine ganz andere und zusätzliche Baustelle.



Ich hatte den Thread gestartet, um ein paar Meinungen zu den vielfach in Moba-Videos anzutreffenden Hintergrundmusiken zu bekommen. Von wegen ob die "gut oder schlecht" ist, das bildlich präsentierte Thema unterstützt, vielleicht sogar aufwertet oder kontraproduktiv wirkt, dominant ist oder ihren Namen als Hintergrundmusik gerecht wird, über Geschmack etc.

Ich hatte nicht die Intention, den rechtliche Aspekt sowie das Gebaren der GEMA zu thematisieren. Das mag zwar nicht direkt aus dem Thread-Titel hervorgehen. An dieser Stelle ist die maximale Anzahl der Zeichen durchaus begrenzt. Aber mit dem Lesen von @0 dürfte dies ersichtlich werden.

Grüße
Werner K.
@Micca: es geht mehr darum dass bei YouTube das Video gesperrt wird, wenn sich die Gema meldet. Mir wäre jetzt neu dass man da dann auch noch abgemahnt wird.

Umd wo Du "anderswo" im Internet Videos gefunden hast würde ich dann schon gerne wissen. Dürfte die absolute Ausnahme sein.
Hi !

Hier eine kurze Anmerkung von mir zum Thema YouTube Musik, da YouTube selbst diverse Musik egal welcher Musikrichtung anbietet, um Videos mit Musik zu untermalen und diese frei runterladt bar sind sind einige Erwägungen hier irrelevant.

Dieses Video wurde mit YT Musik gemischt und ich mußte bis jetzt keinen Cent zahlen.

http://www.youtube.com/watch?v=xPR_A3v9OAM

Gruß Thomas
Micha/Micca,

nachdem Du schon Deine Behauptungen nicht belegen konntest, weichst du jetzt auf Nebenschauplätze aus. Und auch da rollen sich mir die Fußnägel hoch.

Es ist ja beliebt, gegen die GEMA zu hetzen. Bei der Kindergartengeschichte ging es aber nicht um Musik, sondern um kopierte Notenblätter. Es darf sich nicht einfach ein Kindergarten ein Notenbuch kaufen und die Noten dann massenhaft kopieren und an die Eltern verteilen.
Es war auch nicht die GEMA, sondern die "VG Musikedition". Als ganz anderes Thema und nichts mit der GEMA.

Die GEMA spielte nur deshalb eine Rolle, weil sie das Inkasso übernahm. Die GEMA selbst hat allerdings mit dieser Aktion überhaupt nichts zu tun.

Du wirst das vermutlich jetzt wieder irgendwie kleinreden wollen, aber ich würde Dir empfehlen, Dich mit der Sache zu befassen.

Grüße
Zwengelmann
Hallo !

Habe bei meinen Videos vorallem die Windgeräusche durch Musik ersetzt.
Für die bei YouTube eingestellte Version habe ich lieber darauf verzichtet.  

https://www.youtube.com/channel/UCkER_SdxiJF_oqKJpykGUlQ

Gruß : Werner S.
Ahoi!

@Micca: Also wenn schon mehrere Anwälte das sagen dann muss es ja stimmen  Oder aber Du hast den Anwälten die falsche Frage gestellt. Deine Aussagen sind ungenau und verallgemeinern. So eine Antwort wird Dir kein Anwalt gegeben haben.

Ja, nutze ich Musik an der Urheberrechte wahrgenommen werden, muss ich diese grundsätzlich vergüten. Soweit so richtig.

Aber, es gibt Ausnahmen. Wie in meinem Beispiel. Dies könnte, wie von Dir angemerkt, eine nach § 50 UrhG sein, oder eben auch ein anderer Grund des 6. Abschnitts des UrhG sein. Bei meinem Beispiel eben auch § 57 UrhG.

Aber da das nicht eindeutig ist, will ich Dir ein anderes Beispiel bilden. Ich nehme ein Interview in der Fußgängerzone einer Stadt auf. In dieser Fußgängerzone läuft wegen eines Stadtfestes Musik an der die Rechteverwertung durch die GEMA wahrgenommen wird, die während der Aufzeichnung des Intervviews natürlich mit augenommen wird. Dieses Interview hat keinen tagesaktuellen Bezug, keinen Bezug zur Musik und wird von mir veröffentlicht.

Nach Deiner Meinung müsste ich nun um keine GEMAgebühren zahlen zu müssen, die Musik löschen. Also im Ergebnis ein tonloses, stummes Interview veröffentlichen. Meinst Du ernsthaft, dass dies richtig ist? Oder ein Fall des § 57 UhrG?

Also ich fasse Deine Aussage mal eben zusammen und kommentiere passend:

Es gilt das von deutschen Gerichten gesprochene Recht. <- Ja und die Gerichte halten sich an die gültigen Gesetze. Zum Beispiel das UrhG.

Alles was Urheberrechtlich geschützt ist darf ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nicht verwendet werden. <- Das steht im 6. Abschnitt des UrhG anders und ist damit falsch.

Die Rechtsprechung kennt keine Ausnahme. <- Naja vielleicht die aus dem 6. Abschnitt des UhrG, also wenn es fähige Richter sind die lesen können

Zufällig enthaltener Content, an dem man keine Rechte besitzt, muss entfernt werden. <- Ich verweise nach oben.

Das gilt für alle. Gewerbliche Anbieter genau so wie für Öffentliche Institutionen und Privatpersonen. <- Nunja der 6. Abschnitt des UrhG sagt was anderes.

In Abwandlung Deines Grusses: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

So long!
Jens



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