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THEMA: Kleinanzeigen parallel zu Ebay
heute gings mir mal wieder so, dass ich einige Angebote in den Kleinanzeigen parallel auch in Ebay gefunden hab. Und zwar am selben Tag eingestellt. Irgendeiner wird doch dann am Ende verarscht - oder wie geht das aus, wenn "auf beiden Seiten" Angebote gemacht werden?
Beste MobaGrüße
Gerhard
P.S.
Hier eine kleine Kostprobe:
http://www.1zu160.net/scripte/kleinanzeigen/detail.php?id=27551
http://www.ebay.de/itm/Hobbytrain-V-20-digital-...;hash=item3f2e38df16
und andere ...
spätestens wenn auf Ebay ein Gebot gesetzt wird, könnt's schwierig werden...
Zumindest, wenn die Lok dann hier noch drin ist...
Gruß
Dirk
danke Dir für den Hinweis!
Zitat - Antwort-Nr.: 0 | Name: Gerhard
oder wie geht das aus, wenn "auf beiden Seiten" Angebote gemacht werden?
Da wäre ich auch gespannt, hab aber keine Lust das auszuprobieren. Vielleicht kann uns Thomas ja aufklären, wie er sich das gedacht hat.
Meine Spekulation:
Ebay schlägt 1zu160.net. Bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke, dass Ebay einen verbindlicheren Charakter hat. D.h. sobald ein Gebot da ist, stelle ich es mir schwierig vor, die Auktion zu beenden. Bei den Forums-Kleinanzeigen kann man hingegen stets quasi folgenlos behaupten, das Modell sei gerade an jemand anderen verkauft. Oder geht das bei Ebay auch so einfach?
Bisher gibt's nur für die 110 ein Gebot bei Ebay, mal sehen, was passiert.
Viele Grüße,
Udo.
bei ebay kann man auch bis 12 Stunden vor Schluß das Angebot vorzeitig beenden
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
Allerdings wird das bei ebay registriert! Sollte vielleicht nicht zu oft passieren.
Viele Grüße
Herbert
www.herberts-n-projekt.de
danke für den Link zu Ebay samt Aufklärung, ist also gar nicht so schwierig, wie ich dachte. Wieder was gelernt.
Viele Grüße,
Udo.
dass mit der "Zweigleisigkeit" ist natürlich ein Ding für sich.
Letztlich ist es aber egal, ob bei ebay ein (oder mehrere) Gebot(e) abgegeben wurde(n), es kann ja ohne Beweislast behauptet werden, dass die Lok heruntergefallen ist und somit nicht mehr der Artikelbeschreibung entspricht. Das rechtfertigt bereits, die Auktion abzubrechen.
Gruß aus Nordertown
das geht bei Ebay insofern auch; der Artikel könnte ja "runtergefallen" sein, ist also nicht mehr verfügbar
Ich möchte niemandem an's Bein pinkeln; wenn auf beiden Plattformen ein Festpreis angegeben wäre, dann: "Prima, wer zuerst zusagt, ist zuerst dran."
Machen wir doch alle so, wenn wir das alte Auto verkaufen wollen.
Da kommt dann ein Zettel an's schwarze Brett im Supermarkt und einer in die Zeitung und und und...
Aber an dem Punkt, wo ich denke (und in dem Glauben gelassen werde), ich könne mit dem höchsten Gebot der "Sieger" sein bei einem Artikel, der zum Ende der Auktion garnicht mehr verfügbar ist, dann... Gerhard hat's oben schon gesagt
Gruß
Dirk
Edit: @Exitus hatte die "Idee" mit dem Fallenlassen zeitgleich
P.S.: Ich glaube nicht mal an böse Absicht.
Ist mir schon passiert, daß ich jemandem etwas angeboten habe; er aber nicht gleich zugesagt hat.
Drei Tage später hat's der nächste auf mein Fragen hin geschnappt, alles im privaten Freundeskreis. Der Erste war aber sauer, daß er vergessen wurde; zwischenzeitlich wollte er dann auch. Ich hatte in dem Moment nur gedacht: "Hauptsache weg..."
Falls Du Beitrag Nummer 5 meinst, ich heiße nicht Gerhard...
Außerdem ist das keine "Idee", sondern ein Killerargument.
Gruß aus Nordertown
entschuldige bitte, da ist mir in Deinem Beitrag der 'Gerhard' zu sehr in's Auge gesprungen
Hab's oben gleich geändert.
Dirk
Wenn's Absicht ist, ist es ein Killerargument.
Wenn's gedankenlos ist, sollte man es schnellstmöglich geradebiegen.
Dirk
Ebay bietet zwei Plattformen an und die werden genutzt. Wenn es Ebay nicht mehr passt, werden sie es wieder ändern.
Ich suche gerade erfolglos das Problem, wo ist der Diskussionsbedarf?
Kopfschüttelnde Grüße
Lupo
wo ist den das Problem?
Ich habe jetzt einige Artikel im 1zu160 Kleinanzeigenmarkt, jetzt habe ich Sie parallel ins Ebay gestellt. Sobald ein Gebot fällt nehme ich es natürlich aus den Anzeigen heraus bzw wenn sich jemand meldet kann ich es immernoch aus Ebay herausnehmen.
Grüße,
Maxl
Mir fällt jetzt auf Anhieb eine Konstellationen ein, die zu ernsthaften Komplikationen führen kann. Zum Beispiel, wenn bei Ebay ein Gebot abgegeben wurde und dann per Kleinanzeige verkauft wird. Unabhängig von den Regelungen die Ebay festlegt, gilt ja auch noch das BGB. Und da gibt es sowas wie Unmöglichkeit und nachgelagert Schadensersatz. Und wenn dann derjenige bei Ebay Kenntnis davon bekommt, dass der Artikel anderweitig verkauft wurde, wird die Sache interessant und für den Verkäufer teuer. Und entgegen der Behauptung von exitus ist die Beweislast auf Seiten des Verkäufers. Und es dürfte schwierig werden zu beweisen die Lok sei vom Tisch gefallen, wenn diese verkauft wurde.
Ebay stellt dies im übrigen auch klar:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Es ist ein Irrglaube, eine Auktion bei Ebay könne man rechtssicher jederzeit beenden. Dies mag in vielen Fällen gut gehen weil die Käufer bei Ebay zu faul sind, bei einem entsprechenden Käufer kann das aber ganz gewaltig in die Hose gehen.
Ach so und für die Interessiert, es geht hier um den Unterschied zwischen einer invitatio ad offerendum(Anzeige) und einem verbindlichen Angebot(ebay). Insofern kann man soviele Anzeigen schalten wie man will, aber nur eine Versteigerung.
So long
Jens
das mag stimmen.
Ich würde bei einer Gebotabgabe den Artikel sofort bei 1zu160 entfernen. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe.
Grüße,
Maxl
und was machst, wenn die Gebotsabgabe in ebay und eine Anfrage von hier aus dem Forum relativ zeitgleich abgegeben werden???
Gruß
Werner D.
Grundsätzlich ist das weder verboten noch verstößt es gegen die Regeln der jeweiligen Plattform.
E-bay Shop Inhaber die auch ein Ladengeschäft oder einen freien Internetshop haben machen das schon immer so.
Es kommt nur halt darauf an wie Fair man dann mit den Kleinanzeigen Interessenten umgeht.
Natürlich gilt das der E-bay Bieter vorrang hat von daher würde ich es in der Bucht nur als Sofort Kauf anbieten.
Gruß Holger
ich verstehe diese Diskussion nicht. Der Artikel ist nur einmal vorhanden, wird aber über mehrere Wege angeboten - was ist daran falsch? Ich verkaufe beispielweise auch Artikel bei Ebay und Amazon gleichzeitig. Sobald auf einer Plattform ein Zuschlag erfolgt, wird er auf der anderen Plattform entfernt.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
und was machst, wenn die Gebotsabgabe in ebay und eine Anfrage von hier aus dem Forum relativ zeitgleich abgegeben werden???
Gegenfrage: wenn ich einen Artikel nur in den 1zu160-Kleinanzeigen anbiete, und während meiner Abwesendheit bekomme ich drei Kaufangebote, was dann? Ist mir nämlich am Samstag passiert. Nun, als Verkäufer bin ich dann nicht daran gebunden, diesen Artikel dreimal zu verkaufen, sondern darf mir einen Käufer aussuchen. Im Sinne der Fairness den ersten, der angefragt hat.
Ich will damit sagen: wenn jemand aus unsere Runde den Artikel zu den 1zu160-Preisen des Verkäufers haben möchte, wird er ihn vermutlich auch bekommen, wenn man anfragt. Und sicherlich wird diese Auktion dann auch bei Ebay gestoppt. Möchte man den Artikel aber günstiger haben, kann man ja bei Ebay mitbieten und schauen, was am Ende dabei rumkommt.
Ebay schreibt zwar vor, dass ein Artikel, der verkauft wird, auch tatsächlich vorhanden ist, aber um eine laufende Auktion zu stoppen, ist der Grund "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" schon ausreichend. Selbst richtige Händler machen das, wenn der Lagerbestand plötzlich nicht mehr da ist - ist mir schon passiert.
Ich denke daher: als Verkaufsstrategie ist das durchaus vertretbar. "Verarscht" würde man hier nur, wenn ein einzeln vorhandener Artikel am Ende zweimal verkauft wird, aber davon gehen wir mal nicht aus.
Grüße,
Steve
Verstehe das Problem nicht.Beispiel:
Ich stelle für 100 Euro Startpreis eine Lok in Ebay ein und zeitgleich auch für 100 Euro in den
Kleinanzeigenmarkt bei 1zu160.
Zu 99,9% wird bei Ebay nicht sofort ein Gebot abgegeben.Wenn dann meistens kurz vor Ende der
Auktion.
Hier im Kleinanzeigenmarkt sind die ersten 2-3 tage verkaufsinteressant.Selten habe ich eine Nachfrage von Artikeln erhalten die länger drin sind.Meine Erfahrung zeigt wenn man in 1zu160 verkauft sind kurz nach einstellen die meisten sachen dann weg.
Aus meiner Sicht sehe ich da kein Problem.
Gruss Jörg
@14, dann hat eBay Vorrang!
In einer Auktionsplattform werden verbindliche Gebote abgegeben. Der Anbieter verpflichtet sich zum Verkauf, sobald Bieter Gebote zur Ersteigerung des Artikel abgeben. Die Kleinanzeigen sind lediglich eine Art Kontaktbörse. Man stellt den Artikel einer breiten Masse vor, mit dem Hinweis, dass man sich bei dem und dem melden solle - wie du richtig schreibst - eine "Anfrage" sendet - das ist nichts Verbindliches.
Kommt also beides gleichzeitig, ist der Anfrage aus den Kleinanzeigen definitiv direkt eine Absage zu erteilen! Schwieriger wird´s, wenn der Artikel über die Kleinanzeigen verkauft wird, man das Beenden der Auktion vergisst und da dann auch noch Bieter drauf hat. Dann kommt man bei nachsichtigeren Käufern nur mit einem Killerargument weiter. Noch schlimmer wird´s, wenn man gleich bei mehreren Auktionshäusern den gleichen Artikel eingestellt hat und auch gleich mehrfach erfolgreich verkauft hat.
Gruß, Felix B.
zu dem Thema gibt es im eBay Hilfeforum eine (recht eindeutige) Seite:
http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/...nbieten/qaq-p/839177
Grüße und 'nen guten Rutsch.
Micha
Kann doch hier im Forum auch passieren, selbst wenn nur hier eine Anzeige geschaltet wurde. Man fragt einen Artikel an und in der Zwischenzeit wurde der bereits verkauft, aber noch nicht herausgenommen bzw. als verkauft markiert.
Die Käufer bzw, Interessenten haben als Schaden höchstens "entgangene Freuden" .. Mehr nicht...
Gruß
Reiner
ist ganz einfach, wer ein Gebot auf einen Artikel abgegeben hat, kann auch darauf pochen diesen zu diesem Preis zu bekommen. Ausnahme der Artikel ist defekt, verloren gegangen oder sonst wie abhanden gekommen. Aus diesem Grund sollte ein Artikel mit Gebot nicht anderweitig verkauft werden oder zumindest ein Freund das Höchstgebot auf den Artikel abgeben bevor man die Auktion beendet.
Ob sich der Verlust eines Artikel bzw die Tatsache dass man nicht zweimal den gleichen Artikel verkaufen wollte beweisen lässt, lass ich mal im Raum stehen. Genauso wird es für den Käufer schwierig einen Schaden nachzuweisen und falls doch einen Anwalt und ein Gericht zu finden dass sich wegen des entgangenen Gewinns von vielleicht 20 Euro bemüht. Die haben sicher besseres zu tun.
Grüße
Patrik
wenn ein Artikel auf mehreren Seiten zum Verkauf angeboten wird, habe ich damit kein Problem. Definitiv in den Kleinanzeigen untersagt sind Bewerbungen von Ebay-Auktionen - also in den Kleinanzeigen hier einstellen und auf Nachfrage dann sagen "Können sie hier bei Ebay ersteigern". Wenn jemanden so etwas unterkommt, dann bitte eine entsprechende Info an mich, damit ich das unterbinden kann.
lg
ismael
ich finde, dass das Thema eigentlich nicht erwähnenswert ist.
Im Endeffekt entsteht kein Schaden, wenn eine Auktion, bei eBay, gleich aus welchem Grund, vorzeitig beendet wird.
Dass Artikel parallel auf mehreren Plattformen angeboten werden, ist ebenfalls nicht zu beanstanden.
Und natürlich sind mir so auch schon viele Sachen entgangen.
"Verarscht" fühle ich mich deswegen noch lange nicht - "um eine Freude" gebracht, trifft es schon eher.
Locker bleiben!
Ein guten Rutsch,
Uwe
ich dachte das Thema wäre auch recht unspektakulär, weil der Tenor recht eindeutig ausfallen dürfte.
Interessant finde ich jetzt doch deine Anmerkung, ismael. Warum kann (soll) man nicht in Anzeigen (ggfs. auch hier) die Werbetrommel für eine Auktion rühren? Grundsätzlich begrüße ich klare unmissverständliche Ansagen, nur erschließt mit der Hintergrund grade nicht. Danke für die Aufklärung.
Gruß, Felix B.
Ich kann dazu nur eins sagen: wenn ich privat auf einer Veranstaltung ein gutes Angebot bekomme, dann verkaufe ich zB auch dort. Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Und dann werden die Angebote im Netz gelöscht, Handy sei dank.
Von den Ideen wie man ebay Gebühren umgehen kann fange ich mal gar nicht erst an. 20% meiner Verkäufe kommen mittlerweile dort abseits der Auktionen zustande wenn keine Gebote abgegeben sind/wurden, ganz einfach weil ich keine 1 Euro Auktionen mache sondern immer Mindestpreis bei Aktionswochenenden (derzeit sogar gratis mit Sofort Kaufen Option)
für mich ist das legale Gaunerei,
eine Ware parallel anzubieten.
Jedenfalls dem Kunden gegenüber.
Bei EBay kann er sich selber noch überbieten (lassen).
In den Kleinanzeigen kann er jederzeit zurück ziehen.
Finger weg von solch einem "Vogel Händler".
Hans-I.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
für mich ist das legale Gaunerei,
eine Ware parallel anzubieten ... Finger weg von solch einem "Vogel Händler".
Wie siehst du z.B. einen professionellen Modellbahnhändler, der seine Ware in seinem Onlineshop, eBay, Hood und in seinem Ladengeschäft, zeitgleich, anbietet? Auch in anderen Bereichen gibt es das zuhauf. Sind das alles "Gauner"???
Grüße,
Uwe
wenn es dir nicht passt "kerner" dann kauf woanders
Gruss Jörg
"Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging."
Wenn das so "illegal" ist, warum ist es dann bei ebay trotzdem möglich ?
Oder ganz anders:
Der Verkäufer besinnt sich eines Anderen und will den Artikel nun doch behalten und NICHT verkaufen. Wer will ihn zwingen ?
Gruß aus Nordertown
biete ich die Ware A auf dem Markt A;
morgen auf dem Markt B;
übermorgen auf dem Markt C.
Jedesmal haben merhere Kunden die Möglichkeit um die Ware zu bieten.
Das ist I.O..
Biete ich die Ware gleichzeitig auf Markt A und B an,
dann können die Kunden nicht mehr direkt miteinander konkurrieren.
Eine Art "Verschleierung" des Marktwertes.
Für den Verkäufer natürlich ein Vorteil.
Die sofortigen recht heftigen Reaktionen unterstreicht dies sehr eindrucksvoll.
Also bestenfalls eine Art "Verwechslungskomödie".
Ich würde es aber genauso machen, aber nicht unter dem Deckmändelchen, dass alles so in Ordnung sei.
Gaunerei wird es dann wenn parallel Abkassiert wird, und dann andere Ware übereignet wird.
Ist mir schon ein paar mal mit der "EBucht" passiert.
Einen Guten Rutsch!
Hans-I.
Zitat - Antwort-Nr.: 30 | Name: Kerner*
konukrrieren.
Das musst Du aber mal erklären, was Du damit meinst. Das Wort kenne ich nicht. Auch ist der Sinn nicht abzuleiten.
Grins in Nordertown
warte doch bitte bis ich meine Rechtschreibung ausgebessert habe.
Hans-I.
Ich bring euch jetzt mal ein anderes Beispiel um es besser zu verstehen. Wenn ich zwei Frauen gleichzeitig die Heirat verspreche bin ich ein Heiratsschwindler = Betrüger. Wenn ich zwei potentiellen Käufern ein und dieselbe Ware auf verschiedenen Plattformen anbiete, was bin ich dann??????? Bei Online Händlern verhält es sich meines Erachtens anders. Der Händler hat ja nicht nur eine Lok zB zum verkaufen sondern eine Vielzahl. Problematisch wird's ja erst dann wenn ein Händler 200 Inserate im Internet schaltet, aber nur mehr 75 Stück einer Lok zB zur Verfügung hat. Wobei ich keinem Händler unterstellen will das er das absichtlich macht. In der Masse seines Geschäfts ist für mich Ok wenn ein Artikel doch mal vergriffen sein sollte weil er eben nicht schnell genug war sie rauszunehmen. Was mich ärgert ist folgendes Erlebnis meinerseits das ich auf willhaben mal eine Lok sah und diese kaufen wollte. Als ich den Verkäufer in Linz anrief bekam ich die Info das er sie in ebay auch eingestellt hat und er sie mir jetzt noch nicht verkaufen könne da er noch nicht weis ob jemand bietet und so etwas ist meines Erachtens sehr wohl Betrug.
Lg Peter
Konnte erst vor kurzen bei Ebay selber erleben. Wo ich auf einen Triebwagen eines recht bekannten Modellbahnladen geboten habe und am Ende der Preis künstlich hoch getrieben wurde. Ich wurde natürlich überboten und am Ende kam das Angebot, dass ich als unter legender Bieter die Ware für Summe x haben könnte.
Von daher man sollte das alles nicht immer hinterfragen was da abgeht, am Ende kann man ja selber entscheiden ob man das mit macht oder nicht und Doppel-Angebote sehe ich zugeben noch als Harmlos an, als die wo man gezielt versucht die Preise zu manipulieren.
Grüße
woran erkennst Du, dass
?
Beste Grüsse
Christian
es ist nicht illegal, eine Auktion vorzeitig zu beenden.
Der Verkäufer sollte sich nur darüber im klaren sein, dass damit die Auktion nicht folgenlos beendet ist.
Der Vertrag kommt in dem Moment der Beendigung zunächst formal mit dem zu der Zeit Höchstbitenden zu Stande. Fordert dieser Vertragserfüllung, hat der Verkäufer möglicherweise ein Problem, wenn er die nur einmal vorhandene Ware bereits verkauft hat.
@ all
Ein Schaden entsteht in einem solchen Fall, wenn der rechtmäßige Käufer eine Ersatzbeschaffung tätigt und diese teurer ist, und zwar in Höhe der Differenz.
"Killerargument" kann eigentlich nur Entwendung sein, und die muss im Zweifel durch eine Diebstahlanzeige glaubwürdig nachgewiesen werden.
Runtergefallen und kaputt gegangen, halte ich zumindest in unserem Bereich für nicht ausreichend, wenn die Aktion nicht schon zu Höchstpreisen beendet wurde. Aber auch dann ist nur der Käufer Herr des Geschehens.
Grüße
Norbert
Das ist mir bekannt Berry, aber offenbar hast Du die Anführungszeichen, in die das Wort "illegal" (da sind sie schon wieder, die Anführungszeichen) gekleidet sind, übersehen.
Gruß aus Nordertown
Kerner spricht von Auktionen bei eBay wo der Endpreis niedriger ist als der Preis hier in den Kleinanzeigen, sprich von Leuten die bei eBay so doof sind einen Artikel für 1 Euro Startpreis anzubieten (anstatt etwas zu warten und die alle vier Wochen laufenden Aktionswochenenden zu verwenden, wo man den Startpreis festlegen kann ohne dass die Auktion was kostet). Heute morgen hab ich am Handy auf die Links nicht geklickt weil mein Internet grad etwas lahm war.
Sprich worum es hier geht ist, dass man keine Schnäppchen machen kann auf eBay.
Also im Endeffekt geht's darum, die Dummheit der Leute auszunutzen, die 1 Euro Auktionen starten.
Da kann man natürlich sauer werden, verstehe ich. Weil was gibt es Schöneres als ein Schnäppchen, bei dem ein Anbieter weniger Geld bekommt, als er eigentlich haben will.
Ich werd den Beitrag hier dann das nächste Mal verlinken wenn von mir jemand nen Modellbahnergruß verlangt. Weil wir ja alle so dicke Kumpel sind, bei denen wir gerne einen Schnapper machen wollen.
Pfffft
Um es nochmal klarzustellen. Es mag durchaus Sinn machen, einen Artikel auf mehreren Plattformen anzubieten. Das ist auch nicht unmoralisch oder unehrlich. Ich habe damit auch überhaupt kein Problem.
Aber nochmals zur Klarstellung: Wer einen Artikel bei Ebay zur Versteigerung einstellt, bindet sich daran den Artikel gegen das entsprechende Höchstgebot zu versteigern. Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Bei der Ebay-Auktion erkläre ich mit dem Einstellen des Artikels, dass ich diesen gegen das Höchstgebot übereignen will. Die Einigung hängt nun nur noch von dem Höchstgebot ab. Mit demjenigen kommt dann der Vertrag zustande, ohne das der Verkäufer darauf noch Einfluss nehmen kann. Kann der Verkäufer dann seine Verpflichtung aus dem Vertrag, die Übereignung der Ware nicht erfüllen macht er sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen. Und anderweitig verkauft ist definitiv keine.
Anders bei einer Kleinanzeige hier oder auch woanders. Diese bindet den Verkäufer nicht, sondern fordert den Käufer auf ein Angebot abzugeben. Wird ein solches abgegeben kommt der Vertrag erst durch die Annahme des Verkäufers zustande. Der Verkäufer hat es also selber in der Hand mit wem er den Vertrag schliesst.
Und zur Vorsicht sei noch darauf hingewiesen, dass eine leichtfertige Lüge wie "Artikel ist runtergefallen und beschädigt" bei anderweitigem Verkauf auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Mann sollte das also tunlichst lassen.
Es spricht also nichts dagegen, Artikel bei Ebay zu versteigern und eine Kleinanzeige aufzugeben. Nur ist die Kleinanzeige dann für die Tonne
@Sebastian: Es wird doch niemand gezwungen eine 1 Euro Aktion zu starten. Und wenn der Preis dann nicht dem gewünschten entspricht ist das Pech. Wer damit nicht leben kann, sollte nichts versteigern.
Gruß
Jens
Will sagen: hier in den Kleinanzeigen steht, was der Modellbahner gerne dafür hätte. Auf eBay MUSS er für 1 Euro anbieten, weil sonst die Auktion Angebotsgebühren kostet (oder er weiß nicht davon, dass es Angebotswochenenden gibt bei eBay, die man mitgeteilt bekommt, wenn man sich von eBay Werbung schicken lässt)
Wenn auf eBay dann ein Preis von irgendwas unter dem raus kommt, was hier in den Kleinanzeigen als Preis steht, dann weiß der liebe nette freundliche Modellbahner, der gerade ein Schnäppchengebot gemacht hat doch, dass er den anbietenden Modellbahner um die Summe über den Tisch gezogen hat.
Abzüglich weiterer 9% eBay-Gebühren und wenn der Anbieter noch ganz frisch ist sogar noch Paypal oben drauf wenn nicht per Überweisung bezahlt wird. Man will ja sicher sein.
Von daher - ja das sind absolute Halunken die auf eBay eine Auktion abbrechen, weil sie just während die Auktion lief ein besseres Angebot hier über die Kleinanzeigen bekommen haben. Da wird der gutmeinende Bieter, der den gewünschten Preis kennt, ja so richtig herbe betrogen.
Ich komm mir wenn ich sowas lese ehrlich gesagt vor als wenn ich Silvester sehe der Tweetie schon im Maul hat, - und die Oma macht Silvester nen Knoten in den Hals.
Jaja der arme arme Silvester...
Sebastian, in diesem ganz konkreten Fall, waren Auktionen mit Sofortkauf drin und welche mit Startpreis 1 Euro.
Und ich kann Deine Aufregung jetzt nicht wirklich nachvollziehen. Es wird doch niemand gezwungen etwas bei Ebay zu versteigern. Also kann er dort auch nicht über den Tisch gezogen werden. Er hätte es ja nicht anbieten müssen. Man kann ja auch warten bis jemand auf die Anzeige reagiert und wenn keiner darauf reagiert den Preis so lange senken bis sich ein Käufer findet.
Wo also ist das Problem? Das man bei Ebay nicht den Preis bekommt, den man selber erwartet? Das ist das Risiko bei einer Auktion. Andersrum ja auch.
Wer in einer Auktion ohne Mindestpreis etwas anbietet bindet sich daran den Artikel zu dem Preis zu verkaufen der geboten wird. Da gibt es kein Rücktrittsrecht, weil einem das erzielte aber zu wenig ist. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, der darf nicht versteigern. Wer sowas etwas macht betreibt Rosinenpickerei und muss dann damit rechnen, dass er sich am Kuchen ganz gewaltig verschluckt.
Gruss
Jens
Ich als Verkäufer kann zunächst mal meinen Artikel anbieten wo und sooft ich möchte.
Ich kann ihn hier anbieten, bei Quoka oder noch in 27 anderen Kleinanzeigenblättern.
Der Käufer, der sich zuerst meldet, bekommt die Ware, die anderen, die später kommen,
schauen halt in die Röhre. Anschließend werden die Anzeigen gelöscht.
Das ist ja im Prinzip auch nicht anders, als wenn ich nur hier einen Artikel anbiete und sich innerhalb einer Stunde 5 Käufer melden.
Ein klein wenig anders schaut es aus, wenn ich bei eBay eine Auktion laufen lasse.
Solange es kein Gebot gibt - kein Problem. Der Artkel lässt sich problemlos löschen.
('Artikel steht nicht mehr zur Verfügung').
Gibt es Gebote, lässt sich der Artikel auch noch löschen, die Bieter könnten sich aber schon etwas ver....scht vorkommen, wobei Bieter vor Ablauf der Auktion rechtlich keinerlei Anspruch auf den Artikel haben.
Ist die Auktion schon mit Höchstgebot beendet, geht nichts mehr. Dann ist ein gültiger Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande gekommen und ich muss liefern. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn ich einen Artikel mit 'Sofort-Kauf'-Option eingestellt habe und schon jemand zugeschlagen hat.
Das eBay es nicht schätzt, wenn Angebote vorzeitig beendet werden, steht auf einem anderen Blatt und ist ja auch nachvollziehbar.
Beste Grüsse
Christian
Vielen Dank für diese sehr verständlichen und m.E. korrekten Ausführungen. Sie stellen zu diesem Thema ein würdiges Schlusswort dar.
Und was mich persönlich besonders freut: Interpunktion, Orthografie + Grammatik = so wie es sein soll. Eine Wohltat für die Sinne.
Bei so viel Lob in einem Beitrag kommt dem Einen oder Anderen vielleicht in den Sinn, ich will mich hier darüber lustig machen - keineswegs. Ich meine das vollkommen ernst. Leider gibt es Beiträge dieser Qualität nur zu selten hier im Forum.
Gruß aus Nordertown
+ natürlich den Guten Rutsch nicht zu vergessen...
Frage warum erscheint beim ersten Thema, der ersten www Adresse mein voller Name und meine E Mail Adresse, habe in Ebay nirgends etwas geschrieben weder Kauf noch verkauf.
Gruss Peter
@ Exitus und CBO: Durch andauernder Wiederholung wird es auch nicht richtig.
"Gibt es Gebote, lässt sich der Artikel auch noch löschen, die Bieter könnten sich aber schon etwas ver....scht vorkommen, wobei Bieter vor Ablauf der Auktion rechtlich keinerlei Anspruch auf den Artikel haben." <- Das ist einfach falsch und entspricht nicht der Rechtslage in Deutschland. Also nochmal zu mitlesen und mitdenken.
Zitat aus den AGB von Ebay § 10 Absatz 1:
"Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."
Gesetzliche Gründe sind z.B. Anfechtung und Unmöglichkeit. Immer mit der Möglichkeit der Schadensersatzpflicht.
Und dazu empfehle ich dann die Lektüre ein passendes BGH Urteil:
http://openjur.de/u/168494.html
So Feierabend und guten Rutsch.
Jens
Wie oft möchtest du den noch auf die alle paar Wochen stattfindenden Gratis Einstell Aktionen hinweisen?
Klingt so, als wärst du der Einzige, der eBay verstanden hat. Alle anderen sind blöd.
Ich finde, bei allem, was ich dort bislang verkauft habe, gehört Moba zu den Sachen, wo immer genug Nachfrage da ist. Und da lohnen sich 1€ Auktionen schon. Natürlich geht auch mal was günstig weg, aber es gibt genug Auktionen, die deutlich teurer werden, als man sich je erträumt hätte.
1€ Auktionen ziehen mehr Leute an. Moba Sachen aus meiner Sammlung biete ich daher immer für 1€ an. Auch nach 10 Jahren Eerfahrung hat sich das nicht geändert.
Ich nutze für mein anderes Hobby aber auch die Einstellaktionen, weil diese Artikel wertvoll sind, aber es sehr wenige Interessenten gibt. Da dauert es schonmal ein Jahr, bis jemand kauft.
Sowas kann man natürlich nicht als 1€ Auktion anbieten.
Zum Thema: es macht doch keinen Sinn, einen Artikel für z.B. 50€ ins Forum zu setzen und gleichzeitig als 1€ Auktion zu starten. Wenn man das macht, sollten die Preise schon ähnlich sein. Da spricht nichts dagegen. Jemand nennt das oben Betrug, das kann ich nicht wirklich verstehen.
Lg
Nico
Lg
Nico
Ansonsten: Angebotswochenenden nutzen!
ich versuche es mal etwas detailierter:
Ist wohl unbestritten, dass das funktioniert. Man muß dazu allerdings sehr triftige Gründe angeben.
Ist wohl auch so.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name: Ich
wobei Bieter vor Ablauf der Auktion rechtlich keinerlei Anspruch auf den Artikel haben.
Das ist wohl auch so. Erst mit Ablauf der Auktion - sei es, weil die Auktionszeit abläuft oder weil der Verkäufer das Angebot vorzeitig beendet, hat der Höchstbieter einen Anspruch auf den Artikel.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name: Du
Das ist einfach falsch und entspricht nicht der Rechtslage in Deutschland. Also nochmal zu mitlesen und mitdenken.
So, was ist jetzt genau falsch?
Wobei der Punkt, dass der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung einer Auktion Höchstbietende einen Anspruch auf den Artikel hat, noch höchst umstritten ist.
AGB's von eBay sind nicht mit Deutschem Recht gleichzusetzen !
Du zitierst ausgerechnet ein BGH-Urteil, in dem der Käufer, der auf Schadensersatz klagt, NICHT Recht bekommt, da dem Verkäufer zugebilligt wird, seine Auktion bei Verlust oder Diebstahl des Auktionsgegenstands ohne weitere Verpflichtungen zu beenden.
Beste Grüsse
Christian
So wie Du es oben geschrieben hattest, musste man es falsch verstehen,
Umstritten ist die Rechtsprechung sicher nicht mehr, was wohl auch darauf zurückzuführen ist, dass sich der BGH in diesem Urteil rechtsprägend äußerte.
Will sagen, es wurde nicht nur Recht gesprochen, vielmehr wurden auch die Varianten aufgezeigt. Deshalb ist das Urteil m.M.n für viele interessant. Es gibt nämlich eine Menge E-Bay-Nutzer, die immer noch glauben, eine bereits mit einem Gebot belegte Auktion grundlos beenden zu können.
Über "Risiken und Nebenwirkungen" einer zu Recht beendeten Auktion müssen wir uns an dieser Stelle aber nicht weiter unterhalten.
SG
Norbert
Herzlichen Glückwunsch, da hast Du ja ein tolles Händchen gehabt, um alle Hobby-Rechtsgelehrten dieses Forums zu aktivieren. Es entwickelt sich so richtig zum Sylvesterknaller ... insbesondere auch der schöne Name ObersielRICHTER, da muss er es ja wissen - oder ?
Erheiterte Grüße aus Nordertown
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Herzlichen Glückwunsch, da hast Du ja ein tolles Händchen gehabt, um alle Hobby-Rechtsgelehrten dieses Forums zu aktivieren.
Du meinst Leute wie dich, die es einfach nicht damit umgehen koennen, dass sich "ihre" Wahrheit trotz feste mit dem Fuss aufstampfen einfach nicht der Realitaet entsprechen will?
Diesem Forum fehlt leider immer mehr eine Moderation.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
die es einfach nicht damit umgehen koennen, dass sich "ihre" Wahrheit trotz feste mit dem Fuss aufstampfen einfach nicht der Realitaet entsprechen will
Mit dieser Grammatik kann ich keinen Sinn aus dem Text herauslesen. Sorry
eigentlich wollte ich ja nix mehr schreiben, da Norbert alles geschrieben hat.
@Exitus: Aber vielleicht ist es ja auch so, das derjenige der das BGH Urteil richtig und vollständig lesen kann und auch weiss, dass AGB vertragliche Ansprüche begründen können garkein halber Hobbyjurist ist, sondern ein voller? Ich will hier aber niemandem vorschreiben was er zu denken oder für richtig zu halten hat. Ich will auch niemanden die Grundzüge des deutschen Zivilrechts erklären. Meine Ausführungen waren zur Aufklärung gedacht, es muss sich aber niemand aufklären lassen. Trägt zur Erhalt meiner Arbeit bei Noch ne andere Frage? Lehrer von Beruf?
@CBO: Durch deine Ergänzug der trifftigen Gründe kommt die Sache in die richtige Richtung. Wir können uns jetzt noch über trifftige Gründe streiten. Ein anderweitiger Verkauf ist keiner, Diebstahl ist einer. Aber Ppobiers aus und sag mir Bescheid damit ich bieten kann
Cheers
Jens
fällt Dir Dein Rechtsschreibfehler in diesem Text von Dir
"aber offenbar hast Du die Anführungszeichen, in die das Wort "illegal" (da sind sie schon wieder, die Anführungszeichen) gekleidet sind, übersehen."
auf?
Geht es Dir hier um Rechtschreibung oder um sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema.
Ich kannte bisher nur letzteres von Dir.
Hobby-Rechtsgelehrten? Einige verdienen neben dem Moba-Hobby sogar noch Geld in einem Beruf.
SG
Norbert
Ist Humor auch im BGH geregelt ? Dann lies' doch dort mal nach, was darüber geschrieben steht. Offensichtlich hast Du in diesem Bereich absoluten Nachholbedarf Dennoch freut es mich, zum Erhalt Deiner Arbeit beitragen zu können (Grins)
Und jetzt wird mir das Thema auch zu langatmig, ich gehe schlafen.
Gute Nacht aus Nordertown
... und viel Spaß bei neuen Themen in 2014
Ich habe maximal Nachholbedarf im Ignorieren von Ignoranz
Zur Aufklärung des Namens Obersielrichter. Dies hat nichts mit Jura zu tun, sondern ist die Amtsbezeichnung des Vorstehers eines Sielverbandes an der Küste. Und als Kind habe ich das mal gelesen und wollte dann immer Obersielrichter werden, so wie andere Oberfeuerwehrmann
Gute Nacht
Jens
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Interessant finde ich jetzt doch deine Anmerkung, ismael. Warum kann (soll) man nicht in Anzeigen (ggfs. auch hier) die Werbetrommel für eine Auktion rühren?
Eine Kleinanzeige hat in meinen Augen den Sinn, ein Modell/Produkt zu einem (eventuell verhandelbaren) Preis anzubieten, dass ich aus welchem Grund auch immer nicht mehr brauche.
Eine Auktion hat für mich einen anderen Charakter und daher will ich das auch nicht vermischt sehen - und wenn das Schule machen würde, dann wären die Kleinanzeigen nur noch ein Abklatsch der Ebay-Seite.
Abgesehen davon denke ich mal, dass diejenigen, die gewillt sind, ein Modell über Ebay zu kaufen, ohnehin auch auf Ebay nachsehen und das nicht unbedingt doppelt lesen möchten - umgekehrt diejenigen, die aus welchem Grund auch immer nicht über Ebay kaufen wollen, dann aber immer noch die Möglichkeit der Kleinanzeigen haben.
Sollte die Nachfrage da sein, könnte man ja mal überlegen, einen eigenen Bereich zur Bewerbung von Auktionen zu machen.
lg
ismael
Name steht im Profil und das mit der Preistreiberei konnte man gut daran erkennen, weil scheinbar der eigentliche Preis deutlich unter den Erwartungen des Verkäufer lag. Vor allen wenn das selbe Modell im online Shop für einen viel höheren Preis zu finden ist. Nur mittlerweile denken viele Ebayer doch mit und informieren sich vor ab was die Ware aktuell Wert ist.
Und wenn man nun am Ende als unterlegender Bieter das Angebot zugeschlagen bekommt ist der Verdacht noch viel größer das im Vorfeld hier der Preis nach oben getrieben wurde. Ist aber bei Ebay ja nichts neues und nach über 10 Jahren kennt man Ebay und seine Schlitzohren
wir brauchen uns nicht über triftige Gründe streiten, denn so weit sind wir nicht auseinander.
Es gibt aber grundsätzlich über die Annulierung von laufenden eBay-Auktionen regelmässig Arbeit für Juristen und auch eBay wird seine AGB vermutlich nachbessern müssen. Das BGH hat ja in dem von Dir zitierten Urteil genau bei diesem Punkt ungenaue und schwammige Ausführungen gerügt.
Regelmässig sorgt der Grund für Ärger, den Einige hier so locker anführen: Na dann ist der Artikel halt runtergefallen oder nicht mehr da (Oma hat ihn mit dem Hausmüll entsorgt). Wann werde ich gegenüber dem Höchstbieter beim Abbruch der Auktion schadensersatzpflichtig und wann nicht?
Sehr umstritten ist auch die Höhe des Schadens, da zum Beispiel das Gebot des Höchstbieters während der Auktion sehr oft weit unter dem Endgebot am Ende der regulären Laufzeit der Auktion liegt. Teilweise wird aber dieser Betrag als Wert des Artikels angeführt. So auch in der Klageschrift des von Dir zitierten BGH-Urteils.
Das heißt ja, je früher eine Auktion beendet wird, desto höher ist der mögliche Schadensersatz.
Auch hier gibt es durchaus heftige Diskussionen.
Ich will das vorzeitige Beenden von Auktionen ja auch nicht schönreden, aber ich denke 99,9% der Bieter und 99% der Verkäufer wissen zu diesem Punkt nichts von ihren Rechten und Pflichten. Es verbleibt aber ein Restrisiko, dass eben doch mal ein juristisch bewanderter Bieter dabei ist.
Beste Grüsse
Christian
danke für Deine Erläuterungen, ismael. Die unterschiedlichen Charakteristiken der beiden Plattformen leuchten mir ein. An einem Abklatsch von eBay besteht sicher kein Bedarf.
Zitat - Antwort-Nr.: 58 | Name: N-E-NRW
(...) das im Vorfeld hier der Preis nach oben getrieben wurde. Ist aber bei Ebay ja nichts neues (...)
Wenn ich das richtig sehe, kann die Abschaffung der Preistreiberei nicht im Interesse von eBay sein. Denn je Höher der Endpreis, umso höher die Provision. Um Schnäppchen wieder häufiger zu machen, müsste eBay jemanden beschäftigen, der die Preistreiberei ausfindig macht - mit dem Ergebnis, dass die Endpreise und damit auch die Provisionen für eBay fallen würden.
Alternativ könnte sich ebay auch ins eigene Knie schießen!
Gruß Felix B.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
und das mit der Preistreiberei konnte man gut daran erkennen, weil scheinbar der eigentliche Preis deutlich unter den Erwartungen des Verkäufer lag.
Du erkennst Preistreiberei des Verkäufers, weil der Gebotsbetrag kurz vor Ende der Auktion weit unter dem Marktwert lag? Interessant.
Und weil man Dich dann überboten hat, war der Verkäufer im Spiel? Dass es andere Bieter geben könnte, die ein Schnäppchen wittern, kommt Dir da nicht in den Sinn?
Und ein Angebot an Dich als unterlegenem Bieter ist für Dich dann auch ein Indiz, dass der Verkäufer das Höchstgebot abgegeben hat? Für mich ist es ein Indiz, dass der erzielte Auktionspreis wohl über den Erwartungen des Verkäufers lag, und er Dir - wenn er mehrere Artikel hat - deshalb ein Angebot zu Deinem Maximalgebot gemacht hat, das ja nur 0,50 - 1 Euro niedriger sein kann.
Beste Grüsse
CBO (Name steht im Profil )
wie erfrischend, dieser Thread.
Eigentlich ist die Sache ganz einfach und es werden mehrere Probleme (Kauf; Angebot zurücknehmen) miteinander vermischt.
- Bei ebay gelten deren AGB. Sobald ein Angebot eingegangen ist, kann es mit dem Grund "anderweitig verkauft" nicht mehr zurückgezogen werden.
- Bei Abgabe eines Gebotes auf ein Angebot hier in den Kleinanzeigen kommt kein Vertrag zu Stande. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Anbieter dies bestätigt. (Konkludentes handeln)
daraus folgt: Ebay schlägt Kleinanzeigenmarkt.
Einwandfrei wäre es, sobald über ebay ein Gebot reinkommt alle anderen Angebote sofort zu löschen und allen, die bereits anderweitig ein Gebot abgegeben zu haben darüber zu informieren. Alternativ, wenn einer hier den Zuschlag erhalten soll und noch niemand bei ebay geboten hat, das Angebot bei ebay zu löschen. Das wäre sauber und ehrlich.
Leider sind viele sich selbst am nächsten, nur so kommen solche Ideen wie "Lok ist heruntergefallen" überhaupt zustande. Leute, das ist nicht einwandfrei. Bzw., wer so etwas macht, sollte sich nicht ärgern, wenn er selbst einmal über den Tisch gezogen wird.
Viele Grüße und guten Rutsch
Zwengelmann
@ CBO/Christian: Dann sind wir in der Tat sehr dicht bei einander
In diesem Sinne rutscht gut ins neue Jahr!
Jens
Bei mir ist noch nie eine Lok "runtergefallen", das liegt aber auch daran, dass ich keine 1-Euro-Auktionen start.
Ich hab lediglich einmal gehabt, dass ich Mittags meine letzten Schienen von Fleischmann die ich noch hatte, verschenkt habe, bevor sich ein Interessent gemeldet hat. Das war's dann aber auch schon.
ja kann man. Ich will den Online Shop nicht bloßstellen wo ich das unter anderen beobachtet habe.
So ging es hier zum Beispiel um ein Modell was überall im Ausverkauf um die 79 Euro angeboten wird und in der Auktion bei ca. um die 70 Euro lag, man bietet drauf und ist mit 75 Euro der Höchstbieter, dann geht es wenig später los und der Preis geht künstlich nach oben, ich selber ging dann bis 79 Euro mit und wurde natürlich überboten. Nicht mal zwei Minuten nach Auktionsende kam dann das Angebot das ich als unterlegender Bieter ein Tag zeit habe das Modell für besagte 79 Euro zu erwerben.
Und das konnte man schon einige male so beobachten. Sicherlich wenn es mal passiert ist es nicht verdächte aber ich glaube kaum das nun jedes mal sich ein anderer Bieter vertan hat und schon wenige Minuten nach Angebotsende man den unterlegenden Bieter ein Angebot unterbreitet.
Sicherlich ist das kein Einzelfall und auch wenn man meint das Ebay das eigentlich egal ist, da man ja schön die Provisionen abkassiert, sind die immer dankbar über Meldungen von solchen Beobachtungen. Da am Ende ja auch deren Ruf auf der Strecke bleibt und man auch bei bekannt werden dieser Sache nachgeht. Das mal noch zu dieser Sache.
Grüße
Du hast da eine interessante Interpretation zum Thema 'Angebot an unterlegene Bieter'.
eBay bietet diese Funktion an, wenn ich als Verkäufer weitere gleiche Artikel habe.
Dann kann ich statt einer neuen Auktion auch einem der unterlegenen Bieter ein Angebot zum Sofort-Kauf zu dessen Höchstgebot machen.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass der Höchstbieter den Artikel nicht nimmt, der Höchstbieter sich vertan hat oder der Höchstbieter der Verkäufer selbst ist (was du ja permanent suggerierst).
Es ist nur ein einfacher Weg um einen weiteren Artikel im Rahmen der aktuellen , gerade abgelaufenen Auktion zu verkaufen.
Ich verstehe auch absolut nicht, dass Du sofort Verrat und Betrug witterst, wenn Du kurz vor Schluss überboten wirst. Es gibt bei eBay eben Massen an Schnäppchenjägern, die eben auch im Eifer des Gefechts über das Ziel hinausschießen und dann etwas kaufen, dass preislich gar kein Schnäppchen mehr ist. Wieso soll da immer der Verkäufer die Hände mit im Spiel haben?
Profis erkennen Zweit-Biet-Accounts ganz einfach am Bieterprofil. Da siehst Du Fakten im Gegensatz zu Deinen Vermutungen.
Beste Grüsse
Christian
Ich sehe es genau wie Christian. Warum soll man eine neue Auktion starten, wenn man den Artikel nochmal hat? Gerade bei gewerblichen Verkäufern kommt das nunmal vor. Geht schnell und das Einstellen kost nix. Und der Käufer freut sich auch.
Wenn manche Leute hinter jeder Sache bei eBay gleich Betrug wittern, frage ich mich, warum sie dann dort noch unterwegs sind.
LG
Nico
- ich sehe das in erster Linie als Möglichkeit, bei Problemen mit dem Höchstbietenden auf einen "angenehmeren" Käufer auszuweichen
- sollte der Höchstbietende Zicken hinsichtlich der Versandkosten oder der Zahlung (Verzug) machen, geht der Artikel ganz einfach an den nächsten weiter (wenn er denn noch möchte = Angebot ist ja kein Zwang)
Als Möglichkeit, gleichartige Artikel (weil mehrfach vorhanden) an den Mann zu bringen, gibt es eine entsprechende Angebotsmöglichkeit bei ebay. Ich halte dies fur eine Zweckentfremdung dieser Option.
Gruß aus Nordertown
Gruß,
Harald.
ich gebe dir recht nicht immer muss da Betrug dahinter stehen. Und sicherlich kann am Ende auch noch ein zweiter Artikel vorhanden sein. Dennoch das mit der Preistreiberei ist leider ein bekanntes Problem bei Ebay und das man da mit zweit oder dritt Accounts Artikel hochbieten kann, ist auch kein Geheimnis. Wer jetzt meint das das nur einzeln Fälle sind der glaubt auch an den Weihnachtsmann, dieser Vergleich passte da nun recht gut
Ich selber umgehe das ganze in dem ich mir einen Festpreis lege, den ich nicht überschreite. So konnte ich recht oft die Ware für die Summe auch erhalten.
Ich wollte eigentlich nur drauf hinweisen, dass man halt immer drauf achten sollte in wie weit man das Ganze nun mitmacht und dass man beim Kauf selbst bei online Shops immer ein wenig mit Vorsicht ran gehen sollte.
In diesen Sinne euch noch ein gutes neues Jahr.
Gruß Marcus
das nach wenigen Minuten kommende Angebot an unterlegene Bieter ist ein weiteres Geschäft für den Verkäufer. Das ist ja gerade der Sinn dieser Option. Als Geschäftemacherei würde ich das jetzt nicht bezeichnen.
Ich kann mir auch schwerlich vorstellen, dass ein Verkäufer selbst hochbietet um dadurch zu erfahren, was der Zweitbieter bereit gewesen wäre zu bezahlen. Er muß ja schließlich 9% vom Auktionserlös an eBay bezahlen. Das ist ziemlich viel Geld für diese Information.
Einen Zweit-Biet-Account kann jeder relativ einfach entlarven. Man schaut sich die Gebotsaktivität des vermutlichen Selbstbebieters an und achtet auf die 'Gebotsaktivität (%) bei diesem Verkäufer'. Ist diese nahe oder bei 100% kann man sicher sein dass der Verkäufer selbst die Preise hochtreibt.
Ich hab hier mal so einen Kandidaten reinkopiert (hoffe der Link funktioniert):
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidde...wBids_Buyer_ViewLink
Kann alles von diesem Verkäufer brauchen und bietet nur bei diesem Verkäufer.
Ein echter Klassiker
Beste Grüsse
Christian
Aber doch nur wenn der Kauf wirklich zustande kommt. Könnte doch sein, dass später die Kreditkarte vom höchstbitendenden Käufer keine Deckung hat oder sonstwas. Ok, wenn das ein Käufer zu oft macht wird er bestimmt gesperrt, aber dann macht man halt einen neuen Account auf, oder?
Ja, der Link funzt. Der könnte aber auch schlauer sein und auf ein paar andere 1EUR-Auktionen 2EUR bieten, dann wärs nicht so offensichtlich.
Ich sag nictht dass ich hier Erfahrung hab oder dass es wirklich so sein MUSS, aber beim Schwindeln sind die Leut immer recht erfinderisch (wenn sie glauben keiner kommt drauf) und dann gehts ne Weile bis man ihnen den Hahn zudreht und dann kommt ne neue Masche....
Gruß,
Harald.
DAS ist definitiv NICHT der Sinn dieser Option. Das ist schon daher nicht möglich, da es sich um eine alternative Käufer Suche von an dieser Auktion Beteiligten handelt und es sich immernoch um denn gleichen Artikel handelt. Das kannst Du gerne mal bei ebay nachfragen. Ein Kaufvertrag aus der Auktion heraus wird nur einmal generiert, ebay berechnet nur für den über die Kaufabwicklung beendete Auktion die Gebühren. Einen gebührenfreien Zusatzverkauf würde sich ebay auch gar nicht gefallen lassen.
Von daher gibt es auch nur einen für die Bewertung berechtigten Käufer. Ist doch logisch, oder ?
Hast Du je einen Verkauf an "Unterlegenen Bieter" in der Praxis ebay-gerecht durchgeführt ? Wahrscheinlich hast Du nur den Kontakt darüber hergestellt und den Artikel dann ausserhalb der ebay-Plattform verkauft.
Gruß aus Nordertown
sorry, aber ich empfehle Dir, Dich in diesem Fall erst mal genauer mit der Materie zu befassen, bevor Du hier solche Sachen ablässt. Grossbuchstaben darfst Du in diesem Falle auch gerne sein lassen.
Ich habe schon einige Male die Option 'Angebot an unterlegene Bieter genutzt. Damit wird dem von mir auszuwählenden unterlegenen Bieter (es muss nicht einmal der Zweitplazierte sein) ein Sofort-Kauf-Angebot zu dessen Höchstgebot gemacht. Es fallen dafür keine Einstellgebühren an, aber sehr wohl die Verkaufsprovision von 9% auf den Erlös. Und der zweite Käufer kann sehr wohl ebenfalls bewerten.
Und ja, ich habe tatsächlich auf diese Art zwei (!) Artikel verkauft.
Also sei ein bischen vorsichtig mit 'definitiv' und 'nicht möglich', wenn Du ganz offensichtlich diese Option selbst noch nie verwendet hast.
Grüsse
Christian
nachdem Du ja noch heftigst Deinen Beitrag editierst, hier meine Antworten:
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Hast Du je einen Verkauf an "Unterlegenen Bieter" in der Praxis ebay-gerecht durchgeführt ?
Ja mehrfach.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Wahrscheinlich hast Du nur den Kontakt darüber hergestellt und den Artikel dann ausserhalb der ebay-Plattform verkauft.
Nein, ich habe wie in meinem vorigen Beitrag geschrieben über die eBay-Plattform mit der Funktion 'Angebot an unterlegene Bieter' einen zweiten Artikel verkauft.
Du offensichtlich nicht, sonst würdest Du nicht so einen Krampf schreiben.
Christian
was du in @71 schreibst über die Gebotsaktivität von 100% ist genau das was ich mir die ganze Zeit schon gedacht und beobachtet habe, sowie ich merke das so jemand mit bietet steige ich als Bieter aus.
Gruß Klaus
das mach ich genauso. Solche Verkäufer stehlen einem nur die Zeit.
Ansonsten halte ich es wie Marcus (N-E-NRW). Ich gebe einmal den Betrag ein, den ich bereit bin zu investieren, (idealerweise 3 Sekunden vor Schluß). Wenn ich den Artikel kriege, freue ich mich, wenn nicht, dann nicht. Kommt alles wieder ...
Beste Grüsse
Christian
ich würde mich freuen, wenn Du Deinen Ton etwas weniger aggressiv gestalten könntest.
Weder bin ich "heftig am Editieren" - einen Schreibfehler zu korrigieren ist doch wohl kein Verbrechen ?
Noch schreibe ich hier Texte, die den Begriff "Krampf" rechtfertigen.
Selbstverständlich habe ich diese Option schon genutzt / nutzen müssen. -> Konkreter Fall: Eine Bieterin ist kurz nach Auktionsende von ihrem Kauf zurückgetreten, da sie befürchtete, mangels schneller PayPal-Zahlung (die ich nicht anbot) nicht rechtzeitig in den Besitz des Artikels zu kommen.
Ich konnte lediglich dem neuen Käufer (Unterlegener) eine Bewertung einstellen, der wankelmütigen Bieterin konnte ich keinen Bewertungstext einstellen. Und das ist Fakt.
Gruß aus Nordertown
Toll, das ist aber nicht der Fall, von dem wir hier reden. Und darauf basierst du deine Unterstellungen Christian gegenueber?
GrP.
das stimmt so nicht. Wenn du ein Angebot an unterlegene Bieter machst, so kannst du dort die Anzahl der Artikel wählen, die du davon noch hast. So kannst du nicht nur dem zweiten Bieter ein ANgebot machen, sondern allen, bei denen dir die Gebotshöhe passt.
Wenn ebay das so nicht wollen würde, gäbe es wohl keinen Auswahlrollbalken, in dem du eine Anzahl von Artikel auswählen kannst. Somit werden x verschiedene Angebote generiert, die x verschiedene Käufe nach sich ziehen können, jedesmal mit Provision und Bewertungsmöglichkeit.
Gruß
Nico
bei Ebay steht das Gebot jetzt bei 55 Euro und in den Kleinanzeigen ist die Lok auch noch drin.
Eigentlich müßte die Kleinanzeige ja endlich gelöscht werden.
Lg Frankie
es gehören immer zwei dazu - Verkäufer UND Käufer. Bietet einfach den Preis, den ihr bereit seid zu zahlen und gut. Auf die Art hab ich schon mehrmals als "Unterlegener" die Sachen zu "meinem" Preis bekommen. Ansonsten halt "Gier frisst Hirn" oder so ähnlich ... ;) ... man kann es doch keinem Verkäufer verdenken, den Höchstpreis erzielen zu wollen? Eventuell muss der ja vom Geschäft tatsächlich leben ...
Grüße, Thomas
Edith zum Ursprungsgedanken "parallel": wenn es in den Kleinanzeigem steht, heisst es doch nicht, das der Artikel zwingend noch vorhanden ist. Das ist doch nur ein Angebot - formal hat der Verkäufer nur ein Problem, wenn er zuerst per Kleinanzeige tatsächlich vor dem eBay-Auktionsende verkauft und die Auktion nicht stoppt bzw. wenn er den Artikel zweimal verkauft und nicht zweimal hat ...
als notorischer Bösewicht sollte man auf Beides gleichzeitig setzen.
- Erst bei der Kleinanzeige Interesse heucheln.
- Einen übertriebenen Preis in die Bucht stellen und nach Auktionsende wieder zurück nehmen.
So hoch dass er gar nicht mitbieten kann. Er muß ja für den Verkaufspreis an EBay Gebühren bezahlen.
- Danach auf die Kleinanzeige negativ antworten.
Das merkt er sich.
So oder so, alles legal...?
MfG
Alfred T.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ein_Herz_und_eine_Seele
Fazit: Und am Ende hat man zwei nicht gewollte Lokomotiven für viel Geld im Haus.
Lies noch mal Dein Posting #73 mit selbstgefälligen Unterstellungen wie
Zitat - Antwort-Nr.: | Name: Exitus
Hast Du je einen Verkauf an "Unterlegenen Bieter" in der Praxis ebay-gerecht durchgeführt ? Wahrscheinlich hast Du nur den Kontakt darüber hergestellt und den Artikel dann ausserhalb der ebay-Plattform verkauft.
Dies hast Du nachträglich hinzugefügt, und nicht nur Schreibfehler editiert.
Bleib bitte mal bei der Wahrheit.
So, und wenn Du Dein Posting nochmal gelesen hast, in dem Du Deine Meinung zur einzigen Wahrheit hochstilisierst, dann denk noch mal nach und dann reden wir nochmal über guten Ton.
Sachlich bleibt weiterhin alles Krampf was Du bisher zum Thema 'Angebot an unterlegene Bieter' verfasst hast.
Ich empfehle Dir daher, Deinen Vorschlag aus Posting #73 an mich:
>>Das kannst Du gerne mal bei ebay nachfragen.<<
vielleicht eher selbst mal in Anspruch zu nehmen.
Christian
vielleicht weiss der Verkäufer einfach nur nicht, dass er zum Verkauf bei eBay verpflichtet ist, wenn dort das erste Gebot eingeht. Wusste ich lange auch nicht.
Wer liest schon immer AGBs im Detail
Beste Grüsse
Christian
man kann doch vorsichtshalber einen logischen Fehler einbauen,
der einem dann den Verkauf zu ändern oder zurücknehmen läßt.
Halt nie so hoch "schattenbieten" dass keiner mehr mitkommt.
Alternativ:
'Kurz vor Schluß eine sehr hohe Summe bieten, und dann das Gebot ( Z.Bsp.: wegen Vertippens) zurückziehen.
Aber nur wenn so ein "Blauäugiger" im letzten Moment viel mitgeboten hat.
Der "Unterlegene Bieter" darf dann kaufen, wenn er will.
Man ist ja kreativ und läßt sich stets was Neues einfallen.
TIPP: Öfters den Account wechseln.
Aber parallel die Ware noch in Kleinanzeigen und/oder sonstwo anzubieten.
Da steckt schon eine tüchtige Portion "Geschäftsinn" dahinter.
Denn Profit ist ja bekanntlicherweise stärker als Verstand.
Hansi
meine güte ... Wo liegt das Problem. Mache ich immer so. Wo es zuerst weggeht der jenige bekommt es halt.
gruß björn
Das wurde doch hier schon lang und breit erklaert.
GrP.
eigentlich bist Du ja ein netter Kerl,
aber Deine Ratschläge hier, wie man am Besten Verkäufer über den Leisten ziehen kann,
gehen mir irgendwie gegen den Strich.
Ixh habe seit es eBay gibt denselben Account und ich verhalte mich seit 1999 bei eBay so, wie man normalerweise in zivilisierten Gegenden miteinander umgeht.
Wilde Gebote abgeben und dann zurückziehen oder mit mehreren Accounts arbeiten, um mir einen Vorteil oder anderen einen Nachteil zu verschaffen, hatte ich bisher noch nicht nötig und ich hoffe es kommt auch nie dazu.
Beste Grüsse
Christian
das ist doch wohl nicht Dein Ernst ?
Das ist ja eine Anleitung/Aufforderung zum Betrug ! Hast Du das nötig - dann tust Du mir leid !
Gruß aus Nordertown
Ist ein Beispiele dafür was bei Ebay ablaufen kann.
Sind Tipps für die Ehrlichen
wie sie über den Tisch gezogen werden können.
Verbindungen mit meinem EBay-Verhalten sind reine Imagination.
Schlechte TV-Sender würden das als Drehbuch für ihre "Realities" nehmen.
Hansi
ist schon Interessant was man hier in diesen Forum alles lernen kann, weiter so, ich bin wissbegierig.
Gruß Klaus
??
das sehe ich auch so und bin entsetzt, was für Abgründe sich hier auftun ...
Grüße, Thomas
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Erfolgsquote so 4:1, vor allem wenn es sich um unerfahrene Bieter handelte.
Finde ich milde gesagt, ein bischen schwach von Dir, Dich jetzt so herausreden zu wollen.
was soll ich anders machen?
So läuft´s halt in der Welt wenn Gesetze und Verordnungen zu frei sind.
Einfach beim nächsten mal von so einem Anbieter nichts mehr kaufen.
Wie man es merkt ist doch sehr anschaulich erklärt...
Und ich laß noch viele Sachen weg..
Hansi
Edit: falscher Thread....
Gruß, Carsten
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
Na, was soll ich anders machen?
So läuft´s halt in der Welt wenn Gesetze und Verordnungen zu frei sind.
Offensichtlich sind Deine und meine Lebenseinstellung und der Umgang mit Mitmenschen viel weiter auseinander wie ich bislang dachte.
Brauchst Du in Deinem Leben echt immer Gesetze und Verordnungen weil Du selber kein Gefühl hast, was anständig ist und was nicht?
ich finde das Verhalten von Kerner einfach betrügerisch. Kaufmännische Ehrlichkeit ist leider nicht jedermanns Sache. Ich würde mich schämen und nicht stolz damit pralen
Auch durch das doppelte Anbieten kann die tolle Idee des hiesigen Kleinanzeigenmarktes kaputt gemacht werden.
Grüße an den großen Teil der ehrlichen Gemeinde
Christian
langsam wirds komisch,
warum editierst Du jetzt die von mir zitierten Stellen aus Deinem Posting #86 raus?
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