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THEMA: Wie lange bei Ebay auf Bezahlung warten?

THEMA: Wie lange bei Ebay auf Bezahlung warten?
Startbeitrag
RhönbahNer - 07.05.14 13:37
Hallo,

ich warte seit gut 2 Wochen auf die Bezahlung eines verkauften Artikels oder eine Antwort des Käufers auf meine Nachfrage. Weiß jemand, wie lange man warten muß, bevor man die Auktion neu starten darf?

Danke und Grüße, Jürgen

Servus,

gelöscht ....
Nachdem Berry meint meine vorgeschlagene Vorgehensweise sei bedenklich, habe ich sie gelöscht.
Nicht dass Du meinetwegen verklagt wirst.

Am besten du fragst einen Rechtsanwalt ....


Gruß Karl-Heinz


Hallo Jürgen,

Karl Heinz zitiert sicher aus den Ebay-Regeln, die aber nur das Verhältnis zwischen Dir und Ebay regeln und keinen Einfluss auf den Kaufvertrag zwischen Dir und dem Käufer haben.

Die vorgeschlagene Vorgehesweise halte ich daher im Hinblick auf den Sinn Deiner Frage für bedenklich.

Hier geht es um Zahlungsverzug. Verzug muss eingetreten sein um Rechtsfolgen auszulösen. Da bei einem Ebay-Verkauf aber Verzug nicht per Gesetz eintritt, musst Du den Käufer zur Zahlung auffordern - der Erhalt der Aufforderung (nicht nur die Absendung) sollte nachweisbar sein.
Als Frist gilt in der Regel 14 Tage.

Du kannst die Zahlungsaufforderung sofort mit einer aufschiebenden gestaltenden Erklärung (Rücktritt nach Fristablauf) verbinden, oder diese nach Fristablauf nachschieben.

Bitte bedenke, aktuell bist Du nicht mehr verfügungsberechtigter Eigentümer der Sache. Ein Neuverkauf - das war Deine eigentliche Frage - scheidet daher aktuell aus.

SG

Norbert

Vorletzten Absatz editiert

Hallo,
auf Auslands Montage habe ich auch mal fast 4(!) Wochen vergessen einen Artikel zu bezahlen.
Ist auch nicht so einfach ohne dieses Online-Banking.

Ging aber noch gut aus.

Wirklich nichts mehr ohne PayPal,  wenn ich mir nicht sicher bin dass ich demnächst zur Sparkasse komme.

Hans-I.
Hi Jürgen,

ich würde nicht stur auf die Erfüllung der Auktion bestehen - kommt ein anderer Tag, kommt ein anderer Käufer.
Rechtsanwalt, Mahnbescheid und so ein Zirkus bringen im Endeffekt doch kaum was, ausser dass man auf seinen damit verbundenen Mehrkosten möglicherweise noch sitzenbleibt. Dann hätte sich die Auktion richtig gelohnt....
Eine angemessenen Zahlungsfrist setzen und mitteilen, dass nach Fristablauf der Artikel wieder zum Verkauf ansteht, den Fall ebay melden, abwarten.
Sollte die gesetzte Frist ohne einen Muckser des Käufer verstreichen, den Fall an ebay nochmals melden (damit ebay ihn auf die interne blacklist setzt) und den Artikel wieder einstellen - fertig. Es gibt immer wieder ebay-Einstell-Sonderaktionen - warum also sich einen Kopf machen?

VG
Andreas

Guten Tag,

also nach zwei Wochen und keiner Rückmeldung würde ich das über das ebay Beschwerdesystem als Käufer verweigert Zahlung melden. Vielleicht meldet er sich dann wen ihm die drohen sonst seinen Account zu schließen und ansonsten sollte man nach spätestens weiteren zwei Wochen dann die Möglichkeit haben den Artikel an den Zweitbieter abzugeben oder neu einzustellen. So lief das zumidnest vor paar Jahren als ich so einen Fall hatte. Ist zwar auch etwas mühsam aber kostet im Vergleich zum Anwalt wenigstens nichts.

Gruß,
blauer-blitz
#2 Berry: Natürlich ist er noch Eigentümer. Wie kommst du auf das schmale Brett, dass er es nicht mehr sei?
#6: Eigentümer bleibt er natürlich bis der Vertrag von beiden Seiten erfüllt wurde also Übergabe und Bezahlung, außer es wurde im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart. Trotzdem ist der Verläufer natürlich auch an den Vertrag gebunden und darf solang der besteht die Ware niemandem anderen anbieten. Also zuerst muß der Vertrag mit dem nicht zahlenden Kunden ordentlich aufgelöst/gekündigt werden. Ich denke das war gemeint bei #2

Gruß,
blauer-blitz
Hallo,
ich hatte zwei Fälle, da hat es länger gedauert.
Einmal kam ein Feedback, uuups - und das Geld kam später. Kann passieren, man sollte nur darüber sprechen können.

Bei der anderen Geschichte habe ich einen Fall geöffnet.
Damit war es offiziell und er Käufer musste reagieren.
Wir haben uns über E**y geeinigt, den Kauf rückgängig zu machen
Ich habe meine Verkaufsprovision wiederhalten und DANN den Artikel anderweitig verkauft.

Das ist IMHO die sauberste Vorgehensweise für alle Beteiligten.
Dass der eine Ex-Käufer jetzt auf der Sperrliste gelandet ist ist ein anderes Thema.
Viel Glück
Thilo

Hallo Jürgen

Dass der Käufer nicht auf Nachfragen reagiert, finde ich schon merkwürdig und sollte in der heutigen Zeit eigentlich kaum noch vorkommen; es sei denn absichtlich. Das die Zahlung nicht angekommen ist, muss dagegen nicht am Käufer liegen.
Mir selbst passiert. Teil gekauft, Bankdaten erhalten (blöd, wenn man mal nicht per Paypal bezahlen kann) und gleich am nächsten Tag bezahlt. 3 Wochen später eine Mail von Ebay, Fall wegen nicht bezahlen eröffnet! Großes Erstaunen meinerseits. Also die Überweisungsquittung rausgesucht, Daten verglichen (vor allem diese IBAN kann schon mal für Zahlendreher sorgen; war aber alles korrekt) und die Daten dem Verkäufer gemailt. Folge: Fall wird zurückgezogen und er macht jetzt seine Bank rund - denn die hat das offensichtlich verschusselt...

Gruß  Ralph
Ich weiß komplett off-topic aber ich könnte mich mal wieder beömmeln dass in einem Thread, in dem es um eBay geht, das Wort mit Sternchen geschrieben wird. Da tut mir dann gleich der große C weh ^_^
Sebastian,
bitte - es hindert Dich keiner. Noch was konstuktives zum Thema ?
Hallo Jürgen,

das sind alles gute Ratschläge die da gekommen sind. Aber es geht auch einfacher.

Grundsätzlich sollte die Zahlungsabwicklung, wenn nicht anderes vereinbart wurde, nach 7 Tagen abgeschlossen sein.
Du hast sogar die Möglichkeit, bei Ebay einen festen Termin anzugeben, ist der verstrichen und du hast nicht "Zahlung erhalten" markiert, öffnet E. automatisch einen Fall. Du mußt mal unter Deinen Benutzerfeatures gucken, da findest du diesen Punkt.

Du kannst den Käufer anmahmen oder freundlich bitten, bis zum x. zu zahlen, anderenfalls Du einen Fall wg. Nichtzahlung eröffnen wirst. Zahlt er nicht, Fall eröffnen. das zieht aber eine gewisse Zeit mit sich, weil E. auf die Antwort des Kunden wartet.

Einfachste Möglichkeit nach so langer Zeit, du gehst auf "Probleme klären" und trittst vom Verkauf wg. Nichtzahlung zurück. Ebay schreibt dir dann die Provision gut und Du hast keinen Zeitverlust. Hatte übrigens so einen Kunden vor ungefähr 6 Wochen. Nach 8 Tagen freundlich angefragt, ob er mich vergessen hat, kann ja mal passieren, nach 14 Tagen angemahnt und eine Frist gesetzt. Es kam keine Antwort. Da es sich nicht um Fehler an der Ware oder beim Verkauf handelte bin ich wg. Nichtzahlung vom Verkauf zurückgetreten. Ging anstandslos. Und da der Schriftverkehr ja über Ebay läuft können alle Seiten den Ablauf nachvollziehen und der Käufer kann sich nicht rausreden.

Richard
Hallo Richard,
danke für die Infos mit automatischer Terminsetzung; kannte ich bisher noch nicht.
Aber ich bin der gleichen Meinung, über E**y laufen lassen, damit ist für alle Beteiligten klare Kommunikation und gut ist.
God save the queen - oder wie war das ?
Grüßle
Thilo
Hallo zusammen,

zuerst danke für die Ratschläge und Informationen. Noch will ich den Ball flach halten, die Gründe können auch ganz profan sein - ich z.B. hatte schon einmal derartige Schwierigkeiten, weil mein Internet-Zugang streikte.
Aber nichtsdestotrotz will ich mich schon einmal schlau machen für Plan B. Etwas werde ich noch warten und den Käufer noch einmal anschreiben, wenn dann keine Reaktion kommt, gehe ich den "offiziellen" Weg über Ebay. Immerhin hat er mich unmittelbar nach Auktionsende nach meiner IBAN gefragt; andererseits habe ich noch keine Rückmeldung via den "bezahlt"-Icon erhalten.

Ich hätte aber auch nichts dagegen, wenn keine Rückmeldung mehr käme und ich den Artikel neu einstellen könnte, da die Auktion tendenziell etwas ungünstig für mich ausgegangen ist.

Grüße, Jürgen
Warte nicht zu lange, sonst ist plötzlich die Frist für die Eröffnung eines Falles verstrichen. Warum nicht klare Kante zeigen?
Gruß
Detlef
Hallo Jürgen,

mein Ablauf ist in der Regel so: eine Woche nach Ende der Auktion melde ich mich per www.ebay.de Kontaktformular und frage nach, ob schon bezahlt wurde - unter Mitsendung meiner Kontodaten und Angabe des Betreffs und der Überweisungssumme. Da Paketversand bei mir zwingend ist, sind die Versandkosten damit auch klar.

Wenn sich dann innerhalb von fünf Werktagen nichts tut, eröffne ich einen Fall. Damit ist dann innerhalb eines Monats entweder das Geld da und ich habe versendet oder ich habe von www.ebay.de mein Geld bereits zurück bzw. es ist auf meinem Konto gutgeschrieben. Alles Andere führt dazu, dass ich mehr als einen Monat für www.eBay.de in Vorleistung gegangen bin für eine Bezahlung die ich vom Kunden noch gar nicht erhalten habe.

Da ist auch nichts Schlimmes bei zu finden wenn man bei Eröffnung des Falls in das Kommentarfeld ganz freundlich rein schreibt, warum man jetzt den Fall eröffnet (nämlich die längere Wartezeit und die entstandenen Gebühren, die man ja irgendwie zurück haben will).

Und wenn dann jemand böse reagiert, schreibt man einfach weiter freundlich zurück. Ganz stur freundlich bleiben, dann kann sich auch niemand beschweren. Vor allen Dingen weil eine Überweisung in GANZ EUROPA jetzt nur einen Werktag dauern kann (weil die Banken sich nicht länger Zeit lassen dürfen) ist da auch seitens des Käufers keinerlei Möglichkeit, sich rauszureden. Entweder er hat das Geld oder nicht. Entweder er bekommt demnach die Ware oder halt nicht. Auf Pump kaufen ist bei eBay nicht. Wenn er nicht zahlen kann läuft der Fall schließlich immer noch tagelang weiter, es sei denn der Käufer fängt an gegenüber www.eBay.de falsche Angaben zu machen, dass er bezahlt hätte.

Gruß

Sebastian
Hallo zusammen,

die rechtlichen Hinweise mit Zahlungsverzug usw. sind sicher interessant, aber möchte tatsächlich jemand bei einem Privatverkauf über eBay auf Vertragserfüllung und Zahlung bestehen und das ganze dann evtl. noch gerichtlich durchsetzen? Ich denke nicht.

Daher einfach an die von eBay empfohlene Vorgehensweise halten:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Ansonsten würde ich es ähnlich wie Sebastian halten.
Nach einer Woche ohne Zahlung nachfragen, nach einer weiteren Woche ohne Reaktion Fall öffnen.

Gruß,
Carsten
Hallo Alle zusammen...

Hatte auch schon so einige Zahlungsallergiker... jetzt auch weider einen...

Laut Ebay sollte ersteigerte/gekaufte Ware innerhalb von 4 Tagen bezahlt sein.

Wenn ich was versteigert habe, dann sende ich dem Gewinner der Auktion nach dem Ende derselben immer eine Zahlungsinformation zu.

Nach 4 Tagen eröffne ich einen Fall... wenn der Käufer bis dahin noch nicht mal die Kaufabwicklung abgeschlossen hat...

Dann bekommt er von Ebay nochmal eine Galgenfrist... nach dieser kannst Du den Fall schliessen, wenn dann immer noch keine Reaktion seitens des Käufers erfolgt sein sollte.

2 Wochen ist definitiv zu lange gewartet... jetzt einfach einen Fall wegen nicht bezahlter Ware eröffnen. Meistens wachen dann diese Zahlungsmuffel auf...

Erst NACHDEM der Fall geschlossen wurde, darfst Du die Ware erneut bei Ebay reinsetzen. Info vom Ebay-Kundendienst...

LG

Jürgen
Hallo,

Jürgen hat es gut beschrieben. Meistens ist die Zahlung nach Eröffnung eines Falles bei Ebay sofort da, auch wenn vorher 3 Erinnerungen ignoriert wurden. Übrigens kann man aus der Kaufabwicklung heraus auch "Zahlungserinnerungen" senden - mit nur einem Klick. Ja und wenn nach 4 Tagen nach Falleröffnung keine Zahlung verzeichnet wurde, schließt man den Fall und bekommt seine - bei Moba-Artikeln manchmal nicht ganz geringe - Verkaufsprovision gutgeschrieben.

Dann sollte man jedoch immer noch einmal eine persönliche Nachricht absetzen, so in etwa: "Aufgrund nicht erfolgter Zahlung und mehrmaliger erfolgloser Kontaktaufnahme trete ich vom Kaufvertrag zurück...." Dann ist man auch sauber und kann den Artikel wieder zum Verkauf anbieten. Das geht natürlich auch vorher schon, sollte man aber nicht tun, um den 1. Käufer nicht unnötig zu reizen. Vielleicht ist es ja doch einmal eine Sache von persönlichen Schwierigkeiten etc.

Gruß
Herbert
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

...vor allem diese IBAN kann schon mal für Zahlendreher sorgen...



Gerade das kann bei der IBAN nicht passieren, denn dann wird bei der Eingabe der IBAN eine Prüfziffernrechnung durchgeführt und der Überweisungsauftrag abgewiesen.

Gruß
Dieter
Hallo Dieter,
für das Online-Banking trifft deine Aussage zu, aber die überwiegende Anzahl der Überweisungen wird, in Deutschland, in Papierform abgewickelt. Hier ist die Fehleranfälligkeit definitiv höher.
Grüße,
Uwe
Hi Uwe,

das trifft auch auf das Terminalbanking zu. Wenn jemand noch Überweisungsträger zur Bank bringt ist nicht zu helfen, denn das kostet 1 € pro Transaktion.

Die überwiegende Anzahl von Überweisungen wird von Firmen durchgeführt, bei meinem Mandant zum Beispiel 14.000 Zahlungen pro Jahr und die werden elektronisch verarbeitet. Soviele bekommen wir hier im Forum in einigen Jahren nicht zusammen. Und das ist eine keine große Firma.

Gruß
Dieter
Hallo Dieter,
dann ist dem überwiegenden Teil der deutschen Bevölkerung
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

nicht zu helfen

Die Gebühr von einem Euro mag im Einzelfall zutreffen, in den meisten Fällen (Sparkasse, Volksbank) sind eine gewisse Anzahl von beleghaften Buchungen kostenfrei bzw mit einer Pauschale abgedeckt.
Grüße,
Uwe
Hi Uwe,

dafür zahlen diese Leute eine Kontoführungsgebühr von 15 € und mehr im Monat. Zum Vergleich: Ich zahle bei der Sparkasse 3 €. Es soll ja aber auch noch Leute geben, die sich die Kontoauszüge per Post schicken lassen und dafür von den Banken ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Arbeitest Du einer Bank, dass Du die Verhältnisse kennst?

Gruß
Dieter


Guten Tag,

also völlig unabhängig davon ob ich die Überweisung per Onlinebanking, Automat in der Bank, mit altmodischem Erlagschein oder gar per Telefon beauftrage wird der Prüfziffervergleich (das sind die ersten 2 Ziffern nach der Landeskennung) spätestens dann durchgeführt wenn die IBAN in das Buchungssystem der Bank gelangt und das passiert egal wie man das vorher beauftragt. Wenn dann die Prüfziffern nciht zur restlichen IBAN passen also ein Tipp- oder Schreibfehler passiert ist wird sofort abgebrochen und die Überweisung nicht durchgeführt.
Das steht dann entweder am Kontoauszug oder wenn man den Erlagschein am Schalter abgibt erfährt man das sofort bzw. wird einem ein halbwegs zuverlässiger Bankbetreuer deshalb auch anrufen.
Die klassischen Fehlüberweisungen, daß das Geld auf einem falschen Konto landet sollte es mit der IBAN eigentlich nicht mehr geben.

Gruß,
blauer-blitz
Hallo zusammen,

die Sache hat sich jetzt erledigt - habe gerade den Zahlungseingang auf dem Konto gesehen.
Danke nochmal für die Infos und Hinweise.

Grüße, Jürgen
Hi,

ich war gestern bei meiner Bank und habe kurz mit einem Bekannten, der dort in leitender Funktion arbeitet, gesprochen. Seine Aussage: Wenn man nur Privathaushalte betrachtet, ist ca. jede 10. noch ein Überweisungsbeleg, die Tendenz ist weiter rückläufig.

Gruß
Dieter
Hallo Dieter

du solltest Dir eine neue Bank suchen, bei meiner Bank null Gebühr, kostenlos "Papier"- Überweisung.

Tschüß Andreas
Hi Andreas,

da ich noch andere Geschäftsbeziehungen zu meiner Bank habe, kommt nach über 30 Jahren ein Wechsel nicht in Frage. Da zahle ich lieber 3 € pro Monat und spare bei anderen Produkten der Bank viel mehr.

Gruß
Dieter
Hallo Dieter,

nein, ich arbeite nicht im Kreditwesen. Meine Aussage begründet sich auf meinen, sehr heterogenen, Freundeskreis und Kommentare und Artikel aus dem WWW. Demnach ist man in Deutschland sehr zurückhaltend, bei Onlineüberweisungen.

Grüße,
Uwe
Hallo


Ich habe gerade die Situation, das ein Käufer mal eben den Fall eines nicht erhaltenen Artikels eröffnet hat!!!

Das Tolle dran:
Ich habe den Artikel am 09.05 weggeschickt und anstatt mal zu fragen, wird mal eben rumgepitzt.
Komischerweise sind 8 andere Artikel, die zur selben Zeit weggeschickt wurden, angekommen und auch schon bewertet!!!

Ob das vielleicht eine Methode ist????

Gruß marko
Ach so.

Zwischen ersteigerter Ware und abschicken lagen 4 tage und nun sind weitere 4 Tage (mit Wochenende dazwischen) vergangen.
Seltsam!!
Hallo,
so soll Ebay,bzw. die Nutzer desselben,nicht sein.
Leider lernt man nie aus,besser gesagt gibt es anscheinend Ebay User die nicht wissen das auch ein Kauf bei Ebay ein rechtskräftiger Vertrag ist.

Bei mir hat vor kurzem jemand was gekauft und nicht bezahlt.
Nach Kontaktaufnahme kam vom Käufer die Antwort er würde bald zahlen.
Nicht erfolgte,also wieder Kontaktaufnahme meinerseits mit Anmerkung einen Fall zu öffnen,was ich aber noch unterlassen habe.
Einige Tage später dann vom Käufer die Nachricht das er vom Kauf zurücktreten möchte.
Ich habe abgelehnt,mal sehen wie es weitergeht.
Vielleicht zahlt er ja noch,ansonsten neu einstellen oder anderweitig veräußern.

Für Euch nur zur Info,es handelt sich nicht um Mobaartikel,falls jemand vorhatte mich dbzgl. zu kontaktieren.

Gruß
         Dietmar
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:

Ich habe den Artikel am 09.05 weggeschickt und anstatt mal zu fragen, wird mal eben rumgepitzt.



Der Zeitrahmen ist natuerlich viel zu knapp, aber gleich einen Fall zu eroeffnen, statt nachzufragen, ist normal - den so ist es von eBay gewuenscht. Im Konfliktfall zaehlt bei eBay nur die Kommunikation die innerhalb des Falls stattgefunden hat.

Gruss,
  Peter
Hallo,

eBay ist da etwas undurchsichtig. Möchte man nur nachfragen mit der Auswahl "habe Artikel noch nicht erhalten", so wird dann schon ein Fall eröffnet.

Man sieht das glaube ich, mich eingeschlossen, immer zu schnell als persönlichen Angriff. eBay versteht darunter eher einen rein technischen Kommunikationsprozess.

Lg
Nico


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