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THEMA: Anzahl Zugschluss-Laternen ?
THEMA: Anzahl Zugschluss-Laternen ?
Zaungast - 09.07.14 13:10
Hi zusammeN,
jetzt habe ich auch mal eine Frage an die Bundesbahn-Signal-Spezialisten:
In http://www.stellwerke.de/signal/deutsch/zg.html#zg2 steht
Weiß jemand genaueres darüber, unter welchen Bedingungen es zu Bundesbahn-Zeiten ausreichte, nur eine Zugschluss-Tafel bzw. Zugschluss-Laterne an das Zugende zu hängen?
Hing das von der Zuglänge, von der Anzahl der Achsen, von der Art des Zuges, vom Gewicht oder von der höchstzulässigen Geschwindigkeit des Zuges ab?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Aufklärung
VG
Andreas
jetzt habe ich auch mal eine Frage an die Bundesbahn-Signal-Spezialisten:
In http://www.stellwerke.de/signal/deutsch/zg.html#zg2 steht
Zitat
Am letzten Fahrzeug im Zugverband ist eine oder zwei weiße Tafeln mit sich an der Spitze berührenden roten Dreiecken angebracht [Tagsignal] bzw. es leuchten dort zwei rote Lichter auf gleicher Höhe [Nachtsignal].
Weiß jemand genaueres darüber, unter welchen Bedingungen es zu Bundesbahn-Zeiten ausreichte, nur eine Zugschluss-Tafel bzw. Zugschluss-Laterne an das Zugende zu hängen?
Hing das von der Zuglänge, von der Anzahl der Achsen, von der Art des Zuges, vom Gewicht oder von der höchstzulässigen Geschwindigkeit des Zuges ab?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Aufklärung
VG
Andreas
Beitrag editiert am 09. 07. 2014 13:32.
Hallo !
Eventuell hilft der Link weiter
Suche mal nach Zg3 und Zg4 (...bis 1986)
http://www.bahnstatistik.de/Signale.htm
Gruß : Werner S.
Eventuell hilft der Link weiter
Suche mal nach Zg3 und Zg4 (...bis 1986)
http://www.bahnstatistik.de/Signale.htm
Gruß : Werner S.
Oack ne jechn! - 09.07.14 20:49
Hallo!
Die Art des Schlusssignales hing neben der länge der Züge auch von der Art der Bremse ab.
Bei der DB benötigten bereits ab 1959 alle luftgebremsten Züge mit einer Länge bis zu 250 m als Schlusssignal nur eine Scheibe bzw eine Laterne.
Das vereinfachte Schlusssignal (Zg 4 bzw. Zg 102 - runde rote Scheibe mit weißen Rand) durfte ab 1959 bei der DB auf "Anordnung" auch bei Reisezüge auf Nebenbahnen verwendet werden.
(Quelle MIBA-Report 18; Signale Teil 2)
Herzliche Grüße, Wieland.
Die Art des Schlusssignales hing neben der länge der Züge auch von der Art der Bremse ab.
Bei der DB benötigten bereits ab 1959 alle luftgebremsten Züge mit einer Länge bis zu 250 m als Schlusssignal nur eine Scheibe bzw eine Laterne.
Das vereinfachte Schlusssignal (Zg 4 bzw. Zg 102 - runde rote Scheibe mit weißen Rand) durfte ab 1959 bei der DB auf "Anordnung" auch bei Reisezüge auf Nebenbahnen verwendet werden.
(Quelle MIBA-Report 18; Signale Teil 2)
Herzliche Grüße, Wieland.
Hallo Andreas,
ganz einfach: es reichte prinzipiell ein Signal.
Aber: ein Zugschlusssignal kann runterfallen, oder eine Petroleumlampe erlöschen...
Da dies eine erhebliche Störung im Betriebsablauf nach sich zieht, hat man lieber gleich 2 Signale aufgesteckt.
Zu Zeiten der Beamtenbahn waren derart einfach gestrickte - oder pragmatische - Rückfallebenen durchaus Usus, um den Betriebsablauf durch solche "Banalitäten" nicht zu verzögern.
Im Falle eines bekannten Tagschlusses oder einer erloschenen Laterne des Nachts war es daher auch üblich mit der Zugmeldung zugleich auch einen "schwarzen Schluss" vorzumelden. Dadurch war der nächste Fdl vorgewarnt und sein Suchscheinwerfer rechtzeitig auf Leistung - um den Zugschluss für die Gleisfreigabe zu kontrollieren. Ansonsten hätte er den Zug stellen müssen...
Gruß
Roger
Zitat - Antwort-Nr.: | Name:
... unter welchen Bedingungen es zu Bundesbahn-Zeiten ausreichte, nur eine Zugschluss-Tafel bzw. Zugschluss-Laterne an das Zugende zu hängen?
ganz einfach: es reichte prinzipiell ein Signal.
Aber: ein Zugschlusssignal kann runterfallen, oder eine Petroleumlampe erlöschen...
Da dies eine erhebliche Störung im Betriebsablauf nach sich zieht, hat man lieber gleich 2 Signale aufgesteckt.
Zu Zeiten der Beamtenbahn waren derart einfach gestrickte - oder pragmatische - Rückfallebenen durchaus Usus, um den Betriebsablauf durch solche "Banalitäten" nicht zu verzögern.
Im Falle eines bekannten Tagschlusses oder einer erloschenen Laterne des Nachts war es daher auch üblich mit der Zugmeldung zugleich auch einen "schwarzen Schluss" vorzumelden. Dadurch war der nächste Fdl vorgewarnt und sein Suchscheinwerfer rechtzeitig auf Leistung - um den Zugschluss für die Gleisfreigabe zu kontrollieren. Ansonsten hätte er den Zug stellen müssen...
Gruß
Roger
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