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THEMA: Paypal Käüferschutz auch außerhalb von Ebay?

THEMA: Paypal Käüferschutz auch außerhalb von Ebay?
Startbeitrag
Nforever - 31.03.14 18:40
Hallo,

wollte mal fragen, ob Paypal den Käuferschutz auch außerhalb von Ebay anbietet. Habt ihr Erfahrungen?

Habe ein Problem mit einem Händler. Habe mit Paypal bezahlt. Der Artikel war defekt, also zurückgeschickt und am 10.03.14 dort eingetroffen. Seit dem warte ich auf mein Geld, immerhin 250 Euro. Telefonisch oder per Mail noch nicht erreicht.
Eigentlich ein bekannter Händler der auch Spielzeug verkauft. Habe dort nun zum vierten Mal bestellt, immer ohne Probleme....
Was sollte ich nun machen..Der Verkäufer hat ja Zeit das Geld innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Aber ich dachte bei defekten Artikeln ist das kein Widerruf....

fragt
Uwe

Hallo Uwe,

ja ist möglich.

Einfach auf der Paypal-Seite einloggen, oben auf Konfliktlösungen und dann auf "Problem melden". Der Rest erklärt sich von selbst.

Grüße David
Hallo Uwe,

ich habe mal eben schnell die PayPal-Seite aufgemacht und etwas nachgegraben. Hier der Teil, der sich mit dem Käuferschutz befasst:


Hilfe-Center > Schutz beim Kauf und Verkauf / Käuferschutz > Was ist der PayPal-Käuferschutz?

Was ist der PayPal-Käuferschutz?


Mit PayPal sind Ihre Einkäufe geschützt - und das für den vollen Kaufpreis und die Versandkosten. Falls einmal Probleme mit einem Artikel auftreten, helfen wir Ihnen, eine Lösung mit dem Verkäufer herbeizuführen.

Der PayPal-Käuferschutz greift in den folgenden beiden Fällen:

Der Verkäufer hat den Artikel nicht versendet.
Der Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab.
Sie haben ab Zeitpunkt der Zahlung 45 Tage Zeit, um Ihr Problem bei PayPal zu melden. Wenn Ihr Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstatten wir den Kaufpreis inklusive Versandkosten.

Damit Sie den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen können, müssen Sie auf folgende Voraussetzungen achten:

Sie haben den Artikel mit PayPal bezahlt.
Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann (nicht abgedeckt sind: immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter ebenso wie Artikel, die nicht versandt werden können, z.B. Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge).
Und: Wenn Sie Ihren Artikel auf einer eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter "Probleme klären" melden.

Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

Gruß HJ

OT: VideoExpress 126 ? schon da ?
Hallo Uwe,

ja, das ist möglich. Du kannst, wie bereits beschrieben, dort einen "Fall" eröffnen. Wichtig ist eine Versandbestätigung, aber die hast du ja.
Ich denke, das wird sich auch ohne PayPal klären lassen. Vorsichtshalber, zur Fristwahrung, würde ich die Sache allerdings PayPal melden.

Viele Erfolg,
Uwe
Hallo,

ich denke, wichtig ist, dass die Ware über eine Website oder einen Onlineshop gekauft wurde:

Zitat - Antwort-Nr.: 2 | Name: Exitus

Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.


Daraus würde ich schließen: Wenn die Ware von einem Privaten gekauft wurde, der keine Website oder einen Onlineshop betreibt, wird PayPal nicht unterstützend tätig.


Viele Grüße
Klaus
Hallo Klaus,

nein, auch bei privaten Verkäufern wird PayPal im Problemfall tätig.

Grüße,
Uwe
Hallo Uwe,
es muss nicht bei einem Shop gekauft sein, der Käuferschutz zieht ggfs. auch im privaten Bereich.
Absolut relevant ist, dass Du die Rücklieferung belegen kannst, so wie geschrieben.
Dann Käuferschutz ziehen, Geld kommt retour. Fertig.
Viel Erfolg & Gruß
Thilo


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