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THEMA: Onlinehandel Widerrufsgesetz ab 01.06.2014

THEMA: Onlinehandel Widerrufsgesetz ab 01.06.2014
Startbeitrag
HarburgerLokschuppen - 08.01.14 14:42
Hallo zusammen,
mal eine nicht unwichtige Info für Kunden und Händler im Onlinehandel.
Nun wird doch so langsam den Rücksendewahn im Online Handel Einhalt geboten.
Unsere Branche ist wohl nicht davon so betroffen wie andere z.b Kleidung und Schuhe.
Denn was da abläuft geht auch nicht mehr und dem muss auch Einhalt geboten werden.
Wie z.b Schuhe / Kleidungsstücke am Wochenende getragen werden was schon eine Frechheit ist, und dann das Geld zurück verlangt wird, und der Händler soll auch noch die Rücksendekosten  tragen.

Nun aber zum wesentlichen:

1.Es gibt nur noch ein Widerrufsrecht (14 Tage) das Rückgaberecht entfällt komplett.
2.Der Widerruf darf nicht mehr kommentarlos (ohne genaue Begründung und Beschreibung) erfolgen. Im Fall ohne, ist der Widerruf nichts rechtsmäßig.
3. Die Rücksendekosten hat Grundsätzlich der Käufer zu tragen und hat auch so zu erfolgen wie in der AGB des Händlers angegeben. (Also z.b nicht als Päckchen wenn versichertes Paket angegeben).
4. Die 40,- € Rücksende Klausel entfällt komplett.
5. Wurde der Kunde nicht ausdrücklich vorm Kauf (Gültig ab 01.06.2014) auf diese Widerrufsbelehrung hingewiesen, erhöht sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate + 14 Tage, es sei denn die Belehrung wird nachgeholt, dann beginnt die 14 tägige Widerrufsrecht ab diesem Zeitpunkt.
6. Die Hinsendekosten trägt Grundsätzlich der Händler, und müssen dann zurück erstattet werden, allerdings ohne Expresskosten oder ähnliches auch wenn dies von der Hinsendung gewünscht / bezahlt wurden. Nur Rückerstattung für eine versicherte Standardsendung müssen zurückbezahlt werden.
7. Die Rückerstattung muss auch nicht sofort sondern auch innerhalb der 14 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen.

Detailiert ist es hier zu lesen:

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze...-widerrufsrecht.html

Ingoformative Grüße


Ja ist interessant danke Ingo für diese wichtige Info

Gruß Andy l
Moin,

dann bricht das Onlinegeschäft zusammen !

A= Ich bestelle ware in meiner Größe, diese Fällt aber zu groß oder zu klein aus ! Ich bin nun für den Rückversand verantwortlich ? Hm da werden aber einige die nur noch vom Onlinehandel leben sich ihr Grab schaufeln. Oder sie bieten dies nun als SERVICE an ! (Servicewüste Deutschland ). In anderen Ländern ist das Standart !!!


B=Ich kaufe dann nur noch Waren, wo ich weiß das der Händler den Rückversand selbst zahlt. Ansonsten ist der Kunde kein König mehr und ich fahre lieber ins Fachgeschäft.

Gruß Björn

P.S. Was eine Frechheit ist, das mit dem Tragen und dann umtauschen, wieder neue Ware holen ! Das ist gut, das dem Einhalt gegeben wird !
Hallo,
zu mangelhafter (und auch FALSCHER!!) Ware und deren Behandlung steht nichts drin. Darf man dann also anscheinend auch die Rücksendekosten als Kunde tragen...
Grüße Horst
Hallo Björn,
wer das mit dem Kleidungstücken tragen und dann Rücksenden macht, tut mir Leid dem dürfte es gar nicht möglich sein sein Geld zurück zu bekommen. Aber ob sich derjenige wirklich davon abhalten lässt ? Der schon so dreist ist und das macht der sagt sich vielleicht..na und !.. dann sehe ich das eben als Leihgebühr an. Das müsste das einfach verboten werden. Aber daran sind Unternehmen wie A.. und Z... doch selber Schuld es zu dulden.

Gruß

Ingo
Aber gerade in der Bekleidungsbranche wird das nicht fliegen, denn die übernommenen Rücksendekosten sind dann ein wertvolles Unterscheidungsmekmal. Wer da nicht mitmacht, hat schnell einen Wettbewerbsnachteil...

Gruß
Eglod
Hallo
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Der Widerruf darf nicht mehr kommentarlos (ohne genaue Begründung und Beschreibung) erfolgen. Im Fall ohne, ist der Widerruf nichts rechtsmäßig


ist nicht ganz korrekt

es heißt konkret:
"Widerruf - ausdrückliche Erklärung wird notwendig
Genügte es bisher, die Ware kommentarlos an den Online-Händler zurückzusenden, ist ab dem 13.6.2014 eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich. Verbraucher können die Erklärung des Widerrufs durch Ausfüllen und Übersenden des Muster-Widerrufsformulars oder durch eine andere entsprechend eindeutige Erklärung (z.B. per Post, E-Mail oder Telefax) ausüben, soweit aus der Erklärung der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages eindeutig hervorgeht

Achtung: Einer Begründung bedarf der Widerruf auch künftig nicht."
Dennoch: Firmen wie Amazon, Zalando etc. wird das schon treffen (was ich pers. sehr begrüße, ich brauch die alle nicht), dem Fachhandel stärken die neuen Gesetze eher den Rücken (was mich pers. freut)
Gruß
Peter
Hallo Horst,
da hast Du Recht. Aber ich glaube einfach das ist Ermessenssache und Service.
Wenn etwas direkt geliefert worden ist was gleich defekt ist (also nicht erst nach 2 Monaten oder so ) dem werden wohl die meisten Händler die einmaligen Rücksendkosten auch erstatten. Kommt vielleicht auch darauf an ob der Kunde sagt ich möchte ja das Modell haben, oder ich will mein Geld zurück. Ich denke das wird der Service entscheiden.
Ich finde es nur wichtig das wenn absichtlich nur auf Probe gekauft wird, das ist ja bei Lokomotiven,Waggons auch hier schon zu lesen gewesen..ich bestelle mir 2 Loks und behalte dann die die besser läuft, dann auch noch der Händler die Versandkosten übernehmen sollte.

Denn dieser Versandkostenposten  und diese Handhabung von Kunden kann einen schon sein Gewinn auf 0 minimieren und kleine Händler in der Masse in die Knie zwingen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass bei den Rabattschlachten  dem Händler teilweise nur 5,- - 10 € ein Reingwinn übrig bleiben. Und dann soll ich auch noch die Rücksendekosten tragen.

Sorry das ist nicht OK.

Gruß

Ingo
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Firmen wie Amazon, Zalando etc. wird das schon treffen

Das genaue Gegenteil wird der Fall sein. Amazon ist jetzt schon wirtschaftlich trotz der vielen Rücksendungen in einem eingeschwungenen Prozess. Ich denke, daß Amazon diese Regelung nicht braucht, aber mit Sicherheit nutzen wird, um die übernommenen Rücksendekosten vor Kunde als Bonus auszuloben und sich so ggf. noch weiter vom Wettbewerb abzusetzen... !

Was Zalando machen wird, ist mir nicht klar, aber z.B. beim Ottoversand bin ich mir ziemlich sicher, daß alles beim alten bleiben wird. Blöd ist für den Kunden, daß er erst einmal prüfen muss, welches Vorgehen der jeweilige Schop denn nun im Kleingedruckten stehen haben wird...

...für die Mobabranche ist das bei einer Reihe von Anbietern nur die Legaliseirung einer gelebten Praxis, die Rücksendekosten erst einmal beim Kunden zu lassen und nur bei entsprechend intensivem Nachfassen selbige überhaupt zu vergüten... beigefügte Rücksendeaufkleber mit inkludierter Portoübernahme gibt/gab es in der Mobabranche so gut wie gar nicht...

Gruß
Eglod
Moin Ingo,

Zitat

Der Widerruf darf nicht mehr kommentarlos (ohne genaue Begründung und Beschreibung) erfolgen. Im Fall ohne, ist der Widerruf nichts rechtsmäßig.


Das ist so nicht richtig. "Ausdrückliche Erklärung" heißt nicht, dass ich eine Begründung für den Widerruf abgeben muß. Damit ist vielmehr gemeint, dass ich dem Verkäufer eine deutliche Ansage machen muß "Hiermit erkläre ich ausdrücklich den Widerruf..." und es nicht wie bisher ausreicht, die Ware kommentarlos zurückzuschicken, um den Widerruf geltend zu machen.

Gruß, Carsten

Edit: Peter war schneller
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

6. Die Hinsendekosten trägt Grundsätzlich der Händler,

Ist das so? Glaube ich eher nicht. Kann das auch nicht finden. Wo steht das?

Gruß
Eglod
Hallo,

ich begrüße es sehr, dass diese Regelung kommt!

Schließlich geht es mehr darum, dem Handel und damit den Händlern rechtlich mehr Möglichkeiten zu geben !!!

Wie man individuell verfährt, ob bei den großen wie A oder O oder Z, bzw. dem "Kleinen" soll denen überlassen bleiben.

Generell wird dieses sinnlose Ausnutzen, so hoffe ich, dann von den "Spezies" ein wenig eingedämmt und wenn gewünscht, kann der Händler dank Rechtsgrundlage auf seine diesbezüglichen AGB´s bestehen und ggf. mit Kulanz arbeiten, die, wie schon formuliert, individuell ausfallen wird!


Michael
DANKE EU. Widereimal mischt sich Brüssel Sachen ein, die denen nichts angeht.....

meint
Uwe
Hallo zusammen,

ich halte das für eine sinnvolle Korrektur einer völlig überzogenen Regelung.

Wenn ich etwas im lokalen Fachhandel kaufe, das sich erst beim Gebrauch zu Hause als fehlerhaft herausstellt, dann fahre ich zum Händler und lasse den Mangel beseitigen oder tausche um. Aber der Händler wird mir die Fahrtkosten, die durch die Rückgabe entstehen,  sicher nicht erstatten.

So sehe ich das auch beim Internethandel. Wenn ich etwas zurückschicke (was nur selten vorkommt), dann bezahle ich die Rücksendekosten. Der Händler bezahlt seinerseits die Kosten der nochmaligen Zusendung.

Wir hatten das Thema schon einmal vor längerer Zeit, als es darum ging, dass sich jemand z. B. drei gleiche Loks zusenden ließ, sich die beste raussuchte und die 2 restlichen auf Kosten des Händlers zurücksandte. Das heißt, er wusste schon beim Kauf, dass er von seinem "Rückgaberecht" Gebrauch machen würde. Ist das fair?

Dennoch wird es vermutlich (große) Versandhändler geben, die die alte Regelung beibehalten werden. Aber kalkulieren müssen sie diese Kosten allemal, und so zahlen all diejenigen mit, die das Rücksenderecht nicht rücksichtslos ausnutzen.

Gruß
K.U.Müller
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ist das fair?

Ja, denn die Regelung dient ja dazu, den Versandkunden die gleiche Warenprüfmöglichkeit zu geben wie den Präsenzkunden. Würde die Ware nicht solch extremen Qualitätsstreuungen unterliegen, für die der Kunde nun absolut nichts kann, wäre ein solches Vorgehen überflüssig.

Gruß
Eglod
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ja, denn die Reglung dient ja dazu, den Versandkunden die gleiche Warenprüfmöglichkeit zu geben wie den Präsenzkunden.



Das ist ja nicht ganz richtig. Welcher Moba-Händler hat denn schon eine Prüfstrecke mit Weichen und DKW, die eine Prüfung zuließe, die den Namen verdient. Also fährst Du nach Hause, stellst dort fest, dass Deine Lok auf Weichen taumelt und fährst i.d.R. anschließend zum Händler. um die Lok umzutauschen. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt wird Dir der Händler nicht ersetzen, der Internethandel muss diese Kosten aber tragen. Die Logik dahinter hat sich mir noch nie erschlossen.

Gruß
K.U.Müller
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Die Logik dahinter hat sich mir noch nie erschlossen.

Was möglicherweise daran liegt, daß die Erschaffer dieser Regelung sich nicht vorstellen konnten, daß es Händler gibt, die eine Ware in einem Laden vertreiben, in dem es nicht einmal die Möglichkeit gibt, selbige zu prüfen... ?

Gruß
Eglod
Salut

ich habe mein Geschäft neben einer Post in der Schweiz; was ich hier täglich sehe ist echt der Wahnsinn. Da habe ich das Gefühl es werden mehr Pakete mit Zalando und Co zurück gebracht als versendet werden können. Unglaublich was da "mal eben so" geklickt (gekauft kann man ja nicht sagen) wird.
Regelrechte Kleiderpartys werden abgehalten, und danach alles wieder zurück geschickt - Kostenfrei alles. Das es damit mal ein Ende haben muss war ja klar und von mir auch zu hoffen gewesen. Denn die Kosten die dadurch den Firmen anfallen werden ja von allen Kunden getragen.

Ich finde es super, auch wenn dadurch die Frequenz VOR meinem Ladenlokal etwas abnehmen sollte...

Gruss
Thorsten
Hallo Karl Ulrich,
ich stimme Dir da 100% zu.
Ich prüfe so weit es irgendwie möglich alles meine Modelle die ich auch versende.
Nur ich kann eines nicht auf alle Bedürfnisse des Kunden eingehen und dafür auch noch zur Kasse gebeten werden. Wenn er z.b mit einer Lok Probleme auf seiner Anlage hat weil Sie bei seinen alten Arnold Weichen (nur ein Beispiel) ins Herzstück fällt oder er sein Gleis nicht so ordentlich verlegt hat. Dann hat das nichts damit zu tun das die Lok nicht funktioniert. Oder was ich letztens hatte das ein Kunde eine DCC Digital Lok bestellt hat, und dann das alte Selectrix System noch hat und meckert rum das die Lok nicht bei Ihm fährt. Eine Glaskugel habe ich noch nicht. Er wollte aber unbedingt die Rücksendekosten von mir erstattet haben.

Daher Danke für das neue Gesetz.

Bin der letze der sich bei begründeter Reklamation anstellt, aber man sollte es nicht zu dolle als Kunde ausnutzen wie bei Mehrfach Artikel Bestellungen schon erwähnt.

Gruß

Ingo
Hallo,

anyway, es wird der Händler die Nase vorn haben, der den besten Service und die besten Preise bietet ...
Ein Versandhändler ist ein Händler, der vom Versand lebt - auch von Rücksendungen. Die bringen nämlich auch Kunden. Amazon, Zalando, Otto und co. haben ohnehin sehr viel günstigere Tarife bei Ihren Frachtern. Die Kosten fallen dort nicht so sehr ins Gewicht bzw die Mischkalkulation wie z.B. bei Ingo.

Grüße,
Uwe
Hallo
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Amazon ist jetzt schon wirtschaftlich trotz der vielen Rücksendungen in einem eingeschwungenen Prozess


Egold, da muss ich Dir widersprechen. z.B. im III Quartal 2013 hat A. es geschafft, bei 1,7Mrd (!) Umsatz 40 Mio Verlust zu erwirtschaften. (Gelesen im Stern, k.A. welche Ausgabe) Und dieses Verhältnis ist wohl eher die Regel als die Ausnahme.
Das Prinzip A. ist auf bedingungsloses Wachstum ausgelegt. Sobald das nicht mehr geht (und die Blase wird platzen!), knallt die Aktie in den Keller - bye bye A - als Marktplatz für Drittanbieter ist eBay wohl eh die größere Plattform.

Bei Z. ist's noch heftiger. Die haben jetzt schon eine Retourenquote von annähernd 50% des Umsatzes (Es gibt regelrechte Z.Parties)
Die werden einerseits davon profitieren, weil die Retourenquote zurückgehen wird, aber ich schätze, dass der Umsatz eben auch einbrechen wird.
Wer auch immer diesen ganzen Irrsinn bei Z. finanziert - wird sich das nicht lange mit ansehen.
Gruß
Peter
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Kostenfrei alles.

Nur dann, wenn der Händler auch die Hinsendekosten übernommen hat, was aber bei Zalando - glaube ich - immer so ist.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich finde es super, auch wenn dadurch die Frequenz VOR meinem Ladenlokal etwas abnehmen sollte...

Nur dann, wenn Zalando die Regelung auch so übernimmt und umsetzt, was ich bezweifle, wenn die heute sogar schon die Hinsendekosten tragen...

Gruß
Eglod

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

z.B. im III Quartal 2013 hat A. es geschafft, bei 1,7Mrd (!) Umsatz 40 Mio Verlust zu erwirtschaften. (Gelesen im Stern, k.A. welche Ausgabe) Und dieses Verhältnis ist wohl eher die Regel als die Ausnahme.

Ahaa, das wusste ich nicht. Drum sind die so zickig mit den Gewerkschaften. Vielleicht freut man sich dann dort ja doch auch über die neue EU-Regel.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wer auch immer diesen ganzen Irrsinn bei Z. finanziert

Das ist eine gute und hochinteressante Frage...

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Retourenquote von annähernd 50%

Das finde ich jetzt nicht so dramatisch. Wenn ein Kunde ein Hemd in 42 und eins in 43 bestellt, wird er nur eins behalten und die Rücksendequote liegt bei 50%. Wenn er davon noch jeweils zwei verschiedene Schnitte bestellt, liegt sie schon bei 75%. Die Frage ist, wie hoch ist die Quote der Kunden, die zu 100% alles zurückschicken?

Gruß
Eglod

Hallo zusammen,

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wer auch immer diesen ganzen Irrsinn bei Z. finanziert


Schweift etwas vom Thema ab, aber bitte sehr: www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2013/07/53448/

Grüße,
Steve
Hallo Peter,

nicht kirre machen lassen. Amazons Verlust von 40 Millionen kommt daher, dass die Gewinne durch aberwitzige Lizenz- und Sonstwasgebühren ins Ausland geschafft werden. 40 Millionen Verlust heißt nur, dass der Fiskus nicht an den Gewinnen beteiligt wird.

Mal zum Vergleich: Mein Brötchengaber pumpt in Deutschland bei 13000 Mitarbeitern insgesamt 1,5 Milliarden Euro in die Staatskasse und in das Sozialsystem. Dabei sind die ca. 32000 Sekundärjobs bei Zulieferern etc. noch gar nicht eingerechnet, die über Aufträge und Dienstleistungen ebenfalls gefördert und mitgetragen werden. Und wir bilden über Bedarf aus. Die Firma bekennt sich ausdrücklich zum Standort Deutschland und benimmt sich auch so.

Amazon bildet nicht aus und vermeidet nach Möglichkeit Steuerzahlungen. 40 Millionen Verlust sind der Abfall zu den unversteuert ins Ausland gepumpten Gewinnen. Pfui!

Viele Grüße
Zwengelmann
Dann wird der Wahnsinn also nicht von den Samwer-Brüdern, wer auch immer das ist, finanziert, sondern von "fremden Geldern", deren Herkunft damit aber immer noch nicht geklärt ist....

Gruß
Eglod, der vermutet, daß die 3 Mio € Steuergeld nicht ausgereicht haben, um eine 1,2 Mrd. € Umsatzunternehmen aufzubauen.
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

dass die Gewinne durch aberwitzige Lizenz- und Sonstwasgebühren ins Ausland geschafft werden.

Also wie denn nun? Dann arbeitet Amazon also doch hochwirtschaftlich, wie von mir vermutet.

Gruß
Eglod
@ Egbert
also 50% Retourenquote ist (selbst)mörderisch....

und:
Dann arbeitet Amazon also doch hochwirtschaftlich? Nein! die sind tatsächlich unterm Strich (und zwar international(konzernweit) defizitär unterwegs...

@ Steve
Den Artikel kannte ich. Trotzdem Danke
aber die 3,3Mio erklären nicht, wer wirklich finanziell dahinter steckt

@ Michael
u.A. aus diesen Gründen (aber auch s. Link von Steve) sollten solche Anbieter eigtl. komplett boykottiert werden.

Aber es sieht ja erst mal jeder nur sein Schnäppchen (und seinen verm. Vorteil) und bestellt weil " bin ich billig rangekomm'n".
Dass grundsätzlich jemand dafür einen Preis zu zahlen hat (bei A. die Mitarbeiter/Sklaven), dank Strukturförderung die Steuerzahler, im Zweifel die Aktionäre (und da natürlich die Kleinanleger, die eben nicht bei einer Bank sind, wo jeder Trade nur € 5 kostet...).
Wir schaffen uns mit unserer "Geiz ist..."Mentalität nur selber ab. Aber bis das in den Köpfen angekommen ist, ist's wohl zu spät.

Diesen Spruch:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
(John Ruskin)
haben ganz viele immer noch nicht begriffen und sind fröhlich weiter auf der Jagd -
Und die Besten sind eh die Händler, die ihre Marge verkaufen, um Umsatz zu generieren

Gruß
Peter
Hallo,

eineige Händler haben das Problem in der Vergangenheit relativ einfach gelöst und entsprechende Kunden für künftige Käufe gesperrt.
Wenn ich z.B. die Bewertungen bei einigen Versendern lese: "Habe die TV´s X Y und Z bestellt, gestestet und mich für W entschieden." dann bekomme ich das kalte Grauen und würde diesen Kunden auch nichts mehr verkaufen.

Aber bei Klamotten wird es ohne Rücksendung m.E. nicht gehen. Es ist unglaublich was da z.B. größenmäßig im Argen liegt.  Unser Zwerg hat z.B. bei Jacken eine Größenspanne von 110 (würde seiner Größe entsprechen) bis zu 128, je nach Hersteller, Modell ...

Wenn ich jetzt eine, per Definition eigentlich passende  Gr. 110 bestelle und die dann nicht passt, dann würde ich  schon erwarten das dies ein Mangel ist und ich die Sachen kostenfrei zurückschicken kann. Dafür spart sich der Versender ja Verkäufer, Ladenmiete etc.

Eine Unterscheidung zwischen Mangel und nicht Gefallen sollte möglich sein.

Grüße
Andi
  
Hallo,

man muss Onlinehändler (wie Amazon oder Zalando) mit Vorsicht nutzen, mit Bedacht nutzen, und mit Augenmaß nutzen. Ich habe in mir den letzten Wochen einige Bücher von JRR Tolkien gekauft. "Der Herr der Ringe" über den klassischen Buchhandel, "Der Hobbit" über den Club Bertelsmann, drei weitere Bücher über Amazon. Mein Fazit: Wer ein bestimmtes Buch (in einer bestimmten Edition) sucht, sollte bei Amazon kaufen*. Warum? Bei Amazon sehe ich den Einband, die Edition, und vieles mehr und kann mich auch noch zwischen verschiedenen Editionen entscheiden. Die Datenbank ist sehr gut sortiert und gepflegt. Im normalen Buchhandel habe ich das absolute Gegenteil erlebt. "Ich möchte gerne 'The Lord of the Rings', Edition Harper-Collins". Die gute Buchverkäuferin suchte, wurde aber nicht fündig. Erst die Eingabe der genauen ISBN machte die Bestellung möglich. Gleiches Prozedere beim Hobbit, dieses mal online. Erst die ISBN brachte mich zu dem Buch, das ich suchte. Das ist bei Amazon anders.
Auch Noten kaufe ich inzwischen nur noch über online Händler. Auch wenn das lokale Notengeschäft verdammt urig ist (und die Leute da auch Ahnung haben), aber wenn ich selbst mit Verlag, Artikelnummer und ISMN ein Buch dort nicht bekomme, weil es nicht in der Datenbank ist, die diversen Zulieferer nach halbstündigerer Telephoniererei auch keine Ahnung haben, ist es für mich schwer, das Notenheft dann _nicht_ im Internet zu bestellen, wo mich die Suche mit genau den Daten gleich auf ein Dutzend Händler brachte.

Anders sieht es für mich bei alltäglicheren Dingen aus. Stinknormale Socken (schwarz, knöchellang) sind zum Beispiel so ein Artikel, den ich niemals online bestellen würde und es ist auch ein Unding, dafür den Onlineversand in die Spur zu schicken.

Ich unterstütze gerne lokale Händler, aber es gibt irgendwo Grenzen. Über die teilweise deftigen Preisunterschiede der Mobahändler (on & offline) sind hier ja schon tausende Bildschirmmeter Text entstanden. Das gleiche gilt für alle anderen Branchen und hat wenig mit Amazon zu tun.

Grüße,
RF

*Ausnahmen bestätigen wie üblich die Regel, Comics&Mangas beispielsweise, weil die Ladengeschäfte noch mit Liebe und Herzblut von Leuten geführt werden, die Ahnung haben und entsprechend gut vernetzt sind.
Moin,
grundsätzlich begrüße ich es, dass das Widerrufsrecht "novelliert" wird, damit Auswüchse, wie oben beschrieben, auch möglichst weit eingeschränkt werden.
Bei Klamottenversendern mag es ja noch angehen, dass ein gewisser Prozentsatz an Rückläufern sein muss, einfach, weil nur ein Teil von uns sich in "Normgrößen" einteilen lässt.
"Zalandoparties" kann ich aber ebenso wenig gutheißen wie Qualitätsstreuung bei Moba-Rollmaterial, selbst bei meinem (Noch-) Lieblingshersteller.

Ich kann den Kunden verstehen, der sich drei Loks vom Hersteller XY per Versand kauft, wenn er schon im Vorwege damit rechnen muss, dass es eine Ausschussquote von 66% gibt. Würde er nur eine kaufen und dann, bei Nichtfunktion, reklamieren, ist das Modell vielleicht schon nicht mehr verfügbar?

Hier wären die Hersteller gefragt, aber besonders die Händler.
Ob es solche, die auch den nötigen Arxxx in der Hose haben, überhaupt noch gibt, wage ich allerdings zu bezweifeln: selbst die großen Versandhändler lassen sich von den Herstellern knebeln, und genau dort liegt der Hase im Pfeffer, neues Widerrufsrecht Hin oder Her!

Viele Grüße,
Oliver
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich kann den Kunden verstehen, der sich drei Loks vom Hersteller XY per Versand kauft, wenn er schon im Vorwege damit rechnen muss, dass es eine Ausschussquote von 66% gibt. Würde er nur eine kaufen und dann, bei Nichtfunktion, reklamieren, ist das Modell vielleicht schon nicht mehr verfügbar?



Ich bin gerne dazu bereit..bzw. betreibe es so das ich die Modelle vor dem Versand teste. Und trotzdem kann es auch mal immer wieder trotzdem passieren das etwas nicht funktioniert. Aber ich minimiere das Risiko. Aber es ist auch ein enormer Zeitaufwand die Modelle alle erst einmal aus den Verpackungen zu nehmen (manche sind ja auch noch zugepflastert).
Aber....
Was machen einige Kunden..ich bestelle lieber  da wo die Lok 5,- € noch günstiger ist .

Also auch Online Versandhändler die Qualität und Service im Vorwege bieten um eine Mehrfachbestellung schon mal auszuschließen, sollte man vielleicht mal mehr Beachtung schenken.

Aber bekanntlich ist das so..früher hieß es. Reiche mir den kleinen Finger und ich nehme die ganze Hand..heute ist es der ganze Arm !

Und ich gehöre nun mal zu den Händlern, die auch nicht die Modelle hochjubeln nur um etwas zu verkaufen, sondern ich kritisiere das auch, wie hier im Forum öffentlich.

Gruß´

Ingo
Das Gesetz legt ja nur die Mindeststandards fest. Jeder Händler darf das beliebig zu Gunsten des Kunden ändern, nur nicht zu dessen Ungunsten. In hart umkämpften Branchen werden sich die Anbieter das schon gut überlegen.
Und auch jetzt war es schon so, dass man als Händler nicht voll erstatten musste, wenn das Gerät Benutzungsspuren aufwies, die über die Möglichkeiten der Ladenprüfung hinaus gingen.

Carsten
Moin Ingo,

ich kann Dir fast garantieren das sich bei den großen Versandhändler nichts ändern wird, das ist nämlich in der Kalkulation der Kosten berücksichtigt.

Auch heute haben die Händler schon die Möglichkeit Kunden zu sperren und, ..........es passiert nur in wirklich krassen Ausnahmefällen.
Der kostenlose Rückversand wird als Serviceleistung angeboten und die Rückgabe bei Nichtgefallen ebenso.

Es wird nur zu einer sogenannten Marktbereinigung kommen und es werden mal wieder die "Kleinen" auf der Strecke bleiben. Auch im Modellbahnbereich werden immer mehr Kleinserienhersteller von den "Großen angeboten, die kaufen einfach 50 Modelle und legen sie auf Lager, und wenn es nach 2 Jahren in der Nachfrage ruhiger wird werden die Modelle verramscht und die eventuellen Verluste steuerlich geltend gemacht.

Also in meinen Augen hilft die Neuerung niemandem, ein Recht zu haben und damit Kunden zu verlieren werden die wenigsten Händler mit einem gewissen Marktanteil riskieren.

Gruß Michael

PS.: Rechne mal die monatlichen festen Kosten für dein Ladengeschäft inkl. aller Nebenkosten aus und setze das in Versandkosten um
@33

Hallo Michael,  es geht ja hier nicht um den kostenlosen Versand für die Bestellung sondern um die Kostenübernahme für das zurücksenden. Da magst Du zwar Recht haben was z.B. A und Z angeht, aber das ist ja nicht so unser Maßstab.

Für viele Modellbahnhändler / und auch alleine bei ebay wird einiges nun anders.
Hier ging es auch ständig darum..weniger als 40,- € / mehr als 40 Euro Warenwert usw.
Das ist damit abgeschafft und es gibt eine klare Richtlinie.

Nicht gefallen zurücksenden = Kunde zahlt den Versand!

Nun kann der Händler endlich sagen..es ist gesetzlich geregelt und Ende.

Was Interessiert mich das Geschwätz von gestern sagte mal Adenauer, daher was interessiert mich das Geschäftsgebaren von A und Z ?

Nur die Rücksendekosten  waren nun mal so Gesetzlich geregelt. Da blieb uns dann auch keine andere Wahl.

Und ich Garantiere Dir, für die Modellbahnhändler und auch teils andere Branchen ist das neue Gesetz Gold Wert.


Was ärgerlich war wie bei: "gefällt mir nicht", "sagt mir nicht zu", "ich habe es mir anders überlegt "usw.. es gibt viele Beispiele!

Gruß

Ingo
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 13 | Name: KU Müller

Wenn ich etwas im lokalen Fachhandel kaufe, das sich erst beim Gebrauch zu Hause als fehlerhaft herausstellt, dann fahre ich zum Händler und lasse den Mangel beseitigen oder tausche um. Aber der Händler wird mir die Fahrtkosten, die durch die Rückgabe entstehen,  sicher nicht erstatten.

So sehe ich das auch beim Internethandel. Wenn ich etwas zurückschicke (was nur selten vorkommt), dann bezahle ich die Rücksendekosten. Der Händler bezahlt seinerseits die Kosten der nochmaligen Zusendung.


Da muss man aber klar zwischen der Rücksendung im Gewährleistungsfalle (=fehlerhaftes Produkt) und der Rücksendung im Widerrufsfalle (=fehlerfreies Produkt, gefällt mir aber doch nicht) unterscheiden.

Bei fehlerfreiem Produkt und plötzlichem Nichtgefallen tritt die geänderte Regel in Kraft und ich als Kunde habe die Rücksendekosten zu tragen, sofern dies in den AGBs so vorgesehen ist.

Bei fehlerhaftem Produkt sieht's doch anders aus. Dem Internethändler seine virtuelle Ladentheke ist der Päckchenbote an meiner Haustür. Kulanterweise bringe ich lediglich dem Internethändler sein fehlerhaftes Produkt bis zum nächsten Päckchenladen, damit er seiner Pflicht auf Gewährleistung nachkommen kann.

Grüße
Werner K.
Es ist wieder toll, daß hier weder Widerruf, noch Gewährleistung noch Garantie noch Rücktritt vom Kauf unterschieden wird.

Festzustellen bleibt erst mal, daß die Kosten für eine Rücksendung im Falle einer Gewährleistung ganz selbstverständlich vom Händler zu tragen sind. Das gilt sogar, wenn ich das Paket unfrei zurück sende, obwohl die AGB was anderes sagt. Wie gesagt, daß gilt für Gewährleistung, nicht für Widerruf.

Übrigens kann man zumindest sehr theoretisch auch die Kosten für das Zurückbringen einer defekten Ware zum Präsenzhändler geltend machen. Das dürfte nur wegen der Bagatellgrenze keiner durchklagen wollen/können.

Das was sich ändert, ist nur die Vorgehensweise für "Ich schau mir das mal an"-Bestellungen mit folgendem, bisher kostenlosen, Rückversand. Die Vertragspflichten des Händlers ändern sich ansonsten eben nicht. Wäre ja auch die völlige Umkehr der Risiken.

Aller Unkenrufe zum trotz glaube ich nicht, daß es sich auch nur ein Händler des Bekleidungshandels erlauben kann auf das Porto des Rückversands zu bestehen. Da ist doch wohl die Regel, daß sich die Kunden 4 Artikel in je 3 Größen bestellen und dann 2 Artikel in jeweils einer Größe letztlich behalten. Bei den Margen ist das ja auch drin. Wer bitte kann den Klamotten nach angegebener Größe kaufen? Sehr theoretische Diskussion.

Was unsere "Freunde" des Moba-Online-Handels daraus machen, wird sich zeigen. Bei den Qualitätsproblemen der Hersteller wird doch keiner mehr irgendwas unbesehen kaufen. Hier geht es dabei eben nicht um Gewehrleistung, sondern um "Gefallen", zum Beispiel wegen völlig mies abgeformter Radlager usw. Das Produkt "Spielzeug" ist dann in dem jeweiligen Fall eben so. Aus solchen Unschönheiten läßt sich sicher keine Gewährleistung begründen. Wenn der Online-Handel dann die Sachen eben nicht mehr wie bisher im Rahmen des Widerrufs kostenfrei zurück nimmt, dann wird entweder der Präsenzhandel gestärkt ( glaub ich nicht ) oder die Händler, die nach alter Regelung verfahren. Der Präsenzhändler wird gar nicht alle möglichen Modelle vor Ort haben wollen, womit sich das wohl erledigt. Das wird also allenfalls die größeren Händler stärken.

Mein Fazit: Ich gehe davon aus, daß sich nicht viel ändert. Händler, die hier versuchen noch mal kurz die 6,90 zu kassieren, sind wohl ziemlich schnell von der Bildfläche verschwunden oder bieten vorher schon entsprechend billiger an.

Ich sag mal: Abwarten & Tee trinken

Gruß
Klaus



Nabend zusammen,

nun, das Ganze kann man auch ein wenig von einer ganz andern Seite betrachten.
Die Paketdienstbranche wird leiden, und dann vorwiegend die Low Kost Dienstleister.

Eine Wiederruffrist von 14 Tagen finde ich durchaus ausreichend.
Das nicht irgendwas kommentarlos zurückgeschickt wird ist auch verständlich, ein kurzes Anschreiben gehört einfach dazu.

Das die Kosten bei dem Verbraucher bleiben sehe ich auch 2-geteilt.
Wenn mir - als Käufer - das gekaufte Produkt mir einfach nicht gefällt, oder ich anderweitig das Teil schon günstiger erstanden habe und das Produkt deswegen nicht mehr möchte, dann ist es auch legitim, das ich die Kosten zum zurücksenden bezahle.

Sollte aber in irgendeiner Form ein Mangel am Produkt sein, und sei es das die Beschreibung des Angebotes einfach nicht stimmt, dann soll auch der Lieferant für die Kosten der Retoure aufkommen.

Sollte Die Lieferung der Produktes über die Gebühr hin dauern, ohne das ich seitens des Lieferanden davon in Kenntnis gesetzt worden bin, so sollte der Lieferant auch die Kosten für die Retoure tragen -  gegebenenfalls die Annahme verweigern, ist nur blöd bei geleisteter Vorkasse

In wie weit sich aber ein freiwillige Geschichte daraus ergibt das Verschieden Branchen dann doch kulanter Weise die Kosten Retouren übernehmen wird die Zeit zeigen.

Quelle war auch ein Versandunternehmen das bereitwillig die Kosten übernommen hatte, lag doch auch immer ein Retourenaufkleber schon im Paket. Wo sind die eigentlich am Markt ???

Wenn mir ein Versandhändler bei einer berechtigten Reklamation der Ware die Rücksendekosten nicht erstattet, werde ich mir 2x überlegen da noch mal zu bestellen.

Ebenso kann ich mir vorstellen, das im Bereich Textil / Schuhe der Versand zurück geht, wenn die Käufer/innen, speziell die Zweiten, nicht problemlos umtauschen können, weil ES nicht passt, oder DIE Farbe dann doch nicht so ist, oder die Qualität (obwohl man das am Preis hätte erkennen können) nicht stimmt.


Die Verbraucherrichtlinie ist ein Mindetsmaß, besseren Service des Handels verbietet keiner.

Die Händler sich aber nicht mehr pauschal der Willkür der Verbraucher ausgesetzt, das ist schon ok.

Gruß Detlef
Als das Fernabsatzgesetz eingefuehrt wurde, fand ich es ziemlich ueberzogen und wollte ganz sicher kein Haendler sein. Insofern finde ich gut, dass das nun wieder zurueck genommen wird. Wie andere Vorredner finde ich aber auch, dass im Mangelfalle eben so klar sein muss, dass der Haendler in der Verantwortung ist. Zu oft erlebe ich, dass Haendler gerne an den Hersteller oder irgendwelche Serviceunternehmen verweisen und den Kunden sitzen lassen.

Wer sich ueber Zalando- oder Amazon-Parties aufregt, sollte nicht vergessen, dass der Versandhandel mit Ruecksendung in Deutschland wesentlich aeltere Wurzeln hat. So zu tun, als sei das ein Online-Phaenomen und etwas Neues, ist schlicht nicht richtig. Von einer Ausnutzung zu reden, finde ich auch nicht richtig - es war bei Einfuehrung des Fernabsatzgesetzes durchaus erwuenscht, es den Onlinehaendlern schwerer zu machen und dem lokalen Handel so Luft zu verschaffen. Dass man diese Regeln nun aus den gleichen Gruenden zurueck nimmt, hat etwas Amuesantes.

Am Ende erwarte ich mir von dieser Aenderung eher eine Entlastung der "weniger anspruchsvollen" Kunden zu ungunsten der "Anspruchsvollen". Bei den grossen Versendern wird sich wohl eher nichts aendern. Und ansonsten kann ich nur empfehlen, sich nicht zu sehr von der Sensationspresse mitreissen zu lassen...

Zum Thema Verluste bei Amazon: http://www.welt.de/wirtschaft/article118393664...achstum-in-Kauf.html Also eher kein Problem mit zurueck geschickter Unterwaesche.


Gruss,
  Peter
Hallo zusammen,

zum Thema Rücksendung: da hat ein Kleidungsversand, den ich nutze, eine nette Möglichkeit. Wenn meine Retourenquote der letzten 10 Bestellungen unter 10% liegt, ist die Bestellung versandkostenfrei.
Das ist immerhin ein Anreiz, Retouren gering zu halten.

Viele Grüße
Henning
Moin, Moin


.......................und was den Modellbahnsektor anbetrifft, wenn ich halt 3 Modelle einer Lok oder eines Wagens bestellen muß um ein aktzeptales Modell zu erhalten, so ist das nicht mein Problem als Kunde sondern das Problem des Händlers oder Herstellers.Es gehen eben die Mangelmodelle zurück, ist von den Herstellern selbst verschuldet, also ein Problem zwischen Hersteller und Händler- wie sagt man so schön- nicht meine Ofenkartoffel als Endkunde

Schließlich überweis ich auch fehlerfreies Geld.

Gruß Michael

Hallo,

ja, die Rücksendung ist kein Amazon-Online-Phänomen. Das war schon zu Quelle-Neckermann-Otto-Zeiten so, dass so ziemlich alle Klammotage in zwei Größen bestellt werden musste. Mit entsprechender Retourenquote...

Grüße,
RF
Hallo,

ich finde die neue Regelung richtig. Und dass, obwohl
ich "nur" Kunde und kein Händler bin.

Denn:

- wenn ich zu einem Geschäft fahre, auch wenn ich
Produkte umtauschen/zurückgeben will, wird mir
kein Händler mein ÖVP Ticket bezahlen.

- ich muss mir nicht drei Loks bestellen, wenn ich ein
akzeptables Modell bekommen will. Ein akzeptables
Modell muss mir der Händler nämlich auf jeden Fall
liefern. Erhalte ich eine Lok, die nicht in Ordnung ist,
fällt das weitere Vorgehen unter Gewährleistung bzw
Garantie, das hat dann mit dem neuen Gesetz gar nichts
zu tun.

Gruß
Roland
Hallo!

die Neuregelung wird interessant bei defekter Ware oder falsch gelieferter Ware,  
wenn ich Produkt A bestelle und Produkt B geliefert bekomme.  

Bei defekter Ware hat der Händler zwei Nachbesserungsversuche, der Kunde darf also im Extremfall insgesamt dreimal die Kosten für die Rücksendung tragen.

Bin ja gespannt, wie sich dies entwickelt.


Grüße
BWB
Jetzt mal ehrlich: Wenn man ein Produkt nicht kennt und es interessehalber online bestellt, besonders Bekleidung, dann ist doch ziemlich wahrscheinlich, dass es nicht passt. Dass Bekleidung i.A. verschiedengroß ausfällt, ist bekannt. Schon allein aus dem Grund ist es sinnvoll die nächstgelegenen Größen mitzubestellen. Das hat nichts mit
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Zalando- oder Amazon-Parties

zu tun, sondern ist purer Pragmatismus. Bezahlt ist es auch, so kann der Versender mit dem Geld des Kunden arbeiten - auch dem erstmal zuviel gezahlten.

Bei der mittlerweile sehr durchwachsenen Qualität von Modellbahnprodukten kann ich den Kunden, der drei Loks bestellt und zwei, aufkosten des Händlers, wieder zurückschickt, auch verstehen. Das muss der Händler einkalkulieren.

Der Händler braucht den Kunden, nicht andersherum.

Grüße,
Uwe

p.s. netter Popcorn-Thread
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Hallo!

die Neuregelung wird interessant bei defekter Ware oder falsch gelieferter Ware,  
wenn ich Produkt A bestelle und Produkt B geliefert bekomme.  

Bei defekter Ware hat der Händler zwei Nachbesserungsversuche, der Kunde darf also im Extremfall insgesamt dreimal die Kosten für die Rücksendung tragen.

Bin ja gespannt, wie sich dies entwickelt.


Grüße
BWB



Bei einer Rücksendung aufgrund einer Reklamation zahlt immer der Händler die Rücksendekosten.
Das der Händler das recht auf zwei Nachbesserungen hat ist so auch nicht immer ganz richtig.
Allerdings würde ich mir bei unserem Moba Herstellern auch keinen Kopf darüber machen, auf eine Dauer der Reparatur von drei oder noch mehr Monaten muss man sich innerhalb der ersten 6 Monaten der Gewährleistung als Kunde auch nicht einlassen.

Gruß Alex

So ein Kaufverhalten wie mit Kleidung und Schuhe in mehreren Größen zu bestellen kann man wohl kaum vergleichen mit Modellbahn oder ähnlichen.

Wenn das in Bereichen von Modellbahn / TV und Hifi und vielen anderen Branchen so wäre..dann gute Nacht Deutschland.
Bestelle mir als Kunde  3 teure Loks wo möglich noch exoten die der Händler kaum los wird, in der Voraussetzung wohl 2 zurück zu senden. Oder 4 TV Geräte um die Bilder zu vergleichen, weil da gibt es ja auch Unterschiede und suche mir das beste raus und die anderen schicke ich dann wieder zurück, und Händler soll dann auch noch den Versand übernehmen ? Und bleibt erst einmal auf den Rest sitzen weil er ja auch nicht zum Hersteller zurück senden kann um das Geld wieder zu bekommen.

Fakt wird bei mir so sein. Ist was mit dem Modell nicht in Ordnung (ich klammere das schon weitgehend durch Fahrtest vor Versand aus) trage ich auch die Rücksendekosten. Würde bei mir der Kunde 3 Modelle bestellen und 2 zurücksenden sehe ich es nicht ein. Zu mal ich wo möglich auf die Modelle sitzen bleibe. Lass es einfach mal ein Exot sein. Denkt einfach mal darüber nach das machen pro Woche nur 3-5 Kunden. Dann bestelle ich 20 Loks um 3 zu verkaufen ?.Leute tut mir Leid aber das geht gar nicht !!!

80% aller Moba Händler wären bei der Gewinnmage kurzerhand Pleite

Kopfschüttelnde Grüße

Ingo


Zitat - Antwort-Nr.: 45 | Name: topspin

Bei einer Rücksendung aufgrund einer Reklamation zahlt immer der Händler die Rücksendekosten.
Das der Händler das recht auf zwei Nachbesserungen hat ist so auch nicht immer ganz richtig.
Allerdings würde ich mir bei unserem Moba Herstellern auch keinen Kopf darüber machen, auf eine ...



Für den engeren Moba-Bereich dürfte das neue Gesetz in der Tat kaum Auswirkungen haben.

Der Bereich Moba ist aber weitläufig und beim Anlagenbau kommen nun mal zwangsläufig viele Teile nicht von den klassichen Moba-Händlern. Ich denke z.B. an eine Bohrmaschine, Kreissäge, Schrauben, Lacke und sonst was. Ich habe bereits Kommentare von Juristen gelesen, die zukünftig die Rücksendekosten auch bei Mängeln ganz klar bei den Verbrauchern sehen. Begründung: Die Fahrtkosten zum Ladengeschäft muss der Kunde auch selber tragen.

Einen Vorteil hat das neue Gesetz in jedem Fall, die Händler dürfen keine extra kostenpflichtigen Telefonnummern mehr verwenden, sondern es dürfen im Festnetz nur noch normale Orts- bzw. Fernverbindungsgebühren anfallen.

Aber erst mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Zunächst werden sowieso die Abmahnanwälte wieder aktiv werden und das Internet nach Shops durchforsten, die nicht termingerecht umgestellt haben.

Grüße
BWB
Zitat - Antwort-Nr.: 47 | Name:

Lass es einfach mal ein Exot sein. Denkt einfach mal darüber nach das machen pro Woche nur 3-5 Kunden. Dann bestelle ich 20 Loks um 3 zu verkaufen ?



Bei der Bestellung von Exoten wäre es für selbstverständlich, wenn der Händler eine Anzahlung von 10% bis 30% des Kaufpreises erbitten würde. Je exotischer, desto höher die Anzahlung.

OT
Ansonsten hoffe ich, dass das neue Gesetz dazu führt, dass der Online-Bekleidungshandel endlich Größangaben verwendet, die zu den tatsächlich gelieferten Kleidungsstücken passen. Einige wenige Händler können das ja auch jetzt bereits.
/OT

Grüße
BWB
Hallo BWB,
Dann sind diese Juristen eigentlich richtige Trantüten wen man es mal so nennen möchte.
Auch beim Stationären Händler kann ich meine Fahrtkosten bei einer berechtigten Reklamation dem Händler in Rechnung stellen und der Händler muss mir die Kosten ersetzen.
Soviel zur Theorie, leider funktioniert es in der Praxis meistens nicht, denn wer will schon wegen 2 Euro 50 auf sein Recht klagen.

Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

OT
Ansonsten hoffe ich, dass das neue Gesetz dazu führt, dass der Online-Bekleidungshandel endlich Größangaben verwendet, die zu den tatsächlich gelieferten Kleidungsstücken passen. Einige wenige Händler können das ja auch jetzt bereits.
/OT



In einem Forum das sich mit Deutschem Recht beschäftigt wurde auch schon Diskutiert ob bei nicht passenden Größen ein Mangel vorliegen könnte.

Gruß Alex
Zitat - Antwort-Nr.: 28 | Name: andiz

Eine Unterscheidung zwischen Mangel und nicht Gefallen sollte möglich sein.


Und genau das ist das Problem der neuen Regelung.
Was tatsächlich ein Mangel ist, ist nämlich oft nicht eindeutig.
Vgl. dazu §434 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Wenn also eine Lok zwar fährt, aber eben nicht so wie ich mir das vorstelle, muss das rechtlich gesehen noch lange kein Mangel sein. Um das Problem zu umgehen, konnte ich bisher einfach vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Jetzt muss ich mich mit dem Händler über Mangel oder nicht Mangel auseinander setzen. Oder eben zähneknirschend die zweifachen Versandkosten für nix tragen. Das ist blöd...

Zitat - Antwort-Nr.: 47 | Name: BoggieWoggieBoy

Die Fahrtkosten zum Ladengeschäft muss der Kunde auch selber tragen.


Das Ladengeschäft kann ich mir aber aussuchen, auch unter dem Gesichtspunkt, ob ich die Ware dort vernünftig prüfen kann. Wenn ich es nicht möchte, müssen mir also keine großen Fahrtwege bzw. -kosten enstehen.

Mein Fazit: Bei Händlern, die in Zukunft keine Erstattung der Hin- und Rücksendekosten im Widerrufsfall mehr anbieten, werde ich nicht mehr bestellen. Missbrauch kann der Händler schließlich selbst entgegentreten, indem er Kunden, die das ausnutzen, einfach nicht mehr beliefert. Dafür braucht es diese Änderung eigentlich nicht.

Gruß,
Carsten
Zitat - Antwort-Nr.: 40 | Name:

...und was den Modellbahnsektor anbetrifft, wenn ich halt 3 Modelle einer Lok oder eines Wagens bestellen muß um ein aktzeptales Modell zu erhalten, so ist das nicht mein Problem



Ich betreibe das Modellbahnhobby nun schon seit mehreren Jahrzehnten und kaufe seit sicher mehr als 15 Jahren überwiegend bei Versendern. In dieser Zeit musste ich wegen technischer Mängel nur wenige Male etwas zurücksenden, ansonsten erhielt ich stets ordentliche Ware. Da ich mich nicht für einen Sonderfall halte, denke ich, dass bezüglich Qualitätsmängeln eher etwas übertrieben wird. Juristisch betrachtet ist ganz sicher nicht alles, was ein Modellbahner für "nicht akzeptabel" hält, auch tatsächlich ein Mangel.

Zitat - Antwort-Nr.: 44 | Name:

Der Händler braucht den Kunden, nicht andersherum.



Das sehe ich etwas anders. Um meinen Bedarf zu decken, brauche ich natürlich auch Hersteller und Händler und diese brauchen mich als Kunden. Es geht hierbei nicht um die Macht des Stärkeren, sondern, wie immer im Leben, um eine möglichst gedeihliche Beziehung, und die entsteht durch fairen Umgang miteinander.

Man erinnere sich: In diesem Forum wurde schon desöfteren beklagt, dass irgendwo wieder mal ein Moba-Händler seine Pforten schloss. Ebenso werden Klagelieder gesungen, wenn ein Moba-Hersteller - wie demnächst die Firma Vollmer - seinen Betrieb einstellt. Ich erinnere mich auch noch an die "Trauer", als Arnold einging. Und die threads in diesem Forum, die sich der Sorge um den Fortbestand der Modellbahnbranche widmeten, sind inzwischen Legion. Gerade im Modellbahnhobby sollten wir also nicht so tun, als wären wir von Herstellern und Händlern völlig unabhängig.

Zitat - Antwort-Nr.: 44 | Name:

Jetzt mal ehrlich: Wenn man ein Produkt nicht kennt und es interessehalber online bestellt, besonders Bekleidung, dann ist doch ziemlich wahrscheinlich, dass es nicht passt. Dass Bekleidung i.A. verschiedengroß ausfällt, ist bekannt. Schon allein aus dem Grund ist es sinnvoll die nächstgelegenen Größen mitzubestellen.



Auch beim Klamottenkauf kann man das von zwei Seiten sehen. Meine Frau mag z. B. das Gewurschtel in den Umkleidekabinen des Textilhandels nicht sehr, wie es üblich ist, wenn man etwas anprobieren muss. Außerdem muss sie, da wir ländlich wohnen, eine halbe Stunde Fahrzeit zum nächsten Laden in Kauf nehmen. Insofern ist ihr die Möglichkeit, das Anprobieren zu Hause erledigen zu können, sehr willkommen. Sieht man es so, dann ist das bisschen Porto für eine mögliche Rücksendung der Preis für die größere Annehmlichkeit, den sie gern zahlt. Wenn man dann noch das Porto gegen die eingesparten Fahrtkosten aufrechnen würde.......

Zitat - Antwort-Nr.: 49 | Name:

Auch beim Stationären Händler kann ich meine Fahrtkosten bei einer berechtigten Reklamation dem Händler in Rechnung stellen und der Händler muss mir die Kosten ersetzen.



Theoretisch mag das im Einzelfall möglich sein. Abgesehen von der Bagatelle, um die es i.d.R. geht, dürfte es aber - juristisch gesehen - nicht immer ganz leicht, jedenfalls unverhältnismäßig aufwändig sein, die entstandenen Fahrtkosten gerichtsfest nachzuweisen. Insoweit habe ich noch nie erlebt oder davon gehört, dass ein stationärer Händler solche "Kosten der Reklamation" ersetzte.

Zitat - Antwort-Nr.: 49 | Name:

In einem Forum das sich mit Deutschem Recht beschäftigt wurde auch schon Diskutiert ob bei nicht passenden Größen ein Mangel vorliegen könnte.



Das scheint mir nun ein typisch deutsches Phänomen zu sein. Wenn irgendetwas nicht klappt, ist die erste Frage: Wen kann ich haftbar machen? Solange es nicht den in seinen Proportionen genormten Menschen gibt, solange wird es wohl immer vorkommen, dass z. B. ein T-Shirt Größe 38 den meisten, aber eben nicht jedem, passt. Diesen "Konstruktionsmangel" kann man dann aber wohl nur dem lieben Gott vorhalten, nur der nimmt keine Reklamationen entgegen.


Zitat - Antwort-Nr.: 50 | Name:

Das Ladengeschäft kann ich mir aber aussuchen, auch unter dem Gesichtspunkt, ob ich die Ware dort vernünftig prüfen kann. Wenn ich es nicht möchte, müssen mir also keine großen Fahrtwege bzw. -kosten enstehen.



Das mag auf Kreis- oder Großstädte zutreffen, ansonsten dürfte die Anzahl bestimmter Fachgeschäfte - insbesondere bei Modellbahngeschäften - sehr begrenzt sein. Sofern man ländlich wohnt oder einmal quer durch die Großstadt, in der man wohnt, zum Ladengeschäft der Wahl fahren muss, entstehen durchaus signifikante Fahrtkosten, erst recht, wenn man den Zeitaufwand mitrechnet. Man muss also diese Kosten, die regelmäßig nicht ersetzt werden, akzeptieren. Warum sollte das im Versandhandel dann anders sein?

Gruß
K.U.Müller


Hi,

zum Thema Amazon: Ich kenne genug Fälle, in denen Bücher (und ebooks) gekauft, gelesen und danach innerhalb der Frist wieder zurückgegeben werden. Ist das fair? Ich sage nein. Den Schaden tragen Amazon, Verlagshäuser, Autoren....

lg Micvhi
@Carsten (50),

und wenn eine "Kunde" nicht mehr beliefert wird wegen seines Rücksendeverhaltens wird der sofort hier und/oder in anderen Foren ein Riesenfass aufmachen und sich über die Unfreundlichkeit des Händlers beschweren.

Ich wohne auch wie K.U. Müller eher in der Pampa und habe spürbare Fahrtkosten bis zum nächsten Kleidungs-, Buch- oder MoBa-Händler.

Vielleicht sehe ich das aber auch anders, da ich selbst arbeite und zwar ständig. Gott sei Dank aber in einem Bereich, in dem mein Wissen und Können bezahlt und nicht für lau gefordert werden.

Viele Grüße

Martin
Hallo,
Zitat - Antwort-Nr.: 12 | Name: NForever

DANKE EU. Widereimal mischt sich Brüssel Sachen ein, die denen nichts angeht.....


Uwe, das bringt doch aber auch Vorteile für den Endverbraucher .
Das Widerrufsrecht wurde auf die komplette EU erweitert. Im Gegensatz dazu gab es in vielen EU- Ländern bis jetzt gar kein Widerrufsrecht bzw. Widerrufsrecht bei Versand in andere Länder. Hat irgendeiner schon mal eine Widerrufsbelehrung beim Onlinekauf in Großbritanien, Frankreich, CSR, Polen, Spanien, Italien .... etc. bekommen? Bis jetzt war nur der deutsche Händler der Dumme, der Käufern in allen anderen Ländern das Widerrufsrecht gewähren musste.

Ebay hat dann auch noch seine speziellen Regeln. Auf allen Ebay- Plattformen in den jeweiligen EU- Ländern gibt es bis jetzt nur eine jeweilige Widerrufsfrist bei gewerblichen Händlern (ohne dazu separat formuliertes Widerrufsrecht) zwischen 14 und 30 Tagen, wobei grundsätzlich der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat.

Was jetzt mit A / Z / O ist, hat mich früher nicht interessiert und interessiert mich auch jetzt nicht.

Ich selber habe in meinem Shop auch oft die Erfahrung gemacht, das Modelle gekauft wurden und wegen nicht Gefallen zurück geschickt wurden, meist ohne vorherige Kontaktaufnahme mit unfreiem (und damit sehr teurem) Versand. Vielfach wurde von mir auch schon erwartet, dass ich für einzelne Modelle unter 5,00 € Wert die Rücksendekosten als DHL- Paket bezahlen sollte, weil dem Käufer das ausdrücklich grüne Modellauto nicht rot genug war .

Bei Ware mit offensichtlichen Mängeln ist das jedoch anders, da habe ich mich nie geweigert, die Rücksendekosten zu tragen. Ich versuche grundsätzlich die angebotenen Modelle richtig und ausfühlich zu beschreiben, sowie ausreichend detaillierte Bilder zu erstellen. Leider kommt es ab und zu doch mal vor, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat. Durch entsprechend ordentliche und bitte auch höfliche Kontaktaufnahme kann man dann auch alles regeln.

Gruß,
Harald
http://marsch-modellbau.beepworld.de/
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Wenn das in Bereichen von Modellbahn / TV und Hifi und vielen anderen Branchen so wäre..

Auch bei TV kann das Vorgehen duchaus sinnvoll sein, denn von den Firmen werden dort in schöner Regelmäßigkeit Beanstandungen wegen offensichtlichen Pixelfehlern o.ä. abgelehnt und man bleibt auf seinem n.i.O.-Modell sitzen...

Gruß
Eglod
Hallo,

ich möchte auf die Fahrtkosten zur Abgabe beim Fachhandel etwas genauer eingehen.
Ich wohne auch auf dem Land. Deswegen ist es ein Vorteil, wenn die Post mir die Lieferung nach hause bringt (Ich muss nicht in die Stadt fahren). Muss ich aber etwas zurücksenden, so habe ich auch den Weg zum Packetshop. Dieser ist in der gleichen Stadt wie mein Fachgeschäft. Deswegen taugt der Vergleich nicht wirklich viel. Fahrkosten habe ich für beide.

Auch ich sehe, dass diese Reglung den kleineren Versandhändlern das Genick bricht. Die großen haben weiter Versandpreise um die 2 € pro Packet verhandelt. Der kleine Händler muss im Extremfall die normalen Packetpreise bezahlen und dem Kunden verrechnen.

So werden die Kunden bei den großen kaufen, die ihre Reglungen nicht ändern werden.

Das Amazon und Zalando die Reglungen nicht ändern werden, haben Sie bereits in verschiedenen Interviews zu verstehen gegeben.

Auch wird es MoBa Händler geben, die die Reglungen nicht ändern. Von diesen wird dann hier als heißer Tip geschrieben werden. Die werden den normalen Händlern, der sich jetzt über die Änderung freut, die Kunden abluxen.

Ich habe bis jetzt noch nichts MoBa technisches wegen Nichtgefallen zurückgesandt. Aber ich würde bei ungefähr gleichen Preisen bei dem Händler kaufen, der die alten Reglungen anwendet. Bei Kleidung habe ich schon öfters zurückgesandt (auf Bildern sieht einiges besser aus, als in Wirklichkeit und der hohe Preis bürgt nicht immer für hohe Qualität)

Wir werden sehen, wie sich die Sache entwickelt.  Ich würde mir wünschen (weiß aber leider das dem nicht so sein wird) dass der Fachhändler vor Ort wieder gestärkt wird.

VG Steffen
Hallo Steffen

Zitat - Antwort-Nr.: 56 | Name: Steffen

Muss ich aber etwas zurücksenden, so habe ich auch den Weg zum Packetshop.


Unser Paketbote nimmt auch Retoure mit. (Nicht meine, aber die meiner Frau   )

Dietrich
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Unser Paketbote nimmt auch Retoure mit.



Aber wer hat zeit, den ganzen Tag auf den Paketboten zu warten??

Gruß Lothar
Der Vorteil des Onlinehandels ist das angenehme Kaufgefühl alles zuhause in Ruhe
auszuwählen und sich zuzuschicken zu lassen und bei Nichtgefallen zurückzusenden.

Wie immer, werden die fairen/ehrlichen Leute (in diesem Falle Kunden) dafür bestraft,
dass andere wieder mal alles bis zum Anschlag ausnützen müssen.

Zalando ist selbst schuld, schließlich hat man das auch werbetechnisch gefördert.
Mal sehen, wie lange man das durchhält - ob man selbst gerne Sachen haben
möchte - die von 10 Leuten bereits durchprobiert/getragen worden sind, muss jeder selbst
entscheiden.

Um sich 3 gleiche Artikel zuzusenden zu lassen, auszupacken, fahren zu lassen und
wieder zurückzusenden - gehört auch eine gewisse Dreistigkeit dazu.
Denn eine Lok, die ein anderer ebenfalls "geprüft" hat würde dieser dann sicher
zurückgeben.
Das kann ein kleiner Händler, wenn das viele/alle machen sicher nicht stemmen.

Aber auf das kostenlose Rücksenden kann der Onlinehandel nicht verzichten,
sonst könnte man es ja gleich im Laden kaufen, weil man eben da - falls in
der Nähe - sofort umtauschen/reklamieren kann.
@57
Hallo Dietrich,

da hast du es aber wirklich gut. Ich arbeite aber in Mainz und wohne bei Eisenach. Meine lieben Nachbarn nehmen zwar Pakete an, aber mit der eventuellen Rücksendung möchte ich sie nicht belasten.

Auch bekomme ich nicht so viele Pakete eines Versandhändlers, dass ich ihm einmal in der Woche wieder Pakete mitgeben kann

Aber ein wenig beneide ich dich (oder besser deine Frau) schon...

VG Steffen
Hallo zusammen,
nun eine wichtige Info zum Gewährleistungsrecht.
Dies beinhaltet z.B auch die Klarstellung zur Kostenübernahme des Versandes wenn Ware defekt ect. auch nach z.b 6 Monaten. Aber man beachte auch den Hinweiß das der Kunde nicht so einfach mehr die Ware zurück senden kann und sein Geld zurück verlangen kann. Hier steht an erster Stelle die Nacherfüllung des Händlers. Erst wenn diese 2 mal fehl schlägt besteht Anspruch auf Rückerstattung.
Aber liest bitte selbst hier, bevor hier wieder Missverständnisse aufkommen.

http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsf...rleistungsrecht.html

Ingoformative Grüße

Moin,

Zitat

Hier steht an erster Stelle die Nacherfüllung des Händlers. Erst wenn diese 2 mal fehl schlägt besteht Anspruch auf Rückerstattung.


Was irgendwelche Interessengruppen, egal ob Händler- oder Verbraucherverbände, dazu an Pamphleten veröffentlichen, ist unerheblich. Maßgeblich ist einzig und allein der originale Gesetzestext bzw. das gefällte Urteil. "Nacherfüllung" ist in Deutschland definiert durch §439 BGB, nachzulesen z.B. auf http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html . Die Wahl, ob die Mangelbeseitigung durch Reparatur oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, hat in der Regel der Käufer. Für die Ausnahmefälle, in denen die Entscheidung beim Verkäufer liegt, wünsche ich allen Gewerblichen im Streitfall mit ihren Kunden viel Spaß...

Gruß, Carsten
Hallo Ingo,

Deine Info vom 15.01 ist m.M.n. so nicht richtig.

Es sei denn, auch der § 437 BGB wäre geändert worden.

Hi Carsten, formal ist Deine Aussage richtig. Beachte aber bitte auch die Aussage im 3 Absatz des § 439 BGB. Als Ausnahmefall würde ich das nicht unbedingt bezeichnen wollen (unter Betrachtung aller Verkäufe und Berücksichtigung auch der Gebrauchtverkäufe).

SG

Norbert  
Hi,
wann gab es denn ein gesetzliches Rückgaberecht? Der Händler kann es einem Kunden immer (noch) einräumen, warum auch nicht?
Innerhalb von 14 Tagen kann man als Online-Kunde alles ausser Frischware, (potentiell) benutzten Medien und Sonderanfertigungen widerrufen und damit praktisch uneingeschränkt zurückgeben. Einzig neu ist, dass bei Widerruf einwandfreier Ware, die Rücksendekosten immer vom Kunden zu tragen sind.
Ich versteh die Diskussion nicht ...

Grüße, Thomas
Bitte den Link lesen.
Auch angebliche Änderungen ab 01.07.2014.
Ich mache diese Gesetze und Info nicht.

Gruß

Ingo
@Ingo, was ist bei dem Link jetzt änderst als es derzeit schon ist?

Gruß Alex
Ich kann lesen. Meine Zusammenfassung oben ist der einzige Unterschied für ein Geschäft zwischen einem Händler und einem Kunden, sofern beide dem deutschen Recht unterliegen ... im wesentlichen trägt der Link nur breit, was auch jetzt schon so ist ...

Grüße. Thomas
Moin Ingo,

du mußt zwischen deinem Ladengeschäft und deinem Versandhandel unterscheiden, wenn ich über deine Seite Gegenstände bestelle unterliegst du dem Versandhandelsrecht, und hierbei wird dem Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt, und zwar ohne wenn und aber, der Kunde hat dann lediglich die Rücksendekosten zu erstatten bzw. zu zahlen.
Sollte er also 5 Loks bei Dir bestellen und ihm gefallen alle nicht, so sendet er sie dir zurück und du hast den Kaufpreis zu erstatten - ohne jedwede Abzüge

Im Ladengeschäft-Tresenverkauf -sieht es anders aus, da ist eine Rücknahme des Modelles nur aus Kulanz oder bei Mängeln möglich, bei Mängeln könnte es natürlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen, aber die Gerichte entscheiden in Deutschland sehr kundenfreundlich und fast jeder hat eine Rechtsschutzversicherung.

Nicht sauer sein

Gruß
Michael

PS:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6734-...ucherrichtlinie.html

Hallo Ingo,

ich habe Deinen Hinweis unter # 65 mal als Antwort auf meinen Beitrag gewertet.

Es ist nicht immer zielführend, sich auf Interpretationen anderer zu verlassen. Deshalb halte ich es da in etwa so wie Carsten und schaue direkt dort nach, wo es geregelt ist. Zu diesem Thema wäre es das Bundesgesetzblatt. Nachzuschlagen auf der Seite des Bundesgerichtshofs.

Darin finde ich keinen Verweis zur Änderung des § 437. Aber auch ich kann bei der Fülle mal was übersehen.

Die Änderungen finde ich gut, wäre persönlich aber noch weiter gegangen, was die Kostentragungspflicht angeht.

Wer eine Ware zurückgibt, ohne das diese mangelhaft ist, sollte meiner Meinung nach alle Kosten tragen müssen. Im Gegenzug sollte es noch einfacher sein, die Verbraucherrechte bei mangelhafter Ware durchzusetzen.  

Das wäre m.M.n. eine sinnvolle Hilfe für alle ordentlichen Händler.

SG

Norbert


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